02-aufgabenbeschreibung-20230406104556
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister“
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten \
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Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen,
(Mit wem arbeitet man jm Team oder der ggf. mit HSB und TU untereinander.
eigenen Organisation zusammen? I/Vas ,
ist bei der Abstimmung/Zusammenarbeit
zu beachten?)
Kontakte extern: - andere Behörden (z. B. Polizei, Gerichte)
(Mit wem arbeitet man aus anderen - Antragsteller*^
Teams oder anderen Organisation
. '■ ■ s
zusammen? Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarheit zu
beachten?) .
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell keine bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des .
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpaitner finden etc.?) Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Be
arbeitung
Termine (ggf. wiederkehrend) Wv-Fristen
Ablage und Archivierung aktuell keine bekannt .
(Was sollte man diesbezüglich
beachten?) ■ ,
Wichtige Hinweise/ Eine berufliche/dienstliche/politische Tätigkeit ällein reicht
Besonderheiten/Erfahrungen: nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre zu
(Was sollte man noch wissen?) ■ ' begründen.
- Anträge mit Begründung dienstlicher, beruflicher oder
politischer Tätigkeit:
■♦Liste „einheitliche Bearbeitung“ beachten
•♦Gefährdungsbestätigung der Dienststelle/des
Arbeitgebers erforderlich, ggf. nachfordern
- Personen, die aufgrund ihrer.Präsenz in den Medien,
politischem oder sozialem Engagement beantragen:
■♦LKA 13 ZSt IG oder LKA KoSt ST 4 für
Gefährdungsbeurteilung anschreiben und .
Zwischenbescheid an Antragsteller senden
■♦LKA 13 ZSt IG: Zentralstelle für
' Individualgefährdung
■♦LKA KoSt ST 4: GefährdungsanalyseZ-bewertung,
Personen/Objekte/Veranstaltungen.
Barrieren/Stolpersteine: aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?) .
Weiterführende Ideen für das Die Frage, wann eine Gefährdung eindeutig ist, kann nicht
Aufgabengebiet vollumfänglich beantwortet werden. Auch der
bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet, wird
noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
Internet hingewiesen.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
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Verfügbare Muster/Beispiele aktuell keine bekannt
(Anlagen)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten %
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Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung llA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung: nein
Stand: - 26.08.2020
Arbeitsaufgabe ■ Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Äuskunftssperre im Meideregister (einschl.
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide)
Unteraufgabe Bewilligung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse Sofern die betroffene Person im Antragsverfahren die Gründe
(Kurzbeschreibung): ausführlich dargelegt hat und mit objektiven Nachweisen, wie z.
B, aus polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren oder
Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünften belegt
wurden, und glaubhaft gemacht hat, dass durch die Erteilung
einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen erwachsen könnte, ist der Antrag zu bewilligen.
Die Bewilligung der Auskunftssperre wird schriftlich mitgeteilt.
Gern. § 51 (4) BMG werden Auskunftssperren auf zwei Jahre
befristet und können auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen/Erfblgsfaktoren: Wichtige Vorgänge wurden anhand von Beispielen und
(Auf was muss man besonders achten, um Übungen dort erlernt. Gute Kenntnis der einschlägigen
die Aufgabe zu eifOllen?) Rechtsvorschriften
Verfahrensabläufe/Prüfschema: Der entsprechende Bewiiligungsbescheid ist aus den uns zur
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.
oder Unteraufgaben?) Bewilligungsbescheid 111301,
■^Bewiiligungsbescheid mit Kindern 111302,
■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Sorgerecht 111303,
■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Zustimmung 111304.
■ /
Bezüglich der letzten beiden Vorlagen wird für das/die
Kind/Kinder zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
eingetragen, bis die entsprechenden Unterlagen beigebracht
werden. Jeder volljährige Familienangehörige bekommt einen
eigenen Bescheid zugestellt. Die zur Verfügung gestellten
„Vorlagen" sind bei den Wordvorlagen II A11 abgelegt.
Sofern die volljährigen Familienangehörigen namentlich
abweichen bzw. nicht miteinander verknüpft sind, ist eine
Fehlkarte anzulegen. Diese ist an Stelle einer Akte mit dem
Verweis zu einer Akte abzuhängen (z. B. Mustermann,
Manuela 01.01.1960 siehe unter: Maus, Micky 10,10.1959).
Für Behördenmitarbeiter/innen, die nicht bei
Sicherheitsbehörde gern, § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 1, 6, 7, 8 und 9
BMG beschäftigt sind, gilt die Vorgehensweise in ähnlicher
Form: Hier wird der Antrag mit entsprechenden Ausführungen
von der Dienststelle/des Arbeitgebers befürwortet (z. B.
Jugendamt). Die entsprechenden Vorlagen sind im
Vorlageverzeichnis unter Behördensperren zu finden.
. ■♦Bewilligung Behördenmitarbeiter 112301,
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten /OABÖS \
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-^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind 112302,
■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht
112303,
■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung
112304, s'
■^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter 112305,
-^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter mit Kind 112306,
•♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht 112307,
■♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung 112308.
Dies gilt jedoch nur solange die von der Dienststelle
abgegebenen Gründe für die Notwendigkeit der ASP vorliegen
und die/der Antragstellerin/Antragsteller dort beschäftigt ist.
Als Richtlinie, wann eine potentielle Gefährdung als
möglicherweise gegeben angenommen werden kann, existiert
eine Liste für die einheitliche Bearbeitung.
Die/der Antragstellerin/Antragsteller erhält den Bescheid auf
dem Postweg an die aktuelle Berliner Meldeanschrift. In
Ausnahmefällen kann der Bescheid bei persönlicher
Vorsprache auch direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall
hat die Person sich auszuweisen.
Wird die/der Antr.agstellerin/Antragsteller anwaltlich vertreten,
geht der Bescheid mit einem Empfangsbekenntnis sowie einer
Kopie für die/den Mandantin/Mandanten an die Anwaltskanzlei.
Erfolgt der Antrag durch einen Betreuerin (Nachweis durch
Bestellung erforderlich), ist die Bewilligung mit '
Zustellungsurkunde zu übersenden (Beispiel: Herrn Fritz
Mustermann, z. Hd. Frau Dori Doller -Betreuungsbüro,
Anschrift des Betreuers).
Fürdie Akte wird ebenfalls eine Ausfertigung erstellt und eine
Verfügung gefertigt (Anlage 2). Die Wiedervorlage auf der
Verfügung richtet sich nach der Befristung der ASP abzüglich
drei Monate. Auf dem Vorblatt der Akte ist das Tagesdatum und
als Grund Bewilligung einzutragen.
Die Auskunftssperre ist zwei Jahre gültig. Grundsätzlich wird
bei Beantragung zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
im Fachverfahren eingetragen, deren. Befristung dann für den
Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum zu ändern ist.
Es ist daraufzu achten, dass die Befristung im Fachverfahren
mit dem Bescheid übereinstimmt.
Die Einrichtung der Auskunftssperre wird automatisch an die
Meldebehörde des letzten Wohnsitzes bzw. weiterer
bestehender Wohnsitze elektronisch übermittelt.
Jede Bewilligung ist in der elektronischen Statistik zu erfassen.
Es ist ein gelber Aktendeckel zu verwenden und ein Aufkleber
zu fertigen mit Nachname, Vorname und Geburtsdatum,
Familienangehörige sind ebenfalls zu benennen. Der
Hängeordner ist im Zimmer 301a alphabetisch abzuhängen.
Aus der WV ist der Vorgang zu löschen.
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf.
mit HSB und TL, untereinander._______________'_____
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten /yu*x \
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
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(Mit wem arbeitet man im Team oder der
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusanvnenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragstellern
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der
Abstimmling/Zusammenarheit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/ aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachiesen, Ansprechpartner finden etc. ?)^Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend) keine
Ablage und Archivierung Vorgänge werden alphabetisch in den Ordnern im Bereich
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) „Amtssperren aufbewahrt
Wichtige Hinweise/ aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen;
(Was sollte man noch wissen?)
Barrieren/Stolpersteine; aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele - Anlage 1. Liste für die einheitliche Bearbeitung
(Anlagen) - Anlage 2: Bewilligungsbescheid mit Verfügung
(befindet sich bei den Word-Vorlagen, Darstellung
unterschiedlicher Szenarien)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten ■
Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA
Arbeitsgebiet: Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren) .
Führungsverantwortung: nein
Stand: ’ 26.08.2020
Arbeitsaufgabe Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
abschließender Entscheidung und Fertigung der
erforderlichen Bescheide)
Unteraufgabe ______ ;______ Ablehnung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse Eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
(Kurzbeschreibung): Bundesmeldegesetz ist einzutragen, wenn Tatsachen
vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen
oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft
eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Werden diese Tatschen nun nicht glaubhaft bzw.
nachvollziehbar glaubhaft dargelegt, ist der Antrag (auf
Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister)
abzulehnen. ■
Die Gefährdung ist dann nicht nachvollziehbar glaubhaft
gemacht, wenn die dargelegten Gründe realitätsfremd sind (z.
B. regelmäßige Wahrnehmung von Krankenwagen'in
unmittelbarer Wohnnähe wird als Bedrohung empfunden).
im Sinne des § 51 Abs. 1 BMG sind Tatsachen die äußeren
Umstände, die zu der Gefährdung der antragstellenden Person
oder mit ihr zusammenhängenden Person(en) führen.
Voraussetzungen/Erfplgsfaktoren; Die vorgetragenen Sachverhalte sind so neutral wie möglich zu
(Auf was muss man besonders achten, um bewerten und nicht zu interpretieren. Die persönliche Meinung
die Aufgabe zu eifüllen?) . darf die Entscheidung nicht beeinflussen.
Verfahrensabläufe/Prüfschema: a) Inhaltliche Ablehnungsgründe
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?) I. Anschrift:
- Die Meldeanschrift ist im Internet zu finden.
Bei einer einfachen Google-Suche lässt sich die Anschrift
finden, z. B. als Impressum, im Onlinetelefonbuch oder
ähnliches. Hierauf erfolgt eine Ablehnung:
,Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Meldeanschrift auf
einer Seite im Internet/in/ einem Internetforum/oder ähnliches
zu finden. Der Zugang zu dieser Seite ist nicht verschlüsselt
und somit für jedermann zugänglich.
Ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht daher nicht und es
mangelt an einer rechtlichen Grundvoraussetzung für die
Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister."
Ungewöhnliche Fälle, z. B. Rechtsanwaltspraxis im Internet
verzeichnet, die Privatanschrift hat dieselbe Meldeanschrift,
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können vor dem Verfassen des Ablehnungsschreibens mit der
Teamleitung zu besprochen werden.
- Dem Bedroher ist die Anschrift bekannt.
Aus den Antragsunterlagen wird ersichtlich, dass dem
Bedroher die Anschrift bekannt ist. Hierauf erfolgt eine
Ablehnung:
„Grundvoraussetzung für den Schutz durch eine
Auskunftssperre ist, dass einem evtl, Bedroher die Anschrift
nicht bekannt ist. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall, so
dass der Sinn der Auskunftssperre nicht erfüllt ist."
Es gilt gründlichstes Lesen der Antragsunterlagen und Suchen
nach Hinweisen - z. B. Ex-Paar, ehemals gemeinsame
Wohnung, Urteil oder Beschluss den der Bedroher auch
erhalten hat z. B. Scheidung, Gewaltschutzanordnung, ,
Sorgerecht; Vorfall in der Wohnung, Vorfall mit Nachbarn.
Ist der einzige Grund für die Ablehnung, die Tatsache, dass die
Anschrift dem Bedroher bekannt ist und der Antrag ansonsten
durchaus begründet und nachvollziehbar, so ist der Ablehnung
folgender Hinweis anzufügen:
„Sollte Sie umziehen, können Sie sofort/Es steht Ihnen frei, bei
einem eventuellen Umzug bei der - dann erforderlichen -
Anmeldung bei der Meldebehörde erneut einen Antrag auf
Eintragung einer Auskunftssperre stellen."
- Dem Bedroher könnte die Anschrift bekannt sein.
Hierbei sollte schriftlich nachgefragt werden, warum dem
Bedroher die Anschrift nicht bekannt sein sollte.
I. Inhalte die einen Ablehnungsgrund darstellen:
- Die Gefährdung beruht auf augenscheinlich psychischer
Störung, vorrangig Verfolgungswahn. Dies wird vor allem
aus Formulierungen und Bedrohungsszenarien ersichtlich
(Vergiftungen, speziell durch Wände, Leitungen etc.,
ständiges, wiederholtes Eindringen von Personen in die
Wohnung mit Mord- oder Folterversüchen, absurd
klingende Zufälle, z. B. das gleiche auffällige Auto verfolgt
in Tübingen und in Berlin). Keine Erwähnung des
Gesundheitszustandes in der Ablehnung, kein Bezug auf
Wahnvorstellungen. ,
Ausnahme: Ein ärztliches Attest (oder arztähnlich, z. B.
sozialpsychiatrischer Dienst) wird beigebracht und eine ASP
wird befürwortet.
- , Die Gefährdung ist nicht aktuell. Der Vorfall hat vor Jahren ■
stattgefunden und es besteht zwischen Antrag auf ASP und
Gefährdung kein zeitlicher Zusammenhang.
Hinweis: Auch sehr weit zurückliegende Gefährdungen können
weiterhin aktuell sein (z. B. versuchte Tötungsdelikte,
Vergewaltigungen, Menschenhandel), hier muss der
Zusammenhang zwischen ursprünglicher und heutiger
Gefährdung dargelegt und belegt werden bzw, gründlich
abgewogen werden,___________'__________________
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
- Die Begründung für die Gefährdung ist nicht ausreichend.
- Ein sehr dürftiger;Antrag, z. B. nur Stichworte „Nachbar
bedroht“, Familieist zerstritten“.
- Eine Anfrage bei der Polizei stellt keine Bedrohung fest,
wobei dies kein Ausschlusskriterium sein muss, die
Ablehnung aber unterstützen kann.
Der Bescheid ist wie folgt aufgebaut (Anlage 1):
• In der Adresszeile ist der Zusatz mit Zustellungsurkunde
aufzunehmen, ist die antragstellende Person durch einen
Rechtsanwalt vertreten, so ist der Bescheid mit
Empfangsbekenntnis zuzustellen
(Anschrift:
Herrn
Max Mustermann
z. Hd. Herrn Rechtsanwalt
Im Bescheid selbst wird jedoch d. Antragsteller/in.
angesprochen (§ 39 II GGO I); in diesem Fall ist dem
' Bescheid noch eine Abschrift beizufügen.)
• Nach der Anrede wird als Einleitungssatz der Antrag
abgelehnt: „Ihren Antrag auf Eintragung einer .
Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
Bundesmeldegesetz (BMG) vom lehne ich ab.“
• Nun folgt die Begründung in folgender Gliederung (diese ist
zwingend zu beachten!):
- nochmalige Erwähnung des Antrages mit Datum,
... beantragten Sie die Eintragung einer Auskunftssperre
im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 BMG.
• Aufzählung der vorgebrachten Gründe der
antragstellenden Person (z. B. begründeten Ihren Antrag
damit, dass Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als
investigativer Journalist durch verschiedene extreme
Gruppierungen bedrqht sind; dies seien u.a, Mitglieder der
rechtsextremen Identitären Bewegung, Mitglieder
krimineller arabischer Großfamilien sowie radikale
Islamisten.).
• Hinweis auf die rechtlichen Voraussetzungen:
Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn
Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass
dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine
Meideregisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
Interessen erwachsen kann, eine Auskunftssperre im
Melderegister einzutragen.
• Danach folgt die eigentliche Begründung der Ablehnung (z.
B. Anschrift im Internet, Anschrift ist dem Bedroher
bekannt, keine konkrete Bedrohung glaubhaft gemacht
etc.)
• Sofern erfolgt, Bezugnahme auf anderweitigen
Behördenkontakt mit Aktenzeichen und Behördenname (z.
B. Polizeipräsident in Berlin, Abschnitt XX der Berliner
Polizei, Landeskriminalamt Berlin usw.). _________
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• Abschlusssatz ist immer: Ihr Antrag ist daher abzulehnen. I
Eine Gefährdung im Sinne des Melderechts haben Sie
nicht (nachvollziehbar) glaubhaft gemacht, so dass Ihr
Antrag abzulehnen ist. Der Abschlusssatz ist dem
individuellen SacFiverhalt anzupassen, jedoch immer mit
dem Satzteil, dass der Antrag abzulehnen ist.
• Nun folgt die Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist
innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei
dem Landesamt für Bürger- und
' Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personenstands- und
Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten,
10969 Berlin (Kreuzberg), Friedrichstr. 219, zu erheben. Er
kann auch elektronisch mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen unter der Adresse
post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de eingelegt
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.
• Grußformel, Im Auftrag, Name
• Rechtliche Grundlagen, Erläuterungen der Abkürzungen,
' Fundstellen
Der Bescheid wird nun vor dem Versand an den Betroffenen an
IIA11 zur Kenntnis vorgelegt. Nach dem „okay“ von II A11 wird
der Bescheid mit tagesaktuellem Datum ausgedruckt,
unterschrieben und mit
Postzustellungsurkunde/Empfangsbekenntnis an die betroffene
Person versandt.
Im Vorgang und in der Wiedervorlage wird sowohl der
Bescheid als auch eine Frist von einem Monat plus zehn Tage
notiert.
Gegen den Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines
Monats nach Zustellung möglich. Geht der Widerspruch ein,
wird der Vorgang in eine^laue Hülle mit Etikett mit folgender
Aufschrift genommen: Bitte Vorgang an II A 11.
In der Wiedervorlage-Liste wird vor die Spalte mit den Namen
ein blaues ,B' erfasst. Nach Fristablauf wird der Vorgang mit
der blauen Mappe an IIA11 weitergeleitet.
Die weitere Bearbeitung zum Widerspruchsverfahren ergibt
sich aus der Aufgabenmappe „Widerspruch“.
Kurz: Gegen, den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines
Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht
erhoben werden.
Geht kein Widerspruch ein, so wird die Auskunftssperre nach
Ablauf der Rechtsmittelfrist plus zehn Tage im Fachverfahren
gelöscht, der Vorgang wird aus der Wiedervorlage gelöscht und
der Vorgang zusammengeheftet und ohne den Aktendeckel in
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
der Ablage der abgeschlossenen Vorgänge aufbewahrt und
nach Ablauf eines Jahres nach Löschung vernichtet.
Kontakte intern: Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern: Antragsteller*in
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarbeitzu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/ Widerspruchsverfahren
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche Bundesmeldegesetz
Grundlagen: Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechparfner finden etc. ?) Gemeinsame Geschäftsordnung 1
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungszustellungsgesetz
Verwaltungsgerichtsordnung (insb. §§ 1-52, 79-80)
Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
unter G:\04_Zentrale
Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend) Wiedervorlagefrist ein Monat plus 10 Tage Postlauf
Ablage und Archivierung Bitte ergänzen und kurz beschreiben!
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/ Der bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
Besonderheiten/Erfahrungen: nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet wird
(Was sollte man noch wissen?) noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
Internet hingewiesen.
Barrieren/Stolpersteine: aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das aktuell keine bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele - Anlage 1: Ablehnung Muster
(Anlagen)