Zeugnisse ohne Halbjahresnoten

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Landtag Brandenburg                                   Drucksache 6/705 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 219 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/499 Zeugnisse ohne Halbjahresnoten Wortlaut der Kleinen Anfrage 219 vom 26.01.2015: In einer Pressemitteilung vom 22.01.15 erklärte Bildungsminister Baaske, dass auch im aktuellen Schuljahr wegen massiven Unterrichtsausfalls an einigen Schulen in bis zu zehn Fächern Zeugnisse ohne Halbjahresnoten ausgegeben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Schulen werden in einzelnen Fächern keine Noten im Schulhalbjahr 2014/2015 gegeben? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) 2. In wie vielen Klassen und in welchen Fächern werden keine Halbjahresnoten er- teilt? (Bitte der jeweiligen Schule zuordnen) 3. Wie viele Schüler sind davon betroffen? (Bitte ebenfalls der jeweiligen Schule zu- ordnen) 4. Seit wann ist dem MBJS bekannt, dass erneut aufgrund massiven Unterrichtsaus- falls Gefahr drohte, dass Zeugnisnoten nicht erteilt werden können. 5. In welcher Form wird es den Schulen ermöglicht, den nicht erteilten Unterricht in den betroffenen Fächern noch in diesem Schuljahr nachzuholen? 6. Werden den Schulen für das Nachholen des nicht erteilten Unterrichts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit des so genannten Vertre- tungsbudgets? 8. Wie viele Unterrichtsstunden konnten durch das Vertretungsbudget vertreten werden? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen Schulen werden in einzelnen Fächern keine Noten im Schulhalbjahr 2014/2015 gegeben? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreis- freien Städten) Frage 2: In wie vielen Klassen und in welchen Fächern werden keine Halbjahresnoten erteilt? (Bitte der jeweiligen Schule zuordnen) Frage 3: Wie viele Schüler sind davon betroffen? (Bitte ebenfalls der jeweiligen Schule zuord- nen) Zu den Fragen 1 bis 3: Insgesamt wurden für 1.843 Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg in einzelnen Fächern zum ersten Schulhalbjahr 2014/2015 keine Zeugnisnoten erteilt. Von 1.476 Schülerinnen und Schülern erhielten 1.442 in nur einem Unterrichtsfach keine Note, darunter 93 in der Primarstufe sowie 1.349 an weiterführenden allge- meinbildenden Schulen. Für diese 1.442 Schülerinnen und Schüler werden 15 (Jahr- gangsstufen 7 und 8) bzw. 16 Unterrichtsfächer (Jahrgangsstufen 9 und 10) auf dem Zeugnis bewertet; das entspricht einem Anteil von 6,6 % bzw. 6,25 % der Zeugnisno- ten, die nicht erteilt werden. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass 93,4 % bzw. 93,75 % der Noten erteilt werden. Dazu kommen 367 Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden allgemeinbil- denden Schulen, für die aufgrund der Anwendung der Kontingentstundentafel in Form epochalen Unterrichts die Notengebung erst nach Abschluss des epochal er- teilten Unterrichts erfolgt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen aus 17 Schulen und 88 Klassen. Von insgesamt 243.000 Schülerinnen und Schülern im Land Brandenburg erhielten somit 0,6 % keine Zeugnisnoten aufgrund der Nichterteilung bzw. der unzureichen- den Erteilung von Fachunterricht. Tabelle 1: Erteilung von Fachunterricht und Notengebung im Gebiet des Landesschulamts (LSA) LSA/Regionalstelle Brandenburg an der Havel Schule         Form      Landkreis/       Jahrgangsstuf        ohne Halbjahresnoten kreisfreie Stadt         e Anzahl    Anzahl       Fach Klassen   Schüler Oberschule           S             TF                7            2         30      Physik Wünsdorf                                             8            1         23 9            2         49 10            3         53 Oberschule           S             TF                7            3         67      Musik „Herbert Tschäpe“                                    9            1         27
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Blankenfelde-                               10               4   87 Mahlow                                      10             Kurs  15 WP II 10               1   19 W-A-T LSA/Regionalstelle Cottbus Schule am          FL    LDS                 5               1   10 Musik Neuhaus Lübben                               6               1   12 7               1   21 8               1   17 9               1   24 10               1   27 Musikbetonte      O/OG   LDS                 9               2   56 Geschichte Gesamtschule                                 9               1   28 LER Paul Dessau Zeuthen Sachsendorfer       S   Cottbus              9               4   65 Biologie Oberschule                                  10               4   24 Cottbus LSA/Regionalstelle Frankfurt (Oder) Gesamtschule      O/OG   UM                  8               3   60 Kunst „Talsand“                                    9               2   42 Schwedt 10               2   41 Barnim-            OG    BAR                 7               1   23 LER Gymnasium                                    9               2   51 Bernau Oberschule          S    UM                  7               4   91 W-A-T Templin Grundschule        G     BAR                 3               1   26 Musik Lichterfelde                                 5               1   17 6               1   17 Grundschule        G     BAR                 5               1   21 LER „Johann Wolfgang von Goethe“ Templin LSA/Regionalstelle Neuruppin Friedrich-Gedike-   S     PR                 7            1 Kurs 15 WP W-A-T Oberschule                                   8            1 Kurs 15 Perleberg 7            1 Kurs 15 WP NW 8            1 Kurs 15 9               2   50 W-A-T Oberschule          S    OHV                 8               2   50 LER „Albert                                      9               1   24 Schweitzer“ 10               2   50 Hennigsdorf Oberschule          S    OHV                 7               3   71 Kunst Velten                                       8               3   79 9               3   72 Oberschule          S    HVL                 7               1   18 Kunst „Johann Heinrich                             9               2   48 Duncker“ 7               1   18 Sport Rathenow Gesamtschule      O/OG   HVL                G 11          1 Kurs 17 Informatik „Immanuel Kant“                              9               2   55 Physik Falkensee 10               2   48 Grundschule am     G     HVL                 2               1   12 Religion
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Gutspark Europaschule Falkensee Hedwig-              OG          OHV             7           2        9      Religion Bollhagen- Gymnasium Abkürzungen: „G“=Grundschule, „S“=Oberschule, „O“=Gesamtschule, „O/OG“=Gesamtschule mit GOST, „FL“= Förderschwerpunkt Lernen, Quelle: Abfrage der Regionalstellen Frage 4: Seit wann ist dem MBJS bekannt, dass erneut aufgrund massiven Unterrichtsausfalls Gefahr drohte, dass Zeugnisnoten nicht erteilt werden können. Zu Frage 4: Sogenannte Zensurenkonferenzen finden in den Schulen frühestens vierzehn Tage vor Beendigung des Schulhalbjahres statt. Hier berät die Konferenz der Lehrkräfte über die Erteilung von Zeugnisnoten und auch darüber, unter welchen Umständen eine Note, die über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler den Wissensstand entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe widerspiegelt, nicht erteilt wird bzw. nicht erteilt werden kann, weil Unterricht in nicht ausreichendem Umfang erteilt wer- den bzw. nicht fachgerecht vertreten werden konnte. Künftig sollen die Schulen angehalten werden, Gefährdungen frühzeitiger zu erken- nen und Maßnahmen zu ergreifen. Frage 5: In welcher Form wird es den Schulen ermöglicht, den nicht erteilten Unterricht in den betroffenen Fächern noch in diesem Schuljahr nachzuholen? Zu Frage 5: Jede Schule arbeitet nach einem schulinternen Vertretungskonzept. In der Regel wird danach Unterricht in den betroffenen Fächern verstärkt erteilt sowie werden zu- sätzliche Teilungen vorgenommen und wird ggf. Förderunterricht angeboten. Weiterführende Schulen organisieren den Unterricht im Rahmen der Kontingentstun- dentafel. Diese ermöglicht der Schule, in Lernbereichen und Fächern Unterricht flexi- bel zu gestalten. So kann ggf. auch auf längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch entsprechende Umplanungen reagiert werden. Des Weiteren kann ebenso über Jahrgangsstufen hinweg eine Umplanung von Unterricht vorgenommen werden. Frage 6: Werden den Schulen für das Nachholen des nicht erteilten Unterrichts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt? Zu Frage 6: Die Berechnung von Lehrerstellen für eine Schule erfolgt in Abhängigkeit von der Schülerzahl. Zusätzliche Ressourcen wurden und werden im Rahmen der vorhande- nen Vertretungsmittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus arbeiten die Schulen seit dem letzten Jahr mit dem schulischen Vertretungsbudget. Damit besteht bspw.
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die Möglichkeit der befristeten Einstellung von Lehrkräften, insbesondere sind damit auch kurzfristige Lösungen machbar. Zu Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit des so genannten Vertretungs- budgets? Zu Frage 7: Aus Sicht der Landesregierung haben sich die Vertretungsbudgets bewährt. Sie leis- ten einen wichtigen Beitrag, den Unterrichtsausfall auf einem niedrigen Niveau zu halten. Das betrifft zunächst in vollem Umfang den Teil für Ersatzeinstellungen für langzeiterkrankte Lehrkräfte (5 Mio. € jährlich). Aber auch die den Schulen zur Ver- fügung gestellten Budgets im Gesamtumfang von ebenfalls jährlich 5 Mio. € für Er- satzeinstellungen für kurzfristig erkrankte Lehrkräfte oder anderweitigen Ersatzbedarf können immer besser genutzt werden. Gleichwohl liegt bei den schulischen Vertre- tungsbudgets ein Schwerpunkt, weitere Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen. Das betrifft zum einen die Suche nach geeigneten Lehrkräften, die bereit sind, kurzfristig und kurzzeitig eine Tätigkeit aufzunehmen, um im Idealfall den drohenden Unter- richtsausfall fachgerecht abzusichern. Zum anderen sollen diese Vertretungslehrkräfte ebenso bei Beachtung der Restrikti- onen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglichst noch schneller zum Einsatz in den Unterricht gelangen. Die Vertretungsbudgets sind dabei ein Teil des Gesamtkonzepts zur Verringerung des ersatzlosen Unterrichtsausfalls. Daneben stehen die Vertretungsreserve (die im zusätzlichen Förder- und Teilungsunterricht gebunden und deren Auflösung kein Ausfall ist), die Anordnung von Mehrarbeit, die Zusammenlegung von Klassen und Kursen, aber auch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben (in den höheren Klassen). Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Vermeidung von ersatzlosem Unterrichtsausfall an allen Schulen erfolgreich genutzt werden. Die Absicherung des Fachunterrichts hat oberste Priorität. Den im Unterrichtsausfall erheblich über dem Durchschnitt lie- genden Schulen gelten dabei im besonderen Maß die Unterstützung und Beachtung durch die Schulaufsicht. Frage 8: Wie viele Unterrichtsstunden konnten durch das Vertretungsbudget vertreten wer- den? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Zu Frage 8: Eine Auswertung der Inanspruchnahme des Vertretungsbudgets hinsichtlich der ver- tretenen Stunden liegt gegenwärtig nicht vor. Sie wird in Zusammenhang mit der Ausfallstatistik für das 1. Schulhalbjahr 2014/2015 erstellt werden und Anfang März zur Verfügung stehen.
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