02-aufgabenbeschreibung-20230406104556
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Landesamt für . '
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Abteilung Personenstands- und Einwohnerwesen
GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
Zentrale Einwohnerangelegenheiten II A11 01
Bearbeitung:! >
Dienstgebäude:
Friedrichstr. 219., 10969 Berlin
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, 10958 Berlin (Postanschrift) Zimmer 308
Telefon (030) 90269-2112
Mit Zustellungsurkunde Fax (030) 90269 - 2099
Vermittlung 115 Bürgertelefon
Herrn Intern (9269)- 2112
Max Mustermann E-Mail:
XXXX post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
12345 Berlin Internet: http://www.berlin.de/labo
Datum 17.02.2023
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Ihren Antrag vom xxx auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 Bun
desmeldegesetz (BMG) lehne ich ab.
Begründung .
I. .■
Mit Schreiben vom xxx beantragten Sie - erneut - die Eintragung einer Auskunftssperre im Meldere
gister und führten zur Begründung Ihres Antrages aus...(Achtung! Häufig ist hier der Konjunktiv zu
nutzen)
Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme recht
fertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Ge
fahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen
kann, eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
XXXXXX
Ihr Antrag ist daher abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats schriftlich oder
zur Niederschrift bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personen
Stands- und Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten, 10969 Berlin (Kreuzberg), Fried
richstr. 219, zu erheben. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de
eingelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn
der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. •
• konii
Verkehrsvetbindung: Öffnungszeiten: Bankverbindung:
Dienstgebäude: Friedrichstr. 219 Montag 08:00-15:00 Uhr Zahlungen bitte bargeldlos an die
Friedrichshain - Kreuzberg Dienstag 11:00-18:00 Uhr Landeshauptkasse Berlin
Hi Kochstraße Linie: U 6 , Mittwoch 08:00-13:00 Uhr Konto-Nr. 632-108 ’
Donnerstag 11:00-18:00 Uhr Bankleilzahl; 10010010 =
W Qi ic MOQ Freilag 08:00-13:00 Uhr (Postbank Berlin)
(BAN DE 06 10010010 0000632108
BIG PBNKDEFF100
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?) Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03_ll_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitung '
Termine (ggf. wiederkehrend) aktuell nicht bekannt
Ablage und Archivierung aktuell nicht bekannt
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/ Bei Vollständigkeit des Antrags ist die
Besonderheiten/Erfahrungen: GefährdungsbeurteilungZ-prüfung grundsätzlich erledigt.
(Was sollte man noch wissen'?)
Barrieren/Stolpersteine: aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele Muster/Beispiel:
(Anlagen) Sehr geehrte Damen und Herren,
für die genannte Person liegt hier ein Antrag auf Eintragung
einer Auskunftssperre vor. Ich habe deshalb vorsorglich eine
Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG i. V. m. § 51 Abs. 3 auf
Veranlassung einer Sicherheitsbehörde (bei Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen) befristet bis zum ... eingetragen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen ebenfalls ein Antrag vorliegt
oder dieser ggf. bereits bewilligt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
- Anlage 1: Freitextnachricht
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhfeiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung; nein' A. •
' . , •
Stand: 26.08.2020 :
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Mejderegister einschließlich
' abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide
Unteraufgabe Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
hier: Vollständigkeit des Antrags
Ziele/Ergebnisse Sorgfältige Prüfung der Zuständigkeit (evtl. Antragstellung bei
(Kurzbeschreibung): HAW) ünd Vollständigkeit der Anträge ermöglicht eine zügige
Weiterbearbeitung des und verhindert später erforderliche ■
Nachbearbeitung.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren; aktuell nicht bekannt '
(Auf was muss man besonders achten, um
die Aufgabe zu erfüllen?)' '
Verfahrensabläufe/Prüfschema; Bezogen auf die Vollständigkeit des Antrags ergibt sich
(Was sind die ca, 5-7 wichtigsten Schritte nach dessen Eingang folgendes Prüfschema:
oder Unteraufgaben?) - 1. Antrag mit Posteingangsstempel und Kurzzeichen des
Postbearbeiters aus dem Team versehen
1. Zuständigkeit prüfen ,
a) Eine Meld.eanschrift im Zuständigkeitsbereich muss '
vorhanden sein. ■
' a) Ist die betroffene Person nur mit Nebenwohnung im
hiesigen Meldebereich gemeldet, ist bei der
Meldebehörde der Haüptwohnung nachzufragen
(Freitextnachrichji/Anlage 1), ob dort ebenfalls eine
Auskunftssperre beantragt wurde (Wiedervorlage
• (WV)1 Monat). . ' . ■
b) Keine aktuelle Meldeanschrift in Berlin:
• Weiterleitung des Antrages an die zuständige .
Meidebehörde und Abgabenachricht an den ’
Antragsteller
c) Zuständig ist die Meldebehörde, die den Antrag auf
Eintragung der Auskunftssperre erhalten hat.
• Der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
soll in der Regel bei der Meldebehörde der
Hauptwohnung gestellt werden. ,
2. Vollständigkeitdes Antrages prüfen
• Briefköpfbogen bzw. Stempel der veranlassenden
' Dienststelle nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, 6, 7, 8
und 9 BMG prüfen • .
• Personalien des Bediensteten (Name, Vorname,
Geburtsdatum, Meldeanschrift) sowie der zu ■
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten ;
sperrenden Familienangehörigen, die in einem
■ gemeinsamen Haushalt gemeldet sind,
® Unterschrift und Name des Dienstvorgesetzten
« Gefährdungsbegründung
• Ein persönlicher Antrag ist nicht zwingend
erforderlich. ' - ■
' ' • Ist der Antrag unvollständig, sind die fehlenden .
Angaben nachzufordern (Schreibenden den
. Bediensteten, WV/I Monat und 10 Tage, die
Vorlagen dazu sind eingestellt). ‘
3. Anlegen der Akte .
• Fertigen des Vorblatt.es (Vorlage eingestellt)
■^(Personalien: Name, Vorname, Geburtsdatum des
Bediensteten sowie separat der Familienangehörigen ist darauf
zu vermerken, sowie die individuellen Arbeitsschritte mit dem
entsprechenden Tagesdatum) ■
• Hinter dem Vorblatt folgen die nach Tagesdatum
geordneten zum Vorgang gehörenden Schreiben. •
4. In VOIS prüfen, ob die auf dem Antrag angegebenen ■
Personalien mit dem Melderegister übereinstimmen .
5. Eingabe der Auskunftssperre in VOIS (ASP auf '
Veranlassung einer Sicherheitsbehörde; siehe Aufnahme
einer ASP in VOIS) ,
->Bei Familienangehörigen ist beim Aktenzeichen der Zusatz
„ASP“ zu erfassen. (ASP=andere Sperre Partner bzw. auch
Sperre Partner) ■
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann .
auf Antrag verlängert werden.
6. Ist bereits eine Auskunftssperre vermerkt, ist entweder der
bereits vorhandene Vorgang zu,ziehen bzw. zu prüfen, ob
dieser bereits in der Wiedervorlage eingetragen ist und
. dann dort zu entnehmen. ■
7. Bei Eingang eines Antrages immer prüfen (VOlS ,
Änderungen), ob ein Altvorgang (innerhalb eines Jahres
vor Eingang des-Antrages gelöschte ASP) vorhanden ist
■ Dieser ist dann dem Neuantrag hinzuzufügen (Ablage
Löschungen im Zimmer 307),
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf. .
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander ;
eigenen Organisation zusammen? Was ist
hei der Abstimmung/ZusammBimrbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*^ '
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams veranlassende Sicherheitsbehörde , . •
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der -
Abstirnmung/Zusammenaibeit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeite-/ aktuell nicht bekannt ' .
Ünteraufgaben
Erstellen einer Freitextnachricht
! J Mddcsvcacn v Uürqc^Grvicc , DunJcshauptafadt Herl n | LAdO IIA II
: :
im Zuständigkeitsbereich gemeldet '
i> September-Labotestsperren,
Autum (2) , Asiat-infsspe:^ •«eih5n:ian
9 geb; ,}in 06,09.31)17 m Btüiiri
.- Q Suci-.s j (Sl Histons I 0, L»trts Such** ; D*<j'isuci'.s -! idJ P S
: Hinweise zur Person
Vorgang''Mich-?, hiita geuen Sie hiar esn Stch.-roit Ihrem gewünschten Voroamj ein. [
'■ >
P ^ A u sl ä rute rw e k n-6 0 rg 2 rb Cro
ücsuer-iO iHips-icheit!
ÜBZfUGZR
n M Fuhrä'scheumesen
fcKfz-aiirgemunj
Meldung
g ih Meldey<eten
’ '/eiiausxunrt
,, Auiuin Sspletnoef-läl'üi.stiif-ertcn, nei>. 0
» M Meldevorgänge 0 Auturn SäDtember-Lstctetts^arT'är», gab. 0
f.Sti-ChfKhsr.veiie Ke;:r?i! W?:t rur Cj-lil.-rtd
4 Au3lur.f»?peiTen/5penvennefK<
T UbannictlungsspsiTsn
» tl srnr-trs^amtli-che Vonjänne
» fii iraac',£.ng*höi::jJ'eiren
* 68 utiiHri-ennraichen
r ÜAusk'S.hlta
> fctjnter^chnftenlhten
k ^Sonsiiije Vorgänge
■ PätVaup/eijmaciul
iPasäifi
Zum Erstellen einer Freitextnachrieht ist der Punkt sonstige Vorgänge auszuwählen
O E'.-’C
^ Ms’riewesen ^ Bürgerservtce j Bundeshauptstadt Berlin j LABOIIA11
September-Labotestsperren, im Zuständigkeitsbereich gemeldet
Autum (2) • ; Auttanftripsn* vc-!t-an'J»ri
9,-geö. am 00.07.2017 io Eeiim iedig •
\&,t \ 0 letitfe Such* |^J OeUiisr. ih «.tn
t Sceuer-lD
. St. =>t i.fni-tr steues-iD göspi'Chart1
a ■ Unw-'achoftenliKer.
■ SontUge Vo-'gän<j*
C3 ■ Aiifentftalrsaftfrageo
fcer-lfcfrcireätgijfcneii. gto.' 03.3017 i£Of
• Ohitorg.'Otl
• Dokument *iotracen 3« r'-s/nen V.:e;1 fu-r Opticoi-. uueh srngeua
-ff'LaDct€;t:r;Erie(i. osn oe 09.301? L^Of-
• eAT-VG'nituj*
öisihUchArvt-»!?.
" Änderung Religion
• SpiengsEofferiaus-'u'.
• WaffenseJaubnii
• Uß-Schetn
’ V/ahlöossciiiuss*
• Wohnanschrift 01.09.1939
• Anschnft 9uhde3tägs-;EU-Wahi ,
• Antrag Eurapawahl •
• Micteilungsersucnen
• 0905^f?;tc<cnachrieht
:U At-n!
Dann „0905 Freitext“
t 11~- _:C ' Z“, * _I _ _ Die Meldebehörde ist über das Dropdownfeld auszuwählen. Es können nur Meldebehörden über eine Freitextnachricht angeschrieben werden, die in Zusammenhang mit dem Datensatz der betroffenen Person stehen. Nach Texteigabe ist die Nachricht über „Senden & Anzeigen“ abzuschicken. Ein Ausdruck ist zum Vorgang zu nehmen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten s !XAiS<>? %
v / L !1-U1,IN K y r
V
Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung II,A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein ’' .
■ (
Stand: 26.08.2020 '
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister einschließlich
abschließender Entscheidung und Fertigung der
■ erforderlichen Bescheide
Unteraufgabe Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
hier: Bewilligung
Ziele/Ergebnisse Ist der Antrag vollständig und die Gefährdungslage geklärt,
(Kurzbeschreibung): kann der Antrag bewilligt werden. Dazu gibt es Vorlagen
(Bewilligung, Verlängerung Amtssperre), die in Word hinterlegt
sind.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und internen
(Auf was muss man besonders achten, um Regelungen zur einheitlichen Bearbeitung
die Aufgabe zu erfüllen?)
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Nach Feststellung der Vollständigkeit des Antrages bekommt
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte die betroffene Person einen Bescheid über die Einrichtung
oder Unteraufgaben?) einer Auskunftssperre mit dem Befristungsdatum,
entsprechenden Hinweisen sowie der Rechtsgrundlage.
Jeder volljährige Familienangehörige bekommt ebenfalls
einen entsprechenden Bescheid. Die Bescheide gehen an die
in VOIS vermerkte aktuelle Meldeanschrift (Hauptwohnung) mit
den entsprechenden Wohnungszusätzen.
Die minderjährigen Kinder werden auf dem Bescheid des
gesetzlichen Vertreters vermerkt (Name, Vorname und
Geburtsdatum).
Von jedem Bescheid werden zwei Ausfertigungen erstellt.
Eine Ausfertigung wird versandt und eine weitere verfügt und
der Akte beigelegt.
„Vorlagen“ für alle Bescheide sind bei den Wördvorlagen II A11
abgelegt.
Auf dem Vorblatt wird dies ebenfalls mit dem entsprechenden
Tagesdatum vermerkt. Die Befristung wird vom Tag der
Erstellung des Bescheides auf zwei Jahre festgelegt.
(Beispiel: Tag der Erstellung 25.03.2020, Befristung
24,03.2022). Die Befristung der Auskunftssperre gemäß des
Bescheides wird dann in VOIS angepasst, (siehe Anlage
Aufgabenmappe Aufnahme einer ASP in VOIS)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
;labo-
BI.-EÜ.IN'
Die Akte wird mit einer Hefterlasche zusammengefügt und in
den Aktenschränken im Zimmer 302A alphabetisch im
entsprechenden Ordpfer ablegt.
Eine Befassung erfolgt dann entweder erst wieder, wenn die
Befristung abgelaufen ist, eine Anfrage (Melderegisterauskunft)
vorliegt bzw. sonstige Klärungen notwendig sind.
Bewilligungen werden durch die Sachbearbeiter in der
Vorgangsstatistik erfasst. ^
Die Auskunftssperre gilt nur so lange die Voraussetzungen
dafür bestehen bleiben. Ein Widerruf ist möglich, wenn z, B.
der Bedienstete die Dienststelle wechselt oder
Familienangehörige nicht mehr im gemeinsamen Haushalt
gemeldet sind.
Dann muss die Auskunftssperre neu beantragt und von der
betroffenen Person begründet werden.
Bittet die Dienststelle um eine Bestätigung der Einrichtung der
Auskunftssperre, geht ein entsprechendes Schreiben (siehe
Vorlagen Amtssperre) an die veranlassende Dienststelle.
Für volljährige Familienangehörige, die in VOIS nicht mit der
betreffenden Person verknüpft sind, ist eine Hinweiskarte
(„Fehlblatt“) zu fertigen. Hier ist zu vermerken bei welcher
Person der Vorgang geführt wird .
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimrnung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*in
(Mit warn arbeitet man aus anderen Teams veranlassende Sicherheitsbehörde
oder anderen Organisation zusammen? , r/ .
M/as ist bei der
Ahstlrnmung/Zusarnmenarbeit zu
beachten?) .
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz .
Grundlagen: Verwaltungsvprschrift zur Durchführung des ,
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man .
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?)Gemeinsame Geschäftsordnung 1
Termine (ggf. wiederkehrend) Wv 3 Monate vor Ablauf der Auskunftssperre
Ablage und Archivierung Alphabetische Ablage in den Ordnern des Bereichs
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) .Amtssperre" Raum 301 A ■
Wichtige Hinweise/ aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen:
(Was sollte man noch, wissen?)
Barrieren/Stolpersteine: aktuell nicht bekannt .
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt Aufgabengebiet Verfügbare Muster/Beispiele „Vorlagen“ für alle Bescheide sind bei den Wordvorlagen II A 11 (Anlagen) abgelegt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhelten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
'/BtULINN.
::
■ Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA ■
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung ll,;A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein "
Stand: ' 26.08.2020 - .
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister einschließlich
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide
Unteraufgabe Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
hier: Ablehnung
Ziele/Ergebnisse Grundsätzlich werden Auskunftssperren nach § 51 Abs.1 BMG,
(Kurzbeschreibung): die auf Veranlassung einer in § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 6 bis 9
genannten Behörden einzutragen sind, nicht abgelehnt.
Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die aktuelle
Meldeanschrift im Internet veröffentlicht ist.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren; Vor Ablehnung ist darauf zu achten, dass es sich tatsächlich
(Auf was muss man besonders achten, um um eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer
die Aufgabe zu erfüllen?) Sicherheitsbehörde handelt, da sonst die strengeren
Regelungen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden sind.
In Fällen vermuteter hoher politischer Brisanz ist ggf. vor
Ablehnung die Fachaufsicht einzubinden. .
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Vor Ablehnung kann der veranlassenden Dienststelle oder dem
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Löschung des
oder Unteraufgaben?) Eintrages zu veranlassen oder die Veranlassung nachzuweisen.
Die Mitteilung an die betroffene Person erfolgt stets schriftlich.
Die veranlassende Dienststelle kann per Email (Ausdruck zum
Vorgang) oder telefonisch (Gesprächsvermerk im Vorgang)
informiert werden.
■ ' y '
Beispielformulierung:
Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Anschrift in
elektronischen Auskunfteien im Internet registriert (z. B.
dasoertliche.de; dastelefonbuch.de). Der Zugang der Seiten ist
unverschlüsselt. Allein diese Tatsache schließt den Eintrag einer
Auskunftssperre im Melderegister aus, weil jedermann durch
Einsicht in diese Register Ihre Anschrift feststellen kann und die
Anschrift somit nicht mehr geheimhaltungsbedürftig ist.
Wird die Sperre durch das LKA oder BKA für höher gestellte -
politische - Persönlichkeiten veranlasst, wird die Dienststelle
lierzu durch die Sachbearbeitern um Unterstützung gebeten,
wenn die betroffene Person nicht reagiert.
Die Wiedervorlage wird auf einen Monat plus zehn Tage
Postlauf festgesetzt.
Erfolgt kein Widerspruch ist die Rechtsmittelfrist
• , (Zustellungsdatum auf ZU) zu prüfen und die ASP zu löschen.