policy-brief-corona-warn-app
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen“
DIE WIRKSAMKEIT DER CORONA-WARN-APP WIRD SICH NUR IM PRAXISTEST ZEIGEN 29
• Wie sehen das Kommunikationskonzept und die Kommunikationsstrategie aus, die für die Breite der Bevölkerung
die Konstruktion und Funktion erläutern25, Vertrauen stiften und zur (dauerhaften) Teilnahme motivieren.26 Wie
kann glaubhaft gemacht werden, dass dieses Vorgehen nur der einen Funktion dient, nämlich der Vorsorge und
dem Risikomanagement der Pandemie? Wie wird nicht nur gewährleistet, sondern auch überzeugend dargelegt,
dass die erhobenen Daten nicht missbraucht und zügig wieder gelöscht werden? Wie erfolgt eine begleitende Kom-
munikation zu den durch die App-Nutzung entdeckten Infektionen, der Arbeit der Behörden und der Politik sowie
auch zu Erfahrungsberichten. Sollte ein „App-Beirat“ eingerichtet werden, wie sollte dieser ggf. zusammengesetzt
sein und wer sollte ihn berufen (siehe dazu auch Fezer, 2020)?
• Wie kann erreicht werden, dass Menschen mit sehr vielen Kontakten die App dauerhaft (weiter) nutzen, selbst
wenn sie von der App bereits mehrfach über ein Infektionsrisiko informiert wurden und anschließende Tests stets
negativ ausgefallen sind? Werden diese Personen die Warnung der App längerfristig ernst nehmen? Wie kann dies
gestärkt werden? Wie kann ein Kommunikationskonzept für den individuellen Umgang mit Fehlalarmen aussehen,
welches die App-Nutzer dazu bringt, Warnungen auf Dauer ernst zu nehmen – insbesondere auch dann, wenn im
persönlichen Umfeld alle Warnungen zu einem negativen Testergebnis geführt haben oder diesbezüglich in den
Medien berichtet wird.27 Dieses Problem ist gravierender als das – derzeit noch am Rande – diskutierte Problem,
dass Personen sich als infiziert melden, um andere zu ärgern oder sie gar in Quarantäne zu zwingen. Dieses Problem
ist durch formale Anforderungen an die Meldung in den Griff zu bekommen (z. B. Bestätigungscode vom Gesund-
heitsamt).28
• Zudem sollte im Rahmen der Kommunikation auch daran gedacht werden, dass die Wirksamkeit der App erfasst
werden sollte, etwa indem bei der Inanspruchnahme eines Tests danach gefragt wird, ob dieser auf eine entspre-
chende Warnmeldung zurück zu führen ist.
• Es ist aus unserer Sicht grundsätzlich denkbar, dass Kinder eine App mit Einwilligung ihrer Eltern installieren. Frag-
lich ist jedoch, ob es technisch möglich sein wird, dass nicht die Kinder selbst, sondern die Eltern den Warnhinweis
zugesendet bekommen. Dies könnte mit dem strikten Datenschutzansatz des dezentralen Modells kollidieren.
Wäre die einzige Möglichkeit, dass das Kind selbst den Warnhinweis direkt auf sein Smartphone bekommt, wäre
das aufgrund der möglichen psychischen Belastung höchst problematisch und in der aktuellen Situation wohl un-
verhältnismäßig.
4.2.8 Erfahrungsvertrauen der Nutzer im Nutzungszeitraum
Im Hinblick auf diese Herausforderung wäre in Ergänzung zu den bereits im Hinblick auf das Vertrauen genannten Punkten
zu gewährleisten, dass die Erfahrungen der Nutzer mit der Technologie so positiv sein sollten, dass das Vertrauen in die
Technologienutzung im Zeitablauf wachsen kann. Zentral hierfür wäre u.a., dass der von der Warn-App kommunizierte Score
(„ungefährlich“ oder „Test empfohlen“) eine ausreichend hohe Trefferquote aufweist, also nicht zu viele Begegnungen als
harmlos („false negatives“), aber auch nicht zu viele als gefährdet („false positives“) einstuft (Greenpeace und Gesellschaft
für Freiheitsrechte, 2020, S. 5f). Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang auch, welche Möglichkeiten bestünden, die Ab-
25 Die Informationswebseite www.coronawarn.app und erste Screenshots der in der Entwicklung befindlichen App deuten auf eine grundsätzlich sinnvolle
Kommunikationsstrategie hin. So soll offenbar nicht zu viel versprochen werden, sondern folgende zielbezogenen Aussagen verwendet werden „Überblicken
Sie Ihren Risiko-Status und erfahren Sie, ob in den letzten 14 Tagen infizierte Personen in Ihren Nähe waren" (https://github.com/corona-warn-app/cwa-
documentation). Auch sollen keine Nahbegegnungen nicht zur Entwarnung dienen. Stattdessen soll der Hinweis „Bisher keine Risiko-Begegnung“ mit der
Bewertung „Niedriges Risiko“ angezeigt werden. Freilich ist kritisch anzumerken: solange die Nutzung der App in der Bevölkerung niedrig ist, ist die Informa-
tion „Bislang keine Risikobegegnung“ ohne den Zusatz „von der App erfasst“ möglicherweise irreführend , da die meisten Risikobegegnungen von der App
nicht erkannt werden (vgl. dazu die in Kap. 2.5. dargelegten Szenarien).
26 Die Einführung einer solchen App sollte durch eine wissenschaftliche Begleitforschung begleitet und unterstützt werden. Hier geht es darum, den Effekt des
Instruments zu validieren und eventuelle sozioökonomische Problemstellungen (z.B. im Hinblick auf bestimmte Altersgruppen) frühzeitig zu erkennen.
27 Siehe grundsätzlich zum Problem eines unzuverlässigen Scorings auch (Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, 2018, S. 41ff.).
28 Siehe auch Greenpeace und Gesellschaft für Freiheitsrechte (2020, S. 5): „False Positives könnten aber auch durch missbräuchliche Meldungen – sogenann-
tes „Trollen“ – ausgelöst werden, wenn sich also Personen bewusst als infiziert melden, obwohl sie keinerlei Hinweise auf eine Infektion haben, um andere
in die Quarantäne zu zwingen. Dies muss unbedingt durch eine geeignete Gestaltung der Apps ausgeschlossen werden, beispielsweise indem eine Infekti-
onsmeldung nur möglich ist, wenn zugleich eine TAN eingegeben wird, die das Testlabor zusammen mit dem positiven Testergebnis mitteilen könnte. Dieser
Aspekt sollte auch deshalb im Blick bleiben, weil Infizierte stigmatisiert und ausgegrenzt werden könnten.“
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standsmessung sowie die Wahrscheinlichkeitsberechnung im Verlauf ihrer Nutzung zu verbessern. Und schließlich muss ver-
mieden werden, dass die Erwartungen an die App unrealistisch hoch sind, denn durch das deutliche Verfehlen hoher Erwar-
tungen wäre das völlige Scheitern nahezu vorprogrammiert.
Ein für das Erfahrungsvertrauen zudem wichtiger Faktor ist Transparenz. Es muss offen und verständlich kommuniziert wer-
den, welche Daten erhoben werden, wer dafür die Verantwortung übernimmt, wer Zugriff auf die Daten hat und zu welchen
Zwecken sie wie verarbeitet werden.
4.2.9 Fähigkeit der Nutzer, die Technologie dauerhaft zu nutzen
Im Zeitraum der Nutzung (wir unterstellen derzeit etwa 12 Monate) muss gewährleistet werden, dass die Nutzung störungs-
und unterbrechungsfrei möglich ist. Demzufolge wäre sicherzustellen, dass etwaige Updates zur Verfügung stehen, die den
Betrieb der App auch im Zeitraum der Installation nicht gefährden.
4.2.10 Management
Im Hinblick auf das Management der Technologie wäre zu beachten, dass der Betreiber der Technologie entsprechende Kom-
petenzen hat und ihm die z.B. im Hinblick auf die Kommunikation der anstehenden Innovation notwendigen Ressourcen und
Strukturen zur Verfügung stehen. Unbedingt zu klären ist an dieser Stelle, welche Kompetenzen in diesem Zusammenhang
staatliche und private Institutionen bzw. Organisationen übernehmen sollten bzw. dürfen.
Der Verlauf der Diskussion zeigt, dass es in diesem Zusammenhang nicht nur wichtig ist, datenschutzkonforme technische
Umsetzungen zu entwickeln, sondern auch klar zu kommunizieren, wer die Verantwortung übernimmt (und wo es ggf. zu
einer gemeinsamen Verantwortlichkeit kommt), was zu welchem Zweck erforderlich ist und wer ggf. wie die Einhaltung der
aufgestellten Vorgaben überwacht. Ansätze hierzu sind u.a. die Veröffentlichung der Architektur und der Codes als Open
Source, ein Managementkonzept, das auf Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb reagieren kann, aber auch die klare Be-
nennung von Zuständigkeiten der beteiligten Behörden und Unternehmen für einzelne Verarbeitungsschritte.
Vertrauensbildend wirken könnte nicht zuletzt auch die Prüfung der Sicherheit durch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), die Überprüfung der Datenschutzkonformität durch den Bundesdatenschutzbeauftragten sowie
die Nennung eines konkreten Zeitpunkts für das Ende der App bzw. die Prüfung der Abschaltung.29
29 Es muss aber auch klar kommuniziert werden, das „freiwillig Nutzung“ bedeutet, Menschen keinem sozialen Stresstest auszusetzen, wenn sie sich nicht
beteiligen. Hier gilt es etwaiges „Unraveling“ zu vermeiden.
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5 Zusammenfassung
Selbst wenn rasch eine technisch funktionierende Corona-Warn-App zur Verfügung steht, ist damit keineswegs deren erfolg-
reicher Einsatz garantiert. Während die Diskussion zum Datenschutz bereits ausreichende Fortschritte erzielen konnte, sind
andere Fragen, die sich aus den Erkenntnissen der Technologieakzeptanz- und Vertrauensforschung ergeben, noch offen.
Diese Fragen sind u.a.
• Mit Blick auf die Definition der Zielgruppe: Sollten Kinder Zugang zur App erhalten?
• Wie wird von der App das Problem kommuniziert, dass bei niedriger Coverage fast alle Risiko-Kontakte von Infizier-
ten nicht erkannt werden und die Information „keine Kontakte“ nicht als Entwarnung missverstanden werden darf?
• Mit Blick auf die für die Nutzerakzeptanz zentrale Problematik von Fehlalarmen: Welche Kontaktdauer und welcher
Abstand werden als infektionsrelevant angesehen?
• Mit Blick auf den wahrgenommenen Nutzen sowie die Bedienungsfreundlichkeit der App ist die Frage zentral, ob
die Warnung mit einem Anspruch auf einen Test auf akute Infektion und einen Antikörpertest verbunden ist. Wei-
tere Fragen sind: Wie sieht die konkrete Mitteilung aus? Sollte sie eine Wahrscheinlichkeit enthalten (bzw. einen
differenzierten Score) oder nur einen undifferenzierten Hinweis? Kann ein Handy-Besitzer sein „Profil“ auf Wunsch
mit einem Klick einsehen? Sollten statistische Analysen der App-Nutzung ermöglicht werden? Sollte deswegen ggf.
die Möglichkeit geboten werden, dass ein Nutzer ausschließlich zum Zweck der statistischen Analyse optional sozio-
demographische Merkmale zu seiner Person eingibt?
• Mit Blick auf die soziale Norm: Wie sollte damit umgegangen werden, wenn die Nutzung der App nicht nur als sozial
erwünscht gilt, sondern von nichtstaatlichen Stellen Druck ausgeübt wird, die App zu nutzen (z.B. vom Arbeitge-
ber)?
• Mit Blick auf das Vertrauen: Wie kann ein Kommunikationskonzept aussehen, das erreicht, dass möglichst viele
Menschen Vertrauen in diese für sie neue Technologie fassen und dieses Vertrauen längerfristig behalten? Ist in
diesem Zusammenhang beispielsweise die Einrichtung eine „App-Beirats“ sinnvoll?
Mit Blick auf die mit der App-Nutzung verbundenen Infrastrukturen sei abschließend noch einmal betont: Neben der Diskus-
sion und Klärung der datenschutzrechtlichen Fragen durch die Politik ist es auch notwendig, ausreichende Testkapazitäten
für schnelle Tests auf akute Infektionen und den Antikörperstatus sicher zu stellen (dazu auch University of Oxford, 2020).
Ein zügiges Roll-Out einer App wird wahrscheinlich aufgrund einer zunächst wohl geringen Coverage nicht helfen, die Infek-
tion trotz Lockerungen des Lock-Down besser im Griff zu behalten als dies ohne die App der Fall wäre. Es wird sich rasch
zeigen, dass die App kein Allheilmittel ist. Aber durch ein frühzeitiges Roll-Out und substantielle Coverage könnten wir alle
besser vorbereitet sein, falls eine zweite große Infektionswelle im Herbst auf uns zukommen sollte (s.a. Budras, 2020). Reine
Simulationsstudien können angesichts der Vielzahl unbekannter und nur schwer messbarer Parameter einer Pandemie ein
„natürliches Experiment“ nicht ersetzen. Es ist aber wohl besser, die damit verbundenen Aufgaben rasch anzugehen als damit
erst bei einer weiteren Infektionswelle zu beginnen.
Denn im Gegensatz zu der Lage im März und April besteht nun Möglichkeit zum Lernen, ohne dass Fehler sich schwerwie-
gend auf das Infektionsgeschehen auswirken könnten. Für den erhofften Lernerfolg wird es wichtig sein, dass viele Men-
schen rasch die App installieren und nutzen. Wenn nicht zügig eine Coverage von mindestens einem Drittel erreicht wird,
kann man aus der Einführung der App in einer Zeit mit niedrigen Infektionsraten kaum etwas lernen: Bei 500 Neuinfektio-
nen am Tag würden bei einer Coverage von 10 % nach unserer Beispielsrechnung nur fünf Infektionen aufgedeckt. Daraus
Abläufe zu erlernen und zu üben, ist schwierig. Eine Coverage von 33 % würde immerhin 50 Fälle aufdecken – gerade ge-
nug, um daraus lernen zu können.
Die Einführung, der Betrieb und die Nutzung der App stellen eine gewaltige und einzigartige Herausforderung dar. Nicht nur
für die Politik, sondern auch für die Gesellschaft, die mitmachen muss. Wir sollten das Sozialexperiment „Warn-App“ trotz
aller Unsicherheit aber angehen. Wenn wir es gut machen, haben wir die Chance, mit der Warn-App zur Eindämmung der
Infektionen und damit zum Erhalt eines guten öffentlichen Lebens beizutragen, und die App möglichst bald wieder löschen
zu können.
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SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR VERBRAUCHERFRAGEN Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Er wurde im November 2014 eingerichtet. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Praxis das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der Gestaltung der Verbraucherpolitik unterstützen. Der Sachverständigenrat ist unabhängig und hat seinen Sitz in Berlin. Vorsitzender des Sachverständigenrats ist Prof. Dr. Peter Kenning.