A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG zu Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen (Jugendoffiziere)

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A-600/1                                           Grundsätze


 die Rolle militärischer Einsätze beim internationalen Krisenmanagement,
 die ethischen, moralischen und rechtlichen Grundlagen des soldatischen Dienens,
 den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Instrument der Friedenssicherung, ihre
    Struktur,   Ausrüstung      und    Leistungsfähigkeit     einschließlich   ausgewählter   Aspekte   der
    Bundeswehrplanung,
 Deutschlands Mitwirkung in internationalen Bündnissystemen und Rüstungskontrollabkommen,
    unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Funktion der Vereinten Nationen (VN), der
    NATO1 und ihres strategischen Konzepts, der Europäischen Union (EU) und der Europäischen
    Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Aufgaben und Funktion der Organisation für
    Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),
 das aktuelle Geschehen in der Bundeswehr, insbesondere die Einsätze der Bundeswehr sowie
    ihre Beteiligung an nationalen und internationalen Übungen,
 Aspekte der Führung der Bundeswehr aus allen Führungsgrundgebieten, insbesondere der
    Inneren Führung, des Wehrrechts, der Beteiligungsrechte, der Geschichte und Militärgeschichte,
    der Militärsoziologie und der Wehrpsychologie sowie der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung
    und ihre Bedeutung für die Bundeswehr,
 Themen der Ausbildung, Bildung und Erziehung in der Bundeswehr sowie die Leistungen der
    Bundeswehr auf den Gebieten der allgemeinmilitärischen, militärfachlichen und zivilberuflichen
    Aus- und Weiterbildung, der Berufsförderung sowie auf dem Gebiet der wissenschaftlichen
    Forschung und Lehre durch die Universitäten der Bundeswehr,
 das militärische und zivile Personal der Bundeswehr, seine Motivationen, Bedürfnisse, Leistungen
    und speziellen Profile, unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf,
    Gender Mainstreaming sowie der Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten,
 Informationen aus Technik und Wirtschaft, besonders der Rüstung und Waffensystementwicklung,
    aus Medizin, Sport, Betreuung, Fürsorge und Kultur sowie zu den Kooperationsmodellen,
 die Imagebildung zur Förderung des öffentlichen Ansehens der Bundeswehr als Organisation und
    als Beitrag zur Identitätsstiftung für alle Bundeswehrangehörigen, unter Berücksichtigung der
    wirtschaftlichen Bedeutung der Bundeswehr, ihrer Rolle in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
    sowie ihrer Leistungen auf sozialem, humanitärem und karitativem Gebiet sowie im Umweltschutz,
 das Entwickeln, Etablieren und ggf. Anpassen einer Arbeitgebermarke Bundeswehr und
 das Konzipieren, Steuern und Durchführen von bzw. Beitragen zu hochwertiger und professioneller
    Personalwerbung entlang der Vorgabe zur Arbeitgebermarke Bundeswehr.




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    North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantikvertrag-Organisation).

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Maßnahmen der Informationsarbeit                                A-600/1


2        Maßnahmen der Informationsarbeit

2.1      Allgemeines
2001.    InfoA ist eine Führungsaufgabe und durch alle Vorgesetzten wahrzunehmen. Für
Fachpersonal in der InfoA ist daher ein unmittelbares Vorspracherecht bei den verantwortlichen
Vorgesetzten sicherzustellen.

2002.    Im Rahmen der InfoA gilt es, lageangepasst Zeitpunkt, Inhalt, Umfang und Form der
Bereitstellung von Informationen zu bestimmen. InfoA reagiert in angemessener Weise auf die
Berichterstattung in den Medien. Im Krisenfall trägt sie entschärfend, ggf. sogar vorbeugend und
damit deeskalierend zur Krisenkommunikation bei.

2003.    Die         InfoA         unterscheidet     daher       zwischen        Kommunikationsstrategien,
Kommunikationskonzepten und Maßnahmen der InfoA:

 Maßnahmen der InfoA transportieren kurzfristig allgemeinverständliche, wahrheitsgetreue,
    möglichst prägnante Einzelbotschaften, die sich unter einer Generalbotschaft subsumieren lassen.
 Mehrere inhaltlich, zeitlich und ggf. geografisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen der InfoA
    ergeben     im       mittelfristigen   Zusammenwirken       ein     Kommunikationskonzept.             Jedes
    Kommunikationskonzept transportiert eine Kernbotschaft.
 Inhaltsverwandte         Kommunikationskonzepte       werden    auf    strategischer      Ebene     zu     einer
    Kommunikationsstrategie mit langfristigem Zeithorizont zusammengefasst. Die Kernbotschaften
    der einzelnen Kommunikationskonzepte lassen sich unter einer strategischen Botschaft des
    zugehörigen strategischen Themenfeldes subsumieren.

2004.    Die öffentliche Kommunikation nutzt querschnittlich ein einheitliches Corporate Design, um
durch den erzeugten Wiedererkennungseffekt die Verankerung der „Marke Bundeswehr“ im
öffentlichen Bewusstsein zu fördern (Anlage 10.4).

2005.    Weil      die    Medien     der   Bundeswehr    auch    die    Öffentlichkeit   erreichen,    ist     die
Widerspruchsfreiheit         zwischen      Mitarbeiterkommunikation      und     externer     Kommunikation
sicherzustellen.

2006.    Alle Maßnahmen der InfoA müssen zielgerichtet und wirtschaftlich sein. Sie sind durch
geeignete Methoden zu evaluieren.

2007.    Die Pressearbeit von Politikerinnen und Politikern ist kein Bestandteil der InfoA des BMVg
oder der Bundeswehr.

2008.    Wenn Politikerinnen und Politiker bei Besuchen der Truppe o. ä. Pressearbeit (z. B.
Pressekonferenz, Interviews etc.) durchführen wollen, beschränkt sich die Unterstützung durch die
Bundeswehr auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten unter Beachtung der Zentralvorschrift


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    A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“ und des Zentralerlasses B-640/1 „Besuche
    von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr“.

    2009.     Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art können zwar Wirkungen in den öffentlichen Raum
    entfalten, sind jedoch ausdrücklich keine Maßnahmen der InfoA.

    2010.     Die Bundeswehrangehörigen selbst haben als „Botschafter der Bundeswehr“ für die InfoA
    eine besondere Bedeutung. Ihr Auftreten, Fachwissen und Urteil über dienstliche Belange vermitteln
    hohe Authentizität. Sie werden in der Öffentlichkeit als Repräsentanten bzw. Repräsentantinnen der
    Bundeswehr wahrgenommen und können durch Äußerung und Verhalten politische Relevanz
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    erlangen. Daher sind besonders die Pflichten gemäß der jeweiligen Gesetze der Statusgruppen              zu
    beachten     und     öffentliche   Äußerungen      auf   den    jeweils    eigenen    Erfahrungs-     und
    Verantwortungsbereich zu beschränken3.

    2011.     Die Teilnahme von Angehörigen des GB BMVg an gesellschaftlichen Veranstaltungen mit
    öffentlichkeitswirksamem Charakter ist daher förderungswürdig.

    2012.     Dezentrale Maßnahmen der InfoA werden von den Abteilungen im BMVg nach den
    fachlichen Vorgaben des Presse- und Informationsstabes (Pr-/InfoStab) gesteuert und von den
    Streitkräften sowie den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. Die Presse- und
    Informationszentren (PIZ) der Organisationsbereiche (OrgBer) planen, koordinieren und überwachen
    die InfoA in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

    2013.     Medienkontakte zu regionalen Themen werden durch den nachgeordneten Bereich in
    eigener Zuständigkeit unter Beteiligung des zuständigen PIZ bzw. durch das zuständige PIZ gehalten.
    Bei überregionalen Themen bzw. Themen, die eine überregionale Wirkung erwarten lassen, ist der
B
    Pr-/InfoStab über das zuständige PIZ zu beteiligen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des
    Pr-/InfoStab vorab einzuholen. Auf welcher Ebene der Kontakt weiter gehalten wird, entscheidet der
    Pr-/InfoStab.


    2.2       Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation
    2014.     Maßnahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation sind:

     die Fortschreibung konzeptioneller Grundlagen der InfoA,
     die Entwicklung von grundlegenden Konzeptionen und Konzepten für die InfoA,
     die Planung, Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und -strategien,
     Umfragen zur Meinungs- und Motivlage der Bevölkerung und zu aktuellen Themen,


    2
        Insbesondere für Soldatinnen und Soldaten: Soldatengesetz § 17 „Verhalten im und außer Dienst“, § 14
        „Verschwiegenheit“ und § 15 „Politische Betätigung“; für Beamtinnen und Beamte: Beamtengesetz §60
        „Grundpflichten“, § 61 „Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten“ und § 67 “ Verschwiegenheitspflicht“; für
        Tarifbeschäftigte: TVöD § 3 „Allgemeine Arbeitsbedingungen“ und § 41 „Allgemeine Pflichten“.
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        Siehe hierzu auch Zentralerlass B-2110/3 „Private Veröffentlichungen und Vorträge“.

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Maßnahmen der Informationsarbeit                             A-600/1


 wehrsoziologische Untersuchungen und Studien,
 Medienresonanzanalysen und Medienwirkungsstudien,
 die Nutzung, der Ankauf oder die Vergabe nationaler und internationaler Studien,
 die Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen oder Einzelexpertisen,
 Lehrgänge,        Symposien,       Kolloquien,     Tagungen,      Seminare,   Vortragsveranstaltungen,
    Begegnungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen usw. auch in Kooperation mit fachlich
    einschlägig tätigen Dritten4,
 die Teilnahme an sicherheits- und verteidigungspolitischen Veranstaltungen Dritter sowie an
    Fachtagungen,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von Grundlagen- und Informationsmaterial oder
    Fachliteratur für das Fachpersonal und die Zielgruppen der InfoA,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von audiovisuellen, technischen oder sonstigen
    Hilfsmitteln,
 die Nutzung von Medien und Kommunikationsmitteln aller Art,
 die Vorhaben der Medienarbeit,
 Publikationen des BMVg und der Bundesregierung oder die Beteiligung daran,
 die Pflege internationaler Beziehungen durch Teilnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen
    und Staatsbürgern an Lehrgängen, Tagungen oder Informationsreisen und -veranstaltungen in
    Deutschland und Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an ausländischen Lehrgängen,
    Tagungen oder Informationsveranstaltungen und
 das Controlling der InfoA.


2.3       Pressearbeit
2015.     Maßnahmen der Pressearbeit sind:

 die gezielte Weitergabe von Informationen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden
    Medien,
 die     Organisation    und    Durchführung      von   Presseinformationsreisen    und   Mitflügen   von
    Journalistinnen und Journalisten in Luftfahrzeugen der Bundeswehr,
 die Durchführung von Informations- und Hintergrundgesprächen,
 die Herausgabe von Pressemitteilungen und Materialien für die Presse,
 die     Veranstaltung    von      oder   die     Teilnahme   an    Fachtagungen,    Pressekonferenzen,
    Pressegesprächen und Presseempfängen,
 die Beantwortung von Presseanfragen,
 die Mitprüfung, Prüfungsvergabe und Bewertung von fachspezifischen Presseanfragen,


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    Z. B. Stiftungen der politischen Parteien, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Stiftung
    Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute.

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 die Vermittlung und Durchführung von Interviews,
 die Kontaktpflege zu Pressestellen, Verlagen, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten,
 die inhaltliche Bewertung von Publikationen aller Art,
 Dienstleistungsangebote für Medien außerhalb der Bundeswehr,
 die inhaltlich fachliche und organisatorische Betreuung, Beratung und Begleitung von
  Presseveranstaltungen durch Pressefachpersonal der Bundeswehr,
 die fachliche und einsatzorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pressefachpersonals der
  Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,
 die Zusammenarbeit mit elektronischen Medien,
 die Erteilung von Dreh- und Aufnahmegenehmigungen, soweit es sich nicht um fiktionale
  Medienvorhaben handelt, sowie presserechtliche Freigaben und
 Unterstützung bei der Realisierung nicht-fiktionaler Medienvorhaben (insbesondere Reportagen
  und Dokumentationen als Medienvorhaben Dritter).


2.4        Öffentlichkeitsarbeit
2016.      Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind:

 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Faltblättern, Foto-
  und       weiterem    zielgruppenspezifischem        Informationsmaterial   zur   Sicherheits-   und
  Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Auftrag und Aufgaben der
  Bundeswehr,
 das Planen, Durchführen und Auswerten von Kampagnen im Rahmen der Imagebildung in
  Abstimmung mit der Abteilung Personal,
 die Wahrnehmung von Herausgeber- und Urheberrechten für den Leiter bzw. die Leiterin des
  Pr-/InfoStab,
 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten audio-visueller Mittel,
 die sicherheitspolitische Information durch Nutzung der elektronischen Medien und Wahrnehmung
  der Inhaltsverantwortung für die Internetpräsenzen des GB BMVg für den jeweiligen Herausgeber,
 die Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung des Corporate Design (Anlage 10.4) und
  damit die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds des BMVg und der Bundeswehr in
  der Öffentlichkeit,
 die Zusammenarbeit mit Institutionen der politischen Informations- und Bildungsarbeit, soweit sich
  diese mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen und die politische
  Bildungsarbeit in der Bundeswehr nicht berührt wird,
 die Unterstützung von sicherheitspolitischen Informationsveranstaltungen der Bundesministerin
  bzw. des Bundesministers der Verteidigung mit besonderer Wirkung in der Öffentlichkeit,




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Maßnahmen der Informationsarbeit                            A-600/1


 die Durchführung sicherheitspolitischer Veranstaltungen mit besonderer Wirkung in der
  Öffentlichkeit,
 die    Beteiligung       an      ressortübergreifenden   Maßnahmen        und     Veranstaltungen    der
  Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unter federführender Zuständigkeit des Presse- und
  Informationsamtes der Bundesregierung,
 die Organisation des zentralen Besucherdienstes des BMVg an den Dienstsitzen Berlin und Bonn,
 das Betreiben des Bürgertelefons im BMVg,
 die Beantwortung von Bürgeranfragen an den GB BMVg,
 die Ausgestaltung der zentralen und dezentralen sicherheits- und verteidigungspolitischen
  Seminararbeit für unterschiedliche Zielgruppen,
 die   Unterstützung        der    Informationsveranstaltungen    an     Schulen   durch   hauptamtliche
  Jugendoffiziere (haJgdOffz),
 die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Militärmusikdienstes durch Einsätze und
  konzertante Auftritte von Musikkorps/der Big Band der Bundeswehr unter Beachtung der
  einschlägigen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung,
 die Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen der Öffentlichkeitsarbeit,
 die Information von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Familien über die
  Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und die Bundeswehr,
 Informationsreisen von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf Einladung des
  Bundesministers oder der Bundesministerin der Verteidigung zum Besuch der Bundeswehr,
 Besuche bei der NATO und im BMVg sowie bei ausgewählten multinationalen Organisationen und
  Institutionen,
 Lehrgänge, Tagungen, Seminare, Projekttage und -wochen,
 Genehmigungen von Publikationen für Fachzeitschriften gemäß Nr. 8032,
 die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen
  der Bundeswehr,
 die Vorbereitung und Durchführung von Diskussions- und Vortragsveranstaltungen,
 die Beteiligung an Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Podiumsgesprächen im Kontext
  sicherheits-      und    verteidigungspolitischer   Themen      durch   hauptamtliches    Personal   der
  Öffentlichkeitsarbeit,
 Informationswehrübungen sowie Informationsaufenthalte für Führungskräfte, Journalistinnen und
  Journalisten und Multiplikatoren in der Bundeswehr gemäß des Bereichserlasses D-640/3
  „Durchführung von Informationsaufenthalten für Führungskräfte in der Truppe“,
 sicherheitspolitisch ausgerichtete Projekttage und -wochen, Tagungen, POL&IS-Seminare der
  haJgdOffz,




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 weitere Beteiligungen an Messen und Ausstellungen u. a. des Zentralen Messe- und Event
    Marketings der Bundeswehr (ZeMEMBw) sowie Teilnahme an Veranstaltungen Dritter im Rahmen
    der Öffentlichkeitsarbeit,
 die Vorbereitung und Durchführung von Tagen der offenen Tür gemäß Nrn. 4009 ff.,
 Besuche bei der Truppe bzw. bei Dienststellen und Einrichtungen der Streitkräfte und der
    Bundeswehrverwaltung,
 stationäre und bewegliche Waffenschauen,
 Paraden,      Appelle,    Gelöbnisse/Vereidigungen,     Freisprechung     von   Auszubildenden      der
    Bundeswehr,
 der Besuch von Rahmen-, Planübungen und Übungen mit Volltruppe,
 der Besuch von Schul- und Gefechtsschießen,
 die freiwillige Mitwirkung von Freizeitgruppen anlässlich der Durchführung von Vorhaben der
    Bundeswehr, wenn deren Einsatz den Zielen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr dienlich ist
    (die   Entscheidung     darüber   treffen   die   Vorgesetzten     ab   der   Dienststellung     eines
    Bataillonskommandeurs bzw. einer Bataillonskommandeurin),
 Schießen für Gäste5. Dabei handelt es sich um von der Bundeswehr veranstaltete Schießen mit
    Handwaffen, die in der Regel unter Beteiligung von nicht mehr als 100 zivilen Gästen stattfinden.
    Grundsätzlich ist ein solches Schießen mit einer sicherheitspolitischen Information zu verbinden.
    Die Benutzung von Scheiben, auf denen menschliche Figuren dargestellt sind, ist bei diesen
    Schießen untersagt (Nrn. 7007 ff). Die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit
    Handwaffen“ sind zu beachten.
 sicherheitspolitische Veranstaltungen Dritter, zu denen Bundeswehrangehörige als Vortragende,
    Diskussionsteilnehmende oder Beobachtende geladen sind,
 Vorhaben      im    Zusammenwirken     mit    Patengemeinden,      Patentruppenteilen,   Ländern    und
    Kommunen, soweit es sich überwiegend um Vorhaben im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
    handelt oder dies der Integration der Dienststellen vor Ort dient. Für dasselbe Vorhaben dürfen je
    nach überwiegendem Charakter nur entweder Haushaltsmittel nach dieser Regelung oder nach
    der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/1 „Dienstliche und außerdienstliche Verbindungen zwischen
    Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten verbündeter und



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    Zum Schutz der Betreiber, der Nutzenden und der Allgemeinheit und zur Sicherstellung des
    rechtskonformen Betriebes sind Schießen für Gäste der zuständigen Vollzugsbehörde im Immissionsschutz
    spätestens vier Wochen vor der Durchführung zur Genehmigung anzuzeigen. Die zuständige
    Vollzugsbehörde im Immissionsschutz ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
    Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Referat K 5 im räumlich zuständigen Kompetenzzentrum für
    Baumanagement. Die sieben regionalen Kompetenzzentren für Baumanagement sind an den Standorten
    Kiel, Hannover, Düsseldorf, Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg ausgebracht.
    Zum Zweck der immissionsschutzrechtlichen Bewertung sind durch die Antragstellenden die Art der
    Schulschießübung nach der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit Handwaffen“, die
    Munitionsmenge und die geplante Schießzeit anzugeben.

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Maßnahmen der Informationsarbeit                            A-600/1


  befreundeter Streitkräfte“ bzw. der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/18 „Patenschaften von
  Dienststellen mit Bundesländern, Landkreisem, Städten und Gemeinden“ bereitgestellt werden und
 die Unterstützung der Kontakte der Angehörigen von in der Bundesrepublik Deutschland
  stationierten verbündeten Streitkräften und ihrer Familien mit der deutschen Bevölkerung.


2.5     Medienarbeit
2017.   Maßnahmen der Medienarbeit sind:

 die Unterstützung und Koordination ausgewählter, fiktionaler Medienvorhaben Dritter, z. B.
  Spielfilmvorhaben,
 der Erwerb und die Vermittlung von Fachkenntnissen über die Medien und die Medienstruktur im
  In- und Ausland,
 die Konzeption, Planung und Steuerung von Medienkooperationen des BMVg und der
  Bundeswehr mit Dritten,
 die Steuerung des Medienmonitoring und der Medienauswertung,
 die Unterstützung der InfoA des BMVg und die Unterrichtung u. a. der Leitung des BMVg, des
  militärischen Führungspersonals und des Fachpersonals der InfoA über medienspezifische
  Themen,
 die Formulierung technischer Anforderungen und die Sicherstellung der Beachtung der rechtlichen
  Rahmenbedingungen der Archivierung bzw. weiteren Verwertung von Medienprodukten,
 die   Planung,     Konzeption   und   Steuerung   der   Medien   der   InfoA   einschließlich   ihrer
  Weiterentwicklung,
 die Regelung der Auswahl und die Fort- und Weiterbildung von Redakteurinnen und Redakteuren
  der bundeswehreigenen Medien der InfoA,
 die übergreifende Festlegung der Ausbildungsanforderungen für Redakteurinnen und Redakteure
  der Medien der Bundeswehr für die InfoA,
 die Formulierung und Gestaltung der Grundzüge moderner Bildarbeit und der Grundlagen der
  Archivierung von Film-, Foto-, Video- und Textmaterial der InfoA in der Bundeswehr,
 die Überwachung der Ausbildung des Fachpersonals der Medienarbeit,
 die Weiterentwicklung und interne Pflege des Styleguide für die elektronischen Medien der
  Bundeswehr und
 die einsatzbezogene Einweisung und Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten in
  Kooperation mit berufsständischen Organisationen.




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2.6        Mitarbeiterkommunikation
2018.      Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation6 sind:

 die Erarbeitung und Fortschreibung der Grundlagen und Vorgaben der Mitarbeiterkommunikation,
 die      Definition   und     Festlegung       der     mittel-   und   langfristigen     Themenplanung       der
    Mitarbeiterkommunikation,
 die Festlegung der thematischen Prioritäten für die Mitarbeiterkommunikation,
 die Fortentwicklung von Methoden und Verfahren der Vermittlung von Kommunikationsinhalten in
    den       Wirkungsfeldern          der      Mitarbeiterkommunikation,         besonders        auch        der
    Veränderungskommunikation,
 die Optimierung und Ausrichtung der Angebote der Mitarbeiterkommunikation am Bedarf der
    Zielgruppe,
 die Aufgabenzuweisung und Koordinierung der Mitarbeiterkommunikation,
 die Gewährung, Anregung und Förderung von Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung
    durch Angehörige der Bundeswehr,
 die medien- und bedarfsgerechte inhaltliche und visuelle Aufbereitung von Informationen,
 die      Auswertung,     Planung,        Steuerung      und      Umsetzung    der      Informationen    in   der
    Mitarbeiterkommunikation,
 die      Bewertung     und        fachliche   Prüfung/Mitprüfung       von   Informationsinhalten      für   die
    Mitarbeiterkommunikation,
 die      Unterstützung      der     interaktiven     Kommunikation     von   Inhalten     und   Themen       der
    Mitarbeiterkommunikation unter Nutzung moderner Methoden und Mittel,
 die Erstellung von Regelungen mit Bezug zur Mitarbeiterkommunikation,
 die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen
    der Bundeswehr,
 die Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Beschaffung, Verbreitung, Dokumentation und
    Archivierung von audiovisuellen Film-, Foto-, Ton- und Printmedienprodukten,
 die Bereitstellung von technisch/künstlerischen Dienstleistungen für die Mitarbeiterkommunikation,
 die Unterstützung von Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation durch Erstellung, Beschaffung
    und Bereitstellung von audiovisuellen Kommunikationsmedien, Datenträgern, Publikationen und
    Aufzeichnungen,
 die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw)
    zur Nutzung des bundeswehreigenen Hörfunks und Fernsehens der Truppenbetreuung im Einsatz
    im Rahmen freier Kapazitäten,



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    Die Mitarbeiterkommunikation richtet sich in Form der Zentralen Truppeninformation an die Soldatinnen und
    Soldaten.

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Maßnahmen der Informationsarbeit                                     A-600/1


 die Bedarfsdeckung von Sach-, Werk- und administrativen Dienstleistungen und Rechten zur
  Sicherstellung der Mitarbeiterkommunikation,
 die Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation, soweit dies nicht in
  der Zuständigkeit der OrgBer liegt (wie z. B. Spezialzeitschriften, siehe Nr. 8014),
 die Archivierung und Verfügbarkeitsgewährleistung ausgewählter Informationen und Materialien
  der Mitarbeiterkommunikation,
 die   Fachberatung,     Realisierung           und   inhaltlich-fachliche    Verantwortung,       Mitprüfung   und
  Endabnahme von Projekten im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation,
 die Überwachung der Umsetzung von Informationsinhalten in der Mitarbeiterkommunikation,
 die Bereitstellung von uneingeschränkten und ungehinderten Zugängen zu den verantworteten
  Informationsquellen unter Berücksichtigung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
  (BITV 2.0) und
 die Initiierung und Unterstützung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten, die geeignet sind, die
  Mitarbeiterkommunikation aktuell, umfassend und medien- und bedarfsgerecht zu unterstützen.


2.7     Unterstützung von Vorhaben Dritter
2019.   Besondere personelle, materielle und beratende Unterstützungsleistungen bei Informations-
und Kommunikationsveranstaltungen sowie Presse- oder Medienprojekten Dritter auf den Gebieten
von Print-, audiovisuellen und elektronischen Medien (z. B. dokumentarische oder fiktionale
Medienvorhaben, Reportagen, Nachrichtenbeiträge, die vom Aufwand her über ein Kurzinterview
und/oder   das     Herstellen        von   Bildmaterial     zu   einem        tagesaktuellen   Thema      für    eine
Nachrichtensendung      wie     z.    B.   die    Tagesschau      hinausgehen)       sind   unter    nachfolgenden
Voraussetzungen möglich.

2020.   Sind Veranstaltungs- oder Projektgestaltung und -verbreitung dazu geeignet, durch die
Eigendarstellung mitwirkender Dienststellen einer breiten Öffentlichkeit sachliche Informationen über
die Bundeswehr zu vermitteln und das öffentliche Ansehen oder die Akzeptanz ihres Auftrages zu
fördern oder tragen oben genannte Veranstaltungen und Projekte in sonstiger Weise erheblich zur
Erreichung der Ziele der InfoA bei, besteht für den GB BMVg ein hohes Interesse an deren
Umsetzung. Dienstliche Belange dürfen den Unterstützungsleistungen nicht entgegenstehen. Die
Entscheidung über eine Unterstützung wird ausschließlich im Pr-/InfoStab gefällt.

„Dokumentarische Fernsehspiele“ oder „Doku-Fictions“ dienen diesen Zielen grundsätzlich nicht, weil
diese Produktionsformate Dokumentation (=nachweislicher Kenntnisstand/Realität) und Fiktion (=im
Zweifelsfall Spekulation) vermischen und der Öffentlichkeit möglicherweise verzerrte oder verkürzte
Eindrücke vermittelt werden könnten.

2021.   Die Realisierung der Vorhaben kann eine Unterstützung durch die Bundeswehr in
verschiedenen Bereichen bedingen, so z. B. bei der Recherche vor Ort, durch fachliche Beratung,

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