02-aufgabenbeschreibung-20230406104556
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
;labo-
BI.-EÜ.IN'
Die Akte wird mit einer Hefterlasche zusammengefügt und in
den Aktenschränken im Zimmer 302A alphabetisch im
entsprechenden Ordpfer ablegt.
Eine Befassung erfolgt dann entweder erst wieder, wenn die
Befristung abgelaufen ist, eine Anfrage (Melderegisterauskunft)
vorliegt bzw. sonstige Klärungen notwendig sind.
Bewilligungen werden durch die Sachbearbeiter in der
Vorgangsstatistik erfasst. ^
Die Auskunftssperre gilt nur so lange die Voraussetzungen
dafür bestehen bleiben. Ein Widerruf ist möglich, wenn z, B.
der Bedienstete die Dienststelle wechselt oder
Familienangehörige nicht mehr im gemeinsamen Haushalt
gemeldet sind.
Dann muss die Auskunftssperre neu beantragt und von der
betroffenen Person begründet werden.
Bittet die Dienststelle um eine Bestätigung der Einrichtung der
Auskunftssperre, geht ein entsprechendes Schreiben (siehe
Vorlagen Amtssperre) an die veranlassende Dienststelle.
Für volljährige Familienangehörige, die in VOIS nicht mit der
betreffenden Person verknüpft sind, ist eine Hinweiskarte
(„Fehlblatt“) zu fertigen. Hier ist zu vermerken bei welcher
Person der Vorgang geführt wird .
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimrnung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*in
(Mit warn arbeitet man aus anderen Teams veranlassende Sicherheitsbehörde
oder anderen Organisation zusammen? , r/ .
M/as ist bei der
Ahstlrnmung/Zusarnmenarbeit zu
beachten?) .
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz .
Grundlagen: Verwaltungsvprschrift zur Durchführung des ,
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man .
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?)Gemeinsame Geschäftsordnung 1
Termine (ggf. wiederkehrend) Wv 3 Monate vor Ablauf der Auskunftssperre
Ablage und Archivierung Alphabetische Ablage in den Ordnern des Bereichs
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) .Amtssperre" Raum 301 A ■
Wichtige Hinweise/ aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen:
(Was sollte man noch, wissen?)
Barrieren/Stolpersteine: aktuell nicht bekannt .
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt Aufgabengebiet Verfügbare Muster/Beispiele „Vorlagen“ für alle Bescheide sind bei den Wordvorlagen II A 11 (Anlagen) abgelegt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenhelten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
'/BtULINN.
::
■ Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA ■
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung ll,;A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein "
Stand: ' 26.08.2020 - .
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister einschließlich
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide
Unteraufgabe Amtssperre nach § 34 Abs. 4 und § 51 Abs. 3 BMG -
hier: Ablehnung
Ziele/Ergebnisse Grundsätzlich werden Auskunftssperren nach § 51 Abs.1 BMG,
(Kurzbeschreibung): die auf Veranlassung einer in § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 6 bis 9
genannten Behörden einzutragen sind, nicht abgelehnt.
Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn die aktuelle
Meldeanschrift im Internet veröffentlicht ist.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren; Vor Ablehnung ist darauf zu achten, dass es sich tatsächlich
(Auf was muss man besonders achten, um um eine Auskunftssperre auf Veranlassung einer
die Aufgabe zu erfüllen?) Sicherheitsbehörde handelt, da sonst die strengeren
Regelungen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden sind.
In Fällen vermuteter hoher politischer Brisanz ist ggf. vor
Ablehnung die Fachaufsicht einzubinden. .
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Vor Ablehnung kann der veranlassenden Dienststelle oder dem
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Löschung des
oder Unteraufgaben?) Eintrages zu veranlassen oder die Veranlassung nachzuweisen.
Die Mitteilung an die betroffene Person erfolgt stets schriftlich.
Die veranlassende Dienststelle kann per Email (Ausdruck zum
Vorgang) oder telefonisch (Gesprächsvermerk im Vorgang)
informiert werden.
■ ' y '
Beispielformulierung:
Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Anschrift in
elektronischen Auskunfteien im Internet registriert (z. B.
dasoertliche.de; dastelefonbuch.de). Der Zugang der Seiten ist
unverschlüsselt. Allein diese Tatsache schließt den Eintrag einer
Auskunftssperre im Melderegister aus, weil jedermann durch
Einsicht in diese Register Ihre Anschrift feststellen kann und die
Anschrift somit nicht mehr geheimhaltungsbedürftig ist.
Wird die Sperre durch das LKA oder BKA für höher gestellte -
politische - Persönlichkeiten veranlasst, wird die Dienststelle
lierzu durch die Sachbearbeitern um Unterstützung gebeten,
wenn die betroffene Person nicht reagiert.
Die Wiedervorlage wird auf einen Monat plus zehn Tage
Postlauf festgesetzt.
Erfolgt kein Widerspruch ist die Rechtsmittelfrist
• , (Zustellungsdatum auf ZU) zu prüfen und die ASP zu löschen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerängelegenheiten I (labc
■ / nEiii.iN1
Wird Widerspruch eingelegt, erfolgt die weitere Bearbeitung
durch II A 11 / II A 111; (Widerspruchsverfahren).
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Tearn oder der mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusammenarbeit zu
beachten?) ■
Kontakte extern: veranlassende Sicherheitsbejnörde
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
M/as ist bei der .
Ahstimmung/Zusammenarbeit zu
■beachten?} ■ ' .
Auswirkung auf andere Arbeits-/ Wird gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben, erfolgt die
Unteraufgaben weitere Bearbeitung durch II A 11/11A11 1 (siehe
Widerspruchsverfahren)
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen; Verwaitungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeidegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man Verwaltungszustellungsgesetz
nachlesen, Ansprechpartner finden etc. ?)
Gemeinsame Geschäftsordnung I
Bundeseinheitlicher Leitfaden zur Bearbeitung von
Auskunftssperren
Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerange1egenheiten\03_ll_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitung ,
Termine (ggf. wiederkehrend) Wiedervorlagefrist 2 Monat plus 10 Tage Postlauf
Ablage und Archivierung Pfad der elektronischen Wiedervorlage
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) G:\04_Zentrale '
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\06_Wied
ervorlage .
. r
Sofern die ASP gelöscht wird, wird auch der Papiervorgang
archiviert und demnach für ein Jahr aufgehoben.
Wichtige Hinweise/ aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen:
(Was sollte man noch wissen?)
Barrieren/Stolpersteine: aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele aktuell nicht bekannt
(Anlagen)