Nachfrage zur Kleinen Anfrage Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See
Landtag Brandenburg Drucksache 6/10929 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4304 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vo- gel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10615 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Verordnung über das Naturschutzgebiet Kuhzer See Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 4133 gibt die Landesregierung an, dass sie das Naturschutzgebiet „Kuhzer See / Klaushagen“ um 370 ha kleiner ausgewiesen habe, als die Flächen der beiden FFH-Gebiete „Kuhzer See / Klaushagen“ und „Klaushagen“ die im Jahr 2009 an die EU gemeldet wurden. In der Ant- wort ist sogar von einem „wissenschaftlichen Fehler“ die Rede. Es geht um verschiedene Ackerflächen in einem Gebiet welches mit seinen zahlreichen Kleingewässern den klassi- schen Lebensraum der Rotbauchunke in Brandenburg repräsentiert. Die Ackerflächen wurden zuletzt sehr intensiv landwirtschaftlich genutzt, was zu Beeinträchtigungen an den Gewässern geführt hat. 2011 führte das LELF exemplarisch Messungen an einem Klein- gewässer westlich von Stabeshöhe durch (siehe Drucksache 5/ 4390) und stellte eine massive Belastung durch Pestizide fest. Die Konzentration eines Gifts überstieg den Grenzwert für Trinkwasser um das bis zu 117 fache. Andere Untersuchungen von NGOs im gleichen Jahr bestätigen diese Daten in diesem und zahlreichen anderen Kleingewäs- sern in der Region. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen der Ausweisung des Naturschutzgebie- tes „Kuhzer See-Klaushagen“ wurden an der FFH-Kulisse in diesem Bereich Korrekturen vorgenommen und Flächen neu zugeordnet. Dabei wurden zwei Gebiete zum neuen FFH- Gebiet „Kuhzer See-Klaushagen“ zusammengefasst und Flächen ergänzt oder herausge- nommen. Flächen innerhalb des NSG „Jungfernheide“ werden diesem FFH-Gebiet zuge- ordnet. Im Ergebnis verringert sich die FFH-Fläche in diesem Bereich um rund 319 ha (An- lage 1). Frage 1: In welchen Teilbereichen waren bei der Ausweisung der beiden FFH-Gebiete die Hauptlebensräume der Rotbauchunken und Kammmolche zu finden? Bitte für nachvoll- ziehbare Teilbereiche aufschlüsseln. zu Frage 1: Für die Meldung waren keine repräsentativen Kartierungen für die Arten Rot- bauchunke und Kammmolch auf konkreten Teilgebieten der FFH-Gebiete Kuhzer See/Jakobshagen und Klaushagen vorhanden. Die Datenbasis beruhte ausschließlich auf teils lückenhaften ehrenamtlichen Kartierungen und war, wie heute bekannt ist, nicht re- präsentativ. Die Abgrenzung erfolgte in erster Linie aufgrund der Kenntnis des grundsätz- Eingegangen: 20.03.2019 / Ausgegeben: 25.03.2019
Landtag Brandenburg Drucksache 6/10929 lich bekannten Vorkommens der Arten im Landschaftsraum und der Identifizierung geeig- neter (Teil-)Lebensräume anhand von Colorinfrarot-Luftbilddaten über vorhandene Klein- gewässer und potenzielle Landlebensräume. Die Luftbilddaten stammten aus dem Jahr 1992. Wie das Landesamt für Umwelt (LfU) heute weiß, waren zum Zeitpunkt der Ge- bietsmeldung bereits viele Kleingewässer nicht mehr existent, die als Lebens- raum/Fortpflanzungsstätten hätten dienen können. Die zum Zeitpunkt der Meldung der FFH-Gebiete bekannten Vorkommen für Kammmolch und Rotbauchunke sind in den An- lagen 2 und 3 dargestellt. Frage 2: In welchen Teilbereichen wurden Lebensräume der Rotbauchunken und Kamm- molche bei den Untersuchungen für die Berichtspflichten inklusive der Untersuchung 2018 in den beiden FFH-Gebieten gefunden? Bitte für nachvollziehbare Teilbereiche und nach Jahren getrennt aufschlüsseln. zu Frage 2: Für das bisherige FFH-Gebiet „Klaushagen“ liegen der Landesregierung Da- ten für die Arten Rotbauchunke (Anlage 4) und Kammmolch (Anlage 7) aus den Jahren 2007/2008 vor. Im FFH-Gebiet „Klaushagen“ befindet sich kein Referenzgebiet für die be- treffenden Arten. Das Monitoring im Rahmen der Berichtspflichten erfolgt ausschließlich in Referenzgebieten. Die Referenzgebiete wurden auf Basis einer Stichprobenauswahl bun- desweit festgelegt. Daher liegen für dieses Gebiet keine weiteren im Rahmen der Be- richtspflicht erhobenen Daten vor. Für die angefragte Region befindet sich ein Referenz- gebiet im Bereich des bisherigen FFH-Gebietes „Kuhzer See/Jakobshagen“. Für das FFH- Gebiet „Kuhzer See/Jakobshagen liegen Daten für die Rotbauchunke aus den Jahren 2007/2008 (Anlage 4), 2014 (Anlage 5), 2016-2018 (Anlage 6) vor. Für den Kammmolch liegen Daten aus den Jahren 2007/2008 (Anlage 7) und 2016 (Anlage 8) vor. Frage 3: Worin lag der „wissenschaftliche Fehler“ die 370 ha Agrarlandschaft mit zahlrei- chen Kleingewässern als Lebensräume der Rotbauchunke im Jahr 2009 mit in die beiden FFH- Gebiete einzubeziehen und nach Brüssel zu melden? zu Frage 3: In Teilen der gemeldeten Gebiete konnten lediglich potenzielle Habitate der beiden Arten identifiziert werden (siehe dazu Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1). Später stellte sich heraus, dass Teilflächen schon zum Meldezeitpunkt keine oder nur sehr punktuell geeignete Habitate dargestellt haben und daher auch nicht hätten gemeldet wer- den müssen. Entsprechend wurden die Grenzen der Meldung nachträglich korrigiert. Frage 4: Wie oft, wann und von wem wurden die oben genannten und aktuell nicht im NSG berücksichtigen Gebiete auf die Eignung als Lebensraum untersucht? Frage 5: Wo und wie viele Rotbauchunken und Kammmolche wurden dabei in diesen Be- reichen gefunden? zu den Fragen 4 und 5: In den Jahren 2007 und 2008 wurden die betreffenden Flächen in beiden FFH-Gebieten untersucht, 2014 nochmals die Flächen im Bereich des FFH- Gebietes „Kuhzer See/Jakobshagen“. Die Rotbauchunkennachweise sind für diese Berei- che in Anlage 9 kartografisch dargestellt. Die quantitativen Daten für die betreffenden Fundpunkte sind Anlage 10 zu entnehmen. Für den Kammmolch liegt nur ein Nachweis aus dem Jahr 1994 vor. -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 6/10929 Frage 6: Wenn der Erhaltungszustand der Rotbauchunke anhaltend mit „C“ als unzu- reichend/schlecht eingestuft wird, welche Strategien hat die Landesregierung dies zu ver- bessern? Frage 7: Durch welche Maßnahmen soll die Population dabei konkret in den beiden FFH- Gebieten „Kuhzer See / Klaushagen“ und „Klaushagen“ konkret vor Ort verbessert werden und wann und wie soll dies erfolgen? zu den Fragen 6 und 7: Landesweite Strategien zur Verbesserung des Erhaltungszustan- des der Rotbauchunke sind im Artenschutzprogramm „Rotbauchunke und Laubfrosch“ des Landes Brandenburg (2009) dargestellt. Gebietsspezifische Maßnahmen werden in den jeweiligen Managementplänen entwickelt. Zur Erarbeitung des Managementplanes für das Gebiet „Kuhzer See-Klaushagen“ werden derzeit Kartierungen durchgeführt. Noch im Sommer 2019 wird zur regionalen Arbeitsgruppe eingeladen. Ziel der Managementpla- nung ist es, weitere gebietsspezifische Maßnahmen zur Erhaltung der Rotbauchunke und des Kammmolchs zu erarbeiten und anschließend umzusetzen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 7. Anlage 7 8. Anlage 8 9. Anlage 9 10. Anlage 10 -3-
1TH 1 Legende Anlage 1 et, VA 9-3ce 11 1640 NSG Kuhzer See-Klaushagen Z1 342 FFH Klaushagen 301 FFH Kuhzer SeefJakobshagen M 743 FFH Suckowseen 7+1-- 1 740 FFH Jungfernheide - • • • 47 1 500 0 1.500 Maßstab: 1:40.000 . Meter
-eY ..• >meingü . - etrrgbrLa• AüTz— egarigenbrui 1 93 '.. \%, Rotbauchunkennachweise geo f ellittenwäldb _ 9 1990-2000
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