A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG zu Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen (Jugendoffiziere)

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Maßnahmen der Informationsarbeit                             A-600/1


 wehrsoziologische Untersuchungen und Studien,
 Medienresonanzanalysen und Medienwirkungsstudien,
 die Nutzung, der Ankauf oder die Vergabe nationaler und internationaler Studien,
 die Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen oder Einzelexpertisen,
 Lehrgänge,        Symposien,       Kolloquien,     Tagungen,      Seminare,   Vortragsveranstaltungen,
    Begegnungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen usw. auch in Kooperation mit fachlich
    einschlägig tätigen Dritten4,
 die Teilnahme an sicherheits- und verteidigungspolitischen Veranstaltungen Dritter sowie an
    Fachtagungen,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von Grundlagen- und Informationsmaterial oder
    Fachliteratur für das Fachpersonal und die Zielgruppen der InfoA,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von audiovisuellen, technischen oder sonstigen
    Hilfsmitteln,
 die Nutzung von Medien und Kommunikationsmitteln aller Art,
 die Vorhaben der Medienarbeit,
 Publikationen des BMVg und der Bundesregierung oder die Beteiligung daran,
 die Pflege internationaler Beziehungen durch Teilnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen
    und Staatsbürgern an Lehrgängen, Tagungen oder Informationsreisen und -veranstaltungen in
    Deutschland und Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an ausländischen Lehrgängen,
    Tagungen oder Informationsveranstaltungen und
 das Controlling der InfoA.


2.3       Pressearbeit
2015.     Maßnahmen der Pressearbeit sind:

 die gezielte Weitergabe von Informationen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden
    Medien,
 die     Organisation    und    Durchführung      von   Presseinformationsreisen    und   Mitflügen   von
    Journalistinnen und Journalisten in Luftfahrzeugen der Bundeswehr,
 die Durchführung von Informations- und Hintergrundgesprächen,
 die Herausgabe von Pressemitteilungen und Materialien für die Presse,
 die     Veranstaltung    von      oder   die     Teilnahme   an    Fachtagungen,    Pressekonferenzen,
    Pressegesprächen und Presseempfängen,
 die Beantwortung von Presseanfragen,
 die Mitprüfung, Prüfungsvergabe und Bewertung von fachspezifischen Presseanfragen,


4
    Z. B. Stiftungen der politischen Parteien, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Stiftung
    Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute.

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 die Vermittlung und Durchführung von Interviews,
 die Kontaktpflege zu Pressestellen, Verlagen, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten,
 die inhaltliche Bewertung von Publikationen aller Art,
 Dienstleistungsangebote für Medien außerhalb der Bundeswehr,
 die inhaltlich fachliche und organisatorische Betreuung, Beratung und Begleitung von
  Presseveranstaltungen durch Pressefachpersonal der Bundeswehr,
 die fachliche und einsatzorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pressefachpersonals der
  Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,
 die Zusammenarbeit mit elektronischen Medien,
 die Erteilung von Dreh- und Aufnahmegenehmigungen, soweit es sich nicht um fiktionale
  Medienvorhaben handelt, sowie presserechtliche Freigaben und
 Unterstützung bei der Realisierung nicht-fiktionaler Medienvorhaben (insbesondere Reportagen
  und Dokumentationen als Medienvorhaben Dritter).


2.4        Öffentlichkeitsarbeit
2016.      Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind:

 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Faltblättern, Foto-
  und       weiterem    zielgruppenspezifischem        Informationsmaterial   zur   Sicherheits-   und
  Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Auftrag und Aufgaben der
  Bundeswehr,
 das Planen, Durchführen und Auswerten von Kampagnen im Rahmen der Imagebildung in
  Abstimmung mit der Abteilung Personal,
 die Wahrnehmung von Herausgeber- und Urheberrechten für den Leiter bzw. die Leiterin des
  Pr-/InfoStab,
 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten audio-visueller Mittel,
 die sicherheitspolitische Information durch Nutzung der elektronischen Medien und Wahrnehmung
  der Inhaltsverantwortung für die Internetpräsenzen des GB BMVg für den jeweiligen Herausgeber,
 die Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung des Corporate Design (Anlage 10.4) und
  damit die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds des BMVg und der Bundeswehr in
  der Öffentlichkeit,
 die Zusammenarbeit mit Institutionen der politischen Informations- und Bildungsarbeit, soweit sich
  diese mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen und die politische
  Bildungsarbeit in der Bundeswehr nicht berührt wird,
 die Unterstützung von sicherheitspolitischen Informationsveranstaltungen der Bundesministerin
  bzw. des Bundesministers der Verteidigung mit besonderer Wirkung in der Öffentlichkeit,




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 die Durchführung sicherheitspolitischer Veranstaltungen mit besonderer Wirkung in der
  Öffentlichkeit,
 die    Beteiligung       an      ressortübergreifenden   Maßnahmen        und     Veranstaltungen    der
  Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung unter federführender Zuständigkeit des Presse- und
  Informationsamtes der Bundesregierung,
 die Organisation des zentralen Besucherdienstes des BMVg an den Dienstsitzen Berlin und Bonn,
 das Betreiben des Bürgertelefons im BMVg,
 die Beantwortung von Bürgeranfragen an den GB BMVg,
 die Ausgestaltung der zentralen und dezentralen sicherheits- und verteidigungspolitischen
  Seminararbeit für unterschiedliche Zielgruppen,
 die   Unterstützung        der    Informationsveranstaltungen    an     Schulen   durch   hauptamtliche
  Jugendoffiziere (haJgdOffz),
 die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Militärmusikdienstes durch Einsätze und
  konzertante Auftritte von Musikkorps/der Big Band der Bundeswehr unter Beachtung der
  einschlägigen Regelungen in der jeweils geltenden Fassung,
 die Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen der Öffentlichkeitsarbeit,
 die Information von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und ihrer Familien über die
  Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland und die Bundeswehr,
 Informationsreisen von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf Einladung des
  Bundesministers oder der Bundesministerin der Verteidigung zum Besuch der Bundeswehr,
 Besuche bei der NATO und im BMVg sowie bei ausgewählten multinationalen Organisationen und
  Institutionen,
 Lehrgänge, Tagungen, Seminare, Projekttage und -wochen,
 Genehmigungen von Publikationen für Fachzeitschriften gemäß Nr. 8032,
 die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen
  der Bundeswehr,
 die Vorbereitung und Durchführung von Diskussions- und Vortragsveranstaltungen,
 die Beteiligung an Veranstaltungen, Diskussionsrunden und Podiumsgesprächen im Kontext
  sicherheits-      und    verteidigungspolitischer   Themen      durch   hauptamtliches    Personal   der
  Öffentlichkeitsarbeit,
 Informationswehrübungen sowie Informationsaufenthalte für Führungskräfte, Journalistinnen und
  Journalisten und Multiplikatoren in der Bundeswehr gemäß des Bereichserlasses D-640/3
  „Durchführung von Informationsaufenthalten für Führungskräfte in der Truppe“,
 sicherheitspolitisch ausgerichtete Projekttage und -wochen, Tagungen, POL&IS-Seminare der
  haJgdOffz,




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 weitere Beteiligungen an Messen und Ausstellungen u. a. des Zentralen Messe- und Event
    Marketings der Bundeswehr (ZeMEMBw) sowie Teilnahme an Veranstaltungen Dritter im Rahmen
    der Öffentlichkeitsarbeit,
 die Vorbereitung und Durchführung von Tagen der offenen Tür gemäß Nrn. 4009 ff.,
 Besuche bei der Truppe bzw. bei Dienststellen und Einrichtungen der Streitkräfte und der
    Bundeswehrverwaltung,
 stationäre und bewegliche Waffenschauen,
 Paraden,      Appelle,    Gelöbnisse/Vereidigungen,     Freisprechung     von   Auszubildenden      der
    Bundeswehr,
 der Besuch von Rahmen-, Planübungen und Übungen mit Volltruppe,
 der Besuch von Schul- und Gefechtsschießen,
 die freiwillige Mitwirkung von Freizeitgruppen anlässlich der Durchführung von Vorhaben der
    Bundeswehr, wenn deren Einsatz den Zielen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr dienlich ist
    (die   Entscheidung     darüber   treffen   die   Vorgesetzten     ab   der   Dienststellung     eines
    Bataillonskommandeurs bzw. einer Bataillonskommandeurin),
 Schießen für Gäste5. Dabei handelt es sich um von der Bundeswehr veranstaltete Schießen mit
    Handwaffen, die in der Regel unter Beteiligung von nicht mehr als 100 zivilen Gästen stattfinden.
    Grundsätzlich ist ein solches Schießen mit einer sicherheitspolitischen Information zu verbinden.
    Die Benutzung von Scheiben, auf denen menschliche Figuren dargestellt sind, ist bei diesen
    Schießen untersagt (Nrn. 7007 ff). Die Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit
    Handwaffen“ sind zu beachten.
 sicherheitspolitische Veranstaltungen Dritter, zu denen Bundeswehrangehörige als Vortragende,
    Diskussionsteilnehmende oder Beobachtende geladen sind,
 Vorhaben      im    Zusammenwirken     mit    Patengemeinden,      Patentruppenteilen,   Ländern    und
    Kommunen, soweit es sich überwiegend um Vorhaben im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit
    handelt oder dies der Integration der Dienststellen vor Ort dient. Für dasselbe Vorhaben dürfen je
    nach überwiegendem Charakter nur entweder Haushaltsmittel nach dieser Regelung oder nach
    der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/1 „Dienstliche und außerdienstliche Verbindungen zwischen
    Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und Soldatinnen und Soldaten verbündeter und



5
    Zum Schutz der Betreiber, der Nutzenden und der Allgemeinheit und zur Sicherstellung des
    rechtskonformen Betriebes sind Schießen für Gäste der zuständigen Vollzugsbehörde im Immissionsschutz
    spätestens vier Wochen vor der Durchführung zur Genehmigung anzuzeigen. Die zuständige
    Vollzugsbehörde im Immissionsschutz ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
    Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Referat K 5 im räumlich zuständigen Kompetenzzentrum für
    Baumanagement. Die sieben regionalen Kompetenzzentren für Baumanagement sind an den Standorten
    Kiel, Hannover, Düsseldorf, Wiesbaden, Stuttgart, München und Strausberg ausgebracht.
    Zum Zweck der immissionsschutzrechtlichen Bewertung sind durch die Antragstellenden die Art der
    Schulschießübung nach der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 „Schießen mit Handwaffen“, die
    Munitionsmenge und die geplante Schießzeit anzugeben.

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  befreundeter Streitkräfte“ bzw. der Zentralen Dienstvorschrift A-2640/18 „Patenschaften von
  Dienststellen mit Bundesländern, Landkreisem, Städten und Gemeinden“ bereitgestellt werden und
 die Unterstützung der Kontakte der Angehörigen von in der Bundesrepublik Deutschland
  stationierten verbündeten Streitkräften und ihrer Familien mit der deutschen Bevölkerung.


2.5     Medienarbeit
2017.   Maßnahmen der Medienarbeit sind:

 die Unterstützung und Koordination ausgewählter, fiktionaler Medienvorhaben Dritter, z. B.
  Spielfilmvorhaben,
 der Erwerb und die Vermittlung von Fachkenntnissen über die Medien und die Medienstruktur im
  In- und Ausland,
 die Konzeption, Planung und Steuerung von Medienkooperationen des BMVg und der
  Bundeswehr mit Dritten,
 die Steuerung des Medienmonitoring und der Medienauswertung,
 die Unterstützung der InfoA des BMVg und die Unterrichtung u. a. der Leitung des BMVg, des
  militärischen Führungspersonals und des Fachpersonals der InfoA über medienspezifische
  Themen,
 die Formulierung technischer Anforderungen und die Sicherstellung der Beachtung der rechtlichen
  Rahmenbedingungen der Archivierung bzw. weiteren Verwertung von Medienprodukten,
 die   Planung,     Konzeption   und   Steuerung   der   Medien   der   InfoA   einschließlich   ihrer
  Weiterentwicklung,
 die Regelung der Auswahl und die Fort- und Weiterbildung von Redakteurinnen und Redakteuren
  der bundeswehreigenen Medien der InfoA,
 die übergreifende Festlegung der Ausbildungsanforderungen für Redakteurinnen und Redakteure
  der Medien der Bundeswehr für die InfoA,
 die Formulierung und Gestaltung der Grundzüge moderner Bildarbeit und der Grundlagen der
  Archivierung von Film-, Foto-, Video- und Textmaterial der InfoA in der Bundeswehr,
 die Überwachung der Ausbildung des Fachpersonals der Medienarbeit,
 die Weiterentwicklung und interne Pflege des Styleguide für die elektronischen Medien der
  Bundeswehr und
 die einsatzbezogene Einweisung und Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten in
  Kooperation mit berufsständischen Organisationen.




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2.6        Mitarbeiterkommunikation
2018.      Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation6 sind:

 die Erarbeitung und Fortschreibung der Grundlagen und Vorgaben der Mitarbeiterkommunikation,
 die      Definition   und     Festlegung       der     mittel-   und   langfristigen     Themenplanung       der
    Mitarbeiterkommunikation,
 die Festlegung der thematischen Prioritäten für die Mitarbeiterkommunikation,
 die Fortentwicklung von Methoden und Verfahren der Vermittlung von Kommunikationsinhalten in
    den       Wirkungsfeldern          der      Mitarbeiterkommunikation,         besonders        auch        der
    Veränderungskommunikation,
 die Optimierung und Ausrichtung der Angebote der Mitarbeiterkommunikation am Bedarf der
    Zielgruppe,
 die Aufgabenzuweisung und Koordinierung der Mitarbeiterkommunikation,
 die Gewährung, Anregung und Förderung von Informationsbeschaffung und Meinungsäußerung
    durch Angehörige der Bundeswehr,
 die medien- und bedarfsgerechte inhaltliche und visuelle Aufbereitung von Informationen,
 die      Auswertung,     Planung,        Steuerung      und      Umsetzung    der      Informationen    in   der
    Mitarbeiterkommunikation,
 die      Bewertung     und        fachliche   Prüfung/Mitprüfung       von   Informationsinhalten      für   die
    Mitarbeiterkommunikation,
 die      Unterstützung      der     interaktiven     Kommunikation     von   Inhalten     und   Themen       der
    Mitarbeiterkommunikation unter Nutzung moderner Methoden und Mittel,
 die Erstellung von Regelungen mit Bezug zur Mitarbeiterkommunikation,
 die Eigendarstellung von Dienststellen und Einrichtungen sowie die Darstellung von Leistungen
    der Bundeswehr,
 die Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Beschaffung, Verbreitung, Dokumentation und
    Archivierung von audiovisuellen Film-, Foto-, Ton- und Printmedienprodukten,
 die Bereitstellung von technisch/künstlerischen Dienstleistungen für die Mitarbeiterkommunikation,
 die Unterstützung von Maßnahmen der Mitarbeiterkommunikation durch Erstellung, Beschaffung
    und Bereitstellung von audiovisuellen Kommunikationsmedien, Datenträgern, Publikationen und
    Aufzeichnungen,
 die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw)
    zur Nutzung des bundeswehreigenen Hörfunks und Fernsehens der Truppenbetreuung im Einsatz
    im Rahmen freier Kapazitäten,



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    Die Mitarbeiterkommunikation richtet sich in Form der Zentralen Truppeninformation an die Soldatinnen und
    Soldaten.

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 die Bedarfsdeckung von Sach-, Werk- und administrativen Dienstleistungen und Rechten zur
  Sicherstellung der Mitarbeiterkommunikation,
 die Veröffentlichung von Beiträgen im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation, soweit dies nicht in
  der Zuständigkeit der OrgBer liegt (wie z. B. Spezialzeitschriften, siehe Nr. 8014),
 die Archivierung und Verfügbarkeitsgewährleistung ausgewählter Informationen und Materialien
  der Mitarbeiterkommunikation,
 die   Fachberatung,     Realisierung           und   inhaltlich-fachliche    Verantwortung,       Mitprüfung   und
  Endabnahme von Projekten im Rahmen der Mitarbeiterkommunikation,
 die Überwachung der Umsetzung von Informationsinhalten in der Mitarbeiterkommunikation,
 die Bereitstellung von uneingeschränkten und ungehinderten Zugängen zu den verantworteten
  Informationsquellen unter Berücksichtigung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
  (BITV 2.0) und
 die Initiierung und Unterstützung von Maßnahmen, Vorhaben und Projekten, die geeignet sind, die
  Mitarbeiterkommunikation aktuell, umfassend und medien- und bedarfsgerecht zu unterstützen.


2.7     Unterstützung von Vorhaben Dritter
2019.   Besondere personelle, materielle und beratende Unterstützungsleistungen bei Informations-
und Kommunikationsveranstaltungen sowie Presse- oder Medienprojekten Dritter auf den Gebieten
von Print-, audiovisuellen und elektronischen Medien (z. B. dokumentarische oder fiktionale
Medienvorhaben, Reportagen, Nachrichtenbeiträge, die vom Aufwand her über ein Kurzinterview
und/oder   das     Herstellen        von   Bildmaterial     zu   einem        tagesaktuellen   Thema      für    eine
Nachrichtensendung      wie     z.    B.   die    Tagesschau      hinausgehen)       sind   unter    nachfolgenden
Voraussetzungen möglich.

2020.   Sind Veranstaltungs- oder Projektgestaltung und -verbreitung dazu geeignet, durch die
Eigendarstellung mitwirkender Dienststellen einer breiten Öffentlichkeit sachliche Informationen über
die Bundeswehr zu vermitteln und das öffentliche Ansehen oder die Akzeptanz ihres Auftrages zu
fördern oder tragen oben genannte Veranstaltungen und Projekte in sonstiger Weise erheblich zur
Erreichung der Ziele der InfoA bei, besteht für den GB BMVg ein hohes Interesse an deren
Umsetzung. Dienstliche Belange dürfen den Unterstützungsleistungen nicht entgegenstehen. Die
Entscheidung über eine Unterstützung wird ausschließlich im Pr-/InfoStab gefällt.

„Dokumentarische Fernsehspiele“ oder „Doku-Fictions“ dienen diesen Zielen grundsätzlich nicht, weil
diese Produktionsformate Dokumentation (=nachweislicher Kenntnisstand/Realität) und Fiktion (=im
Zweifelsfall Spekulation) vermischen und der Öffentlichkeit möglicherweise verzerrte oder verkürzte
Eindrücke vermittelt werden könnten.

2021.   Die Realisierung der Vorhaben kann eine Unterstützung durch die Bundeswehr in
verschiedenen Bereichen bedingen, so z. B. bei der Recherche vor Ort, durch fachliche Beratung,

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    durch den Transport der Medienvertreterinnen und Medienvertreter in ohnehin verkehrenden Land-,
    Luft- und Seefahrzeugen, durch die Bereitstellung von Verbrauchsmedien, Unterkunft und
    Verpflegung oder auch durch personelle Unterstützung. Eine rein finanzielle Unterstützung (z. B.
    Beteiligung an Produktionskosten, Product Placement) ist nicht zulässig.

    2022.      Die Voraussetzungen der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/2 „Arbeiten auf wirtschaftlichem
    Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ sind zu
    beachten.

    2023.      Entsprechende Vorschläge der für die Umsetzung zuständigen Dienststellen/Einheiten sind
    nach Beteiligung etwaiger sonstiger zur Umsetzung notwendiger Stellen (z. B. Landeskommando
B
    (LKdo), Einsatzwehrverwaltungsstelle etc.) über das PIZ des jeweiligen OrgBer einschließlich dessen
    Stellungnahme an den Pr-/InfoStab zu richten. Dem Vorschlag sind eine Kostenaufstellung sowie
    eine Stellungnahme zum Nutzen des Vorhabens für die InfoA beizufügen. Die mit der Durchführung
    des Vorhabens beauftragte Dienststelle/Einheit berechnet die Kosten auf Grundlage der A-2110/2 in
    Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift A-2110/1 „Erstattungskostensätze für Hilfeleistungen
    der Bundeswehr“.

    2024.      Die Kosten der Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich zu erstatten. Pr-/InfoStab
    entscheidet über einen etwaigen Kostenverzicht im Rahmen eines überwiegenden (mehr als 50 v.H.),
    prozentual festzusetzenden Nutzens der Maßnahme für die InfoA unter Würdigung eines
    begründeten Minderungsantrages und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die prozentuale
    Festsetzung berücksichtigt, ob der angestrebte Nutzen auf andere Weise nicht oder in gleichwertiger
    Art nicht kostengünstiger erzielt werden kann. Darüber hinaus muss der so ermittelte
    Minderungsbetrag in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen des Vorhabens stehen. Die
    Gründe für den vertraglichen Abschluss und die Kostenentscheidung sind aktenkundig zu machen.
    Vertragsschließende Stellen sind hierbei vor allem das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
    und     Dienstleistungen     der   Bundeswehr    (BAIUDBw),    das    Bundesamt      für     Ausrüstung,
    Informationstechnik    und    Nutzung   der   Bundeswehr    (BAAINBw)      oder   eine     andere,   zum
    Vertragsschluss berechtigte Dienststelle der Bundeswehr. Der Vertrag ist für jeden Fall gesondert
    auszuhandeln; Anlage 10.1 enthält lediglich nicht abschließende Formulierungsvorschläge als Anhalt
    für mögliche Vertragsinhalte; sie ist inhaltlich nicht zwingend und soll nicht als Vertragsformular
    genutzt werden. Eine Haftungsfreistellungsklausel (gemeint ist die generelle Haftungsbeschränkung
    der Bundeswehr auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Anlage 10.1 enthält weitere, fakultativ zu
    nutzende Varianten) ist unabdingbar. Der Vertragsentwurf ist vor Abschluss dem Pr-/InfoStab zur
    Genehmigung vorzulegen.

    2025.      Sofern die Unterstützungsmaßnahme in überwiegendem Maße der Förderung der
    Ausbildung von Angehörigen der Bundeswehr gemäß der A-2110/2 dient und die Voraussetzungen
    der Regelung erfüllt sind, ist die Unterstützungsmaßnahme auch dann nach der genannten Regelung


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abzuwickeln, wenn mit der Durchführung des Vorhabens zugleich eine öffentlichkeitswirksame
Eigendarstellung der Bundeswehr möglich ist.

2026.   Mitflüge in Luftfahrzeugen der Bundeswehr setzen eine Erlaubnis gemäß der Zentralen
Dienstvorschrift A-270/2 „Nutzung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr“ voraus (Nr. 4081).

2027.   Bei der Unterstützung der Berichterstattung von Nachrichtensendungen mit hoher
Reichweite (z. B. Tagesschau) besteht ein vollkommener oder überwiegender Nutzen für die InfoA.
Deswegen wird in diesen Fällen grundsätzlich auf die Kostenerstattung für Unterstützungsleistungen
der Bundeswehr verzichtet.


2.8     Sonstige Vorhaben
2028.   Nicht in den Nrn. 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018aufgeführte Vorhaben können auf Antrag
mit Zustimmung des Pr-/InfoStab als Maßnahme der InfoA durchgeführt werden, wenn sie geeignet
sind, der Auftragserfüllung und Zielsetzung der InfoA zu dienen.

Dasselbe gilt auch für in den Vorl. konz Gdlg InfoA GB BMVg nicht aufgeführte, jedoch als
Zielgruppen geeignet erscheinende Personengruppen.

Hierzu sind dem Pr-/InfoStab ggf. zusätzlich über das jeweils zuständige PIZ alle für die Entscheidung
erforderlichen Unterlagen gemäß Nr. 6008 vorzulegen.




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3001.      Die Aufgabenwahrnehmung der InfoA folgt grundsätzlich der Struktur des BMVg und der
Bundeswehr auf den Ebenen

 des BMVg: durch den Pr-/InfoStab,
 der OrgBer (ausgenommen Militärseelsorge und Rechtspflege): durch die PIZ der OrgBer und
    durch sonstige Teileinheiten der InfoA mit Leiterinnen und Leitern der Informationsarbeit (LdI),
    Pressestabsoffizieren (PrStOffz), Presseoffizieren (PrOffz) oder Pressesprecherinnen und
    Pressesprechern,
 des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) und der LKdo: durch
    Teileinheiten der InfoA.




                          Abb. 1: Der Fachstrang InfoA (fachliche Führung)

3002.      Als Kompetenzzentrum der Informationsarbeit vereint das Zentrum Informationsarbeit
Bundeswehr (ZInfoABw) in einem Wirkverbund die Fähigkeiten zur Ausbildung des Fachpersonals
der InfoA (und der personalwerblichen Kommunikation), zur Erstellung der zentralen Medien der
Bundeswehr sowie zur Grundlagenarbeit, Konzeption und Weiterentwicklung. Das ZInfoABw ist die
fachlich    verantwortliche    Stelle     für   die   Steuerung   der   JgdOffz   und   der   Stabsoffiziere
Öffentlichkeitsarbeit (StOffzÖA) sowie Organisator und Gastgeber der zentralen Seminare der
Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus wird das ZInfoABw auch als Tagungsstätte der Bundeswehr
genutzt.

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