02-aufgabenbeschreibung-20230406104556

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister

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Telefon: (9269) 2101 Telefax: 9028 3457       eMail:!             ).berlin.de




                                                                                 09.03.2023


Vermerk


Verfasser des Leitfadens für Meldebehörden über den Umgang mit Auskunfts- und Über­
mittlungssperren ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).


Das BMI unterliegt als Bundesbehörde nicht dem IFG Berlin. Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2
IFG Berlin ist der Informationszugang ausgeschlossen, soweit durch das Bekanntwerden
des Akteninhalts Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwen­
dungsbereich des IFG Berlin unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart werden.


Das BMI wurde daher um Zustimmung ersucht. Das BMI stimmt einer Freigabe im Rah-




                                                                                 vert' kon*
                                                                                                  *'
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                                                                               OARöv
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                                                                              i BERLIN' 's
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten




          Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA

Arbeitsgebiet:                               Sachbearbeitung 11A 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung:                       nein

Stand:                                       10. Juli 2020

Arbeitsaufgabe                               Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                             Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
                                             abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                             erforderlichen Bescheide)

Unteraufgabe                                 Gefährdungsbeurteilung (Selbstantrag)

Ziele/Ergebnisse                             Überprüfung der Gefährdung im Erstantrag bzw.
(Kurzbeschreibung):                          Verlängerungsantrag. Eine Gefährdung im Sinne des
                                             Melderechts (§ 51 Abs. 1 BMG) ist zu prüfen.
Voraussetzungen/Erfolgsfaktoren:             Fachlich: Die Adresse darf dem Bedroher*in nicht bekannt
(Auf was muss man besonders achten,          und nicht im Internet veröffentlicht sein.
um die Aufgabe zu erfüllen?)
Verfahrensabläufe/Prüfschema:                Es ergibt sich folgendes Prüfschema:
{Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?)                         -   Überprüfung, wie lange Antragsteller an Anschrift
                                                 gemeldet ist
                                             -   Die Bedrohung muss im zeitlichen Zusammenhang zur
                                                 Antragstellung stehen:
                                                 ■^Die Gefährdung muss aktuell und individuell sein
                                                 (siehe Beschluss der Verwaltungsgerichte: „Nach
                                                 ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte-
                                                 nicht nur in Berlin - ist eine Auskunftssperre nach §51
                                                 Abs. 1 BMG aufgrund der weitreichenden Konsequenzen
                                                 nur im Ausnahmefall einzutragen. Es ist ein strenger
                                                 Maßstab an die Glaubhaftmachung einer Gefährdung
                                                 anzulegen. Die Umstände der Gefährdung müssen
                                                 aktuell und individuell sein.").
                                             -   Sachbearbeiterin muss versuchen, die geschilderten
                                                 Bedrohungen nachzuvollziehen und sich in die Situation
                                                 hineinzuversetzen, aber auch gleichzeitig objektiv
                                                 bewerten.                                  '

                                             -   Überprüfung, ob Antragsteller mit aktueller
                                                 Meldeanschrift im Internet verzeichnet ist, sonst ist
                                                 Anschrift nicht schützenswert. Wenn die Anschrift im
                                                 Internet verzeichnet ist, Gefährdung aus Antrag
                                                 beurteilen:
                                                 -»Ist die Gefährdung eindeutig:
                                                     Antragsteller um Rückruf bitten und dann auf Eintrag
                                                     im Internet hinweisen, sodass dieser
                                                     herausgenommen wird,
                                                 ■»Ist die Gefährdung nicht ausreichend:
                                                     Schriftliche Begründung fordern mit Hinweis auf
                                                     Eintrag („Vorsorglich weise ich darauf hin, dass,
                                                     wenn Sie unter Angabe Ihrer derzeitigen
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten                                                  v.ol' ■ ko'>We,
                                                                                                                 \
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten  ■
                                                                                             S t
                                                                                               /s jiim •

                                                   Metdeanschrift im Internet verzeichnet sein sollten,
                                                   Ihr Antrag apf Auskunftssperre abzulehnen wäre.')
                                                  keine Anhaltspunkte auf eine mögliche Gefährdung
                                                 und Eintrag im Internet:
                                                   Ablehnung               '

                                           -    Prüfung, ob Antrag ausführlich und nachvollziehbar
                                            .   begründet ist:     - '• /
                                                a) Ist die Gefährdung im ausführlichen Sachvortag
                                                     dargelegt
                                                     ■^■Sind mögliche Nachweise beigefügt (z. B.
                                                    Gerichtsurteile, Anzeigen, Ärztl. Atteste,
                                                    Bestätigungen Dritter, Bilder von
                                                    Bedrohungen/Bedrohungschreiben)
                                                    ■^namentliche Benennung des Bedrohers, ggf.
                                                    fordern (Angabe ist aber nicht zwingend erforderlich)
                                                    ■♦bei Anzeigen und Urteilen: Bearbeitende
                                                    Dienststelle zum Aktenzeichen um Stellungnahme
                                                    bitten und Zwischenbescheid an den Antragsteller
                                                    senden.
                                                         - ' wird Gefährdung bestätigt: bewilligen
                                                         -   keine Bestätigung einer Gefährdung: weitere
                                                             Beweismittel vom Antragsteller fordern
                                                b) Ehrenmord':
                                                ♦soweit ausführlich begründet (Was? Wann? Wo?
                                                Durch wen?): bewilligen           ■
                                                c) Mündel:
                                                ♦ Bestätigung der Gefährdung des zuständigen
                                            ,   Jugendamtes erforderlich
                                                    für Pflegeeitern: Bestätigung des Jugendamtes oder
                                                Darlegung durch Beweismittel ■

                                           Für die Forderungen von Begründungen und Nachweisen die
                                           Vorlagen in Word vom feam IIA11 nutzen.

                                           Rückriahmefiktion in den Schreiben, wenn etwas vom
                                           Antragsteller gefordert wird
                                           („Sollte mir Ihre Rückäußerung bis zum ... nicht vorliegen,
                                           betrachte ich den Antrag als zurückgezogen. Ich werde dann
                                           die vorsorglich eingetragene Auskunftssperre löschen.')

                                           In Einzelfällen ohne Rücknahmefiktion1:
                                           („Sollte mir Ihre Rückäußerung bis zum ... nicht vorliegen,
                                           werde ich nach Aktenlage entscheiden.')

                                           Die Frist ist auf einen Monat ab Datum des Schreibens
                                           einzutragen. Die Frist zur Wiedervorlage ist auf einen Monat
                                           plus zehn Tage festzusetzen.


1 Hinweis - abhängig von: 1. Rechtsmittelfähiger Bescheid wird vom Antragsteller gefordert. 2. Sen Inn wurde in
die Entscheidung eingebunden, 3. Der Vorgang fordert in der Gesamtschau letztendlich die Ablehnung mit -
bestandskräftigem - Bescheid.
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                                                  \
                                                                                             i y   alos       i
                                                                                             ^/lU-;Ri.lNSr



Kontakte intern:                       Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen,
(Mit wem arbeitet man jm Team oder der ggf. mit HSB und TU untereinander.
eigenen Organisation zusammen? I/Vas ,
ist bei der Abstimmung/Zusammenarbeit
zu beachten?)
Kontakte extern:                            -    andere Behörden (z. B. Polizei, Gerichte)
(Mit wem arbeitet man aus anderen           -    Antragsteller*^
Teams oder anderen Organisation
                                             .                       '■ ■ s
zusammen? Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarheit zu
beachten?)             .
Auswirkung auf andere Arbeits-/             aktuell keine bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des             .
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpaitner finden etc.?)    Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                            unter G:\04_Zentrale
                                            Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Be
                                            arbeitung
Termine (ggf. wiederkehrend)                Wv-Fristen
Ablage und Archivierung                     aktuell keine bekannt                                      .
(Was sollte man diesbezüglich
beachten?)        ■                 ,
Wichtige Hinweise/                          Eine berufliche/dienstliche/politische Tätigkeit ällein reicht
Besonderheiten/Erfahrungen:                 nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre zu
(Was sollte man noch wissen?) ■         '   begründen.
                                            - Anträge mit Begründung dienstlicher, beruflicher oder
                                                 politischer Tätigkeit:
                                                      ■♦Liste „einheitliche Bearbeitung“ beachten
                                                      •♦Gefährdungsbestätigung der Dienststelle/des
                                                        Arbeitgebers erforderlich, ggf. nachfordern
                                            - Personen, die aufgrund ihrer.Präsenz in den Medien,
                                                 politischem oder sozialem Engagement beantragen:
                                                      ■♦LKA 13 ZSt IG oder LKA KoSt ST 4 für
                                                      Gefährdungsbeurteilung anschreiben und           .
                                                      Zwischenbescheid an Antragsteller senden
                                                      ■♦LKA 13 ZSt IG: Zentralstelle für
                                               '        Individualgefährdung
                                                       ■♦LKA KoSt ST 4: GefährdungsanalyseZ-bewertung,
                                                       Personen/Objekte/Veranstaltungen.
Barrieren/Stolpersteine:                    aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)                    .
Weiterführende Ideen für das                Die Frage, wann eine Gefährdung eindeutig ist, kann nicht
Aufgabengebiet                              vollumfänglich      beantwortet      werden.     Auch       der
                                            bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
                                            nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet, wird
                                            noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
                                            Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
                                            Internet hingewiesen.
7

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                      /ül£RI.IN"!>




Verfügbare Muster/Beispiele   aktuell keine bekannt
(Anlagen)
8

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                                               %
                                                                                            ; miur N      ■


           Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A

Arbeitsgebiet:                            Sachbearbeitung llA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung:                    nein

Stand:                                -   26.08.2020

 Arbeitsaufgabe                ■           Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                           Äuskunftssperre im Meideregister (einschl.
                                           abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                           erforderlichen Bescheide)

 Unteraufgabe                               Bewilligung (Selbstantrag)

Ziele/Ergebnisse                          Sofern die betroffene Person im Antragsverfahren die Gründe
(Kurzbeschreibung):                       ausführlich dargelegt hat und mit objektiven Nachweisen, wie z.
                                          B, aus polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren oder
                                          Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünften belegt
                                          wurden, und glaubhaft gemacht hat, dass durch die Erteilung
                                          einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben,
                                          Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
                                          Interessen erwachsen könnte, ist der Antrag zu bewilligen.

                                           Die Bewilligung der Auskunftssperre wird schriftlich mitgeteilt.
                                           Gern. § 51 (4) BMG werden Auskunftssperren auf zwei Jahre
                                           befristet und können auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen/Erfblgsfaktoren:           Wichtige Vorgänge wurden anhand von Beispielen und
(Auf was muss man besonders achten, um Übungen dort erlernt. Gute Kenntnis der einschlägigen
die Aufgabe zu eifOllen?)                  Rechtsvorschriften
Verfahrensabläufe/Prüfschema:              Der entsprechende Bewiiligungsbescheid ist aus den uns zur
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.
oder Unteraufgaben?)                          Bewilligungsbescheid 111301,
                                           ■^Bewiiligungsbescheid mit Kindern 111302,
                                           ■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Sorgerecht 111303,
                                           ■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Zustimmung 111304.
                                                    ■               /
                                           Bezüglich der letzten beiden Vorlagen wird für das/die
                                           Kind/Kinder zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
                                           eingetragen, bis die entsprechenden Unterlagen beigebracht
                                           werden. Jeder volljährige Familienangehörige bekommt einen
                                           eigenen Bescheid zugestellt. Die zur Verfügung gestellten
                                           „Vorlagen" sind bei den Wordvorlagen II A11 abgelegt.

                                          Sofern die volljährigen Familienangehörigen namentlich
                                          abweichen bzw. nicht miteinander verknüpft sind, ist eine
                                          Fehlkarte anzulegen. Diese ist an Stelle einer Akte mit dem
                                          Verweis zu einer Akte abzuhängen (z. B. Mustermann,
                                          Manuela 01.01.1960 siehe unter: Maus, Micky 10,10.1959).

                                          Für Behördenmitarbeiter/innen, die nicht bei
                                          Sicherheitsbehörde gern, § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 1, 6, 7, 8 und 9
                                          BMG beschäftigt sind, gilt die Vorgehensweise in ähnlicher
                                          Form: Hier wird der Antrag mit entsprechenden Ausführungen
                                          von der Dienststelle/des Arbeitgebers befürwortet (z. B.
                                          Jugendamt). Die entsprechenden Vorlagen sind im
                                          Vorlageverzeichnis unter Behördensperren zu finden.
       .                                  ■♦Bewilligung Behördenmitarbeiter 112301,
9

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                  /OABÖS \
                                                                             S bI;ulin I
                                                                                        y
                            -^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind 112302,
                            ■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht
                            112303,
                            ■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung
                            112304,             s'
                            ■^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter 112305,
                            -^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter mit Kind 112306,
                            •♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht 112307,
                            ■♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung 112308.

                            Dies gilt jedoch nur solange die von der Dienststelle
                            abgegebenen Gründe für die Notwendigkeit der ASP vorliegen
                            und die/der Antragstellerin/Antragsteller dort beschäftigt ist.

                            Als Richtlinie, wann eine potentielle Gefährdung als
                            möglicherweise gegeben angenommen werden kann, existiert
                            eine Liste für die einheitliche Bearbeitung.

                            Die/der Antragstellerin/Antragsteller erhält den Bescheid auf
                            dem Postweg an die aktuelle Berliner Meldeanschrift. In
                            Ausnahmefällen kann der Bescheid bei persönlicher
                            Vorsprache auch direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall
                            hat die Person sich auszuweisen.

                            Wird die/der Antr.agstellerin/Antragsteller anwaltlich vertreten,
                            geht der Bescheid mit einem Empfangsbekenntnis sowie einer
                            Kopie für die/den Mandantin/Mandanten an die Anwaltskanzlei.

                            Erfolgt der Antrag durch einen Betreuerin (Nachweis durch
                            Bestellung erforderlich), ist die Bewilligung mit       '
                            Zustellungsurkunde zu übersenden (Beispiel: Herrn Fritz
                            Mustermann, z. Hd. Frau Dori Doller -Betreuungsbüro,
                            Anschrift des Betreuers).

                            Fürdie Akte wird ebenfalls eine Ausfertigung erstellt und eine
                            Verfügung gefertigt (Anlage 2). Die Wiedervorlage auf der
                            Verfügung richtet sich nach der Befristung der ASP abzüglich
                            drei Monate. Auf dem Vorblatt der Akte ist das Tagesdatum und
                            als Grund Bewilligung einzutragen.

                           Die Auskunftssperre ist zwei Jahre gültig. Grundsätzlich wird
                           bei Beantragung zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
                           im Fachverfahren eingetragen, deren. Befristung dann für den
                           Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum zu ändern ist.
                           Es ist daraufzu achten, dass die Befristung im Fachverfahren
                           mit dem Bescheid übereinstimmt.

                           Die Einrichtung der Auskunftssperre wird automatisch an die
                           Meldebehörde des letzten Wohnsitzes bzw. weiterer
                           bestehender Wohnsitze elektronisch übermittelt.

                           Jede Bewilligung ist in der elektronischen Statistik zu erfassen.

                           Es ist ein gelber Aktendeckel zu verwenden und ein Aufkleber
                           zu fertigen mit Nachname, Vorname und Geburtsdatum,
                           Familienangehörige sind ebenfalls zu benennen. Der
                           Hängeordner ist im Zimmer 301a alphabetisch abzuhängen.
                           Aus der WV ist der Vorgang zu löschen.
Kontakte intern:           Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf.
                           mit HSB und TL, untereinander._______________'_____
10

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten                                         /yu*x \
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                                                          i ?LABÖ> ‘I
                                                                                         v £bERL!N^'


(Mit wem arbeitet man im Team oder der
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusanvnenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern:                        Antragstellern
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was   ist bei der
Abstimmling/Zusammenarheit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/             aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachiesen, Ansprechpartner finden etc. ?)^Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                         unter G:\04_Zentrale
                                         Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
                                         beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend)             keine
Ablage und Archivierung                  Vorgänge werden alphabetisch in den Ordnern im Bereich
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) „Amtssperren aufbewahrt
Wichtige Hinweise/                       aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen;
(Was   sollte man noch wissen?)
Barrieren/Stolpersteine;                    aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das                aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele                 -   Anlage 1. Liste für die einheitliche Bearbeitung
(Anlagen)                                   -   Anlage 2: Bewilligungsbescheid mit Verfügung
                                                (befindet sich bei den Word-Vorlagen, Darstellung
                                                unterschiedlicher Szenarien)
11

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten       ■



          Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA

Arbeitsgebiet:                          Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren)               .
Führungsverantwortung:                  nein

Stand:       ’                          26.08.2020

 Arbeitsaufgabe                          Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                         Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
                                         abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                         erforderlichen Bescheide)

 Unteraufgabe         ______ ;______ Ablehnung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse                        Eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
(Kurzbeschreibung):                     Bundesmeldegesetz ist einzutragen, wenn Tatsachen
                                        vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen
                                        oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft
                                        eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
                                        ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

                                        Werden diese Tatschen nun nicht glaubhaft bzw.
                                        nachvollziehbar glaubhaft dargelegt, ist der Antrag (auf
                                        Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister)
                                        abzulehnen.        ■

                                        Die Gefährdung ist dann nicht nachvollziehbar glaubhaft
                                        gemacht, wenn die dargelegten Gründe realitätsfremd sind (z.
                                        B. regelmäßige Wahrnehmung von Krankenwagen'in
                                        unmittelbarer Wohnnähe wird als Bedrohung empfunden).

                                           im Sinne des § 51 Abs. 1 BMG sind Tatsachen die äußeren
                                           Umstände, die zu der Gefährdung der antragstellenden Person
                                           oder mit ihr zusammenhängenden Person(en) führen.
Voraussetzungen/Erfplgsfaktoren;           Die vorgetragenen Sachverhalte sind so neutral wie möglich zu
(Auf was muss man besonders achten, um bewerten und nicht zu interpretieren. Die persönliche Meinung
die Aufgabe zu eifüllen?) .                darf die Entscheidung nicht beeinflussen.
Verfahrensabläufe/Prüfschema:              a) Inhaltliche Ablehnungsgründe
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?)                       I.       Anschrift:
                                        -    Die Meldeanschrift ist im Internet zu finden.
                                        Bei einer einfachen Google-Suche lässt sich die Anschrift
                                        finden, z. B. als Impressum, im Onlinetelefonbuch oder
                                        ähnliches. Hierauf erfolgt eine Ablehnung:
                                        ,Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Meldeanschrift auf
                                        einer Seite im Internet/in/ einem Internetforum/oder ähnliches
                                        zu finden. Der Zugang zu dieser Seite ist nicht verschlüsselt
                                        und somit für jedermann zugänglich.

                                        Ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht daher nicht und es
                                        mangelt an einer rechtlichen Grundvoraussetzung für die
                                        Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister."

                                        Ungewöhnliche Fälle, z. B. Rechtsanwaltspraxis im Internet
                                        verzeichnet, die Privatanschrift hat dieselbe Meldeanschrift,
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten


                           können vor dem Verfassen des Ablehnungsschreibens mit der
                           Teamleitung zu besprochen werden.

                           -   Dem Bedroher ist die Anschrift bekannt.
                           Aus den Antragsunterlagen wird ersichtlich, dass dem
                           Bedroher die Anschrift bekannt ist. Hierauf erfolgt eine
                           Ablehnung:
                           „Grundvoraussetzung für den Schutz durch eine
                           Auskunftssperre ist, dass einem evtl, Bedroher die Anschrift
                           nicht bekannt ist. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall, so
                           dass der Sinn der Auskunftssperre nicht erfüllt ist."

                           Es gilt gründlichstes Lesen der Antragsunterlagen und Suchen
                           nach Hinweisen - z. B. Ex-Paar, ehemals gemeinsame
                           Wohnung, Urteil oder Beschluss den der Bedroher auch
                           erhalten hat z. B. Scheidung, Gewaltschutzanordnung,      ,
                           Sorgerecht; Vorfall in der Wohnung, Vorfall mit Nachbarn.

                           Ist der einzige Grund für die Ablehnung, die Tatsache, dass die
                           Anschrift dem Bedroher bekannt ist und der Antrag ansonsten
                           durchaus begründet und nachvollziehbar, so ist der Ablehnung
                           folgender Hinweis anzufügen:
                           „Sollte Sie umziehen, können Sie sofort/Es steht Ihnen frei, bei
                           einem eventuellen Umzug bei der - dann erforderlichen -
                           Anmeldung bei der Meldebehörde erneut einen Antrag auf
                           Eintragung einer Auskunftssperre stellen."

                          -   Dem Bedroher könnte die Anschrift bekannt sein.
                          Hierbei sollte schriftlich nachgefragt werden, warum dem
                          Bedroher die Anschrift nicht bekannt sein sollte.

                           I.      Inhalte die einen Ablehnungsgrund darstellen:

                          -   Die Gefährdung beruht auf augenscheinlich psychischer
                              Störung, vorrangig Verfolgungswahn. Dies wird vor allem
                              aus Formulierungen und Bedrohungsszenarien ersichtlich
                              (Vergiftungen, speziell durch Wände, Leitungen etc.,
                              ständiges, wiederholtes Eindringen von Personen in die
                              Wohnung mit Mord- oder Folterversüchen, absurd
                              klingende Zufälle, z. B. das gleiche auffällige Auto verfolgt
                              in Tübingen und in Berlin). Keine Erwähnung des
                              Gesundheitszustandes in der Ablehnung, kein Bezug auf
                              Wahnvorstellungen.                                       ,
                          Ausnahme: Ein ärztliches Attest (oder arztähnlich, z. B.
                          sozialpsychiatrischer Dienst) wird beigebracht und eine ASP
                          wird befürwortet.

                          - , Die Gefährdung ist nicht aktuell. Der Vorfall hat vor Jahren ■
                              stattgefunden und es besteht zwischen Antrag auf ASP und
                              Gefährdung kein zeitlicher Zusammenhang.

                          Hinweis: Auch sehr weit zurückliegende Gefährdungen können
                          weiterhin aktuell sein (z. B. versuchte Tötungsdelikte,
                          Vergewaltigungen, Menschenhandel), hier muss der
                          Zusammenhang zwischen ursprünglicher und heutiger
                          Gefährdung dargelegt und belegt werden bzw, gründlich
                          abgewogen werden,___________'__________________
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