Kulturland Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                                            Drucksache 6/8890 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3521 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8666 Kulturland Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Die Landesregierung hat seitens ihrer Ministerin Dr. Martina Münch festgestellt, dass im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 36 Projekte mit Landesmitteln gefördert werden. Die Finanzierung sei mit 350.000 Euro aus Steuergeldern und Drittmitteln in Höhe von rund 850.000 Euro gesichert. Ich frage die Landesregierung: Von welchen Spendern kommen die Drittmittel (aufgeschlüsselt nach Herkunft, Höhe und ggf. Zweckmittelbestimmung)? Antwort: Zu den Drittmitteln im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 in Bran- denburg werden alle Mittel des Kulturland-Themenjahres 2018 („wir erben. europa in brandenburg. brandenburg in europa.“) sowie eines Sonderprojektes gezählt, die nicht aus Steuergeldern des Landes eingesetzt werden. Diese Mittel stellen sich wie folgt dar: Herkunft                                                              Zweckbestimmung                      Betrag Eigenmittel Projektträger*)                                           Projektrealisierung             310.000,00 € Drittmittel Projektträger*)                                           Projektrealisierung             450.000,00 € (Landkreise, Kommunen, Stiftungen, regionale Sparkassen, Kirchen, Vereine, private Unternehmen etc.) OSV - Ostdeutsche Sparkassenvereinigung                               PR/Öffentlichkeitsarbeit         25.000,00 € ILB - Investitionsbank des Landes Brandenburg                         PR/Öffentlichkeitsarbeit         10.000,00 € Gesamt:                                                                                               795.000,00 € *) Die Eigen- und Drittmittel der Projektträger sind Planzahlen in Abstimmung zwischen der BKG gGmbH und den ein- zelnen Projektträgern und können nur ungefähr angegeben werden, da sie erst mit der Projektumsetzung abschließend feststehen. Ein endgültiger Gesamtbetrag ist daher erst nach Abschluss des Themenjahres mit dem Verwendungs- nachweis der BKG gGmbH feststellbar. Eingegangen: 30.05.2018 / Ausgegeben: 04.06.2018
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