Lücke in der Lärmschutzwand der B 112 im Bereich Brieskow-Finkenheerd
Landtag Brandenburg Drucksache 6/5551 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2229 der Abgeordneten Dierk Homeyer und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5363 Lücke in der Lärmschutzwand der B 112 im Bereich Brieskow-Finkenheerd Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Zuge der Oder-Lausitz-Trasse wurde die Bun- desstraße 112 im Bereich der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd im Landkreis Oder- Spree verlegt, mit dem Ziel die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der alten Trasse vom starken Fahrzeugverkehr zu entlasten. Laut Internetseite des Landesbe- triebs Straßenwesen werden im Zuge der Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd / Wiesenau „2850 lfm Lärmschutzwände mit einer Gesamtfläche von 9350 m², davon 980 lfm beidseitig hochabsorbierend“ errichtet. Wie kürzlich unter anderem in der Sendung NDR extra 3 berichtet, befindet sich jedoch in der Lärmschutzwand eine Lücke, weshalb die in diesem Abschnitt lebenden Anwohner nun ungeschützt dem Verkehrslärm ausgesetzt sind. Frage 1: Aus welchem Grund wurde in dem besagten Abschnitt die Lärmschutzwand nicht durchgehend errichtet? zu Frage 1: Siehe Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 1775, DS 6/4445. Frage 2: Warum besteht bei einem Grundstück mit einer nicht mehr genutzten Fab- rikanlage ein Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzwand, im Fall der Anwohner im Bereich der Lücke jedoch nicht? zu Frage 2: Die Lärmschutzwand vor dem leer stehenden Fabrikgebäude resultiert aus der notwendigen Überstandslänge, um die südlich angrenzende Wohnbebauung zu schützen. Ursache dafür ist die gleichmäßige Ausbreitung des Schalls vom Emis- sions- zum Immissionsort. Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung die Lücke in der Lärmschutzwand zu schließen? Datum des Eingangs: 30.11.2016 / Ausgegeben: 05.12.2016
zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1775. Frage 4: Wie hoch wären die Kosten für einen solchen Lückenschluss und welche Veränderungen der Lärmbelastung würden sich für die betroffenen Wohneinheiten daraus ergeben? zu Frage 4: Ein Quadratmeter Lärmschutzwand wird mit ca. 350,00 € netto kalkuliert. Die Schließung der Lücke zwischen den geplanten Lärmschutzwänden würde bei einer Höhe von 3,50 m zusätzlich 385,5 m² Lärmschutzwandfläche ausmachen. Die Mehrkosten würden inkl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer ca. 185.000,00 € be- tragen. Da eine Berechnung mit Lärmschutzwand für diesen Immissionsort nicht er- folgt ist, kann die Veränderung der Lärmbelastung nicht konkret beziffert werden. Frage 5: Falls kein Lückenschluss geplant ist: Wie beabsichtigt die Landesregierung die Anwohner in diesem Abschnitt stattdessen vor Lärm zu schützen? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 6: Wann, wo und mit welchem Ergebnis wurden im Bereich der neuen Orts- umgehung Messungen der Lärmbelastung vorgenommen? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage Nr. 1 und 2 der Kleinen Anfrage Nr. 1775. Frage 7: Wie hoch ist in diesem Bereich derzeit die durchschnittliche tägliche Ver- kehrsstärke? Wie hoch ist der Schwerverkehrsanteil? zu Frage 7: Eine Zählung des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (LS) im Zeitraum vom 28.04.2016 bis 03.05.2016 auf der Ortsumgehung Brieskow- Finkenheerd/Wiesenau hat an den Werktagen einen DTV von ca. 7.500 Kfz/d erge- ben (Schwerverkehrsanteil SVw ca. 10 %). Frage 8: Welche Prognosen liegen für die Entwicklung der Verkehrsstärke sowie des Schwerverkehrsanteils vor? zu Frage 8: Der prognostizierte durchschnittliche werktägliche Kfz-Verkehr DTVw beträgt 16.000 KfZ/d mit einem SVw von 14 % (2.240 KfZ/d) nach der Straßenver- kehrsprognose 2025. Frage 9: Welche Regelungen bestehen für die Teilnahme von Mitarbeitern des Lan- desbetriebs Straßenwesen im Rahmen von Presseterminen? zu Frage 9: Zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im LS wurde eine Dienstanweisung erlassen, die von allen Beschäftigten des LS zu berücksichtigen ist. Gegenüber den Medien werden Stellungnahmen von den Vorstandsmitgliedern und den Abteilungs- leitern abgegeben. Im Ausnahmefall können auch andere Beschäftigte Auskünfte geben.