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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr

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Anlagen                            A2-2630/0-0-3


9.21 Erkennungszeichen für Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge

Auszug aus

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956, Teil I


                             Anordnung des Bundespräsidenten
                                     über die Kennzeichnung
                  der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.


                                      Vom 1. Oktober 1956.


               Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge




                                                                       !
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               der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer




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               Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster




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               ersichtlichen Form.

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               Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Aus-
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               führungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
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               Bonn, den 1. Oktober 1956.
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                                       Der Bundespräsident
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                                          Theodor Heuss
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                                       Der Bundeskanzler
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                                            Adenauer
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                              Der Bundesminister für Verteidigung
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                                                                                    Seite 129
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A2-2630/0-0-3                                   Anlagen


9.22 Stiftung der Truppenfahnen der Bundeswehr


                               Anordnung
         über die Stiftung der Truppenfahnen der Bundeswehr
                                 vom 18. September 1964 (BGBl I S. 817)

Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone
und entsprechende Verbände 86

                                            Truppenfahnen

in den Farben Schwarz-Rot-Gold mit Bundesadler.

                                                   §1




                                                                                !
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Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem




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Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und




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goldenen Fransen eingefasst.

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                                                   §2
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(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den
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    Fahnenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteils.
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(2) Die Spitze des Fahnenstockes ist ausgebildet als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen
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    Kreuz in der Mitte.
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                                                   §3
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(1) Das mit schmalem Goldstreifen gefasste Fahnenband in der Waffenfarbe des Truppenteils ist am
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    Fahnenstock angebracht.
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(2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen
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    Truppenteiles eingestickt.
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                                                   §4

Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen
Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

Bonn, den 18. September 1964
Der Bundespräsident            Der Bundeskanzler           Der Bundesminister der Verteidigung
Lübke                          Ludwig Erhard               von Hassel




86
   Das Bundespräsidialamt hat am 1. Oktober 2007 zugestimmt, dass unter „entsprechende Verbände“ auch
Verbände und militärische Dienststellen der Bundeswehr oberhalb der Ebene Bataillon verstanden werden
können.

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Anlagen                     A2-2630/0-0-3


9.22a Fahnenbänder

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                          (siehe Anlage 9.28 Nr. 2)




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A2-2630/0-0-3                                    Anlagen


9.22b Verleihung von Fahnenbändern an alliierte Truppenteile
1.           Auf Vorschlag der Bundesregierung hat die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident
zugestimmt, Fahnenbänder an Verbände der NATO-Verbündeten zu verleihen, die aus Deutschland
wegverlegt werden.

2.           Diese Fahnenbänder werden von der Bundesregierung als Anerkennung für in Deutschland
zur Erhaltung des Friedens in Freiheit geleistete Dienste verliehen.

3.           Truppenteilen und Stäben der NATO-Verbündeten ab der Bataillonsebene (nur im
Ausnahmefall Kompanieebene) aufwärts wird diese Auszeichnung verliehen, wenn sie für circa fünf
Jahre in Deutschland stationiert waren (im Einzelfall Abweichung auf Empfehlung der befreundeten
Nation) und nach dem 3. Oktober 1990 Deutschland verlassen haben oder verlassen werden.




                                                                                  !
4.           Mit der Verleihung des Fahnenbandes wird eine Urkunde überreicht.




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5.           Die Verleihung des Fahnenbandes erfolgt durch




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• Die Bundesministerin bzw. den Bundesminister der Verteidigung bei erstmaliger Verleihung bei

                                                                    ru
     jeder verbündeten Nation,
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• eine Parlamentarische Staatssekretärin bzw. einen Parlamentarischen Staatsekretär, die
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     Generalinspekteurin bzw. den Generalinspekteur der Bundeswehr oder durch die Inspekteurinnen
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     bzw. Inspekteure der Militärischen Organisationsbereiche bei zusammengefassten Zeremonien
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     oder höheren Stäben,
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• Kommandierende          Generale   oder   Generale   in    vergleichbarer   Dienststellung,   wenn   der
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     auszuzeichnende alliierte Truppenteil/Stab eine offizielle Patenschaft mit der Bundeswehr hat,
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• Kommandeurinnen bzw. Kommandeure der Landeskommandos, wenn keine offizielle Patenschaft
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     mit der Bundeswehr besteht (im Einzelfall entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung,
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     Referat FüSK III 3 auf Empfehlung der befreundeten Nation),
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• Botschafterin bzw. Botschafter, wenn Truppenteile inzwischen bereits im Heimatland stationiert
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     sind.

6.           Das von der Bundesregierung verliehene Fahnenband ist schwarz-rot-goldgelb, vertikal
geteilt, die Unterkante mit circa 3 cm langen Goldkantillenfransen besetzt.

Das Fahnenband ist beidseitig von oben nach unten golden beschriftet.




Abb. 1: Vorderseite: „Einsatz für Frieden und Freiheit“ (hier: MUSTER)




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                                          Stand: Oktober 2016
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Anlagen                              A2-2630/0-0-3


Abb. 2: Rückseite:   „Bundesrepublik Deutschland“ und Jahreszahl der Verleihung (hier: MUSTER)

Die Beschaffung der Fahnenbänder veranlasst BMVg FüSK III 3.




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                               ck
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                                                                                      Seite 133
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9.23 Kommandofolge beim Führen von Truppenfahnen

Die Truppenfahne wird auf das Kommando „... – stillgestanden!“ aufgenommen und auf das
Kommando: „... – rührt Euch!“ abgenommen.

1.   Abholen und Begleiten der Truppenfahne

Die Führerin bzw. der Führer der Ehrenformation kommandiert:

            „Ehrenformation – Stillgestanden!“
            „Achtung – präsen – tiert!“
            „Zur Truppenfahne – Augen – rechts!“

Spielmannszug bzw. Musikkorps behalten den Blick gerade aus.




                                                                            !
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            „Fahne – marsch!“




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Beginnend mit dem Antritt spielt der Spielmannszug oder das Musikkorps den Fahnenmarsch. Bevor




                                                                ng
die Fahnenabordnung ihren vorgesehenen Platz in der Ehrenformation erreicht hat, bricht die Musik

                                                               ru
das Spiel ab. Die Fahnenabordnung hält selbstständig.        de
                                                         Än

            „Augen gerade – aus!“
                                                        em



            „Hand – ab!“
                                                   td
                                                   ch




            „Rechts – um!“
                                                 ni




            „Ehrenformation – marsch!“
                                             gt
                                           lie
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                                          te




2.   Marsch mit der Truppenfahne
                                       un




Bei andauernden extrem widrigen Witterungsverhältnissen erfolgt der Marsch mit übergenommen
                                  ck
                                ru




getragener Truppenfahne. In diesem Fall ist rechtzeitig vor dem Kommando:
                               sd
                             Au




            „Ehrenformation – halt!“
                           r
                        se
                      ie




der Zwischenraum zwischen Fahnenträgerin bzw. Fahnenträger und Fahnenbegleitoffizieren so zu
                    D




vergrößern, dass bei dem Kommando:

            „Links – um!“

die Wendung mit übergenommen getragener Truppenfahne durchgeführt werden kann.




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3.   Einmarsch

Beim Erreichen des befohlenen Aufstellungsplatzes kommandiert die Führerin bzw. der Führer der
Ehrenformation:

           „Ehrenformation – halt!“
           „Links – um!“

Das Musikkorps und die Fahnenabordnung(en) schwenken ein.

           „Richt Euch!“
           „Augen gerade – aus!“
           „Achtung – präsen – tiert!“
           „Zur Meldung an die Führerin bzw. den Führer der Paradeaufstellung – Augen –




                                                                      !
           rechts!“




                                                                    st
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Führerin bzw. Führer Musikkorps und die Fahnenabordnung(en) grüßen nicht. Sie behalten die




                                                                 sd
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Blickrichtung gerade aus.


                                                           ru
                                                         de
Nach der Meldung der Führerin bzw. des Führers der Ehrenformation folgt die Ehrenformation den
                                                         Än

Kommandos der Führerin bzw. des Führers der Paradeaufstellung.
                                                    em
                                                  td




4.   Ausmarsch
                                               ch
                                             ni




Die Führerin bzw. der Führer der Ehrenformation kommandiert:
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                                         lie




           „Ehrenformation – rechts – um!“
                                         r
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                                   un




           „Ehrenformation – marsch!“
                               ck
                              ru




Die Ehrenformation marschiert an der Führerin bzw. dem Führer der Paradeaufstellung vorbei zum
                              sd




Aufbewahrungsort der Truppenfahne.
                         r  Au
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5.   Zurückbringen der Truppenfahne
                   ie
                  D




Die Ehrenformation marschiert zum Aufbewahrungsort der Truppenfahne und hält so, dass die
Fahnenabordnung dem Eingangsbereich gegenübersteht.

Die Führerin bzw. der Führer der Ehrenformation kommandiert:

           „Ehrenformation – links – um!“
           „Richt – Euch!“
           „Augen gerade – aus!“
           „Achtung – präsen – tiert!“
           „Zur Truppenfahne – Augen – rechts!“

Spielmannszug oder Musikkorps behalten den Blick gerade aus.

           „Fahne – marsch!“


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Beginnend mit dem Antritt spielt der Spielmannszug oder das Musikkorps den Fahnenmarsch. Die
Fahnenabordnung marschiert aus der Ehrenformation.

6.   Extrem widrige Witterungsverhältnisse:

Bei andauernden extrem widrigen Witterungsverhältnissen erfolgt der Einmarsch mit übergenommen
getragener Truppenfahne. In diesem Fall ist rechtzeitig vor dem Kommando:

            „Ehrenformation – halt!“

der Zwischenraum zwischen Fahnenträgerin bzw. Fahnenträger und Fahnenbegleitoffizieren so zu
vergrößern, dass bei dem Kommando:

            „Links – um!“

die Wendung mit übergenommen getragener Truppenfahne durchgeführt werden kann.




                                                                              !
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Die Fahnenträgerin bzw. der Fahnenträger gibt selbstständig die Grundstellung auf, wenn extreme



                                                                    ng
                                                                 ru
Witterungsverhältnisse dies erfordern. Sie bzw. er geht zunächst in „Habt-Acht“-Stellung. Reicht dies
nicht   aus,    macht   sie   bzw.   er   die
                                                               de
                                                 Fahnenbegleitoffiziere   darauf   aufmerksam.   Die
                                                            Än

Fahnenbegleitoffiziere setzen den linken (rechten) Fuß zur „Habt-Acht“-Stellung auswärts und greifen
                                                          em
                                                      td




gleichzeitig mit der der Fahnenträgerin bzw. dem Fahnenträger zugewandten Hand hinten so in das
                                                   ch




Koppel der Fahnenträgerin bzw. des Fahnenträgers, dass sich ihre Arme kreuzen und die
                                                 ni
                                                gt




Handrücken am Körper der Fahnenträgerin bzw. des Fahnenträgers anliegen. Spätestens vor dem
                                           lie
                                             r




Kommando „Rechts – um!“ vor dem Ausmarsch, lösen die Fahnenbegleitoffiziere wieder ihre Hände
                                          te
                                       un




vom Koppel der Fahnenträgerin bzw. des Fahnenträgers und nehmen wieder die Grundstellung ein.
                                     ck
                                 ru
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                        ie
                        D




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Anlagen                     A2-2630/0-0-3


9.24 Beispiele geführter Truppenfahnen




                                                            !
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                                                 ru
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                                               Än
                 Abbildung 1: Truppenfahne geführt am Fahrzeug
                                          em
                                        td
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                        ck
                      ru
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                   Abbildung 2: Truppenfahne aufgenommen




                                                                     Seite 137
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                         Abbildung 3: Truppenfahne übergenommen
                                                        de
                                                     Än

Die Truppenfahne ist in angemessener Entfernung zum Veranstaltungsort vor dem Einmarsch
                                                   em



selbstständig aufzunehmen.
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                                              ch
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Abbildung 4: Truppenfahne abgenommen               Abbildung 5: Truppenfahne abgenommen

                                                                (bei Wind)


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                                    Stand: Oktober 2016
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