03-vorlagen-selbstantrag-20230406113437
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Äntragsforderung 111203 Anrede Name, am TT.MM JJJJ äußerten Sie anlässlich einer Vorsprache bei einem Bürgeramt eines Berliner Bezirksamtes den Wunsch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) für Sie und bitte wählen Text oder Ziffer. Die Meldebehörde hat auf Antrag eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Ich bitte Sie daher um Übersendung eines Antrages in dem Sie diese Tatsachen durch Beweismittel (Aussagen von Zeugen, schriftliche Bestätigungen dritter Personen, ärztliche und /oder behördliche Bescheinigungen, Bezugnahme auf Akten und dergleichen) bzw. durch einen plausiblen Sachvorfrag oder konkrete Ereignisse darlegen. Ferner weise ich darauf hin, dass aufgrund fehlender spezialgesetzlicher Regelungen bei einem bestehenden gemeinsamen Sorgerecht eine Auskunftssperre auch nur von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam beantragt werden kann, soweit nicht einem Elternteil diese Entscheidung entsprechend § 1628 BGB allein übertragen wurde. Laut den hiesigen Unterlagen ist auch bitte wählen bitte wählen sorgeberechtigt. . Ich bitte Sie deshalb die Zustimmung bitte wählen zur Eintragung der Auskunftssperre beizubringen. Sollte bitte wählen nicht sorgeberechtigt sein, bringen Sie bitte unverzüglich den Nachweis bei, dass Sie allein sorgeberechtigt und somit auch allein vertretungsberechtigt sind. Für den Fall, dass bitte wählen nicht zustimmt und Sie auch nicht allein sorgeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, sich schnellstmöglich an das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) zu
wenden und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu beantragen. Hilfsweise haben
Sie die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, Ihnen gemäß § 1628 Satz 1 BGB die
Entscheidung über „das Einrichten einer Auskunftssperre“ für wählen oder Text/Ziffer allein zu
übertragen.
Sollte mir Ihr Antrag bis zum TT.MM.JJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre
löschen. ,
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag .
Name
Rechtliche Grundlage
BMG Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
geltenden Fassung
Anfragsforderung 111205
Anrede Name,
mit Schreiben vom TT.MM JJJJ teilte mir veranlassende Stelle mit, dass für Sie die Eintragung
einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
erfolgen soll.
Ich bitte hierzu um Übersendung eines persönlichen formlosen unterschriebenen Antrages.
Sollte mir Ihr Antrag bis zum TT.MMJJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre
löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Name
Rechtliche Grundlage
BMG Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
geltenden Fassung
Äntragsforderung U1206
Anrede Name,
mit Schreiben vom TT.MMJJJJ teilte mir Text oder Ziffer mit, dass für Sie die Eintragung einer
Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgen soll.
Die Gefährdung betrifft auch Text oder Ziffer.
Ich bitte hierzu um Übersendung von persönlichen formlosen und unterschriebenen Anträgen
von Ihnen und Text oder Ziffer. ■
Sollte mir die Anträge bis zum TT.MMJJJJ nicht vorliegen gehe ich davon aus, dass sich die
Angelegenheit erledigt hat. Ich werde dann die vorsorglich eingetragenen Auskunftssperren
löschen. ,
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Name
Rechtliche Grundlage
BMG Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
geltenden Fassung
Antragsforderung 111204 Bitte wählen oder Text/Ziffer Name, bitte wählen I ext oder Zifferbitte wählen anlässlich einer Vorsprache bei einem Bürgeramt eines Berliner Bezirksamtes äußerten Sie den Wunsch auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) für das Kind Text oder Ziffer, geb. am TT.MM.JJJJ. Die Eintragung der Auskunftssperre im Melderegister ist nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Auskunftssperre für ein Kind kann nur von der/dem/den Sorgeberechtigten beantragt werden. Laut den hiesigen Unterlagen bitte wählen Text oder Ziffer sorgeberechtigt und somit auch bitte wählen. Sollte mir eine Rückäußerung, ein ausführlich begründeter, von bitte wählen. Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag, oder eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes bis zum TT.MM.JJJJ nicht vorliegen, werde ich die für das Kind vorsorglich eingetragene Auskunftssperre löschen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Name Rechtliche Grundlage
BMG Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
geltenden Fassung '