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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
CORONA-PANDEMIE: AUCH EIN STRESSTEST FÜR DEN WOHNUNGSMARKT 12
Differenziert ma n nach unterschiedlichen Haushaltstypen, s o zei gen sich diejenigen Haushalte a ls besonders vulnerabel,
di e über keine flüssigen finanziellen Rücklagen verfügen. Immerhin knapp ein Vi ertel aller Haushalte in Deutschland, also
rund 10 Mi l lionen Haushalte, verfügt nicht über derartige Rücklagen. Bereits ab einem Einkommensverlust von 100 Euro
pro Monat errei chen Mi eterhaushalte ohne flüssige fi nanzielle Rücklagen die 40-Prozent-Belastungsgrenze und überschrei-
ten di ese ab einem Verlust von 200 Euro pro Monat. Ab einem Einkommensverlust von 400 Euro pro Monat beträgt die
Wohnkostenbelastungsquote sogar über 50 Prozent. In die Gruppe derjenigen Mi eter, die über keine flüssigen finanziellen
Rückl agen verfügen, fallen nach unseren Daten insbesondere Alleinerziehende.
Mieterhaushalte, di e über flüssige finanzielle Rücklagen verfügen, erreichen die 40-Prozent-Belastungsgrenze ab einem Ein-
kommensverlust von 400 Euro. Da i n Deutschland rund die Hälfte der Menschen zur Mi ete wohnt (bei einem Anteil der
Mi eterhaushalte von rund 58 Prozent), wirken sich Einkommensverluste damit grundsätzlich bei einer großen Bevölkerungs-
gruppe i n Deutschland a us. Diese Quote i st i n einzelnen (großen) Großstädten deutlich höher und beträgt beispielsweise in
Berl in knapp 83 Prozent. Es ist da her a nzunehmen, dass die Wohnkostenbelastungsquote hier noch deutlicher ansteigen
könnte a ls i m Bundesdurchschnitt.
Abbildung 3: Wohnkostenbelastungsquote (Mittelwert) für unterschiedliche Haus-
haltstypen (ohne finanzielle Rücklagen) in Abhängigkeit des Verlusts an Haushalts-
nettoeinkommens (Quelle: SOEP v35; eigene Berechnung und Darstellung)
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Abbildung 4: Wohnkostenbelastungsquote (Mittelwert) für unterschiedliche Haushaltstypen
(ohne finanzielle Rücklagen) in großen Großstädten (> 500.000 Einwohner) im Vergleich zu kleine-
ren Stadt- und Gemeindetypen (< 500.000 Einwohner) in Abhängigkeit des Verlusts an Haushalts-
nettoeinkommens (Quelle: SOEP v35; eigene Berechnung und Darstellung)
Diejenigen, die Verpflichtungen aus einem Immobiliendarlehensvertrag haben und über keine flüssigen finanziellen Rück-
lagen verfügen, überschreiten die 40-Prozent-Belastungsgrenze, und zwar a b einem Einkommensverlust von etwa 450 Euro
im Monat. Fä l le, in denen keine finanziellen Rücklagen bei Wohneigentümern vorliegen, sind nicht ungewöhnlich – schließlich
i s t der Erwerb einer Immobilie um eine gewichtige finanzielle Entscheidung vi eler Menschen und durch die finanziellen Ver-
pfl ichtungen a ufgrund des Erwerbs der Immobilie kommt es unter diesen Umständen kaum zur Bildung einer kurzfristig nutz-
ba ren finanziellen Rücklage. In die Gruppe derjenigen Wohneigentümer, die über keine flüssigen finanziellen Rücklagen ver-
fügen, fallen nach unseren Daten insbesondere Alleinerziehende s owie Paare mit mehr als einem Kind.
Ha ushalte in (großen) Großstädten (mehr als 500.000 Ei nwohner) und Haushalte in kleineren Stadt- und Gemeindetypen sind
da bei im Ergebnis gleichermaßen betroffen – wenn a uch aus unterschiedlichen Gründen. Zwa r bestätigen unsere Daten den
übl ichen Befund, wonach das Ausgangsniveau der Wohnkostenbelastungsquote von Mi etern i n Großs tädten aufgrund höhe-
rer Mi eten im Schnitt höher ist. Einkommenseinbußen hingegen schlagen sich aufgrund der üblicherweise niedrigeren Ein-
kommen i n kleineren Stadt- und Gemeindetypen relativ s tärker a uf die dortige Wohnkostenbelastungsquote nieder – trotz
ni edrigerer Mi eten.
CORONA-PANDEMIE: AUCH EIN STRESSTEST FÜR DEN WOHNUNGSMARKT 14 Zusammenfassung Di e deutsche Bundesregierung ha t i n den vergangenen Wochen bereits erste Maßnahmen zum Schutz der von der Corona- Pa ndemie betroffenen Mi eter und Ei gentümer (mit Verbraucherdarlehensvertrag zum Erwerb einer Wohnimmobilie) ergrif- fen. Auf der Grundlage einer Formulierungshilfe der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Ver- mieter Mi etverhältnisse über Grundstücke oder Räume nicht allein aufgrund von pandemiebedingten Zahlungsrückständen für Mi eten i m Zeitraum vom 1. Apri l bis 30. Juni 2020 kündigen können. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022. Zwischen dem 1. Apri l und dem 30. Juni 2020 fä llig werdende Ansprüche der Banken auf Rückzahlung, Zins -oder Tilgungsleistungen, gegen Darlehensnehmer, di e zur Finanzierung ihrer Immobilie nach dem 15. Mä rz 2020 ein Verbraucherdarlehen a ufgenom- men ha ben, werden zudem kraft Gesetzes für drei Monate gestundet, wenn Darlehensnehmer aufgrund der Corona-Pande- mi e Ei nkommensausfälle haben, die ihnen die Bedienung des Kredits unzumutbar machen. Mi t den vorl iegenden Berechnungen möchten die Autoren politischen Entscheidungsträgern da her Informationen an die Ha nd geben, mit deren Hilfe kritische Belastungsgrenzen für den Fortgang der Kri se i dentifiz iert und abgemildert werden können. Auch wenn der Fortgang der Krise von vi elen unwägbaren Faktoren a bhängt, s o weisen die Ergebnisse des vorgelegten „Stres stestes“ darauf hin, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Eigentümern (mit Verbraucherdar- l ehensvertra g zum Erwerb einer Wohnimmobilie) aller Voraussicht nach nicht genügen werden. Gesamtwirtschaftliche Ana- lysen gehen von einer nur langsamen Erholung der wirtschaftlichen Situation a us. Gl eiches könnte in Anbetracht des ange- s pa nnten Arbeitsmarkts für die individuelle finanzielle Situation von Mi etern und Ei gentümern (mit Verbraucherdarlehens- vertra g zum Erwerb einer Wohnimmobilie) gelten – und zwar i nsbesondere dann, wenn sich mit jedem Monat, in dem die Kri s e fortdauert, finanzielle Engpässe anstauen. Da nn wird es zusätzlich darauf ankommen, die Entwicklung der Verschul- dungssituation von Haushalten i m Bl ick zu behalten. Und zwar i n Anbetracht einer möglicherweise langsamen Erholung der fi nanziellen Lage der Haushalte weit über das Ende der aktuellen Krise hinaus. Da zu können die Daten des SOEP dienen, die i n den nächsten Monaten gezielt zu den Auswirkungen Corona-Pandemie erhoben werden (vgl. Schröder et al., 2020).
CORONA-PANDEMIE: AUCH EIN STRESSTEST FÜR DEN WOHNUNGSMARKT 15 Literatur Bi dder, B. (2020, 17. Ma i ). "Das wi rd ein Zangenangriff a uf Deutschlands Wohlstand". Spiegel. Abgerufen a m 18. Ma i 2020 von https ://www.spiegel.de/wirtschaft/corona-krise-das-wird-ein-zangenangriff-auf-deutschlands-wohlstand-a-eaf27caa- 342d-4a ca -bcb1-e84b15ca5a2d?sara_ecid=soci_upd_wbMbjhOSvViISjc8RPU89NcCvtl FcJ. Demmelhuber, K., Lei ss, F., Li nk, D., Peichl, A. & Wohlrabe, K. (2020). Di e Auswirkungen der Coronakrise auf die de utsche Wi rts chaft. Ifo Schnelldienst (7). Dorn, F., Fuest, C., Göttert, M., Krol a ge, C., La utenbacher, S., Li nk, S., Möhrle, S., Peichl, A., Reif, M., Sa uer, S., Stöckli, M., Wohl rabe, K. & Wol lmershäuser, T. (2020). Di e volkswirtschaftlichen Kosten des Corona-Shutdown für Deutschland: Ei ne Szenarienrechnung. ifo Schnelldienst, 73(04), 29-35. Abgerufen a m 29. Apri l 2020 von http://www.ifo.de/DocDL/sd-2020- 04-fuest-etal-volkswirtschaftliche-kosten-corona-2020-04-15.pdf. Dus tmann, C., Fi tzenberger, B. & Zi mmermann, M. (2018). Housing expenditures and income inequality. ZEW-Centre for European Economic Research Discussion Paper, (18-048). Abgerufen a m 13. Ma i 2020 von http://ftp.zew.de/pub/zew- docs /dp/dp18048.pdf. F+B – F+B Fors chung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (2020). Regionale Mieten- und Preisentwicklung in Deutschland: Ergebnisse des F+B-Wohn-Index Deutschland Q1/2020. Goebel, J., Gra bka, M.M., Li ebig, S., Kroh, M., Ri chter, D., Schröder, C. & Schupp, J. (2018). The German Socio-Economic Pa nel (SOEP). Journal of Economics and Statistics, 239(29), 345–360. Gra bka, M. M. & Goebel, J. (2018). Ei nkommensverteilung i n Deutschland: Realeinkommen sind seit 1991 gestiegen, aber mehr Menschen beziehen Niedrigeinkommen. DIW-Wochenbericht, 85(21), 449–459. Abgerufen a m 13. Ma i 2020 von https ://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.584727.de/18-21-1.pdf. i fo Institut – Leibniz-Institut für Wi rtschaftsforschung an der Universität München (2020, 24. Apri l ). Ifo Geschäftsklima Deutschland: Ergebnisse der ifo Konjunkturumfragen im April 2020. Abgerufen am 29. Apri l 2020 von https://www.ifo.de/si- tes /default/files/secure/umfragen-gsk/ku-202004/ku-2020-04-pm-geschaeftsklima-DT.pdf. Ja ns en, J. (2020, 6. Ma i ). Vonovia modernisiert weniger. Frankfurter Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 6. Ma i 2020 von https ://zeitung.faz.net/faz/unternehmen/2020-05-06/6fa909cec939ac247b3943ce2c602b3d/?GEPC=s5. Möhri ng, K., Na umann, E., Reifenscheid, M., Bl om, A. G., Wenz, A., Rettig, T., Lehrer, R., Kri eger, U., Juhl, S., Friedel, S. Fikel, M. & Cornes se, C. (2020). Die Mannheimer Corona-Studie: Schwerpunktbericht zur Erwerbstätigkeit in Deutschland 20.3.- 15.4.2020. Abgerufen am 28. April 2020 von https://www.uni-mannheim.de/media/Einrichtungen/gip/Corona_Stu- di e/2020-04-16_Schwerpunktbericht_Erwerbstaetigkeit.pdf. Obers t, C. & Voi gtländer, M (2020). Prei seffekte i m Wohnungsmarkt aufgrund der Covi d-19 Pa ndemie. IW-Gutachten. Abge- rufen a m 28. Apri l 2020 von https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2020/Preisef- fekte_Covid.pdf.
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SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR VERBRAUCHERFRAGEN Der Sa chverständigenrat für Verbraucherfragen i st ein Beratungsgremium des Bundesministeriums der Jus ti z und für Verbraucherschutz. Er wurde im November 2014 eingerichtet. Der Sa chverständigenrat für Verbraucherfragen s oll auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfa hrungen aus der Pra xis das Bundesministerium der Justiz und für Verbra ucherschutz bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen. Der Sa chverständigenrat ist unabhängig und hat seinen Sitz i n Berlin. Vors i tzender des Sachverständigenrats i st Prof. Dr. Peter Kenning.