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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezahlkarte für Asylbewerber:innen“
Engelke, Jens Von: Nordhafen, Sonja Gesendet: Dienstag, 10. November 2020 10:26 An: RegMS Betreff: WG: 201106 Stellungnahme und AE; Bezahlkarte in bayrischen AnkERn Bitte z.Vg. nehmen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Sonja Nordhofen / Referat MS Von: Weinbrenner, Ulrich <U lrich.Weinbrenner@bmi.bund .de> Gesendet: Freitag, 6. November 2020 19:10 An: _StTeichmann_ <StT@bmi.bund .de> Ce: Nordhafen, Sonja <Sonja .Nordhofen@bmi.bund.de>; MS_ <MS@bmi.bund.de>; Manthey-Aznavuryan, Andreas <Andreas.MantheyAznavuryan@bmi.bund .de>; Däbritz, Jessica, Dr.<Jessica.Daebritz@bmi.bund.de> Betreff: WG: 201106 Stellungnahme und AE; Bezahlkarte in bayrischen AnkERn M5-21004/2#14 Herrn Minister Herrn St Dr. Teichmann Herrn ALM uw 6/11 Frau UAL' n Herrn RL M5 [i. V. Me 06/11] Referate AG M4 / PG AnkER und G I 1 haben mitgezeichnet Anbei wie angefordert, die Stellungnahme und AE zum Schreiben von Herrn Staatsminister Herrmann. Mdl zur Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewerberleistung mittels Bezahlkarte in bayrischen AnkER Einrichtungen mit der Bitte um Billigung und Weitergabe. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Sonja Nordhofen / 10111 / Referat MS

201029 Schreiben 201106 AE Vorlage Herrmann an M... Min Bezahlka ... 2

Referat M5 Berlin, den 6. November 2020 MS-21004/2#14 Hausruf: 10111 Refl.: MinR Dr. Kutzschbach Ref.: Tbe Nordhofen Herrn Minister über Abdruck{e): Herrn St Dr. Teichmann Herrn PSI Mayer Herrn ALM Gl1, M4/PGAnkER Frau UALn M M4/PG ANKER und Gl1 haben mitgezeichnet. Betr.: Bezahlkarte Asylbewerberleistungen Bezug: Schreiben des bayrischen Staatsministers Herrmann, Mdl vom 14.10.2020 Anlage: -1- 1. Votum Aritwort entsprechend beiliegendem Entwurf. 2. Sachverhalt Mit Schreiben vom 14.10.2020 berichtet Minsiter Hermann über die geplante Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Einrichtungen, die die Ausgabe von Bargeld an Bezieher von Asylbewerberleistungen ersetzen soll. Ziel sei die Reduzierung von Pull-Effekten und die Unterbindung möglicher Schlepperfinanzierungen. Er bittet um wohlwollende Begleitung und Unter- stützung des bayrischen Projektvorhabens durch das BMI.

-2- 3. Stellungnahme In Deutschland werden, innerhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Rah- mens, Asylbewerberleistungen in Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und Unterbringungsart des Leistungsberechtigten in unterschiedlichen Anteilen als Sach- und Geldleistungen gewährt. Wertgutscheine, Bezahlkarten und andere unbare Abrechnungen gelten dabei nicht als Sachleistungen im Sinne des AsylbLG, sondern als Geldleistung. 1) Für die Zeit des Aufenthalts in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von§ 44 Abs. 1 AsylG gilt ein Sachleistungsvorrang nach § 3 Abs. 2 AsylbLG: • Für die Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unter- kunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs und Ver- brauchsgüter des Haushalts (notwendiger Bedarf) besteht ein Sach- leistungszwang. • Für die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des tägli- chen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. ,,Taschengeld") gilt ein Vorrang der Sachleistung. Nur soweit Sachleistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich sind, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden. Wird der notwendige persönliche Bedarf vollständig durch Geldleis- tung gedeckt, beträgt dieser entsprechend § 3a Abs. 1 AsylbLG für ei- nen erwachsenen Leistungsberechtigten in einer Erstaufnahmeein- richtung (Bedarfsstufe 2b) derzeit 139€/Monat (ab 2021: 146€/Monat). 2) Bei Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des §44 Abs. 1 AsylG erhalten Leistungsberechtigte entsprechend § 3 Abs. 3 AsylbLG vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendi- gen Bedarfs. Anstelle der Geldleistungen können Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. 3) Leistungsberechtigte, die sich bereits länger als 18 Monate in Deutsch- land aufhalten, erhalten sog. Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG

-3- grundsätzlich als Geldleistung in Höhe der Regelsätze nach § 28 SGB XII (,,Hartz 4"). Die Länder führen das AsylbLG als eigene Angelegenheit aus und sind insoweit allein zuständig für die konkrete Ausgestaltung. Die Umsetzung der Regelungen vor Ort wird dabei unterschiedlich gehandhabt. Mit Blick auf den hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand bei der Gewährung von Sachleistungen, präferieren viele Länder die Auszahlung von Bargeld. Bay- ern dagegen setzt aus migrationspolitischen Erwägungen vor allem auf Sachleistungen. Auf bayerischer Seite ist dies u.a. im Bayerischen Asylplan vom 5. Juni 2018 und im Koalitionsvertrag CSU-FW vom 5. November 2018 festgehalten. Auch die Einführung einer Chipkarte ist im Koalitionsvertrag als Ziel vorgesehen. Die Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewer- berleistung mittels Bezahlkarte kann im Hinblick auf die wünschenswerte Ef- fektivierung der Asylverfahren in den AnkER Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Im Übrigen wird auf den Antwortentwurf verwiesen. 4. Kommunikation Siehe anliegenden Antwortentwurf. i.V. Dr. Björn Metzler Sonja Nordhafen (elektr. gez.)

Briefentwurf Herrn Joachim Herrmann, MdL Bayrischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Odeonsplatz 3 80539 München Sehr geehrter Herr Kollege, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Schreiben vom 14. Oktober 2020, mit dem Sie über die geplante Einführung einer Bezahlkarte in bayrischen AnkER-Ein- richtungen berichten. Der Bund ist sich mit den Ländern im politischen Bemühen einig, Anreizen irre- gulärer Migration entschieden entgegen zu wirken und Schleusungskriminalität zu unterbinden. Für diese gemeinsamen Ziele können wir auch nur gemeinsam wirksame Lösungen finden. Die Bundesregierung hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ei- nen Rahmen gesetzt, der dem Sachleistungsprinzip gegenüber der Geldleis- tung bei der Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen weitest mögliche Geltung verschafft. Die Länder sind dazu aufgefordert, ihre Maßnahmen zur Umsetzung entsprechend zu gestalten und die gebotenen Möglichkeiten in eigener Verant- wortung auszuschöpfen. Unbare Abrechnungen, wie Wertgutscheine und Be- zahlkarten, können dabei einen sinnvollen Beitrag leisten, gerade wenn Sach- leistungen nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu leisten sind. Zu den Regelungen des AsylbLG und deren Umsetzung steht die Bundesregie- rung in ständigem Austausch mit den Ländern. Konkret wird die Gewährung und Auszahlungspraxis von Geldleistungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG im Rahmen der ArgeFlü gemeinsam erörtert.

5 Vor diesem Hintergrund habe ich Ihre Ankündigung, eine Bezahlkarte in bayri- schen AnkER-Einrichtungen einführen zu wollen, um möglichst kein Bargeld mehr ausreichen zu müssen, mit großem Interesse zur Kenntnis genommen ge- lesen und bitte gleichzeitig um fortlaufende Unterrichtung meines Hauses über die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen. Die Erprobung eines Verfahrens zur bargeldlosen Erbringung der Asylbewer- berleistung mittels Bezahlkarte kann im Hinblick auf die wünschenswerte Effek- tivierung der Asylverfahren in den AnkER Einrichtungen einen wichtigen Beitrag leisten. Schon aus diesem Grund wünsche ich dem bayerischen Leuchtturm- projekt viel Erfolg. Denn Erfolg in diesem sensiblen Bereich ist unabdingbar, um die Akzeptanz der Bevölkerung für die Schutzbedürftigen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen N.d.H.

Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration .---B-M_I___M_in-is-t-e1ln!51i'tJ'iii~ :n:, rrmann, Md L 19 OKT. 2020 C St B e1s;lir~4~l~ ·?,ß"" ~rM niste·; . ......... TI KurzvolLm □ SI E D U:iernahrre des Termins Bundesminister des Innern, Q SI K O Uoernahrre der Arirwort 1 .i· für Bau und Heimat Q!i s1 T D Kenntmsnanme 0 St P D zv.V Herrn Horst Seehofer, MdB w PSI K O ZdA 1::::J ::>St M 'J3G, K, Alt-Moabit 140 r-: ;::,51" 10557 Berlin ~c ·,F :: ; 6"' K AL M 1' ( ¾ /4 17 ß!. ; 1 _:::.,______:. ·•:::; :&:....++--- - - - - 2"' t München. • ¼. 10. 20 GS-6744-1-18 Bitte um Unterstützung - Bezahlkarte Asylbewerberleistungen Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Horst, gerne informiere Ich Dich über eine wesentliche Maßnahme Bayerns, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, die mit der Auszahlung von Bargeld verbundenen Pull-Effekte zu vermeiden sowie die Finanzierung von Schlepperkriminalität zu un- terbinden: Hierzu haben wir uns entschlossen, in Bayern möglichst kein Bargeld mehr an Leistungsberechtigte von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz auszureichen. In diesem Rahmen soll eine bayerische Bezahlkarte für die Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs rn bayerischen ANKERn einge- führt werden. Auf diese wird der zur Deckung der betreffenden Bedarfe notwendige Betrag mo- natlich aufgeladen {ähnlich einer Prepaid-Karte). Anschließend wird diese Karte ähnlich einer EC-Karte vom Leistungsberechtigten zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen eingesetzt Bargeldabhebungen von der Karte sind grundsätzlich nicht möglich. Ich habe mich mit dem Generaldirektor des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), Prof. Dr. Michael Sp1ndelegger, darauf verständigt, Telefon 089 2192 01 E-Mail m1mster@stmibayern.de Odeonsplatz 3 Telefax 089 2192-12100 Internet www mnenmIms1enum.bayem de 80539 München

-2- dieses neue Bezahlsystem in Kooperation mit Prof Dr. Spindelegger und der ICMPD zu implementieren. Hier kann es gegebenenfalls als Vorbildfunktion für ähnliche Projekte 1n Europa dienen Gerne halte ich Dich über die weitere Umsetzung auf dem laufenden und würde mich über eine wohlwollende Begleitung unseres LeuchtturmproJektes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat freuen Mit freundlichen Grüßen
