02-aufgabenbeschreibung-20230406104556
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten ■
Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren) .
Führungsverantwortung: nein
Stand: ’ 26.08.2020
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide)
Unteraufgabe ______ ;______ Ablehnung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse Eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
(Kurzbeschreibung): Bundesmeldegesetz ist einzutragen, wenn Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen
oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft
eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Werden diese Tatschen nun nicht glaubhaft bzw.
nachvollziehbar glaubhaft dargelegt, ist der Antrag (auf
Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister)
abzulehnen. ■
Die Gefährdung ist dann nicht nachvollziehbar glaubhaft
gemacht, wenn die dargelegten Gründe realitätsfremd sind (z.
B. regelmäßige Wahrnehmung von Krankenwagen'in
unmittelbarer Wohnnähe wird als Bedrohung empfunden).
im Sinne des § 51 Abs. 1 BMG sind Tatsachen die äußeren
Umstände, die zu der Gefährdung der antragstellenden Person
oder mit ihr zusammenhängenden Person(en) führen.
Voraussetzungen/Erfplgsfaktoren; Die vorgetragenen Sachverhalte sind so neutral wie möglich zu
(Auf was muss man besonders achten, um bewerten und nicht zu interpretieren. Die persönliche Meinung
die Aufgabe zu eifüllen?) . darf die Entscheidung nicht beeinflussen.
Verfahrensabläufe/Prüfschema: a) Inhaltliche Ablehnungsgründe
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?) I. Anschrift:
- Die Meldeanschrift ist im Internet zu finden.
Bei einer einfachen Google-Suche lässt sich die Anschrift
finden, z. B. als Impressum, im Onlinetelefonbuch oder
ähnliches. Hierauf erfolgt eine Ablehnung:
,Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Meldeanschrift auf
einer Seite im Internet/in/ einem Internetforum/oder ähnliches
zu finden. Der Zugang zu dieser Seite ist nicht verschlüsselt
und somit für jedermann zugänglich.
Ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht daher nicht und es
mangelt an einer rechtlichen Grundvoraussetzung für die
Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister."
Ungewöhnliche Fälle, z. B. Rechtsanwaltspraxis im Internet
verzeichnet, die Privatanschrift hat dieselbe Meldeanschrift,
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
können vor dem Verfassen des Ablehnungsschreibens mit der
Teamleitung zu besprochen werden.
- Dem Bedroher ist die Anschrift bekannt.
Aus den Antragsunterlagen wird ersichtlich, dass dem
Bedroher die Anschrift bekannt ist. Hierauf erfolgt eine
Ablehnung:
„Grundvoraussetzung für den Schutz durch eine
Auskunftssperre ist, dass einem evtl, Bedroher die Anschrift
nicht bekannt ist. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall, so
dass der Sinn der Auskunftssperre nicht erfüllt ist."
Es gilt gründlichstes Lesen der Antragsunterlagen und Suchen
nach Hinweisen - z. B. Ex-Paar, ehemals gemeinsame
Wohnung, Urteil oder Beschluss den der Bedroher auch
erhalten hat z. B. Scheidung, Gewaltschutzanordnung, ,
Sorgerecht; Vorfall in der Wohnung, Vorfall mit Nachbarn.
Ist der einzige Grund für die Ablehnung, die Tatsache, dass die
Anschrift dem Bedroher bekannt ist und der Antrag ansonsten
durchaus begründet und nachvollziehbar, so ist der Ablehnung
folgender Hinweis anzufügen:
„Sollte Sie umziehen, können Sie sofort/Es steht Ihnen frei, bei
einem eventuellen Umzug bei der - dann erforderlichen -
Anmeldung bei der Meldebehörde erneut einen Antrag auf
Eintragung einer Auskunftssperre stellen."
- Dem Bedroher könnte die Anschrift bekannt sein.
Hierbei sollte schriftlich nachgefragt werden, warum dem
Bedroher die Anschrift nicht bekannt sein sollte.
I. Inhalte die einen Ablehnungsgrund darstellen:
- Die Gefährdung beruht auf augenscheinlich psychischer
Störung, vorrangig Verfolgungswahn. Dies wird vor allem
aus Formulierungen und Bedrohungsszenarien ersichtlich
(Vergiftungen, speziell durch Wände, Leitungen etc.,
ständiges, wiederholtes Eindringen von Personen in die
Wohnung mit Mord- oder Folterversüchen, absurd
klingende Zufälle, z. B. das gleiche auffällige Auto verfolgt
in Tübingen und in Berlin). Keine Erwähnung des
Gesundheitszustandes in der Ablehnung, kein Bezug auf
Wahnvorstellungen. ,
Ausnahme: Ein ärztliches Attest (oder arztähnlich, z. B.
sozialpsychiatrischer Dienst) wird beigebracht und eine ASP
wird befürwortet.
- , Die Gefährdung ist nicht aktuell. Der Vorfall hat vor Jahren ■
stattgefunden und es besteht zwischen Antrag auf ASP und
Gefährdung kein zeitlicher Zusammenhang.
Hinweis: Auch sehr weit zurückliegende Gefährdungen können
weiterhin aktuell sein (z. B. versuchte Tötungsdelikte,
Vergewaltigungen, Menschenhandel), hier muss der
Zusammenhang zwischen ursprünglicher und heutiger
Gefährdung dargelegt und belegt werden bzw, gründlich
abgewogen werden,___________'__________________
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
- Die Begründung für die Gefährdung ist nicht ausreichend.
- Ein sehr dürftiger;Antrag, z. B. nur Stichworte „Nachbar
bedroht“, Familieist zerstritten“.
- Eine Anfrage bei der Polizei stellt keine Bedrohung fest,
wobei dies kein Ausschlusskriterium sein muss, die
Ablehnung aber unterstützen kann.
Der Bescheid ist wie folgt aufgebaut (Anlage 1):
• In der Adresszeile ist der Zusatz mit Zustellungsurkunde
aufzunehmen, ist die antragstellende Person durch einen
Rechtsanwalt vertreten, so ist der Bescheid mit
Empfangsbekenntnis zuzustellen
(Anschrift:
Herrn
Max Mustermann
z. Hd. Herrn Rechtsanwalt
Im Bescheid selbst wird jedoch d. Antragsteller/in.
angesprochen (§ 39 II GGO I); in diesem Fall ist dem
' Bescheid noch eine Abschrift beizufügen.)
• Nach der Anrede wird als Einleitungssatz der Antrag
abgelehnt: „Ihren Antrag auf Eintragung einer .
Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
Bundesmeldegesetz (BMG) vom lehne ich ab.“
• Nun folgt die Begründung in folgender Gliederung (diese ist
zwingend zu beachten!):
- nochmalige Erwähnung des Antrages mit Datum,
... beantragten Sie die Eintragung einer Auskunftssperre
im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 BMG.
• Aufzählung der vorgebrachten Gründe der
antragstellenden Person (z. B. begründeten Ihren Antrag
damit, dass Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als
investigativer Journalist durch verschiedene extreme
Gruppierungen bedrqht sind; dies seien u.a, Mitglieder der
rechtsextremen Identitären Bewegung, Mitglieder
krimineller arabischer Großfamilien sowie radikale
Islamisten.).
• Hinweis auf die rechtlichen Voraussetzungen:
Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass
dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine
Meideregisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen erwachsen kann, eine Auskunftssperre im
Melderegister einzutragen.
• Danach folgt die eigentliche Begründung der Ablehnung (z.
B. Anschrift im Internet, Anschrift ist dem Bedroher
bekannt, keine konkrete Bedrohung glaubhaft gemacht
etc.)
• Sofern erfolgt, Bezugnahme auf anderweitigen
Behördenkontakt mit Aktenzeichen und Behördenname (z.
B. Polizeipräsident in Berlin, Abschnitt XX der Berliner
Polizei, Landeskriminalamt Berlin usw.). _________
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
• Abschlusssatz ist immer: Ihr Antrag ist daher abzulehnen. I
Eine Gefährdung im Sinne des Melderechts haben Sie
nicht (nachvollziehbar) glaubhaft gemacht, so dass Ihr
Antrag abzulehnen ist. Der Abschlusssatz ist dem
individuellen SacFiverhalt anzupassen, jedoch immer mit
dem Satzteil, dass der Antrag abzulehnen ist.
• Nun folgt die Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist
innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Landesamt für Bürger- und
' Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personenstands- und
Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten,
10969 Berlin (Kreuzberg), Friedrichstr. 219, zu erheben. Er
kann auch elektronisch mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen unter der Adresse
post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de eingelegt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.
• Grußformel, Im Auftrag, Name
• Rechtliche Grundlagen, Erläuterungen der Abkürzungen,
' Fundstellen
Der Bescheid wird nun vor dem Versand an den Betroffenen an
IIA11 zur Kenntnis vorgelegt. Nach dem „okay“ von II A11 wird
der Bescheid mit tagesaktuellem Datum ausgedruckt,
unterschrieben und mit
Postzustellungsurkunde/Empfangsbekenntnis an die betroffene
Person versandt.
Im Vorgang und in der Wiedervorlage wird sowohl der
Bescheid als auch eine Frist von einem Monat plus zehn Tage
notiert.
Gegen den Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines
Monats nach Zustellung möglich. Geht der Widerspruch ein,
wird der Vorgang in eine^laue Hülle mit Etikett mit folgender
Aufschrift genommen: Bitte Vorgang an II A 11.
In der Wiedervorlage-Liste wird vor die Spalte mit den Namen
ein blaues ,B' erfasst. Nach Fristablauf wird der Vorgang mit
der blauen Mappe an IIA11 weitergeleitet.
Die weitere Bearbeitung zum Widerspruchsverfahren ergibt
sich aus der Aufgabenmappe „Widerspruch“.
Kurz: Gegen, den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht
erhoben werden.
Geht kein Widerspruch ein, so wird die Auskunftssperre nach
Ablauf der Rechtsmittelfrist plus zehn Tage im Fachverfahren
gelöscht, der Vorgang wird aus der Wiedervorlage gelöscht und
der Vorgang zusammengeheftet und ohne den Aktendeckel in
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
der Ablage der abgeschlossenen Vorgänge aufbewahrt und
nach Ablauf eines Jahres nach Löschung vernichtet.
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*in
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarbeitzu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/ Widerspruchsverfahren
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechparfner finden etc. ?) Gemeinsame Geschäftsordnung 1
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungsgerichtsordnung (insb. §§ 1-52, 79-80)
Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend) Wiedervorlagefrist ein Monat plus 10 Tage Postlauf
Ablage und Archivierung Bitte ergänzen und kurz beschreiben!
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/ Der bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
Besonderheiten/Erfahrungen: nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet wird
(Was sollte man noch wissen?) noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
Internet hingewiesen.
Barrieren/Stolpersteine: aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell keine bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele - Anlage 1: Ablehnung Muster
(Anlagen)
Landesamt für . '
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Abteilung Personenstands- und Einwohnerwesen
GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
Zentrale Einwohnerangelegenheiten II A11 01
Bearbeitung:! >
Dienstgebäude:
Friedrichstr. 219., 10969 Berlin
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, 10958 Berlin (Postanschrift) Zimmer 308
Telefon (030) 90269-2112
Mit Zustellungsurkunde Fax (030) 90269 - 2099
Vermittlung 115 Bürgertelefon
Herrn Intern (9269)- 2112
Max Mustermann E-Mail:
XXXX post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
12345 Berlin Internet: http://www.berlin.de/labo
Datum 17.02.2023
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihren Antrag vom xxx auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bun
desmeldegesetz (BMG) lehne ich ab.
Begründung .
I. .■
Mit Schreiben vom xxx beantragten Sie - erneut - die Eintragung einer Auskunftssperre im Meldere
gister und führten zur Begründung Ihres Antrages aus...(Achtung! Häufig ist hier der Konjunktiv zu
nutzen)
Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme recht
fertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Ge
fahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen
kann, eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
XXXXXX
Ihr Antrag ist daher abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats schriftlich oder
zur Niederschrift bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personen
Stands- und Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten, 10969 Berlin (Kreuzberg), Fried
richstr. 219, zu erheben. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
eingelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn
der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. •
• konii
Verkehrsvetbindung: Öffnungszeiten: Bankverbindung:
Dienstgebäude: Friedrichstr. 219 Montag 08:00-15:00 Uhr Zahlungen bitte bargeldlos an die
Friedrichshain - Kreuzberg Dienstag 11:00-18:00 Uhr Landeshauptkasse Berlin
Hi Kochstraße Linie: U 6 , Mittwoch 08:00-13:00 Uhr Konto-Nr. 632-108 ’
Donnerstag 11:00-18:00 Uhr Bankleilzahl; 10010010 =
W Qi ic MOQ Freilag 08:00-13:00 Uhr (Postbank Berlin)
(BAN DE 06 10010010 0000632108
BIG PBNKDEFF100
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?) Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03_ll_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitung '
Termine (ggf. wiederkehrend) aktuell nicht bekannt
Ablage und Archivierung aktuell nicht bekannt
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/ Bei Vollständigkeit des Antrags ist die
Besonderheiten/Erfahrungen: GefährdungsbeurteilungZ-prüfung grundsätzlich erledigt.
(Was sollte man noch wissen'?)
Barrieren/Stolpersteine: aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele Muster/Beispiel:
(Anlagen) Sehr geehrte Damen und Herren,
für die genannte Person liegt hier ein Antrag auf Eintragung
einer Auskunftssperre vor. Ich habe deshalb vorsorglich eine
Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG i. V. m. § 51 Abs. 3 auf
Veranlassung einer Sicherheitsbehörde (bei Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen) befristet bis zum ... eingetragen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen ebenfalls ein Antrag vorliegt
oder dieser ggf. bereits bewilligt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
- Anlage 1: Freitextnachricht
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhfeiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung; nein' A. •
' . , •
Stand: 26.08.2020 :
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Mejderegister einschließlich
' abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide
Unteraufgabe Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
hier: Vollständigkeit des Antrags
Ziele/Ergebnisse Sorgfältige Prüfung der Zuständigkeit (evtl. Antragstellung bei
(Kurzbeschreibung): HAW) ünd Vollständigkeit der Anträge ermöglicht eine zügige
Weiterbearbeitung des und verhindert später erforderliche ■
Nachbearbeitung.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren; aktuell nicht bekannt '
(Auf was muss man besonders achten, um
die Aufgabe zu erfüllen?)' '
Verfahrensabläufe/Prüfschema; Bezogen auf die Vollständigkeit des Antrags ergibt sich
(Was sind die ca, 5-7 wichtigsten Schritte nach dessen Eingang folgendes Prüfschema:
oder Unteraufgaben?) - 1. Antrag mit Posteingangsstempel und Kurzzeichen des
Postbearbeiters aus dem Team versehen
1. Zuständigkeit prüfen ,
a) Eine Meld.eanschrift im Zuständigkeitsbereich muss '
vorhanden sein. ■
' a) Ist die betroffene Person nur mit Nebenwohnung im
hiesigen Meldebereich gemeldet, ist bei der
Meldebehörde der Haüptwohnung nachzufragen
(Freitextnachrichji/Anlage 1), ob dort ebenfalls eine
Auskunftssperre beantragt wurde (Wiedervorlage
• (WV)1 Monat). . ' . ■
b) Keine aktuelle Meldeanschrift in Berlin:
• Weiterleitung des Antrages an die zuständige .
Meidebehörde und Abgabenachricht an den ’
Antragsteller
c) Zuständig ist die Meldebehörde, die den Antrag auf
Eintragung der Auskunftssperre erhalten hat.
• Der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
soll in der Regel bei der Meldebehörde der
Hauptwohnung gestellt werden. ,
2. Vollständigkeitdes Antrages prüfen
• Briefköpfbogen bzw. Stempel der veranlassenden
' Dienststelle nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 6, 7, 8
und 9 BMG prüfen • .
• Personalien des Bediensteten (Name, Vorname,
Geburtsdatum, Meldeanschrift) sowie der zu ■
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten ;
sperrenden Familienangehörigen, die in einem
■ gemeinsamen Haushalt gemeldet sind,
® Unterschrift und Name des Dienstvorgesetzten
« Gefährdungsbegründung
• Ein persönlicher Antrag ist nicht zwingend
erforderlich. ' - ■
' ' • Ist der Antrag unvollständig, sind die fehlenden .
Angaben nachzufordern (Schreibenden den
. Bediensteten, WV/I Monat und 10 Tage, die
Vorlagen dazu sind eingestellt). ‘
3. Anlegen der Akte .
• Fertigen des Vorblatt.es (Vorlage eingestellt)
■^(Personalien: Name, Vorname, Geburtsdatum des
Bediensteten sowie separat der Familienangehörigen ist darauf
zu vermerken, sowie die individuellen Arbeitsschritte mit dem
entsprechenden Tagesdatum) ■
• Hinter dem Vorblatt folgen die nach Tagesdatum
geordneten zum Vorgang gehörenden Schreiben. •
4. In VOIS prüfen, ob die auf dem Antrag angegebenen ■
Personalien mit dem Melderegister übereinstimmen .
5. Eingabe der Auskunftssperre in VOIS (ASP auf '
Veranlassung einer Sicherheitsbehörde; siehe Aufnahme
einer ASP in VOIS) ,
->Bei Familienangehörigen ist beim Aktenzeichen der Zusatz
„ASP“ zu erfassen. (ASP=andere Sperre Partner bzw. auch
Sperre Partner) ■
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann .
auf Antrag verlängert werden.
6. Ist bereits eine Auskunftssperre vermerkt, ist entweder der
bereits vorhandene Vorgang zu,ziehen bzw. zu prüfen, ob
dieser bereits in der Wiedervorlage eingetragen ist und
. dann dort zu entnehmen. ■
7. Bei Eingang eines Antrages immer prüfen (VOlS ,
Änderungen), ob ein Altvorgang (innerhalb eines Jahres
vor Eingang des-Antrages gelöschte ASP) vorhanden ist
■ Dieser ist dann dem Neuantrag hinzuzufügen (Ablage
Löschungen im Zimmer 307),
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf. .
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander ;
eigenen Organisation zusammen? Was ist
hei der Abstimmung/ZusammBimrbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*^ '
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams veranlassende Sicherheitsbehörde , . •
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der -
Abstirnmung/Zusammenaibeit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeite-/ aktuell nicht bekannt ' .
Ünteraufgaben
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• Wohnanschrift 01.09.1939
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Dann „0905 Freitext“