02-aufgabenbeschreibung-20230406104556

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister

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Landesamt für       .        '
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Abteilung Personenstands- und Einwohnerwesen
                                                                                                GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                                               II A11 01
                                                                                                 Bearbeitung:!                >
                                                                                                Dienstgebäude:
                                                                                                Friedrichstr. 219., 10969 Berlin

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, 10958 Berlin (Postanschrift)                 Zimmer                  308
                                                                                                Telefon                 (030) 90269-2112
Mit Zustellungsurkunde                                                                          Fax                     (030) 90269 - 2099
                                                                                                Vermittlung             115 Bürgertelefon
Herrn                                                                                           Intern                  (9269)- 2112
Max Mustermann                                                                                  E-Mail:
XXXX                                                                                            post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
12345 Berlin                                                                                    Internet: http://www.berlin.de/labo

                                                                                                Datum                   17.02.2023




Sehr geehrter Herr Mustermann,

Ihren Antrag vom xxx auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bun­
desmeldegesetz (BMG) lehne ich ab.

Begründung                                                                                                                                   .

I.                                                                                                                     .■
Mit Schreiben vom xxx beantragten Sie - erneut - die Eintragung einer Auskunftssperre im Meldere­
gister und führten zur Begründung Ihres Antrages aus...(Achtung! Häufig ist hier der Konjunktiv zu
nutzen)

Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme recht­
fertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Ge­
fahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen
kann, eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

XXXXXX

Ihr Antrag ist daher abzulehnen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats schriftlich oder
zur Niederschrift bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personen­
Stands- und Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten, 10969 Berlin (Kreuzberg), Fried­
richstr. 219, zu erheben. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
eingelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn
der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.                                            •
                                                                                                                                  • konii




     Verkehrsvetbindung:                            Öffnungszeiten:                       Bankverbindung:
     Dienstgebäude:             Friedrichstr. 219   Montag            08:00-15:00   Uhr   Zahlungen bitte bargeldlos an die
     Friedrichshain - Kreuzberg                     Dienstag          11:00-18:00   Uhr   Landeshauptkasse Berlin
     Hi Kochstraße          Linie: U 6 ,            Mittwoch          08:00-13:00   Uhr   Konto-Nr. 632-108 ’
                                                    Donnerstag        11:00-18:00   Uhr   Bankleilzahl; 10010010                                 =
     W    Qi ic MOQ                                 Freilag           08:00-13:00   Uhr   (Postbank Berlin)
                                                                                          (BAN DE 06 10010010 0000632108
                                                                                          BIG PBNKDEFF100
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten


Rechtliche und fachliche                     Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                  Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen           Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?)    Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                             unter G:\04_Zentrale
                                             Einwohnerangelegenheiten\03_ll_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
                                             beitung         '
Termine (ggf. wiederkehrend)                 aktuell nicht bekannt
Ablage und Archivierung                      aktuell nicht bekannt
(Was   sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/                           Bei Vollständigkeit des Antrags ist die
Besonderheiten/Erfahrungen:                  GefährdungsbeurteilungZ-prüfung grundsätzlich erledigt.
(Was sollte man noch wissen'?)
Barrieren/Stolpersteine:                     aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das                 aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele                  Muster/Beispiel:
(Anlagen)                                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                                             für die genannte Person liegt hier ein Antrag auf Eintragung
                                             einer Auskunftssperre vor. Ich habe deshalb vorsorglich eine
                                             Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG i. V. m. § 51 Abs. 3 auf
                                             Veranlassung einer Sicherheitsbehörde (bei Gefahr für Leben,
                                             Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
                                             Interessen) befristet bis zum ... eingetragen.

                                             Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen ebenfalls ein Antrag vorliegt
                                             oder dieser ggf. bereits bewilligt wurde.

                                             Mit freundlichen Grüßen

                                             -   Anlage 1: Freitextnachricht
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhfeiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten


  Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A

Arbeitsgebiet:                                Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung;                        nein'           A.        •
   '           .                    , •
Stand:                                       26.08.2020                           :

 Arbeitsaufgabe                                   Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                                  Auskunftssperre im Mejderegister einschließlich
                     '                            abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                                  erforderlichen Bescheide


 Unteraufgabe                                     Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
                                                  hier: Vollständigkeit des Antrags

Ziele/Ergebnisse                             Sorgfältige Prüfung der Zuständigkeit (evtl. Antragstellung bei
(Kurzbeschreibung):                          HAW) ünd Vollständigkeit der Anträge ermöglicht eine zügige
                                             Weiterbearbeitung des und verhindert später erforderliche       ■
                                             Nachbearbeitung.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren;             aktuell nicht bekannt           '
(Auf was muss man besonders achten, um
die Aufgabe zu erfüllen?)'           '
Verfahrensabläufe/Prüfschema;                Bezogen auf die Vollständigkeit des Antrags ergibt sich
(Was sind die ca, 5-7 wichtigsten Schritte   nach dessen Eingang folgendes Prüfschema:
oder Unteraufgaben?)                -        1. Antrag mit Posteingangsstempel und Kurzzeichen des
                                                 Postbearbeiters aus dem Team versehen
                                             1. Zuständigkeit prüfen                 ,
                                                 a) Eine Meld.eanschrift im Zuständigkeitsbereich muss '
                                                    vorhanden sein.      ■
                                               ' a) Ist die betroffene Person nur mit Nebenwohnung im
                                                    hiesigen Meldebereich gemeldet, ist bei der
                                                    Meldebehörde der Haüptwohnung nachzufragen
                                                    (Freitextnachrichji/Anlage 1), ob dort ebenfalls eine
                                                      Auskunftssperre beantragt wurde (Wiedervorlage
                                              •       (WV)1 Monat). .            '            .       ■
                                                   b) Keine aktuelle Meldeanschrift in Berlin:
                                                      • Weiterleitung des Antrages an die zuständige        .
                                                          Meidebehörde und Abgabenachricht an den         ’
                                                          Antragsteller
                                                   c) Zuständig ist die Meldebehörde, die den Antrag auf
                                                      Eintragung der Auskunftssperre erhalten hat.
                                                      •   Der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
                                                          soll in der Regel bei der Meldebehörde der
                                                          Hauptwohnung gestellt werden.                     ,
                                             2.    Vollständigkeitdes Antrages prüfen
                                                        •   Briefköpfbogen bzw. Stempel der veranlassenden
                                                    '       Dienststelle nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 6, 7, 8
                                                            und 9 BMG prüfen                  •   .
                                                        •   Personalien des Bediensteten (Name, Vorname,
                                                            Geburtsdatum, Meldeanschrift) sowie der zu ■
19

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten      ;


                                                      sperrenden Familienangehörigen, die in einem
                                                  ■   gemeinsamen Haushalt gemeldet sind,
                                                  ®   Unterschrift und Name des Dienstvorgesetzten
                                                  «   Gefährdungsbegründung
                                                  •   Ein persönlicher Antrag ist nicht zwingend
                                                     erforderlich. '         -                   ■
                                             ' '  • Ist der Antrag unvollständig, sind die fehlenden .
                                                     Angaben nachzufordern (Schreibenden den
                                              .      Bediensteten, WV/I Monat und 10 Tage, die
                                                     Vorlagen dazu sind eingestellt).                 ‘
                                          3. Anlegen der Akte                           .
                                               • Fertigen des Vorblatt.es (Vorlage eingestellt)
                                          ■^(Personalien: Name, Vorname, Geburtsdatum des
                                          Bediensteten sowie separat der Familienangehörigen ist darauf
                                          zu vermerken, sowie die individuellen Arbeitsschritte mit dem
                                          entsprechenden Tagesdatum)                           ■
                                               • Hinter dem Vorblatt folgen die nach Tagesdatum
                                                  geordneten zum Vorgang gehörenden Schreiben.          •
                                          4.  In VOIS prüfen, ob die auf dem Antrag angegebenen ■
                                              Personalien mit dem Melderegister übereinstimmen .
                                          5. Eingabe der Auskunftssperre in VOIS (ASP auf              '
                                              Veranlassung einer Sicherheitsbehörde; siehe Aufnahme
                                              einer ASP in VOIS)                               ,
                                          ->Bei Familienangehörigen ist beim Aktenzeichen der Zusatz
                                          „ASP“ zu erfassen. (ASP=andere Sperre Partner bzw. auch
                                          Sperre Partner)                ■
                                            Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann .
                                          auf Antrag verlängert werden.
                                          6. Ist bereits eine Auskunftssperre vermerkt, ist entweder der
                                              bereits vorhandene Vorgang zu,ziehen bzw. zu prüfen, ob
                                              dieser bereits in der Wiedervorlage eingetragen ist und
                                            . dann dort zu entnehmen.          ■
                                          7. Bei Eingang eines Antrages immer prüfen (VOlS           ,
                                              Änderungen), ob ein Altvorgang (innerhalb eines Jahres
                                              vor Eingang des-Antrages gelöschte ASP) vorhanden ist
                                            ■ Dieser ist dann dem Neuantrag hinzuzufügen (Ablage
                                              Löschungen im Zimmer 307),



Kontakte intern:                          Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf. .
(Mit wem arbeitet man im Team oder der    mit HSB und TL, untereinander          ;
eigenen Organisation zusammen? Was ist
hei der Abstimmung/ZusammBimrbeit zu
beachten?)
Kontakte extern:                          Antragsteller*^ '
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams   veranlassende Sicherheitsbehörde            , .         •
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der                      -
Abstirnmung/Zusammenaibeit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeite-/           aktuell nicht bekannt                 '                     .
Ünteraufgaben
20

Erstellen einer Freitextnachricht




!      J             Mddcsvcacn v                  Uürqc^Grvicc , DunJcshauptafadt Herl n | LAdO IIA II
:      :
                                                                                                im Zuständigkeitsbereich gemeldet '
i>                                  September-Labotestsperren,
                                    Autum (2)           ,                                       Asiat-infsspe:^ •«eih5n:ian
                                    9 geb; ,}in 06,09.31)17 m Btüiiri




           .-   Q Suci-.s j (Sl Histons I 0, L»trts Such** ;                  D*<j'isuci'.s       -! idJ               P S
                                                                                         :       Hinweise zur Person
                                                        Vorgang''Mich-?, hiita geuen Sie hiar esn Stch.-roit      Ihrem gewünschten Voroamj ein. [
                                                                                                                                                                             '■ >
            P              ^ A u sl ä rute rw e k n-6 0 rg 2 rb Cro
                                                                                                                        ücsuer-iO iHips-icheit!


                           ÜBZfUGZR


            n              M Fuhrä'scheumesen
                           fcKfz-aiirgemunj
                                                                                                   Meldung



            g              ih Meldey<eten

                                ’ '/eiiausxunrt
                                                                                                  ,,      Auiuin Sspletnoef-läl'üi.stiif-ertcn, nei>. 0



                             » M Meldevorgänge                                                    0       Auturn SäDtember-Lstctetts^arT'är», gab. 0
                                                                                                          f.Sti-ChfKhsr.veiie Ke;:r?i! W?:t rur Cj-lil.-rtd
                                4 Au3lur.f»?peiTen/5penvennefK<
                                T UbannictlungsspsiTsn
                             » tl srnr-trs^amtli-che Vonjänne
                             » fii iraac',£.ng*höi::jJ'eiren

                             * 68 utiiHri-ennraichen
                             r ÜAusk'S.hlta
                             > fctjnter^chnftenlhten
                            k ^Sonsiiije Vorgänge
                           ■ PätVaup/eijmaciul
                           iPasäifi



Zum Erstellen einer Freitextnachrieht ist der Punkt sonstige Vorgänge auszuwählen
                O E'.-’C
                ^    Ms’riewesen ^                 Bürgerservtce j Bundeshauptstadt Berlin j LABOIIA11

                                   September-Labotestsperren,                                  im Zuständigkeitsbereich gemeldet
                                   Autum (2) • ;                                               Auttanftripsn* vc-!t-an'J»ri
                                    9,-geö. am 00.07.2017 io Eeiim                             iedig •




                            \&,t               \ 0 letitfe Such*          |^J OeUiisr.                   ih «.tn
                                                                                                       t Sceuer-lD
                                                                                                       . St. =>t i.fni-tr steues-iD göspi'Chart1


            a                   ■ Unw-'achoftenliKer.
                                ■ SontUge Vo-'gän<j*

            C3                       ■ Aiifentftalrsaftfrageo
                                                                                                                         fcer-lfcfrcireätgijfcneii. gto.'     03.3017 i£Of
                                     • Ohitorg.'Otl
                                     • Dokument *iotracen                                                                3« r'-s/nen V.:e;1 fu-r Opticoi-. uueh srngeua

                                                                                                                             -ff'LaDct€;t:r;Erie(i. osn oe 09.301? L^Of-
                                     • eAT-VG'nituj*
                                                                                                         öisihUchArvt-»!?.
                                     " Änderung Religion
                                     • SpiengsEofferiaus-'u'.
                                     • WaffenseJaubnii


                                     • Uß-Schetn
                                     ’ V/ahlöossciiiuss*
                                     • Wohnanschrift 01.09.1939
                                     • Anschnft 9uhde3tägs-;EU-Wahi ,
                                     • Antrag Eurapawahl              •
                                     • Micteilungsersucnen
                                     • 0905^f?;tc<cnachrieht
                                    :U At-n!




Dann „0905 Freitext“
21

t   11~- _:C ' Z“, * _I _ _




Die Meldebehörde ist über das Dropdownfeld auszuwählen. Es können nur Meldebehörden
über eine Freitextnachricht angeschrieben werden, die in Zusammenhang mit dem
Datensatz der betroffenen Person stehen.



Nach Texteigabe ist die Nachricht über „Senden & Anzeigen“ abzuschicken. Ein Ausdruck ist
zum Vorgang zu nehmen.
22

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                               s !XAiS<>? %
                                                                                         v / L !1-U1,IN K y r
                                                                                                       V

          Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A

Arbeitsgebiet:                           Sachbearbeitung II,A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung:                   nein              ’'      .
                                                         ■                 (
Stand:                                   26.08.2020                        '

 Arbeitsaufgabe                          Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                          Auskunftssperre im Melderegister einschließlich
                                          abschließender Entscheidung und Fertigung der
   ■                                     erforderlichen Bescheide


 Unteraufgabe                             Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
                                          hier: Bewilligung
Ziele/Ergebnisse                           Ist der Antrag vollständig und die Gefährdungslage geklärt,
(Kurzbeschreibung):                        kann der Antrag bewilligt werden. Dazu gibt es Vorlagen
                                           (Bewilligung, Verlängerung Amtssperre), die in Word hinterlegt
                                           sind.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren:           Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und internen
(Auf was muss man besonders achten, um Regelungen zur einheitlichen Bearbeitung
die Aufgabe zu erfüllen?)
Verfahrensabläufe/Prüfschema:              Nach Feststellung der Vollständigkeit des Antrages bekommt
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte die betroffene Person einen Bescheid über die Einrichtung
oder Unteraufgaben?)                       einer Auskunftssperre mit dem Befristungsdatum,
                                           entsprechenden Hinweisen sowie der Rechtsgrundlage.

                                        Jeder volljährige Familienangehörige bekommt ebenfalls
                                        einen entsprechenden Bescheid. Die Bescheide gehen an die
                                        in VOIS vermerkte aktuelle Meldeanschrift (Hauptwohnung) mit
                                        den entsprechenden Wohnungszusätzen.

                                        Die minderjährigen Kinder werden auf dem Bescheid des
                                        gesetzlichen Vertreters vermerkt (Name, Vorname und
                                        Geburtsdatum).
                                        Von jedem Bescheid werden zwei Ausfertigungen erstellt.
                                        Eine Ausfertigung wird versandt und eine weitere verfügt und
                                        der Akte beigelegt.

                                        „Vorlagen“ für alle Bescheide sind bei den Wördvorlagen II A11
                                        abgelegt.

                                        Auf dem Vorblatt wird dies ebenfalls mit dem entsprechenden
                                        Tagesdatum vermerkt. Die Befristung wird vom Tag der
                                        Erstellung des Bescheides auf zwei Jahre festgelegt.
                                        (Beispiel: Tag der Erstellung 25.03.2020, Befristung
                                        24,03.2022). Die Befristung der Auskunftssperre gemäß des
                                        Bescheides wird dann in VOIS angepasst, (siehe Anlage
                                        Aufgabenmappe Aufnahme einer ASP in VOIS)
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                                                              ;labo-
                                                                                               BI.-EÜ.IN'


                                            Die Akte wird mit einer Hefterlasche zusammengefügt und in
                                            den Aktenschränken im Zimmer 302A alphabetisch im
                                            entsprechenden Ordpfer ablegt.
                                            Eine Befassung erfolgt dann entweder erst wieder, wenn die
                                            Befristung abgelaufen ist, eine Anfrage (Melderegisterauskunft)
                                            vorliegt bzw. sonstige Klärungen notwendig sind.

                                            Bewilligungen werden durch die Sachbearbeiter in der
                                            Vorgangsstatistik erfasst. ^

                                            Die Auskunftssperre gilt nur so lange die Voraussetzungen
                                            dafür bestehen bleiben. Ein Widerruf ist möglich, wenn z, B.
                                            der Bedienstete die Dienststelle wechselt oder
                                            Familienangehörige nicht mehr im gemeinsamen Haushalt
                                            gemeldet sind.
                                            Dann muss die Auskunftssperre neu beantragt und von der
                                            betroffenen Person begründet werden.

                                            Bittet die Dienststelle um eine Bestätigung der Einrichtung der
                                            Auskunftssperre, geht ein entsprechendes Schreiben (siehe
                                            Vorlagen Amtssperre) an die veranlassende Dienststelle.

                                            Für volljährige Familienangehörige, die in VOIS nicht mit der
                                            betreffenden Person verknüpft sind, ist eine Hinweiskarte
                                            („Fehlblatt“) zu fertigen. Hier ist zu vermerken bei welcher
                                            Person der Vorgang geführt wird .
Kontakte intern:                            Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der      mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimrnung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern:                            Antragsteller*in
(Mit warn arbeitet man aus anderen Teams veranlassende Sicherheitsbehörde
oder anderen Organisation zusammen?                 ,           r/                    .
M/as ist bei der

Ahstlrnmung/Zusarnmenarbeit zu
beachten?)         .


Auswirkung auf andere Arbeits-/             aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz                                                   .
Grundlagen:                                 Verwaltungsvprschrift zur Durchführung des                      ,
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man        .
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?)Gemeinsame Geschäftsordnung 1
Termine (ggf. wiederkehrend)             Wv 3 Monate vor Ablauf der Auskunftssperre
Ablage und Archivierung                  Alphabetische Ablage in den Ordnern des Bereichs
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) .Amtssperre" Raum 301 A                                      ■
Wichtige Hinweise/                       aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen:
(Was sollte man noch, wissen?)
Barrieren/Stolpersteine:                    aktuell nicht bekannt          .
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten



Weiterführende Ideen für das   aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele    „Vorlagen“ für alle Bescheide sind bei den Wordvorlagen II A 11
(Anlagen)                      abgelegt
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhelten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                                                              '/BtULINN.
                            ::




  ■        Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA                                  ■

Arbeitsgebiet:                               Sachbearbeitung ll,;A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung:                       nein              "

Stand:                                  '    26.08.2020                        -       .

 Arbeitsaufgabe                               Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                              Auskunftssperre im Melderegister einschließlich
                                              abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                              erforderlichen Bescheide

 Unteraufgabe                                 Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
                                              hier: Ablehnung
Ziele/Ergebnisse                             Grundsätzlich werden Auskunftssperren nach § 51 Abs.1 BMG,
(Kurzbeschreibung):                          die auf Veranlassung einer in § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 6 bis 9
                                             genannten Behörden einzutragen sind, nicht abgelehnt.

                                       Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die aktuelle
                                       Meldeanschrift im Internet veröffentlicht ist.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren;       Vor Ablehnung ist darauf zu achten, dass es sich tatsächlich
(Auf was muss man besonders achten, um um eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer
die Aufgabe zu erfüllen?)              Sicherheitsbehörde handelt, da sonst die strengeren
                                       Regelungen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden sind.

                                             In Fällen vermuteter hoher politischer Brisanz ist ggf. vor
                                             Ablehnung die Fachaufsicht einzubinden.                   .
Verfahrensabläufe/Prüfschema:                Vor Ablehnung kann der veranlassenden Dienststelle oder dem
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte   Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Löschung des
oder Unteraufgaben?)                         Eintrages zu veranlassen oder die Veranlassung nachzuweisen.
                                             Die Mitteilung an die betroffene Person erfolgt stets schriftlich.
                                             Die veranlassende Dienststelle kann per Email (Ausdruck zum
                                             Vorgang) oder telefonisch (Gesprächsvermerk im Vorgang)
                                             informiert werden.
                                                                ■ ' y                                    '
                                             Beispielformulierung:
                                             Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Anschrift in
                                             elektronischen Auskunfteien im Internet registriert (z. B.
                                             dasoertliche.de; dastelefonbuch.de). Der Zugang der Seiten ist
                                             unverschlüsselt. Allein diese Tatsache schließt den Eintrag einer
                                             Auskunftssperre im Melderegister aus, weil jedermann durch
                                             Einsicht in diese Register Ihre Anschrift feststellen kann und die
                                             Anschrift somit nicht mehr geheimhaltungsbedürftig ist.

                                             Wird die Sperre durch das LKA oder BKA für höher gestellte -
                                             politische - Persönlichkeiten veranlasst, wird die Dienststelle
                                             lierzu durch die Sachbearbeitern um Unterstützung gebeten,
                                             wenn die betroffene Person nicht reagiert.

                                             Die Wiedervorlage wird auf einen Monat plus zehn Tage
                                             Postlauf festgesetzt.

                                             Erfolgt kein Widerspruch ist die Rechtsmittelfrist
              •              ,               (Zustellungsdatum auf ZU) zu prüfen und die ASP zu löschen.
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