pdv-300
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Polizeidienstvorschrift 300“
!fd. Untersuchung des Körpers und Merkma!nr. Merkmale, die die Po١íể ؛dienst- Anforderungen an den Po!!-
Nr. se!ner Organe اaugl اchke اt aussch اießen zeidienst
5 Augen
5. Das Sehorgan muss gesund sein. 5.1.1 Missbi !dungen, Defekte oder chro- Siehe Nr. 1.2. der PDV:
nische oder zum RUckfa!! neigende
In die Beurteilung sind insbesondere Krankheiten des Augapfels, der Au- Im Polizeivollzugsdienst Ist eine
erreichte Korrekturen des Visus, Kon- genmuskeln, der Augenlider, der ungestörte Funktion aller Quali-
trastsehens, der Blendempfindlicti- tränenorgane, der Hornhaut und taten des Sehvermögens es-
keit und des Dämmerungssehens des inneren Auges sentiell.
einzubeziehen.
5.1.2 - Schielen, Augenmuskellähmungen؛
Vor refraktionschirurgischen Verfah- Nystagmus
ren darf der präoperative Ausgangs-
befund nicht mehr als -5,٥ bzw. ؛3,0 5.1.3 - Glaukom
dpt betragen. Eine Beurteilung des
Ergebnisses kann frühestens 6 Mona- 5.1.4 -Brechungsanomalien oder Au-
te nach abgeschlossener Behandlung generkrankungen, die die Benut-
und komplikationslosem Verlauf erfol- zung von Kontaktlinsen erfordern
gen.
5.1.5 - Intraokularlinse
5.1.6 - Vewendung orthokeratologischer
Hilfsmittel
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PDV300
Ifd. Untersuchung des Körpers und Merkma!nr. Merkma!e, d!e d!e Po!lzeld!enst- Anforderungen an den Po!!-
Nr. se!ner organe taug!lchkelt aus5ch!!eßen zeidienst
5, Die Untersuchung des Sehvermögens 5.2.1 - unkorrigierte Sehschärfe (Fernvi- Auch nach dem Verlust einer
hat nacti D!N 58220 zu erfotgen. sus) schon auf einem Auge von we- Sehhilfe muss die visuelle Ori-
niger a!s 0,5, wenn das 20. lebens- entierung für das polizeiliche
Es sind nur festverfahren bzw. Prüf- jahr noch nicht voüendet ist, von Einschreiten und die Eigen-
gerate nach den Empfehlungen der wen!ger als 0,3, wenn das 20. le- Sicherung gewährleistet sein.
Kommission für Qualitätssicherung bensjahr vollendet ist
sinnesphysiologischer Untersuchun-
gen und Gerate der DOG zu verwen- 5.2.2 - korrigierter Visus unter 0,8 schon
den. auf einem Auge, selbst bei einem
Visus von 1,0 des anderen Augos
Die Untersuchung der Sehschärfe
erfolgt einäugig und beidäugig. 5.2.3 - unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus)
Sind die Ergebnisse beider PrUfungs- von weniger als 0,3 beidäugig, kor-
arten unterschiedlich, so ist bei der rigierter Visus von weniger als 0,8
Bewertung die beidäugige Sehschärfe beidäugig
als Sehschärfewert des besseren Au-
ges anzusetzen. Für die Bewertung 5.2.4 räumliches Sehen von weniger als Die Sehleistung muss jederzeit,
der unkorrigierten Sehschärfe ist das 100 Winkelsekunden auch bei Dämmerung oder
Datum der Einstellung maßgeblich. Blendung zur Abwehr einer Ge-
5.2.5 - Dämmerungssehschärfe und Bien- fahrensituation ggf. auch ohne
dungsempfindlichkeit von weniger Sehhilfe ein sicheres Sehen
als 1:2,7 ermöglichen.
5.2.6 - relevante Gesichtsfeldeinschrän- Das Gesichtsfeld muss auf bei-
kung (Skotome, keine freien Au- den Augen und unabhängig
ßengrenzen), funktionale Einäugig- von Kopfdrehungen uneinge-
kelt durch Exklusion schränkt sein.
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PDV 300
!fd. Untersuchung des KOrpers und Merkma!nr. Merkma!e, die die Polizeidiensf- Anforderungen an den Po!!-
Nr. seiner organe lauglichkeif ausschfießen ze!diensl
5.2,,7 die astigmat!sche Komponente e!-
ner Feh!s!cht!gkeit darf ./-2,5 dpt
nicht überschre!ten
5.2.8 - der Untersch!ed der Feh!sicht!g-
keiten beider Augen (An!sometro-
pie) darf ا/-2,5 dpt nicht Uberschre!-
ten
.3 Der Farbensinn ist mit zwei Systemen 5.3.1 - Farbensinnstörung Der Po!izelvo!!zugsd!enst er-
zu prüfen. Dafür stehen u.a. die fordert e!n sicheres Farbunter-
Ishihara-fafel. die Ve!hagen-Tafe!, sohe!dungsvermögen, Ζ.Β. be!
der Panel D 15 zur Verfügung. Wer- Teünahme am Straßenverkehr
den mehr als zwei tafeln nicht gele- mit Wegerecht, Beschreibun-
sen oder bei mehr als drei tafeln le- gen von Personen, Prüfung von
sefehler gemacht, liegt im Sinn dieser Dokumenten.
Vor-schrift eine relevante Farbensinn-
Störung vor.
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ltd. Untersuchung des Körpers und Merkma!nr. Merkma!e, d!e die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr. se!ner organe tauglichkeit ausschließen zeidienst
6 ٥hren
6.1 Bei der Untersuchung der Ohren ist 6.1.1 Fehlen oder ausgeprägte Missbil- Uber Nr. 1.2 der PDV hinaus:
auf Erkrankungen und Fehlbildungen dung sction einer Ohrmuschel (Ζ.Β.
der Ohrmuscheln und des Gehör- Dysplasie der Ohrmuschel Schwe- Die jederzeitige Fälligkeit zur
gangs zu achten. Bei Verdacht auf regrad I I - I II, Dysplasie der Ohrmu-
kognitiven und sensorischen
krankhafte Veränderungen des Ohres schel) Erfassung von lebenssach-
ist ein fachärztlicher Befund einzuho- verhalten ggf. auch ohne Hilfs-
len. 6.1.2 - chronische Krankheiten des Gehör- mittel, insbesondere von Ge-
ganges (Ζ.Β. GehOrgangsatresie, fahrensituationen erfordert Ζ.Β.
subtotal obturierende Gehörgangs- die Fähigkeit zum fragen von
exostosen, chronische Otitis ex- Gehörschutz und unelnge-
terna) schränkte Nutzung der diesbe-
zUglichen fechnlk.
6.2 frommelfell, Mittel- und Innenohr 6.2.1 - frommelfellperforatlon
müssen intakt, entzündungsfrei und 6.2.2 - chronische oder rezidivierende oti-
funktionsfähig sein. Bewerber können tis media mesotympanalis, sowie
nur dann nach Ohroperationen als chronische oder rezidivierende Oll-
polizeidiensltauglich beurteilt werden, tis media epitympanalis
wenn ohne aktives Implantat ein in- 6.2.3 - chronische fubenventllations-
taktes und funktionstüchtiges HOror- Störung
gan vorliegt. 6.2.4 - Missbildungen des Mittelohres
6.2.5 - Missbildungen der Cochlea und des
Vestibularorgans
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PDV300
Ifd. Untersuchung des Körpers und Merkma!nr. Merkmale, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr. se!ner organe taugllchkeit ausschließen zeidienst
٢r0mmeاfsًااperf0rat^0neก kön-
nen beim Schwimmen lebens-
bedrohliche Folgen haben und
schließen daher eine Verwen-
dung im Polizeivollzugsdienst
aus.
6.2.6 - Zustand nach Radikaloperation
6.2.7 - Zustand nach Cholesteatom-OP
< 2 Jahre und/oder Zustand nach
Cholesteatomrezidiv
6.2.8 -Folgezustände mit Hirnnerven-
Schädigung (Ζ.Β. Fazialisparese,
Uber- oder Untererregbarkeit des
N. vestibulocochlearis) nach Otiro-
peration
6.2.9. - persistierende SchwertiOrigkeit mit
einer Schallleitungskomponente
>2٥dB (Ζ.Β. bei Zustand nach sta-
pesplastik)
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PDV300
Ifd. Uníersuchung des KOrpers und Merkma!nr. Merkma!e, d!e die Polizeidiensl- Anforderungen an den Poli-
Nr. seiner organe taugllchkelt ausschließen zeldiensf
Bewerber(-innen) für den Polizeivoll- 6.3.1 - als unzureichend zu bewertender Uber Nr. 1.2 der PDV hinaus:
zugsdienst müssen ohne Hörhilfe audiometrisctier Befund gemäß
Uber ein normales Hörvermögen und tabelle 1 bzw. tabelle 2 des G 20 Die jederzeitige Fähigkeit zur
einen intakten Gleichgewichtssinn kognitiven und sensorischen
verfügen. Bereits eine geringgradige sensori- Erfassung von lebenssach-
neurale Schwerhörigkeit bedingt Po- verhalten ggf. auch ohne Hilfs-
Die Hörprüfung hat nach dem berufs- lizeidienstunfähigkeit mittel, insbesondere von Ge-
genossenschaftlichen Grundsatz für tahrensituationen erfordert Ζ.Β.
arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- 6.3.2 neurologische Defizite (Ζ.Β. Fazia- die Fähigkeit zum tragen von
suchungen G 20 zu erfolgen. lisparese, Uber- oder Untererreg- Gehörschutz und uneinge-
Die Beurteilung erfolgt nach der la- barkeit des N. vestibulocochlearis, schränkte Nutzung der Korn-
belle 1 ,,Hörverlustgrenzwerte für Er- nach Schädelbasisfrakturen, zentra- munikationstechnik.
stuntersuchung" des G 20. le Hörstörungen)
Bei tJntersuchung auf Polizeidienst- Bestehen der Beurteilung nach
fahigkeit erfolgt die ttntersuchung 6.3.3 - rezidivierender Hörsturz der tabelle 1 des berufsgenos-
nach der tabelle 2 „Hörverlustgrenz- senschaftlichen Grundsatzes
werte für Nachuntersuchungen" des 6.3.4 - chronischer tinnitus ةGrad 2 (gern, für arbeitsmedizinische Vorsor-
G20. leitlinie) geuntersuchung G 20.
6.3.5 - Gleichgewichtsstörungen Der Polizeivollzugsbeamte soll
frei von Ablenkung und psychi-
6.3.6 - - Morbus Menibre scher Belastung durch Ohrge-
räusche sein.
Fahr- Steuer Uberwachungsta-
tigkeiten, Absturz. . .
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Ifd. Uníersuchung des KOrpers und Merkma!nr. Merkma!e, d!e d!e Po!lze!d!enst- Anforderungen an den Po!!-
Nr. se!ne٢ organe taug!!chkelt au5sch!!eßen zeidiensf
MundhOhIe und Ha!s٥rgane
,1 Bei der Untersuchung der MundhOh!e 7. 1.1 Anomalien im Kopf-HalsGereich, Siehe Nr. 1.2 der PDV
und der Ha!sweichteile ist u.a. auf wie Ζ.Β. lippen-Kiefer-Gaumen-
Ursachen für Redef!uss- und !autbil- spalte, Einschränkung der Zungen- Sprechen und Natirungs-
dungsstOrungen zu achten. beweglichkeit u.a., die ggf. trotz aufnahme müssen unbeein-
Operation zu erheblichen Störungen trächtigt möglich sein.
der Sprachverständlichkeit führen
7.1.2 - mechanisch beeinträchtigende
Struma
7,,1 ,3 - chronische Heiserkeit
Das Gebiss muss vor der Einstellung ,2.1 -Funktionsbeeinträchtigtes Gebiss,
saniert sein. Es dürfen weder das Ζ.Β. erhebliche Zahnfehlstellungen
Sprechen noch die Kaufähigkeit oder und Lücken
die AbbelBfähigkeit beeinträchtigt
sein. Das Gebiss muss Uber eine ge- 7,.2.,2 - chronische Mundkrankheiten und
nUgende Abstützung im Seitenzahn- Kieferkrankhelten
gebiet verfügen, um bei Krafteinwir-
kung auf den Unterkiefer (Einsatztrai- 7,.2.3 - Nonokklusionen, mangelhafte Ab-
nًاng Ausübung unmittelbaren Stützung des Gebisses im Seiten-
Zwangs) eine erhöhte Verletzungsge- zahngebiet
fahr zu vermeiden.
7.2.4 - funktionell wirksame Kieferanoma-
lien
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!fd. Untersuchung des KOrpers und Merkmalnr. Merkma!e, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr. se!ner Organe taugllchkelt ausschließen zeidlenst
7,,2.5 laufende kieferorthopädische Be- Erhöhtes Verletzungsrisiko bei
handlung laufender kieferorthopädischer
Behandlung mit Bebänderung.
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Ifd. Un.ersuchung des Körpers und Merkma!nr. Merkma!e, d!e d!e p٠!؛zeld!ensỉ- Anforderungen an den Po!!-
Nr, se!ner organe ỉaug!!chke!t aussch!leßen zeidienst
8 Krels.auforgane
,1 Physische und psychische Belastun- 8.1.1 -Ungenügende Belastbarkeit der Uber Nr. 1.2. der PDV hinaus:
gen im Poüzeivoüzugsdienst erfordern Herz-Kreislauf-Organe
sin stabües und gesundes Herz- Polizeiliche Vollzugsaufgaben
Kreislaufsystem. 8, 1.2 - Veränderurigen an Herz und /oder sind mit plötzlichen oder unkla-
GefäBen mit funktioneller Auswir- ren Leistungseinschränkungen
Herzgeräusche und Arrhythmien kön- kung oder KontrollbedUrftigkeit oder Bewusstseinsverlusten
nen auf kardiologische Grunderkran- nicht ٧ereinbar.
kungen hinweisen. 8.1 ,3 - Reizbildungsstörungen und Reiz-
leitungsstOrungen, die durch eine
Zustand nach Herzoperation, sofern Herzerkrankung verursacht sind
sich im Verlauf ein einem gesunden oder die Belastbarkeit beeinträchti-
Herz-Kreislaufsystem vergleichbar gen
stabiles Ergebnis gezeigt hat und kei-
ner weiteren Kontrol le oder fherapie 8.1.4 - orthostatisch bedingte Kreislaufre-
bedarf, ist kein Ausschlusskriterium. gulationsstOrungen
8..2 Der Blutdruck ist entsprechend der 8.,2.1 - Bluthochdruck, auch behandelt Nacht- und Schichtdienst-
aktuellen leitlinien der Deutschen fähigkeit sind uneingeschränkt
Hochdruckliga zu messen und zu be- erforderlich.
urteilen. Der Polizeivollzugsbeamte
muss Uber einen längeren Zeit-
raum ohne Medikation aus-
kommen.
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ltd. Untersuchung des Körpers und Merkmalnr. Merkmale, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr. seiner organe tauglichkeit ausschließen zeidienst
8.3 DieHerz-Kreislauf-FunktionsUberprü- 8.3.1 - Auftreten von pathologischen Be- Siehe Nr. 1.2 der PDV
fung soll in Anlehnung an das im funden Ζ.Β. überschießende Blut-
„Leltíaden für die Ergometrie bei ar- druckreaktion, abnorme EKG-
beitsmedizinischenVorsorgeuntersu- Veränderungen
chungen nach berufsgenossenschaft-
liehen Grundsätzen" beschriebene
Stufenschema durchgeführt werden -
die Belastungsstufen richten sich
nach den polizeilichen Anforderun-
gen.
8.4 Eine ausgeprägte Varikosis oder an- 8.4.1 - ausgeprägte Varizenbildung Uber Nr. 1.2. der PDV hinaus:
dere Venenschäden führen zur Ver-
Wendungseinschränkung Ζ.Β. durch 8.4.2 - tiefe Venenthrombose oder deren Der Polizeivollzugsdienst erfor-
Schwellneigung, Schmerzen und Folgezustände dert ununterbrochenes langes
fhrombosegefahr Sitzen, ggf. in Zwangshaltung
und Stehen
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