vorschrifta2-2630-0-0-3
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“
Anlagen A2-2630/0-0-3
• Totenwachen (sofern nicht neben den Sargträgerinnen bzw. Sargträgern),
• Trägerinnen bzw. Träger des Sarges,
zum Aufstellungsort des Trauerzuges 73.
5. Musikkorps oder Bläsergruppe bzw. Trommlerin oder Trommler, Fahnenabordnung und
Ehrenzug treten als Ehrenformation in „Linie“ vor dem Eingang der Kapelle (Kirche, Leichenhalle,
Trauerhaus) wie folgt an:
• Musikkorps oder Bläsergruppe bzw. Trommlerin oder Trommler,
• Fahnenabordnung,
• Führerin bzw. Führer der Ehrenformation (gehört zum Ehrenzug und kommandiert eingetreten)
sowie
• Ehrenzug (Gewehr umgehängt, gemäß Zentralrichtlinie A2-221/0-0-1280 „Formaldienstordnung“).
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6. Die Trompeterin bzw. der Trompeter nimmt selbstständig verdeckt Aufstellung in der Nähe des
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Grabes.
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Die Führerin bzw. der Führer des Ehrenzuges (zugleich Führerin bzw. Führer der Ehrenformation
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und im Folgenden „Kommandierende bzw. Kommandierender“ genannt) kommandiert 74 eine
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angemessene Zeit vor dem Heraustragen des Sarges: „Ehrenformation – stillgestanden!“
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„Achtung – präsen – tiert!“
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„Augen – rechts!“ („Die Augen – links!“)
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(Der Blick folgt dem Sarg.)
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Musikkorps oder Bläsergruppe bzw. Trommlerin oder Trommler und Fahnenabordnung behalten den
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Blick geradeaus.
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Weitere an der Bestattung teilnehmende Soldatinnen und Soldaten in Uniform grüßen (in Höhe des
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Sarges) durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung.
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Das Musikkorps oder die Bläsergruppe spielt einen Trauerchoral – soweit nur Trommlerinnen bzw.
Trommler zur Verfügung stehen, schlagen diese einen gedämpften Wirbel – bis der Sarg den im
Trauerzug vorgesehenen Platz erreicht hat. Die Truppenfahne wird ohne besonderes Kommando
„gesenkt“ und nach dem Trauerchoral oder dem Trommelwirbel wieder „aufgenommen“.
Kommandierende(r): „Augen gerade – aus!“
„Hand – ab!“
„Rechts – um!“
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Die Zusammenstellung des Trauerzuges und der Platz der Ehrenformation (Musikkorps, Fahnenabordnung
und Ehrenzug) ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
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Die Führerin bzw. der Führer des Ehrenzuges kommandiert mit einer dem Anlass entsprechenden
Lautstärke.
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Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-3 Anlagen
8. Der Trauerzug hat dann in Marschrichtung folgende Aufstellung:
• Führerin bzw. Führer des Musikkorps,
• Musikkorps oder Bläsergruppe bzw. Trommlerinnen oder Trommler,
• Fahnenabordnung,
• Ehrenzug (Führerin bzw. Führer des Ehrenzuges eingetreten),
• Kranzwagen oder Kranzträgerinnen bzw. Kranzträger,
• Ordenskissenträgerin bzw. Ordenskissenträger,
• Soldatin bzw. Soldat mit der Kopfbedeckung der bzw. des Verstorbenen,
• Soldatinnen bzw. Soldaten, die die Bundesdienstflagge zusammenlegen,
• Sargwagen, Sargträgerinnen bzw. Sargträger, beiderseits die Totenwachen sowie
• Trauergäste.
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Die Führerin bzw. der Führer des Großen Ehrengeleites und die Abordnung reihen sich bei den
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Trauergästen ein.
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Die Abstände innerhalb des Trauerzuges sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
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9. Kommandierende(r): „Im Gleichschritt – marsch!“
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Das Große Ehrengeleit marschiert zum Aufstellungsplatz an der Grabstelle. Mit dem Antritt setzt das
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Spiel des Musikkorps bzw. der Bläsergruppe (Totenmarsch, Trauermarsch oder Trauerchoral) ein;
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soweit nur Trommlerinnen bzw. Trommler zur Verfügung stehen, schlagen diese einen gedämpften
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Wirbel.
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Kommandierende(r): (bei Erreichen des Aufstellungsplatzes an der Grabstelle)
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„Abteilung – halt!“
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„Links – um!“
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„Ehrenformation – rührt Euch!“
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10. Zur Bestattung nimmt das Ehrengeleit an der Grabstelle Aufstellung, die Totenwachen
beiderseits des offenen Grabes, Trägerin bzw. Träger des Ordenskissens seitlich des Grabes. Die
Kranzträgerinnen bzw. Kranzträger treten an einen vorbestimmten Platz. Die Trägerin bzw. der
Träger der Kopfbedeckung legt diese wieder an entsprechender Stelle auf den Sarg und nimmt,
zusammen mit den Soldatinnen bzw. Soldaten, die die Bundesdienstflagge zusammenlegen, seitlich
des Grabes die „Habt – acht!“-Stellung ein. Die Totenwachen, die Trägerin bzw. der Träger des
Ordenskissens nehmen ebenfalls die „Habt – acht!“-Stellung ein. Die zur Abordnung gehörenden
Soldatinnen und Soldaten nehmen die von der Führerin bzw. dem Führer des Großen Ehrengeleits
festgelegten Plätze ein.
Kommandierende(r): (vor dem Senken des Sarges in das Grab)
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Stand: Oktober 2016
Anlagen A2-2630/0-0-3
„Ehrenformation – stillgestanden!“
„Achtung – präsen – tiert!“
„Augen – rechts!“ („Die Augen – links!“)
Beim Kommando für die Blickwendung zum Sarg macht das Musikkorps bzw. die Bläsergruppe die
Blickwendung mit. Die Trommlerinnen bzw. Trommler und die Fahnenabordnung behalten den Blick
geradeaus. Die Totenwachen treten zur Seite an einen vorher bestimmten Platz.
Weitere an der Bestattung teilnehmende Soldatinnen und Soldaten in Uniform grüßen durch Anlegen
der rechten Hand an die Kopfbedeckung.
Während des Senkens 75 des Sarges (durch beauftragtes Bestattungsunternehmen) in das Grab
schlagen die Trommlerinnen bzw. Trommler einen leisen Wirbel. Die Truppenfahne wird ohne
besonderes Kommando „gesenkt“ und nach dem Trommelwirbel wieder „aufgenommen“.
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Kommandierende(r): (nach dem Senken des Sarges in das Grab)
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„Augen gerade – aus!“
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„Hand – ab!“
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„Ehrenformation – rührt Euch!“
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Kommandierende(r):
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(vor dem Gebet am Grab)
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„Ehrenformation – stillgestanden!“
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Soldatinnen und Soldaten der Abordnung und weitere an der Bestattung teilnehmende Soldatinnen
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und Soldaten in Uniform nehmen die Kopfbedeckung ab. Diese wird von den Soldatinnen und
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Soldaten mit der linken Hand abgenommen und mit der Öffnung zum Körper zeigend vor die Mitte der
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Brust gehalten. Die übrigen Soldatinnen und Soldaten des Ehrengeleites behalten die Kopfbedeckung
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auf.
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Kommandierende(r): (nach dem Gebet am Grab)
„Ehrenformation – rührt Euch!“
11. Nachruf der Führerin bzw. des Führers des Großen Ehrengeleites oder der Abordnung
(gegebenenfalls Übergabe der Bundesdienstflagge an die Hinterbliebenen).
12. Kommandierende(r): (im Anschluss an den Nachruf zum Spielen des „Liedes vom guten
Kameraden“)
„Ehrenformation – stillgestanden!“
„Achtung – präsen – tiert!“
„Augen – rechts!“ („Die Augen – links!“)
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Die Regelung zu Verbleib/Entfernung Sargschmuck befindet sich in Überarbeitung, s. Nr. 327/328.
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Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-3 Anlagen
(Blick zur Grabstätte)
Das Musikkorps oder die Bläsergruppe, Trommlerinnen bzw. Trommler, Fahnenabordnung,
Totenwachen, Trägerin bzw. Träger der Kopfbedeckung, Trägerin bzw. Träger der Bundes-
dienstflagge, Kranzträgerinnen bzw. Kranzträger und Ordenskissenträgerin bzw. Ordenskissenträger
behalten den Blick geradeaus. Weitere an der Bestattung teilnehmende Soldatinnen und Soldaten in
Uniform grüßen durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung. Das Musikkorps oder die
Bläsergruppe bzw. die oder der im Hintergrund verdeckt stehende Trompeterin bzw. Trompeter spielt
das „Lied vom guten Kameraden“. Die Truppenfahne wird ohne besonderes Kommando „gesenkt“
und nach dem „Lied vom guten Kameraden“ wieder „aufgenommen“.
Kommandierende(r): (nach dem Spielen des „Liedes vom guten Kameraden“)
„Augen gerade – aus!“
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„Hand – ab!“
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„Ehrenformation – rührt Euch!“
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13. Die Führerin bzw. der Führer des Großen Ehrengeleites sollte als letzter Trauergast den
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Hinterbliebenen sein Mitgefühl aussprechen. Die Ehrenformation rückt ohne Spiel ab, sobald alle
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Trauergäste die Grabstätte verlassen haben. Die Totenwachen und die übrigen an der Zeremonie
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beteiligten Soldatinnen und Soldaten rücken ab.
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Stand: Oktober 2016
Anlagen A2-2630/0-0-3
9.8 Sargschmuck und Ordenskissen
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Abbildung 1:
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Sarg mit Sargschmuck und Ordenskissen, Bundesdienstflagge, quer, Helm 76 befestigt
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Marine: möglich auch Schirmmütze, Tellermütze für Msch
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Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-3 Anlagen
9.9 Zusammenlegen der Bundesdienstflagge
Die Bundesdienstflagge ist ein nationales Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland. Der
Bedeutung dieses staatlichen Symbols entsprechend ist es erforderlich, dass die Bundesdienstflagge
mit der Würde behandelt wird, die ihrer Bedeutung gerecht wird. Grundsätzlich ist die Flagge bis zur
Grabstätte auf dem Sarg mitzuführen. Die Bundesdienstflagge sollte beim Zusammenlegen den
Boden nicht berühren.
Aufgrund der Größe der Flagge ist es erforderlich, das würdevolle Zusammenlegen mehrmals
vorzuüben, insbesondere dann, wenn die Zeremonie in der Öffentlichkeit stattfindet. Wird bei einer
Beteiligung der Bundeswehr an einer Trauerfeier bzw. Beerdigung von den Hinterbliebenen
Sargschmuck in Form der Bundesdienstflagge gewünscht, ist die Führerin bzw. der Führer der
Abordnung für eine militärisch korrekte Ausführung des Zusammenlegens verantwortlich.
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Der Platz zum Falten der Bundesdienstflagge ist durch die militärisch Verantwortlichen (z. B. Führerin
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bzw. Führer der Abordnung) gegebenenfalls in Absprache mit den übrigen Beteiligten (z. B.
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Hinterbliebenen) abzusprechen und entsprechend der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
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Ist das Zusammenlegen der Bundesdienstflagge am Grab nicht möglich (z. B. Platzmangel,
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ungünstige Wetterverhältnisse, Befestigung am Sarg), wird eine gesondert vorbereitete
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Bundesdienstflagge an die Hinterbliebenen – sofern gewünscht – übergeben.
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Bei der Trauerfeier bzw. Beerdigung tritt die Soldatin bzw. der Soldat mit der zusammengelegten
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Bundesdienstflagge in Grundstellung zur Abordnung, sofern die Bundesdienstflagge an die
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Hinterbliebenen übergeben werden soll. Weitere am Falten der Bundesdienstflagge beteiligte
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Soldatinnen und Soldaten treten in Grundstellung an einem vorher von der Führerin bzw. dem Führer
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der Abordnung festgelegten Platz an.
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Wird die Bundesdienstflagge nicht übergeben, treten alle Soldatinnen und Soldaten in Grundstellung
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an dem vorher von der Führerin bzw. dem Führer der Abordnung festgelegten Platz an.
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Anlagen A2-2630/0-0-3
Ausbildung zum Zusammenlegen der Bundesdienstflagge
Schritt 1:
Zum Zusammenlegen sind mindestens 3 Soldatinnen bzw. Soldaten vorzusehen.
Schwarzer und Gelber Streifen werden übereinander gelegt (Abb. 1). Dabei schaut der Bundesadler
zur linken Seite (Aufhängung/Flaggenmast). Es ist darauf zu achten das das gesamte Wappenschild
oben auf liegt. (Abb. 2).
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Abb. 1 Abb. 2
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Schritt 2:
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Die Bundesdienstflagge wird nun so gedreht, dass der Bundesadler nach unten zeigt (Abb. 3). Nun
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werden die Seiten eingeklappt (Abb. 3/4/5).
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Abb. 3 Abb. 4
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Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-3 Anlagen
Abb. 5
Schritt 3:
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Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Befestigungshaken nicht mit eingeklappt
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werden, sondern immer außerhalb verbleiben (Abb. 6/7).
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Sind die Außenseiten alle in Schleifen zusammengelegt, sind sie oben auf die Befestigungshaken zu
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legen (Abb. 7). de
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Abb. 6 Abb. 7
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Stand: Oktober 2016
Anlagen A2-2630/0-0-3
Schritt 4:
Dreht man nun die zusammengelegte Bundesdienstflagge um, so ist nur noch der Bundesadler zu
sehen (Abb. 8).
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Abb. 8: Beispiel
einer zusammengelegten Bundesdienstflagge
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Stand: Oktober 2016
A2-2630/0-0-3 Anlagen
9.10 Grafische Darstellung einer Ehrenformation
Beispiel einer Ehrenformation mit Ehrenbataillon/Ehrenkompanie
(Phase 1 und 2)
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Begrüßung durch Gastgeber/-in
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Meldung der Ehrenformation ank
die Besucherin bzw. den Besucher
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Besucher/-in
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Gastgeber/-in
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Führer/-in der Ehrenformation
Führer/-in des Musikkorps
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Stand: Oktober 2016