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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V

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                2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 und Teil A, Nr. 2.2 der Anlage
                zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV).

                Insgesamt hat die Bearbeitung Ihres Antrags einen Verwaltungsaufwand in Höhe von EUR 525
                verursacht. Für die entsprechende Beschaffung der Dokumente, die Aufbereitung der Dokumente
                und die Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten
                ist ein Zeitaufwand von fünf Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes und fünf Stunden für
                Mitarbeiter des gehobenen Dienstes angefallen. Bei Zugrundelegung von pauschalierten
                Stundensätzen pro Arbeitsstunde von 60,00 Euro für Mitarbeiter des höheren Dienstes und von
                45,00 Euro für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes ist daher ein Verwaltungsaufwand
                i.H.v.525,00 Euro angefallen.

                Unter Berücksichtigung dieses Verwaltungsaufwands und sämtlicher weiterer gesetzlicher
                Kriterien für die Gebührenbemessung war innerhalb des Gebührenrahmens von 30,00 Euro bis
                500,00 Euro gem. Teil A Nr. 2.2 der Anlage zur IFGGebV i. H. v. 75,00 Euro festzusetzen. Die
                Höhe der Gebühr steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Ihnen übermittelten
                Informationen. Hierbei wurde auch das öffentliche Interesse an den Informationen berücksichtigt,
                ferner Grundsätze der Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner. Eine abschreckende Wirkung
                der veranschlagten Gebühr (§ 10 Abs. 2 IFG) ist nicht erkennbar.

                Ich bitte, die Gebühr in Höhe von EUR 75 bis zum 26.07.2023 auf das folgende Konto zu
                überweisen:

                Kontoinhaber: Bundeskasse Halle
                Geldinstitut: Deutsche Bundesbank (Filiale Leipzig)
                IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40
                BIC: MARKDEF1860
                Verwendungszweck: 1180 0587 3651 und BEW03002059.




                Rechtsbehelfsbelehrung:

                Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
                Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden.
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                Mit freundlichen Grüßen
                Im Auftrag


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