A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG zu Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen (Jugendoffiziere)“
Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1
Bundeswehr sicherstellen“ die Aufgabe der sanitätsdienstlichen InfoA organisationsbereichs-
übergreifend und eigenverantwortlich für den Gesamtbereich der Bundeswehr wahr.
3.2.4 Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der
Bundeswehr
3043. Das PIZ EinsFüKdoBw nimmt die InfoA im Zusammenhang mit den Einsätzen der
Bundeswehr eigenverantwortlich wahr. Es steuert und koordiniert die InfoA auf Weisung und in
Abstimmung mit dem Pr-/InfoStab. Es ist zugleich Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab zur Steuerung
und Wahrnehmung der InfoA in allen Einsatzangelegenheiten, soweit diese nicht zentral durch das
BMVg wahrgenommen wird.
3044. Das PIZ EinsFüKdoBw verfügt – anders als die übrigen PIZ – über einen eigenen
Besucherdienst. Die Betreuung von Besuchergruppen, die Besucherinformation und die
Öffentlichkeitsarbeit des Kommandos verantwortet ein Stabsoffizier.
3045. Des Weiteren stellt PIZ EinsFüKdoBw die fachliche Vertretung von Themen und Aufgaben
des Kommandos im Rahmen der redaktionellen Arbeit der RedBw sicher.
3.2.5 Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr
3046. Das LufABw untersteht pressefachlich direkt dem Pr-InfoStab. Im Pr-InfoStab Referat 1 ist
der Sprecher bzw. die Sprecherin Luftwaffe für die Themen des LufABw zuständig.
3.2.6 Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr
3047. Die Pressestelle des PlgABw nimmt die InfoA mit Bezug zum Auftrag des Hauses
eigenverantwortlich wahr und fungiert in dieser Hinsicht als Ansprechstelle für den Pr-/InfoStab.
3.2.7 Pressestelle des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst
3048. Angelegenheiten der InfoA des MAD-Amt werden unter Einbindung des PIZ der
Streitkräftebasis (SKB) eigenverantwortlich durch die Pressestelle des MAD-Amtes wahrgenommen.
3.2.8 Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland
3049. Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr steuert der Pr-/InfoStab die InfoA in Deutschland
und die nationale Pressearbeit in den Einsatzgebieten im Ausland in enger Abstimmung mit dem bzw.
über das PIZ EinsFüKdoBw.
3050. InfoA bei Auslandseinsätzen beinhaltet im Wesentlichen Pressearbeit im Inland wie im
Einsatzland, Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit im Inland sowie Mitarbeiterkommunikation im
Inland wie im Einsatzland. Der Führer bzw. die Führerin des deutschen Kontingents ist auch für die
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A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit
InfoA im jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich und wird dazu durch Fachpersonal der
InfoA unterstützt. Diese Verantwortlichkeit betrifft v. a.
die Durchführung der Pressearbeit im Einsatzgebiet auf Grundlage fachlicher Weisung des
Pr-/InfoStab,
die Informationen über alle Aspekte der praktischen Durchführung des Auftrages und zur
Lageentwicklung im Einsatzgebiet,
die Zusammenarbeit mit Pressestellen von Partnerstaaten und nationalen wie internationalen
Organisationen im Einsatzgebiet,
die Unterstützung von Journalisten und Journalistinnen nationaler und internationaler Medien im
Einsatzgebiet und
die ausschließliche Zuständigkeit der InfoA für die Betreuung von Medienvertreterinnen und
-vertretern aus Deutschland sowie den Partnerstaaten.
3.2.9 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und
Landeskommandos
3051. Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland bilden die LKdo (in
Berlin das KdoTerrAufgBw)17 die zentralen Ansprechstellen für die InfoA der Bundeswehr in ihren
jeweiligen regionalen Verantwortungsbereichen. Über die dort ausgebrachten Teileinheiten der InfoA
leiten und koordinieren sie die organisationsbereichsübergreifenden Aufgaben der InfoA im Inland
entsprechend der regionalen Zuordnung. Bei politisch bedeutsamen Ereignissen bzw. in dringenden
Fällen führen sie die InfoA auf Weisung des Pr-/InfoStab unmittelbar durch18. Die Dienststellen
arbeiten dabei eng mit der für die InfoA zuständigen Teileinheit des KdoTerrAufgBw bzw. der LKdo
zusammen. Das KdoTerrAufgBw bzw. die LKdo halten Verbindung zu entsprechenden Stellen der
Landesregierung und betreuen die jeweilige Landespressekonferenz. Sie nehmen die Aufgaben eines
„Sprechers der Bundeswehr im Bundesland“ wahr. Bei Ereignissen von herausgehobener Bedeutung
werden die PIZ der OrgBer nachrichtlich beteiligt.
3052. Das KdoTerrAufgBw stellt – zusätzlich zu den vorgenannten Aufgaben der LKdo – den
Besucherdienst des BMVg am 2. Dienstsitz in Berlin nach Weisung des Pr-/InfoStab sicher.
3053. Auf Antrag bei PIZ SKB unterstützen die Teileinheiten der InfoA der SKB die OrgBer im
Rahmen freier Kapazitäten.
17
KdoTerrAufgBw in der föderalen Wahrnehmung der Aufgaben Standortkommando Berlin.
18
Beispiele: Pressearbeit zur Bekanntgabe von Entscheidungen der Leitung des BMVg oder zu Themen mit
erheblicher politischer Bedeutung wie: Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Wehrpflicht-/Berufsarmee, Bw-
Planung, Haushalt, Rüstung, Rüstungskontrolle, Abrüstung, Militärseelsorge, Frauen in den Streitkräften,
Umweltschutz, Stationierung, Infrastrukturprogramme, Kommandeur- bzw. Kommandeurinnen-Tagung-Bw.
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Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1
3.2.10 Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit
3054. Die StOffzÖA sind Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen in Angelegenheiten der
Öffentlichkeitsarbeit in ihrem jeweiligen territorialen Zuständigkeitsbereich. U. a. koordinieren sie die
Einsätze der JgdOffz. Dienststellen in Bundesländern ohne eigene StOffzÖA wenden sich in
Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit über den territorial zuständigen bzw. die territorial
zuständige LdI an den zuständigen StOffzÖA.
3.2.11 Jugendoffiziere
3055. JdgOffz nehmen – unter Beachtung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses19 –
Stellung zu militärischen und sicherheitspolitischen Grundsatzfragen im Sinne der offiziellen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands sowie zu den Einsätzen der Bundeswehr.
3056. JdgOffz betreiben keine Personalwerbung oder Personalgewinnung. Interessierte an einer
Tätigkeit in der Bundeswehr sind an die zuständigen Karriereberater bzw. Karriereberaterinnen zu
verweisen.
3057. JgdOffz erläutern vor allem in Schulen den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr und
die Grundlagen deutscher Sicherheitspolitik, dabei insbesondere die Einbindung Deutschlands in die
NATO und die Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa.
3058. JgdOffz werden von den Schulen auf Grundlage der jeweiligen Rahmenlehrpläne zu
Informationsvorträgen in den Unterricht eingeladen. Die Durchführung des Unterrichts liegt
ausschließlich in der Verantwortung der Lehrkräfte.
3.2.12 Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren
3059. LdI/PrStOffz in internationalen Stäben arbeiten entsprechend den dort gültigen Vorgaben
und informieren anlassbezogen die jeweilige fachlich vorgesetzte Instanz der InfoA über Ereignisse
von deutschem Interesse. Sie beraten die jeweilige Führung in allen die InfoA betreffenden
Angelegenheiten.
3.2.13 Dienststellen der Bundeswehr mit herausragender
Öffentlichkeitswirkung
3060. Grundsätzlich und ungeachtet der regionalen Betreuung durch die territorialen
Führungsebenen führen die Dienststellen der SKB in ihrem Verantwortungsbereichen die InfoA in
Abstimmung mit dem PIZ SKB durch. Des Weiteren stellen sie zentrale sicherheitspolitische
Seminare auf Weisung des Pr-/InfoStab im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sicher.
19
Beutelsbacher Konsens von 1976: Prinzipien in der Politischen Bildung: Überwältigungsverbot,
Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung.
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A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit 3061. Die Bundeswehrkrankenhäuser stellen die Pressearbeit grundsätzlich im eigenen Bereich in Abstimmung mit dem PIZ SanDstBw sicher. Wegen ihrer herausragenden Öffentlichkeitswirkung und ihrer besonderen Bedeutung für den Sanitätsdienst der Bundeswehr werden sie darüber hinaus in allen Angelegenheiten der InfoA durch das PIZ SanDstBw unmittelbar fachlich geführt und unterstützt. 3.2.14 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 3062. Das ZInfoABw unterliegt der Fachaufsicht des Pr-/InfoStab in Form einer unmittelbaren Arbeitsbeziehung gemäß A-500/1. 3.2.14.1 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 3063. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Beschäftigten als haupt- und nebenamtlich eingesetztes Fachpersonal der InfoA und die entsprechende Aus- und Weiterbildung von Führungspersonal wird zentral in der Akademie im ZInfoABw (Bereich Lehre/Training) durchgeführt. Dazu zählt auch die Konzeption und Durchführung von Medienausbildung im Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildung. Die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals der InfoA ist so weit wie möglich mit derjenigen von der Personalgewinnung, Fachmedienzentren und OpKomBw abzustimmen und – wenn mit den jeweiligen Aufgaben vereinbar – gemeinsam durchzuführen. Einzelheiten regeln ggf. bundeswehr- oder streitkräftegemeinsame Ausbildungskonzepte. 3064. Lehre, Ausbildung und praktische Anwendung in den Aufgabenfeldern der InfoA gründen sich u. a. auf aktuelle empirische und wissenschaftliche Erkenntnisse und orientieren sich an der technischen Entwicklung der Medienwelt. Wesentlicher Bestandteil ist dabei das integrale Zusammenwirken (Team-Teaching) von militärischem und zivilem Lehrkörper im Kleingruppenkonzept sowie die Einbindung externer Journalisten und wissenschaftlicher Expertise, um zugleich den Know-How-Transfer sicherzustellen und die zivilgesellschaftliche Perspektive bei der Eignungsbeurteilung des Kommunikationspersonals zu berücksichtigen. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit den eigenen redaktionellen Ressourcen der RedBw. 3065. Die Akademie führt die fachliche Aufsicht über die Ausbildung von Medienvertreterinnen und Medienvertretern zu deren Vorbereitung auf Aufenthalte in Krisengebieten. Bei Bedarf und freien Kapazitäten unterstützt die Akademie den Dozenten bzw. Dozentinnen für die Medienausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) im Rahmen der Ausbildung von Führungspersonal. 3066. Für das in der personalwerblichen Kommunikation eingesetzte Personal der Bundeswehr führt die Akademie die kommunikationsorientierte Professionalisierung durch. Seite 30
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3.2.14.2 Bereich Bundeswehr und Gesellschaft
3067. Die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Gesprächsforen zur Förderung des
Dialogs mit Meinungsführern und Meinungsführerinnen, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, aber
auch sicherheits- und verteidigungspolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern – auch anderer
Nationen – ist Bestandteil des Auftrags des ZInfoABw und obliegt dem Bereich Bundeswehr und
Gesellschaft.
3068. Mit dem Bereich Bundeswehr und Gesellschaft ist das ZInfoABw auch das Stammhaus der
JgdOffz. Hier erfolgt die mittelfristige Bedarfsplanung, Verwaltung der Mittel und zentrale Evaluation
der Einzelmaßnahmen.
3.2.14.3 Bereich Weiterentwicklung
3069. Die Leitung der InfoA setzt u. a. eine zentrale Auswertung der Ergebnisse der empirischen
Sozialforschung, der Meinungs- und Motivforschung sowie der veröffentlichten Meinung über
sicherheitspolitische Themen und die Analyse und Bewertung wissenschaftlicher Ergebnisse der
Konfliktforschung im Hinblick auf die sicherheitspolitische Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit
voraus. Mit dem Bereich Weiterentwicklung stellt das ZInfoABw die fachlich-konzeptionelle sowie
übergeordnet-wissenschaftliche Leistung in direkter Zuarbeit zum BMVg Pr-/InfoStab bereit. Die
Weiterentwicklung ist an allen Vorhaben beteiligt, die sich auf die strategische Ausrichtung und
strukturelle Gestalt der InfoABw richten. Damit ist sie eine Schnittstelle zur Grundlagenarbeit und
Scharnier zwischen dem Pr-/InfoStab als der fachlich vorgesetzten Stelle der InfoABw in den TSK
und OrgBer als durchführenden Teileinheiten der InfoA im GB BMVg. Ziele sind die Entwicklung von
Kommunikationsstrategien, die Erstellung von Führungshilfen für die InfoA und die Sicherstellung der
bundeswehrinternen Dokumentation der InfoA sowie die Bereitstellung von wissenschaftlichen
Ergebnissen für die Ausbildung des Fachpersonals, die konzeptionelle Weiterentwicklung der InfoA
sowie das Controlling der InfoA. ZInfoABw und das Zentrum für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) informieren sich in geeigneter Form wechselseitig
über geplante Studienvorhaben mit Bezug zur InfoA und tauschen relevante Studienergebnisse aus20.
Auf fachliche Weisung des Pr-/InfoStab sind weitere Stellen des BMVg zu beteiligen sowie die
Aufgabenstellung der wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der InfoA gegenüber anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen der Bundeswehr abzugrenzen.
20
Für Lehrzwecke stellen ZMSBw und ZInfoABw unmittelbar nach Abnahme durch den Auftraggeber
Datenmaterial mit Bezug zur InfoA dem jeweils anderen als maschinenlesbare Datensätze zur Verfügung.
Die Veröffentlichung von Befragungsergebnissen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Primärforschers
(ZInfoABw, ZMSBw). Der Pr-/InfoStab ist über Veröffentlichungen mit einem Bezug zum Aufgabenbereich
der InfoA zu unterrichten. Sofern im Rahmen der jeweils spezifischen Fragestellung für das ZInfoABw
erforderlich, stellt das ZMSBw darüber hinaus auch die kompletten Datensätze empirischer Befragungen zur
Verfügung.
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A-600/1 Der Fachstrang Informationsarbeit 3.2.14.4 Redaktion der Bundeswehr 3070. Die RedBw mit Sitz in Berlin ist organisatorischer Bestandteil des ZInfoABw und befindet sich in räumlicher Nähe zum Pr-/InfoStab, zu Parlament und Regierung. Sie stellt eine einheitliche, medienbruchfreie, zielgruppenübergreifende und nachhaltige Kommunikation von der strategischen Ebene direkt in die Zielgruppen der InfoA mittels der zentralen Medien der Bundeswehr sicher und wird vom Pr-/InfoStab unmittelbar fachlich geführt. Sie unterstützt den Ausbildungsbetrieb an der Akademie im ZInfoA mit journalistischer Expertise sowie personellen und technischen Ressourcen. 3.2.14.5 Dezernat Medienmonitoring 3071. Das Dezernat Medienmonitoring der RedBw erstellt im Auftrag des Pr-/InfoStab täglich aus regionalen, überregionalen und internationalen Print- und Online-Medien mehrere Pressespiegel (Morgen-, Mittags- sowie Auslands-Pressespiegel) zur Information der Leitung des BMVg und Aller, die aus dienstlichen Gründen Informationen über die Bundeswehr betreffende Veröffentlichungen in ausgewählten Medien benötigen (Näheres siehe 4.8 „Pressespiegel“). 3.2.15 Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche 3072. LdI, PrOffz, PrStOffz, Pressesprecher bzw. Pressesprecherinnen nehmen die InfoA auf Weisung ihres zuständigen PIZ oder von vorgesetzten höheren Kommandobehörden/Bundesämtern, bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung grundsätzlich in Abstimmung mit dem bzw. der regional zuständigen LdI des LKdo wahr. Sie leiten und koordinieren die organisationsbereichsspezifische InfoA im Verantwortungsbereich. 3.2.16 Festlegung von Zuständigkeiten 3073. Festlegungen von Zuständigkeiten können im Rahmen der Koordination der InfoA durch den Pr-/InfoStab und unter Beachtung der A-500/1 sowie der Ergänzenden Geschäftsordnung BMVg angeordnet bzw. geändert werden. Sie können auch durch Auslösung von Alarmmaßnahmen aus dem Krisenreaktions- und Alarmplan der Bundeswehr (KAPlBw) angewiesen werden. 3074. Nimmt der Pr-/InfoStab ereignisbezogen oder zur Unterstützung bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar Verbindung mit Dienststellen auf, bei denen besondere Aufgabengebiete für Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Medienarbeit oder Mitarbeiterkommunikation eingerichtet sind, oder erteilt er diesen Weisungen unmittelbar, geschieht dies in der Regel unter nachrichtlicher Beteiligung der fachlich und truppendienstlich zuständigen Zwischeninstanzen. Dies entbindet die Empfänger dieser Weisungen nicht von der Pflicht, den eigenen Dienststellenleitern bzw. Dienststellenleiterinnen sowie den vorgesetzten Dienststellen, falls deren vorherige Unterrichtung erkennbar nicht mehr möglich war, unverzüglich hierüber zu berichten. Es ist sicherzustellen, dass unabhängig von besonderen Fachsträngen der InfoA die Gesamtverantwortung Seite 32
Der Fachstrang Informationsarbeit A-600/1
vorgesetzter Kommandeure und Kommandeurinnen bzw. Dienststellenleiter und Dienststellen-
leiterinnen für den nachgeordneten Bereich erhalten bleibt und durch unverzügliche Information auch im
Bereich der InfoA diese ihre unteilbare Führungsverantwortung wahrnehmen können.
3.2.17 Zuständigkeit bei Flugunfällen
3075. Bei Flugunfällen ist das PIZ für die Krisenkommunikation zuständig, aus dessen
Verantwortungsbereich das verunfallte Luftfahrzeug stammt.
3076. Sind ausschließlich militärische Luftfahrzeuge anderer Nationen betroffen, liegt die
Zuständigkeit bei PIZ SKB.
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A-600/1 Informationsarbeit im Inland
4 Informationsarbeit im Inland
4001. Äußerungen zu dienstlichen Angelegenheiten gegenüber den Medien obliegen grundsätzlich
den zuständigen Stellen bzw. Personen der InfoA. Angehörige des GB BMVg die von Vertreterinnen
oder Vertretern der Medien angesprochen werden, haben hierauf zu verweisen und den
Medienkontakt zu melden. Sollte aus redaktionellen oder sonstigen Gründen ein Medienkontakt mit
Angehörigen des BMVg, die nicht der InfoA angehören, zweckmäßig sein, so ist vorab eine
Genehmigung einzuholen.
4.1 Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft
4.1.1 Pressearbeit
4002. Die Pressearbeit der Bundeswehr trägt den sich dynamisch entwickelnden
medienspezifischen Erwartungen, Mechanismen und Organisationsstrukturen in Medien und
Öffentlichkeit Rechnung. Dazu zählt in besonderem Maße die sich ständig ausweitende und
annähernd verzugslose Berichterstattung in den digitalen Medien.
4003. Die Pressearbeit der Bundeswehr erfolgt lagebedingt präventiv, aktiv oder reaktiv. Ihr Erfolg
hängt wesentlich davon ab, dass Informationen über bedeutsame Ereignisse vorab oder zeitnah zu
diesen veröffentlicht werden und eine verzugslose und sachlich richtige Berichterstattung ermöglicht
wird.
4004. Hierzu muss eine durchgängige Ansprechbarkeit und ggf. Arbeitsbereitschaft der
wesentlichen Organisationselemente der Pressearbeit (Pr-/InfoStab, PIZ) für die Medien
gewährleistet sein. Es obliegt den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern, die durchgängige
Erreichbarkeit in ihrem Verantwortungsbereich angemessen sicherzustellen21.
4.1.2 Medienarbeit
4005. Die Fähigkeit zu einer verzugslosen Berichterstattung ist Wesensmerkmal der
22
Kommunikation in den Onlinemedien. Die zentralen Onlinemedien der Bundeswehr orientieren sich
hierbei an professionellen Standards und stehen im Wettbewerb mit anderen Anbietern.
Insbesondere in der Kommunikation in besonderen Lagen (z. B. in der Krisenkommunikation) kommt
21
Dies kann z. B. mit einem „Sprecher vom Dienst” oder lediglich per dienstlichem Mobiltelefon geschehen.
Grundsätzlich muss auch an Wochenenden und Feiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an
Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 16 und 8 Uhr am Folgetag) eine pressefachliche Ansprechperson
durchgängig erreichbar sein und ggf. kurzfristig die Arbeitsbereitschaft herstellen können. Eine durchgängige
Anwesenheit in den Dienststellen ist dazu nur ausnahmsweise erforderlich.
22
Die zentralen Onlinemedien der Bundeswehr umfassen derzeit die Internetauftritte www.bmvg.de,
www.bundeswehr.de, www.wirdienendeutschland.de, den YouTube-Kanal der Bundeswehr, den
Bundeswehrauftritt auf dem Bildportal Flickr sowie die jeweils damit verbundenen Social Media-Auftritte, u.
a. Facebook/Bundeswehr. Es können weitere Auftritte hinzutreten.
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Informationsarbeit im Inland A-600/1
den zentralen Onlinemedien als Kommunikationsmittel mit strategischer Reichweite eine
herausgehobene Bedeutung zu.
4006. Es kann im Rahmen der fachlichen Steuerung der InfoA der Bundeswehr für den
Pr-/InfoStab jederzeit erforderlich werden, die RedBw lageabhängig und kurzfristig mit Produktionen
und deren Publikation (Videos, Audiofiles, Fotos, Text) zu beauftragen. Hierfür ist eine kurzfristig
herstellbare Arbeitsfähigkeit ausgewählter Bereiche der RedBw auch an Wochenenden und
Feiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an Werktagen erforderlich. Darüber hinaus
erfordert der Bürgerdialog auf Onlinemedien, wie z. B. die Kommentarfunktion des YouTube-Kanals
der Bundeswehr oder die Aktivitäten bei „Facebook/Bundeswehr“, eine adäquate, an das
Nutzerverhalten angepasste Arbeitsfähigkeit23 (Nr. 8010).
4007. Die RedBw stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass
an Wochenenden und Feiertagen sowie in der allgemein dienstfreien Zeit an Werktagen (Montag
bis Freitag zwischen 16 und 8 Uhr am Folgetag) Veröffentlichungen in Form von Video, Audio,
Foto oder Text in den zentralen Onlinemedien der Bundeswehr innerhalb von zwei Stunden nach
Auftragseingang möglich sind,
Bürgeranfragen und Kommentare in den Onlinemedien, insbesondere auf den YouTube-Kanälen
der Bundeswehr und der Bundesregierung, an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen in der
Zeit von 9 Uhr bis 23 Uhr kommentiert und freigeschaltet werden können.
4008. Die Koordination von Bürgeranfrage obliegt dem Pr-/InfoStab.
4.2 „Tage der offenen Tür“
4.2.1 Grundsätze
4009. Alle Dienststellen im GB BMVg können als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb
ihrer Anlagen und Einrichtungen einen „Tag der offenen Tür“ (TdoT) als dienstliche Veranstaltung
durchführen. Durch den Rückzug der Bundeswehr aus der Fläche kommt diesen Veranstaltungen
eine entscheidende Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit zu. Sie dienen der Darstellung der
Bundeswehr, ihres Dienstbetriebes und der Lebensbedingungen ihrer Angehörigen.
4010. TdoT können auch Maßnahmen der personalwerblichen Kommunikation, die Darstellung des
Flugbetriebes und/oder des Fallschirmsprungdienstes einschließen.
4011. Die Vorgaben dieser Zentralen Dienstvorschrift sind für die Durchführung aller TdoT bei
militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr verbindlich. Dazu gehören auch maritime
Veranstaltungen, bei denen sich Einheiten der Marine innerhalb oder außerhalb ihres Heimathafens
darstellen.
23
Dies bedeutet grundsätzlich keine durchgängige 24/7-Bereitschaft. Insbesondere ist auf die Einhaltung der
arbeitsrechtlichen Vorgaben bzgl. täglicher Arbeitszeit, maximaler Arbeitszeit an Bildschirmen etc. zu achten.
Seite 35
A-600/1 Informationsarbeit im Inland 4012. Die Vorgaben, vor allem für Sicherheit, Flugbetrieb und Hygiene, zur Finanzierung (Abschnitt 6.2.2) inklusive Vorgaben zum Sponsoring Nr. 6028) sowie Vorgaben für den Zugang zu Waffen, Munition, Waffensystemen, Ausbildungsgeräten und Simulatoren Nr. 7007) sind bei der Durchführung von TdoT zwingend zu beachten. 4013. Die Besucherschaft der TdoT unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung. Versicherungsschutz besteht während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände. Das Veranstaltungsgelände ist dazu zu begrenzen, soweit die ohnehin vorhandene bauliche Begrenzung nicht ausreichen sollte. 4.2.2 Zielsetzung 4014. TdoT sollen den persönlichen und unmittelbaren Kontakt zwischen Bundeswehr und Bevölkerung intensivieren, die Bevölkerung über die Bundeswehr, ihren Auftrag und ihre Einsätze informieren, den Dialog zwischen Bundeswehr und Bürgerschaft fördern, der Imagebildung der Bundeswehr dienen, die Bundeswehr als Arbeitgeber darstellen, die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr und ihrer Angehörigen beispielhaft darstellen und dadurch das Vertrauen in die Bundeswehr stärken, die Integration der Bundeswehrangehörigen in die Bevölkerung fördern und die Angehörigen der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft in ihrer spezifischen Umgebung darstellen, die Integration der Bundeswehr im Bündnis dokumentieren und die Bereitschaft zum Dienst in der Bundeswehr fördern. 4.2.3 Zielgruppen 4015. TdoT richten sich an die gesamte Öffentlichkeit. Im Einzelfall können TdoT jedoch auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet werden, um eine wirksamere Kommunikation zu ermöglichen (z. B. TdoT für Lehrer- und Schülerschaft oder bestimmte Berufsgruppen). 4.2.4 Durchführung 4016. Für die Durchführung von TdoT können Haushaltsmittel nach den Nrn. 6021 ff. beantragt und aufgewendet werden. 4017. TdoT sind zeitlich so zu planen, dass Überschneidungen mit anderen regionalen Veranstaltungen vermieden werden, um eine möglichst hohe Besucherzahl zu erreichen. Mehrere Dienststellen können einen TdoT gemeinsam planen und durchführen. Dabei ist zu beachten, dass eine umfassende Betreuung der Besucherschaft gewährleistet ist und der Aufwand an Personal, Zeit Seite 36