Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Oberhavel

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Landtag Brandenburg                             Drucksache 6/3016 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1189 des Abgeordneten Frank Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/2796 Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Oberhavel Wortlaut der Kleinen Anfrage 1189 vom 19.10.2015: Mehr als eine Millionen Flüchtlinge werden wohl dieses und auch nächstes Jahr nach Deutschland kommen. Deshalb hat der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vor, die Anzahl der Plätze der Erstaufnahmeeinrichtungen auf 10.000 Plätze zu erhöhen. Im Landkreis Oberhavel könnten neue Erstaufnahmeein- richtungen entstehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung im Landkreis Oberhavel die Einrichtung von einer oder mehrerer Erstaufnahmeeinrichtungen und sondiert sie hierfür geeignete Grundstü- cke und Liegenschaften? Wenn ja, wo und wann? 2. Welche konkreten Grundstücke bzw. Liegenschaften in welchem Ort sind davon betroffen? 3. Sondiert der Landkreis Oberhavel dieselben Grundstücke bzw. Liegenschaften für eigene Flüchtlingsheime? 4. Hat sich die Landesregierung bzw. das Ministerium des Innern und für Kommuna- les mit dem Landkreis Oberhavel hierzu bereits abgesprochen? Wenn ja, wann mit welchem Inhalt und Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie bewertet die Landesregierung eine solche Konkurrenz zwischen dem Land- kreis und dem Land? Werden dadurch die Miet- und Pachtpreise für diese Grund- stücke in die Höhe getrieben?
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar steht dem Frage- und Informationsrecht des Abgeordneten nach Art. 56 Abs. 2 der Landeverfassung eine grundsätzliche Antwortpflicht der Landesregierung gegen- über. Die Pflicht zur Beantwortung der Fragen besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Beantwortung darf abgelehnt werden, wenn z.B. überwiegende öffentliche Inte- ressen des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung dies zwingend erfor- dern. Die Verantwortung der Exekutive gegenüber dem Parlament und dem Volk setzt einen solchen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung mit einem nicht of- fenbarungspflichtigen Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich voraus. Als Aus- druck des Gewaltenteilungsprinzips steht es dem Parlament deshalb nicht zu, in die geschützten Vorgänge der Meinungsbildung, Entscheidungsvorbereitung und Ver- handlung einzugreifen. Infolgedessen kann sich die parlamentarische Kontrolle nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstrecken. Der Beantwortung der Fragen ste- hen hier überwiegende öffentliche Interessen an der Geheimhaltung zwingend ent- gegen. Da es sich vorliegend um noch laufende Verfahren handelt, bestehen die Kontrollbefugnis des Parlaments und die Antwortpflicht der Landesregierung nur in einem eingeschränkten Umfang. Frage 1: Plant die Landesregierung im Landkreis Oberhavel die Einrichtung von einer oder mehrerer Erstaufnahmeeinrichtungen und sondiert sie hierfür geeignete Grundstücke und Liegenschaften? Wenn ja, wo und wann? Frage 2: Welche konkreten Grundstücke bzw. Liegenschaften in welchem Ort sind davon be- troffen? Frage 3: Sondiert der Landkreis Oberhavel dieselben Grundstücke bzw. Liegenschaften für eigene Flüchtlingsheime? Frage 4: Hat sich die Landesregierung bzw. das Ministerium des Innern und für Kommunales mit dem Landkreis Oberhavel hierzu bereits abgesprochen? Wenn ja, wann mit wel- chem Inhalt und Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 1 bis 4: Die Landesregierung prüft derzeit eine Vielzahl von Liegenschaften im gesamten Land Brandenburg hinsichtlich ihrer Eignung als Außenstelle der Erstaufnahmeein- richtung. Im Einzelnen können hierzu jedoch keine näheren Auskünfte erteilt werden, da diese Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung eine solche Konkurrenz zwischen dem Landkreis und dem Land? Werden dadurch die Miet- und Pachtpreise für diese Grundstücke in die Höhe getrieben?
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zu Frage 5: Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Zur Entwicklung der Miet- und Pachtpreise liegen der Landesregierung insoweit keine Erkenntnisse vor.
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