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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
Digitale Welt und Finanzen.
Zahlungsdienste und Finanzberatung
unter einer Digitalen Agenda
Univ.-Prof. Dr. Andreas Oehler
V
Januar 2016
Veröffentlichungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen
Berlin, 19. Januar 2016 ISSN: 2365-919X Herausgeber: Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030/ 18 580-0 Fax: 030/ 18 580-9525 E-Mail: info@svr-verbraucherfragen.de Internet: http:// www.svr-verbraucherfragen.de Diese Veröffentlichung ist im Internet abrufbar. ©SVRV 2016
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Zahlungsdienste und Finanzberatung unter einer Digitalen Agenda
Übersicht Seite
Executive Summary „No Cash?
Chancen und Risiken im Zahlungsverkehr unter einer Digitalen Agenda“ 3
Executive Summary „(Nicht) Beraten und verkauft?
Chancen und Risiken der Online-Beratung und -Information“ 7
A No Cash?
Chancen und Risiken im Zahlungsverkehr unter einer Digitalen Agenda 11
1 Einführung 11
2 Analoge und digitale Formen des Zahlungsverkehrs:
Überlegungen zur Systematik 13
3 Wesentliche Geschäftsmodelle im Digitalen Zahlungsverkehr 18
4 Zur Akzeptanz der Zahlungsdienste als Ausdruck einer Einschätzung
der Chancen und Risiken 20
5 Schlussfolgerungen 24
B (Nicht) Beraten und verkauft?
Chancen und Risiken der Online-Beratung und -Information 27
1 Einführung 27
2 Zur Digitalisierung der Finanzberatung 28
3 Wesentliche Geschäftsmodelle für Digitale Finanzberatung 33
4 Zur Akzeptanz der Digitalen Finanzberatung als Ausdruck
einer Einschätzung der Chancen und Risiken 37
5 Schlussfolgerungen und Ausblick 46
C Literatur 53
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Zahlungsdienste und Finanzberatung unter einer Digitalen Agenda
Executive Summary „No Cash?
Chancen und Risiken im Zahlungsverkehr unter einer Digitalen Agenda“
Eine zentrale Rolle in unserem Wirtschaftsgeschehen spielt der Zahlungsverkehr (Zahlungsver-
kehr als Überführung des Geldes von der Verfügungsgewalt eines Wirtschaftssubjekts in diejenige
eines anderen). Er genießt höchste Dominanz für alle Geschäftsmodelle der Anbieter ebenso wie
für die meisten Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben. Der Zahlungsverkehr bildet gewis-
sermaßen das Rückgrat unserer vernetzten, arbeitsteiligen und grenzüberschreitenden
Wirtschaft und Gesellschaft. Es überrascht daher nicht, dass im Zuge der Diskussion unter dem
Label „Digitale Welt & Finanzen“ immer häufiger, intensiver und kontroverser die Entwicklung des
Digitalen Zahlungsverkehrs erörtert wird, auch wenn die Digitalisierung in diesem Bereich der
Finanzwirtschaft in vielen westlichen Industrienationen schon deutlich in die 1980er-Jahre zurück-
reicht.
Die Zahlungsmittelfunktion wird, außer im Handling mit Bargeld, technisch lediglich über Plattfor-
men zum Austausch des Buchgeldes in bestehenden und/oder entstehenden bzw. wachsenden
Liquiditäts-Netzwerken gewährleistet, die von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihres
kommerziellen Geschäftsmodells angeboten werden. Solche Geschäftsmodelle oder Anbieter
stellen also eine Art Intermediärleistung zur Verfügung, weil ihre jeweilige Plattform einzelne be-
stehende oder angestrebte Liquiditätsausgleiche miteinander verknüpft („Netz“). Typisch dafür sind
die Zahlungskonto- bzw. Girokonto-Netze der traditionellen Banken und Sparkassen oder der
Direktbanken. Das damit entstehende Netzwerkgut lässt sich grundsätzlich durch positive
Externalitäten charakterisieren, wie sie aus anderen Bereichen der Ökonomie und Technik, insbe-
sondere der Telekommunikation oder der Elektromobilität, gut bekannt sind. Die Anbindung an ein
Netz (zum Beispiel im Mobilfunk) oder die Anschaffung und Nutzung von Zugangsgeräten (zum
Beispiel Computer oder Smartphone) oder die Teilhabe an einem sozialen Netzwerk ist umso at-
traktiver, je mehr sich daran beteiligen, also je größer und dichter ein Netz geknüpft ist/wird.
Es können drei grundlegende Typen von Zahlungssystemen identifiziert werden (B2C): Statio-
näre Zahlungssysteme, Internet-Zahlungssysteme und mobile Zahlungssysteme. Der erstgenannte
Typ von Zahlungssystemen steht nur auf den ersten Blick für die analoge Welt der Zah-
lungsdienste, weil hier die digitale Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs (Überweisung, Last-
schrift, Kartenzahlung) und die verschiedenen Formen der Selbstbedienung oft gar nicht mehr als
Ausprägung der Digitalisierung wahrgenommen werden. Die beiden anderen Typen (Internet-, mo-
bile Zahlungssysteme) gelten dagegen gerne als prototypisch für Erscheinungsformen der Digita-
lisierung des Zahlungsverkehrs.
Stationäre Zahlungssysteme als direkte Debit-/Credit-Systeme (Überweisung, Dauerauf-
trag, Lastschrift, auch via ATM) oder – insbesondere im Handel – als Kartenzahlungssys-
teme (Kreditkarten, Debitkarten, Zahlungskarten); hier ist auch Barzahlung grundsätzlich
möglich.
Internet-Zahlungssysteme als direkte Debit-/Credit-Systeme (Überweisung, Dauerauftrag,
Lastschrift) oder als Kartenzahlungssysteme (Kreditkarten, Debitkarten, Zahlungskarten);
bekannt unter dem Namen Online-Banking, auch via E-Commerce. Hierzu gehört auch die
Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones zur Initiierung oder Autorisierung der Überwei-
sung (Credit Transfer) oder Lastschrift (Direct Debit). Ein besonderer Fokus liegt hier im E-
Commerce-typischen Distanzgeschäft, also der grundlegenden bonitätsgetriebenen Proble-
matik des Austauschs Zug um Zug des Geldes einerseits und der Sachgüter oder Dienst-
leistungen andererseits.
Mobile Zahlungssysteme: Nicht stationärer Kanal („Mobile Access Channel“), der meist mit
Smartphones oder Tablets erreichbar ist. Zu den dann auf diesem Wege durchgeführten
mobilen Zahlungen zählen lediglich solche, die von Personen unter Verwendung eines mo-
bilen Endgerätes initiiert und die mittels eines mobilen Kommunikationsnetzwerks zum
Zahlungsdiensteanbieter verbunden werden. Nicht dazu gehören Zahlungen wie Überwei-
sungen oder Lastschriften, die im Internet stattfinden und lediglich durch ein Smartphone
angestoßen oder autorisiert werden (zum Beispiel Banking App, TAN), hier handelt es sich
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um Internet-Zahlungen. Ebenso nicht dazu rechnen Zahlungen am POS, die einen Chip im
Smartphone oder einen NFC-Sticker (NFC: „near field communication“) am Smartphone
verwenden, aber auf einer Kartenanwendung im Smartphone basieren (stationäre Zahlun-
gen).
Die fortschreitende Digitalisierung und deren Verschränkung mit analogen Prozessen erlaubt nun
auch Nicht-Banken ihre Kerngeschäftsfelder (Handel, Information, Kommunikation) mit dem tra-
ditionellen Geschäftsfeld des (Banken-)Zahlungsverkehrs zu verbinden. Bieten Nicht-Banken sol-
che Zahlungsdienste an, so werden diese inzwischen gerne als FinTechs (Financial Services &
Technology) bezeichnet. Hierbei handelt es sich nicht nur um Start-ups, sondern ebenso um in-
ternational tätige Informations- und Handels- sowie Telekom-Unternehmen wie zum Beispiel Ama-
zon oder Google sowie Apple oder Samsung, die ihre Kerngeschäftsfelder der Information, der
Kommunikation oder des Handels um ein neues strategisches Geschäftsfeld ergänzen (wollen).
Dafür sind verschiedene Gründe maßgeblich, das Feld Zahlungsverkehr, gegebenenfalls auch
kostenlos, zu bedienen. Hierzu gehören insbesondere die forcierte Kundenbindung und die Ge-
winnung von zusätzlichen Daten, die mit den bereits verfügbaren Daten fusioniert sowie tieferge-
hend analysiert und anschließend selbst für die weitere fortgeschrittene Akquise oder zum Verkauf
an Dritte genutzt werden können (Profiling, E-Targeting, Big Data).
Gemessen am Wert der Transaktionen in Höhe von insgesamt mehr als 71 Billionen Euro in 2013
hat der Baranteil einen verschwindend geringen Anteil von nicht einmal 1%. Bezogen auf die An-
zahl der Transaktionen in Höhe von mehr als 22 Milliarden Stück in 2013 beträgt der Baranteil
gerade einmal reichlich 10%. Insofern überraschen immer wieder neu diejenigen Initiativen, die
sich genau auf diese Nische des Zahlungsverkehrs fokussieren, ja zu kaprizieren scheinen.
Unterstellt man den meisten Bürgerinnen und Bürgern im täglichen Leben grundsätzlich kein kri-
minelles Verhalten wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Beteiligung an Organisierter Krimi-
nalität, immerhin die dominierenden Argumente in der jüngsten Debatte um die Abschaffung des
Bargelds, und stellt gleichzeitig die erörterten Funktionen der Barzahlung, insbesondere die sozi-
alen Funktionen in einer Digitalen Welt, in Rechnung, so zeigt sich rasch, dass die teils erbittert
und polemisch geführte Debatte recht überflüssig zu sein scheint.
Gelassenheit ist angebracht: „Auch beim Thema Bargeld gilt mein Credo des aufgeklärten, souve-
rän entscheidenden Verbrauchers. Und mit dem Wort Entscheidung ist natürlich verbunden, Alter-
nativen zur Auswahl zu haben. Insofern sollte und wird das Bargeld immer als Alternative vorhan-
den sein. Die Entscheidung, ob und wie es genutzt wird, kann und soll natürlich jede Verbrauche-
rin und jeder Verbraucher individuell für sich treffen können. Hier gilt: Wahlfreiheit statt Bevormun-
dung und Überwachung!“ (Staatssekretär G. Billen).
Mit Blick auf die Akzeptanz innovativer Bezahlungsverfahren könnten ein angedrohter Zwang der
Bargeldabschaffung und möglicherweise schon eine solche – überflüssige – Diskussion sogar
eher kontraproduktiv wirken. Hier würde der Endowment Effect wirken, der unter anderem dazu
führt, dass man genau die Dinge besonders schätzt, deren Verlust droht.
Die Deutsche Bundesbank kommt zu dem Schluss, dass datenbasierte Technologien und Dienst-
leistungen im Zahlungsverkehr zwar für viele Erleichterungen sorgen, aber auch Risiken mit sich
bringen, die für den Einzelnen schwer einschätzbar sind. So fallen durch die Nutzung verschiede-
ner mobiler Endgeräte immer größere Datenmengen mit teilweise sensiblen personenbezogenen
Inhalten an, die auf unterschiedliche Art und Weise verarbeitet und ausgewertet werden. Wie dies
geschieht, können die wenigsten überblicken. So entsteht generell ein vages Unbehagen bei der
Preisgabe persönlicher Informationen, das vielfach konkret wird, wenn es um finanzbezogene
Daten geht.
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Damit die Chancen der innovativen Konzepte erkannt und genutzt werden, setzt dies als notwen-
dige Bedingung volle Transparenz voraus. Noch wichtiger ist aber die hinreichende Bedin-
gung, dass die Informationen eine hohe Qualität besitzen und nicht irgendwo und irgendwie
transparent gemacht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher lassen willentlich oder
unbeabsichtigt und oft unbewusst persönliche Daten entstehen, die Dritte, zum Beispiel die Ei-
gentümer der Geschäftsmodelle der Unternehmen der anbietenden Wirtschaft oder Entschei-
dungsträger staatlicher Einrichtungen, verwerten können und wollen. Diese persönlichen Daten
besitzen oft einen institutionellen, sozialen, und/oder ökonomischen Wert, den alle Akteure,
grundsätzlich also auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, individuell oder kollektiv als Ver-
handlungsgegenstand einsetzen können sollten. Entscheidend scheint hier aus der Perspektive
der Bürgerinnen und Bürger zu sein, wie einfach, verständlich und klar erkennbar ist, dass die ge-
nutzten Angebote aus den persönlichen Daten bezahlt werden (auch durch die Weitergabe an
Dritte) und ob es im Ablehnungsfall außer der Nicht-Nutzung des Dienstes Möglichkeiten der
Vermeidung sowie Lösungsalternativen gibt. Hierzu gehört auch die einfache, klare und verständ-
liche Kennzeichnung, inwiefern persönliche Daten zur direkten oder indirekten persönlichen, ge-
ografischen und technikabhängigen (zum Beispiel abhängig vom genutzten Zugang/device) Preis-
differenzierung verwendet werden (sollen). Gleichermaßen betrifft dies die Kennzeichnung hin-
sichtlich der (IT-) Sicherheit einschließlich der Deklaration der erwarteten und verpflichtenden
Mitwirkung des Zahlers.
Bis zu einer wünschenswerten regulativen Lösung ist grundsätzlich eine Übergangslösung denk-
bar. Folgt man den erörterten Angaben zur Akzeptanzeinschätzung, dann könnte einer zumindest
anfänglichen Zahlungsbereitschaft für hohe Standards in Sicherheit und Datenschutz auch
durch eine besondere Prämierung Rechnung getragen werden. Erwägenswert wäre hier ein Gü-
tesiegel, welches einfach und verständlich dokumentiert, dass ein Zahlungsdiensteanbeiter hin-
sichtlich Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie bezogen auf den Schutz der persönlichen Daten
mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
Damit ein solches Siegel überhaupt geeignet ist, das entsprechende Marktvertrauen aufzubauen,
sind nicht nur wesentliche Anforderungen bezüglich Identifizierung & Transparenz, Verifizierung
sowie Relevanz & Nützlichkeit einzuhalten. Vielmehr müsste regelmäßig vom Siegelgeber kon-
trolliert und (mit Beweislastumkehr) belastbar dokumentiert sein, dass
ein hohes Maß an Datensparsamkeit (bei Datenerfassung, Datenspeicherung) und Daten-
schutz (Weitergabe nur nach Aufklärung und Zustimmung, Offenlegung der ökonomischen
Interessen, Möglichkeiten der Löschung) umgesetzt,
eine sehr hohe Transaktionssicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet sowie
eine ausdrückliche Zustimmungspflicht zur Datenerfassung, Datenspeicherung und Daten-
weitergabe als „opt in“-Lösung ausschließlich mit dem gut sichtbaren Hinweis auf den „Wa-
renwert“ der persönlichen Daten und eine Möglichkeit zur Bezahlung/Vergütung dieser
angeboten wird. Alternativ wäre aber auch denkbar, gegen Bezahlung die Garantie zu er-
halten, dass alle Daten nach einer Nutzungseinheit (Session) komplett gelöscht werden.
Aufgrund des aktuellen Bezugs wird auch das Regelungsfeld der Umsetzung der Zahlungskon-
tenrichtlinie in deutsches Recht erörtert. Mit Bezug zu den Chancen und Risiken der innovativen
Zahlungsdienste und zu deren Akzeptanz ist dies ein wesentliches Thema, unter anderem des-
halb, weil das Zahlungskonto den wesentlichen Zugang, gewissermaßen den Schlüssel im Zah-
lungsverkehr, darstellt.
Bei der Umsetzung der grundlegenden Idee, die Transparenz von Informationen über Gebühren
von Zahlungskonten zu verbessern, sind allerdings die gleichen Anforderungen aus Sicht der Ver-
braucherinnen und Verbraucher zu beachten, wie schon für andere Finanzprodukte. Allgemein
Zahlungsdienstleister zu verpflichten, „... Verbraucher sowohl vor Vertragsschluss als auch wäh-
rend der Vertragslaufzeit über die Entgelte [zu, AOe] informieren, die für Dienste in Bezug auf
Zahlungskonten verlangt werden ...“ und dafür grundsätzlich eine „...Einrichtung von Vergleichs-
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websites ...“ vorzusehen, genügt dazu nach den bisherigen Erfahrungen mit der Produktkenn-
zeichnung im Bereich Verbraucherfinanzen kaum. Es handelt sich um eine notwendige Bedingung
zur Funktion der sozialen Marktwirtschaft, nicht mehr.
Jenseits dieser notwendigen Bedingung fehlt es – analog der noch immer mangelnden Regulie-
rung zur Produktinformation im Verbraucherfinanzbereich – jedoch bislang an qualitativ hoch-
wertigen, tagesaktuellen Informationen, wie sie zum Beispiel via standardisierte Mustervor-
gaben an Anbieter und Anwender in Finanzwirtschaft, Handel oder Zahlungsdiensten unter regel-
mäßiger Kontrolle gewährleistet werden könnten, damit potentielle Nutzer einfach, verständlich
und vergleichbar beurteilen können.
Damit die angedachten Websites zum Vergleich der Konditionen im oben genannten Sinn über-
haupt geeignet sind und das entsprechende Marktvertrauen entstehen lassen können, sind we-
sentliche Anforderungen bezüglich Identifizierung & Transparenz, Verifizierung sowie Relevanz &
Nützlichkeit einzuhalten. Zudem müsste regelmäßig aufsichtlich kontrolliert und (mit Beweislast-
umkehr) belastbar dokumentiert werden.
Weder die beiden Richtlinien zu den Zahlungsdiensten (II) und zu den Zahlungskonten selbst,
noch der bisher vorliegende Referentenentwurf zur Umsetzung in deutsches Recht enthalten sol-
che Mindestanforderungen, die es verschiedenen Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern tatsäch-
lich ermöglichen würden, klar, einfach und verständlich über Zahlungskonten und Zahlungsdienste
qualitativ hochwertig informiert zu werden, um als (potentielle) Kunden erst in die Lage versetzt zu
sein, sich selbstgesteuert und kritisch mit Finanzprodukten auseinandersetzen zu können, weil sie
jetzt die Informationen dazu wahrnehmen können und zu beurteilen vermögen (Art und Funkti-
onsweise, Risiken, Kosten).
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Executive Summary „(Nicht) Beraten und verkauft?
Chancen und Risiken der Online-Beratung und -Information“
Wird „Dank des Internets ... der Berater eingespart“ und nimmt ein „Robo-Advisor“ stattdessen die
Informations- und Beratungsarbeit auf und bietet automatisiert Portfolios an? Weiß der digital auf-
gestellte Kunde, die internetaffine Klientin oder Patientin dann alles besser? Und wird Geiz dann
tatsächlich digital, weil das einfache, produktseitig leicht verständliche Geschäft weitestgehend
digital und günstig abgewickelt wird?
Viele Finanzdienstleistungen von Banken, Sparkassen, Versicherungen oder Fonds stellen aus
ökonomischer Sicht Vertrauensgüter dar, deren entscheidende Nutzenstiftung – sofern überhaupt
beurteilbar oder eintreffend – oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu erwarten ist. Für solche
Produkte ist typisch, dass oft eine deutliche (zeitliche) Divergenz zwischen Leistung und
Gegenleistung besteht, die (Nicht-) Realisierung des Leistungsversprechens also oft in ferner
Zukunft liegt. Dies betont eindringlich, welch hohe Bedeutung einer verständlichen, verlässlichen
und vergleichenden Beratung und Information zukommt, zu der unter anderem eine Angabe von
Risiken oder Verlusten, zur Verfügbarkeit, zur Wertentwicklung abzüglich aller Kosten im Klartext
und in Euro sowie ein unmissverständlicher Hinweis zur Eignung für eine Bedarfssituation so-
wie zu wesentlichen Einflüssen auf andere (vorhandene) Produkte gehört. Kunden werden damit
erst in die Lage versetzt, sich selbstgesteuert und kritisch mit Finanzprodukten auseinander zu
setzen, und insbesondere auch einzuschätzen, wie viel Risiko (in Verbindung mit anderen Pro-
dukten) schon eingegangen wurde („Tragfähigkeit“), jeweils ausgehend von der spezifischen Ziel-
und Ausgangssituation eines Verbrauchers, weil sie jetzt die Informationen dazu wahrnehmen
können und zu beurteilen vermögen.
Aufgrund der Komplexität der Informations- und Entscheidungssituationen, haben Verbrau-
cherinnen und Verbraucher meist einen hohen Informationsbedarf sowohl bezüglich der Analyse
ihrer eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Situation heute und in Zukunft als auch hinsichtlich
der potentiellen Problemlösungen. Die Mehrheit dürfte aufgrund ihres hohen Informationsbedarfs
sowie der geringen Absicherung durch gebildetes Vermögen besonders auf eine qualitativ hoch-
wertige Exploration, Aufklärung und Empfehlung angewiesen sein. Qualitativ hochwertig bedeutet
in diesem Kontext dabei primär, Informationen zu erhalten, die angesichts der verfügbaren Kennt-
nisse und Erfahrungen (Kompetenzen) und der individuellen Bedarfssituation benötigt werden. In
der Praxis sind Beratungssituationen dabei regelmäßig unter anderem durch eine Informations-
und Entscheidungsüberlastung des Kunden gekennzeichnet (information overload, choice
overload).
Ein wesentlicher Vorteil des Digital Advice besteht grundsätzlich darin, lösungs- und zielgruppen-
orientiert auf dem dazu passenden Zugangskanal (Internet, Apps, Social Media) die notwendigen
Informationen zur Selbst-Exploration und Selbst-Aufklärung bereitzustellen. Beide Beratungs-
elemente ersetzen also, zumindest teilweise, das „Wie“ (know your customer) und gegebenenfalls
dann auch das „Was“ (know your product) stationärer analoger Prägung. Zudem ist die analoge
Beratungswelt längst digitalisiert, von der Erfassung der persönlichen Daten im Desktop oder
Notebook des Beraters über die elektronische Vermittlung der Produktinformationen bis hin zur
standardisierten Empfehlung entsprechend den eingesetzten Algorithmen. Die fortschreitende
Digitalisierung und deren Verschränkung mit analogen Prozessen erlaubt auch Nicht-Banken
oder innovativen Start-ups, den sogenannten FinTechs, ihre Kerngeschäftsfelder in der Wertkette
der Finanzberatung anzusiedeln.
Grundlegend können sieben Typen digitaler Beratungssysteme als Geschäftsmodelle identifiziert
werden (B2C):
Vollautomatisiertes Vermögensmanagement: Nutzung einfacher Tools, die nur eine sim-
plifizierte und standardisierte Benutzererfahrung voraussetzen, einschließlich vereinfachter
Anlageregeln und Anlageempfehlungen aufgrund zuvor ermittelter einfacher Anlegerprofile
und Risikotoleranzen (grundsätzlich honorar- oder provisionsbasiert möglich; Financial
Planning und Asset Allocation).
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Beraterunterstütztes Vermögensmanagement: Vollautomatisierte Variante unter assistie-
render Nutzung eines (virtuellen) Ratgebers (Telefon, E-Mail), der einfache Schritte des Fi-
nancial Planning ebenso zeigt wie regelmäßige Anregungen zur Gestaltung und Überarbei-
tung des Portfolios gibt (grundsätzlich honorar- oder provisionsbasiert möglich; Financial
Planning und Asset Allocation).
Social Trading: Internet-Plattformen, auf denen (potentielle) Nutzer die Investments vorgeb-
lich erfolgreicher Anleger in einer unterschiedlich definierten Anleger- und Vorbild-Commu-
nity für ihr eigenes Portfolio spiegeln können.
Produktübergreifende und produktspezifische Vergleichsportale, oft in Verbindung mit ver-
einfachten Anlageregeln und Anlageempfehlungen aufgrund zuvor selbst zu ermittelnder
einfacher Anlegerprofile und Risikotoleranzen (grundsätzlich honorar- oder provisionsbasiert
möglich).
Einfache und preiswerte Transaktionsabwicklung mit transparentem Pricing (in der Regel
bei den erstgenannten Typen inklusive; regelmäßig bereits Bestandteil des traditionellen On-
line-Banking der Direktbanken oder von stationären Banken und Sparkassen mit Internet-
Banking; hier nicht weiter thematisiert, da kaum innovativ)
Umfassendes Konten-Management: Aggregation und inhaltliche Zusammenführung aller
relevanten Finanz-Konten bzw. -Verträge (Anlagen, Versicherungen, Kredite), in der Regel in
Verbindung mit den beiden erstgenannten Systemen (Account Aggregation; hier nicht
weiter thematisiert, da in den beiden erstgenannten Typen oft enthalten).
Internetbasierte Kredit- und Wagnisfinanzierung (Crowdfunding): Nutzer können auf ei-
ner Online-Plattform in einem spezifischen Umfeld Darlehen (Crowdlending), oft Mikro-
Darlehen, vergeben oder erhalten (zum Beispiel auxmoney) und Projektbeteiligungen ein-
gehen, ebenfalls oft im Mikro-Format (Crowdinvesting), teilweise mit hohem Eigenkapitalcha-
rakter (zum Beispiel seedmatch, kickstarter; hier insgesamt nicht weiter thematisiert, da in
der Regel kein direkter Zusammenhang zu den Elementen der Beratung wie Exploration,
Aufklärung oder Empfehlung).
Die Grenzen zwischen stationären Beratungssystemen und Varianten des Digital Advice ver-
schwimmen längst. Dies lässt sich zum einen auf die überschaubaren Varianten des Zugangs als
auch auf die beschränkten Prozesselemente (Exploration, Aufklärung, Empfehlung) zurückführen.
Gegenwärtig scheinen die Informationskomponenten (Exploration, Aufklärung), Transaktionsver-
billigung und -beschleunigung sowie Konten-Management-Aspekte zu dominieren. Die Ver-
schränkung der digitalisierten Angebote bei Erhalt der stationären Elemente könnte sich aus
Sicht der Bürgerinnen und Bürger als Informations- und Beratungssuchende durchaus als vorteil-
haft erweisen, wenn es attraktiv erscheint, multiple Nutzungsmöglichkeiten mit wenigen Instru-
menten zu erreichen, eine Omni-Kanal-Flexibilität eben.
Die Formen und Geschäftsmodelle der Digitalen Finanzberatung zeigen, dass auch bei einer zu-
mindest streckenweise vorgenommenen Selbst-Exploration und/oder Selbst-Aufklärung oft eine
bestimmte Art der Empfehlung folgt, die – wenn auch teilweise rudimentär und standardisiert – im
Zuschnitt zu den vom Kunden aktiv oder passiv angegebenen Daten zu seiner Situation, seinen
Zielen und Anlässen passen soll. Insofern sollte der Rechtsrahmen grundsätzlich auf die Digitale
Finanzberatung anzuwenden sein, wenn auch – für analoge und digitale Formen gleichermaßen –
in systematischer, strukturierter, standardisierter und vergleichbarer Form und nicht in der heutigen
zersplitterten und überregulierten Art und Weise.
Die Digitale Finanzberatung mit Selbst-Exploration, Selbst-Aufklärung und modularen, standar-
disierten Empfehlungen zeigt grundsätzlich Potential, insbesondere hinsichtlich des Interessewe-
ckens für die persönlichen Finanzen, der initiativen Stärkung der Beschäftigung mit den eigenen
Finanzen oder der Vorinformation sowie eines potentiellen Vergleichs der Informationen und
Empfehlungen für wesentliche Finanzentscheidungen.
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Zahlungsdienste und Finanzberatung unter einer Digitalen Agenda
Die beiden Themen Sicherheit und Datenschutz sollten mit höchster Priorität behandelt werden,
um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen, zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die grundlegende Problematik ist mittlerweile gut erkannt worden und soll im politischen Berlin
angegangen werden: „Wir wollen, dass die Verbraucher die Souveränität über ihre Daten haben,
dass sie einwilligen müssen, bevor ihre Daten verarbeitet werden, dass sie wissen, wer welche
Daten hat und es einen Schutz ihrer Daten gibt“ (PSt U. Kelber).
Verbraucherinnen und Verbraucher lassen willentlich oder unbeabsichtigt und oft unbewusst per-
sönliche Daten entstehen, die Dritte, zum Beispiel die Eigentümer der Geschäftsmodelle der Un-
ternehmen der anbietenden Wirtschaft oder Entscheidungsträger staatlicher Einrichtungen, ver-
werten können und wollen. Diese persönlichen Daten besitzen oft einen institutionellen, sozialen,
und/oder ökonomischen Wert, den alle Akteure, grundsätzlich also auch die Verbraucherinnen und
Verbraucher, individuell oder kollektiv als Verhandlungsgegenstand einsetzen können sollten.
Entscheidend scheint hier aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zu sein, wie einfach,
verständlich und klar erkennbar ist, dass die genutzten Angebote mit den persönlichen Daten
bezahlt werden (auch durch die Weitergabe an Dritte) und ob es im Ablehnungsfall Möglichkeiten
der Vermeidung sowie Lösungsalternativen gibt. Hierzu gehört auch die einfache, klare und ver-
ständliche Kennzeichnung, inwiefern persönliche Daten zur direkten oder indirekten persönlichen,
geografischen und technikabhängigen (zum Beispiel abhängig vom genutzten Zugang/device)
Preisdifferenzierung verwendet werden (sollen). Gleichermaßen betrifft dies die Kennzeichnung
hinsichtlich der (IT-) Sicherheit einschließlich der Deklaration der erwarteten und verpflichtenden
Mitwirkung der Informations- und Ratsuchenden.
Bis zu einer wünschenswerten regulativen Lösung ist grundsätzlich eine Übergangslösung denk-
bar. Folgt man den erörterten Angaben zur Akzeptanzeinschätzung, dann könnte einer zumindest
anfänglichen Zahlungsbereitschaft für hohe Standards in Sicherheit und Datenschutz auch
durch eine besondere Prämierung Rechnung getragen werden. Erwägenswert wäre hier ein Gü-
tesiegel, welches einfach und verständlich dokumentiert, dass ein Anbieter Digitaler Finanzbera-
tung (Exploration, Aufklärung oder Empfehlung) hinsichtlich Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie
bezogen auf den Schutz der persönlichen Daten mehr als die gesetzlichen Mindestanforde-
rungen erfüllt. Damit ein solches Siegel überhaupt geeignet ist, das entsprechende Marktver-
trauen aufzubauen, wären die bei den Digitalen Zahlungsdiensten erörterten Anforderungen ein-
zuhalten.
Der Finanzbereich kann als prototypisch für die fortschreitende Digitalisierung der Geschäftsmo-
delle von Dienstleistungsanbietern gelten, deren Produkte die finanziellen Basis- und Zusatzbe-
darfe der meisten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar und existentiell betreffen oder mittelbar
tangieren. Mit einem Time Lag lassen sich diese Entwicklungen im Handel nachvollziehen und in
jüngerer Zeit auch im Bereich Gesundheit und Mobilität, mit gut vergleichbaren (potentiellen)
Strukturveränderungen.
Einige wichtige Fragen bedürfen der weiteren Diskussion.
Hierzu gehört zum Beispiel, wie Digitales Vertrauen entsteht, also etwa wieder aus analo-
gen Komponenten der persönlichen Empfehlung und Erfahrung oder aus mehr oder weniger
bewusst eingegangenen Risiken („Selbstversuche“)?
Welche Konsequenzen hat eine immer weiter fortschreitende Selbst-Exploration, Selbst-Auf-
klärung und Selbst-Empfehlung auf die immer stärker beanspruchten Zeitbudgets von
Bürgerinnen und Bürgern (die Studien des Statistischen Bundesamtes berücksichtigen sol-
che Fragen zum Beispiel gar nicht, weil existenzielle Bedarfsfelder wie die persönlichen Fi-
nanzen fehlen)?
Führt die zunehmende zeitliche Beanspruchung in der immer weiter selbstbedienten analo-
gen und Digitalen Welt zu einer veränderten Risiko-Rendite-Teilung, zum Beispiel in der
Form, dass auf „eigene Kosten“ und in Selbstverantwortung immer mehr wesentliche Infor-
mationen selbst eruiert, akquiriert sowie verstanden werden müssen und gleichzeitig immer
stärker die Folgen daraus ebenfalls selbst zu tragen sind, insbesondere bei den für Bürge-
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