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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

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26   VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN




     Die Ergebnisse zeigen in der Gesamtschau, dass die
     überwiegende Mehrheit der befragten Eigentümerin-
                                                             2.4 Die Solidarität mit den
     nen und Eigentümer nicht über die meisten der hier      Geschädigten von Natur-
     untersuchten Schutzmaßnahmen verfügt. Lediglich
     ein Überspannungsschutz sowie die regelmäßige
                                                             katastrophen ist hoch – gleich-
     Wartung von Dachbauten werden von der Mehrheit          wohl wird die Ausgestaltung
     als zutreffend angegeben.
                                                             der Ad-hoc-Hochwasserhilfen
     Inwieweit der Einbau mancher oder aller Schutzvor-      wie bei der Flutkatastrophe
     kehrungen im konkreten Einzelfall zweckdienlich
                                                             2021 nicht von der Mehrheit
     ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
     Auffällig ist jedenfalls die geringe Ausstattung von    der Befragten getragen
     Wohngebäuden in der Bachzone mit durchaus kosten-
     günstigen Rückstauklappen sowie dem Wasserschutz
     von Lichtschächten. Eine umsichtige Lagerung von        Trotz anderslautender Bekundungen der Minister-
     Gefahrengut (Befestigung von Heizöltanks, Lagerung      präsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dem
     von Chemikalien), welche nach Angaben der Befragten     Jahr 2017, wonach Hilfszahlungen nach einer Natur-
     in 70 Prozent der Wohngebäude in der Bachzone nicht     katastrophe nur noch an diejenigen hätten gezahlt
     Standard ist, ist – abgesehen von Opportunitätskos-     werden sollen, die sich erfolglos um eine Versicherung
     ten der Lagerung auf höheren Ebenen (mit anderen        bemüht haben, hat der Bund mit der „Aufbauhilfe
     Worten: es ginge Platz für andere Nutzungen der         2021“ insgesamt 30 Milliarden Euro Hochwasser-
     Fläche verloren) – sogar kostenneutral. Da neben        hilfen bereitgestellt zur Beseitigung von Schäden an
     Starkregen z. B. auch Hagel überall auftreten kann,     Wohngebäuden, die zum Zeitpunkt der Flut nicht über
     ist zudem der äußerst selten verbaute Schutz gegen      eine Wohngebäude-Elementarschadenversicherung
     Hagelschäden auffällig: So geben drei Viertel der       verfügten. Dabei wurden bzw. werden Kosten anteilig
     Befragten an, nicht darüber zu verfügen, sehen es       in Höhe von 80 Prozent, in begründeten Härtefällen
     nicht als erforderlich an oder wissen nicht, ob ein     sogar vollständig, übernommen.
     entsprechender Schutz am eigenen Wohngebäude
     vorgenommen wurde.

     Die hier dargestellten Ergebnisse können und sollen
     nicht Gutachten von Sachverständigen ersetzen, in
     denen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen indi-
     viduell und im Detail für ein einzelnes Wohngebäude
     geprüft wird. Vielmehr könnten die hier dargestellten
     Ergebnisse eine Diskussion über die Notwendigkeit
     geeigneter Schutzmaßnahmen befördern, denn sie
     zeigen in der Gesamtschau, dass das Potenzial für
     individuelle Vorsorge gegen Extremwetterereignisse
     bei Weitem nicht ausgeschöpft ist.
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2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG                                                                                                27




Tabelle 7: Generelle Akzeptanz staatlicher Aufbauhilfen bei Naturkatastrophen im Oktober 2021


 Ausgestaltung von Aufbauhilfen                                     Anteil

 Nur denjenigen zahlen, die sich erfolglos um                       44 % (971)
 eine Versicherung bemüht haben

 Höchstens anteilig bezahlen                                        37 % (848)


 Vollständig zahlen                                                 10 % (196)


 Gar nicht zahlen                                                   9 % (201)


Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern); der Befragten, die sich für eine der in der Tabelle
dargestellten Antwortmöglichkeiten entschieden haben (Einfachnennung) auf die Frage: „Sollte der Staat im Falle eines schwe-
ren Naturereignisses Ihrer Meinung nach Hilfsgelder an diejenigen zahlen, die ihr Haus nicht gegen Elementarschäden versichert
haben? Sollte der Staat Ihrer Meinung nach die Kosten der Wiederherstellung eines unversicherten Hauses…?“; eigene Berechnung
und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216.




Danach gefragt, in welchem Umfang der Staat im                       Sind die befragten Personen kaltherzig? Mitnichten,
Falle eines schweren Naturereignisses Hilfsgelder                    denn 84 Prozent der Befragten geben an, dass sie
an diejenigen zahlen sollte (dabei wurde bei der                     starkes Mitgefühl mit Menschen haben, die von
Fragestellung kein inhaltlicher Bezug auf die Flut-                  einem schweren Naturereignis getroffen wurden.14
katastrophe vom Sommer 2021 genommen), die                           Die große generelle Bereitschaft zur Anteilnahme
ihr Wohngebäude nicht gegen Elementargefahren                        ließ sich im Falle der Flutkatastrophe des Sommers
versichert haben, gab die Mehrheit der Befragten                     2021 nicht zuletzt an der hohen Spendenbereitschaft
an, dass Hilfsgelder entweder gar nicht oder nur                     für die Flutopfer ablesen. Hieraus folgt das in der
an diejenigen ausbezahlt werden sollten, die sich                    Literatur bekannte Phänomen des „Charity Hazard“
erfolglos um eine Versicherung bemüht haben. Zwar                    (vgl. jüngst z. B. Tesselaar et al., 2022), welches oft
ist die Mehrheit knapp, denn 47 Prozent sprechen                     als eine mögliche Erklärung für die geringe Versi-
sich dafür aus, dass der Schaden höchstens an-                       cherungsdichte im Bereich der Wohngebäude-Ele-
teilig oder sogar vollständig bezahlt werden sollte.                 mentarschadenversicherung herangezogen wird:
Allerdings wurde die Antwortkategorie „höchstens                     Unversicherte Eigentümerinnen und Eigentümer
anteilig bezahlen“ nicht weiter spezifiziert, so dass                können davon ausgehen, dass ihnen, trotz anders-
nicht auszuschließen ist, dass die Zustimmung zu                     lautender Bekundungen, im Notfall geholfen wird
dieser Kategorie niedriger ausgefallen wäre, wäre                    und versichern ihr Wohngebäude infolgedessen
der Wert von 80 Prozent mitkommuniziert worden.                      gewissermaßen strategisch nicht.




14 Die Fragestellung lautete: „Bitte sagen Sie uns, wie sehr Sie den folgenden Aussagen zustimmen. Ich empfinde starkes Mitgefühl mit
   Menschen, die von einem schweren Naturereignis (wie zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch) getroffen wurden.“
   Der Wert 84 Prozent fasst die Anteile der Antworten „stimme eher zu“ und „stimme voll und ganz zu“.
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28   VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN




     2.5 Die Versicherbarkeit                                 „Versicherungsunternehmen sind seit Kurzem dazu
                                                              verpflichtet, aktiv auf alle Hauseigentümer (das heißt
     von Elementarschäden ist                                 Neu- wie Bestandskunden) zuzugehen und denen ein
     grundsätzlich bekannt…                                   Versicherungsangebot gegen Elementarschäden an-
                                                              zubieten.“

     Eine der Leitfragen des empirischen Teils dieses         Diese Aussage stimmt nicht. Theoretisch könnte der
     Papiers ist, warum lediglich 46 Prozent der Wohn-        GDV zu einer gewissen Verwirrung bei manchen Be-
     gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden            fragten beigetragen haben, da er am 27. Oktober einen
     versichert sind (GDV, 2021a). In diesem Abschnitt soll   ähnlich lautenden Vorschlag in einem Positionspapier
     zunächst untersucht werden, ob die Wohngebäude-          veröffentlicht hat (GDV, 2021c; dazu mehr in Kapitel
     Elementarschadenversicherung als Versicherungs-          3) – es ist jedoch unwahrscheinlich, dass damit das
     produkt bekannt ist, mit dem sich ein Wohngebäude        Antwortverhalten tatsächlich beeinflusst wurde. Zum
     gegen Naturgefahren versichern lässt. Zu diesem          einen war die Feldzeit der ersten Befragungswelle
     Zweck wurden den Befragten fünf Aussagen zu              zu diesem Zeitpunkt fast abgeschlossen (diese lief
     möglichen aktuellen Regelungen der Elementar-            vom 19. bis 28. Oktober 2021) und das Positionspapier
     schadenversicherung präsentiert (Tabelle 8). Nur         richtete sich eher an interessierte Fachkreise. Inso-
     eine der Aussagen trifft zu, und zwar:                   fern ist es bemerkenswert, dass sehr viele Befragte
                                                              glauben, dass ihnen gewissermaßen automatisch
     „Jeder Hauseigentümer kann sich freiwillig mit einer     geholfen werden wird, über die Versicherung von
     Elementarschadenversicherung gegen schwere Natur-        Elementarschäden nachzudenken.
     gefahren versichern.“
                                                              Insgesamt kann damit festgehalten werden, dass
     Die weiteren vier Aussagen wurden so formuliert,         die geringe Versicherungsdichte im Bereich der
     dass sie grundsätzlich plausibel erscheinen, sie         Wohngebäude-Elementarschadenversicherung
     treffen allerdings nicht zu. Insgesamt 92 % der          aller Voraussicht nach nicht auf einen zu geringen
     Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die Frage         Bekanntheitsgrad des Versicherungsprodukts bzw.
     richtig beantworten; und auch 89 % der Mieterinnen       der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung zur
     und Mieter lagen richtig, obwohl sie selbst gar keine    Versicherung von Wohngebäuden gegen Elementar-
     Wohngebäude-Elementarschadenversicherung ab-             schäden zurückzuführen ist.
     schließen können. Viele falsche Antworten (von fast
     der Hälfte der Befragten) gab es lediglich bei der
     Bewertung der Aussage.
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2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG                                                                                              29




Tabelle 8: Wissen über die aktuelle gesetzliche Regelung zur Versicherung von Wohngebäuden gegen
Elementarschäden in Deutschland im Oktober 2021

                                                          Welche der folgenden Aussagen trifft Ihrer Meinung
                                                          nach zu?

                                                          Trifft zu                               Trifft nicht zu

 Aussage                                                  Eigentüme-          Mieterinnen         Eigentüme-          Mieterinnen
                                                          rinnen und          und Mieter          rinnen und          und Mieter
                                                          Eigentümer                              Eigentümer

 „Elementarschäden sind immer in der                      14 % (160)          19 % (206)          86 % (934)          81 % (916)
 Wohngebäudeversicherung mitversi-
 chert. Es muss keine zusätzliche Ver-
 sicherung abgeschlossen werden.“

 Richtige Antwort: trifft nicht zu

 „Jeder Hauseigentümer kann sich frei-                    92 % (1.012)        89 % (1.004)        9 % (82)            11 % (118)
 willig mit einer Elementarschadenver-
 sicherung gegen schwere Naturgefahren
 versichern.“

 Richtige Antwort: trifft zu

 „Es besteht eine Versicherungspflicht                    16 % (181)          24 % (281)          84 % (913)          76 % (841)
 gegen Elementarschäden.“

 Richtige Antwort: trifft nicht zu

 „Der Staat ist gesetzlich dazu verpflich-                13 % (115)          21 % (205)          87 % (979)          79 % (917)
 tet, nach Naturkatastrophen sämtliche
 Elementarschäden an privaten Wohnge-
 bäuden zu beseitigen.“

 Richtige Antwort: trifft nicht zu

 „Versicherungsunternehmen sind seit                      43 % (456)          49 % (548)          57 % (638)          51 % (574)
 Kurzem dazu verpflichtet, aktiv auf alle
 Hauseigentümer (das heißt Neu- wie Be-
 standskunden) zuzugehen und denen ein
 Versicherungsangebot gegen Elemen-
 tarschäden anzubieten.“

 Richtige Antwort: trifft nicht zu

Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „trifft zu“/
„trifft nicht zu“ beantworteten: „Es geht nun um die aktuell geltende gesetzliche Regelung in Deutschland zur Absicherung gegen
Schäden an privaten Wohngebäuden urch sogenannte Elementarschäden (also Folgen schwerer Naturgefahren wie zum Beispiel
Sturmschäden, Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser und Erdrutsch). Welche der folgenden Aussagen trifft Ihrer
Meinung nach zu?“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216.
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30   VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN




     2.6 … aber die Mehrheit kennt                                           Um diesen potenziellen Mismatch zu erhellen,
                                                                             wurden in der zweiten Befragungswelle diejenigen
     den eigenen Versicherungs-                                              Eigentümerinnen und Eigentümer, die in der ersten
     schutz nicht genau                                                      Welle angaben, über eine bzw. über keine Elemen-
                                                                             tarschadenversicherung zu verfügen, befragt, wie
                                                                             sicher sie sich dieser Aussage auf einer Skala von 0
     Die geringe Versicherungsdichte im Bereich der                          („sehr unsicher“) bis 10 („sehr sicher“) sind. Da eine
     Wohngebäude-Elementarschadenversicherung                                Unsicherheit über den eigenen Versicherungsschutz
     dürfte nach den in Abschnitt 2.5 präsentieren Ergeb-                    im Bereich Wohngebäude-Elementarschäden im
     nissen nicht auf einen zu geringen Bekanntheitsgrad                     Ernstfall existenzielle Folgen haben kann, ist es
     des Versicherungsprodukts zurückzuführen sein.                          natürlich wichtig, sich seines Versicherungsschut-
     Auffällig – wenn auch in der Literatur bekannt und                      zes „sehr sicher“ zu sein. Zu der Gruppe, die sich
     daher nicht überraschend (Osberghaus & Philippi,                        „sehr sicher“ fühlt, werden daher nur diejenigen
     2016) – ist der Befund, dass in der SVRV-Befragung                      gezählt, die die Sicherheit ihrer Aussage mit 10 an-
     rund 60 Prozent der befragten Eigentümerinnen                           gegeben haben – alle übrigen Befragten, die mit 0 bis
     und Eigentümer angeben, über eine Wohngebäude-                          9 antworteten, wurden als unsicher gewertet. Aus
     Elementarschadenversicherung zu verfügen. Die                           diesen Berechnungen ergibt sich das in Abbildung
     Branchenstatistik des GDV zur Versicherungsdichte                       2 dargestellte Diagramm.
     im Bereich Wohngebäude-Elementarschadenversi-
     cherung wird damit um 14 Prozentpunkte übertroffen,                     Das Diagramm zeigt, dass die Gruppe derjenigen, die
     Eigentümerinnen und Eigentümer überschätzen                             ganz sicher15 über eine Wohngebäude-Elementar-
     daher den eigenen Schutz.                                               schadenversicherung verfügen, von 60 Prozent auf
                                                                             44 Prozent schrumpft – eine fast deckungsgleiche
                                                                             Annäherung an die Branchenstatistik des GDV. Die
                                                                             Gruppe derjenigen, die ganz sicher nicht über eine
                                                                             solche Versicherung verfügt, schrumpft um 10 Prozent.




     15 Es haben weit mehr Befragte angegeben, über eine Wohngebäude-Elementarschadenversicherung zu verfügen, als es die Branchen-
        daten zur Versicherungsdichte des GDV zeigen – 60 Prozent anstelle von 46 Prozent. Hierbei handelt es sich um ein in der Literatur
        bekanntes Phänomen (Osberghaus & Philippi, 2016). Bei der Untersuchung von Osberghaus und Philippi gaben sogar 62 Prozent an, über
        eine Wohngebäude-Versicherung zu verfügen. Wohlgemerkt lag der offizielle Wert aus der Branchenstatistik damals bei nur 38 Prozent,
        so dass die Diskrepanz bei der Versicherungsdichte zwischen Branchenstatistik und Selbsteinschätzung („Versicherungsillusion“) noch
        deutlich größer war als bei der SVRV-Befragung. Um in diesem Abschnitt ein möglichst realistisches Bild über die Versicherungsdichte
        auf Basis der Daten der SVRV-Befragung zeigen zu können, wurden die Daten neu berechnet anhand einer Nachfrage in der zweiten
        Befragungswelle, bei der denjenigen Befragten, die angaben, über eine bzw. keine Wohngebäude-Versicherung zu verfügen, die Frage
        gestellt wurde: „Sie haben bei unserer Befragung im Herbst 2021 angegeben, dass Ihre Wohngebäudeversicherung ____________
        eine/keine Deckung für sogenannte Elementarschäden enthält. Es kann ja durchaus vorkommen, dass man nicht genau weiß, welche
        Versicherungen man abgeschlossen hat. Wie sicher sind Sie sich dessen, dass Sie tatsächlich ____________ eine/keine Elementar-
        schadenversicherung für Ihr Wohngebäude abgeschlossen haben?“ Die Frage konnte durch Angabe eines Werts auf einer Skala von 0
        („sehr unsicher“) bis 10 („sehr sicher“) beantwortet werden. Zu der Gruppe, die sich „sehr sicher“ fühlte, wurden nur diejenigen gezählt,
        die die Sicherheit ihrer Aussage mit dem Wert 10 angaben – alle übrigen Antworten wurden als unsicher („vielleicht ja/nein“) gewertet
        und der Kategorie „Weiß nicht“ zugewiesen. Wer bereits in der ersten Befragungswelle angab, es nicht zu wissen, verblieb in dieser Kate-
        gorie. Bei der Gruppenzuweisung anhand der 10er-Skala wurden unterschiedliche Robustheitsprüfungen vorgenommen: Würde man
        lediglich zusätzlich zu der Antwort „10“ die Antwort „9“ hinzufügen, läge die resultierende Höhe der Versicherungsdichte bereits bei rund
        52 Prozent und damit deutlich über den Branchendaten des GDV.
30

2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG                                                                                              31




                                                                                      Weiß nicht:
                                                                                      17 % (120)




                                 Ja:
                             44 % (302)
                                                                                                    Nein:
                                                                                                   10 % (67)




                                Vielleicht ja:                                                              Vielleicht nein:
                                 20 % (135)                                                                 10 % (68)


Abbildung 2: Anteil der abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungsverträge mit
Elementargefahrenschutz im Oktober 2021 bzw. Januar 2022

Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „Ja“/„Nein“/
„Weiß nicht“ beantworteten: „Enthält Ihre Wohngebäudeversicherung auch eine Deckung für sogenannte Elementarschäden („Wohn-
gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung“)?“; der Anteil der Abschlüsse einer Wohngebäude-Elementarschaden-
versicherung wurde entsprechend der Ausführungen in Fußnote 15 neu berechnet; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der
SVRV-Befragung; n=692.




Damit wächst die Gruppe derjenigen, deren Versi-                   über den Versicherungsstatus und wird damit zur
cherungsstatus unbekannt bzw. nicht sicher ist, von                größten der drei Gruppen. Es zeigt sich ein gravie-
ursprünglich 17 Prozent auf insgesamt 47 Prozent                   rendes Kenntnisdefizit bezüglich dieser potenziell
nach Anpassung des Werts um die eigene Sicherheit                  existenziell wichtigen Information.
31

32   VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN




     2.7 Die Mehrheit spricht sich                            „Es gibt zu verschiedenen politischen Themen unter-
                                                              schiedliche Meinungen. Wie ist das bei Ihnen: Was halten
     für eine Versicherungspflicht                            Sie von folgenden Aussagen? Hauseigentümer sollten
     gegen Elementarschäden aus…                              zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementar-
                                                              schäden (zum Beispiel in Folge von Starkregen oder
                                                              Hochwasser) verpflichtet werden.“
     Aus früheren Befragungen zur Akzeptanz einer
     Versicherungspflicht gegen Elementarschäden              Die Zustimmung zu dieser Aussage konnte mithilfe
     (vgl. hierzu die Hintergrundinformation auf Seite        einer fünf Punkte umfassenden Likert-Skala („stimme
     16 ist bekannt, dass es eine robuste Mehrheit in         überhaupt nicht zu“ bis „stimme voll und ganz zu“
     der Bevölkerung für eine Versicherungspflicht gibt.      sowie „weiß nicht“, nur in wenigen Fällen wurde keine
     Um aktuelle Werte zur Akzeptanz zu erhalten und          Angabe gemacht) zum Ausdruck gebracht werden.
     die Validität der früheren und im Auftrag des SVRV
     erhobenen Werte zu gewährleisten, wurde die Frage        Im Oktober 2021 spricht sich eine Mehrheit von
     nach der Akzeptanz in unterschiedlichen Varianten        54 Prozent für eine Versicherungspflicht aus,
     (Variation von Fragestellung und Antwortskala) und       14 Prozent sind unsicher und knapp ein Drittel der
     sowohl in der ersten Befragungswelle im Oktober          Befragten ist klar dagegen (Tabelle 9). Im Januar 2022
     2021 als auch in der zweiten Befragungswelle im          sprechen sich sogar 62 Prozent für eine Versiche-
     Januar 2022 gestellt. Insgesamt liegen damit vier        rungspflicht aus, was auf eine noch klarere Neigung
     Ergebnisse zur Akzeptanz einer Versicherungspflicht      zu einer Zustimmung schließen lassen könnte – diese
     vor, die in diesem Abschnitt berichtet werden.           soll an dieser Stelle jedoch mit Augenmaß bewertet
                                                              werden: Einerseits ist es in der Tat möglich, dass sich
     Die im Folgenden als Variante A bezeichnete Frage-       die Meinung der Befragten von einer Ablehnung hin
     stellung lautet:                                         zu einer Zustimmung gewandelt hat, sei es aufgrund
                                                              einer Beschäftigung mit dem Thema zwischen der
     „Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und     ersten und zweiten Befragungswelle (vgl. zu einem
     Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Haus-    solchen Effekt Lenz, 2009). Andererseits ist es nicht
     eigentümer eine Versicherung gegen Elementarschäden      auszuschließen, dass allein aufgrund der Wiederho-
     wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen             lung der Frage die Befragten den Eindruck gewon-
     verpflichtend sein sollte. Wie sehen Sie das? Sind Sie   nen haben, dass den Autoren des Fragebogens die
     für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“      Angelegenheit besonders wichtig ist und deswegen
                                                              ein Teil der Befragten nur zugestimmt hat, um ge-
     Die Frage, die auch im Auftrag der Verbraucherzent-      wissermaßen sozial nicht auffällig zu werden und
     rale Sachsen gestellt wurde (siehe die Hintergrund-      die gewünschte Antwort zu geben. Da die Befragung
     information auf Seite 16, konnte mit „ja“, „nein“ oder   online stattfand, also ohne persönlichen Kontakt
     „weiß nicht“ beantwortet werden. Variante B wurde        mit Interviewerinnen bzw. Interviewern, ist freilich
     als eine von mehreren randomisiert aufeinander-          kein großer dementsprechender Effekt zu erwar-
     folgenden Fragen zu verschiedenen politischen            ten. Gleichwohl sollte der Anstieg der Zustimmung
     Themen gestellt. Variante B lautet:                      zurückhaltend interpretiert werden.
32

2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG                                                                                                      33




Tabelle 9: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden im Oktober 2021 und Januar
2022 (Fragevariante A)

                                                                   Oktober 2021                         Januar 2022

 Dafür                                                             54 % (1.277)                         62 % (1.071)

 Dagegen                                                           32 % (638)                           21 % (312)

 Weiß nicht                                                        14 % (301)                           17 % (261)

Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „ja“/„nein“/„weiß
nicht“ beantworteten: „Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Hauseigen-
tümer eine Versicherung gegen Elementarschäden wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen verpflichtend sein sollte. Wie
sehen Sie das? Sind Sie für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-
Befragung; n=2.216 im Oktober 2021 und n=1.644 im Januar 2022.



Tabelle 10 enthält die Ergebnisse für Fragevarian-                      ab und ein Viertel der Befragten ist indifferent. Wir
te B,16 der Vergleich mit Tabelle 9 zeigt eine hohe                     nehmen an, dass die Zustimmung oder Ablehnung
Konsistenz der Ergebnisse aus den Fragevarianten                        einer Versicherungspflicht durch die Gruppe der
A und B. Im Oktober stimmen 51 Prozent einer Ver-                       Indifferenten maßgeblich von der Ausgestaltung
sicherungspflicht „voll und ganz“ bzw. „eher“ zu                        einer Versicherungspflicht abhängt. Aufgrund der
und der Zustimmungswert liegt auch hier – wie bei                       insgesamt gegebenen Konsistenz der Ergebnisse
Variante A in Tabelle 9 – in der Januar-Befragung                       für Variante A und B werden im Folgenden im Sinne
mit 54 Prozent höher als im Oktober. 23 Prozent                         der Übersichtlichkeit nur noch Ergebnisse für die
(Oktober 2021) bzw. 19 Prozent (Januar 2022) lehnen                     einfacher zu interpretierende Ja/Nein-Variante A
eine Versicherungspflicht mehr oder weniger deutlich                    dargestellt.




16 Die Bedeutung des „Umfelds“ einer Befragung zeigt sich für Fragenvariante B (Tabelle 10) ganz deutlich: In der ersten Befragungswelle
   im Oktober 2021 wurde Fragevariante B randomisiert platziert: Jeweils der einen Hälfte der Befragten wurde die Frage am Anfang der
   Befragung („Split 1“) und der anderen Hälfte der Befragten am Ende der Befragung („Split 2“) gestellt. Tabelle 10 zeigt für die Oktober-
   werte den Mittelwert aus beiden Splits (51 Prozent), wobei der Wert der Zustimmung zu einer Versicherungspflicht (die beiden
   Kategorien „stimme voll und ganz zu“ und „stimme eher zu“ zusammengenommen) in Split 1 mit rund 54 Prozent höher lag als in
   Split 2 (rund 46 Prozent). D. h., dass die Beantwortung der vielen Fragen zu Naturgefahren und Elementarschäden (Split 2) dazu geführt
   hat, dass die Zustimmung zur Versicherungspflicht etwas gesunken ist.
33

34   VERSICHERUNGSPFLICHT GEGEN NATURGEFAHREN




     Tabelle 10: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden im Oktober 2021 und Januar
     2022 (Fragevariante B)

                                                                       Oktober 2021                        Januar 2022

      Stimme voll und ganz zu                                          24 % (559)                          23 % (403)

      Stimme eher zu                                                   27 % (621)                          31 % (547)

      Teils/Teils                                                      25 % (532)                          25 % (396)

      Stimme eher nicht zu                                             14 % (281)                          12 % (170)

      Stimme überhaupt nicht zu                                        9 % (179)                           7 % (108)

      Weiß nicht                                                       2 % (37)                            2 % (20)

      Keine Angabe                                                     0 % (7)                             —

     Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage auf einer 5 Punkte
     umfassenden Likert-Skala („stimme überhaupt nicht zu“ bis „stimme voll und ganz zu“ zzgl. der Kategorie „weiß nicht“) beantworteten:
     „Es gibt zu verschiedenen politischen Themen unterschiedliche Meinungen. Wie ist das bei Ihnen: Was halten Sie von folgenden Aussagen?
     Hauseigentümer sollten zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden (zum Beispiel in Folge von Starkregen oder Hoch-
     wasser) verpflichtet werden.“; eigene Berechnung und Darstellung auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216 im Oktober 2021 und n=1.644
     im Januar 2022.


     Mit Blick auf die deutschlandweite Verteilung der                      einer Versicherungspflicht ablehnend gegenüber-
     Akzeptanz einer Versicherungspflicht (Tabelle 11)                      stehen. Selbst in Bundesländern mit einer äußerst
     zeigt sich, dass die Zustimmungswerte zwar variie-                     geringen Versicherungsdichte wie Hamburg und
     ren, aber bis auf Schleswig-Holstein die Gruppe der                    Mecklenburg-Vorpommern fällt die Zustimmung zu
     Befürworter größer ist als die Gruppe derjenigen, die                  einer Versicherungspflicht hoch aus.17




     17 Das Gleiche gilt für Bremen. Allerdings ist die Fallzahl hier aufgrund der Art der Rekrutierung der Befragungsteilnehmer, die u. a. die
        Bevölkerungsgröße der Bundesländer in Betracht nahm, sehr klein, so dass das Verhältnis zwischen Befürwortern und Ablehnenden an
        dieser Stelle nicht überinterpretiert werden soll.
34

2. ERGEBNISSE DER REPRÄSENTATIVBEFRAGUNG                                                                                                   35




Tabelle 11: Akzeptanz einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden nach Bundesland im
Oktober 2021 (Fragevariante A)

                               Versicherungs-             Dafür                     Dagegen                    Weiß nicht
                               dichte laut GDV

 Baden-Württemberg             94 %                       63 % (189)                23 % (60)                  14 % (32)

 Bayern                        38 %                       60 % (221)                29 % (104)                 11 % (39)

 Berlin                        43 %                       55 % (60)                 25 % (24)                  20 % (16)

 Brandenburg                   36 %                       53 % (33)                 38 % (20)                  9 % (6)

 Bremen                        23 %                       56 % (6)                  22 % (2)                   22 % (2)

 Hamburg                       27 %                       59 % (28)                 31 % (13)                  10 % (6)

 Hessen                        44 %                       44 % (76)                 41 % (52)                  16 % (28)

 Mecklenburg-                  29 %                       65 % (30)                 27 % (14)                  8 % (4)
 Vorpommern

 Niedersachsen                 25 %                       48 % (108)                31 % (57)                  20 % (32)

 Nordrhein-Westfalen           47 %                       54 % (281)                32 % (149)                 14 % (67)

 Rheinland-Pfalz               37 %                       51 % (49)                 35 % (33)                  14 % (14)

 Saarland                      38 %                       50 % (17)                 29 % (7)                   21 % (5)

 Sachsen                       38 %                       53 % (68)                 31 % (34)                  16 % (19)

 Sachsen-Anhalt                46 %                       51 % (38)                 37 % (22)                  13 % (9)

 Schleswig-Holstein            31 %                       43 % (40)                 48 % (27)                  9 % (8)

 Thüringen                     49 %                       49 % (33)                 29 % (20)                  22 % (14)

Gewichtete Werte; Anteile (gerundet in Prozent, absolute Zahlen in Klammern) der Befragten, die die folgende Frage mit „ja“/„nein“/„weiß
nicht“ beantworteten: „Nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli wird diskutiert, ob für Hauseigen-
tümer eine Versicherung gegen Elementarschäden wie etwa durch Überschwemmung bei Starkregen verpflichtend sein sollte. Wie sehen
Sie das? Sind Sie für eine solche Versicherungspflicht oder dagegen?“; differenziert nach Bundesland; eigene Berechnung und Darstellung
auf Basis der SVRV-Befragung; n=2.216 im Oktober 2021; die Branchenstatistik zur Versicherungsdichte stammt vom GDV und ist abrufbar
unter https://www.gdv.de/resource/blob/32296/60ab514d3268f4e1d1645110ada778bc/deutschlandkarte-umfassend-gegen-naturgefah-
ren-versichert-data.pdf (abgerufen am 11. Februar 2022).
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