schwarze-institutionenoekonomischer-vergleich
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
23 Bundes konkretisiert. Er umfasst Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch. Ausgeschlossen sind Erdbeben und Vulkanausbrüche. Nur in den Kantonen Schwyz, Uri, Appenzell IR und Obwalden besteht eine obligatorische Deckungsvorsorgepflicht für Gebäudeeigentümer gegen Feuer- und damit auch für Elementarschadengefahren. In den anderen GUSTAVO-Kantonen besteht diese Pflicht nicht; hier verlangen in der Regel Banken und Versicherungen, die Hypotheken für Liegenschaften vergeben, eine Versicherungsdeckung. Die Festlegung der Versicherungssumme ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt, wobei mindestens der Zeitwert versichert sein muss. Faktisch bedeutet dies, dass Gebäude in den GUSTAVO - Kantonen häufig nur bis zur hypothekarischen Belastungsgrenze versichert sind oder eine Unterversicherung besteht. Im Gegensatz zu den kantonalen Gebäudeversicherungen sind die Versicherungsleistungen in den GUSTAVO-Kantonen auf CHF 25 Mio. pro Ereignis und Versicherungsnehmer und auf CHF 1 Milliarde pro Ereignis begrenzt. Die Dualität von öffentlich-rechtlichem Monopol und Privatversicherungen erlaubt den einzigartigen Vergleich der gesamtwirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der beiden Systeme unter kontrollierten Bedingungen. Hier zeigt sich, dass die Bruttoprämien (inkl. Betriebskosten) für die Elementarschaden- und Feuerversicherung (als gekoppelter Grundvertrag in der Schweiz) im Bereich der Privatversicherer ca. zwei – bis dreimal höhere Prämien aufweist im Vergleich zum Bereich der öffentlich-rechtlichen Versicherer (Schwarze et al. 2016). Spanien Gesetzliche Versicherungspflicht gegen Elementarschäden und andere „außergewöhnliche Ereignisse“ (Terroranschläge). Prämien werden durch private Versicherer als Zuschläge in Gebäude-, Hausrat-, Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung erhoben und an das sog. Consorcio de Compensacion de Seguros (CCS), einem staatlichen Monopolversicherer, durchgereicht. Das CCS verfügt über eine unbegrenzte Staatsgarantie. Zur Erfüllung der Bedingungen der EU-Schadenversicherung-Richtlinie 2009/138 können private Versicherungsunternehmen formell eine Elementarschadendeckung in Spanien anbieten. Da aber auch diese Unternehmen den Prämienzuschlag an das CCS abführen müssen, ist diese Konkurrenz in der Praxis bedeutungslos. Die Versicherungsdichte ist hoch, abhängig von der Grunddichte in den einzelnen Sparten bis zu 80%. Der Selbstbehalt der Versicherten liegt in der Regel bei 10 %, ist aber abhängig von der Versicherungssumme betraglich limitiert. Für landwirtschaftliche Versicherungen gibt es eine gesonderte, staatliche unterstützte Rückversicherungslösung. Agroseguro ist ein Rückversicherungspool von 29 Unternehmen, einschließlich des CCS, in dem Unternehmen wählen können, ob sie sich in den Pool integrieren oder nicht. Innerhalb des Pools übernimmt jedes Unternehmen das Risiko im Verhältnis zum Anteil am Gesamtkapital, den es zu Agroseguro beiträgt. Im Gegensatz zum CCS ist die Ernteversicherung freiwillig.
SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR VERBRAUCHERFRAGEN
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz. Er wurde im November 2014 eingerichtet.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll auf der Basis wissenschaftlicher E
rkenntnisse
und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen.
Der Sachverständigenrat ist unabhängig und hat seinen Sitz in Berlin.
Vorsitzender des Sachverständigenrats ist Prof. Dr. Peter Kenning.