03-vorlagen-selbstantrag-20230406113437

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister

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Äntragsforderung      111203


Anrede Name,


am TT.MM JJJJ äußerten Sie anlässlich einer Vorsprache bei einem Bürgeramt eines Berliner
Bezirksamtes den Wunsch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51
Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) für Sie und bitte wählen Text oder Ziffer.


Die Meldebehörde hat auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen, wenn
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer
anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.


Ich bitte Sie daher um Übersendung eines Antrages in dem Sie diese Tatsachen durch
Beweismittel (Aussagen von Zeugen, schriftliche Bestätigungen dritter Personen, ärztliche
und /oder behördliche Bescheinigungen, Bezugnahme auf Akten und dergleichen) bzw.
durch einen plausiblen Sachvorfrag oder konkrete Ereignisse darlegen.


Ferner weise ich darauf hin, dass aufgrund fehlender spezialgesetzlicher Regelungen bei
einem bestehenden gemeinsamen Sorgerecht eine Auskunftssperre auch nur von beiden
Sorgeberechtigten gemeinsam beantragt werden kann, soweit nicht einem Elternteil diese
Entscheidung entsprechend § 1628 BGB allein übertragen wurde.


Laut den hiesigen Unterlagen ist auch bitte wählen bitte wählen sorgeberechtigt.                 .


Ich bitte Sie deshalb die Zustimmung bitte wählen zur Eintragung der Auskunftssperre
beizubringen.


Sollte bitte wählen nicht sorgeberechtigt sein, bringen Sie bitte unverzüglich den Nachweis
bei, dass Sie allein sorgeberechtigt und somit auch allein vertretungsberechtigt sind.


Für den Fall, dass bitte wählen nicht zustimmt und Sie auch nicht allein sorgeberechtigt sind,
empfehle ich Ihnen, sich schnellstmöglich an das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) zu
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wenden und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu beantragen. Hilfsweise haben
Sie die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, Ihnen gemäß § 1628 Satz 1 BGB die
Entscheidung über „das Einrichten einer Auskunftssperre“ für wählen oder Text/Ziffer allein zu
übertragen.


Sollte mir Ihr Antrag bis zum TT.MM.JJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre
löschen.                                         ,


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag                                                                           .




Name




Rechtliche Grundlage

BMG           Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
              geltenden Fassung
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Anfragsforderung       111205


Anrede Name,


mit Schreiben vom TT.MM JJJJ teilte mir veranlassende Stelle mit, dass für Sie die Eintragung
einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
erfolgen soll.


Ich bitte hierzu um Übersendung eines persönlichen formlosen unterschriebenen Antrages.


Sollte mir Ihr Antrag bis zum TT.MMJJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre
löschen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Name


Rechtliche Grundlage
BMG              Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
                 geltenden Fassung
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Äntragsforderung      U1206


Anrede Name,


mit Schreiben vom TT.MMJJJJ teilte mir Text oder Ziffer mit, dass für Sie die Eintragung einer
Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgen soll.

Die Gefährdung betrifft auch Text oder Ziffer.

Ich bitte hierzu um Übersendung von persönlichen formlosen und unterschriebenen Anträgen
von Ihnen und Text oder Ziffer.                                                    ■

Sollte mir die Anträge bis zum TT.MMJJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragenen Auskunftssperren
löschen.                                                             ,


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Name

Rechtliche Grundlage

BMG            Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
               geltenden Fassung
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Antragsforderung      111204


Bitte wählen oder Text/Ziffer Name, bitte wählen I ext oder Zifferbitte wählen


anlässlich einer Vorsprache bei einem Bürgeramt eines Berliner Bezirksamtes äußerten Sie
den Wunsch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
Bundesmeldegesetz (BMG) für das Kind Text oder Ziffer, geb. am TT.MM.JJJJ.


Die Eintragung der Auskunftssperre im Melderegister ist nur zulässig, wenn Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person
durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit
oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.


Die Auskunftssperre für ein Kind kann nur von der/dem/den Sorgeberechtigten beantragt
werden.


Laut den hiesigen Unterlagen bitte wählen Text oder Ziffer sorgeberechtigt und somit auch
bitte wählen.


Sollte mir eine Rückäußerung, ein ausführlich begründeter, von bitte wählen.
Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag, oder eine Stellungnahme des zuständigen
Jugendamtes bis zum TT.MM.JJJJ nicht vorliegen, werde ich die für das Kind vorsorglich
eingetragene Auskunftssperre löschen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Name



Rechtliche Grundlage
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BMG   Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
      geltenden Fassung                                             '
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