05-vorlagen-amtssperren-20230406120735

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister

/ 42
PDF herunterladen
Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen der Abkürzungen. Fundstellen

BMG          Bundesmeldegesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) - in der jeweils
            geltenden Fassung



VwVfG        Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S.
             102) - in der jeweils geltenden Fassung
40

Pol kein gemeinsamer Haushalf          1136A1

Sehr geehrte Frau         ,




mit Schreiben vom             beantragten Sie die Eintragung einer Auskunftssperre gemäß
§ 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) unter Bezug auf die von Herrn             geb. am
     , beantragte Auskunftssperre. Sie gaben dabei an, mit Herrn           in einem
gemeinsamen Haushalt zu leben. Ausweislich des Melderegisters trifft dies nicht zu. Sie
sind seit dem       nicht mehr in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet.



Somit sind Sie in diesem vereinfachten Verfahren nicht antragsberechtigt (siehe auch
Merkblatt „Hinweise zur Auskunftssperre“).



Wenden Sie sich bitte ggf. zur Beantragung einer Auskunftssperre an die Meldebehörde
Ihres Wohnsitzes.                           .                          ‘



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag




Rechtliche Grundlage



BMG Bundesmeldegesetz vom 3.05.2013 (BGBl. I S. 1084, zuletzt geändert durch
      Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S. 130)
41

,v   /■




Pol in Berlin nicht gemeldet         113642

Sehr geehrte Frau            ,

Sie sind in Berlin nicht gemeldet. Meine Zuständigkeit ist somit nicht gegeben (siehe auch

das in diesem Zusammenhang im Intranet der Berliner Polizei veröffentlichte Hinweisblatt

„Hinweise für Dienstkleidungsträger der Polizei Berlin im Zusammenhang mit der

Beantragung einer Auskunftssperre im Melderegister wegen möglicher Gefährdung

aufgrund der Kennzeichnungspflicht“).

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung einer Auskunftssperre an die für Ihren Wohnort

zuständige Meldebehörde

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag




l    I            ■      ■                                   ■         '




Rechtliche Grundlage



BMG Bundesmeldegesetz vom 3.05.2013 (BGBl. I S. 1084, zuletzt geändert durch
         Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Februar 2016 (BGBl. I S.,130)
                                 •                      fl
42