02-aufgabenbeschreibung-20230406104556

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Auskunftssperre Melderegister

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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                                                  \
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Kontakte intern:                       Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen,
(Mit wem arbeitet man jm Team oder der ggf. mit HSB und TU untereinander.
eigenen Organisation zusammen? I/Vas ,
ist bei der Abstimmung/Zusammenarbeit
zu beachten?)
Kontakte extern:                            -    andere Behörden (z. B. Polizei, Gerichte)
(Mit wem arbeitet man aus anderen           -    Antragsteller*^
Teams oder anderen Organisation
                                             .                       '■ ■ s
zusammen? Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarheit zu
beachten?)             .
Auswirkung auf andere Arbeits-/             aktuell keine bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des             .
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechpaitner finden etc.?)    Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                            unter G:\04_Zentrale
                                            Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Be
                                            arbeitung
Termine (ggf. wiederkehrend)                Wv-Fristen
Ablage und Archivierung                     aktuell keine bekannt                                      .
(Was sollte man diesbezüglich
beachten?)        ■                 ,
Wichtige Hinweise/                          Eine berufliche/dienstliche/politische Tätigkeit ällein reicht
Besonderheiten/Erfahrungen:                 nicht aus, um die Eintragung einer Auskunftssperre zu
(Was sollte man noch wissen?) ■         '   begründen.
                                            - Anträge mit Begründung dienstlicher, beruflicher oder
                                                 politischer Tätigkeit:
                                                      ■♦Liste „einheitliche Bearbeitung“ beachten
                                                      •♦Gefährdungsbestätigung der Dienststelle/des
                                                        Arbeitgebers erforderlich, ggf. nachfordern
                                            - Personen, die aufgrund ihrer.Präsenz in den Medien,
                                                 politischem oder sozialem Engagement beantragen:
                                                      ■♦LKA 13 ZSt IG oder LKA KoSt ST 4 für
                                                      Gefährdungsbeurteilung anschreiben und           .
                                                      Zwischenbescheid an Antragsteller senden
                                                      ■♦LKA 13 ZSt IG: Zentralstelle für
                                               '        Individualgefährdung
                                                       ■♦LKA KoSt ST 4: GefährdungsanalyseZ-bewertung,
                                                       Personen/Objekte/Veranstaltungen.
Barrieren/Stolpersteine:                    aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)                    .
Weiterführende Ideen für das                Die Frage, wann eine Gefährdung eindeutig ist, kann nicht
Aufgabengebiet                              vollumfänglich      beantwortet      werden.     Auch       der
                                            bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
                                            nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet, wird
                                            noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
                                            Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
                                            Internet hingewiesen.
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                      /ül£RI.IN"!>




Verfügbare Muster/Beispiele   aktuell keine bekannt
(Anlagen)
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                                               %
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           Aufgabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats II A

Arbeitsgebiet:                            Sachbearbeitung llA 11 (Auskunftssperren)
Führungsverantwortung:                    nein

Stand:                                -   26.08.2020

 Arbeitsaufgabe                ■           Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                           Äuskunftssperre im Meideregister (einschl.
                                           abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                           erforderlichen Bescheide)

 Unteraufgabe                               Bewilligung (Selbstantrag)

Ziele/Ergebnisse                          Sofern die betroffene Person im Antragsverfahren die Gründe
(Kurzbeschreibung):                       ausführlich dargelegt hat und mit objektiven Nachweisen, wie z.
                                          B, aus polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren oder
                                          Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünften belegt
                                          wurden, und glaubhaft gemacht hat, dass durch die Erteilung
                                          einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben,
                                          Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
                                          Interessen erwachsen könnte, ist der Antrag zu bewilligen.

                                           Die Bewilligung der Auskunftssperre wird schriftlich mitgeteilt.
                                           Gern. § 51 (4) BMG werden Auskunftssperren auf zwei Jahre
                                           befristet und können auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen/Erfblgsfaktoren:           Wichtige Vorgänge wurden anhand von Beispielen und
(Auf was muss man besonders achten, um Übungen dort erlernt. Gute Kenntnis der einschlägigen
die Aufgabe zu eifOllen?)                  Rechtsvorschriften
Verfahrensabläufe/Prüfschema:              Der entsprechende Bewiiligungsbescheid ist aus den uns zur
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.
oder Unteraufgaben?)                          Bewilligungsbescheid 111301,
                                           ■^Bewiiligungsbescheid mit Kindern 111302,
                                           ■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Sorgerecht 111303,
                                           ■♦Bewilligungsbescheid mit Kindern ohne Zustimmung 111304.
                                                    ■               /
                                           Bezüglich der letzten beiden Vorlagen wird für das/die
                                           Kind/Kinder zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
                                           eingetragen, bis die entsprechenden Unterlagen beigebracht
                                           werden. Jeder volljährige Familienangehörige bekommt einen
                                           eigenen Bescheid zugestellt. Die zur Verfügung gestellten
                                           „Vorlagen" sind bei den Wordvorlagen II A11 abgelegt.

                                          Sofern die volljährigen Familienangehörigen namentlich
                                          abweichen bzw. nicht miteinander verknüpft sind, ist eine
                                          Fehlkarte anzulegen. Diese ist an Stelle einer Akte mit dem
                                          Verweis zu einer Akte abzuhängen (z. B. Mustermann,
                                          Manuela 01.01.1960 siehe unter: Maus, Micky 10,10.1959).

                                          Für Behördenmitarbeiter/innen, die nicht bei
                                          Sicherheitsbehörde gern, § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 1, 6, 7, 8 und 9
                                          BMG beschäftigt sind, gilt die Vorgehensweise in ähnlicher
                                          Form: Hier wird der Antrag mit entsprechenden Ausführungen
                                          von der Dienststelle/des Arbeitgebers befürwortet (z. B.
                                          Jugendamt). Die entsprechenden Vorlagen sind im
                                          Vorlageverzeichnis unter Behördensperren zu finden.
       .                                  ■♦Bewilligung Behördenmitarbeiter 112301,
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten                                  /OABÖS \
                                                                             S bI;ulin I
                                                                                        y
                            -^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind 112302,
                            ■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht
                            112303,
                            ■^Bewilligung Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung
                            112304,             s'
                            ■^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter 112305,
                            -^Bewilligung FA Behördenmitarbeiter mit Kind 112306,
                            •♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Sorgerecht 112307,
                            ■♦Behördenmitarbeiter mit Kind ohne Zustimmung 112308.

                            Dies gilt jedoch nur solange die von der Dienststelle
                            abgegebenen Gründe für die Notwendigkeit der ASP vorliegen
                            und die/der Antragstellerin/Antragsteller dort beschäftigt ist.

                            Als Richtlinie, wann eine potentielle Gefährdung als
                            möglicherweise gegeben angenommen werden kann, existiert
                            eine Liste für die einheitliche Bearbeitung.

                            Die/der Antragstellerin/Antragsteller erhält den Bescheid auf
                            dem Postweg an die aktuelle Berliner Meldeanschrift. In
                            Ausnahmefällen kann der Bescheid bei persönlicher
                            Vorsprache auch direkt ausgehändigt werden. In diesem Fall
                            hat die Person sich auszuweisen.

                            Wird die/der Antr.agstellerin/Antragsteller anwaltlich vertreten,
                            geht der Bescheid mit einem Empfangsbekenntnis sowie einer
                            Kopie für die/den Mandantin/Mandanten an die Anwaltskanzlei.

                            Erfolgt der Antrag durch einen Betreuerin (Nachweis durch
                            Bestellung erforderlich), ist die Bewilligung mit       '
                            Zustellungsurkunde zu übersenden (Beispiel: Herrn Fritz
                            Mustermann, z. Hd. Frau Dori Doller -Betreuungsbüro,
                            Anschrift des Betreuers).

                            Fürdie Akte wird ebenfalls eine Ausfertigung erstellt und eine
                            Verfügung gefertigt (Anlage 2). Die Wiedervorlage auf der
                            Verfügung richtet sich nach der Befristung der ASP abzüglich
                            drei Monate. Auf dem Vorblatt der Akte ist das Tagesdatum und
                            als Grund Bewilligung einzutragen.

                           Die Auskunftssperre ist zwei Jahre gültig. Grundsätzlich wird
                           bei Beantragung zunächst eine vorsorgliche Auskunftssperre
                           im Fachverfahren eingetragen, deren. Befristung dann für den
                           Zeitraum von zwei Jahren ab Bewilligungsdatum zu ändern ist.
                           Es ist daraufzu achten, dass die Befristung im Fachverfahren
                           mit dem Bescheid übereinstimmt.

                           Die Einrichtung der Auskunftssperre wird automatisch an die
                           Meldebehörde des letzten Wohnsitzes bzw. weiterer
                           bestehender Wohnsitze elektronisch übermittelt.

                           Jede Bewilligung ist in der elektronischen Statistik zu erfassen.

                           Es ist ein gelber Aktendeckel zu verwenden und ein Aufkleber
                           zu fertigen mit Nachname, Vorname und Geburtsdatum,
                           Familienangehörige sind ebenfalls zu benennen. Der
                           Hängeordner ist im Zimmer 301a alphabetisch abzuhängen.
                           Aus der WV ist der Vorgang zu löschen.
Kontakte intern:           Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiterlnnen, ggf.
                           mit HSB und TL, untereinander._______________'_____
10

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten                                         /yu*x \
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten
                                                                                          i ?LABÖ> ‘I
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(Mit wem arbeitet man im Team oder der
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusanvnenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern:                        Antragstellern
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was   ist bei der
Abstimmling/Zusammenarheit zu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/             aktuell nicht bekannt
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachiesen, Ansprechpartner finden etc. ?)^Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                         unter G:\04_Zentrale
                                         Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
                                         beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend)             keine
Ablage und Archivierung                  Vorgänge werden alphabetisch in den Ordnern im Bereich
(Was sollte man diesbezüglich beachten?) „Amtssperren aufbewahrt
Wichtige Hinweise/                       aktuell nicht bekannt
Besonderheiten/Erfahrungen;
(Was   sollte man noch wissen?)
Barrieren/Stolpersteine;                    aktuell nicht bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das                aktuell nicht bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele                 -   Anlage 1. Liste für die einheitliche Bearbeitung
(Anlagen)                                   -   Anlage 2: Bewilligungsbescheid mit Verfügung
                                                (befindet sich bei den Word-Vorlagen, Darstellung
                                                unterschiedlicher Szenarien)
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten       ■



          Aufqabenbeschreibunq für alle Mitarbeiterinnen des Referats IIA

Arbeitsgebiet:                          Sachbearbeitung IIA 11 (Auskunftssperren)               .
Führungsverantwortung:                  nein

Stand:       ’                          26.08.2020

 Arbeitsaufgabe                          Bearbeitung von Anträgen auf Einrichtung einer
                                         Auskunftssperre im Melderegister (einschl.
                                         abschließender Entscheidung und Fertigung der
                                         erforderlichen Bescheide)

 Unteraufgabe         ______ ;______ Ablehnung (Selbstantrag)
Ziele/Ergebnisse                        Eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
(Kurzbeschreibung):                     Bundesmeldegesetz ist einzutragen, wenn Tatsachen
                                        vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen
                                        oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft
                                        eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder
                                        ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

                                        Werden diese Tatschen nun nicht glaubhaft bzw.
                                        nachvollziehbar glaubhaft dargelegt, ist der Antrag (auf
                                        Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister)
                                        abzulehnen.        ■

                                        Die Gefährdung ist dann nicht nachvollziehbar glaubhaft
                                        gemacht, wenn die dargelegten Gründe realitätsfremd sind (z.
                                        B. regelmäßige Wahrnehmung von Krankenwagen'in
                                        unmittelbarer Wohnnähe wird als Bedrohung empfunden).

                                           im Sinne des § 51 Abs. 1 BMG sind Tatsachen die äußeren
                                           Umstände, die zu der Gefährdung der antragstellenden Person
                                           oder mit ihr zusammenhängenden Person(en) führen.
Voraussetzungen/Erfplgsfaktoren;           Die vorgetragenen Sachverhalte sind so neutral wie möglich zu
(Auf was muss man besonders achten, um bewerten und nicht zu interpretieren. Die persönliche Meinung
die Aufgabe zu eifüllen?) .                darf die Entscheidung nicht beeinflussen.
Verfahrensabläufe/Prüfschema:              a) Inhaltliche Ablehnungsgründe
(Was sind die ca. 5-7 wichtigsten Schritte
oder Unteraufgaben?)                       I.       Anschrift:
                                        -    Die Meldeanschrift ist im Internet zu finden.
                                        Bei einer einfachen Google-Suche lässt sich die Anschrift
                                        finden, z. B. als Impressum, im Onlinetelefonbuch oder
                                        ähnliches. Hierauf erfolgt eine Ablehnung:
                                        ,Sie sind unter Nennung Ihrer vollständigen Meldeanschrift auf
                                        einer Seite im Internet/in/ einem Internetforum/oder ähnliches
                                        zu finden. Der Zugang zu dieser Seite ist nicht verschlüsselt
                                        und somit für jedermann zugänglich.

                                        Ein Geheimhaltungsbedürfnis besteht daher nicht und es
                                        mangelt an einer rechtlichen Grundvoraussetzung für die
                                        Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister."

                                        Ungewöhnliche Fälle, z. B. Rechtsanwaltspraxis im Internet
                                        verzeichnet, die Privatanschrift hat dieselbe Meldeanschrift,
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Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten


                           können vor dem Verfassen des Ablehnungsschreibens mit der
                           Teamleitung zu besprochen werden.

                           -   Dem Bedroher ist die Anschrift bekannt.
                           Aus den Antragsunterlagen wird ersichtlich, dass dem
                           Bedroher die Anschrift bekannt ist. Hierauf erfolgt eine
                           Ablehnung:
                           „Grundvoraussetzung für den Schutz durch eine
                           Auskunftssperre ist, dass einem evtl, Bedroher die Anschrift
                           nicht bekannt ist. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall, so
                           dass der Sinn der Auskunftssperre nicht erfüllt ist."

                           Es gilt gründlichstes Lesen der Antragsunterlagen und Suchen
                           nach Hinweisen - z. B. Ex-Paar, ehemals gemeinsame
                           Wohnung, Urteil oder Beschluss den der Bedroher auch
                           erhalten hat z. B. Scheidung, Gewaltschutzanordnung,      ,
                           Sorgerecht; Vorfall in der Wohnung, Vorfall mit Nachbarn.

                           Ist der einzige Grund für die Ablehnung, die Tatsache, dass die
                           Anschrift dem Bedroher bekannt ist und der Antrag ansonsten
                           durchaus begründet und nachvollziehbar, so ist der Ablehnung
                           folgender Hinweis anzufügen:
                           „Sollte Sie umziehen, können Sie sofort/Es steht Ihnen frei, bei
                           einem eventuellen Umzug bei der - dann erforderlichen -
                           Anmeldung bei der Meldebehörde erneut einen Antrag auf
                           Eintragung einer Auskunftssperre stellen."

                          -   Dem Bedroher könnte die Anschrift bekannt sein.
                          Hierbei sollte schriftlich nachgefragt werden, warum dem
                          Bedroher die Anschrift nicht bekannt sein sollte.

                           I.      Inhalte die einen Ablehnungsgrund darstellen:

                          -   Die Gefährdung beruht auf augenscheinlich psychischer
                              Störung, vorrangig Verfolgungswahn. Dies wird vor allem
                              aus Formulierungen und Bedrohungsszenarien ersichtlich
                              (Vergiftungen, speziell durch Wände, Leitungen etc.,
                              ständiges, wiederholtes Eindringen von Personen in die
                              Wohnung mit Mord- oder Folterversüchen, absurd
                              klingende Zufälle, z. B. das gleiche auffällige Auto verfolgt
                              in Tübingen und in Berlin). Keine Erwähnung des
                              Gesundheitszustandes in der Ablehnung, kein Bezug auf
                              Wahnvorstellungen.                                       ,
                          Ausnahme: Ein ärztliches Attest (oder arztähnlich, z. B.
                          sozialpsychiatrischer Dienst) wird beigebracht und eine ASP
                          wird befürwortet.

                          - , Die Gefährdung ist nicht aktuell. Der Vorfall hat vor Jahren ■
                              stattgefunden und es besteht zwischen Antrag auf ASP und
                              Gefährdung kein zeitlicher Zusammenhang.

                          Hinweis: Auch sehr weit zurückliegende Gefährdungen können
                          weiterhin aktuell sein (z. B. versuchte Tötungsdelikte,
                          Vergewaltigungen, Menschenhandel), hier muss der
                          Zusammenhang zwischen ursprünglicher und heutiger
                          Gefährdung dargelegt und belegt werden bzw, gründlich
                          abgewogen werden,___________'__________________
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Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten




                           -   Die Begründung für die Gefährdung ist nicht ausreichend.

                           -   Ein sehr dürftiger;Antrag, z. B. nur Stichworte „Nachbar
                               bedroht“, Familieist zerstritten“.

                           -   Eine Anfrage bei der Polizei stellt keine Bedrohung fest,
                               wobei dies kein Ausschlusskriterium sein muss, die
                               Ablehnung aber unterstützen kann.

                           Der Bescheid ist wie folgt aufgebaut (Anlage 1):
                          • In der Adresszeile ist der Zusatz mit Zustellungsurkunde
                               aufzunehmen, ist die antragstellende Person durch einen
                                Rechtsanwalt vertreten, so ist der Bescheid mit
                                Empfangsbekenntnis zuzustellen
                               (Anschrift:
                                Herrn
                               Max Mustermann
                               z. Hd. Herrn Rechtsanwalt
                                Im Bescheid selbst wird jedoch d. Antragsteller/in.
                               angesprochen (§ 39 II GGO I); in diesem Fall ist dem
                             ' Bescheid noch eine Abschrift beizufügen.)
                          • Nach der Anrede wird als Einleitungssatz der Antrag
                               abgelehnt: „Ihren Antrag auf Eintragung einer             .
                               Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1
                               Bundesmeldegesetz (BMG) vom lehne ich ab.“
                          • Nun folgt die Begründung in folgender Gliederung (diese ist
                               zwingend zu beachten!):
                               - nochmalige Erwähnung des Antrages mit Datum,
                                 ... beantragten Sie die Eintragung einer Auskunftssperre
                               im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 BMG.
                          • Aufzählung der vorgebrachten Gründe der
                               antragstellenden Person (z. B. begründeten Ihren Antrag
                               damit, dass Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit als
                               investigativer Journalist durch verschiedene extreme
                               Gruppierungen bedrqht sind; dies seien u.a, Mitglieder der
                               rechtsextremen Identitären Bewegung, Mitglieder
                               krimineller arabischer Großfamilien sowie radikale
                               Islamisten.).
                          • Hinweis auf die rechtlichen Voraussetzungen:
                               Gemäß § 51 Abs. 1 BMG hat die Meldebehörde, wenn
                              Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass
                              dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine
                               Meideregisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
                               persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige
                               Interessen erwachsen kann, eine Auskunftssperre im
                               Melderegister einzutragen.
                          •    Danach folgt die eigentliche Begründung der Ablehnung (z.
                               B. Anschrift im Internet, Anschrift ist dem Bedroher
                              bekannt, keine konkrete Bedrohung glaubhaft gemacht
                              etc.)
                          • Sofern erfolgt, Bezugnahme auf anderweitigen
                              Behördenkontakt mit Aktenzeichen und Behördenname (z.
                              B. Polizeipräsident in Berlin, Abschnitt XX der Berliner
                              Polizei, Landeskriminalamt Berlin usw.).           _________
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Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten



                           •   Abschlusssatz ist immer: Ihr Antrag ist daher abzulehnen. I
                               Eine Gefährdung im Sinne des Melderechts haben Sie
                               nicht (nachvollziehbar) glaubhaft gemacht, so dass Ihr
                               Antrag abzulehnen ist. Der Abschlusssatz ist dem
                               individuellen SacFiverhalt anzupassen, jedoch immer mit
                               dem Satzteil, dass der Antrag abzulehnen ist.
                           • Nun folgt die Rechtsbehelfsbelehrung:
                               Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist
                               innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei
                               dem Landesamt für Bürger- und
                             ' Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Personenstands- und
                               Einwohnerwesen, Zentrale Einwohnerangelegenheiten,
                               10969 Berlin (Kreuzberg), Friedrichstr. 219, zu erheben. Er
                               kann auch elektronisch mit einer qualifizierten
                               elektronischen Signatur versehen unter der Adresse
                               post.meldeangelegenheiten@labo.berlin.de eingelegt
                               werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die
                               Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der
                               Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist.
                           • Grußformel, Im Auftrag, Name
                           • Rechtliche Grundlagen, Erläuterungen der Abkürzungen,
                             ' Fundstellen

                           Der Bescheid wird nun vor dem Versand an den Betroffenen an
                           IIA11 zur Kenntnis vorgelegt. Nach dem „okay“ von II A11 wird
                           der Bescheid mit tagesaktuellem Datum ausgedruckt,
                           unterschrieben und mit
                           Postzustellungsurkunde/Empfangsbekenntnis an die betroffene
                           Person versandt.

                           Im Vorgang und in der Wiedervorlage wird sowohl der
                           Bescheid als auch eine Frist von einem Monat plus zehn Tage
                           notiert.
                           Gegen den Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines
                           Monats nach Zustellung möglich. Geht der Widerspruch ein,
                           wird der Vorgang in eine^laue Hülle mit Etikett mit folgender
                           Aufschrift genommen: Bitte Vorgang an II A 11.

                           In der Wiedervorlage-Liste wird vor die Spalte mit den Namen
                           ein blaues ,B' erfasst. Nach Fristablauf wird der Vorgang mit
                           der blauen Mappe an IIA11 weitergeleitet.

                          Die weitere Bearbeitung zum Widerspruchsverfahren ergibt
                          sich aus der Aufgabenmappe „Widerspruch“.
                          Kurz: Gegen, den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines
                          Monats nach Zustellung Klage vor dem Verwaltungsgericht
                          erhoben werden.

                          Geht kein Widerspruch ein, so wird die Auskunftssperre nach
                          Ablauf der Rechtsmittelfrist plus zehn Tage im Fachverfahren
                          gelöscht, der Vorgang wird aus der Wiedervorlage gelöscht und
                          der Vorgang zusammengeheftet und ohne den Aktendeckel in
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
 Referat Zentrale Einwohnerangelegenheiten



                                            der Ablage der abgeschlossenen Vorgänge aufbewahrt und
                                            nach Ablauf eines Jahres nach Löschung vernichtet.

Kontakte intern:                            Bezieht sich ausschließlich auf die Sachbearbeiter*innen, ggf.
(Mit wem arbeitet man im Team oder der      mit HSB und TL, untereinander
eigenen Organisation zusammen? Was ist
bei der Abstimmung/Zusammenarbeit zu
beachten?)
Kontakte extern:                            Antragsteller*in
(Mit wem arbeitet man aus anderen Teams
oder anderen Organisation zusammen?
Was ist bei der
Abstimmung/Zusammenarbeitzu
beachten?)
Auswirkung auf andere Arbeits-/             Widerspruchsverfahren
Unteraufgaben
Rechtliche und fachliche                    Bundesmeldegesetz
Grundlagen:                                 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
(Welche rechtlichen und fachlichen          Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rahmen sind wichtig? Wo kann man
nachlesen, Ansprechparfner finden etc. ?)   Gemeinsame Geschäftsordnung 1
                                            Verwaltungsverfahrensgesetz
                                            Verwaltungszustellungsgesetz
                                            Verwaltungsgerichtsordnung (insb. §§ 1-52, 79-80)

                                            Sämtliche Hinweise zur einheitlichen Bearbeitung finden sich
                                            unter G:\04_Zentrale
                                            Einwohnerangelegenheiten\03JI_A_11\04_Vorgänge\07_Bear
                                            beitunq
Termine (ggf. wiederkehrend)                Wiedervorlagefrist ein Monat plus 10 Tage Postlauf
Ablage und Archivierung                     Bitte ergänzen und kurz beschreiben!
(Was sollte man diesbezüglich beachten?)
Wichtige Hinweise/                          Der bundeseinheitliche Leitfaden sieht eine so strenge Regelung
Besonderheiten/Erfahrungen:                 nicht vor. Inwieweit dies auch in Berlin Anwendung findet wird
(Was sollte man noch wissen?)               noch durch Senlnn geklärt. Aktuell wird in politisch brisanten
                                            Fällen zuerst auf die erforderliche Löschung der Daten im
                                            Internet hingewiesen.
Barrieren/Stolpersteine:                    aktuell keine bekannt
(Mit welchen Schwierigkeiten muss man
rechnen?)
Weiterführende Ideen für das                aktuell keine bekannt
Aufgabengebiet
Verfügbare Muster/Beispiele                 -   Anlage 1: Ablehnung Muster
(Anlagen)
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