Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 6/6449 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2557 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6242 Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landespla- nung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Brandenburg profitiert ganz erheblich vom Investitionshochlauf der Bundesregierung im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. In der Ver- gangenheit hat der Bund für die vom Land zur Baureife geführten Maßnahmen stets zeit- nah die Mittel freigegeben. Die Erlangung der Baureife ist ganz maßgeblich davon abhän- gig, wie schnell das Land die Planungen für die einzelnen Maßnahmen voran bringt. Frage 1: Gibt es eine Konzeption des Landes zur Umsetzung der auf den BVWP aufset- zenden Bedarfsplanmaßnahmen im Bereich Schiene, Straße und Wasserstraße? zu Frage 1: In den Bereichen Schiene und Wasserstraße gibt es - anders als im Bereich Straße - keine Bundesauftragsverwaltung. Insofern sind die Möglichkeiten der Einfluss- nahme seitens des Landes Brandenburg auf die Priorisierung und Umsetzung der Projekte begrenzt. Das Land Brandenburg hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bun- desverkehrswegeplan auf die erhebliche verkehrspolitische Bedeutung der Maßnahmen hingewiesen. Durch den Abschluss von Planungsvereinbarungen mit der DB AG sollen die Planung, Bewertung und Abarbeitung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans unter- stützt werden. Die Realisierung der Projekte obliegt für den Bereich der Schiene der DB und für die Wasserstraßen dem Bund. Der Bedarfsplan Bundesfernstraße weist für das Land Brandenburg insgesamt 57 Einzel- vorhaben mit Planungsrecht mit den Dringlichkeiten „Laufend und fest disponiert“, „Vor- dringlicher Bedarf“ sowie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und darüber hinaus 18 Vor- haben im „Weiteren Bedarf“ aus, für die derzeit kein Planungsrecht besteht. Unter Beachtung des Planungsstandes sowie der verkehrlichen, raumordnerischen und städtebaulichen Bedeutung inklusive wirtschaftlicher Aspekte wurden die 57 Vorhaben mit Planungsrecht durch die Straßenbauverwaltung bewertet. Sie werden sukzessive entspre- chend ihrer Dringlichkeit abgearbeitet. Vorrang haben Vorhaben, die bereits einen fortge- schrittenen Planungs- bzw. Realisierungsstand erreicht haben sowie Vorhaben des vor- dringlichen Bedarfs in einem frühen Planungsstadium in den Streckenzügen des Blauen Netzes mit sehr hohem Verkehrsaufkommen sowie Maßnahmen im Grundnetz mit sehr großem ortsunverträglichen Verkehrsaufkommen. Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 6/6449 Frage 2: In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen Projekte des BVWP 2030 im Land Brandenburg? Frage 3: Wann erwartet die Landesregierung für die einzelnen Projekte des BVWP 2030 die Erlangung der Baureife? zu den Fragen 2 und 3: Im aktuellen Planungsprogramm sind 31 Maßnahmen disponiert. Davon befinden sich derzeit: -        1 Vorhaben in Ausfinanzierung -        7 Vorhaben in Realisierung -        6 Vorhaben in Planfeststellung -        13 Vorhaben in unterschiedlichen Planungsphasen Die disponierten Vorhaben sind der Anlage zu entnehmen. Die Einordnung der weiteren Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der Abarbeitung des Planungsprogramms. Die konkrete Erlangung der Baureife der in Planung befindlichen Projekte ist wesentlich ab- hängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens inklusive der gerichtlichen Klärung strittiger Punkte. Die Nennung eines festen Termins ist daher nicht möglich. Frage 4: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Projekte innerhalb der ver- schiedenen Dringlichkeitsstufen des BVWP vom Land zuerst geplant bzw. umgesetzt wer- den? Frage 5: Welche Reihenfolge gibt es dementsprechend für die Planung und Umsetzung der einzelnen Projekte der Bundesverkehrswegeplans? zu Fragen 4 und 5: Siehe Antwort zu Frage 1. Anlage/n: 1. Anlage 1 -2-
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Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2557, zu Fragen 2 und 3 Bedarfsplan Bundesfernstraßen, disponierte Maßnahmen 1         2                                       3                                      4 Nr. nach lfd. Nummer BPL      Maßnahme                                                      Bearbeitungsstand Dringlichkeit I 1        468     B112 OU Brieskow-Finkenheerd/ Wiesenau                                 Bau 2        441     B 1 OU Herzfelde                                                 Ausfinanzierung 3        490     B 183 OU Bad Liebenwerda                                               Bau 4        433     A 10, AD Barnim- Weißensee, km 191,9-193,7 (8. BA)                     Bau 5        453     B 96 OU Teschendorf/Löwenberg                                    Planfeststellung 6        477     B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 220 - L 200), 1. PA             Planfeststellung B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 200 - B 167), Abstieg 2. PA    Entwurfsplanung 7        463     B 102 OU Schmerzke                                           Genehmigungssplanung 8        467     B 112 OU Frankfurt (Oder), 3. VA                                 Planfeststellung 9        457     B 97 OU Cottbus, 2. VA                                           Planfeststellung 10        462     B 102 OU Premnitz                                            Genehmigungssplanung 11        469     B 158 OU Ahrensfelde                                             Planfeststellung 12        491     B 189 OU Heiligengrabe                                          Entwurfsplanung 13        488     B 169 OU Allmosen                                                  Vorplanung 14        453     B 96 OU Fürstenberg und Freie Strecke bis Landesgrenze          Entwurfsplanung 15        438     A 14, LG MV/BB - AS Gr. Warnow ; Bau AV MV)                            Bau 16        437     A 14, VKE 5 AS Gr. Warnow - AS Karstädt                                Bau A 14, VKE 3.2 b 17        436                                                                      Planfeststellung A 14, VKE 4 (inkl. VKE 5 südlich AS Karstädt) 18        461     B 101 Trebbin - s Kerzendorf (OU Thyrow)                               Bau 19        432     A 10 8-streifiger Ausbau (VDE Direktfinanzierung BMVI)                 Bau 20        431     A 10/A 24 (ÖPP), konventionell                               Vergabeverfahren ÖPP 21        448     B 87 OU Lübben (WB*)                                            Entwurfsplanung 22        466     B 112 A 12 - Güldendorf                                            Vorplanung 23        465     B 112 OU Neuzelle/Eisenhüttenstadt                                 Vorplanung 24        489     B 169 OU Elsterwerda                                               Vorplanung 25        458     B 101 OU Elsterwerda (Nordumfahrung)                               Vorplanung 26        486     B 169 OU Plessa                                                    Vorplanung 27        478     B 167 OU Bad Freienwalde (West)                                    Vorplanung Dringlichkeit II 28        488     B 169 OU Lindchen                                             Planungsvorbereitung 29        488     B 169 OU Neupetershain Nord                                   Planungsvorbereitung 30        451     B 87 OU Markendorf                                            Planungsvorbereitung 31        488     B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow              Planungsvorbereitung
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