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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

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48        2021 GUTACHTEN ZUR LAGE DER V
                                      ­ ERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER




                                                                                       nanzielle Absicherung im Alter aufbauen. Dieses kommt
          1       Gut Wohnen:                                                          allerdings nach wie vor lediglich für weniger als die Hälf­

                  Eine Annäherung                                                      te der Menschen in Deutschland in Betracht, was an dem
                                                                                       nur sehr gering ausgefallenen Anstieg der Eigentums­
                                                                                       quote seit dem Jahr 1995 deutlich wird (siehe Abbildung
          Rund zwei Drittel eines Tages verbringen die Menschen                        C.I-1; für eine Darstellung der Datengrundlage siehe den
          in Deutschland im Durchschnitt in den eigenen vier                           folgenden Abschnitt).3 Außerdem unterscheidet sich die
          Wänden, so zeigt es jedenfalls eine Zeitverwendungs­                         Eigentumsquote in der Bevölkerung in unterschiedlichen
          studie des Statistischen Bundesamts (Destatis, 2015).2                       Regionen zum Teil erheblich und auch systematisch, wie
          Für diesen hohen Anteil spielen auch Nicht-Erwerbs­                          bereits der Vergleich zwischen Ost
          tätige eine große Rolle. Da in der COVID-19-Krise sehr                       und West zeigt (siehe Abbildung                      „Eine spartanisch ein­
          viele Menschen im Homeoffice arbeiteten, dürfte dieser                       C.I-2). Dieser Vergleich zeigt auch,                 gerichtete Wohnung mit
          Anteil im Jahr 2020 gestiegen sein – und selbst wenn                         dass die Wohneigentumsquote in                       grundlegenden Sachen.“
          das Homeoffice nach der Pandemie nur zum Teil bei­                           Ostdeutschland seit 1995 kons­
                                                                                                                                            Eigentümer, 34 Jahre
          behalten wird, wird die in den eigenen vier Wänden                           tant ziemlich genau 12 Prozent­
          verbrachte Zeit dauerhaft höher liegen als zuvor (Dem­                       punkte unterhalb des Werts von
          melhuber et al., 2020).                                                      Westdeutschland liegt. Für eine tiefergehende Analyse
                                                                                       der räumlichen Unterschiede der Wohneigentumsquo­
                                      Wer sich früh im Leben für eine                  te siehe Lerbs & Oberst (2014). Aber auch Vergleiche
     „Ruhe, keine nervigen
                                      Investition in Wohneigentum ent­                 unterschiedlicher Altersgruppen deuten auf struktu­
     Nachbarn, ein bisschen
                                      scheidet und über die erforder­                  relle Unterschiede hin, nämlich zu Ungunsten jüngerer
     Natur ringsherum.“
                                      lichen finanziellen Mittel verfügt,              Menschen, weil sich diese heutzutage ein Eigenheim oft
     Eigentümerin, 53 Jahre           um einen Immobilienkredit ge­                    finanziell nicht leisten können, zum Teil aber auch nicht
                                      währt zu bekommen, kann für                      leisten wollen, da sie – zumindest vor der COVID-19-Pan­
          sich mit der eigenen abbezahlten Wohnung oder dem                            demie – oft Präferenzen für andere Ausgaben, wie z. B.
          eigenen abbezahlten Haus eine tragende Säule für die fi­                     Reisen hatten (Sagner, Stockhausen & Voigtländer, 2020).



          Abbildung C.I-1: Entwicklung der Eigentumsquote 1995 –2018

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                                          1995             2000            2005             2010             2015       2018

          Gewichtete Werte, gemessen als Anteil der (selbstnutzenden) Eigentümerhaushalte an allen Haushalten in Prozent (eigene Berechnung und Darstellung;
          Datenquelle: SOEP v35).



          2   Berücksichtigt wurden die folgenden Aktivitäten: „Persönlicher Bereich“ (einschl. z. B. Schlafen, Essen und Trinken) mit 11:07 Stunden, „Haushalts-
              führung und Betreuung Familie“ (einschl. z. B. Zubereitung von Mahlzeiten, Wäsche waschen, Aufräumen der Wohnung) mit 3:07 Stunden und „Me-
              diennutzung“ (hier nur Fernsehen, Video und DVD) mit 2:07 Stunden. Die Streuung um den Durchschnittswert 2/3 ist natürlich sehr groß. Die Werte
              beziehen sich auf die letzte Erhebung für die Jahre 2012/13.
          3   Auch eine aktuelle, im Auftrag der Landesbausparkassen durchgeführte Studie blickt skeptisch auf eine künftige Steigerung der Quote (bisher nur als
              Pressemitteilung veröffentlicht auf https://www.presseportal.de/pm/35604/4801708; abgerufen am 30. Dezember 2020).
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Vier beispielhafte Belege dafür, dass die meisten Menschen in Deutschland gut wohnen:
•   Im Durchschnitt gaben Haushalte im Jahr 2019 rund 26 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten (einschl.
    Nebenkosten und Strom) aus (Destatis, 2020e). Die sogenannte Wohnkostenbelastungsquote liegt damit im
    Durchschnitt weit unterhalb des oft zitierten Grenzwerts von 40 Prozent. Das Kriterium der Bezahlbarkeit (eine
    unserer elf Facetten guten Wohnens) ist damit für den deutschlandweiten Durchschnitt erfüllt, allerdings mit
    z. T. erheblichen Unterschieden zwischen einzelnen Gruppen.


•   Weniger als ein Prozent der deutschen Bevölkerung (in absoluten Zahlen 678.000 Personen) waren im Jahr
    2018 laut ungefähren Schätzungen wohnungslos (BAG Wohnungslosenhilfe, 2019; Destatis, 2020a). Ohne Ein­
    bezug wohnungsloser anerkannter Geflüchteter beträgt der Anteil sogar nur 0,2 Prozent (237.000). Da uns
    einige Befragte die Befriedigung von Grundbedürfnissen als Kriterium für gutes Wohnen genannt haben, ist
    dieses Kriterium für die allermeisten Menschen in Deutschland erfüllt.


•   Nur 1,4 Prozent der Haushalte hatten im Jahr 2019 – vor der COVID-19-Pandemie – einen Rückstand bei Hypo­
    theken- oder Mietzahlungen (Destatis, 2020f).


•   Drei Viertel aller Haushalte verfügen über finanzielle Rücklagen für Notfälle, die es den Haushalten grundsätz­
    lich erlauben, die Folgen von Krisen wie der COVID-19-Pandemie finanziell zumindest teilweise durch Erspartes
    abzumildern (Groß, Göbler & Wagner, 2020). Allerdings haben sich seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie bis
    in den Januar 2021 hinein Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt (Bundesagentur für Arbeit,
    2021), was eine künftige Verschärfung der finanziellen Situation vieler Haushalte mit sich bringen könnte.


Vier beispielhafte Belege dafür, dass einige Menschen in Deutschland noch besser wohnen könnten:
•   Die Menschen in Deutschland geben im Schnitt pro Monat für Wohnen etwa genauso viel aus wie für Nah­
    rungsmittel, Mobilität und Freizeit (einschließlich Kultur) zusammen (Destatis, 2019). Dabei gehen sehr hohe
    Wohnkosten (und damit ein zu geringes verfügbares Nettoeinkommen für weitere Konsumausgaben, wie z. B.
    Urlaubsreisen) für viele Menschen mit einer geringeren Lebenszufriedenheit einher (DeLeire & Kalil, 2010).


•   Weniger als 13 Prozent aller Gebäude in Deutschland sind energetisch vollsaniert bzw. sind Neubauten mit
    hohem energetischen Standard (Metzger et al., 2019).


•   Weniger als die Hälfte der Gebäude (45 Prozent) ist gegen Naturgefahren wie Starkregen versichert (Gesamt­
    verband der Deutschen Versicherungswirtschaft, 2020) – und das, obwohl insbesondere Starkregen überall
    auftreten kann und viele Expertinnen und Experten zum Abschluss einer Versicherung raten (vgl. auch die
    Hintergrundinformation „Maßnahmen für eine zukunftsgerechte Naturgefahren-Absicherung“).


•   Die meisten Wohnungen in Deutschland sind Mietwohnungen, einschließlich vermieteter Eigentumswohnun­
    gen. Die Eigentümerquote (d. h. der Anteil von Eigentümerhaushalten an allen Haushalten, auch: Wohneigen­
    tumsquote) betrug im Jahr 2018 rund 46 Pozent (Destatis, 2020c).4 Der Anteil der Personen, die im Eigentum
    wohnen, ist jedoch höher als 46 Prozent, da im Schnitt mehr Personen im Eigentum wohnen als in einem an­
    gemieteten Objekt. Natürlich ist Wohneigentum nicht für jede Person zwingend mit gutem Wohnen verbunden,
    das zeigen auch unsere Ergebnisse. Für Menschen, denen beispielsweise Flexibilität ein wichtiges Gut ist, ist
    Wohneigentum nicht unbedingt geeignet; sie sollten vielmehr die Möglichkeit haben, sich adäquat am Miet-
    Wohnungsmarkt zu versorgen. Anders sieht es bei Menschen aus, die gerne Wohneigentum hätten und denen
    dieser Wunsch aufgrund von eventuellen Problemen im Markt für Eigenheime verwehrt bleibt.




4   Es gibt eine Vielzahl von amtlichen und nichtamtlichen statistischen Erhebungen, die die Eigentümer- bzw. Wohneigentumsquote erfassen. Aus
    konzeptionellen Gründen und aufgrund von stichprobenbedingten Zufallsfehlern liefern die Erhebungen leicht unterschiedliche Ergebnisse. Kleine
    Differenzen und kleine Änderungen dürfen daher nicht überbewertet werden.
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     Abbildung C.I-2: Entwicklung der Wohneigentumsquote in Ost- und Westdeutschland 1995 –2018


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                                     1995             2000             2005              2010           2015       2018
                                            Westdeutschland             Ostdeutschland

     Gewichtete Werte, gemessen als Anteil der (selbstnutzenden) Eigentümerhaushalte an allen Haushalten in Prozent (eigene Berechnung und Darstellung;
     Datenquelle: SOEP v35).




     Gleichzeitig gilt jedoch, dass Wohneigentum nicht                            Befunde und Empfehlungen siehe die Hintergrund­
     nur die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell ab­                            information auf Seite 51–52].
     sichert – auch das Wohneigentum selbst gilt es abzu­
     sichern, beispielsweise gegen zunehmende Gefahren                            Während nur rund 10 Prozent
     aufgrund des Klimawandels. „Eigentum verpflichtet“                           der Eigentümerinnen und Ei­                     „Altbau vor 1914, ruhiges
     gilt daher auch und besonders, seitdem der Klima­                            gentümer als armutsgefähr­                      Umfeld, Balkon, Aufzug,
     wandel auch in Deutschland stärker zu spüren ist,                            det gelten, also über ein Ein­                  Stuck und Parkett.“
     insbesondere mit Blick auf den Schutz vor Naturge­                           kommen verfügen, welches                        Eigentümer, 74 Jahre
     fahren wie Starkregen und Hochwasser, die grundsätz­                         unter 60 Prozent des Durch­
     lich überall in Deutschland auftreten können. In dem                         schnittseinkommens                  der
     Papier „Maßnahmen für eine zukunftsgerechte Natur­                           Haushalte in Deutschland liegt (genauer: Nettoäqui­
     gefahren-Absicherung“ (Groß, Schwarze & Wagner,                              valenzeinkommen), gilt ein Viertel aller Haushalte von
     2019), das der SVRV in Vorbereitung auf dieses Gutach­                       Mieterinnen und Mietern in Deutschland als armutsge­
     tens veröffentlicht hat,5 weist der SVRV auf steigende                       fährdet (vgl. Abbildung C.I-3). Während die Armutsrisi­
     finanzielle Risiken durch zunehmende Unwetterschä­                           koquote unter Eigentümerinnen und Eigentümern seit
     den hin: Die Bevölkerung sollte besser vor den Folgen                        1995 stagniert, ist sie bei Mieterinnen und Mietern um
     des Klimawandels geschützt werden und sich auch                              rund fünf Prozentpunkte gestiegen. Mit Blick auf die
     selbst besser schützen. Neben der zentralen Frage                            Armutsrisikoquote hat sich die Schere zwischen diesen
     „Wie schützen wir das Klima?“ wird sich die Politik in                       Gruppen also weiter geöffnet.
     Zukunft verstärkt mit der Frage beschäftigen müssen:
     „Wie schützen wir uns vor den Folgen des Klimawan­
     dels?“ Für eine Zusammenfassung der wesentlichen




     5   Der Policy Brief „Maßnahmen für eine zukunftsgerechte Naturgefahren-Absicherung“ bezieht die Ergebnisse zweier Expertisen mit ein, die der SVRV
         in Auftrag gegeben hat und die auf der Homepage des SVRV dokumentiert sind (https://www.svr-verbraucherfragen.de/dokumente/massnahmen-
         fuer-eine-zukunftsgerechte-naturgefahren-absicherung/, abgerufen am 27. Januar 2021): „Kommunikationsproblem Naturgefahren: Wie lassen
         sich Hochwasserrisiken transparent und verständlich darstellen?“ von Nadine Fleischhut (Forschungsbereich Adaptive Rationalität, Max-Planck-Ins-
         titut für Bildungsforschung, Berlin, und Hans-Ertel-Zentrum für Wetterforschung, Berlin und Offenbach) und Mirjam A. Jenny (zur Zeit der Veröffent-
         lichung Harding-Zentrum für Risikokommunikation, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin) sowie „Institutionenökonomischer Vergleich
         der Risikotransfersysteme bezüglich Elementarschäden in Europa“ von Reimund Schwarze (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig).
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Maßnahmen für eine zukunftsgerechte                                         •    Es gibt zahlreiche Informationsangebote, die die
Naturgefahren-Absicherung                                                        Bevölkerung für Naturgefahren und Gefahrenvor­
                                                                                 sorge sensibilisieren sollen – jene sind oft aber
Im globalen Vergleich befindet sich Deutschland in der                           von Expertinnen und Experten für Expertinnen und
komfortablen Ausgangslage, dass zur Umsetzung ei­                                Experten geschrieben und damit für Laien wenig
ner wirksamen Naturgefahren-Absicherung für Wohn­                                transparent und verständlich.6
gebäude das Rad nicht neu erfunden werden muss,
sondern pragmatisch an Bestehendes angeknüpft und                           Im Sinne einer zukunftsgerechten Naturgefahren-Ab­
dieses sinnvoll weiterentwickelt werden kann (Groß,                         sicherung empfiehlt der SVRV die Durchführung der
Schwarze & Wagner, 2019). Ähnlich wie in Teil E die­                        folgenden Maßnahmen:
ses Gutachtens dargestellt, gilt aber auch hier, dass
Maßnahmen der adressatengerechten Verbraucher­                              •    Einführung einer verpflichtenden „Katastrophen-
information oftmals nur eine notwendige, aber keine                              Versicherung für Wohngebäude“ (dazu ein Vor­
hinreichende Voraussetzung für eine Verbesserung der                             schlag für ein realisierbares Prämienmodell in
Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher sind:                                  Tabelle C.I-1)


•   So können Eigentümerinnen und Eigentümer von                            •    Fördermaßnahmen für Wohngebäude bezüglich
    Wohngebäuden sich schon heute gegen Naturgefah­                              Prävention und „Build Back Better“ in der Resili­
    ren wie Starkregen und Hochwasser versichern – die                           enz-Strategie des Sendai Rahmenwerks verankern
    Mehrheit tut es aber nicht.                                                  und an die Vereinten Nationen berichten


•   Das Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge                          •    Naturgefahren verstärkt im Baurecht berücksichtigen
    der Vereinten Nationen sieht Maßnahmen zur Resi­
    lienzsteigerung von Städten vor (u. a. nach Vorgabe                     •    Starkregenrisiko systematisch für ganz Deutsch­
    des „Build Back Better“ bei der Zerstörung eines                             land erfassen
    Gebäudes durch ein Unwetterereignis) – doch bis­
    lang ist unklar, für welche Zwecke die vorgesehe­                       •    Informationen über Naturgefahren evidenzbasiert,
    nen Fördergelder ausgegeben werden sollen.                                   transparent und leicht verständlich gestalten. Ein
                                                                                 konkreter Vorschlag für die Gestaltung einer laien­
•   Das Baurecht sieht grundsätzlich Schutzmaßnah­                               gerechten Hochwasserkarte zur Information über
    men gegen Naturgefahren vor – ist aber bislang                               Hochwasserrisiken, und damit zur Einschätzung
    unzureichend auf zunehmende Hochwasserrisiken                                des eigenen Hochwasserrisikos, wird in dem Policy
    ausgerichtet.                                                                Brief vorgestellt.


•   Hochwasserrisiken durch Überschwemmungen
    sind deutschlandweit systematisch erfasst – das­
    selbe gilt trotz jüngster Bestrebungen jedoch nicht
    in gleichem Maße für Starkregen.




6   Verbesserungen sind auch deswegen nicht einfach zu erreichen, da die Gefahrenvorsorge gem. Art. 30, 70 GG Ländersache ist und gewollt nicht
    einheitlich erfolgt. Nur für spezifische Gefahren gibt es bundesweite Vereinheitlichungen, so z. B. für die Warnung vor Unwettern den Deutschen
    Wetterdienst (DWD), für den Gezeiten-, Wasserstands- und Sturmflutwarndienst das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie
    für die Warnung in Fragen der Sicherheit in der Informationstechnik das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
53

52       2021 GUTACHTEN ZUR LAGE DER V
                                     ­ ERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER




         Tabelle C.I-1: Realisierbare Prämienhöhen für eine verpflichtende Naturgefahren-Versicherung für Wohngebäu-
         de in Abhängigkeit von Gefährdungsklasse und Selbstbehalt für ein Standard-Einfamilienhaus

             Gefährdungs-         Selbstbehalt            Monatliche          Art der Abdeckung
             klasse (GK)          je Schaden              Prämie

             GK 1                    500 Euro               5 Euro            Katastrophen-Versicherung als „Rundum-sorglos-Paket“

             GK 2                    500 Euro             10 Euro             Katastrophen-Versicherung als „Rundum-sorglos-Paket“

             GK 3                 5.000 Euro              25 Euro             Katastrophen-Versicherung im Basistarif mit möglichst
                                                                              niedriger Prämie und Schutz im Katastrophenfall; notwen­
                                                                              dige Voraussetzung: Ergreifen präventiver Maßnahmen

             GK 4                 Richtwert 1/10          50 Euro             Katastrophen-Versicherung im Basistarif mit möglichst
                                  des Gebäude­                                niedriger Prämie und Schutz im Katastrophenfall; notwen­
                                  werts                                       dige Voraussetzung: Ergreifen präventiver Maßnahmen




         Das gestiegene Armutsrisiko hat insbesondere für                              sie als finanziell überlastet. Mögliche Folgen einer an­
         Mieterinnen und Mieter zur Folge, dass die monat­                             haltenden finanziellen Überlastung sind Verschuldung
         lichen Mietzahlungen zu einer hohen Belastung wer­                            und Überschuldung.
         den können (z. B. Sagner, Stockhausen & Voigtländer,
         2020). Aktuell liegt in Deutschland die sogenannte                            Als finanziell durch Wohnkosten überlastet galten im
         Wohnkostenbelastungsquote, die den Anteil der Wohn­                           Jahr 2019 insgesamt 14 Prozent aller Haushalte (De­
         kosten am Haushaltsnettoeinkommen misst (auch be­                             statis, 2020g). Darunter sind insbesondere Bewoh­
         zeichnet als „Ratio Approach“ in Stone, 2006) im Jahr                         nerinnen und Bewohner von Großstädten (Baldenius,
         2019 im Schnitt bei rund 26 Prozent (Destatis, 2020e),                        Kohl & Schularick, 2020), Menschen im Rentenalter
         wobei die Spreizung des Werts erheblich ist und theo­                         (Romeu Gordo et al., 2019) und armutsnahe Haushalte,
         retisch von nahe null (z. B. im Falle von Wohneigen­                          deren Anteil in den vergangenen Jahren weiter zuge­
         tümerinnen und -eigentümern mit abbezahltem Im­                               nommen hat (Dustmann & Fitzenberger, 2018; Grabka
                                          mobilienkredit und niedrigen                 & Goebel, 2018).8
                                          Neben- und Stromkosten) bis
     „Ruhe, Erschwinglichkeit,
                                          zur Hälfte des Haushaltsein­                 Vergleicht man den Anteil, den die Ausgaben für Woh­
     Entspannung.“
                                          kommens reicht (Destatis,                    nen an den gesamten Konsumausgaben ausmachen,
     Mieter, 32 Jahre
                                          2019). Nach einer breit ak­                  so wird deutlich, dass diese den mit Abstand größten
                                          zeptierten – wenn auch recht                 Posten bekleiden (Destatis, 2019): So ist deren Anteil
         willkürlich gewählten (Praum, 2016) – Daumenregel                             mehr als doppelt so hoch im Vergleich zu den Ausga­
         gilt, dass (je nach Berechnungsgrundlage7) Haushalte                          benanteilen für Verkehr (einschließlich Ausgaben für
         nicht mehr als 30 bis 40 Prozent ihres verfügbaren mo­                        öffentliche Verkehrsdienstleistungen und für das eige­
         natlichen Einkommens für Wohnkosten ausgeben soll­                            ne Fahrzeug) und für Nahrungsmittel, gefolgt von Frei­
         ten (Groß, Göbler & Wagner, 2020) – ansonsten gelten                          zeit, Bekleidung und sonstigem Konsum.




         7     Die auch immer wieder genannte 30-Prozent-Regel (z. B. Destatis, 2020d) basiert auf dem Verhältnis von bruttowarmen Wohnkosten zum Haus-
               haltsnettoeinkommen (genau: Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen), auch Mietbelastungsquote, wohingegen die 40-Prozent-Regel die gesamten
               Wohnkosten (d. h. inklusive Ausgaben für Strom) abdeckt. Der Konvention der European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC)
               von Eurostat (2020) folgend, gehen wir – die Datenverfügbarkeit vorausgesetzt – im Folgenden von der 40-Prozent-Regel aus.
         8     Weiter vertieft wird die Debatte zur Betroffenheit von Wohnkostenüberlastung auch in der Literatur zu Bezahlbarem Wohnen (z. B. BBSR, 2018;
               Lebuhn et al., 2017) sowie in der internationalen Literatur zu Housing Affordability (z. B. Wetzstein, 2017).
54

C Die Lage der V
               ­ erbraucherinnen und Verbraucher in ­zentralen B
                                                               ­ edarfsfeldern                                                                            53




Abbildung C.I-3: Entwicklung des Anteils armutsnaher Haushalte nach Wohnverhältnis 1995 –2018


                         30


                         25


                         20


                         15


                         10


                           5


                           0
                               1995             2000             2005             2010             2015      2018
                                      Mieterinnen und Mieter            Eigentümerinnen und Eigentümer

Gewichtete Werte, gemessen als Anteil derjenigen Haushalte, deren Haushalts-Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle von 60 Prozent
des Medianeinkommens liegt, in Prozent (eigene Berechnung und Darstellung; Datenquelle: SOEP v35).




Gutes Wohnen ist eine zentrale Determinante einer                            Skala von 0 („ganz und gar unzufrieden“) bis 10 („ganz
guten Lebensqualität. Ebenso ist der Verlust an Le­                          und gar zufrieden“) eine durchschnittliche Wohnzufrie­
bensqualität aufgrund zu hoher Ausgaben für das                              denheit von rund 8 ergeben (Abbildung C.I-4), wobei die
Wohnen hinreichend in der Literatur zum subjektiven                          weit überwiegende Mehrheit der
Wohlempfinden (engl. Subjective Well-Being) belegt                           Befragten im oberen Bereich der                     „Ländliches Wohnen.“
und wird z. B. durch die entgangene Freude durch den                         Zufriedenheit (6 und mehr Punk­
                                                                                                                                 Eigentümerin, 27 Jahre
Konsum von Freizeitdienstleistungen und anderen Gü­                          te) liegt. Nicht überraschend
tern erklärt (z. B. DeLeire & Kalil, 2010) – es sei denn,                    dürfte sein, dass die Wohnzu­
das eigene Haus dient in erster Linie als Prestigeobjekt                     friedenheit von Eigentümerinnen
(siehe hierzu die Diskussion zu Prestigekonsum, engl.                        und Eigentümern mit 8,8 Punkten deutlich über der von
Conspicuous Consumption, z. B. in Brown & Gather­                            Mieterinnen und Mietern liegt (7,3 Punkte). Allerdings
good, 2020). Aber auch andere Faktoren wie z. B. die                         weisen Odermatt und Stutzer (2020) darauf hin, dass
Lage der Wohnung oder Nachbarschaft können dazu                              die Lebenszufriedenheit von Eigentümerinnen und Ei­
beitragen, dass Menschen mit ihrer Wohnung zufrieden                         gentümern nach einem Immobilienkauf zwar höher ist
sind, oder eben nicht.                                                       als zuvor, aber nicht so hoch wie sie es erwartet hatten.


Die eigens für dieses Gutachten im Auftrag des SVRV                          Der Vergleich der Zeitreihen mit den aktuellen Werten
durchgeführte repräsentative Erhebung hat für Sep­                           (zur Methodik siehe Abschnitt 2.2 in diesem Kapitel)9
tember 2020 (also in einer Zeit zwischen den beiden                          zeigt, dass die COVID-19-Pandemie die hohe durch­
Lockdowns im Jahr 2020) auf einer vielfach genutzten                         schnittliche Wohnzufriedenheit nicht hat kurzfristig ab­




9   Der SOEP-Wert von 7,9 in 2018 liegt unter Berücksichtigung des Zufallsfehlers auf derselben Höhe wie der Wert unserer Befragung (8,0). Da bei
    einer erstmaligen Befragung die Befragten leicht höhere Zufriedenheiten angeben als bei einer wiederholten Befragung (wie das beim SOEP der Fall
    ist) wurden hier nur die von uns Befragten ausgewertet, die vor der Frage nach der Wohnzufriedenheit eine offene Frage beantwortet haben, bei
    der sie Gutes Wohnen beschreiben sollten (vgl. Abschnitt 3). Durch diese offene Frage haben sie ihre Wohnsituation bewusst reflektiert und dadurch
    ergaben sich – erwartungsgemäß – niedrigere Zufriedenheitsangaben, die mit denen des SOEP gut vergleichbar sind. Denn bei der Wiederholungs-
    befragung des SOEP erfolgt ja immer wieder eine Reflexion der gesamten Lebensumstände.
55

54       2021 GUTACHTEN ZUR LAGE DER V
                                     ­ ERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER




         Abbildung C.I-4: Verteilung der Wohnzufriedenheit im September 2020


         30


         25


         20


         15


         10


          5


          0
                         0           1           2           3           4           5           6            7           8           9          10
                   ganz und gar                                                                                                              ganz und gar
                   unzufrieden                                                                                                                zufrieden


         Gewichtete Werte, gemessen als relative Häufigkeit der Nennung von Antwortmöglichkeiten auf einer Skala von 0 („ganz und gar unzufrieden“) bis
         10 („ganz und gar zufrieden“) in Prozent, Fragestellung: „Wie zufrieden sind Sie gegenwärtig mit Ihrer Wohnung?“ (Eigene Berechnung und Darstellung
         auf Basis der SVRV-Erhebung für diejenigen Befragten, die vor Beantwortung der Frage nach der Zufriedenheit eine offene Antwort zu „Gut Wohnen“ ge-
         geben haben (vgl. Abb. C.I-6), n = 458).




         sacken lassen (zumindest nicht in der hier untersuchten                      denheit mit der Wohnung nahm im Vergleich zum Wert
         Zeit zwischen dem ersten und zweiten harten Lockdown                         7,9 in 2018 bzw. 8,0 im Sommer 2020 Ende November/
         ab Dezember 2020). Vergleichbare Daten zur Wohnzu­                           Anfang Dezember 2020 auf 7,7 ab, um im Januar 2021
         friedenheit während des harten Lockdowns im Frühjahr                         auf 7,6 nochmals leicht abzusinken. Von allen erfrag­
         2020 lagen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses                             ten Zufriedenheiten ist auch zum Jahresanfang 2021
         noch nicht vor.                                                              nach über einem Monat härterem Lockdown die Wohn­
                                                                                      zufriedenheit immer noch die höchste. Nicht überra­
                                  Auch während der verschieden                        schend ist, dass die Wohnzufriedenheit während der
     „Dach überm Kopp,
                                  intensiven Lockdowns Ende 2020                      Lockdowns für Haushalte mit Kindern niedriger ist als
     warm und trocken.“
                                  und Anfang 2021 blieb die Zufrie­                   für Haushalte ohne Kinder (7,5 zu 7,8). Die niedrigere
     Mieter, 66 Jahre             denheit mit der Wohnung hoch,                       Zufriedenheit bei Kindern im Haushalt wird dabei von
                                  während die allgemeine Lebens­                      Haushalten mit Kindern im Kita-Alter getrieben; von
         zufriedenheit deutlich abgenommen hat, wie die On­                           diesen Haushalten wird eine Wohnzufriedenheit von
         line-Erhebung COMPASS zeigt.10 Auf der Skala von 0                           nur rund 7 angegeben.
         („ganz und gar unzufrieden“) bis 10 („ganz und gar zu­
         frieden“) nahm die allgemeine Lebenszufriedenheit im                         Ohne Übertreibung kann die Wohnung als „Anker der
         Vergleich zu 7,4 im Jahr 2018 auf 6,9 Ende November/                         Zufriedenheit“ bezeichnet werden. Nicht unerwähnt
         Anfang Dezember 2020 ab und blieb auch im Zeitraum                           bleiben soll an dieser Stelle allerdings, dass sich auch
         vom 6. bis 19. Januar 2021 auf diesem Wert. Die Zufrie­                      in der Pandemie zeigt, dass ökonomischer Status, und




         10   Die von Infratest-Dimap durchgeführte COMPASS-Befragung zu Themen rund um die COVID-19-Pandemie ist nach Gewichtung für die Online-Be-
              völkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit repräsentativ (vgl. https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/coronacom-
              pass/coronacompass/, abgerufen am 5. Februar 2021, und Wegwarth et al., 2020). Die Daten für 2018 stammen aus SOEP v35 und beziehen sich
              hier ebenfalls nur auf Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Für das Frühjahr 2020 werden SOEP-Daten erst im Laufe des Jahres 2021
              auswertbar sein.
56

C Die Lage der V
               ­ erbraucherinnen und Verbraucher in ­zentralen B
                                                               ­ edarfsfeldern                                                                              55




Abbildung C.I-5: Entwicklung der Wohnzufriedenheit nach Migrationshintergrund 1995 –2018


9



8



7



6



5



0
     1995                           2000                           2005                           2010                            2015              2018

      Kein Migrationshintergrund             Direkter Migrationshintergrund             Indirekter Migrationshintergrund


Gewichtete Werte, gemessen auf einer Skala von 0 („ganz und gar unzufrieden“) bis 10 („ganz und gar zufrieden“), Fragestellung: „Wie zufrieden sind Sie
gegenwärtig mit den folgenden Bereichen Ihres Lebens? Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Wohnung?“, „direkter Migrationshintergrund“ bedeutet, dass die
befragte Person nicht in Deutschland geboren ist, „indirekter Migrationshintergrund“ bedeutet, dass die Eltern bzw. Großeltern der befragten Person nicht
in Deutschland geboren sind (eigene Berechnung und Darstellung; Datenquelle: SOEP v35).




damit verbunden die Möglichkeit, eine große Wohnung                             men sowie Haushaltseinkommen, Kinderbetreuung)
zu bewohnen, reale Konsequenzen sogar für das In­                               zeigt sich, dass es keinen anderen Lebensbereich gibt,
fektionsrisiko haben: So leben rund 6,4 Millionen Men­                          der regelmäßig mit einem solch hohen Mittelwert der
schen in Deutschland (bzw. 7,8 Prozent der Bevölkerung                          Zufriedenheit bewertet wird wie die Zufriedenheit mit
laut der sogenannten Überbelegungsquote) in einer zu                            der Wohnung (Priem, Kaiser & Schupp, 2020). Sollte
kleinen Wohnung, was wiederum mit einem höheren                                 während des harten Lockdowns im Frühjahr 2020 die
Risiko verbunden ist, sich mit dem COVID-19-Virus zu                            Wohnzufriedenheit zurückgegangen sein, hat dies
infizieren. Das gilt insbesondere für armutsgefährdete                          wahrscheinlich am Vergleich wenig geändert, da auch
Menschen und auch Menschen mit ausländischem Pass                               die allgemeine Lebenszufriedenheit im Laufe der Pan­
(Schmiedendorf, 2020). Für Zeitreihen-Darstellungen                             demie zurückging, wie eigens von März bis Juni erho­
sind SOEP-Daten verfügbar,11 die aufgrund einer hohen                           bene Daten für den „Glücksatlas 2020“ zeigen (Grimm
Fallzahl auch für vertiefte Analysen sehr gut geeignet                          & Raffelhüschen, 2020).
sind. Das SOEP zeigt zum Beispiel, dass die Zufrieden­
heit mit der Wohnung auch bei Menschen mit Migra­                               Der vorliegende Bericht beschäftigt sich nicht mit
tionshintergrund gestiegen ist, wobei sie aber immer                            möglicher Diskriminierung beim Wohnen, insbeson­
unterhalb der Zufriedenheit von Menschen ohne Migra­                            dere nicht mit Diskriminierung bei der Anmietung und
tionshintergrund liegt (Abbildung C.I-5).                                       dem Kauf von Immobilien sowie in der Nachbarschaft
                                                                                (vgl. dazu z. B. Dill & Jirjahn, 2014; Dill, Jirjahn & Tsert­
Im Vergleich zu den auch mit dem SOEP erhobenen                                 vadse, 2015). Diese Frage wird nicht ausgeklammert,
Zufriedenheitswerten in anderen Lebensbereichen                                 weil der SVRV sie für unwichtig halten würde, son­
(z. B. Arbeit, Freizeit, Gesundheit, eigenes Einkom­                            dern weil das Kapitel Wohnen zunächst andere Fragen




11   Europaweit wurde die Wohnzufriedenheit 2013 statistisch dargestellt. Es hat sich gezeigt, dass im europäischen Vergleich damals die Wohnzufrie-
     denheit in Deutschland genau im EU-Durchschnitt lag (vgl. Eurostat 2015).
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56         2021 GUTACHTEN ZUR LAGE DER V
                                       ­ ERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER




           prioritär behandelt; deswegen wird auch Wohnen und        Meinungen aus der Bevölkerung zu beiden Ausprä­
           Leben in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern,         gungen guten Wohnens darzustellen und ausgewählte
           Gemeinschaftsunterkünften und anderen Formen kol­         langfristige Trends sowie kurzfristige Herausforderun­
           lektiver Unterbringung an dieser Stelle nicht unter­      gen zu diskutieren.
           sucht, insbesondere auch im Hinblick auf geflüchtete
           Menschen. Auch auf die Probleme, die durch Lärm
           entstehen (vgl. z. B. Eibich et al., 2015), wird nicht
           vertieft eingegangen (nur knapp im Kasten „Zur Be­
           deutung und zu den Gründen hoher Wohnzufrieden­
           heit“), obwohl Ruhe sich als eine wichtige Dimension
           des Wohnens erweisen wird. Bei Ruhe sollte es sich
           nicht um ein Luxusgut handeln, denn Umgebungslärm
           (konkret u. a. Verkehrslärm) kann krank machen und
           wird in zunehmendem Maße zu einem Problem, so
           eine aktuelle Studie der Weltgesundheitsorganisation
           (2018). Ähnliches gilt für weitere Umwelteinflüsse, wie
           z. B. Luftverschmutzung (Holm, 2020).


                                  Insgesamt lässt sich sagen:
     „Die Wohngemeinschaft,       Wie und wo wir wohnen, wie
     Wohnung ohne Schimmel,       viel Geld nach Abzug der
     Fenster gut und              Wohnkosten verbleibt und viele
     brauchbare Küche.“           weitere Faktoren sind wesent­
     Mieterin, 67 Jahre           liche Determinanten der Le­
                                  bensqualität der Menschen in
           Deutschland. Die Steigerung der Lebensqualität der
           Menschen in Deutschland wurde daher von der Regie­
           rungsstrategie „Gut leben in Deutschland“ (Die Bun­
           desregierung, 2016) in den Fokus genommen. Diese
           enthält Vorschläge zur Messung der Lebensqualität
           in Deutschland anhand von insgesamt 46 Indikato­
           ren – die zuvor genannte Wohnkostenbelastungsquo­
           te ist hier der wichtigste Indikator für gutes Leben in
           Deutschland im Bereich Wohnen. Wird der zuvor be­
           schriebene Grenzwert von 40 Prozent überschritten, so
           sinkt die Lebensqualität der Menschen in Deutschland,
           so die Annahme.


           Gewissermaßen als Weiterentwicklung und Vertiefung
           von Gut Leben untersuchen wir in diesem Gutachten
           Gut Wohnen, mit einem Schwerpunkt auf der subjek­
           tiven Wahrnehmung des guten Wohnens. Wie Sagner,
           Stockhausen und Voigtländer (2020) es in einem ähn­
           lichen Zusammenhang beschreiben, hat gutes Woh­
           nen sowohl eine objektive Dimension (gemessen z. B.
           durch den Anteil der Wohnkosten am Haushaltsnetto­
           einkommen – die sogenannte Wohnkostenbelastungs­
           quote) als auch eine subjektive Dimension, welcher in
           diesem Gutachten ebenso viel Raum gegeben wird.
           Ziel dieses Gutachtens ist es daher, aktuelle Daten und
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C Die Lage der V
               ­ erbraucherinnen und Verbraucher in ­zentralen B
                                                               ­ edarfsfeldern                                                                              57




Zur Bedeutung und zu den Gründen hoher                                         Dem Wohnraummietrecht in Deutschland kommt im
Wohnzufriedenheit                                                              internationalen Vergleich eine Sonderstellung zu. Es
                                                                               zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Wohnraum­
Eine aktuelle und vertiefte Analyse des Zusammen­                              mietverträge grundsätzlich13 auf unbefristete Zeit ge­
hangs von Wohn- und Lebenszufriedenheit auf Basis                              schlossen werden müssen14 und für Mieterinnen und
der SOEP-Daten durch Raffelhüschen und Renz (2020,                             Mieter zudem ein besonderer Kündigungsschutz be­
S. 86 ff.) zeigt, dass Wohn- und Lebenszufriedenheit                           steht. Eine ordentliche Kündigung der Mieterin bzw.
eng miteinander verbunden sind und z. B. Verände­                              des Mieters ist der Vermieterin oder dem Vermieter
rungen der Wohnzufriedenheit etwa 20 Prozent der                               nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, wie
Schwankungen der Lebenszufriedenheit statistisch                               insbesondere im Fall sogenannten Eigenbedarfs oder
erklären können.12                                                             bei einer schuldhaften, nicht unerheblichen Pflichtver­
                                                                               letzung der Mieterin oder des Mieters, möglich (§ 573
Der empirische Befund einer durchschnittlich sehr ho­                          Absatz 1 und 2 BGB). Insbesondere ist eine sogenann­
hen Wohnzufriedenheit in Deutschland mag vor dem                               te Änderungskündigung, also eine Kündigung mit dem
Hintergrund der immer wieder kontroversen öffentli­                            Zweck, bei Neuverhandlungen eine höhere Miete zu
chen Debatten um die Entwicklungen am Wohnungs­                                verlangen, gesetzlich verboten (§ 573 Absatz 1 Satz 2
markt verwundern. Diese Debatten widersprechen                                 BGB). Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom
jedoch keineswegs dem empirischen Befund einer ho­                             26.5.1993, BVerfGE 89, 1) hat sogar festgestellt, dass
hen Wohnzufriedenheit. Diese Zufriedenheit ist nicht                           der berechtigte Mietbesitz ein eigentumsähnliches
zuletzt Ausdruck des sozialen Wohnraummietrechts in                            Recht im Sinne von Artikel 14 des Grundgesetzes dar­
Deutschland auf der einen Seite, das Mieterinnen und                           stellt. Die Vermietern oder der Vermieter hat allerdings
Mieter im internationalen Vergleich sehr weitgehend                            im Gegenzug in gewissen zeitlichen Abständen einen
schützt, sowie der (auch) die Verbraucherinnen und                             Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis
Verbraucher vor Übereilung schützenden Regelungen                              zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558
beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie, insbesondere                           Absatz 1 BGB). Mieterhöhungen während des Mietver­
dem Erfordernis einer notariellen Beurkundung (§ 311b                          hältnisses sind jedoch insgesamt nur in den gesetz­
Absatz 1 BGB). Zugleich zeigt der empirische Befund                            lich vorgesehenen Fällen und innerhalb der festge­
das nicht unerwartete Ergebnis, dass Eigentümerinnen                           legten Grenzen möglich. Diese starke Rechtsstellung
und Eigentümer noch einmal deutlich zufriedener mit                            von Wohnraummieterinnen und -mietern dürfte einer
ihrer Wohnsituation sind als Mieterinnen und Mieter.                           der Gründe dafür sein, dass in Deutschland und ins­
Aber auch die Zufriedenheit Letzterer liegt über dem                           besondere in größeren Städten und Ballungsräumen
Niveau ihrer allgemeinen Lebenszufriedenheit. Dies                             besonders viele Menschen zur Miete wohnen.
dürfte u. a. zweierlei Gründe haben: das deutsche Miet­
recht und der Wunsch, sich gute Wohnverhältnisse zu
schaffen.




12   Die analysierten Zufriedenheiten beruhen auf subjektiven Angaben und sind deswegen grundsätzlicher methodischer Kritik bezüglich interperso-
     neller Vergleichbarkeit ausgesetzt. Allerdings hat sich inzwischen weltweit die interpersonell vergleichende Analyse der entsprechenden Zufrieden-
     heitsangaben als aussagekräftig durchgesetzt. Für eine jüngst vorgelegte Analyse der Robustheit der Ergebnisse vgl. Kaiser und Vendrik (2020), die
     auch weitere Forschungsmöglichkeiten skizzieren. Die Aussagekraft subjektiver Zufriedenheiten wird auch dadurch unterstrichen, dass profitorien-
     tierte Unternehmen dieses Instrument einsetzen um Kundenzufriedenheit zu messen (vgl. dazu z. B. https://www.servicebarometer.net/kundenmo-
     nitor/de/, abgerufen am 14. Januar 2021, und Anderson, Fornell & Lehmann, 1994).
13   Befristungen sind allein aus den in § 575 Absatz 1 BGB aufgeführten Gründen möglich, insbesondere wenn die Vermieterin oder der Vermieter die
     Räume nach Ablauf der Mietzeit für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will.
14   Nach französischem Recht können Mietverträge über Wohnräume ohne besondere Begründung befristet werden und sie werden regelmäßig auch
     befristet abgeschlossen, vgl. Barthélemy (2018). Auch in Spanien ist die Befristung des Mietvertrags die Regel, vgl. Arroyo Amayuelas (2018). Ähnli-
     ches gilt für Italien, vgl. Scaramuzzino (2018).
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