policy-brief-versicherungspflicht-gegen-naturgefahren
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
26 VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN
Die Ergebnisse zeigen in der Gesamtschau, dass die
überwiegende Mehrheit der befragten Eigentümerin-
2.4 Die Solidarität mit den
nen und Eigentümer nicht über die meisten der hier Geschädigten von Natur-
untersuchten Schutzmaßnahmen verfügt. Lediglich
ein Überspannungsschutz sowie die regelmäßige
katastrophen ist hoch – gleich-
Wartung von Dachbauten werden von der Mehrheit wohl wird die Ausgestaltung
als zutreffend angegeben.
der Ad-hoc-Hochwasserhilfen
Inwieweit der Einbau mancher oder aller Schutzvor- wie bei der Flutkatastrophe
kehrungen im konkreten Einzelfall zweckdienlich
2021 nicht von der Mehrheit
ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Auffällig ist jedenfalls die geringe Ausstattung von der Befragten getragen
Wohngebäuden in der Bachzone mit durchaus kosten-
günstigen Rückstauklappen sowie dem Wasserschutz
von Lichtschächten. Eine umsichtige Lagerung von Trotz anderslautender Bekundungen der Minister-
Gefahrengut (Befestigung von Heizöltanks, Lagerung präsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dem
von Chemikalien), welche nach Angaben der Befragten Jahr 2017, wonach Hilfszahlungen nach einer Natur-
in 70 Prozent der Wohngebäude in der Bachzone nicht katastrophe nur noch an diejenigen hätten gezahlt
Standard ist, ist – abgesehen von Opportunitätskos- werden sollen, die sich erfolglos um eine Versicherung
ten der Lagerung auf höheren Ebenen (mit anderen bemüht haben, hat der Bund mit der „Aufbauhilfe
Worten: es ginge Platz für andere Nutzungen der 2021“ insgesamt 30 Milliarden Euro Hochwasser-
Fläche verloren) – sogar kostenneutral. Da neben hilfen bereitgestellt zur Beseitigung von Schäden an
Starkregen z. B. auch Hagel überall auftreten kann, Wohngebäuden, die zum Zeitpunkt der Flut nicht über
ist zudem der äußerst selten verbaute Schutz gegen eine Wohngebäude-Elementarschadenversicherung
Hagelschäden auffällig: So geben drei Viertel der verfügten. Dabei wurden bzw. werden Kosten anteilig
Befragten an, nicht darüber zu verfügen, sehen es in Höhe von 80 Prozent, in begründeten Härtefällen
nicht als erforderlich an oder wissen nicht, ob ein sogar vollständig, übernommen.
entsprechender Schutz am eigenen Wohngebäude
vorgenommen wurde.
Die hier dargestellten Ergebnisse können und sollen
nicht Gutachten von Sachverständigen ersetzen, in
denen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen indi-
viduell und im Detail für ein einzelnes Wohngebäude
geprüft wird. Vielmehr könnten die hier dargestellten
Ergebnisse eine Diskussion über die Notwendigkeit
geeigneter Schutzmaßnahmen befördern, denn sie
zeigen in der Gesamtschau, dass das Potenzial für
individuelle Vorsorge gegen Extremwetterereignisse
bei Weitem nicht ausgeschöpft ist.
2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 27 Tabelle 7: Generelle Akzeptanz staatlicher Aufbauhilfen bei Naturkatastrophen im Oktober 2021 Ausgestaltung von Aufbauhilfen Anteil Nur denjenigen zahlen, die sich erfolglos um 44 % (971) eine Versicherung bemüht haben Höchstens anteilig bezahlen 37 % (848) Vollständig zahlen 10 % (196) Gar nicht zahlen 9 % (201) Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern); der Befragten, die sich für eine der in der Tabelle dargestellten Antwortmöglichkeiten entschieden haben (Einfachnennung) auf die Frage: „Sollte der Staat im Falle eines schwe- ren Naturereignisses Ihrer Meinung nach Hilfsgelder an diejenigen zahlen, die ihr Haus nicht gegen Elementarschäden versichert haben? Sollte der Staat Ihrer Meinung nach die Kosten der Wiederherstellung eines unversicherten Hauses…?“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216. Danach gefragt, in welchem Umfang der Staat im Sind die befragten Personen kaltherzig? Mitnichten, Falle eines schweren Naturereignisses Hilfsgelder denn 84 Prozent der Befragten geben an, dass sie an diejenigen zahlen sollte (dabei wurde bei der starkes Mitgefühl mit Menschen haben, die von Fragestellung kein inhaltlicher Bezug auf die Flut- einem schweren Naturereignis getroffen wurden.14 katastrophe vom Sommer 2021 genommen), die Die große generelle Bereitschaft zur Anteilnahme ihr Wohngebäude nicht gegen Elementargefahren ließ sich im Falle der Flutkatastrophe des Sommers versichert haben, gab die Mehrheit der Befragten 2021 nicht zuletzt an der hohen Spendenbereitschaft an, dass Hilfsgelder entweder gar nicht oder nur für die Flutopfer ablesen. Hieraus folgt das in der an diejenigen ausbezahlt werden sollten, die sich Literatur bekannte Phänomen des „Charity Hazard“ erfolglos um eine Versicherung bemüht haben. Zwar (vgl. jüngst z. B. Tesselaar et al., 2022), welches oft ist die Mehrheit knapp, denn 47 Prozent sprechen als eine mögliche Erklärung für die geringe Versi- sich dafür aus, dass der Schaden höchstens an- cherungsdichte im Bereich der Wohngebäude-Ele- teilig oder sogar vollständig bezahlt werden sollte. mentarschadenversicherung herangezogen wird: Allerdings wurde die Antwortkategorie „höchstens Unversicherte Eigentümerinnen und Eigentümer anteilig bezahlen“ nicht weiter spezifiziert, so dass können davon ausgehen, dass ihnen, trotz anders- nicht auszuschließen ist, dass die Zustimmung zu lautender Bekundungen, im Notfall geholfen wird dieser Kategorie niedriger ausgefallen wäre, wäre und versichern ihr Wohngebäude infolgedessen der Wert von 80 Prozent mitkommuniziert worden. gewissermaßen strategisch nicht. 14 Die Fragestellung lautete: „Bitte sagen Sie uns, wie sehr Sie den folgenden Aussagen zustimmen. Ich empfinde starkes Mitgefühl mit Menschen, die von einem schweren Naturereignis (wie zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch) getroffen wurden.“ Der Wert 84 Prozent fasst die Anteile der Antworten „stimme eher zu“ und „stimme voll und ganz zu“.
28 VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN
2.5 Die Versicherbarkeit „Versicherungsunternehmen sind seit Kurzem dazu
verpflichtet, aktiv auf alle Hauseigentümer (das heißt
von Elementarschäden ist Neu- wie Bestandskunden) zuzugehen und denen ein
grundsätzlich bekannt… Versicherungsangebot gegen Elementarschäden an-
zubieten.“
Eine der Leitfragen des empirischen Teils dieses Diese Aussage stimmt nicht. Theoretisch könnte der
Papiers ist, warum lediglich 46 Prozent der Wohn- GDV zu einer gewissen Verwirrung bei manchen Be-
gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden fragten beigetragen haben, da er am 27. Oktober einen
versichert sind (GDV, 2021a). In diesem Abschnitt soll ähnlich lautenden Vorschlag in einem Positionspapier
zunächst untersucht werden, ob die Wohngebäude- veröffentlicht hat (GDV, 2021c; dazu mehr in Kapitel
Elementarschadenversicherung als Versicherungs- 3) – es ist jedoch unwahrscheinlich, dass damit das
produkt bekannt ist, mit dem sich ein Wohngebäude Antwortverhalten tatsächlich beeinflusst wurde. Zum
gegen Naturgefahren versichern lässt. Zu diesem einen war die Feldzeit der ersten Befragungswelle
Zweck wurden den Befragten fünf Aussagen zu zu diesem Zeitpunkt fast abgeschlossen (diese lief
möglichen aktuellen Regelungen der Elementar- vom 19. bis 28. Oktober 2021) und das Positionspapier
schadenversicherung präsentiert (Tabelle 8). Nur richtete sich eher an interessierte Fachkreise. Inso-
eine der Aussagen trifft zu, und zwar: fern ist es bemerkenswert, dass sehr viele Befragte
glauben, dass ihnen gewissermaßen automatisch
„Jeder Hauseigentümer kann sich freiwillig mit einer geholfen werden wird, über die Versicherung von
Elementarschadenversicherung gegen schwere Natur- Elementarschäden nachzudenken.
gefahren versichern.“
Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass
Die weiteren vier Aussagen wurden so formuliert, die geringe Versicherungsdichte im Bereich der
dass sie grundsätzlich plausibel erscheinen, sie Wohngebäude-Elementarschadenversicherung
treffen allerdings nicht zu. Insgesamt 92 % der aller Voraussicht nach nicht auf einen zu geringen
Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die Frage Bekanntheitsgrad des Versicherungsprodukts bzw.
richtig beantworten; und auch 89 % der Mieterinnen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung zur
und Mieter lagen richtig, obwohl sie selbst gar keine Versicherung von Wohngebäuden gegen Elementar-
Wohngebäude-Elementarschadenversicherung ab- schäden zurückzuführen ist.
schließen können. Viele falsche Antworten (von fast
der Hälfte der Befragten) gab es lediglich bei der
Bewertung der Aussage.
2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 29
Tabelle 8: Wissen über die aktuelle gesetzliche Regelung zur Versicherung von Wohngebäuden gegen
Elementarschäden in Deutschland im Oktober 2021
Welche der folgenden Aussagen trifft Ihrer Meinung
nach zu?
Trifft zu Trifft nicht zu
Aussage Eigentüme- Mieterinnen Eigentüme- Mieterinnen
rinnen und und Mieter rinnen und und Mieter
Eigentümer Eigentümer
„Elementarschäden sind immer in der 14 % (160) 19 % (206) 86 % (934) 81 % (916)
Wohngebäudeversicherung mitversi-
chert. Es muss keine zusätzliche Ver-
sicherung abgeschlossen werden.“
Richtige Antwort: trifft nicht zu
„Jeder Hauseigentümer kann sich frei- 92 % (1.012) 89 % (1.004) 9 % (82) 11 % (118)
willig mit einer Elementarschadenver-
sicherung gegen schwere Naturgefahren
versichern.“
Richtige Antwort: trifft zu
„Es besteht eine Versicherungspflicht 16 % (181) 24 % (281) 84 % (913) 76 % (841)
gegen Elementarschäden.“
Richtige Antwort: trifft nicht zu
„Der Staat ist gesetzlich dazu verpflich- 13 % (115) 21 % (205) 87 % (979) 79 % (917)
tet, nach Naturkatastrophen sämtliche
Elementarschäden an privaten Wohnge-
bäuden zu beseitigen.“
Richtige Antwort: trifft nicht zu
„Versicherungsunternehmen sind seit 43 % (456) 49 % (548) 57 % (638) 51 % (574)
Kurzem dazu verpflichtet, aktiv auf alle
Hauseigentümer (das heißt Neu- wie Be-
standskunden) zuzugehen und denen ein
Versicherungsangebot gegen Elemen-
tarschäden anzubieten.“
Richtige Antwort: trifft nicht zu
Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „trifft zu“/
„trifft nicht zu“ beantworteten: „Es geht nun um die aktuell geltende gesetzliche Regelung in Deutschland zur Absicherung gegen
Schäden an privaten Wohngebäuden urch sogenannte Elementarschäden (also Folgen schwerer Naturgefahren wie zum Beispiel
Sturmschäden, Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser und Erdrutsch). Welche der folgenden Aussagen trifft Ihrer
Meinung nach zu?“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216.
30 VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN
2.6 … aber die Mehrheit kennt Um diesen potenziellen Mismatch zu erhellen,
wurden in der zweiten Befragungswelle diejenigen
den eigenen Versicherungs- Eigentümerinnen und Eigentümer, die in der ersten
schutz nicht genau Welle angaben, über eine bzw. über keine Elemen-
tarschadenversicherung zu verfügen, befragt, wie
sicher sie sich dieser Aussage auf einer Skala von 0
Die geringe Versicherungsdichte im Bereich der („sehr unsicher“) bis 10 („sehr sicher“) sind. Da eine
Wohngebäude-Elementarschadenversicherung Unsicherheit über den eigenen Versicherungsschutz
dürfte nach den in Abschnitt 2.5 präsentieren Ergeb- im Bereich Wohngebäude-Elementarschäden im
nissen nicht auf einen zu geringen Bekanntheitsgrad Ernstfall existenzielle Folgen haben kann, ist es
des Versicherungsprodukts zurückzuführen sein. natürlich wichtig, sich seines Versicherungsschut-
Auffällig – wenn auch in der Literatur bekannt und zes „sehr sicher“ zu sein. Zu der Gruppe, die sich
daher nicht überraschend (Osberghaus & Philippi, „sehr sicher“ fühlt, werden daher nur diejenigen
2016) – ist der Befund, dass in der SVRV-Befragung gezählt, die die Sicherheit ihrer Aussage mit 10 an-
rund 60 Prozent der befragten Eigentümerinnen gegeben haben – alle übrigen Befragten, die mit 0 bis
und Eigentümer angeben, über eine Wohngebäude- 9 antworteten, wurden als unsicher gewertet. Aus
Elementarschadenversicherung zu verfügen. Die diesen Berechnungen ergibt sich das in Abbildung
Branchenstatistik des GDV zur Versicherungsdichte 2 dargestellte Diagramm.
im Bereich Wohngebäude-Elementarschadenversi-
cherung wird damit um 14 Prozentpunkte übertroffen, Das Diagramm zeigt, dass die Gruppe derjenigen, die
Eigentümerinnen und Eigentümer überschätzen ganz sicher15 über eine Wohngebäude-Elementar-
daher den eigenen Schutz. schadenversicherung verfügen, von 60 Prozent auf
44 Prozent schrumpft – eine fast deckungsgleiche
Annäherung an die Branchenstatistik des GDV. Die
Gruppe derjenigen, die ganz sicher nicht über eine
solche Versicherung verfügt, schrumpft um 10 Prozent.
15 Es haben weit mehr Befragte angegeben, über eine Wohngebäude-Elementarschadenversicherung zu verfügen, als es die Branchen-
daten zur Versicherungsdichte des GDV zeigen – 60 Prozent anstelle von 46 Prozent. Hierbei handelt es sich um ein in der Literatur
bekanntes Phänomen (Osberghaus & Philippi, 2016). Bei der Untersuchung von Osberghaus und Philippi gaben sogar 62 Prozent an, über
eine Wohngebäude-Versicherung zu verfügen. Wohlgemerkt lag der offizielle Wert aus der Branchenstatistik damals bei nur 38 Prozent,
so dass die Diskrepanz bei der Versicherungsdichte zwischen Branchenstatistik und Selbsteinschätzung („Versicherungsillusion“) noch
deutlich größer war als bei der SVRV-Befragung. Um in diesem Abschnitt ein möglichst realistisches Bild über die Versicherungsdichte
auf Basis der Daten der SVRV-Befragung zeigen zu können, wurden die Daten neu berechnet anhand einer Nachfrage in der zweiten
Befragungswelle, bei der denjenigen Befragten, die angaben, über eine bzw. keine Wohngebäude-Versicherung zu verfügen, die Frage
gestellt wurde: „Sie haben bei unserer Befragung im Herbst 2021 angegeben, dass Ihre Wohngebäudeversicherung ____________
eine/keine Deckung für sogenannte Elementarschäden enthält. Es kann ja durchaus vorkommen, dass man nicht genau weiß, welche
Versicherungen man abgeschlossen hat. Wie sicher sind Sie sich dessen, dass Sie tatsächlich ____________ eine/keine Elementar-
schadenversicherung für Ihr Wohngebäude abgeschlossen haben?“ Die Frage konnte durch Angabe eines Werts auf einer Skala von 0
(„sehr unsicher“) bis 10 („sehr sicher“) beantwortet werden. Zu der Gruppe, die sich „sehr sicher“ fühlte, wurden nur diejenigen gezählt,
die die Sicherheit ihrer Aussage mit dem Wert 10 angaben – alle übrigen Antworten wurden als unsicher („vielleicht ja/nein“) gewertet
und der Kategorie „Weiß nicht“ zugewiesen. Wer bereits in der ersten Befragungswelle angab, es nicht zu wissen, verblieb in dieser Kate-
gorie. Bei der Gruppenzuweisung anhand der 10er-Skala wurden unterschiedliche Robustheitsprüfungen vorgenommen: Würde man
lediglich zusätzlich zu der Antwort „10“ die Antwort „9“ hinzufügen, läge die resultierende Höhe der Versicherungsdichte bereits bei rund
52 Prozent und damit deutlich über den Branchendaten des GDV.
2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 31
Weiß nicht:
17 % (120)
Ja:
44 % (302)
Nein:
10 % (67)
Vielleicht ja: Vielleicht nein:
20 % (135) 10 % (68)
Abbildung 2: Anteil der abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungsverträge mit
Elementargefahrenschutz im Oktober 2021 bzw. Januar 2022
Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „Ja“/„Nein“/
„Weiß nicht“ beantworteten: „Enthält Ihre Wohngebäudeversicherung auch eine Deckung für sogenannte Elementarschäden („Wohn-
gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung“)?“; der Anteil der Abschlüsse einer Wohngebäude-Elementarschaden-
versicherung wurde entsprechend der Ausführungen in Fußnote 15 neu berechnet; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der
SVRV-Befragung; n=692.
Damit wächst die Gruppe derjenigen, deren Versi- über den Versicherungsstatus und wird damit zur
cherungsstatus unbekannt bzw. nicht sicher ist, von größten der drei Gruppen. Es zeigt sich ein gravie-
ursprünglich 17 Prozent auf insgesamt 47 Prozent rendes Kenntnisdefizit bezüglich dieser potenziell
nach Anpassung des Werts um die eigene Sicherheit existenziell wichtigen Information.
32 VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN
2.7 Die Mehrheit spricht sich „Es gibt zu verschiedenen politischen Themen unter-
schiedliche Meinungen. Wie ist das bei Ihnen: Was halten
für eine Versicherungspflicht Sie von folgenden Aussagen? Hauseigentümer sollten
gegen Elementarschäden aus… zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementar-
schäden (zum Beispiel in Folge von Starkregen oder
Hochwasser) verpflichtet werden.“
Aus früheren Befragungen zur Akzeptanz einer
Versicherungspflicht gegen Elementarschäden Die Zustimmung zu dieser Aussage konnte mithilfe
(vgl. hierzu die Hintergrundinformation auf Seite einer fünf Punkte umfassenden Likert-Skala („stimme
16 ist bekannt, dass es eine robuste Mehrheit in überhaupt nicht zu“ bis „stimme voll und ganz zu“
der Bevölkerung für eine Versicherungspflicht gibt. sowie „weiß nicht“, nur in wenigen Fällen wurde keine
Um aktuelle Werte zur Akzeptanz zu erhalten und Angabe gemacht) zum Ausdruck gebracht werden.
die Validität der früheren und im Auftrag des SVRV
erhobenen Werte zu gewährleisten, wurde die Frage Im Oktober 2021 spricht sich eine Mehrheit von
nach der Akzeptanz in unterschiedlichen Varianten 54 Prozent für eine Versicherungspflicht aus,
(Variation von Fragestellung und Antwortskala) und 14 Prozent sind unsicher und knapp ein Drittel der
sowohl in der ersten Befragungswelle im Oktober Befragten ist klar dagegen (Tabelle 9). Im Januar 2022
2021 als auch in der zweiten Befragungswelle im sprechen sich sogar 62 Prozent für eine Versiche-
Januar 2022 gestellt. Insgesamt liegen damit vier rungspflicht aus, was auf eine noch klarere Neigung
Ergebnisse zur Akzeptanz einer Versicherungspflicht zu einer Zustimmung schließen lassen könnte – diese
vor, die in diesem Abschnitt berichtet werden. soll an dieser Stelle jedoch mit Augenmaß bewertet
werden: Einerseits ist es in der Tat möglich, dass sich
Die im Folgenden als Variante A bezeichnete Frage- die Meinung der Befragten von einer Ablehnung hin
stellung lautet: zu einer Zustimmung gewandelt hat, sei es aufgrund
einer Beschäftigung mit dem Thema zwischen der
„Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und ersten und zweiten Befragungswelle (vgl. zu einem
Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Haus- solchen Effekt Lenz, 2009). Andererseits ist es nicht
eigentümer eine Versicherung gegen Elementarschäden auszuschließen, dass allein aufgrund der Wiederho-
wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen lung der Frage die Befragten den Eindruck gewon-
verpflichtend sein sollte. Wie sehen Sie das? Sind Sie nen haben, dass den Autoren des Fragebogens die
für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“ Angelegenheit besonders wichtig ist und deswegen
ein Teil der Befragten nur zugestimmt hat, um ge-
Die Frage, die auch im Auftrag der Verbraucherzent- wissermaßen sozial nicht auffällig zu werden und
rale Sachsen gestellt wurde (siehe die Hintergrund- die gewünschte Antwort zu geben. Da die Befragung
information auf Seite 16, konnte mit „ja“, „nein“ oder online stattfand, also ohne persönlichen Kontakt
„weiß nicht“ beantwortet werden. Variante B wurde mit Interviewerinnen bzw. Interviewern, ist freilich
als eine von mehreren randomisiert aufeinander- kein großer dementsprechender Effekt zu erwar-
folgenden Fragen zu verschiedenen politischen ten. Gleichwohl sollte der Anstieg der Zustimmung
Themen gestellt. Variante B lautet: zurückhaltend interpretiert werden.
2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 33
Tabelle 9: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden im Oktober 2021 und Januar
2022 (Fragevariante A)
Oktober 2021 Januar 2022
Dafür 54 % (1.277) 62 % (1.071)
Dagegen 32 % (638) 21 % (312)
Weiß nicht 14 % (301) 17 % (261)
Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „ja“/„nein“/„weiß
nicht“ beantworteten: „Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Hauseigen-
tümer eine Versicherung gegen Elementarschäden wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen verpflichtend sein sollte. Wie
sehen Sie das? Sind Sie für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-
Befragung; n=2.216 im Oktober 2021 und n=1.644 im Januar 2022.
Tabelle 10 enthält die Ergebnisse für Fragevarian- ab und ein Viertel der Befragten ist indifferent. Wir
te B,16 der Vergleich mit Tabelle 9 zeigt eine hohe nehmen an, dass die Zustimmung oder Ablehnung
Konsistenz der Ergebnisse aus den Fragevarianten einer Versicherungspflicht durch die Gruppe der
A und B. Im Oktober stimmen 51 Prozent einer Ver- Indifferenten maßgeblich von der Ausgestaltung
sicherungspflicht „voll und ganz“ bzw. „eher“ zu einer Versicherungspflicht abhängt. Aufgrund der
und der Zustimmungswert liegt auch hier – wie bei insgesamt gegebenen Konsistenz der Ergebnisse
Variante A in Tabelle 9 – in der Januar-Befragung für Variante A und B werden im Folgenden im Sinne
mit 54 Prozent höher als im Oktober. 23 Prozent der Übersichtlichkeit nur noch Ergebnisse für die
(Oktober 2021) bzw. 19 Prozent (Januar 2022) lehnen einfacher zu interpretierende Ja/Nein-Variante A
eine Versicherungspflicht mehr oder weniger deutlich dargestellt.
16 Die Bedeutung des „Umfelds“ einer Befragung zeigt sich für Fragenvariante B (Tabelle 10) ganz deutlich: In der ersten Befragungswelle
im Oktober 2021 wurde Fragevariante B randomisiert platziert: Jeweils der einen Hälfte der Befragten wurde die Frage am Anfang der
Befragung („Split 1“) und der anderen Hälfte der Befragten am Ende der Befragung („Split 2“) gestellt. Tabelle 10 zeigt für die Oktober-
werte den Mittelwert aus beiden Splits (51 Prozent), wobei der Wert der Zustimmung zu einer Versicherungspflicht (die beiden
Kategorien „stimme voll und ganz zu“ und „stimme eher zu“ zusammengenommen) in Split 1 mit rund 54 Prozent höher lag als in
Split 2 (rund 46 Prozent). D. h., dass die Beantwortung der vielen Fragen zu Naturgefahren und Elementarschäden (Split 2) dazu geführt
hat, dass die Zustimmung zur Versicherungspflicht etwas gesunken ist.
34 VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN
Tabelle 10: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden im Oktober 2021 und Januar
2022 (Fragevariante B)
Oktober 2021 Januar 2022
Stimme voll und ganz zu 24 % (559) 23 % (403)
Stimme eher zu 27 % (621) 31 % (547)
Teils/Teils 25 % (532) 25 % (396)
Stimme eher nicht zu 14 % (281) 12 % (170)
Stimme überhaupt nicht zu 9 % (179) 7 % (108)
Weiß nicht 2 % (37) 2 % (20)
Keine Angabe 0 % (7) —
Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage auf einer 5 Punkte
umfassenden Likert-Skala („stimme überhaupt nicht zu“ bis „stimme voll und ganz zu“ zzgl. der Kategorie „weiß nicht“) beantworteten:
„Es gibt zu verschiedenen politischen Themen unterschiedliche Meinungen. Wie ist das bei Ihnen: Was halten Sie von folgenden Aussagen?
Hauseigentümer sollten zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden (zum Beispiel in Folge von Starkregen oder Hoch-
wasser) verpflichtet werden.“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216 im Oktober 2021 und n=1.644
im Januar 2022.
Mit Blick auf die deutschlandweite Verteilung der einer Versicherungspflicht ablehnend gegenüber-
Akzeptanz einer Versicherungspflicht (Tabelle 11) stehen. Selbst in Bundesländern mit einer äußerst
zeigt sich, dass die Zustimmungswerte zwar variie- geringen Versicherungsdichte wie Hamburg und
ren, aber bis auf Schleswig-Holstein die Gruppe der Mecklenburg-Vorpommern fällt die Zustimmung zu
Befürworter größer ist als die Gruppe derjenigen, die einer Versicherungspflicht hoch aus.17
17 Das Gleiche gilt für Bremen. Allerdings ist die Fallzahl hier aufgrund der Art der Rekrutierung der Befragungsteilnehmer, die u. a. die
Bevölkerungsgröße der Bundesländer in Betracht nahm, sehr klein, so dass das Verhältnis zwischen Befürwortern und Ablehnenden an
dieser Stelle nicht überinterpretiert werden soll.
2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG 35
Tabelle 11: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden nach Bundesland im
Oktober 2021 (Fragevariante A)
Versicherungs- Dafür Dagegen Weiß nicht
dichte laut GDV
Baden-Württemberg 94 % 63 % (189) 23 % (60) 14 % (32)
Bayern 38 % 60 % (221) 29 % (104) 11 % (39)
Berlin 43 % 55 % (60) 25 % (24) 20 % (16)
Brandenburg 36 % 53 % (33) 38 % (20) 9 % (6)
Bremen 23 % 56 % (6) 22 % (2) 22 % (2)
Hamburg 27 % 59 % (28) 31 % (13) 10 % (6)
Hessen 44 % 44 % (76) 41 % (52) 16 % (28)
Mecklenburg- 29 % 65 % (30) 27 % (14) 8 % (4)
Vorpommern
Niedersachsen 25 % 48 % (108) 31 % (57) 20 % (32)
Nordrhein-Westfalen 47 % 54 % (281) 32 % (149) 14 % (67)
Rheinland-Pfalz 37 % 51 % (49) 35 % (33) 14 % (14)
Saarland 38 % 50 % (17) 29 % (7) 21 % (5)
Sachsen 38 % 53 % (68) 31 % (34) 16 % (19)
Sachsen-Anhalt 46 % 51 % (38) 37 % (22) 13 % (9)
Schleswig-Holstein 31 % 43 % (40) 48 % (27) 9 % (8)
Thüringen 49 % 49 % (33) 29 % (20) 22 % (14)
Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „ja“/„nein“/„weiß
nicht“ beantworteten: „Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Hauseigen-
tümer eine Versicherung gegen Elementarschäden wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen verpflichtend sein sollte. Wie sehen
Sie das? Sind Sie für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“; differenziert nach Bundesland; eigene Berechnung und Darstellung
auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216 im Oktober 2021; die Branchenstatistik zur Versicherungsdichte stammt vom GDV und ist abrufbar
unter https://www.gdv.de/resource/blob/32296/60ab514d3268f4e1d1645110ada778bc/deutschlandkarte-umfassend-gegen-naturgefah-
ren-versichert-data.pdf (abgerufen am 11. Februar 2022).