Besetzung von gesamtdeutschen Führungspositionen durch Menschen mit ostdeutschen Biografien oder ostdeutschen Erfahrungshintergrund

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Landtag Brandenburg                                          Drucksache 6/11177 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4322 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10634 Besetzung von gesamtdeutschen Führungspositionen durch Menschen mit ost- deutschen Biografien oder ostdeutschen Erfahrungshintergrund Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Fast 30 Jahre nach der Vereinigung der beiden deut- schen Teilstaaten wird gegenwärtig eine intensive gesellschaftliche Debatte darüber ge- führt, dass Menschen mit ostdeutscher Biografie oder ostdeutschem Erfahrungshinter- grund noch immer nicht ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend in gesamtdeutschen Füh- rungspositionen vertreten sind. Statistisch gesehen müsste in Deutschland etwa jede fünf- te Elitenposition mit einer Person besetzt sein, die in der DDR bzw. in Ostdeutschland auf- gewachsen ist. Eine Studie der Universität Leipzig aus dem Jahr 2015 kam zu dem Er- gebnis, dass zu dieser Zeit jedoch nur ganze 1,7 Prozent der Führungspositionen in Wirt- schaft, Politik, Verwaltung, Medien, Justiz und Wissenschaft mit Ostdeutschen besetzt wa- ren. Beispielsweise befindet sich bis heute kein einziger Ostdeutscher bzw. keine einzige Ostdeutsche unter den insgesamt 55 Personen, die im Zeitraum seit 1990 als Richter oder Richterin am Bundesverfassungsgericht amtiert haben. Zur Definition des Begriffs ostdeutsch bzw. ostdeutsche Sozialisation wird davon ausge- gangen, dass ostdeutsch ist, wer in Ostdeutschland (nicht DDR, sondern auch nach 1989 bis heute) die Schule besucht hat oder besucht. Vorbemerkung der Landesregierung: In einer freiheitlich-demokratisch verfassten Ordnung sollte die innere Vielfalt und Verschiedenartigkeit der Gesellschaft grundsätzlich ihre Wi- derspiegelung in den Führungsgruppen der gesellschaftlichen Teilsysteme (wie Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Medien, Justiz, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport oder Militär) fin- den. Nicht zuletzt hiervon hängen die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Gemeinwesen sowie insgesamt dessen gesellschaftliche Akzeptanz ab. Angehörige von Teileinheiten der Gesellschaft sollten daher in zahlenmäßig angemessener Weise in ge- sellschaftlichen Leitungsfunktionen vertreten sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Tatsache, dass Menschen mit ost- deutscher Biografie und/oder ostdeutschem Erfahrungshintergrund in gesellschaftli- chen Schlüsselpositionen der Bundesrepublik Deutschland (Wirtschaft, Politik, Verwal- tung, Medien, Justiz und Wissenschaft) noch immer deutlich unterrepräsentiert sind? Eingegangen: 09.04.2019 / Ausgegeben: 15.04.2019
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 6/11177 zu Frage 1: Die zu niedrige Repräsentanz von Menschen mit ostdeutscher Biografie und/oder ostdeutschem Erfahrungshintergrund in gesellschaftlichen Schlüsselpositionen ist nach allen verfügbaren Forschungsergebnissen unbezweifelbar und entspricht den Er- kenntnissen der Enquete-Kommission 5/1 „Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg“ des Landtags Brandenburg. Die Landesregierung beurteilt diesen Zu- stand als außerordentlich unbefriedigend. Sie rechnet allerdings fest damit, dass sich die gegenwärtigen Verhältnisse deutlich verändern werden. Vier wesentliche Faktoren sind im Hinblick auf das Thema der Minderrepräsentanz von Ostdeutschen in Leitungsfunktionen zu berücksichtigen:     Die bis heute weiterwirkende Minderrepräsentanz von Ostdeutschen in Entschei- dungspositionen ist in einem ganz bestimmten historischen Kontext entstanden, auf welchen unlängst Ministerpräsident a.D. Stolpe hingewiesen hat: „Entscheidend war der Mehrheitswille der Ostdeutschen, schnell voll in die Bundesrepublik eingegliedert zu werden. Die ostdeutschen Bundesländer mussten sofort funktionieren, ohne auf al- len Ebenen Fachkräfte zu haben. Zwangsläufig mussten Fachkräfte aus den west- deutschen Bundesländern geworben werden. Diese Aufbauhelfer waren unverzichtbar. Sie brauchten weitere Fachkräfte und warben in ihrer Heimat. So wuchs eine funktio- nierende westdeutsche Schicht von Entscheidern in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Militär.“ Inzwischen haben viele dieser engagierten Aufbauhelfer der ersten und zweiten Gene- ration das Pensionsalter erreicht oder werden es bald erreichen. Ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger werden überwiegend aus Ostdeutschland kommen.     Es darf auch nicht übersehen werden, dass in den Jahren bis 1961 und danach sehr viele Menschen die DDR verlassen haben, die dann häufig in der alten Bundesrepub- lik Entscheidungspositionen einnahmen. Untersuchungen aus der Zeit vor der deut- schen Einheit haben gezeigt, dass der Anteil der DDR-Flüchtlinge in westdeutschen Entscheidungspositionen deutlich höher war als der Anteil der DDR-Flüchtlinge an der gesamten westdeutschen Bevölkerung. Diese Menschen ostdeutscher Herkunft fehl- ten nach 1990 beim Aufbau einer Schicht von Entscheidern in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Militär in den neuen Bundesländern.     Die gegenwärtig in Deutschland insgesamt sowie auch in Ostdeutschland noch vor- handene Unterrepräsentanz von Ostdeutschen in Spitzenfunktionen wird aufgrund demografischer Faktoren in den kommenden Jahren abnehmen (vgl. hierzu das im Auftrag der Enquete-Kommission 5/1 beauftragte Gutachten „Personelle Kontinuität und Elitenwandel in Landtag, Landesregierung und -verwaltung des Landes Branden- burg“). Ein Indiz für die Abnahme der Unterrepräsentanz ist auch, dass in der 5. Legis- laturperiode in Brandenburg die Zahl der politischen Beamtinnen und Beamten, also der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, mit ostdeutscher Biografie (entspre- chend der Definition der Fragestellerin) bei 22 Prozent lag. Gegenwärtig, zum Ende der 6. Legislaturperiode, sind es hingegen 75 Prozent. Mit anderen Worten: Bei dem Teil des Spitzenpersonals, das neu besetzt werden kann, gibt es keine Unterrepräsen- tanz. -2-
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 6/11177     Auch Repräsentanz von Vertretern bestimmter Gruppen in Spitzenämtern ist geeignet, innerhalb dieser Identifikation und Legitimität zu schaffen oder zu erhalten. Bezogen auf Ostdeutschland ist festzuhalten, dass wichtige bundespolitische Positionen (etwa Bundespräsident a.D. Joachim Gauck, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundestags- präsident a.D. Wolfgang Thierse) von Ostdeutschen besetzt wurden bzw. werden. In Brandenburg waren in allen Landesregierungen seit 1990 die Kabinettmitglieder mit ostdeutscher Sozialisation deutlich in der Mehrheit (gegenwärtig: 70 Prozent). Das Amt des Ministerpräsidenten wird seit 1990 ununterbrochen von Menschen mit ost- deutscher Sozialisation bekleidet. Bei den 18 Landrätinnen/Landräten und Oberbür- germeistern der kreisfreien Städte beträgt der Anteil von Menschen mit ostdeutscher Biografie gut 83 Prozent. 2. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Zahl der Men- schen mit ostdeutscher Biografie und/oder ostdeutschem Erfahrungshintergrund in Schlüsselpositionen der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen? zu Frage 2: Die unmittelbaren Handlungsmöglichkeiten des Staates, den Anteil von Men- schen mit ostdeutscher Biografie oder ostdeutschem Erfahrungsgrund in Schlüsselpositio- nen der Bundesrepublik zu erhöhen, sind aus Sicht der Landesregierung begrenzt. Dies gilt in besonderem Maße für den gesamten nichtstaatlichen Bereich von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft, es gilt aber auch für den Sektor der Öffentlichen Verwaltung. Öffentliche Ämter müssen in der Bundesrepublik nach den Kriterien der Eignung, der Be- fähigung und der fachlichen Leistung vergeben werden. Für ihre Besetzung gilt mit Verfas- sungsrang (Art. 33 Abs. 2 GG) das Leistungsprinzip (Bestenauslese). Dies ist daher selbstverständlich auch in Brandenburg der Fall. Regelungen, die systematisch auf die Erhöhung des Anteils von Ostdeutschen in Schlüsselpositionen der Öffentlichen Verwal- tung abstellen würden, würden sich nur dann nicht in einen unmittelbaren Widerspruch zum Grundgesetz begeben, wenn Ostdeutsche bei gleicher Qualifikation bevorzugt wer- den. Auch dann wäre allerdings die Verfassungskonformität, u.a. mit Blick auf die Definiti- on von „ostdeutsch“, offen. Positive Veränderungen sind allerdings oft auch Folge von gesteigerter Problemwahrneh- mung und Bewusstseinswandel. Auf diesem Gebiet können Landesregierungen einiges bewirken. Verstärkt wahrnehmen wird die Landesregierung Brandenburg daher ihre Mög- lichkeiten, im gesamtdeutschen öffentlichen Kontext auf die demokratiepolitisch schädliche Wirkung der zu niedrigen Repräsentanz von Ostdeutschen in gesellschaftlichen Schlüssel- funktionen hinzuweisen. So ist es beispielsweise mit Blick auf die Situation am Bundesver- fassungsgericht, an dem auch nach fast drei Jahrzehnten deutscher Einheit noch immer kein einziger Richter bzw. keine einzige Richterin aus Ostdeutschland amtiert, möglich und notwendig, das grundlegende Problem ostdeutscher Minderrepräsentanz in herausgeho- benen Institutionen in exemplarischer Weise öffentlich zu thematisieren. Die Landesregie- rung wird dies in nachhaltiger Weise tun und dabei insbesondere auch die Abstimmung mit anderen ostdeutschen Landesregierungen suchen. 3. Wieviel Personal mit ostdeutscher Sozialisation gibt es derzeit in Brandenburger Mini- sterien (Staatssekretär*innen, Abteilungsleiter*innen, Referatsleiter*innen), an Gerich- ten (Leiter*innen), in Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Präsident*innen, Kanzler*innen, Dekan*innen, Professor*innen)? -3-
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Landtag Brandenburg                                                  Drucksache 6/11177 rungspersonals ostdeutscher Herkunft bzw. mit ostdeutschem Erfahrungshintergrund auch in den brandenburgischen Landesbehörden deutlich erhöhen. Die Herausforderung unter den veränderten demografischen Bedingungen besteht demzu- folge vordringlich darin, attraktive Bedingungen zu schaffen, um den Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Land befriedigen zu können. Dies gilt umso mehr, als nach- kommende Brandenburgerinnen und Brandenburger über hervorragende Karriereperspek- tiven nicht nur in der brandenburgischen Verwaltung verfügen werden, sondern auch in anderen Bundesländern, im Ausland und in der Privatwirtschaft. Die Schaffung attraktiver Bedingungen für Brandenburgerinnen und Brandenburger allein wird allerdings nicht genügen, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken. Vielmehr wird es auch darum gehen, als weltoffenes Land zum Arbeiten und Leben eine hohe An- ziehungskraft auf qualifizierte Menschen vor allem aus anderen Teilen Deutschlands und Europas auszuüben. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Landesregierung die herausragende Bedeutung der Leitidee des Zusammenhalts für das Land Brandenburg. Dieser Zusammenhalt entsteht nicht von selbst, sondern bedeutet immer wieder harte Arbeit, denn er darf sich nicht allein auf die schon lange in Brandenburg ansässige Bevölkerung erstrecken, sondern muss auch alle Menschen einbeziehen, die in den vergangenen drei Jahrzehnten neu nach Brandenburg gekommen sind oder sich - hoffentlich - in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in Brandenburg niederlassen werden. Nicht zuletzt von der Offenheit und Aufnahmebereitschaft für hinzukommende „Neu-Brandenburger und Neu-Brandenbur- gerinnen“ werden in den kommenden Jahrzehnten der Wohlstand und die Lebensqualität Brandenburgs abhängen. -5-
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