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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

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wurden im Bereich der European Score Boards und der Flash Eurobarometer sowie des
Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Daten in grenzüberschreitenden
Angelegenheiten sowie europäische Datenbestände ermittelt. Sodann wurden der
Bundesverband der Verbraucherzentralen sowie alle Landeszentralen für Verbraucherschutz
auf Grund der Datenbestände im Bereich der Beratungsstatistiken und
Verbands(Unterlassungs)klagen herangezogen. Auch private Schlichtungsstellen und
Ombudsleute wurden für Datenbestände im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung
kontaktiert.

4.        Kartographische und geographische Aufbereitung der Daten
Um eine künftige Analyse vorhandener Datenbestände und deren Verknüpfung graphisch
darstellen zu können, wurde die Möglichkeit einer kartographischen Aufbereitung der
statistischen Daten ermittelt. Wichtiger noch sind diese Informationen für die geographisch
richtige Zuordnung der Daten zu den einzelnen Gerichtsbezirken. Da die Dichte und
Verteilung der vorgefundenen Daten regional sehr unterschiedlich ist – nur Baden-
Württemberg, Bayern und Berlin lassen Verbrauchermonitore erstellen – ist diese regionale
Zuordnung der Daten von zentraler Bedeutung für Auswertungen, die über ein reines Zählen
hinaus Zusammenhänge zwischen verschiedenen beobachteten Phänomenen herstellen
sollen.
Zur Beschaffung des für die kartographische und geographische Datenbearbeitung
erforderlichen Datenmaterials wurde das Bayerische Vermessungsamt kontaktiert und um
die Bereitstellung einer Karte Bayerns mit Einzeichnung der bayerischen Oberlandesbezirke
in der Form von "ESRI shapesfiles" oder des "MapInfo Interchange Formats" als Vektordaten
gebeten. Diesbezüglich wurde im Rahmen einer möglichen Kostenentstehung nach
Rücksprache mit der Leitung der Abteilung Kartographie der Universität Bayreuth auf die
Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für
Landesentwicklung und Heimat und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst für Hochschulen hingewiesen. Diese Rahmenvereinbarung
ermöglicht die Bereitstellung von kartographischem Material zu Forschungszwecken bis zu
500 Euro pro Lehrstuhl an einer bayerischen Universität pro Jahr.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung beteiligt sich an der OpenData-Initiative der
Bayerischen Staatsregierung. Die Geodatensätze, die diesbezüglich auf der Homepage der
Vermessungsverwaltung zum Download bereitgestellt werden, stehen unter einer Creative
Commons Namensnennung 3.0 Lizenz26. Entsprechend ist bei Nutzung der Daten eine
Namensnennung der Bayerischen Vermessungsverwaltung als Rechteinhaberin
vorzunehmen. Die Bayerische Vermessungsverwaltung ist weiterhin berechtigt,
Informationen über Anwendungen und Dienste, die das OpenData-Angebot verwenden, zu
veröffentlichen27.
Eine Karte Bayerns zum Zwecke der kartographischen Darstellung der im Rahmen der
Explorationsstudie ermittelten und analysierten vorhandenen Daten ist in Form des
Amtlichen Digitalen Basis-Landschaftsmodells (ATKIS Basis-DLM) sowie in Form der Digitalen

26
     http://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html.
27
     http://www.ldbv.bayern.de/produkte/weitere/opendata.html.
                                                                                        12
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Topographische Karten im OpenData-Angebot zum Download bereitgestellt. Das Basis-
Landschaftsmodell beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat
und stellt die Verwaltungsgebiete Bayerns (Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften,
Landkreise, Regierungsbezirke) dar28. Die Digitalen Topographischen Daten sind Rasterdaten,
die einen hohen Informationsgehalt haben, insbesondere je nach Maßstab über
Straßennamen und Einzelhausdarstellung (1:10 000; 1:25 000) bis hin zur Darstellung von
Gewässern, Waldflächen, Grenzen und Siedlungsflächen (1:50 000; 1:100 000)29.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung verfügt jedoch über keine shape-files30 bezüglich der
Oberlandesgerichtsbezirksgrenzen und kann solche dementsprechend auch nicht
bereitstellen. Diesbezüglich wurde auf das Geoportal Bayern des Bayerischen Landesamts
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung verwiesen, das die Möglichkeit bietet, nach
vorhandenen Georessourcen innerhalb der Geodateninfrastruktur Bayern zu suchen31. Die
Erhebung räumlicher Informationen bezüglich des Sitzes und des Zuständigkeitsbereiches
der Gerichte fällt dabei in die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz32;
insoweit könnten grundsätzlich Daten zu den Grenzen der OLG Bezirke bereitgestellt
werden33.
Im Rahmen der vorliegenden Explorationsstudie ist jedoch problematisch, dass für die
kartographische Aufbereitung und geographische Zuordnung der Daten unter Einzeichnung
der Oberlandesgerichtsbezirksgrenzen eine Kombination aus verschiedenen shape-files, die
der bayerischen Landkarte (Bayerisches Vermessungsamt) und die shape-files der
Grenzziehung der Oberlandesgerichtsbezirke (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) nötig
wird. Für diese Kombination von shape-files fehlen jedoch im Rahmen der Explorationsstudie
sowohl die personellen Mittel, beispielsweise die eines Karthographen, der die Kombination
unterschiedlicher shape-files beherrscht, wie auch die finanziellen Mittel, für eine
entsprechende Software, wie beispielsweise ArcGIS von ESRI34, die eine Kombination
unterschiedlicher shape-files möglich macht. Somit ist im Rahmen der Explorationsstudie
eine kartographische Aufbereitung der Daten zur graphischen Darstellung nicht möglich.

III)    Das konkrete Vorgehen im Einzelnen
Die genannten Institutionen wurden beginnend mit denjenigen, deren ausdrückliche
Zuständigkeiten im Bereich des Verbraucherrechts liegen und sodann unter Erweiterung

28
   http://www.ldbv.bayern.de/produkte/atkis-basis-dlm.html.
29
   http://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html.
30
   Shape-file ist ein Dateiformat, das nicht-topographische Geometriedaten und Sachdateninformationen für
räumliche Merkmale speichert, um Geodaten darzustellen. Die geometrischen Informationen sind als shape
gespeichert und umfassen den Datensatz der Vektordaten (https://www.esri.com/library/whitepapers/
pdfs/shapefile.pdf). Diese sind im Rahmen der Studie notwendig, um die vorhandenen Daten geographisch den
einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken (beispielsweise im Rahmen einer Verwertung der Justizstatistiken)
zuordnen zu können.
31
   http://geoportal.bayern.de/geoportalbayern/seiten/info.
32
   http://geoportal.bayern.de/geoportalbayern/seiten/dienste.
33
  http://geoportal.bayern.de/geoportalbayern/anwendungen/details;jsessionid=D27E8E7E3BF93F4095C1CBF4
B2DA320F?0&ret=dienste&anc=3594b6e6-dae7-4243-abb9-f3b084274585&resId=3594b6e6-dae7-4243-abb9-
f3b084274585.
34
   https://www.esri.de/; http://www.ldbv.bayern.de/file/pdf/2065/Arbeitshilfe_Geodaten_in_der_Praxis
_gesamt.pdf.
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dieses Zuständigkeitsfeldes kontaktiert. Entsprechend eines zuvor festgesetzten
Ablaufplans35 wurde durch dieses Vorgehen dem hier zu Grunde gelegten weiten Begriff der
Verbraucherstreitigkeit Rechnung getragen36. Dieses Vorgehen im Einzelnen wird im
Folgenden ausführlich dokumentiert37.
Im Folgenden werden auch Einzelheiten der Kommunikation mit den betreffenden Stellen
berichtet. Die völlig individuellen Abläufe, die häufig erst durch (politische)
Abstimmungsbedarfe        zwischen      verschiedenen       Bundesländern        respective
Landeseinrichtungen strukturiert wurden, verdeutlichen bereits als solche einen erheblichen
Standardisierungsbedarf auch für die Verfahren. Für die vorliegende Studie wurde ganz
überwiegend zunächst fernmündlich die Zuständigkeitslage in den angefragten Institutionen
abgeklärt, bevor dort schriftlich angefragt wurde. Dabei wurde stets auf den
Verwendungszweck – die vorliegende Studie für das BMJV respective den
Sachverständigenrat – verwiesen. Im Folgenden wird das Vorgehen im Rahmen der
Exploration chronologisch dargestellt.

1.      Für den Verbraucherschutz zuständige Landesministerien
In einem ersten Schritt wurden die für Verbraucherschutz zuständigen Landesministerien
telefonisch kontaktiert. Bei Kontaktierung der telefonischen Servicestelle der Ministerien
wurden wir regelmäßig in die jeweilige Abteilung für wirtschaftlichen Verbraucherschutz
verwiesen unter Hinweis auf andere Zuständigkeiten im Bereich des Gesundheitsschutzes
und im Bereich der Lebensmittelsicherheit.
Hier wurde das Vorhaben der Explorationsstudie bereits im Telefongespräch erörtert und
um Unterstützung bei der Datensammlung bereit vorhandener Daten gebeten. Ein
schriftliches Anschreiben, in welchem Vorhaben und Zweck der Studie konkretisiert
dargestellt wird, wurde angekündigt und im Rahmen der Zuständigkeit die konkret zu
kontaktierende Stelle festgestellt. Sodann wurde das schriftliche Anschreiben mit der Bitte
um Unterstützung der zuständigen Stelle im Rahmen der Studie postalisch oder elektronisch
versandt.
Im Anschreiben an die für Verbraucherschutz zuständigen Landesministerien wurde um
Übermittlung der vorhandenen behördlichen Datenbestände im Bereich des
Verbraucherrechts und zu Verbraucherstreitigkeiten gebeten38. Diese Daten würden im
Rahmen einer Explorationsstudie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz gesammelt und gemeinsam mit bereits vorhandenem Datenmaterial zur
statistischen Erfassung und Bewertung zusammengeführt, um dann einer Analyse und
Interpretation mit den Methoden der empirischen Forschung unterzogen zu werden. Im
Einzelnen wurden die Datenbestände in den Bereichen Verbraucherstreitigkeiten,
Verbraucherhandeln, Verbraucherstimmung, Verbrauchervertrauen und Informations-
verhalten von Verbrauchern erbeten. In der Sache wurden Daten aus den Bereichen der


35
   Siehe im Anhang II den Ablaufplan für die Erarbeitung der Explorationsstudie.
36
   Siehe unter II. 1.
37
   Die genannten Internetseiten sind – soweit nicht ausdrücklich anders mitgeteilt zuletzt am 18.03.2016
besucht worden.
38
   Siehe ein Beispiel-Anschreiben im Anhang II.
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Finanzen/ Versicherungen, der Konsumgüter, der Telefon/ Internetnutzung, sowie aus den
Verbraucherschutzfeldern Essen/ Trinken, Gesundheitsangaben/ Produktangaben, Energie/
Wohnen und Verkehr/ Freizeit angefragt. Ausdrücklich wurden die Adressaten darauf
hingewiesen, dass auch die Mitteilung des Fehlens entsprechenden Datenmaterials eine
wichtige Information für die Datenerhebung sei. Das Anschreiben wurde an die telefonisch
erfragte zuständige Stelle zu Händen der diesbezüglich genannten Kontaktperson gesendet.
Insbesondere wurden die zuständigen Stellen des Landesministeriums Baden-Württembergs,
des Staatsministeriums Bayerns und der Senatsverwaltung Berlins um die Bereitstellung der
Rohdaten zu den Verbrauchermonitoren gebeten, die in diesen drei Ländern durchgeführt
werden. Die Ministerien Bayerns und Baden-Württembergs koordinierten hierbei ihre
Antwort uns gegenüber. Eine Vereinbarung über die Nutzung der Daten und ein förmlicher
Antrag zur Bereitstellung der Daten wurden vom bayerischen Staatsministerium als
Voraussetzung für die Bereitstellung genannt und Anfang März 2016 auch abgeschlossen.
Die Senatsverwaltung Berlins stimmte der Bereitstellung der Daten zu und verwies hierfür an
die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).

2.      Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle des Ministeriums für
Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württembergs wurde auf das
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.39 und dessen Projekt des Online-
Schlichters hingewiesen. Dies ist ein gemeinnütziger deutsch-französischer Verein, der zum
Ziel hat, die Verbraucherrechte in Europa wahrzunehmen und zu fördern40. Gefördert wird
der Verein neben vielen weiteren Partnern durch das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, die Europäische Kommission sowie die für den Verbraucherschutz
zuständigen Ministerien Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens, von Rheinland-Pfalz und
die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin41. Unter dem Dach des
Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. arbeiten mehrere Dienste, die
miteinander eng verwoben sind. Im Einzelnen sind unter diesem Dach die Europäischen
Verbraucherzentren Deutschland und Frankreich, die eCommerce-Verbindungsstelle
Deutschland, die Kontaktstelle für französische Verbraucher sowie der Online-Schlichter
organisiert42. Die zuständige Stelle des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
wurde in Folge dessen kontaktiert und in einem elektronisch übersandten Anschreiben um
die Bereitstellung von Daten insbesondere im Rahmen des Online-Schlichter-Projektes
gebeten; der Online-Schlichter fungiert seit 2009 als freiwillige Schlichtungsstelle vor allem
für online zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossene Verträge43.




39
   http://www.cec-zev.eu/de/startseite/.
40
   http://www.cec-zev.eu/de/ueber-uns/ziele-und-aufgaben/.
41
   http://www.cec-zev.eu/de/ueber-uns/partner/.
42
   http://www.cec-zev.eu/de/ueber-uns/ziele-und-aufgaben/.
43
   https://www.online-schlichter.de/ueber-uns/der-online-schlichter-ist-ein-projekt-des-zentrums-fuer-
europaeischen-verbraucherschutz-ev.
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3.   Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Verbraucherzentralen der 16
Bundesländer
Weiterhin wurde im Rahmen der Kontaktaufnahme zu den Verbraucherzentralen der 16
Bundesländer zunächst der Bundesverband der Verbraucherzentralen angesprochen. Im
Rahmen eines Telefonats wurde ein Anschreiben angekündigt und im Speziellen die Daten
der Beratungsstatistiken und solche zu Verbandsunterlassungsklagen angefordert. Hier
wurde vereinbart, dass die Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer gesondert um
Unterstützung gebeten werden und zusätzlich eine bundesweite Koordination über den
Bundesverband stattfinden wird. Sodann wurden die einzelnen Verbraucherzentralen
telefonisch kontaktiert und das Anschreiben postalisch oder elektronisch versandt.

4.      Daten auf Europäischer Ebene – Consumer Score Boards
In einem weiteren Schritt wurden Daten auf europäischer Ebene ermittelt. Auf europäischer
Ebene werden im Rahmen der Consumer Score Boards Daten bezüglich der
Verbrauchersituation in den Mitgliedsstaaten und der Integration in den Binnenmarkt aus
Verbraucherperspektive (Consumer Conditions Score Boards) und die Leistungsfähigkeit von
über 50 Verbrauchermärkten44 in der Europäischen Union, Island und Norwegen anhand von
Indikatoren wie der Vergleichbarkeit der Angebote, dem Vertrauen in die Einzelhändler,
sowie Probleme, Beschwerden, Zufriedenheit, Wechselhäufigkeit und Wahl von Märkten
(Consumer Markets Score Boards) erhoben45. Die Hauptquellen der Daten sind im Rahmen
des Consumer Market Score Boards europaweite Marktbeobachtungsstudien sowie
Verbraucher- und Einzelhändler Befragungen (Consumer Conditions Score Board).
Zur Einbeziehung der Daten in die Studie wurde die im Rahmen des Consumer Score Boards
zuständige Stelle des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der
Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht kontaktiert. Das BMJV verfügt diesbezüglich noch
nicht über eigene Datenbestände. Diese werden bisher im Auftrag der Europäischen
Kommission erhoben. In Zukunft sollen diese Daten im Rahmen des Marktwächterprojektes
entsprechend der Empfehlung der Kommission zu Erhebung von Verbraucherbeschwerden
erhoben und strukturiert werden46. Jedoch wird – wegen der fehlenden Tiefe der
Erhebungsvorschläge der Kommission – seitens des Bundesministeriums darüber
nachgedacht, über die Empfehlung der Kommission hinaus im Rahmen des
Marktwächterprojektes weitergehende Daten zu sammeln respective diese vertiefter zu
strukturieren.

5.      (Flash-) Eurobarometer
Im Rahmen der weiteren Recherche ergab sich, dass bisher die Hauptquellen des Consumer
Conditions Scoreboards die Flash-Eurobarometer 359, 358 (2013), 331, 332 (2012), 330, 299

44
   Diese teilen sich in spezifisch festgelegte Märkte für Güter- und Dienstleistungen auf, die in den jeweiligen
Ländern analysiert werden:
http://ec.europa.eu/consumers/consumer_evidence/consumer_scoreboards/market_monitoring/docs/consu
mer_market_monitoring_2013_part_2.pdf.
45
   http://ec.europa.eu/consumers/consumer_evidence/consumer_scoreboards/index_en.htm.
46
   Empfehlung der Kommission vom 12. Mai 2010 zur Verwendung einer harmonisierten Methodik zur
Klassifizierung und Meldung von Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen, ABlEU Nr. L 136 vom
2.6.2010.
                                                                                                              16
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(2011), 282 (2010), 278, 243 (2009) sind47. Das Eurobarometer ist eine von der Europäischen
Kommission in Auftrag gegebene Umfrage, die seit 1974 zweimal jährlich, einmal im Frühjahr
und einmal im Herbst, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erhoben wird. Dabei
wird von Anfang an ein identischer Fragebogen verwendet. Inhalt der Fragen des
Eurobarometers sind Fragen zur Einstellung und Wahrnehmung der Bürger der EU zu den
nationalen und europäischen Institutionen sowie zur allgemeinen politischen Situation und
wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedsländern48.
Darüber hinaus gibt es Umfragedaten des sogenannten Flasheurobarometers, die – von der
Europäischen Kommission seit 1978 in Auftrag gegeben – durch die TNS Infratest
Sozialforschung GmbH und TNS Opinion & Sozial erhoben werden49. Letzteres sind per
Telefoninterview spezifischer Zielgruppen kurzfristig und einmalig auf Anfrage der
Europäischen Kommission erhobene Fragen zu jeweils aktuellen Themen und
Problembereichen, für die die Kommission schnelle Informationen benötigt50..
Insbesondere sind im Bereich des Verbraucherrechtes und zu Verbraucherstreitigkeiten die
Daten der Flash-Eurobarometer zum Verbraucherhandeln bei grenzüberschreitendem
Handel und Verbraucherschutz Nr. 397 aus dem Jahr 201451, 358 aus dem Jahr 201252, 332
aus dem Jahr 201153 und 299/299a aus dem Jahr 201054 relevant. Diese erfassen
insbesondere     Angaben      zu     Verbraucherbeschwerden        im     Rahmen     des
grenzüberschreitendenden Handels und – für die in Deutschland erhobenen Teile der
Datensätze – innerhalb Deutschlands, die gegenüber den Anbietern selbst, gegenüber
Verbraucherorganisationen, Schlichtungsstellen und vor Gericht vorgebracht werden.
Im Bereich des Reiserechts enthalten insbesondere die Flash-Eurobarometer über die
Vorlieben der EU-Bürger im Tourismus Nr. 414 aus dem Jahre 201555 und Nr. 392 aus dem
Jahre 201456 Daten zu Verbraucherbeschwerden und Verbraucherzufriedenheit (Die
Vorgängerbefragungen Nr. 370, 334, 328, 29157 enthalten bezüglich der Beschwerden keine
Angaben, sondern behandeln lediglich den Bereich der Verbraucherzufriedenheit)58.

6.      GESIS – Leibnitz-Institut für Sozialwissenschaften e.V.
Die Primärdaten der Eurobarometer auf Individualebene und die zugehörige Dokumentation
werden von der Europäischen Kommission seit den 1970er Jahren für die

47
   http://ec.europa.eu/consumers/consumer_evidence/consumer_scoreboards/survey_consumers_retailers
/index_en.htm.
48
   http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm sowie von Rüdiger Jacob; Andreas Heinz; Jean Philippe
Décieux (2013), Umfrage. Einführung in die Methoden der Umfrageforschung, 3. Auflage, München,
Oldenbourg).
49
   https://www.tns-infratest.com/presse/pdf/Presse/Kurzinfo_Eurobarometer.pdf;
http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm.
50
   http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_en.htm.
51
   https://open-data.europa.eu/de/data/dataset/S2031_397_ENG.
52
   http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_358_en.pdf.
53
   http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_332_en.pdf.
54
   http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_239_225_en.htm#229.
55
   http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_414_en.pdf.
56
   http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_392_en.pdf.
57
   http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_239_225_en.htm#229.
58
   http://www.gesis.org/eurobarometer-data-service/survey-series/flash-eb/study-overview/.
                                                                                                           17
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sozialwissenschaftliche Forschung und Lehre in dem Datenarchiv des GESIS – Leibnitz-
Institut für Sozialwissenschaften zur Verfügung gestellt 59.
Das GESIS-Leibnitz-Institut für Sozialwissenschaften e.V. ist eine zentrale
Infrastruktureinrichtung der deutschen Sozialwissenschaften und verfügt über mehrere
Standorte. Durch das Datenarchiv für Sozialwissenschaften (DAS) wird Zugang zu Daten aus
der Sozialforschung zu Forschungszwecken gewährt. Hier werden die Primärdaten für
Sekundärauswertungen aufbereitet und nach Registrierung und unter Angabe des
Verwendungszweckes online zum Download bereitgestellt60. Diesbezüglich wurde das
zuständige Data Archive for the Social Sciences (DAS) des GESIS-Leibniz Institut für
Sozialwissenschaften telefonisch kontaktiert und auf elektronischem Wege das Anschreiben
versendet. Hierbei wurden konkrete Hinweise auf Datenbestände erlangt und Kontakt zum
allgemeinen Datenservice des GESIS-Instituts für Rückfragen bezüglich der nötigen
technischen Voraussetzung zur Nutzung der Daten vermittelt.
Über die Daten der Flash-Eurobarometer hinaus konnten hierdurch insbesondere im – weit
ausgelegten – Rahmen des Reiserechts weitere Datenbestände des GESIS-Instituts ermittelt
werden. Diesbezüglich wurde ein Datenbestand aus dem DFG-Projekt "Mobilität und
Verkehrsmittelwahl" aus den Jahren 1999 und 2000 festgestellt, der in den
Untersuchungsgebieten Berlin Mitte, Berlin Friedrichshain, Berlin Tiergarten und Berlin
Schöneberg, sowie Falkensee, Nauen und Neuruppin sowie Potsdam erhoben wurde61.

7.     Justizstatistiken
Weiterhin wurde bezüglich vorhandener statistischer Daten im Bereich der Justiz zunächst
das bayerische Staatsministerium der Justiz kontaktiert und um die Bereitstellung der
Rohdaten der Justizstatistiken62 gebeten. Von dort wurden wir an die zuständige Stelle des
Justizministeriums Nordrhein-Westfalens vermittelt mit dem Hinweis auf die gemeinsame
Koordinierung der Justizstatistiken der Bundesländer im Ausschuss der Justizstatistik unter
dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens.
Die zuständige Stelle des Justizministeriums Nordrhein-Westfalens wurde kontaktiert. Es
wurden schriftlich die konkreten Angaben zu den nötigen Daten im Rahmen der
Justizstatistiken mitgeteilt. Im Einzelnen wurden die Rohdaten (2010 bis 2015) der
Justizstatistiken aller Bundesländer auf der untersten Stufe der Datenerhebung (Ebene der
Amtsgerichte) insbesondere zu Kaufsachen, Arzthaftungssachen, Reisevertragssachen, Miet/
Kredit/ Leasingsachen und Verbraucherinsolvenzverfahren angefragt.
Als Voraussetzung für die Bereitstellung der Daten wurden ein Forschungsplan63 und eine
Erklärung64 zur Nutzung der Daten von den Justizverwaltungen der Länder angefordert.
Diese wurden der zuständigen Stelle des Justizministeriums Nordrhein-Westfalens
59
   http://www.gesis.org/eurobarometer-data-service/home/.
60
  https://dbk.gesis.org/dbksearch/index.asp?db=d .
61
  https://dbk.gesis.org/dbksearch/sdesc2.asp?no=4203&search=mobilit%E4t%20und%20verkehrsmittelwahl&s
earch2=&DB=d&tab=0&notabs=&nf=1&af=&ll=10 .
62
   https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/GerichtePersonal/Zivilgerichte
2100210137004.pdf?__blob=publicationFile.
63
   Siehe Anhang II.
64
   Siehe Anhang II.
                                                                                                 18
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elektronisch übersandt, die sodann die Koordination der Zustimmung der
Landesjustizverwaltungen übernahm. Nach Zustimmung der Landesverwaltungen der Justiz
übermittelte das für die Aufbereitung der Daten zuständige Landesamt für Statistik
Niedersachsen eine Kostenaufstellung bezüglich der Aufbereitung der angefragten
Datensätze für die Sekundärforschung.

8.      Schlichtungsstellen und Ombudsleute
In einem weiteren Schritt wurden verschiedene Schlichtungsstellen und Ombudsleute
angesprochen. Hier wurden insbesondere die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für
den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)65 und auf Länderebene die Ombudsstelle für
den Nahverkehr Baden-Württemberg des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.
(VDV) und des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V. (WBO)66,
die Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB)67, die Schlichtungsstelle
Nahverkehr Nordrhein-Westfalens (snv)68 und die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern des
Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie des Landesverbandes Bayerischer
Omnibusunternehmen e.V. (LBO)69 im Bereich des Reiserechts und des öffentlichen
Personenverkehrs kontaktiert. Hier wurde jeweils um die Bereitstellung vorhandener Daten
im Bereich der Schlichtung im öffentlichen Personenverkehr gebeten.
Bezüglich vorhandener Daten im Bereich der Schlichtung bei Arzthaftungsfragen wurde die
Bundesärztekammer angesprochen. Diese bereitet die Daten der Landesärztekammern, in
deren Zuständigkeit zur Beurteilung ärztlichen Handelns Gutachterkommissionen und für
Ausgleichsansprüche Schlichtungsstellen eingerichtet sind, zentral statistisch auf70.
Ferner wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Schlichtungsstelle bei außergerichtlichen Streitbeilegungen von Verbraucherrechts-
streitigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch kontaktiert71.

9.      Juristische Datenbanken Beck-Online und juris
Zusätzlich wurden im Rahmen der Ermittlung verbraucherrechtlich relevanter Daten die
juristische Fachdatenbanken Beck-Online.DIE DATENBANK und juris zur Recherche
herangezogen.
Beck-Online.DIE DATENBANK ist eine juristische Datenbank des Verlages C. H. Beck, die im
Jahre 2001 gegründet wurde72. Das Angebot von Beck-Online umfasst entsprechend der
gebuchten Module73 Dokumente aus allen Gebieten der Rechtswissenschaft und
Rechtsprechung. So sind neben Gesetzestexten und Urteilen ein großes Angebot weiterer

65
   https://soep-online.de/.
66
   https://www.vdv.de/ombudsstelle-nahverkehr-baden-wuerttemberg.aspx.
67
   http://www.nahverkehr-snub.de/.
68
   https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de/doc12270A.
69
   https://www.vdv.de/ombudsstelle-nahverkehr-bayern.aspx.
70
   http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/.
71
  http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/SchlichtungsstelleKA
GB/schlichtungsstelle_kagb_node.html.
72
   https://beck-online.beck.de/rsw/upload/be6ck.net/WEB_BO_Kurz_2015_hoch.pdf.
73
   http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/detail.php?bib_id=ub_bt&colors=&ocolors=&lett=f&tid=0&titel_id=
1168.
                                                                                                       19
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grundlegender juristischer Standardwerke aus dem Verlag Beck, hierbei insbesondere
Kommentare (z.B. Münchener Kommentar zum BGB), Handbücher sowie Zeitschriften (z.B.
NJW, NVwZ) enthalten.
Die juristische Datenbank juris, gegründet als Abteilung des Bundesjustizministeriums 1984
und nach Überführung in eine GmbH in Bundesbesitz (1985) seit 2000 teilprivatisiert, stellt
eine Sammlung von gerichtlichen Entscheidungen, Gesetzen und Kommentierungen sowie
von juristischen Zeitschriften, Handbüchern und Kommentaren bereit.74 Schwerpunkt der
Datenbank liegt im Bereich der Rechtsprechung. So ist die Sammlung gerichtlicher
Entscheidungen bis ins Jahr 1947 zurückreichend und umfasst mehr als eine Million
Dokumente.75
Im Rahmen der Recherche wurde hier der Versuch unternommen, durch die in den
Datenbanken enthaltene Sammlung gerichtlicher Entscheidungen Daten zur
Verbraucherstreitigkeiten zu erschließen. Die Ermittlung der verbraucherrechtlich
rele a te Date erfolgte dur h Ei ga e des Su h egriffs „Ver rau her“ i die Su h aske
der Date a k u ter Ei s hrä ku g der Su he auf „Re htspre hu g“ und das jeweilig
beispielhaft herangezogene Gericht hier: „Bu desgeri htshof“, „O erla desgeri ht
Nür erg/Ba erg/Mü he “ .

IV)     Befunde I: Datensammler – Datenarten – Dateneignung
Gegenüber der skeptischen Grunderwartung hat das Ausmaß der Befunde insgesamt
überrascht. Zunächst erheben – insbesondere durch die Verbrauchermonitore – einige
Landesministerien relativ breit Daten über Verbraucherrecht, Verbraucherstreitigkeiten und
Verbraucherbeschwerden. Andererseits fällt auf, dass die vorhandenen Daten kaum einmal
zusammengestellt und miteinander verbunden werden. Aus wissenschaftlicher Sicht noch
schwerer wirkt die begrenzte Eignung der vorgefundenen Daten für weitergehende
statistische Untersuchungen.

1.      Welche Institutionen sammeln Daten?
Im Rahmen der Untersuchung wurde festgestellt, dass auf der Ebene der für
Verbraucherschutz zuständigen Landesministerien in der Regel keine Daten im Bereich des
Verbraucherrechts    gesammelt     werden.      Hervorzuheben        sind     jedoch   die
                                                                           76
Verbrauchermonitore der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Berlin , die insoweit
eine Lücke füllen, wenngleich Verbraucherstreitigkeiten und -beschwerden nur begrenzt
Gegenstand der Erhebungen sind. Im Übrigen findet lediglich im Bereich der Gesundheit, der
Lebensmittelüberwachung, des Eich- und Messwesens, der Produktsicherheit und des
Arbeitsschutzes eine für Verbraucherfragen relevante Datenerhebung auf Ebene der
verbraucherschützenden Landesministerien statt77. Durch die Landesministerien der Justiz

74
   http://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/3unternehmen_2/ueber_juris/ueber_juris.jsp.
75
   https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/unternehmen_2/ueber_juris/ueber_juris.jsp.
76
   Siehe hierzu insbesondere unter sub 3. a.
77
   Vgl.: Mecklenburg-Vorpommern: http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/gb/index.jsp;
Sachsen-Anhalt: http://www.verbraucherschutz.sachsen-
anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/service/publikationen/ja
hresberichte/jahresbericht2014lebensmittel.pdf, http://www.verbraucherschutz.sachsen-
                                                                                                     20
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werden zudem jährlich Justizstatistiken geführt. Die Daten werden bundesweit einheitlich
auf Länderebene erhoben und stehen unter der bundesweiten Koordination des
Ausschusses der Justizstatistik78. Einen spezifischen Verbraucherbezug weisen sie
überwiegend nicht auf. Daten, die konkret das Verbraucherrecht und
Verbraucherstreitigkeiten betreffen, werden somit auf Landesebene bei den für
Verbraucherschutz zuständigen Landesministerien in der Regel nicht erhoben. Insofern
wurde von den zuständigen Stellen regelmäßig auf die Beratungsstatistiken der
Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer verwiesen, auf die seitens der Ministerien auch
zurückgegriffen werde.
Für die politische Praxis regelmäßig besonders wichtig sind daher die Daten der
Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer unter dem Dach des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. erheben Daten im Rahmen ihrer
Beratungsstatistiken und zum kollektiven Rechtsschutz. Diese Praxis soll im Rahmen des
Marktwächterkonzeptes ausgebaut und stärker standardisiert werden.79
Auf europäischer Ebene werden im Rahmen des European Consumer Score Boards und
dessen Hauptquelle, den (Flash-)Eurobarometern, im Auftrag der Europäischen Kommission
Daten zum grenzüberschreitenden Verbraucherhandeln und zur Verbraucherzufriedenheit
beispielsweise im Bereich des Tourismus erhoben80.
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. und dessen Projekt des "Online-
Schlichters" sammeln Daten zu Beschwerden und deren Schlichtung bei Online-Verträgen,
die zwischen Verbraucher und Unternehmer geschlossen werden81. Die Schlichtungsstellen
des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs82, die Schlichtungsstellen und
Gutachterkommissionen der Landesärztekammern83 sowie die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Tätigkeit als Schlichtungsstellen84 erheben in
der Regel statistische Daten der eingereichten Anträge und abgeschlossenen
Schlichtungsverfahren.


anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/service/publikationen/ja
hresberichte/gesamtjahresbericht2014.pdf; Thüringen: http://www.thueringen.de/th7/tlv/arbeitsschutz/,
http://www.thueringen.de/th7/tlv/lmsicher/index.aspx,
http://www.thueringen.de/th7/tlv/eichwesen/index.aspx; Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-
holstein.de/DE/Fachinhalte/A/arbeitsschutz/Downloads/arbeitsschutz_Arbeitsschutzbericht2016.pdf?__blob=
publicationFile&v=2; http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/P/produktsicherheit.html; Sachsen:
http://www.eichamt.sachsen.de/285.htm; http://www.lua.sachsen.de/,
http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/; Nordrhein-Westfalen: https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz-
ernaehrung/wer-macht-was/wer-macht-was-amtliche-ueberwachung/, www.verbraucherwarnungen.nrw.de,
unter: http://www.ilm.nrw.de/pestrep/pestshow1.html,
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/06_mnkp_dokumente/lm_mnkp_Rahmenp
lan.pdf;jsessionid=C2CFF84BFF7919C3F0CE229442279D03.2_cid350?__blob=publicationFile&v=11, siehe auch
Jahresbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalens.
78
   Siehe unter III. 7. und sub 3 b.
79
   Siehe unter sub 3 c.
80
   Siehe unter III. 5. und sub 3. d.
81
   Siehe unter III. 2. und sub 3. e.
82
   Siehe unter III. 8. und sub 3. f. sowie die Tabelle zur Gegenüberstellung der Reisevertragssachen im Anhang I.
83
  http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Behandlungs
fehler/Behandlungsfehlerstatistik.pdf.
84
   https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bericht/dl_be_schlichtungsstelle_taetigkeitsbericht
_2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
                                                                                                              21
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