02-aufgabenbeschreibung-20230406104556
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten Alabös%
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Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell keine bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?) Bundeseinheitlicher Leitfaden zur Bearbeitung von
Auskunftssperren
■♦sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitung
Termine (ggf. wiederkehrend) aktuell keine bekannt
Ablage und Archivierung aktuell keine bekannt
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/ Wenn der Antragsteller in Berlin mit Nebenwohnung gemeldet
Besonderheiten/Erfahrungen: ist, wird bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung
(Was sollte man noch wissen?)
nachgefragt, ob auch dort ein Antrag für die Eintragung der
ASP gestellt wurde.
Wurde bei der HW kein Antrag gestellt, erfolgt die weitere
Bearbeitung hier. Anderenfalls entscheidet die HW über den
Antrag. Die Entscheidung ist dann für uns verbindlich.
Wenn der Antragsteller nicht in Berlin gemeldet ist, wird der
Antrag an die zuständige Meldebehörde weitergeleitet und eine
Abgabenachricht erteilt.
Barrieren/Stolpersteine: Fehlende Rückmeldung der auswärtigen Hauptwohnung, in der
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man Folge kann die Einbindung der Fachaufsicht Senlnn
rechnen?) . erforderlich sein,
Weiterführende Ideen für das aktuell keine bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele aktuell keine bekannt
(Anlagen)________________
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Telefon: (9269) 2101 Telefax: 9028 3457 eMail:i ibo.berlin.de
16.02.2023
Vermerk ’%
Die Übersicht „Einheitliche Bearbeitung“ diente ausschließlich als Entscheidungshilfe für
die Mitarbeiterinnen bei Antragstellenden aus dem Personenkreis, für den seit Gesetzes
änderung vom 03.04.2021 § 51 Abs. 1 S. 3 Anwendung findet.
"Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berück
sichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der
sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in
verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht."
Sie wird .daher im Rahmen der Sachbearbeitung nicht mehr verwendet und wurde ge
löscht.
A
lii
Telefon: (9269) 2101 Telefax: 9028 3457 eMail:! ).berlin.de
09.03.2023
Vermerk
Verfasser des Leitfadens für Meldebehörden über den Umgang mit Auskunfts- und Über
mittlungssperren ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Das BMI unterliegt als Bundesbehörde nicht dem IFG Berlin. Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2
IFG Berlin ist der Informationszugang ausgeschlossen, soweit durch das Bekanntwerden
des Akteninhalts Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwen
dungsbereich des IFG Berlin unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart werden.
Das BMI wurde daher um Zustimmung ersucht. Das BMI stimmt einer Freigabe im Rah-
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung 11A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein
Stand: 10. Juli 2020
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide)
Unteraufgabe Gefährdungsbeurteilung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse Überprüfung der Gefährdung im Erstantrag bzw.
(Kurzbeschreibung): Verlängerungsantrag. Eine Gefährdung im Sinne des
Melderechts (§ 51 Abs. 1 BMG) ist zu prüfen.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren: Fachlich: Die Adresse darf dem Bedroher*in nicht bekannt
(Auf was muss man besonders achten, und nicht im Internet veröffentlicht sein.
um die Aufgabe zu erfüllen?)
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Es ergibt sich folgendes Prüfschema:
{Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?) - Überprüfung, wie lange Antragsteller an Anschrift
gemeldet ist
- Die Bedrohung muss im zeitlichen Zusammenhang zur
Antragstellung stehen:
■^Die Gefährdung muss aktuell und individuell sein
(siehe Beschluss der Verwaltungsgerichte: „Nach
ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte-
nicht nur in Berlin - ist eine Auskunftssperre nach §51
Abs. 1 BMG aufgrund der weitreichenden Konsequenzen
nur im Ausnahmefall einzutragen. Es ist ein strenger
Maßstab an die Glaubhaftmachung einer Gefährdung
anzulegen. Die Umstände der Gefährdung müssen
aktuell und individuell sein.").
- Sachbearbeiterin muss versuchen, die geschilderten
Bedrohungen nachzuvollziehen und sich in die Situation
hineinzuversetzen, aber auch gleichzeitig objektiv
bewerten. '
- Überprüfung, ob Antragsteller mit aktueller
Meldeanschrift im Internet verzeichnet ist, sonst ist
Anschrift nicht schützenswert. Wenn die Anschrift im
Internet verzeichnet ist, Gefährdung aus Antrag
beurteilen:
-»Ist die Gefährdung eindeutig:
Antragsteller um Rückruf bitten und dann auf Eintrag
im Internet hinweisen, sodass dieser
herausgenommen wird,
■»Ist die Gefährdung nicht ausreichend:
Schriftliche Begründung fordern mit Hinweis auf
Eintrag („Vorsorglich weise ich darauf hin, dass,
wenn Sie unter Angabe Ihrer derzeitigen
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten v.ol' ■ ko'>We,
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Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten ■
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Metdeanschrift im Internet verzeichnet sein sollten,
Ihr Antrag apf Auskunftssperre abzulehnen wäre.')
keine Anhaltspunkte auf eine mögliche Gefährdung
und Eintrag im Internet:
Ablehnung '
- Prüfung, ob Antrag ausführlich und nachvollziehbar
. begründet ist: - '• /
a) Ist die Gefährdung im ausführlichen Sachvortag
dargelegt
■^■Sind mögliche Nachweise beigefügt (z. B.
Gerichtsurteile, Anzeigen, Ärztl. Atteste,
Bestätigungen Dritter, Bilder von
Bedrohungen/Bedrohungschreiben)
■^namentliche Benennung des Bedrohers, ggf.
fordern (Angabe ist aber nicht zwingend erforderlich)
■♦bei Anzeigen und Urteilen: Bearbeitende
Dienststelle zum Aktenzeichen um Stellungnahme
bitten und Zwischenbescheid an den Antragsteller
senden.
- ' wird Gefährdung bestätigt: bewilligen
- keine Bestätigung einer Gefährdung: weitere
Beweismittel vom Antragsteller fordern
b) Ehrenmord':
♦soweit ausführlich begründet (Was? Wann? Wo?
Durch wen?): bewilligen ■
c) Mündel:
♦ Bestätigung der Gefährdung des zuständigen
, Jugendamtes erforderlich
für Pflegeeitern: Bestätigung des Jugendamtes oder
Darlegung durch Beweismittel ■
Für die Forderungen von Begründungen und Nachweisen die
Vorlagen in Word vom feam IIA11 nutzen.
Rückriahmefiktion in den Schreiben, wenn etwas vom
Antragsteller gefordert wird
(„Sollte mir Ihre Rückäußerung bis zum ... nicht vorliegen,
betrachte ich den Antrag als zurückgezogen. Ich werde dann
die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre löschen.')
In Einzelfällen ohne Rücknahmefiktion1:
(„Sollte mir Ihre Rückäußerung bis zum ... nicht vorliegen,
werde ich nach Aktenlage entscheiden.')
Die Frist ist auf einen Monat ab Datum des Schreibens
einzutragen. Die Frist zur Wiedervorlage ist auf einen Monat
plus zehn Tage festzusetzen.
1 Hinweis - abhängig von: 1. Rechtsmittelfähiger Bescheid wird vom Antragsteller gefordert. 2. Sen Inn wurde in
die Entscheidung eingebunden, 3. Der Vorgang fordert in der Gesamtschau letztendlich die Ablehnung mit -
bestandskräftigem - Bescheid.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten \
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Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen,
(Mit wem arbeitet man jm Team oder der ggf. mit HSB und TU untereinander.
eigenen Organisation zusammen? I/Vas ,
ist bei der Abstimmung/Zusammenarbeit
zu beachten?)
Kontakte extern: - andere Behörden (z. B. Polizei, Gerichte)
(Mit wem arbeitet man aus anderen - Antragsteller*^
Teams oder anderen Organisation
. '■ ■ s
zusammen? Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarheit zu
beachten?) .
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell keine bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des .
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpaitner finden etc.?) Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Be
arbeitung
Termine (ggf. wiederkehrend) Wv-Fristen
Ablage und Archivierung aktuell keine bekannt .
(Was sollte man diesbezüglich
beachten?) ■ ,
Wichtige Hinweise/ Eine berufliche/dienstliche/politische Tätigkeit ällein reicht
Besonderheiten/Erfahrungen: nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre zu
(Was sollte man noch wissen?) ■ ' begründen.
- Anträge mit Begründung dienstlicher, beruflicher oder
politischer Tätigkeit:
■♦Liste „einheitliche Bearbeitung“ beachten
•♦Gefährdungsbestätigung der Dienststelle/des
Arbeitgebers erforderlich, ggf. nachfordern
- Personen, die aufgrund ihrer.Präsenz in den Medien,
politischem oder sozialem Engagement beantragen:
■♦LKA 13 ZSt IG oder LKA KoSt ST 4 für
Gefährdungsbeurteilung anschreiben und .
Zwischenbescheid an Antragsteller senden
■♦LKA 13 ZSt IG: Zentralstelle für
' Individualgefährdung
■♦LKA KoSt ST 4: GefährdungsanalyseZ-bewertung,
Personen/Objekte/Veranstaltungen.
Barrieren/Stolpersteine: aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?) .
Weiterführende Ideen für das Die Frage, wann eine Gefährdung eindeutig ist, kann nicht
Aufgabengebiet vollumfänglich beantwortet werden. Auch der
bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet, wird
noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
Internet hingewiesen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
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Verfügbare Muster/Beispiele aktuell keine bekannt
(Anlagen)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten %
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Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung llA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein
Stand: - 26.08.2020
Arbeitsaufgabe ■ Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Äuskunftssperre im Meideregister (einschl.
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide)
Unteraufgabe Bewilligung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse Sofern die betroffene Person im Antragsverfahren die Gründe
(Kurzbeschreibung): ausführlich dargelegt hat und mit objektiven Nachweisen, wie z.
B, aus polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren oder
Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünften belegt
wurden, und glaubhaft gemacht hat, dass durch die Erteilung
einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen erwachsen könnte, ist der Antrag zu bewilligen.
Die Bewilligung der Auskunftssperre wird schriftlich mitgeteilt.
Gern. § 51 (4) BMG werden Auskunftssperren auf zwei Jahre
befristet und können auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen/Erfblgsfaktoren: Wichtige Vorgänge wurden anhand von Beispielen und
(Auf was muss man besonders achten, um Übungen dort erlernt. Gute Kenntnis der einschlägigen
die Aufgabe zu eifOllen?) Rechtsvorschriften
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Der entsprechende Bewiiligungsbescheid ist aus den uns zur
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.
oder Unteraufgaben?) Bewilligungsbescheid 111301,
■^Bewiiligungsbescheid mit Kindern 111302,
■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Sorgerecht 111303,
■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Zustimmung 111304.
■ /
Bezüglich der letzten beiden Vorlagen wird für das/die
Kind/Kinder zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
eingetragen, bis die entsprechenden Unterlagen beigebracht
werden. Jeder volljährige Familienangehörige bekommt einen
eigenen Bescheid zugestellt. Die zur Verfügung gestellten
„Vorlagen" sind bei den Wordvorlagen II A11 abgelegt.
Sofern die volljährigen Familienangehörigen namentlich
abweichen bzw. nicht miteinander verknüpft sind, ist eine
Fehlkarte anzulegen. Diese ist an Stelle einer Akte mit dem
Verweis zu einer Akte abzuhängen (z. B. Mustermann,
Manuela 01.01.1960 siehe unter: Maus, Micky 10,10.1959).
Für Behördenmitarbeiter/innen, die nicht bei
Sicherheitsbehörde gern, § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 1, 6, 7, 8 und 9
BMG beschäftigt sind, gilt die Vorgehensweise in ähnlicher
Form: Hier wird der Antrag mit entsprechenden Ausführungen
von der Dienststelle/des Arbeitgebers befürwortet (z. B.
Jugendamt). Die entsprechenden Vorlagen sind im
Vorlageverzeichnis unter Behördensperren zu finden.
. ■♦Bewilligung Behördenmitarbeiter 112301,
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten /OABÖS \
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-^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind 112302,
■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht
112303,
■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung
112304, s'
■^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter 112305,
-^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter mit Kind 112306,
•♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht 112307,
■♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung 112308.
Dies gilt jedoch nur solange die von der Dienststelle
abgegebenen Gründe für die Notwendigkeit der ASP vorliegen
und die/der Antragstellerin/Antragsteller dort beschäftigt ist.
Als Richtlinie, wann eine potentielle Gefährdung als
möglicherweise gegeben angenommen werden kann, existiert
eine Liste für die einheitliche Bearbeitung.
Die/der Antragstellerin/Antragsteller erhält den Bescheid auf
dem Postweg an die aktuelle Berliner Meldeanschrift. In
Ausnahmefällen kann der Bescheid bei persönlicher
Vorsprache auch direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall
hat die Person sich auszuweisen.
Wird die/der Antr.agstellerin/Antragsteller anwaltlich vertreten,
geht der Bescheid mit einem Empfangsbekenntnis sowie einer
Kopie für die/den Mandantin/Mandanten an die Anwaltskanzlei.
Erfolgt der Antrag durch einen Betreuerin (Nachweis durch
Bestellung erforderlich), ist die Bewilligung mit '
Zustellungsurkunde zu übersenden (Beispiel: Herrn Fritz
Mustermann, z. Hd. Frau Dori Doller -Betreuungsbüro,
Anschrift des Betreuers).
Fürdie Akte wird ebenfalls eine Ausfertigung erstellt und eine
Verfügung gefertigt (Anlage 2). Die Wiedervorlage auf der
Verfügung richtet sich nach der Befristung der ASP abzüglich
drei Monate. Auf dem Vorblatt der Akte ist das Tagesdatum und
als Grund Bewilligung einzutragen.
Die Auskunftssperre ist zwei Jahre gültig. Grundsätzlich wird
bei Beantragung zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
im Fachverfahren eingetragen, deren. Befristung dann für den
Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum zu ändern ist.
Es ist daraufzu achten, dass die Befristung im Fachverfahren
mit dem Bescheid übereinstimmt.
Die Einrichtung der Auskunftssperre wird automatisch an die
Meldebehörde des letzten Wohnsitzes bzw. weiterer
bestehender Wohnsitze elektronisch übermittelt.
Jede Bewilligung ist in der elektronischen Statistik zu erfassen.
Es ist ein gelber Aktendeckel zu verwenden und ein Aufkleber
zu fertigen mit Nachname, Vorname und Geburtsdatum,
Familienangehörige sind ebenfalls zu benennen. Der
Hängeordner ist im Zimmer 301a alphabetisch abzuhängen.
Aus der WV ist der Vorgang zu löschen.
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf.
mit HSB und TL, untereinander._______________'_____
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(Mit wem arbeitet man im Team oder der
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusanvnenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragstellern
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der
Abstimmling/Zusammenarheit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachiesen, Ansprechpartner finden etc. ?)^Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend) keine
Ablage und Archivierung Vorgänge werden alphabetisch in den Ordnern im Bereich
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) „Amtssperren aufbewahrt
Wichtige Hinweise/ aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen;
(Was sollte man noch wissen?)
Barrieren/Stolpersteine; aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele - Anlage 1. Liste für die einheitliche Bearbeitung
(Anlagen) - Anlage 2: Bewilligungsbescheid mit Verfügung
(befindet sich bei den Word-Vorlagen, Darstellung
unterschiedlicher Szenarien)