Mitgliedschaft von MdL Isabelle Vandré (DIE LINKE) in der linksextremistischen "Roten Hilfe e.V."

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Landtag Brandenburg                                           Drucksache 6/10120 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4015 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9844 Mitgliedschaft von MdL Isabelle Vandré (DIE LINKE) in der linksextremistischen „Ro- ten Hilfe e.V.“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Abgeordnete Isabelle Vandré der Partei DIE LINKE ist seit Oktober 2014 Mitglied des brandenburgischen Landtags. Ferner ist sie laut eigener Angabe auf ihrer Internetpräsenz (https://isabelle-vandre.de/persoenliches/vita/, Abruf am 29.10.2018, 16:04 Uhr) Mitglied der linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beo- bachteten Organisation „Rote Hilfe e.V.“ Die „Rote Hilfe e.V.“ ist eine Unterstützerorganisa- tion für linke Straftäter, die sich wegen ihrer politischen Aktivitäten vor der Justiz zu ver- antworten haben. Sie ist nach dem aktuellen brandenburgischen Verfassungsschutzbe- richt „zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene“. Nach Erkenntnissen des brandenburgischen Verfassungsschutzes hat die „Rote Hilfe e.V.“ in Brandenburg mittler- weile über 225 Mitglieder; Tendenz steigend. Die Mitglieder verteilen sich auf fünf Orts- gruppen: Königs Wusterhausen (LDS), Potsdam, Strausberg (MOL), Neuruppin (OPR) und Cottbus. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung, dass ein Mitglied des Landtags, Isabelle Vandré, Mitglied einer linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Organi- sation ist? zu Frage 1: Auskünfte zu höchstpersönlichen Daten werden im Rahmen der Beantwortung Kleiner Anfragen nicht gegeben. Die Landesregierung darf personenbezogene Daten ein- schließlich Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zur Be- antwortung parlamentarischer Anfragen sowie zur Vorlage von Unterlagen und Berichten an den Landtag in dem dafür erforderlichen Umfang verarbeiten. Gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ist eine Übermittlung der Daten zu einem der in Satz 1 genannten Zwecke nicht zulässig, wenn dies wegen des streng per- sönlichen Charakters der Daten für die betroffene Person unzumutbar ist oder wenn der Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig ist. Dieser Per- sönlichkeitsschutz gilt auch für Abgeordnete. Die Aufgabe der Landesbehörde für Verfas- sungsschutz Brandenburg ist gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informati- onen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerich- tet sind. Die „Rote Hilfe e.V.“ (RH) ist zentraler Bestandteil der linksextremistischen Szene. Eingegangen: 05.12.2018 / Ausgegeben: 10.12.2018
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Landtag Brandenburg                                                         Drucksache 6/10120 Daher ist von diesem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes auch die Sammlung und Auswertung von Informationen zur RH umfasst, die sich ausweislich ihrer Satzung als „parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidari- tätsorganisation“ definiert. Im linksextremistischen Aktionsfeld „Antirepression“, das im Fo- kus ihrer Tätigkeit steht, stellt die RH eine der bedeutendsten Organisationen dar. In die- sem Zusammenhang leistet sie linksmotivierten Straf- und Gewalttätern politische und fi- nanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten so- wie bei Geldstrafen und -bußen. Dabei unterscheidet die RH selbst nicht zwischen „links“ und „linksextremistisch“. Es verfolgen nicht alle Mitglieder des Vereins selbst verfassungs- feindliche Zielsetzungen. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie MdL Vandré die linksextremistische „Rote Hilfe e.V.“ - vor allem finanziell - unterstützt? zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wird MdL Vandré wegen ihrer Mitgliedschaft in der „Roten Hilfe“ vom branden- burgischen Verfassungsschutz beobachtet? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die auf der Homepage der Landtagsfraktion „DIE LINKE“ öffentlich zugängliche Information zur Mitgliedschaft von Frau Vandré in der Roten Hilfe e.V. ist auch dem Verfassungsschutz Brandenburg be- kannt. Frage 4: Ist der Landesregierung bekannt, in welcher Ortsgruppe der „Roten Hilfe e.V.“ MdL Vandré Mitglied ist? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob MdL Vandré vor ihrer Mitglied- schaft im brandenburgischen Landtag strafrechtlich in Erscheinung getreten ist? Wenn ja, wann und in welcher Form? zu Frage 5: Die Frage, ob die Abgeordnete gegebenenfalls strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, steht in keinem Zusammenhang mit dem Verantwortungsbereich der Landes- regierung. Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht erstreckt sich nicht auf An- gelegenheiten, für die es an einer Verantwortlichkeit der Landesregierung gegenüber dem Landtag insbesondere deswegen fehlt, weil sie nicht in die Zuständigkeit der Landesregie- rung fallen. Vor diesem Hintergrund hat der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Abgeordneten Vorrang und die Landesregierung keine Veranlassung, entsprechende Informationen einzuholen. Frage 6: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Mitglieder des brandenburgischen Landtags Mitglieder oder Unterstützer der RH sind? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. -2-
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