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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
18 NACHHALTIGEN KONSUM UND NACHHALTIGE PRODUKTION ERMÖGLICHEN
3. Zur Zielerreichung im Hinblick
auf die aktuell erfassten SDG-12-
Indikatoren: Wo stehen wir derzeit?
Blendet man die Kritik an der aktuellen Zielumsetzung einem Umsatz von insgesamt 25,7 Milliarden Euro. Im
und Indikatorik aus und fokussiert die bereits vorhan- Ergebnis bedeutet dies ein Wachstum von etwa einem
denen Subziele und Indikatoren, werden zwei weitere Prozentpunkt pro Jahr. Schreibt sich diese Entwick-
Problembereiche deutlich, an denen die nationale Ver- lung linear fort, so wird der Wert 2030 bei etwa 20 %
braucherpolitik ansetzen könnte: liegen – der angestrebte Zielwert von 34 % würde damit
deutlich verfehlt werden.27
1. Zum einen setzt die DNS, wie noch geschildert wird,
die SDG-12-Ziele und Indikatoren nicht umfassend 2. Der Energieverbrauch des Konsums verharrt
um (vgl. auch Sustainable Development Goals Re- auf hohem Niveau.
port 26
). Die beiden flankierenden Programme –
ProgRess und NPNK – beinhalten zwar beide um- Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, den
fangreiche Maßnahmenkataloge, diese sollten aber Energieverbrauch des Konsums kontinuierlich abzu-
durch eine ambitionierte Rechtsetzung und Anreiz- senken. Der Blick auf die veröffentlichten Daten zeigt
systeme für eine erfolgreiche Umsetzung weiter eine dieser Zielstellung nicht entsprechende wellen-
flankiert werden. förmige Entwicklung des Energieverbrauchs durch
Konsumaktivitäten der privaten Haushalte mit einem
2. Zum anderen verfehlt die Bundesrepublik Deutsch- leichten Anstieg um 1,9 % vom Jahr 2005 bis 2010. Zwi-
land die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie schen 2010 und 2012 sank der Energieverbrauch der
im SDG 12 definierten Ziele derzeit recht deutlich. privaten Haushalte stetig um insgesamt 5,3 %. Im Jahr
2013 hingegen stieg der Verbrauch gegenüber dem
Diese beiden Problembereiche sollen im Folgenden Vorjahr wieder um 1,9 % an, während er im Jahr 2014
kurz erörtert werden: gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % sank. Nach vorläufi-
gen Ergebnissen für 2015 stieg der Energieverbrauch
1. Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen gegenüber dem Vorjahr wieder um 2,0 % an. Eine kon-
Umweltzeichen wächst kaum. tinuierliche Abnahme ist nicht zu beobachten, auch
wenn der Wert im Jahr 2015 gegenüber 2005 insge-
Explizites Ziel der Bundesregierung ist es, den Markt- samt um 5,7 % abgenommen hat.28
anteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen
bis 2030 auf 34 % zu erhöhen. Tatsächlich stieg zwi-
schen 2012 und 2016 der entsprechende Wert von
3,6 % auf 8,6 %. Das entsprach im Berichtsjahr 2016
26 United Nations (2016). Sustainable Development Report. Zugriff am 09.03.2020. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/
european-green-deal-communication_de.pdf
27 Die Bundesregierung (2016). Die Bundesregierung (2016). Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Zugriff am 17.02.2020. Verfügbar unter:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/730844/3d30c6c2875a9a08d364620ab7916af6/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-
neuauflage-2016-download-bpa-data.pdf?
28 Die Bundesregierung (2016).
Wo stehen wir derzeit? 19
Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen
in %
40
35 Ziel: 34
30
25
20
15
10 8,6
5 3,6
0
2012 2013 2014 2015 2016 2030
Alle Daten vorläufig; Quellen: Gesellschaft für Konsumforschung, Kraftfahrt-Bundesamt, Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH,
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V., Verkehrsclub Deutschland e. V., Umweltbundesamt
Abb 2: Entwicklung des Marktanteils von Produkten mit staatlichen Umweltkennzeichen (Quelle: Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung,
Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Beschluss vom 16. Dezember 2019, S. 35) (Das Layout wurde angepasst.)
Einsatz des Umweltmanagementsystems EMAS in Deutschland
Anzahl der in Deutschland registrierten Organisationsstandorte sowie deren Beschäftigte
6 000
Ziel: 5 000
5 000
4 000
3 000
1 958 EMAS-Organisationsstandorte 2 176
2 000
961 Beschäftigte in Tausend 985
1 000
0
2005 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 2030
EMAS = Eco-Management and Audit Scheme; Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
Abb 3: Entwicklung des Umweltmanagementsystems EMAS (Quelle: Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, Umsetzung der Ziele der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Beschluss vom 16. Dezember 2019, S. 37) (Das Layout wurde angepasst.)
20 NACHHALTIGEN KONSUM UND NACHHALTIGE PRODUKTION ERMÖGLICHEN
3. Deutlich zu wenige Unternehmen engagieren sich
im und für das Umweltmanagementsystem EMAS.
Ein drittes Ziel der Bundesregierung ist es, insgesamt
5.000 Organisationsstandorte für das Umweltmanage-
ment EMAS bis zum Jahr 2030 auszuweisen. Im Jahr
2017 waren in Deutschland 2.176 EMAS-Standorte re-
gistriert. Dies entspricht einer Erhöhung um 11,1 %
gegenüber 2005. Betrachtet man die Entwicklung der
letzten fünf Jahre, so hat sich der Indikator im Durch-
schnitt zwar leicht in Richtung des Ziels entwickelt.
Bei gleichbleibender Entwicklung würde aber auch
dieses Ziel in 2030 deutlich verfehlt werden. Auch
sei darauf hingewiesen, dass die (geringe) Anzahl
der EMAS-Standorte in Deutschland in keiner Weise
„leakage Effekte“ abbildet, d. h. die Verschiebung von
Problemen in das Ausland.29
Tatsächlich weisen somit alle drei der mit SDG 12 in
Deutschland verbundenen Indikatoren einen erheb-
lichen Abstand zu den festgeschriebenen Zielwerten
auf. Auch die seitens der DNS noch nicht adressierten
SDG-12-Unterziele sind hiervon betroffen. Vor diesem
Hintergrund spricht der SVRV die folgende Empfeh-
lung aus.
Empfehlung 2
Möchte die Verbraucherpolitik an den
aktuellen Zielen und Indikatoren fest-
halten, so sollte sie priorisiert Strate-
gien und Maßnahmen entwickeln, um
die derzeit bestehenden Ziellücken zu
schließen.
29 Bertelsmann Stiftung, Sustainable Development Solutions Network (2019). Sustainable Development Report 2019. Transformations to achieve
the Sustainable Development Goals. Includes the SDG Index and Dashboards. Zugriff am 07.04.2020. Verfügbar unter: https://s3.amazonaws.com/
sustainabledevelopment.report/2019/2019_sustainable_development_report.pdf, S. 14.
Was könnte getan werden? 21
4. Strategien und Maßnahmen zur
Schließung der im Rahmen der aktuellen
Indikatorik vorliegenden Ziellücken:
Was könnte getan werden?
Um die in der bestehenden Indikatorik der DNS im
SDG-12-Kontext bestehenden Lücken zu schließen, 4.1 Maßnahmen, um die
wären folgende Maßnahmen der nationalen Verbrau-
cherpolitik denkbar:
Attraktivität und Akzeptanz
von EMAS zu steigern
1. Die Verbraucherpolitik sollte verstärkt Maßnahmen
ergreifen, um die Attraktivität und Akzeptanz von
EMAS zu steigern. Im Hinblick auf die skizzierte Zielerreichungslücke
2. Die Verbraucherpolitik sollte die folgenden Maß- nennt der Staatssekretärsausschuss vom 16.12.2019
nahmen ergreifen, um die Verfügbarkeit, Sichtbar- bereits verschiedene Maßnahmen, die dazu beitragen
keit und Akzeptanz von Produkten mit staatlichen sollen, die skizzierte Lücke zu schließen. In erster Linie
Umweltkennzeichen zu erhöhen: sind diese dem umweltpolitischen Bereich zuzuordnen.
• Die Ökodesign-Richtlinie sollte vorangetrieben und Konkret wird der folgende Ansatz verfolgt:
national umgesetzt werden. Dabei sind die Möglich-
keiten einer Verzahnung mit dem Verbraucherver- „Ein Schwerpunkt der umweltpolitischen Aktivitäten zu
tragsrecht zu prüfen. EMAS liegt in den Jahren 2019 und 2020 auf der Verknüp-
fung von EMAS mit anderen umweltpolitischen und weite-
• Es sollte gewährleistet werden, dass den Verbrau- ren Instrumenten, die die nachhaltige Unternehmensführung
cher*innen im Hinblick auf den nachhaltigen Konsum betreffen (Beispiele: Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhal-
entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung tigkeitsberichterstattung), sowie auf der Identifizierung
stehen. und Diskussion konkreter Verwaltungserleichterungen für
EMAS-Standorte im Umweltrecht. Bis 2025 führen alle
• Die für die Priorisierung und Zielerreichung notwen- obersten Bundesbehörden sowie weitere Bundesbehörden
dige soziale Akzeptanz sollte in den Blick genommen an zusätzlichen 300 Standorten ein Umweltmanagement-
und gewährleistet werden. system ein (Klimaschutzprogramm 2030: 3.5.1.1 Einfüh-
rung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS / LU-
3. Die Verbraucherpolitik sollte dazu beitragen, Nach- MASPlus in der Bundesverwaltung bis 2025, pro Ressorts
haltigkeit fest in den regulatorischen Prozess zu in- mindestens 10 Prozent seiner zivilen Standorte einschließ-
tegrieren. lich des Geschäftsbereichs).“30
Im Folgenden werden die für den SVRV notwendigen
Maßnahmen kurz erläutert:
30 Die Bundesregierung (2019). Umsetzung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stärken. Beschluss Staatssekretärsausschuss
für nachhaltige Entwicklung vom 16. Dezember 2019. Zugriff am 31.03.2020. Verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/
blob/998006/1707716/546f0f04769370386d4c603786826458/beschluss-sts-ausschuss-12-2019-trackoff-data.pdf?
22 NACHHALTIGEN KONSUM UND NACHHALTIGE PRODUKTION ERMÖGLICHEN
Im Wesentlichen geht es also darum, die mit EMAS ver- Aufträgen zu berücksichtigen. „Jährlich vergibt die
bundenen Kosten u. a. durch Verwaltungserleichterun- öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen
gen zu senken sowie dort, wo dies möglich ist, EMAS Milliardenbetrages an private Unternehmen.“32 Die öf-
durch Verordnung durchzusetzen. Diese kombinierte fentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender
Strategie ist geeignet, einen Teil der Lücke zu schlie- Wirtschaftsfaktor und ein Instrument, das in den Dienst
ßen. Gleichwohl werden ergänzende Maßnahmen nötig der Nachhaltigkeit gestellt werden könnte.
sein, um das selbstgesteckte Ziel zu erreichen. Möglich
wären dabei u. a. die folgenden Ansätze: Eine weitere Möglichkeit, die beschriebene Anreizpro-
blematik zu lösen, bestünde darin, den Unternehmen,
Eine politisch wohl schwer zu realisierende Möglich- die sich zertifizieren lassen, für die entsprechend zer-
keit bestünde darin, eine entsprechende Zertifizierung tifizierten Produkte einen unmittelbaren oder mittel-
rechtlich verpflichtend zu verankern. baren Imitationsschutz, z. B. durch das Markenrecht,
zu gewähren. Zu prüfen wäre, ob die am 19. Januar
Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, die Zertifizie- 2019 in Kraft getretenen § 106a ff MarkenG eine Opti-
rungen zu subventionieren. on böten, um innovativen Unternehmen einen beson-
deren Imitationsschutz zu gewähren.33 Dies wäre zum
Pragmatischer wäre es allerdings, Anreize für eine Beispiel dann denkbar, wenn diese Unternehmen im
EMAS-Zertifizierung zu schaffen. Beispielsweise könn- Rahmen der Beschaffung besondere Anforderungen
te die Politik einen Rahmen schaffen, der es Unter- an ihre Lieferanten formulierten und diese Anforde-
nehmen und Organisationen erlaubt, sich durch eine rungen nach außen hin kommunizieren wollten. Die
EMAS-Zertifizierung Wettbewerbsvorteile zu verschaf- Politik könnte bspw. einen Rahmen schaffen, der es ei-
fen.31 Von grundlegender Bedeutung wäre dabei, dass nem Händler, der bestimmte Waren ausschließlich von
es eine hinreichende Anzahl von Nachfrager*innen EMAS-zertifizierten Unternehmen bezöge, ermöglicht,
gäbe, die bereit wären, für Produkte und Leistungen einen entsprechenden Markenschutz für sich bzw. die
von Unternehmen, die nach EMAS zertifiziert sind, so beschafften Produkte zu beanspruchen. Gerade für
entweder einen Aufpreis zu bezahlen und/oder ihre die in den letzten Jahren für den Konsumgüterhan-
Nachfrage nach diesen Produkten zu erhöhen. Vor- del zunehmend bedeutsamen Handelsmarken, die in
aussetzung dafür wäre wiederum, dass die entspre- Deutschland mittlerweile einen Marktanteil von ca.
chende Zertifizierung von Verbraucher*innen bzw. von 40 % erzielen, könnte eine entsprechende Differen-
der Kundschaft wahrgenommen wird. Derzeit ist aber zierungsmöglichkeit im Bereich der Prozessqualitäten
kaum etwas darüber bekannt, ob und wenn ja in wel- attraktiv sein.34
cher Form seitens der Kunden EMAS bekannt bzw. für
diese relevant ist. Einer systematischen Vermarktung In diesem Zusammenhang sollte allerdings auch die
von EMAS fehlt daher eine wichtige informatorische Adäquanz von EMAS reflektiert werden, denn in den
Basis. Solange diese Basis fehlt, kann über mögliche letzten Jahren wurden alternative Methoden für das be-
Anreize nur gemutmaßt werden. Unbeschadet dessen triebliche Nachhaltigkeitsmanagement und Rahmen-
wäre es aber bereits heute möglich, die EMAS-Zertifi- werke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwi-
zierung als Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen ckelt. Ein Beispiel wäre die Global Reporting I nitiative
31 Vgl. Meffert, H., Kenning, P., Kirchgeorg, M., (Hrsg.) (2015). Sustainable Marketing Management, Wiesbaden.
32 BMWi (2020). Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene. Zugriff am 16.04.2020. Verfügbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/
DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html, weitere Information auch unter: https://www.beta.bund.de/DE/Thema/
unternehmen/ausschreibungen-oeffentliche-auftraege.html
33 Vgl. hierzu: Oehme et al. (2017). Strategien gegen Obsoleszenz. Sicherung einer Produktmindestlebensdauer sowie Verbesserung der Produkt
nutzungsdauer und der Verbraucherinformationen. Dies führt ggf. schneller zum Ziel als die Einführung einer Herstellergarantieaussagepflicht oder
Normung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes, wie sie das UBA im November 2017 als Handlungsempfehlung veröffentlichte – beide können
aber sehr effiziente Rechtsetzungen sein, wenn die Gewährleistungsmarke als freiwilliges Instrument nicht greifen sollte.
34 GfK (2017). Käufer suchen den Mehrwehrt. Top-Handelsmarken liegen im Trend – Käuferzuwachs auch durch die Sortimentspolitik des Handels.
Consumer Index 03/2017. Zugriff am 30.03.2020. Verfügbar unter: https://www.gfk.com/fileadmin/user_upload/dyna_content/DE/documents/
News/Consumer_Index/GfK_Consumer_Index_03_2017.pdf
Was könnte getan werden? 23
(„GRI“)35, die in Erweiterung zu EMAS auch ökonomi- besserungsprozesses. Die jeweiligen Zertifizierungs-
sche und soziale Aspekte einbezieht. Die GRI differen- systeme und Standards beziehen sich z. T. aufeinander.
ziert z. B. auch zwischen den Unternehmensgrößen und EMAS gilt hier als ein relevanter Qualitätsstandard mit
relativiert damit die Möglichkeiten der Unternehmen. hoher Prüfqualität. Darüber hinaus orientieren sich im-
Auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex36 bietet seit mer mehr Unternehmen an der Methode der Gemein-
2011 eine Einstiegsvariante für Unternehmen. Bezogen wohlökonomie (GWÖ)37, die Unternehmen an ihrem Bei-
auf seine Indikatorik kommen diese dem SDG 12.6 zum trag zum Gemeinwohl bewertet.
Nachhaltigkeitsreporting und -monitoring in Unterneh-
men um einiges näher als EMAS, auch wenn EMAS das Angesichts dieser Entwicklungen und Methodenvielfalt
einzige staatlich organisierte Zertifikat in der EU (Ver- könnte die Bundesregierung eine Kombination ver-
ordnung (EG) Nr. 1221/2009) ist. Bezogen auf die sozia- schiedener Methoden nutzen, empfehlen oder voraus-
len Aspekte gibt es weitere Standards wie z. B. SA8000 setzen, um die Zielerreichung in diesem Bereich des
oder die bereits für bestimmte Kapitalgesellschaften SDG 12 zu verbessern. Eine externe Zertifizierung blie-
nach § 289 HGB verpflichtende CSR-Berichterstattung, be aber in jedem Falle die Voraussetzung für die Kom-
welche die sozialen Aspekte in der Wertschöpfungsket- munikation und das Monitoring derartiger Leistungen.
te und den Unternehmen selbst betrachtet. EMAS setzt
zudem sehr stark auf die Einführung eines Umwelt- Daraus resultiert zusammenfassend die folgende Emp-
managementsystems und eines kontinuierlichen Ver- fehlung des SVRV:
Empfehlung 3
Die Verbraucherpolitik sollte Anreize
für eine EMAS-Zertifizierung schaffen.
Unter anderen könnten die Möglich-
keiten der öffentlichen Auftragsver-
gabe sowie des Markenrechts genutzt
werden, um EMAS-zertifizierten Un-
ternehmen einen potenziellen Wettbe-
werbsvorteil zu bieten. Parallel hierzu
sollten Möglichkeiten der Weiterent-
wicklung und Ergänzung von EMAS
geprüft und ggf. genutzt werden.
35 GRI (2020). Empowering Sustainable Decisions. Zugriff am 25.02.2020. Verfügbar unter: https://www.globalreporting.org/Pages/default.aspx
36 UGA (2019). Eine Formel für nachhaltigen Erfolg? Studie zur Schnittstelle zwischen EMAS und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Zugriff am
02.03.2020. Verfügbar unter: https://www.emas.de/fileadmin/user_upload/4-pub/Studie_EMAS_DNK.pdf
37 Vergleich von Berichtsrahmenwerken im Nachhaltigkeitsmanagement; Gemeinwohlökonomie (2020). Idee & Vision. Zugriff: 17.02.2020.
Verfügbar unter: https://www.ecogood.org/de/idee-vision/
24 NACHHALTIGEN KONSUM UND NACHHALTIGE PRODUKTION ERMÖGLICHEN
3. Der Staat sollte entsprechende Produktinforma-
4.2 Den Marktanteil von Pro- tionen über eine unabhängige Produktkennzeich-
dukten mit staatlichen Umwelt- nungsstelle38 gebündelt bereitstellen.
kennzeichen erhöhen Bezogen auf die gegenwärtige Situation in, während
und nach der Corona-Pandemie sind Informationen
zur Resilienz der Produktions- und Konsumstruktu-
Das Kauf- und Konsumverhalten wird regelmäßig ren im Rahmen der SDG-Indikatorik von hoher Bedeu-
durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Ein wesent- tung – zum einen, um die gegenwärtig unterbrochenen
licher Faktor sind die den Verbraucher*innen bzw. Routinen neu und nachhaltig ausrichten zu können,
Kund*innen in der jeweiligen Situation zur Verfügung zum anderen, um global–regionale Produktions- und
stehenden Informationen. Dies gilt insbesondere dann, Konsummuster aktiv in Richtung Nachhaltigkeit um-
wenn z. B. aufgrund einer besonders hohen persönli- zugestalten.
chen Relevanz einer Entscheidung das „Involvement“
oder das wahrgenommene Risiko hoch ist. Gerade Die drei folgenden Ansätze fokussieren diese drei Punkte.
dann ist es wichtig, dass Verbraucher*innen eine in-
formierte Entscheidung treffen können. Es ist daher Die Ökodesign-Richtlinie vorantreiben und
anzunehmen, dass in gleichem Maße, in dem die per- national umsetzen
sönliche Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten für die
Kaufentscheidung der Verbraucher*innen steigt, diese Bei der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)39 der Euro-
entsprechende Informationen über die Produkt- und päischen Union (EU 2009) handelt es sich um ein eta-
Prozesseigenschaften der jeweiligen Güter und Dienst- bliertes Instrument, das als positiv hinsichtlich seines
leistungen benötigen und wünschen. Kosten-/Nutzenverhältnisses für Wirtschaft und Haus-
halte evaluiert wurde.40 So ist bspw. das Energieeffizi-
Eine Herausforderung besteht mithin darin, die gesell- enzlabel laut Eurobarometer41 den meisten EU-Bür-
schaftliche Bedeutung des SDG 12 mit der persönli- ger*innen bekannt und Entscheidungen werden zum
chen Relevanz in Einklang zu bringen, indem Letztere großen Teil daran orientiert.
erhöht wird. Angesichts der eingangs geschilderten
hohen gesellschaftlichen Tragweite, die das Thema Die Ökodesign-Richtlinie definiert den europäischen
„Nachhaltigkeit“ erreicht hat, wäre es mit Blick auf das Rechtsrahmen und damit die Anforderung an die um-
Ziel, den Marktanteil von Produkten mit staatlichen weltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Umweltkennzeichen zu erhöhen, nun wichtig, drei Un- Produkte. Besonders ineffiziente Geräte sollen schritt-
terziele zu unterscheiden: weise aus dem Markt genommen werden.42 Gemein-
sam mit den Vorschriften und Regelungen zur Ener-
1. Verbraucher*innen sollten vermehrt und leicht zu- giekennzeichnung dient die Ökodesign-Richtlinie der
gänglich nachhaltige Produkte im Angebot finden, Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele
die verlässlich und nachvollziehbar/-prüfbar als wie auch der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäfti-
solche gekennzeichnet sind. gung und dem Wirtschaftswachstum in der EU, so das
Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019: „Sie gewähr-
2. Sie sollten in vereinfachter Form Informationen leisten gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Bin-
vorfinden, ob ein Anbieter selbst Nachhaltigkeit nenmarkt, fördern nachhaltig Investitionen und Innova-
vorantreibt. tionen, ermöglichen es den Verbrauchern, ihre Kosten
38 KRU (2017). Produktkennzeichnungsstelle zur Förderung der Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit von Produkten. Positionspapier, S. 4.
39 Europäische Kommission (2009). Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rah-
mens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Amtsblätter der EU. L 285/10.
40 Europäische Kommission (2016). Mitteilung der Kommission. Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019. Zugriff am 09.03.2020. Verfügbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016DC0773&from=de
41 European Commission (2019). Special Eurobarometer 492. Europeans’ attitudes on EU energy policy.
42 Europäische Kommission (2009).
Was könnte getan werden? 25
zu senken, und tragen darüber hinaus zur Reduzierung Design von Produkten, Services und Geschäftsmodel-
der CO2-Emissionen bei.“43 len ein.
„Das Ökodesign- und Energiekennzeichnungskonzept trägt Das genannte Arbeitsprogramm setzt erste Maßnah-
schätzungsweise zur Hälfte der Energieeinsparungszie- men dazu um, auch wenn die generischen Normen
le für 2020 bei und zählt damit zu den wirkungsvollsten zur Umsetzung von Materialeffizienz noch ausstehen.
EU-politischen Instrumenten zur Förderung der Energieef- Anfang Oktober 2019 hat die Kommission nun Öko-
fizienz. Zweck des Regelungsrahmens für Ökodesign und design-Maßnahmen für Haushaltsgeräte wie Kühl-
Energiekennzeichnung ist einerseits, mehr energieeffiziente schränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Fern-
Produkte (durch Ökodesign) in den Markt einzuführen, und sehgeräte verabschiedet:48
andererseits, die Verbraucher zum Kauf der effizientesten
Produkte zu ermutigen und ihnen dies durch geeignete In- 1. Ersatzteile sollen je nach Produkt sieben bis zehn
formationen (Energiekennzeichnung) zu ermöglichen.“ 44 Jahre nach dem Kauf erhältlich, in 15 Arbeitstagen
lieferbar und mit allgemein erhältlichem Werkzeug
Bis 2016 war die Ökodesign-Richtlinie wie auch die verbaubar sein.
Energiekennzeichnung allgemein allein auf die Ener-
gieeffizienz der energieverbrauchsrelevanten Produkte 2. Die dafür notwendigen Informationen müssen vom
ausgerichtet. Sie adressierte also eher die technische Hersteller bereitgestellt werden.
Optimierung der Produkte. Die Evaluierung zeigte dann
einige Schwachpunkte auf.45 So konnten u. a. Produk- 3. Mit einem QR-Code sollen Informationen zum Pro-
te mit kurzen Produktzyklen, z. B. Informations- und dukt bzw. zur Energiekennzeichnung abrufbar sein.
Kommunikationstechnologie-Produkte, kaum erfasst Dazu wird bei der EU eine entsprechende Produkt-
werden. Die mangelnde Kontrolle führte dazu, dass ca. plattform geführt.
10 % bis 20 % der gekennzeichneten Produkte nicht
den Vorgaben entsprachen.46 Da erkennbar ist, dass die Ökodesign-Richtlinie einen
positiven Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits-
Im Arbeitsprogramm 2016-2019 wurden dann die Kreis- ziele leisten wird, empfehlen wir der nationalen Ver-
laufwirtschaft47 sowie die Material- bzw. Ressourcen braucherpolitik, die weitere Entwicklung der Ökode-
effizienz fokussiert. Relevante Aspekte waren die Le- sign-Richtlinie auf nationaler Ebene in der EU weiter
bensdauer der Produkte, deren Reparaturfähigkeit, die voranzutreiben, um die Klima- und Ressourcenziele zu
Nachrüstbarkeit, die Demontierbarkeit, die Informati- erreichen. Sie sollte zu einer Nachhaltigkeitsdesign-
onsweitergabe, die Wiederverwendung/-verwertung, richtlinie weiterentwickelt werden. Deutschland sollte
THG- und andere Emissionen. In der Folge adressiert hierzu entsprechende Vorschläge und eine Roadmap
die Richtlinie nun nicht mehr nur rein technische An- erarbeiten und aktiv einbringen.
forderungen, sondern greift tief in die Gestaltung, das
43 Europäische Kommission (2016), S. 2.
44 Europäische Kommission (2016), S. 2.
45 So wurden bspw. Testbedingungen, die nicht auf reale Nutzungssituationen angepasst waren (Stamminger 2015), sowie Reboundeffekte (ca. 15–30 %,
so Gillingham et al. 2013) nicht berücksichtigt. Zudem war die Dauer der Entwicklung und Durchsetzung hoch und auch die Aktualisierung der Durch-
führungsmaßnahmen dauerte lang.
46 Stamminger, R., Geppert, J. (2015). Energielabel – Fluch oder Segen für Verbraucher?, in Bala, C., Schuldzinski, W. (Hrsg.): Der verantwortungsvolle
Verbraucher – Aspekte des ethischen, nachhaltigen und politischen Konsums, S. 109–121. Ries, Frédérique (2018). Bericht über die Umsetzung der
Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG), Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Gillingham, K., Kotchen, M. J.,
Rapson, D. S., Wagner, G. (2013). „The Rebound Effect is Over-played.“, in Nature 493 2013, S. 475–476.
47 Europäische Kommission (2015). Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft, COM(2015) 614/2, angenommen am
2.12.2015. Zugriff am 17.02.2020. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52015DC0614
48 Europäische Kommission (2019b). Die neuen Maßnahmen zum Ökodesign. Zugriff am 17.02.2020. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/
commission/presscorner/detail/de/qanda_19_5889
26 NACHHALTIGEN KONSUM UND NACHHALTIGE PRODUKTION ERMÖGLICHEN
In der Zwischenzeit können innerstaatlich weitere zyklusweiten Ressourcenverbräuche erweitert werden.
ambitionierte Maßnahmen wie z. B. die prominente Im New Green Deal zur Industrie sind hier einige Berei-
Positionierung gekennzeichneter Produkte auf Online- che benannt – eine umfassende nachhaltige Strategie
Plattformen oder auch Reallabore zur Entwicklung
49 50
für Konsumgüter und Serviceleistungen fehlt jedoch53.
praxisnaher, designorientierter Normen entlang von Diese wäre zu erarbeiten.
Wertschöpfungsketten oder Maßnahmen zur Imple-
mentierung von Designs für Kreislaufwirtschaft und Wenngleich die Ökodesign-Richtlinie proaktiv beim
Nachhaltigkeit die Umsetzung und Akzeptanz för- Produktdesign ansetzt, eine Energieperspektive sowie
dern.51 Auch die Digitalstrategie52 des BMU sieht die eine materialzentrierte Perspektive schrittweise (zur
Ökodesign-Richtlinie als ein zentrales Instrument für Zeit noch in den Anfängen) berücksichtigt und verstärkt
die Setzung von Produktstandards. Das europäische auf Informationsbereitstellung setzt, ist sie nach wie
Ordnungsrecht sei den beschleunigten Technologie- vor noch vorwiegend technisch ausgerichtet. Zwar sol-
und Produktzyklen anzupassen. len die Rezyklierbarkeit von Produkten und das Wissen
der Verbraucher*innen über den nachhaltigen Umgang
Es wäre zu prüfen, ob der Mechanismus nicht nur mit den Produkten gefördert werden, jedoch ist die
energierelevante Produkte fokussieren sollte (z. B. Richtlinie noch nicht so weit, ein „consumer-oriented
IKT-Produkte wie z. B. Smartphones). Der bisherige ecodesign“ umfangreich zu adressieren und zu fördern.
Prüfmechanismus, ob ein Produkt in Durchführungs- Auch an dieser Stelle könnte die Verbraucherpolitik ei-
maßnahmen aufgenommen wird, sollte auf die lebens- nen Beitrag leisten.
49 Das BMU (2020, S. 53) schreibt hierzu: „Mit dem Projekt KI4NK unterstützt das BMU die Entwicklung eines innovativen Konzepts zur Förderung
von nachhaltigem Konsum bei Suchmaschinenanbietern, Vergleichsportalen und Online-Shops. Die Schlüsselrolle kommt dabei datengetriebenen
Technologien und künstlicher Intelligenz zu. Das Konzept erfordert, Produktinformationen zum ökologischen und sozialen Fußabdruck oder zu
Nachhaltigkeitssiegeln grundsätzlich verfügbar zu machen und die Perspektiven von Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden zusammenzu-
denken. Die Stellschrauben umfassen zum Beispiel Algorithmen für Suchanfragen und Produktvorschläge, die Energieeffizienz, Umweltsiegel oder
Filtereinstellungen für „grüne“ Produkte (green by default) berücksichtigen. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltige Produktalternativen
aktiv anzubieten, sollen wissensbasierte Systeme und Verfahren der Musteranalyse und -erkennung zum Einsatz kommen.“ und BMU (2020, S. 54):
„Vor allem beim Online-Einkauf kommt es darauf an, Informationen für eine nachhaltige Kaufentscheidung nutzerfreundlich verfügbar zu machen.
Das BMU legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Gestaltung und Regulierung von Plattformen, Marktplätzen sowie Online-Handel. Im Vordergrund
steht das Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte bereits in den Such- und Entscheidungsprozess zu verankern.“
50 Vgl. Empfehlung 7 // hierzu z. B. Design trifft Recht-Reallabore.
51 Liedtke, C., Buhl, J., Ameli, N. (2013). Microfoundations for Sustainable Growth with Eco-Intelligent Product Service-Arrangements, in Journal
Sustainability, 2013, Volume 5(3), S. 1141–1160. Liedtke, C., Buhl, J., Ameli, N., (2013). Designing value through less by integrating sustainability
strategies into lifestyles, in International Journal of Sustainable Design, 2013, Volume 2(2), S. 167–180.
52 BMU (2020), S. 7.
53 Es sollen vor allem der Textilsektor, der Bausektor, der Elektroniksektor und der Kunststoffsektor betrachtet werden. Europäische Kommission
(2019c). Nachhaltige Industrie. Zugriff am 11.02.2020. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/fs_19_6724
Was könnte getan werden? 27
Empfehlung 4 Empfehlung 5
Die nationale Verbraucherpolitik sollte Für nicht unter die EU-Ökodesign-
die weitere Entwicklung der Ökode- Richtlinie fallende Produkte sowie
sign-Richtlinie in Richtung Materialef- Produkte, für die ein langjähriger
fizienz, Langlebigkeit und Reparatur- Prozess notwendig ist, sollten ent-
fähigkeit54 unverzüglich vorantreiben sprechende Produktinformationen
sowie eine rasche Umsetzung in über eine Kennzeichnungs- und Infor-
nationales Recht für möglichst viele mationsstelle verfügbar gemacht wer-
Produkte, insbesondere IKT-Produkte den (vgl. Empfehlung der KRU (2017)
(Soft- und Hardware), in den Durch- zur Produktkennzeichnungsstelle).
führungsmaßnahmen vorbereiten. Darüber hinaus sollte die Richtlinie
Mittel- bis langfristig sollte sie sich zu langfristig nicht nur ein „ecodesign“,
einer Nachhaltigkeitsdesignrichtlinie sondern ein „consumer-centered
entwickeln. Das BMJV sollte dies mit ecodesign“ fördern.
den betroffenen Ressorts aktiv voran-
treiben.
Entscheidungsrelevante Informationen sion am Umweltbundesamt (KRU), die folgenden Infor-
zur Verfügung stellen mationen in einer Produktinformation an die Verbrau-
cher*innen aufzunehmen (vgl. Zitat dort dazu55):
Im Hinblick auf das Ziel der Verbraucherpolitik, den Ver- • Lebens-/Funktions-/Nutzungsdauer,
braucher*innen eine möglichst selbstbestimmte und • lebenszyklusweite Ressourceninputs,
informierte Entscheidung zu ermöglichen, lassen sich • spezifische Verbrauchswerte für eine typische und
gerade im Zusammenhang mit nachhaltigkeitsrelevan- reale Nutzungssituation,
ten Entscheidungen einige Ansatzpunkte finden, mit • Kreislauffähigkeit,
denen die Verbraucherinformation verbessert werden • CO2-Fußabdruck.
könnte. In diesem Kontext könnte die Verbraucherpolitik
durchaus auch auf Entwicklungen in anderen Ressorts Die Verbraucherpolitik sollte prüfen, ob und wie man
zurückgreifen. So fordert bspw. die Ressourcenkommis- diese Forderungen unterstützen kann.
54 Oehme et al. (2017).
55 KRU (2017, S. 4): „Die folgenden Kennzahlen sollen von den Unternehmen an die Kennzeichnungsstelle geliefert und in die Kennzeichnung ein-
bezogen werden: – Lebens-/Funktions-/Nutzungsdauer in Zeiteinheiten: die Unternehmen erklären, welche Lebensdauer ihr Produkt garantiert
bei ordnungsgemäßen Gebrauch erfüllt, z. B. in Jahren. Dabei müssen auch angemessene Reparatur- und Instandhaltungsaktivitäten angegeben
werden. – Die Gesamtlebensdauer wäre dann die durchschnittlich mögliche und realistische Nutzungsdauer unter Angabe und Einbezug von
üblichen, vertretbaren und ökonomisch sinnvollen Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsaktivitäten. – Lebenszyklusweite Ressourceninputs:
Ressourcen (genutzt und ungenutzt, primär und sekundär), Energie, Wasser, Fläche, Kritikalität. Indikatoren sind z. B. Kumulierter Energieaufwand
KEA, Kumulierter Rohstoffaufwand KRA etc. – Spezifische Verbrauchswerte für eine typische und reale Nutzungssituation (hier bietet sich ggf. eine
Kooperation mit Akteuren/Nutzung von Werten aus der Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie an). – Kreislauffähigkeit:
Kennzahlen zu Wieder-/Weiterverwendbarkeit, Wieder-/Weiterverwertbarkeit, Demontage- und Zerlegungsmöglichkeiten von Produkt, Komponen-
ten und Materialien unter den abschätzbaren End-of-Life-Szenarien und bei ordnungsgemäßem Gebrauch. – der CO2-Fußabdruck könnte zu einem
späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden, wenn standardisierte Erhebungsmethoden etabliert sind.“