Landtag Brandenburg Drucksache 6/2339 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 889 des Abgeordneten Thomas Jung AfD-Fraktion Drucksache 6/2075 Keine hinreichende Datenspeicherung von Flüchtlingen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 889 vom 17.07.2015: Viele illegal Eingereiste können in Deutschland nicht mehr registriert werden. Die Bundespolizisten seien seit Monaten nicht mehr in der Lage, Fingerabdrücke von allen Personen zu speichern, die etwa an der österreichisch-bayerischen Grenze aufgegriffen werden. Schuld an den chaotischen Zuständen seien eine völlig veralte- te Computertechnik bei der Bundespolizei und eine Überlastung der Beamten. Die Polizisten könnten lediglich die Namen der Flüchtlinge erfragen, Fingerabdrücke nehmen und diese dann ins Informationssystem eingegeben, um abzugleichen, ob gegen die Personen etwas vorliege. Eine anschließende Registrierung sei nicht mög- lich. Jörg Radek, der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, sagte der Nach- richtenagentur dpa: „Wir schätzen, dass seit Jahresanfang rund 45.000 unerlaubt eingereiste Personen nicht mehr erkennungsdienstlich behandelt wurden, obwohl dies im Asylverfahrensgesetz vorgeschrieben ist“. Die Praxis, auf die Speicherung von Fingerabdrücken zu verzichten, gehe auf eine mündliche Weisung des Bundes- polizeipräsidiums Potsdam zurück, so Radek. Die steigenden Flüchtlingszahlen sei- en auch für die Bundespolizei "eine Herausforderung", hieß es lediglich in einer Stel- lungnahme. Nach der Überprüfung werden die Asylbewerber zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geschickt. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie wird im Land Brandenburg mit Asylbewerbern erkennungsdienstlich verfah- ren? 2.) Gibt es dort ähnliche Zustände wie in Bayern? 3.) Wie viele Flüchtlinge wurden seit Anfang Juni 2015 erkennungsdienstlich in Brandenburg nicht behandelt?
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach Presseberichten widerspricht die Bundespolizei den Behaup- tungen der GdP. Danach werden Fingerabdrücke genommen, sie werden auch ge- prüft, aber sie werden nicht abgespeichert. Frage 1: Wie wird im Land Brandenburg mit Asylbewerbern erkennungsdienstlich verfahren? zu Frage 1: Asylbewerber, die in der Erstaufnahmeeinrichtung eintreffen, werden spätestens bei der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkennungsdienstlich behandelt. Frage 2: Gibt es dort ähnliche Zustände wie in Bayern? zu Frage 2: Wie die Bundespolizei mit den an der deutsch-polnischen Grenze aufge- griffenen illegal Eingereisten in Bezug auf die erkennungsdienstliche Behandlung verfährt, entzieht sich aufgrund der Zuständigkeit des Bundes der Kenntnis der Lan- desregierung. Frage 3: Wie viele Flüchtlinge wurden seit Anfang Juni 2015 erkennungsdienstlich in Brandenburg nicht behandelt? zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine statistischen Zahlen vor. Es handelt sich dabei um diejenigen Asylsuchenden, die bisher weder von der Bundes- polizei erfasst wurden noch ihren Asylantrag gestellt haben.