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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
PERSONALISIERTE VERBRAUCHERINFORMATION: EIN WERKSTATTBERICHT 24
level of consumer understanding of a disclosure will be considered sufficient? And what groups of consumers will be left out?
Should the disclosure be salient to the lowest common denominator? The second route, the design-based approach, would
require lawmakers and regulators to have a stronger focus on the effects of design aspects of disclosures on consumer un-
derstanding. Changes in colour, font, positioning, timing and lay-out of a disclosure have positive effects on disclosure effec-
tiveness.10 And lastly, there is empirical evidence that suggests that consumer understanding benefits from the standardiza-
tion of disclosures.11 When disclosures are the same in terms of wording, design and positioning, consumers are more likely
to identify them and understand the message they convey. Ideally, the standardization takes place at an international level.
3. Personalising online disclosures as a way of improving their effectiveness
Personalisation in marketing is used to optimize conversion. Would it be beneficial to consumers if the law were to require
businesses to use personalisation in order to optimise the effectiveness of transparency requirements? Would such an ap-
proach lead to increased consumer understanding of the information that is provided to them? These questions are at the
focal point of this section. At first glance, it seems a sensible idea to apply a successful marketing technique as a tool in
consumer protection. So, the idea deserves a closer look.
Any use of personal data immediately begs the question whether that use is in line with the GDPR. Apart from that assess-
ment, which falls outside the scope of this paper, one could question whether the legislature should create an additional
statutory ground for data collection. Even more so, as it will be hard to ensure that the data collected for personalised dis-
closure purposes will not be used for the optimization of marketing as well. Furthermore, allowing personalisation of disclo-
sures may foreclose the wider policy debates on the desirability of personalised marketing such as the one currently taking
place in the European Parliament in relation to the Digital Services Act. 12 Leaving the data protection debate aside for now,
let us take a closer look at some of the implications and questions related to statutory personalised disclosure requirements
from a consumer-protection perspective.
Defining the recipient of the norm
Generally speaking, consumer law requires the same transparency requirements for all businesses in their relationship with
consumers, regardless of their size or other characteristics. In order to be able to disclose in a personalised manner, customer
data is a prerequisite. However, not all businesses use personalisation in online marketing and not all businesses have suffi-
cient data at their disposal to personalise the disclosures. A general requirement to disclosure in a personalised manner may
thus be disproportionate. The legislature could resort to the identification of a specific group of businesses to which the
requirements would apply. However, such as approach would potentially raise some tough questions such as: how to define
clearly the group of norm recipients? What are the effects on the market of limiting the group of norm recipients? What is
the impact of that limitation on consumer protection?
Related costs for businesses
The business community will argue (partially correctly) that the introduction of a statutory requirement to personalise dis-
closures will add costs, and will therefore lead to higher prices or reduced profits. Creating personalised disclosures may
require additional data collection, expansion of the IT-infrastructures to enable personalised disclosures, and testing to en-
sure effectiveness. A first consideration will be whether these additional investments may impact the willingness-to-comply.
Furthermore, from a legislative point of view, one may want to know whether the costs for businesses are proportionate in
relation to the gains in terms of consumer protection. As of today, there is no solid research that could support a position in
this matter.
10 ACM (2021), ACM: online deception often comes down to the smallest details. Available at https://www.acm.nl/en/publications/acm-
online-deception-often-comes-down-smallest-details; and Costa, E. & Halpern, D. (2019). The behavioural science of online harm and manip-
ulation, and what to do about it: An exploratory paper to spark ideas and debate, p. 34. The Behavioural Insights Team. Available at
https://www.bi.team/publications/the-behavioural-science-of-online-harm-and-manipulation-and-what-to-do-about-it/ (last accessed
25/1/22).
11 For example Loewenstein, G., Sunstein, C. R., & Golman, R. (2014). Disclosure: Psychology changes everything. Annual Review of Econom-
ics, 6(1), 391-419; and Boerman, S. C. (2020). The effects of the standardized Instagram disclosure for micro-and meso-influencers. Comput-
ers in Human Behavior, 103, 199-207.
12 European Parliament (2021). Digital Markets Act: ending unfair practices of big online platforms. Available at https://www.europarl.eu-
ropa.eu/news/en/press-room/20211118IPR17636/digital-markets-act-ending-unfair-practices-of-big-online-platforms (last accessed
25/1/22).
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Business incentives to personalise disclosures effectively
As is the case for non-personalised disclosures, businesses will not always have an incentive to disclose effectively, especially
when disclosures can harm conversion. It may prove to be particularly hard to define at what point a business has undertaken
sufficient efforts to improve the effectiveness of a disclosure through personalisation.
Enforcing the requirements
Enforcing consumer law in a personalised sales environment already poses some serious challenges for enforcement (either
public or private enforcement). Gathering and analysing evidence of personalised marketing is more complex than in a regular
sales setting. Doing so requires specific tools and knowledge, which may not be readily available. As shown in section 2, the
assessment of disclosures also comes with its challenges for regulators. Combining the two by requiring disclosures to be
personalised may pose some serious restrictions on the capabilities of regulators, particularly in the short term. This may
have a negative effect on compliance and the effectiveness of personalised disclosures.
Additional benefits of personalised disclosures
Section 2 describes the emerging body of empirical research on disclosure effectiveness. This research is almost entirely
focused on non-personalised disclosures. Currently, there is little to no research that looks into the question whether per-
sonalised disclosures are more effective in conveying essential information to consumers than the non-personalised disclo-
sures. And the recent study that does look into this matter, seems to suggest that the added effect of personalised disclosures
is minimal or even absent.13 In other words: there currently seems to be no evidence to assume that personalised disclosures
will make a difference for consumers.
4. Conclusions
It is important that consumer legislation and enforcement continue to seek interventions that allow consumers to make well-
informed decisions that are in their best interests, especially online. Requiring businesses to provide consumers with essential
information is a way to do that. However, recent studies show that the effectiveness of these disclosures can be – and prob-
ably should be – improved. This can be done through testing for consumer comprehension, standardization, and a stronger
focus on design and timing aspects, by policy makers, businesses and enforcers with the assistance of academia. When these
remedies do not suffice and consumers continue to suffer harm, lawmakers may want to look for alternatives to restore a
healthy balance between consumers and businesses on the online market. Ideally, these remedies are not based on providing
consumers with more information, but rather the idea to create an online choice architecture in which consumers are most
likely to identify their best interests and make decisions in accordance with them. Another approach would be to impose a
strong duty of care on the business community to create fairness by design, not just in relation to online disclosures. To a
large degree such as duty of care can already be concluded from the UCPD requirement op professional diligence. Future
case law will have to further cement that interpretation. Ultimately, if no sufficient remedies can be found, this might mean
that certain marketing practices will have to be restricted or banned. Already, it can be expected that it may be hard to
remedy the use of marketing techniques based on ‘strong’ biases such as defaults or scarcity.
Upon first glance, using personalisation seems like a viable option to increase the effectiveness of online disclosures. How-
ever, a closer look at the implications in terms of defining the group of recipients, associated costs for business, business
incentives to comply and complications for enforcement leads to a different conclusion. The most compelling argument not
to require personalised disclosures at this point in time is the lack of evidence that these kinds of disclosures improve con-
sumer understanding compared with non-personalised disclosures. Does this mean personalised disclosures are an ineffec-
tive policy remedy per se? Not necessarily. Some of these parameters may change for the positive in the future. However,
for now, the more promising way forward seems to seek the improvement of the effectiveness of the current non-personal-
ised disclosures, using the lowest common denominator as a yardstick. This should be a joint effort of the business commu-
nity, academia and governments, across borders. A promising way forward could be to seek more standardization of disclo-
sures in text, design and timing, so that they are easily identifiable and understandable for consumers. Interestingly, the route
of standardization of disclosures seems to point in the exact opposite direction from personalisation of them.
13Kettner, S. E., Thorun, C., Kutzner, F. & Kacperski, C. (2020). Personalisierte Verbraucherinformationen, Abschlussbericht. Available at
https://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/ConPolicy_Personalisierte-Verbraucherinformation_Abschlussbericht.pdf (last
accessed 25/1/22).
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Übersetzung: Verbraucherschutz durch
personalisierte Informationen – erste
Überlegungen
DRIES CUIJPERS
1. Verbraucherinformation im kommerziellen Online-Umfeld
Der Online-Handel von heute ist durch ein erhebliches Wissens- und Machtungleichgewicht zwischen Unternehmen auf der
einen und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der anderen Seite gekennzeichnet. Online-Unternehmen nutzen in zu-
nehmendem Maße Verbraucherdaten und A/B-Tests, psychologische Erkenntnisse und KI-Anwendungen, um ihre Werbe-
praktiken zu verbessern.1 Die Unternehmen erwerben immer mehr Wissen über die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben
ihrer Kundinnen und Kunden und auch über deren automatische Reaktionen oder kognitive Verzerrungen. Dies ermöglicht
es Online-Unternehmen, ihre Werbemethoden und -praktiken sowie ihre Preise zu personalisieren. Online-Verkaufsumge-
bungen wie Einzelhandel-Webseiten, Apps und Plattformen (einschließlich sozialer Plattformen) gehen zunehmend auf die
Präferenzen der Kundinnen und Kunden ein, indem sie dynamische Architekturen und Designs verwenden, die in Echtzeit
geändert werden können.
Um einige der negativen Auswirkungen2 der Macht- und Informationsasymmetrien abzumildern, gibt es in vielen Bereichen
der Gesetzgebung Offenlegungs- oder Transparenzpflichten. So verlangt beispielsweise das europäische Verbraucherrecht
(und das nationale Verbraucherrecht) von Unternehmen, dass sie Verbraucherinnen und Verbrauchern wesentliche Informa-
tionen zur Verfügung stellen, beispielsweise über den Preis und die wichtigsten Produkteigenschaften. Der Grundgedanke
hinter solchen Anforderungen ist, dass die Verbraucher durch die Bereitstellung der relevanten Informationen in die Lage
versetzt werden, gut informierte Entscheidungen zu treffen, die ihren Interessen entsprechen.
Dies mag zwar bis zu einem gewissen Grad zutreffen, doch zeigen die Entwicklungen insbesondere in der Psychologie und
der Verhaltensökonomik, dass das Verhalten von Menschen einer begrenzten Rationalität unterliegt und dass Online-Unter-
nehmen unzählige Möglichkeiten haben, sich dies zunutze zu machen. 3 Das menschliche Gehirn verwendet standardmäßige
mentale Abkürzungen (auch: Vorurteile oder Heuristiken), die einen zweckmäßigen Entscheidungsprozess erleichtern. Diese
Vorurteile wirken sich jedoch nicht immer zu unseren Gunsten aus. Aufgrund der Verschaltung unseres Gehirns kann es vor-
kommen, dass relevante Informationen gar nicht verarbeitet werden. Dies kann zu suboptimalen Kaufentscheidungen führen.
Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass die Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit relevanten Informa-
tionen keine Garantie dafür ist, dass die Verbraucher gut informierte Entscheidungen treffen, die mit ihren wirtschaftlichen
Coordinator Digital Economy, Autoriteit Consument & Markt (ACM), Niederlande. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln die
Meinung des Autors und nicht zwangsläufig die der ACM wider.
1 ACM (2020). Guidelines on the protection of online consumers. Abrufbar unter https://www.acm.nl/sites/default/files/documents/2020-
02/acm-guidelines-on-the-protection-of-the-online-consumer.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
2 Akerlof, G.A. & Shiller, R.J. (2015). Phishing for phools: The economics of manipulation and deception. Princeton University Press; Mathur,
A., Kshirsagar, M., & Mayer, J. (2021). What makes a dark pattern... dark? design attributes, normative considerations, and measurement
methods. In Proceedings of the 2021 CHI Conference on Human Factors in Computing Systems (S. 1-18).; Strycharz, J. & Duivenvoorde, B.
(2021). The exploitation of vulnerability through personalised marketing communication: are consumers protected?. Internet Policy Review,
10(4).
3 Tuinstra, A. (2000). Consumer protection in the online economy. Abrufbar unter https://www.oxera.com/insights/agenda/articles/consu-
mer-protection-in-the-online-economy/ (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
PERSONALISIERTE VERBRAUCHERINFORMATION: EIN WERKSTATTBERICHT 27
Interessen übereinstimmen.4 Mit anderen Worten: Es ist nicht einfach, wirksame Transparenzpflichten zu formulieren, und
daher sind viele der derzeitigen Anforderungen bei der Beseitigung von Asymmetrien nicht so wirksam, wie bisher angenom-
men.
In dem Bestreben, bessere Ergebnisse für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen, wurde die Frage aufgeworfen, ob
die Personalisierung von Informationen dazu genutzt werden könnte, die Wirksamkeit von Informationen zu erhöhen und
damit Verbraucherinnen und Verbraucher online besser zu schützen. In diesem Papier sollen einige erste Überlegungen zu
dieser Frage angestellt werden. Zu diesem Zweck wird in Abschnitt 2 der derzeitige Stand der Wirksamkeit von Informations-
hinweisen in Bezug auf nicht personalisierte, herkömmliche Informationshinweise bewertet. In Abschnitt 3 wird analysiert,
was von der Personalisierung der Offenlegungen erwartet werden kann. In Abschnitt 4 werden auf der Grundlage der voran-
gegangenen Abschnitte einige Schlussfolgerungen gezogen.
2. Die Wirksamkeit von Online-Verbraucherinformationen als Instrument des Verbraucherschutzes
a. Anreize (und negative Anreize) für Unternehmen, effektiv zu informieren
Ein weiterer Grund, warum Verbraucherinformationen nicht immer wirksam sind, hängt mit den Anreizen zur Einhaltung der
Vorschriften auf Unternehmensseite zusammen. Die Offenlegung bestimmter Informationen kann sich negativ auf die Kon-
version oder den Absatz auswirken. In diesen Fällen ist es möglich, dass ein Unternehmen beschließt, eine Information ab-
sichtlich so zu gestalten, dass sie weniger wirksam ist. Eine Möglichkeit besteht darin, den Verbraucherinnen und Verbrau-
chern so viele Informationen zur Verfügung zu stellen, dass sie unter einer Informationsflut leiden. Dies führt dazu, dass sich
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit den Informationen auseinandersetzen. 5 Auch ein weniger bewusster Geschäfts-
prozesses kann sich negativ auf die Wirksamkeit der Informationen auswirken. Viele Marketingabteilungen testen ständig
Marketingtechniken für ihre Vertriebskanäle, um die Konversion zu optimieren. Ein solcher Prozess birgt die Gefahr, dass eine
ursprünglich auffällige Information unwirksam wird, wenn Änderungen an ihrem Wortlaut, ihrer Gestaltung und dem Zeit-
punkt ihrer Übermittlung vorgenommen werden. Dieses Risiko wird noch verschärft, wenn Rechtsabteilungen weder die gel-
tenden Rechtsnormen noch die spezifische Funktionsweise der eingesetzten Werbetechniken ausreichend kennen. Unter-
nehmen könnten damit beginnen, das Verständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Informationen zu messen
und damit ihren Fokus von einer rein umsatzorientierten Denkweise abwenden. Dies dürfte die Wirksamkeit der Verbrau-
cherinformationen verbessern. Die politischen Entscheidungsträger sollten darüber nachdenken, wie sie Anreize schaffen
können, um Unternehmen von diesem Ansatz zu überzeugen.
b. Ein wirkungsorientierter Ansatz für Online-Informationen
Ein dritter Grund für die suboptimale Wirksamkeit der Verbraucherinformation liegt in der Verbraucherrechtsdurchsetzung.
In der Vergangenheit (und in einigen Fällen auch heute noch) schenkten die für die Durchsetzung des Verbraucherrechts
zuständigen Behörden und Gerichte den Auswirkungen der Gestaltung der Verbraucherinformationen zu wenig Aufmerk-
samkeit. In erster Linie wurde beurteilt, ob der vom Händler verwendete Wortlaut einer Information den Gesetzestext aus-
reichend wiedergibt. Aspekte wie Schriftart, Farbe, Positionierung und Zeitpunkt wurden bei der Prüfung der Angaben weni-
ger (oder gar nicht) berücksichtigt. Und selbst im Hinblick auf den Wortlaut hat die Behörde, die die Informationen bewertet,
möglicherweise nicht immer den richtigen Test angewandt. A/B-Tests zeigen, dass es selbst für Marketingexperten schwierig
ist, das Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf bestimmte Texte vorherzusagen. Vermutlich ist es
für Juristen noch schwieriger, das Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorherzusagen. Es scheint sich jedoch
eine Verschiebung hin zu einem stärker wirkungsorientierten Ansatz bei der Prüfung von Verbraucherinformationen zu voll-
ziehen. In einigen Ländern werden in Gerichtsverfahren vermehrt Sachverständige zu den Auswirkungen von Informationen
4 Siehe zum Beispiel OECD (2021), The effects of online disclosure about personalised pricing on consumers: Results from a lab experiment
in Ireland and Chile. OECD Digital Economy Papers, No. 303, OECD Publishing, Paris. Vgl. auch ACM (2021). Effective online information:
Studies into the improvement of online disclosures for consumers. Abrufbar unter https://www.acm.nl/sites/default/files/documents/effec-
tive-online-information-research-report-acm.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022); und die Studie der Dänischen Wettbewerbs- und Ver-
braucherschutzbehörde: Danish Competition and Consumer Authority (2021). Consumers benefit from visually salient standardized commer-
cial disclosures on social media. Abrufbar unter https://www.kfst.dk/media/z3lmycgw/20210617-consumers-benefit-from-visually-salient-
standardized-commercial-disclosures-on-social-media.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
5 Costa, E. & Halpern, D. (2019). The behavioural science of online harm and manipulation, and what to do about it: An exploratory paper to
spark ideas and debate. The Behavioural Insights Team. Abrufbar unter https://www.bi.team/publications/the-behavioural-science-of-on-
line-harm-and-manipulation-and-what-to-do-about-it/ (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
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auf Verbraucherinnen und Verbraucher befragt. Dieser Trend zu einem stärker wirkungsorientierten Ansatz könnte die Wirk-
samkeit der Verbraucherinformationen erhöhen. Ein Nachteil könnte sein, dass die Bearbeitung solcher Fälle mehr Fachwis-
sen, Zeit und Ressourcen erfordert. Diesbezüglich wird ein Ausgleich gefunden werden müssen.
c. Die Zukunft der Online-Verbraucherinformationen
Die Schlussfolgerung aus den obigen Ausführungen ist, dass Online-Informationen derzeit aus verschiedenen Gründen im
Allgemeinen nicht so viel zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen, wie bisher angenommen. Die For-
schung zeigt, dass Verbraucherinformationen nicht in jeder Situation ein angemessenes Mittel sind, um bestehende Asym-
metrien zu beseitigen. Besonders fragwürdig ist die Wirksamkeit von Informationen, wenn Marketingtechniken zum Einsatz
kommen, die auf falschen Informationen beruhen, wie z. B. gefälschtes Verbraucherengagement, randomisierte Bestands-
meldungen oder sich wiederholende Countdown-Timer für Angebote oder Rabatte. Zweitens können Verbraucherinformati-
onen auch unzureichende Abhilfemaßnahmen sein, wenn es darum geht, die Auswirkungen "mächtiger" Verhaltenstechniken
wie Standardeinstellungen oder Knappheitshinweise6 abzuschwächen. Ein dritter Bereich, in dem Transparenzmaßnahmen
mit Vorsicht eingesetzt werden sollten, ist der Bereich der Preisgestaltung. Wenn unvermeidliche Preisbestandteile getrennt
vom Hauptpreis angezeigt werden, könnte dies dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Preisbestandteile
erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennen, was de facto einem "Drip Pricing" gleichkommt. 7 In solchen Situationen sollten
die politischen Entscheidungsträger nach alternativen Möglichkeiten suchen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv
zu schützen. Dies könnte bedeuten, dass das Instrument der Verbraucherinformation verbessert wird, dass andere Instru-
mente gefunden werden, die die Fähigkeit von Verbraucherinnen und Verbraucher fördern, Entscheidungen im Einklang mit
ihren (wirtschaftlichen) Interessen zu treffen, und dass eindeutig irreführende Techniken verboten werden. Generell sollten
wir uns bei unseren Überlegungen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
von dem Axiom lösen, dass die Bereitstellung von Informationen allein bestehende Asymmetrien beseitigen wird. Wie die
Psychologie und die Verhaltensökonomik erkannt haben, sind Lösungen besser in der fairen Gestaltung von Entscheidungs-
strukturen zu suchen.
Bei der Suche nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Verbraucherinformationen zeichnen sich drei potenziell erfolgsver-
sprechende Wege ab: ein wirkungsorientierter Ansatz, eine stärkere Konzentration auf die Gestaltung sowie die Standardi-
sierung von Verbraucherinformationen. Es gibt ausreichend empirische Belege für die Annahme, dass die Wirksamkeit der
Verbraucherinformationen durch einen wirkungsorientierten Ansatz verbessert werden kann. 8 Beim wirkungsorientierten
Ansatz, wie er in Abschnitt 2. b. beschrieben wird, könnten durch die Gesetzgebung und die Durchsetzung der Vorschriften
die Effektivität der Verbraucherinformationen erhöht werden, indem Unternehmen im Wege von Verständnis-Tests bei Ver-
braucherinnen und Verbrauchern verpflichtet werden, die tatsächliche Effektivität ihrer Verbraucherinformationen zu be-
werten.9 Mit diesem Ansatz wird die Wirksamkeit der Verbraucherinformationen bestätigt, anstatt sie zu unterstellen. Aller-
dings wirft dieser Ansatz auch einige neue und interessante Fragen auf, wie zum Beispiel: Welches Maß an Verständnis der
6 Helberger, N., Lynskey, O., Micklitz, H.-W., Rott, P., Sax M. & Strycharz, J. (2021). EU Consumer Protection 2.0: Structural asymmetries in
digital consumer markets. Abrufbar unter https://www.beuc.eu/publications/beuc-x-2021-018_eu_consumer_protection.0_0.pdf.
7 ACM (2021). Effective online information: Studies into the improvement of online disclosures for consumers. Abrufbar unter
https://www.acm.nl/sites/default/files/documents/effective-online-information-research-report-acm.pdf (zuletzt abgerufen am
25.1.2022).
8 Zum Beispiel die Studie des Behavioural Insights Team über verbesserte Transparenz bei Geldüberweisungen: Ter Meer, J. & Soon, Z. (2018).
The impact of improved transparency of foreign money transfers for consumers and SMEs. The Behavioural Insights Team. Abrufbar unter
https://www.bi.team/wp-content/uploads/2018/03/The-impact-of-improved-transparency-on-foreign-money-transfers-for-consumers-
and-SMEs_WEB.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022). See also OECD (2021), The effects of online disclosure about personalised pricing on
consumers: Results from a lab experiment in Ireland and Chile. OECD Digital Economy Papers, No. 303, OECD Publishing, Paris; ACM (2021).
Effective online information: Studies into the improvement of online disclosures for consumers. Abrufbar unter https://www.acm.nl/sites/de-
fault/files/documents/effective-online-information-research-report-acm.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022); and Competition and Con-
sumer Authority (2021). Consumers benefit from visually salient standardized commercial disclosures on social media. Abrufbar unter
https://www.kfst.dk/media/z3lmycgw/20210617-consumers-benefit-from-visually-salient-standardized-commercial-disclosures-on-social-
media.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
9 Dies wird auch vom Behavioural Insights Team in seinem Bericht empfohlen, vgl. Costa, E. & Halpern, D. (2019). The behavioural science of
online harm and manipulation, and what to do about it: An exploratory paper to spark ideas and debate, p. 36. The Behavioural Insights
Team. Abrufbar unter https://www.bi.team/publications/the-behavioural-science-of-online-harm-and-manipulation-and-what-to-do-
about-it/ (zuletzt abgerufen am 25.1.2022). Die Forderung, das Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu testen, sollte nicht
mit dem Test der Kundenzufriedenheit verwechselt werden. Die Kundenzufriedenheit, die von Unternehmen häufig getestet wird, ist kein
solider Indikator für das Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
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Verbraucherinnen und Verbraucher wird als ausreichend angesehen? Welche Gruppen von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern werden dabei möglicherweise ausgeschlossen? Sollte die Verbraucherinformation am kleinsten gemeinsamen Nenner
ausgerichtet sein? Der zweite Weg, der gestaltungsbasierte Ansatz, würde erfordern, dass sich Gesetzgeber und Regulie-
rungsbehörden stärker auf die Auswirkungen der gestalterischen Aspekte von Informationen auf das Verständnis der Ver-
braucherinnen und Verbraucher konzentrieren. Änderungen bei Farbe, Schriftart, Positionierung, Layout sowie dem Zeit-
punkt der Anzeige wirken sich positiv auf die Wirksamkeit der Information aus. 10 Und schließlich gibt es empirische Belege
dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher standardisierte Verbraucherinformationen besser verstehen.11 Wenn Ver-
braucherinformationen in Bezug auf Wortlaut, Gestaltung und Positionierung gleich sind, können Verbraucherinnen und Ver-
braucher sie eher erkennen und verstehen die Botschaft, die sie vermitteln. Idealerweise findet eine solche Standardisierung
auf internationaler Ebene statt.
3. Personalisierung von Online-Informationen als Mittel zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit
Personalisierung im Marketing wird zur Optimierung der Konversion eingesetzt. Wäre es für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher von Vorteil, wenn der Gesetzgeber Unternehmen verpflichten würde, Verbraucherinformationen zu personalisieren?
Würde ein solcher Ansatz dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Informationen, die ihnen zur Verfügung
gestellt werden, besser verstehen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Abschnitts. Auf den ersten Blick
scheint es eine vernünftige Idee zu sein, eine erfolgreiche Marketingtechnik als Instrument des Verbraucherschutzes einzu-
setzen. Die Idee verdient es also, näher betrachtet zu werden.
Jede Verwendung personenbezogener Daten wirft sofort die Frage auf, ob diese Verwendung im Einklang mit der Daten-
schutz-Grundverordnung steht. Abgesehen von dieser Bewertung, die nicht in den Rahmen dieses Papiers fällt, könnte man
sich fragen, ob der Gesetzgeber einen zusätzlichen gesetzlichen Grund für die Datenerhebung schaffen sollte. Dies gilt umso
mehr, als es schwierig sein wird, sicherzustellen, dass die für die Zwecke der personalisierten Weitergabe erhobenen Daten
nicht auch für die Optimierung der Werbung verwendet werden. Darüber hinaus könnte die Zulassung der Personalisierung
von Informationen die umfassenderen politischen Debatten über die Zweckmäßigkeit der personalisierten Werbung aus-
schließen, wie sie derzeit im Europäischen Parlament im Zusammenhang mit dem Digital Services Act geführt werden.12 Las-
sen wir die Datenschutzdebatte vorerst beiseite und sehen wir uns einige der Auswirkungen und Fragen im Zusammenhang
mit den gesetzlichen Anforderungen an personalisierte Informationen aus der Perspektive des Verbraucherschutzes genauer
an.
Die Definition des Normadressaten
Generell unterliegen alle Unternehmen in ihren Beziehungen zu Verbraucherinnen und Verbrauchern den gleichen Informa-
tionspflichten, unabhängig von ihrer Größe oder anderen Merkmalen. Um Verbraucherinformationen personalisieren zu kön-
nen, sind Kundendaten eine Voraussetzung. Allerdings nutzen nicht alle Unternehmen die Personalisierung im Online-Mar-
keting, und nicht alle Unternehmen verfügen über ausreichende Daten, um Informationen zu personalisieren. Eine allge-
meine Verpflichtung zur personalisierten Verbraucherinformation könnte daher unverhältnismäßig sein. Der Gesetzgeber
könnte eine bestimmte Gruppe von Unternehmen bestimmen, für die besondere Anforderungen gelten würden. Ein solcher
Ansatz würde jedoch möglicherweise einige schwierige Fragen aufwerfen, wie z. B.: Wie lässt sich die Gruppe der Normad-
ressaten klar definieren? Welche Auswirkungen hat die Beschränkung des Kreises der Normadressaten auf den Markt? Wie
wirkt sich eine solche Einschränkung auf den Verbraucherschutz aus?
10 ACM (2021), ACM: online deception often comes down to the smallest details. Abrufbar unter https://www.acm.nl/en/publications/acm-
online-deception-often-comes-down-smallest-details (zuletzt abgerufen am 25.1.2022); and Costa, E. & Halpern, D. (2019). The behavioural
science of online harm and manipulation, and what to do about it: An exploratory paper to spark ideas and debate, p. 34. The Behavioural
Insights Team. Abrufbar unter https://www.bi.team/publications/the-behavioural-science-of-online-harm-and-manipulation-and-what-to-
do-about-it/ (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
11 Zum Beispiel Loewenstein, G., Sunstein, C. R., & Golman, R. (2014). Disclosure: Psychology changes everything. Annual Review of Econom-
ics, 6(1), 391-419; and Boerman, S. C. (2020). The effects of the standardized Instagram disclosure for micro-and meso-influencers. Comput-
ers in Human Behavior, 103, 199-207.
12 European Parliament (2021). Digital Markets Act: ending unfair practices of big online platforms. Abrufbar unter https://www.europarl.eu-
ropa.eu/news/en/press-room/20211118IPR17636/digital-markets-act-ending-unfair-practices-of-big-online-platforms (zuletzt abgerufen
am 25.1.2022).
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Kosten für Unternehmen
Die Wirtschaft wird (zum Teil zu Recht) argumentieren, dass die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Personalisie-
rung von Informationen zusätzliche Kosten verursacht und daher zu höheren Preisen oder geringeren Gewinnen führen wird.
Die Erstellung personalisierter Informationen kann zusätzliche Datenerhebungen, den Ausbau der IT-Infrastrukturen zur Er-
möglichung personalisierter Informationserteilung und Tests zur Gewährleistung der Wirksamkeit erfordern. Eine erste Über-
legung wird sein, ob diese zusätzlichen Investitionen die Bereitschaft zur Einhaltung der Vorschriften beeinflussen können.
Aus gesetzgeberischer Sicht stellt sich zudem die Frage, ob die Kosten für die Unternehmen in einem angemessenen Verhält-
nis zu den Vorteilen für den Verbraucherschutz stehen. Bis heute gibt es keine soliden Forschungsergebnisse, die einen Stand-
punkt in dieser Frage stützen könnten.
Anreize für Unternehmen zur effektiven Personalisierung von Verbraucherinformationen
Wie bei nicht personalisierten Verbraucherinformationen haben die Unternehmen nicht immer einen Anreiz, diese wirksam
zu gestalten, vor allem dann nicht, wenn die Angaben die Konversion beeinträchtigen können. Es könnte sich als besonders
schwierig erweisen, zu definieren, wann ein Unternehmen ausreichende Anstrengungen unternommen hat, um die Wirksam-
keit von Verbraucherinformationen durch Personalisierung zu verbessern.
Durchsetzung der Verpflichtungen
Die Durchsetzung des Verbraucherrechts in einem Umfeld des personalisierten Verkaufs stellt bereits einige ernsthafte Her-
ausforderungen für die (behördliche oder private) Durchsetzung dar. Das Sammeln und Analysieren von Beweisen für perso-
nalisiertes Marketing ist komplexer als in einem normalen Verkaufsumfeld. Dazu sind spezifische Instrumente und Kenntnisse
erforderlich, die möglicherweise nicht ohne weiteres vorhanden sind. Wie in Abschnitt 2 dargelegt, ist auch die Bewertung
der Verbraucherinformationen für Regulierungsbehörden mit Herausforderungen verbunden. Bei einer Personalisierung von
Verbraucherinformationen kann die Kombination aus diesen zwei Faktoren die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden vor al-
lem auf kurze Sicht erheblich einschränken. Dies kann sich negativ auf die Einhaltung der Vorschriften und die Wirksamkeit
der personalisierten Verbraucherinformationen auswirken.
Zusätzliche Vorteile der personalisierten Verbraucherinformationen
In Abschnitt 2 wird der sich herausbildende Bestand an empirischen Untersuchungen zur Wirksamkeit des Instruments der
Verbraucherinformation beschrieben. Diese Forschung konzentriert sich fast ausschließlich auf nicht-personalisierte Infor-
mationen. Derzeit gibt es nur wenige bis gar keine Forschungsarbeiten, die sich mit der Frage befassen, ob personalisierte
Informationen den Verbrauchern wesentliche Informationen wirksamer vermitteln als nicht-personalisierte Informationen.
Und die jüngste Studie, die sich mit dieser Frage befasst, scheint darauf hinzudeuten, dass der zusätzliche Effekt personali-
sierter Informationen minimal oder sogar nicht vorhanden ist.13 Mit anderen Worten: Es scheint derzeit keine Anhaltspunkte
dafür zu geben, dass personalisierte Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher einen Unterschied machen.
4. Schlussfolgerungen
Es ist wichtig, dass sowohl auf Ebene der Gesetzgebung als auch auf Ebene der Verbraucherrechtsdurchsetzung weiterhin
nach Wegen gesucht wird, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, gut informierte Entscheidungen zu tref-
fen, insbesondere im Internet. Die Verpflichtung der Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die wichtigsten In-
formationen zur Verfügung zu stellen, ist eine Möglichkeit, dies zu tun. Jüngste Studien zeigen jedoch, dass die Wirksamkeit
dieser Informationen verbessert werden kann - und wahrscheinlich auch verbessert werden sollte. Dies kann durch Tests zum
Verständnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern, durch Standardisierung und durch eine stärkere Konzentration auf
Design- und zeitliche Aspekte durch politische Entscheidungsträger, Unternehmen und Durchsetzungsbehörden mit Unter-
stützung der Wissenschaft geschehen. Wenn diese Abhilfemaßnahmen nicht ausreichen und Verbraucherinnen und Verbrau-
cher weiterhin geschädigt werden, sollte der Gesetzgeber nach Alternativen suchen, um ein gesundes Gleichgewicht zwi-
schen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen auf dem Online-Markt wiederherzustellen. Idealerweise be-
ruhen diese Abhilfemaßnahmen nicht darauf, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung zu
stellen, sondern auf der Idee, eine Online-Wahlarchitektur zu schaffen, in der Verbraucherinnen und Verbraucher leichter
13 Sara Elisa Kettner, S. E., Thorun, C., Kutzner, F. & Kacperski, C.
(2020). Personalisierte Verbraucherinformationen, Abschlussbericht. Abrufbar
unter https://www.svr-verbraucherfragen.de/wp-content/uploads/ConPolicy_Personalisierte-Verbraucherinformation_Abschlussbe-
richt.pdf (zuletzt abgerufen am 25.1.2022).
PERSONALISIERTE VERBRAUCHERINFORMATION: EIN WERKSTATTBERICHT 31
Entscheidungen in Übereinstimmung mit ihren Interessen treffen können. Ein anderer Ansatz wäre, den Unternehmen eine
strenge Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, um Fairness durch Gestaltung zu schaffen, nicht nur in Bezug auf Online-Informationen.
Eine solche Sorgfaltspflicht lässt sich bereits zu einem großen Teil aus der in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
vorgeschriebenen beruflichen Sorgfaltspflicht ableiten. Die künftige Rechtsprechung wird diese Auslegung weiter festigen
müssen. Wenn keine ausreichenden Abhilfemaßnahmen gefunden werden können, könnte dies letztlich bedeuten, dass be-
stimmte Marketingpraktiken eingeschränkt oder verboten werden müssen. Schon jetzt ist zu erwarten, dass es schwierig sein
dürfte, die Verwendung von Marketingtechniken zu unterbinden, die auf "starken" Vorurteilen wie Zahlungsausfällen oder
Knappheit beruhen.
Auf den ersten Blick scheint der Einsatz von personalisierten Verbraucherinformationen eine praktikable Option zu sein, um
die Wirksamkeit des Instruments der Verbraucherinformation zu erhöhen. Ein genauerer Blick auf die Auswirkungen in Bezug
auf die Definition des Empfängerkreises, die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen, die Anreize für die Unterneh-
men, die Vorschriften einzuhalten, und die Komplikationen bei der Durchsetzung führt jedoch zu einem anderen Ergebnis.
Das zwingendste Argument gegen personalisierte Verbraucherinformationen ist der fehlende Nachweis, dass diese Art von
Informationen das Verständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher im Vergleich zu nicht personalisierten Verbraucher-
informationen verbessern. Bedeutet dies, dass personalisierte Informationen per se ein unwirksames politisches Mittel sind?
Nicht unbedingt. Einige dieser Parameter könnten sich in Zukunft zum Positiven verändern. Im Moment scheint jedoch der
vielversprechendere Weg darin zu bestehen, die Wirksamkeit der derzeitigen nicht personalisierten Informationen zu ver-
bessern, indem der kleinste gemeinsame Nenner als Maßstab herangezogen wird. Dies sollte eine gemeinsame Anstrengung
der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Regierungen sein, und zwar grenzüberschreitend. Ein aussichtsreicher Weg könnte
darin bestehen, eine stärkere Standardisierung der Angaben in Bezug auf Text, Gestaltung und den Zeitpunkt ihrer Übermitt-
lung anzustreben, damit sie für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar und verständlich sind. Interessanter-
weise scheint der Weg der Standardisierung von Informationen genau in die entgegengesetzte Richtung der Personalisierung
zu führen.
VII. Schlussdiskussion und mögliche
Schlussfolgerungen
HANS-W. MICKLITZ
Die bisherigen Ausführungen haben insbesondere gezeigt, dass sich signifikante Auswirkungen einer personalisierten Ver-
braucherinformation bisher nicht feststellen lassen. Nun mag man einwenden, dass ein einziges relativ schmales Experiment
nicht ausreicht, um der Personalisierung der Verbraucherinformation die Bedeutung bei der Entscheidungsfindung abzuspre-
chen. Schließlich wäre die Personalisierung der Verbraucherinformation rechtlich zulässig, der Weg für weitere Forschung
also frei. Nur ist die Personalisierung an die Verfügbarkeiten von individualisierten Daten geknüpft.
Die Personalisierung, dies mag als Faustformel unmittelbar einsichtig sein, ist umso besser und zielgerichteter, je mehr Daten
die einzelne Person zur Verfügung stellt. Damit ist noch nicht gesagt, dass die bestens personalisierte Verbraucherinformation
Wirkung entfaltet, doch würde personalisierte Verbraucherinformation jedenfalls theoretisch die Möglichkeiten jedes Einzel-
nen verbessern, zielgerichtete individualisierte Information in die Entscheidung einfließen zu lassen. Die Datenschutzgrund-
verordnung verfolgt den genau umgekehrten Ansatz. Sie wird vom Prinzip der Datensparsamkeit beherrscht. Schon die Vor-
stellung ist befremdlich, dass eine staatliche Verbraucherbehörde dazu auffordert, individuelle Informationen bereitzustel-
len, um den Nutzen der Verbraucherinformation zu verbessern.
Andererseits sollte man nicht die Augen vor dem Umstand verschließen, dass vor allem die Werbeindustrie genau an diesen
individuellen Daten ein hohes Interesse hat und sie in der personalisierten Werbung auch einsetzt. Welche personalisierten
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Informationen die GAFAs dieser Welt über jeden von uns haben, ist ein offenes Geheimnis. Ein aus dem geltenden Zivilrecht
abgeleiteter Anspruch, dass jeder Nutzer vom Service Provider die Offenlegung des personalisierten Bildes verlangen kann,
den der Service Provider hat und den er an die Werbeindustrie verkauft, klingt verführerisch. 1 Jedenfalls wäre eine auf diesem
Wege bereit gestellte Information eine weit bessere Grundlage für die Entwicklung einer staatlichen Verbraucherinformati-
onspolitik als die Aufforderung einer staatlichen Verbraucherschutzbehörde, die persönlichen Daten bereitzustellen – wenn
die Betroffenen die über sie gesammelten Informationen nicht für sich behalten, sondern staatlichen Behörden zu Verfügung
stellen.
Es besteht offenkundig Einigkeit darüber, dass die personalisierte Verbraucherinformation gerade wegen der Notwendigkeit
sehr viele Daten über jede einzelne Person zu sammeln, um die Effizienz zu steigern, derzeit kaum Potenzial für die Entwick-
lung eines verbesserten Verbraucherinformationsrechts beinhaltet bzw. u.U. mehr schaden als nutzen kann. Es sei an dieser
Stelle aber darauf hingewiesen, dass neben der hier diskutierten Datensammlung und -nutzung durch Unternehmen eine
Personalisierung der Verbraucherinformation auch durch andere Techniken geschehen könnte. Daneben bleibt nur die Suche
nach möglichen Alternativen, auf der Seite des Gesetzgebers und auf der Seite der mit der Rechtsdurchsetzung betrauten
Instanzen.
Da wäre zunächst einmal der Gesetzgeber gefragt. Der deutsche Gesetzgeber hat seine Kompetenz an die EU abgegeben,
jedenfalls soweit die Information vollständig harmonisiert ist. So bleibt formal nur der Weg über die EU selbst. Das Initiativ-
recht für die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens liegt bei der EU-Kommission. Diese vertraut in der Entwicklung des
Verbraucherrechts auf den ständig erweiterten Ausbau des Verbraucherinformationsrechts. Die im Jahre 2019 abgeschlos-
sene Reform des Verbraucheracquis legt dafür Zeugnis ab. 2 Nicht nur ist die Liste der Informationen immer länger geworden,
die EU-Kommission hat auch das Ziel einer vollständigen Harmonisierung erreicht. Jeder neuen rechtspolitischen Herausfor-
derung, sei es die Digitalisierung ist3 oder die Nachhaltigkeit,4 soll mit neuen Informationspflichten begegnet werden. Obwohl
die Grenzen des Informationsrechts von einer ständig wachsenden verhaltenswissenschaftlichen Forschung seit 20 Jahren
hinlänglich dokumentiert sind,5 schreitet der EU Gesetzgeber und mit ihm die Mitgliedstaaten mit dessen Ausbau ständig
voran. Politisch ist verbesserte Information der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich alle einigen können: die Staaten
sehen Information als einen milden Eingriff in die Wirtschaft, die Wirtschaft selbst fügt sich, obwohl sie weiß, dass Informa-
tionspflichten neue Kosten produzieren bzw. einen begrenzten Nutzen haben und den Verbraucherorganisationen bleibt
keine andere Wahl, solange nicht effizientere Mittel ernsthaft politisch diskutiert werden. Und diejenigen, in deren Namen
die Regeln verabschiedet werden, zeigen sich überwiegend desinteressiert.
Die allseits konsentierte Faktenlage verlangt nach einer grundlegenden Änderung. Kurzfristig stellt sich die Frage, ob Gesetze
mit dem Grundgesetz und auch dem EU-Recht vereinbar sind, bei denen von vornherein feststeht, dass ihr praktischer Nutzen
minimal ist, dass jedenfalls die hehren Ziele der Gesetzesbegründung überhaupt nicht erreicht werden können. Die neue
Bundesregierung sollte sich jedenfalls gegenüber allen Versuchen der EU verschließen, nun auch noch die allseits geforderte
Nachhaltigkeit mit Hilfe einer verbesserten Verbraucherinformation zu bewältigen. Notwendig und geboten ist ein politisches
Veto. Deutschland gehört zu den sechs Staaten, die die Kommission zur Rücknahme ihres Vorschlages für ein Gemeinsames
Kaufrecht gezwungen haben.6 Warum sollte es Deutschland nicht gelingen, eine Allianz zu schmieden, die von der Kommis-
sion eine grundlegende Überprüfung des Verbraucherinformationsrechts verlangt – durch unabhängige universitäre For-
schungseinrichtungen, nicht durch Consultingbüros, die mit der Kommission zusammenarbeiten und von dieser ökonomisch
abhängig sind.
Eine solche explizit kritische unabhängige Forschung sollte gemeinsam mit der Wirtschaft und den Verbraucherorganisatio-
nen ermitteln, welche Informationen relevant sind, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und
Weise zu überbringen und wie sie individuell und kollektiv durchzusetzen sind. Der SVRV hat in seinem Lagegutachten einen
1 In diese Richtung Spindler, G. & Seidel, A. (2018). Die zivilrechtlichen Konsequenzen von Big Data für Wissenszurechnung und Aufklärungs-
pflichten. Neue Juristische Wochenschrift, 2153-2157.
2 Grochowski, M. (2020). European Consumer Law after the New Deal: A Tryptich. Yearbook of European law, 39, 387-422.
3 So beschränkt sich Art. 52 der geplanten KI-Verordnung auf eine verbesserte Transparenz.
4 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Neue Verbraucheragenda Stärkung der Resilienz der
Verbraucher/innen für eine nachhaltige Erholung. COM/2020/696 final.
5 Micklitz, H. W., Sibony, A. L., & Esposito, F. (2018). Research methods in consumer law: A handbook. (Handbooks of Research Methods in
Law series). Edward Elgar Publishing Ltd.
6 Rücknahme von Vorschlägen der Kommission, Abl. C 321/37, 29.9.2020.
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Analyserahmen vorgestellt, der sich als Ausgangspunkt für eine solche Bestandsaufnahme eignet. 7 Ein denkbares Selektions-
kriterium könnte sein, dass nur solche Informationen in das Verbraucherrecht aufgenommen werden, die jeder Einzelne in-
dividuell realistisch durchsetzen kann. Bislang vertraut der Gesetzgeber darauf, dass staatliche Behörden oder Verbraucher-
organisationen auf die Einhaltung einer Vielzahl von Informationspflichten achten und diese gewährleisten. Genau das findet
aber nur begrenzt statt, man könnte sagen aus gutem Grund. Staatliche Behörden und Verbraucherorganisationen haben
überhaupt nicht die Ressourcen, um einer solchen Aufgabe gerecht zu werden, und wären sie es, so würde die Überwachung
womöglich dysfunktionale Effekte produzieren. Provokativ formuliert ließe sich behaupten, dass schon der Gesetzgeber da-
von ausgeht, dass die Einhaltung der Informationspflichten gar nicht flächendeckend kontrolliert werden kann.
Da der Weg über den Gesetzgeber weit ist, bleibt mittelfristig nur die Möglichkeit, sich mit dem ‚Wie‘ der Informationsver-
mittlung zu befassen. Der SVRV hat im Lagegutachten zwei einschlägige Empfehlungen formuliert, deren Umsetzung die Dis-
kussion um die Verbesserung der Information mit Sicherheit voranbringen würden. Seine konkreten Empfehlungen aus dem
April 2021 lauteten8:
Empfehlung 38: Alternative, nicht textliche Informationsmodelle entwickeln
Um den Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Information zu verbessern, sollten
(endlich!) systematisch alternative, nichttextliche Informationsmodelle entwickelt werden.
Nachdem Skalen, Farben und Bildsymbole Eingang in das Rechtssystem gefunden haben,
spricht sich der SVRV explizit dafür aus, derartige Visualisierungsmodelle in Schichtenmodellen
und technische Unterstützungslösungen, im Sinne einer Verbraucherinformatik, empirisch da-
raufhin zu überprüfen, ob sie den Informationserfolg steigern können. Sollte dies der Fall sein,
können sie bedarfsfeldübergreifend als taugliches Instrument empfohlen werden.
Empfehlung 39: Die Möglichkeiten einer Verbraucherinformatik gezielt ausloten
Der Sachverständigenrat regt an, die Möglichkeiten einer „Verbraucherinformatik“, die die di-
gitalen Verbraucherinformationen verbessert, in einem Pilotprojekt anhand zweier konkreter
Beispiele im Bereich der Lebensmittelinformation und der Information im Themenfeld Digitale
Welt auszutesten, und zwar unter Einbeziehung der Verbraucherorganisationen, der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und der zuständigen staatlichen Instanzen.
Der SVRV steht mit seinen Bemühungen – insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung einer Verbraucherinformatik - nicht
allein.9 Er wird diese Thematik auch weiterhin fest im Blick behalten.
7 SVRV (2021). Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher 2021. Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen
(S. 370 ff.). Berlin: Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.
8 SVRV (2021). Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher 2021. Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen
(S. 425). Berlin: Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.
9 Thorun, C., Cerulli-Harms, A., Micklitz, H.-W. & Reisch, L. A. (2021). Nudge 2.0: Neue Anwendungen verhaltenswissenschaftlicher Erkennt-
nisse in der Verbraucherpolitik, Eine Vorstudie im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Würt-
temberg. Friedrichshafen: Forschungszentrum Verbraucher, Markt und Politik | CCMP.