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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
DIE WIRKSAMKEIT DER CORONA-WARN-APP WIRD SICH NUR IM PRAXISTEST ZEIGEN 25 Allerdings kann man davon ausgehen, dass diese Altersgruppe ohnehin weniger mobil ist und sich darüber hinaus besonders vernünftig und vorsichtig verhält. Von daher dürfte die geringe Smartphone-Nutzung älterer Menschen der Wirksamkeit der App nicht grundsätzlich entgegenstehen. Interessant sein könnte der Ansatz, die Benutzung der App gerade unter den potenziellen „Super-Spreadern“ zu fördern, die aufgrund vieler persönlicher Kontakte ein großes Risiko haben, sich und andere zu infizieren. Ihnen würde die App zwar mög- licherweise viele Fehlalarme einbringen, aber auch die Möglichkeit geben, im Falle einer eigenen Infektion ihre vielen rele- vanten Kontakte zu informieren. In Verbindung mit regelmäßigen Testmöglichkeiten für solche Personengruppen könnten so Infektionsketten schnell unterbrochen werden. 4.2.2 Wahrgenommene Nützlichkeit Unabhängig davon, wie groß die jeweilige Zielgruppe ist, muss jeder einzelne potenzielle und tatsächliche Nutzer den Nutzen der Warn-App möglichst unmittelbar erkennen können. Unter welchen Bedingungen aber werden potenzielle Nutzer der App einen solch hohen individuellen Nutzen zuschreiben, dass sie die App tatsächlich auch nutzen werden? Eine Möglichkeit, diese Frage zu beantworten wäre, die bereits bestehenden, oft aber noch vagen Nutzenvorstellungen zu analysieren. Mit Blick darauf lassen sich drei Arten unterscheiden: • Der direkte Nutzen (Was bedeutet die App für mich ganz persönlich?), • der indirekte Nutzen (Was bedeutet die App für meine Familie und meine Freunde?) sowie • der kollektive Nutzen (Was bedeutet die App für die Allgemeinheit?). Den verfügbaren Studien zufolge wird die Technologie insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Familie und Freunde sowie aus Zwecken der sozialen Verantwortung als indirekt nützlich wahrgenommen (vgl. Abbildung 5). Hier könnte man ansetzen, indem man die damit verbundenen Sicherheitsmotive verdeutlicht und kommuniziert. Kritisch bleibt allerdings, dass der unmittelbare persönliche, direkte Nutzen („Information über mein Infektionsrisiko“) derzeit nicht im Vordergrund steht. Auch dies wäre zu ändern, da gerade der persönliche Bezug zu einer Technologie (das „Involvement“) ein starker Trei- ber des individuellen Verhaltens ist. In diesem Zusammenhang zu vermeiden wäre, dass die Nutzung der App mit Kosten verbunden ist.
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Abbildung 5: Hauptgründe für die Installation einer Warn-App (Abeler, et al., 2020, S. 10)
Ergänzend sollte der kollektive Nutzen (d.h. inwiefern die Allgemeinheit durch die App geschützt werden kann) für den ein-
zelnen App-Nutzer sichtbar und verständlich dargestellt werden: Die App hat einen positiven Effekt auf die Bekämpfung der
Pandemie und trägt somit zur Normalisierung der Gesamtsituation bei.22 Dieses Nutzenversprechen muss den potenziellen
Nutzern plausibel aufgezeigt werden. Dabei sollte aber der Eindruck vermieden werden, dass es sich um ein Allheilmittel
handelt, da dadurch unter Umständen Erwartungen geweckt werden, die durch die Technologie nicht erfüllt werden können.
Hier wäre ein begleitendes Kommunikationskonzept notwendig, das über die Wirksamkeit der App informiert.
Angesichts des überwiegend indirekten Nutzens einer Warn-App sollte die Hürde für die Nutzung möglichst gering sein. Die
Nutzer sollten sich ferner sicher sein können, dass sie und ihre Familien bzw. Freunde keine Nachteile aus der App-Nutzung
befürchten müssen und dass die gesammelten Daten nur zu den angegebenen Zwecken verwendet werden.
Insgesamt muss überzeugend dargestellt werden, welche Rolle die Warn-App im Gesamtgefüge der Pandemiemaßnahmen
zum Gesundheitsschutz spielt, warum sie zusätzlich zur Ausweitung von Tests etc. notwendig ist und warum die Nutzung für
den Einzelnen von Vorteil ist.
4.2.3 Wahrgenommene Bedienungsfreundlichkeit
Im Hinblick auf diese Herausforderung sollte die Nutzung der Technologie (Installation etc.) so einfach wie möglich sein. Ent-
sprechend könnte eine Vorinstallation angedacht werden, wobei fraglich ist, inwiefern dies verhältnismäßig wäre. Aktuelle
Studien hinsichtlich der damit verbundenen Akzeptanz zeigen ein uneinheitliches Bild. Sollte, wie bei der Datenspende App
des RKI, davon abgesehen werden, müsste der Installationsprozess bereits im Vorfeld der Einführung sehr genau auf etwaige
Problematiken untersucht werden (Joorabchi, Mesbah, & Kruchten, 2013).
22 Ähnlich auch Zhang (2020, S. 4) in Bezug auf die Situation in Australien: „More direct communication to clearly explain why the app is needed for commu-
nity safety, and to address the concerns of skeptical people, would be helpful in overcoming inertia.”
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Mit Blick auf die sehr unterschiedlichen technischen Vorkenntnisse potenziell Nutzender wäre darüber hinaus zu prüfen,
welche Möglichkeiten einer persönlichen Beratung bestehen bzw. wie diese geschaffen werden könnten. Zudem sollten Un-
terschiede in Betriebssystemen, in den Endgeräten, in den technischen Fähigkeiten der potenziellen Nutzer sowie in unter-
schiedlichen Situationen (insbesondere räumlich und zeitlich) beachtet werden. Nicht zuletzt ist zu gewährleisten, dass die
App nicht die Funktionsfähigkeit des Smartphones beeinträchtigt, etwa durch einen unverhältnismäßig hohen Energiever-
brauch.23
4.2.4 Soziale Normen
Die potenziellen und tatsächlichen Nutzer sollten bei der erstmaligen, aber auch der dauerhaften Nutzung der App davon
ausgehen können, dass die Nutzung gesellschaftlich erwünscht ist. Dieser Punkt ist deswegen erfolgskritisch, weil der aktuell
wahrgenommene Nutzen stark durch soziale Motive beeinflusst wird (siehe Abbildung 5). Potenzielle Nutzer, die den Eindruck
gewännen, die Nutzung sei sozial nicht oder nicht mehr erwünscht, sie würden als naiv gelten oder die sich gar stigmatisiert
fühlen, würden von einer Nutzung höchstwahrscheinlich absehen.
In diesem Zusammenhang wäre auch die ggfs. besondere Bedeutung der sozialen Medien zu beachten. Ebenso wichtig wäre
es, zu gewährleisten, dass auf die Nicht-Nutzer kein sozialer Druck ausgeübt wird oder diese gar diskriminiert werden. Zudem
wäre darauf zu achten, dass die Kommunikation insgesamt Begriffe vermeidet, die dazu führen könnten, dass der Eindruck
einer Bestrafung bzw. Stigmatisierung entsteht.24
4.2.5 Vertrauen in den Anbieter
Die potenziellen und tatsächlichen Nutzer müssen sicher sein können, dass sie dem Anbieter und Betreiber der Technologie
vertrauen können. Dieser Aspekt ist unserer Meinung nach von herausragender Bedeutung, da das Vertrauen der Nutzer
sowohl die initiale Akzeptanz als auch die dauerhafte Nutzung beeinflussen wird. Um dieses Vertrauen zu schaffen und zu
bewahren, wäre es erforderlich, dass der Anbieter als kompetent, wohlwollend und integrer wahrgenommen wird.
• „Kompetenz“ würde bedeuten, dass die (potenziellen) Nutzer dem Anbieter bzw. den Anbietern zutrauen, eine
Warn-App zu entwickeln, die das adressierte Problem lösen kann. Es wäre daher sinnvoll, die bisherigen Erfahrun-
gen des Anbieters bzw. der Anbieter diesbezüglich zu berücksichtigen und kommunikativ zu betonen.
• „Wohlwollend“ würde bedeuten, dass die (potenziellen) Nutzer das Gefühl haben, dass der Anbieter bzw. die An-
bietergemeinschaft die Technologie nicht in erster Linie zu eigenen Zwecken entwickelt und betreibt, sondern dem
Gemeinwohl verpflichtet ist. Es wäre daher wichtig, dass der Anbieter offenlegt, welche Zwecke er mit der Entwick-
lung der Warn-App verfolgt. Der derzeitig verfolgte „Open Source“ Ansatz dürfte sich an dieser Stelle positiv aus-
wirken.
• „Integrität“ läge dann vor, wenn die (potenziellen) Nutzer den Eindruck hätten, dass es sich um einen Anbieter
handelt, der etwaige Fehler eingesteht und sich bemüht, diese zu beheben. Ebenso würde Integrität bedeuten, dass
der Anbieter bereit wäre, auf etwaige Kritiken, die sich im Zusammenhang mit der Warn-App ergeben, konstruktiv
zu reagieren. In diesem Kontext positiv ist sicher zu bemerken, dass Apple und Google bereit waren, eine entspre-
chende Schnittstelle zu programmieren. Auch der „Open Source“ Ansatz der App zahlt darauf ein.
23 Scheuer, Kerkmann und Zhang (2020) schreiben in diesem Zusammenhang: „Singapur erkannte ein weiteres Problem: Bei Apple-Smartphones verhindert
der Stromsparmodus, dass Apps, die im Hintergrund laufen, ständig nach neuen Bluetooth-Geräten suchen müssen. Es ist allerdings unrealistisch, dass eine
Person im Alltag immer wieder die Corona-App aufruft, damit sie zuverlässig Kontakte verfolgen kann.“
24 Ein Negativbeispiel wäre der Begriff „absondern“, der allerdings explizit in § 30 IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu finden ist.
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Darüber hinaus wären die folgenden Erkenntnisse der Vertrauensforschung zu berücksichtigen:
• Grundsätzlich lassen sich zwei Bezugsgrößen unterscheiden, an denen sich Vertrauen festmacht. Zum einen können
Menschen Systemen (z.B. der Altersvorsorge) vertrauen. Zum anderen können Menschen aber auch anderen Per-
sonen vertrauen. Aus der Vertrauensforschung ist bekannt, dass Menschen in Krisensituationen dem Personenver-
trauen mehr Gewicht geben. Für das hier zu diskutierende Vertrauensmanagement wäre es daher wichtig, die Frage
zu stellen, an welcher Person bzw. welchen Personen sich das Vertrauen der Bevölkerung in die App festmachen
sollte. Die für die Einführung und den Betrieb der App Verantwortlichen wären gut beraten, die App mit einer sol-
chen Person oder mehreren entsprechenden Personen zu verbinden.
• Vertrauen basiert auf einem reziproken Prozess („Wie du mir, so ich dir!“). Um Vertrauen zu gewinnen ist es daher
wichtig, den Prozess der Vertrauensbildung mit einer riskanten Vorleistung zu beginnen. Diese riskante Vorleistung
könnte darin bestehen, dass die mit der Entwicklung und dem Betrieb der App betrauten Personen darstellen, dass
sie bereit sind, die mit der Nutzung der App ggfs. verbundenen Risiken auch selbst zu tragen.
4.2.6 Vertrauen in die Technologie
Die potenziellen und tatsächlichen Nutzer müssen sicher sein können, dass sie nicht nur dem Anbieter, sondern auch der
Technologie vertrauen können. Dies wäre insbesondere dann gewährleistet, wenn die Technologie die, aber auch nur dieje-
nigen, Funktionen fehlerfrei erfüllen würde, die der potenzielle Nutzer mit der Installation der App erwartet. Zudem sollte
die Datennutzung transparent, sicher und nachvollziehbar sein.
4.2.7 Gestaltung der Technologie
Die App sollte so gestaltet werden, dass sowohl die initiale als auch die dauerhafte Nutzung einfach und attraktiv sind. Hierzu
könnten grafische und visuelle Elemente verwendet werden. Ergänzend könnte es sinnvoll sein, die Anwendung so zu gestal-
ten, dass im Hinblick auf die angestrebten Netzeffekte eine Weiterempfehlung möglichst einfach ist.
Die App muss als Grundbedingung beim Roll-out tatsächlich funktionieren, sonst nutzen alle anderen Voraussetzungen nichts.
Der Roll-out muss schnell und die Nutzung der App möglichst niedrigschwellig sein. Negative Nutzungserfahrungen durch zu
viele Warnungen aufgrund technischer Ungenauigkeiten könnten Frustration erzeugen und die Bereitschaft zur App-Nutzung
schmälern. Dabei spielt eine zentrale Rolle, ob sich der Nutzer bei jeder Warnung für zwei Wochen in Quarantäne begeben
soll oder ob er sich schnell testen lassen kann. Er muss hierzu klare, aber freundlich bzw. empathische Empfehlungen von der
App bzw. von der für die App verantwortlichen Stelle bekommen.
In einem gesellschaftlichen Diskussionsprozess zu klären sind vom Anbieter der Warn-App in diesem Zusammenhang min-
destens die folgenden Fragen:
• Welche Kontaktdauer und welcher Abstand werden als infektionsrelevant angesehen?
• Wie sieht die Mitteilung im Detail aus? Sollte sie eine Wahrscheinlichkeit enthalten (einen differenzierten Score
ggfs. nach Nähe und/oder Kontaktdauer berechnet) oder nur einen undifferenzierten Hinweis?
• Ist die Warnung mit einem Anspruch auf einen Test auf akute Infektion und einen Antikörpertest verbunden?
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• Wie sehen das Kommunikationskonzept und die Kommunikationsstrategie aus, die für die Breite der Bevölkerung
die Konstruktion und Funktion erläutern25, Vertrauen stiften und zur (dauerhaften) Teilnahme motivieren.26 Wie
kann glaubhaft gemacht werden, dass dieses Vorgehen nur der einen Funktion dient, nämlich der Vorsorge und
dem Risikomanagement der Pandemie? Wie wird nicht nur gewährleistet, sondern auch überzeugend dargelegt,
dass die erhobenen Daten nicht missbraucht und zügig wieder gelöscht werden? Wie erfolgt eine begleitende Kom-
munikation zu den durch die App-Nutzung entdeckten Infektionen, der Arbeit der Behörden und der Politik sowie
auch zu Erfahrungsberichten. Sollte ein „App-Beirat“ eingerichtet werden, wie sollte dieser ggf. zusammengesetzt
sein und wer sollte ihn berufen (siehe dazu auch Fezer, 2020)?
• Wie kann erreicht werden, dass Menschen mit sehr vielen Kontakten die App dauerhaft (weiter) nutzen, selbst
wenn sie von der App bereits mehrfach über ein Infektionsrisiko informiert wurden und anschließende Tests stets
negativ ausgefallen sind? Werden diese Personen die Warnung der App längerfristig ernst nehmen? Wie kann dies
gestärkt werden? Wie kann ein Kommunikationskonzept für den individuellen Umgang mit Fehlalarmen aussehen,
welches die App-Nutzer dazu bringt, Warnungen auf Dauer ernst zu nehmen – insbesondere auch dann, wenn im
persönlichen Umfeld alle Warnungen zu einem negativen Testergebnis geführt haben oder diesbezüglich in den
Medien berichtet wird.27 Dieses Problem ist gravierender als das – derzeit noch am Rande – diskutierte Problem,
dass Personen sich als infiziert melden, um andere zu ärgern oder sie gar in Quarantäne zu zwingen. Dieses Problem
ist durch formale Anforderungen an die Meldung in den Griff zu bekommen (z. B. Bestätigungscode vom Gesund-
heitsamt).28
• Zudem sollte im Rahmen der Kommunikation auch daran gedacht werden, dass die Wirksamkeit der App erfasst
werden sollte, etwa indem bei der Inanspruchnahme eines Tests danach gefragt wird, ob dieser auf eine entspre-
chende Warnmeldung zurück zu führen ist.
• Es ist aus unserer Sicht grundsätzlich denkbar, dass Kinder eine App mit Einwilligung ihrer Eltern installieren. Frag-
lich ist jedoch, ob es technisch möglich sein wird, dass nicht die Kinder selbst, sondern die Eltern den Warnhinweis
zugesendet bekommen. Dies könnte mit dem strikten Datenschutzansatz des dezentralen Modells kollidieren.
Wäre die einzige Möglichkeit, dass das Kind selbst den Warnhinweis direkt auf sein Smartphone bekommt, wäre
das aufgrund der möglichen psychischen Belastung höchst problematisch und in der aktuellen Situation wohl un-
verhältnismäßig.
4.2.8 Erfahrungsvertrauen der Nutzer im Nutzungszeitraum
Im Hinblick auf diese Herausforderung wäre in Ergänzung zu den bereits im Hinblick auf das Vertrauen genannten Punkten
zu gewährleisten, dass die Erfahrungen der Nutzer mit der Technologie so positiv sein sollten, dass das Vertrauen in die
Technologienutzung im Zeitablauf wachsen kann. Zentral hierfür wäre u.a., dass der von der Warn-App kommunizierte Score
(„ungefährlich“ oder „Test empfohlen“) eine ausreichend hohe Trefferquote aufweist, also nicht zu viele Begegnungen als
harmlos („false negatives“), aber auch nicht zu viele als gefährdet („false positives“) einstuft (Greenpeace und Gesellschaft
für Freiheitsrechte, 2020, S. 5f). Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch, welche Möglichkeiten bestünden, die Ab-
25 Die Informationswebseite www.coronawarn.app und erste Screenshots der in der Entwicklung befindlichen App deuten auf eine grundsätzlich sinnvolle
Kommunikationsstrategie hin. So soll offenbar nicht zu viel versprochen werden, sondern folgende zielbezogenen Aussagen verwendet werden „Überblicken
Sie Ihren Risiko-Status und erfahren Sie, ob in den letzten 14 Tagen infizierte Personen in Ihren Nähe waren" (https://github.com/corona-warn-app/cwa-
documentation). Auch sollen keine Nahbegegnungen nicht zur Entwarnung dienen. Stattdessen soll der Hinweis „Bisher keine Risiko-Begegnung“ mit der
Bewertung „Niedriges Risiko“ angezeigt werden. Freilich ist kritisch anzumerken: solange die Nutzung der App in der Bevölkerung niedrig ist, ist die Informa-
tion „Bislang keine Risikobegegnung“ ohne den Zusatz „von der App erfasst“ möglicherweise irreführend , da die meisten Risikobegegnungen von der App
nicht erkannt werden (vgl. dazu die in Kap. 2.5. dargelegten Szenarien).
26 Die Einführung einer solchen App sollte durch eine wissenschaftliche Begleitforschung begleitet und unterstützt werden. Hier geht es darum, den Effekt des
Instruments zu validieren und eventuelle sozioökonomische Problemstellungen (z.B. im Hinblick auf bestimmte Altersgruppen) frühzeitig zu erkennen.
27 Siehe grundsätzlich zum Problem eines unzuverlässigen Scorings auch (Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, 2018, S. 41ff.).
28 Siehe auch Greenpeace und Gesellschaft für Freiheitsrechte (2020, S. 5): „False Positives könnten aber auch durch missbräuchliche Meldungen – sogenann-
tes „Trollen“ – ausgelöst werden, wenn sich also Personen bewusst als infiziert melden, obwohl sie keinerlei Hinweise auf eine Infektion haben, um andere
in die Quarantäne zu zwingen. Dies muss unbedingt durch eine geeignete Gestaltung der Apps ausgeschlossen werden, beispielsweise indem eine Infekti-
onsmeldung nur möglich ist, wenn zugleich eine TAN eingegeben wird, die das Testlabor zusammen mit dem positiven Testergebnis mitteilen könnte. Dieser
Aspekt sollte auch deshalb im Blick bleiben, weil Infizierte stigmatisiert und ausgegrenzt werden könnten.“
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standsmessung sowie die Wahrscheinlichkeitsberechnung im Verlauf ihrer Nutzung zu verbessern. Und schließlich muss ver-
mieden werden, dass die Erwartungen an die App unrealistisch hoch sind, denn durch das deutliche Verfehlen hoher Erwar-
tungen wäre das völlige Scheitern nahezu vorprogrammiert.
Ein für das Erfahrungsvertrauen zudem wichtiger Faktor ist Transparenz. Es muss offen und verständlich kommuniziert wer-
den, welche Daten erhoben werden, wer dafür die Verantwortung übernimmt, wer Zugriff auf die Daten hat und zu welchen
Zwecken sie wie verarbeitet werden.
4.2.9 Fähigkeit der Nutzer, die Technologie dauerhaft zu nutzen
Im Zeitraum der Nutzung (wir unterstellen derzeit etwa 12 Monate) muss gewährleistet werden, dass die Nutzung störungs-
und unterbrechungsfrei möglich ist. Demzufolge wäre sicherzustellen, dass etwaige Updates zur Verfügung stehen, die den
Betrieb der App auch im Zeitraum der Installation nicht gefährden.
4.2.10 Management
Im Hinblick auf das Management der Technologie wäre zu beachten, dass der Betreiber der Technologie entsprechende Kom-
petenzen hat und ihm die z.B. im Hinblick auf die Kommunikation der anstehenden Innovation notwendigen Ressourcen und
Strukturen zur Verfügung stehen. Unbedingt zu klären ist an dieser Stelle, welche Kompetenzen in diesem Zusammenhang
staatliche und private Institutionen bzw. Organisationen übernehmen sollten bzw. dürfen.
Der Verlauf der Diskussion zeigt, dass es in diesem Zusammenhang nicht nur wichtig ist, datenschutzkonforme technische
Umsetzungen zu entwickeln, sondern auch klar zu kommunizieren, wer die Verantwortung übernimmt (und wo es ggf. zu
einer gemeinsamen Verantwortlichkeit kommt), was zu welchem Zweck erforderlich ist und wer ggf. wie die Einhaltung der
aufgestellten Vorgaben überwacht. Ansätze hierzu sind u.a. die Veröffentlichung der Architektur und der Codes als Open
Source, ein Managementkonzept, das auf Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb reagieren kann, aber auch die klare Be-
nennung von Zuständigkeiten der beteiligten Behörden und Unternehmen für einzelne Verarbeitungsschritte.
Vertrauensbildend wirken könnte nicht zuletzt auch die Prüfung der Sicherheit durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), die Überprüfung der Datenschutzkonformität durch den Bundesdatenschutzbeauftragten sowie
die Nennung eines konkreten Zeitpunkts für das Ende der App bzw. die Prüfung der Abschaltung.29
29 Es muss aber auch klar kommuniziert werden, das „freiwillig Nutzung“ bedeutet, Menschen keinem sozialen Stresstest auszusetzen, wenn sie sich nicht
beteiligen. Hier gilt es etwaiges „Unraveling“ zu vermeiden.
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5 Zusammenfassung
Selbst wenn rasch eine technisch funktionierende Corona-Warn-App zur Verfügung steht, ist damit keineswegs deren erfolg-
reicher Einsatz garantiert. Während die Diskussion zum Datenschutz bereits ausreichende Fortschritte erzielen konnte, sind
andere Fragen, die sich aus den Erkenntnissen der Technologieakzeptanz- und Vertrauensforschung ergeben, noch offen.
Diese Fragen sind u.a.
• Mit Blick auf die Definition der Zielgruppe: Sollten Kinder Zugang zur App erhalten?
• Wie wird von der App das Problem kommuniziert, dass bei niedriger Coverage fast alle Risiko-Kontakte von Infizier-
ten nicht erkannt werden und die Information „keine Kontakte“ nicht als Entwarnung missverstanden werden darf?
• Mit Blick auf die für die Nutzerakzeptanz zentrale Problematik von Fehlalarmen: Welche Kontaktdauer und welcher
Abstand werden als infektionsrelevant angesehen?
• Mit Blick auf den wahrgenommenen Nutzen sowie die Bedienungsfreundlichkeit der App ist die Frage zentral, ob
die Warnung mit einem Anspruch auf einen Test auf akute Infektion und einen Antikörpertest verbunden ist. Wei-
tere Fragen sind: Wie sieht die konkrete Mitteilung aus? Sollte sie eine Wahrscheinlichkeit enthalten (bzw. einen
differenzierten Score) oder nur einen undifferenzierten Hinweis? Kann ein Handy-Besitzer sein „Profil“ auf Wunsch
mit einem Klick einsehen? Sollten statistische Analysen der App-Nutzung ermöglicht werden? Sollte deswegen ggf.
die Möglichkeit geboten werden, dass ein Nutzer ausschließlich zum Zweck der statistischen Analyse optional sozio-
demographische Merkmale zu seiner Person eingibt?
• Mit Blick auf die soziale Norm: Wie sollte damit umgegangen werden, wenn die Nutzung der App nicht nur als sozial
erwünscht gilt, sondern von nichtstaatlichen Stellen Druck ausgeübt wird, die App zu nutzen (z.B. vom Arbeitge-
ber)?
• Mit Blick auf das Vertrauen: Wie kann ein Kommunikationskonzept aussehen, das erreicht, dass möglichst viele
Menschen Vertrauen in diese für sie neue Technologie fassen und dieses Vertrauen längerfristig behalten? Ist in
diesem Zusammenhang beispielsweise die Einrichtung eine „App-Beirats“ sinnvoll?
Mit Blick auf die mit der App-Nutzung verbundenen Infrastrukturen sei abschließend noch einmal betont: Neben der Diskus-
sion und Klärung der datenschutzrechtlichen Fragen durch die Politik ist es auch notwendig, ausreichende Testkapazitäten
für schnelle Tests auf akute Infektionen und den Antikörperstatus sicher zu stellen (dazu auch University of Oxford, 2020).
Ein zügiges Roll-Out einer App wird wahrscheinlich aufgrund einer zunächst wohl geringen Coverage nicht helfen, die Infek-
tion trotz Lockerungen des Lock-Down besser im Griff zu behalten als dies ohne die App der Fall wäre. Es wird sich rasch
zeigen, dass die App kein Allheilmittel ist. Aber durch ein frühzeitiges Roll-Out und substantielle Coverage könnten wir alle
besser vorbereitet sein, falls eine zweite große Infektionswelle im Herbst auf uns zukommen sollte (s.a. Budras, 2020). Reine
Simulationsstudien können angesichts der Vielzahl unbekannter und nur schwer messbarer Parameter einer Pandemie ein
„natürliches Experiment“ nicht ersetzen. Es ist aber wohl besser, die damit verbundenen Aufgaben rasch anzugehen als damit
erst bei einer weiteren Infektionswelle zu beginnen.
Denn im Gegensatz zu der Lage im März und April besteht nun Möglichkeit zum Lernen, ohne dass Fehler sich schwerwie-
gend auf das Infektionsgeschehen auswirken könnten. Für den erhofften Lernerfolg wird es wichtig sein, dass viele Men-
schen rasch die App installieren und nutzen. Wenn nicht zügig eine Coverage von mindestens einem Drittel erreicht wird,
kann man aus der Einführung der App in einer Zeit mit niedrigen Infektionsraten kaum etwas lernen: Bei 500 Neuinfektio-
nen am Tag würden bei einer Coverage von 10 % nach unserer Beispielsrechnung nur fünf Infektionen aufgedeckt. Daraus
Abläufe zu erlernen und zu üben, ist schwierig. Eine Coverage von 33 % würde immerhin 50 Fälle aufdecken – gerade ge-
nug, um daraus lernen zu können.
Die Einführung, der Betrieb und die Nutzung der App stellen eine gewaltige und einzigartige Herausforderung dar. Nicht nur
für die Politik, sondern auch für die Gesellschaft, die mitmachen muss. Wir sollten das Sozialexperiment „Warn-App“ trotz
aller Unsicherheit aber angehen. Wenn wir es gut machen, haben wir die Chance, mit der Warn-App zur Eindämmung der
Infektionen und damit zum Erhalt eines guten öffentlichen Lebens beizutragen, und die App möglichst bald wieder löschen
zu können.
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