pdv-300

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Polizeidienstvorschrift 300

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!fd.    Untersuchung des Körpers und            Merkma!nr. Merkmale, die die Po١íể ‫ ؛‬dienst- Anforderungen an den Po!!-
Nr.     se!ner Organe                                      ‫ ا‬augl ‫ ا‬chke ‫ ا‬t aussch ‫ ا‬ießen  zeidienst

5       Augen
5.      Das Sehorgan muss gesund sein.          5.1.1       Missbi !dungen, Defekte oder chro- Siehe Nr. 1.2. der PDV:
                                                            nische oder zum RUckfa!! neigende
        In die Beurteilung sind insbesondere                Krankheiten des Augapfels, der Au- Im Polizeivollzugsdienst Ist eine
        erreichte Korrekturen des Visus, Kon-               genmuskeln, der Augenlider, der ungestörte Funktion aller Quali-
        trastsehens, der Blendempfindlicti-                 tränenorgane, der Hornhaut und taten des Sehvermögens es-
        keit und des Dämmerungssehens                       des inneren Auges                  sentiell.
        einzubeziehen.
                                              5.1.2        - Schielen, Augenmuskellähmungen‫؛‬
        Vor refraktionschirurgischen Verfah-                 Nystagmus
        ren darf der präoperative Ausgangs-
        befund nicht mehr als -5,٥ bzw. ‫ ؛‬3,0 5.1.3        - Glaukom
        dpt betragen. Eine Beurteilung des
        Ergebnisses kann frühestens 6 Mona- 5.1.4          -Brechungsanomalien       oder     Au-
        te nach abgeschlossener Behandlung                   generkrankungen, die die Benut-
        und komplikationslosem Verlauf erfol-                zung von Kontaktlinsen erfordern
        gen.
                                              5.1.5        - Intraokularlinse

                                                5.1.6      - Vewendung          orthokeratologischer
                                                             Hilfsmittel




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Ifd.     Untersuchung des Körpers und         Merkma!nr. Merkma!e, d!e d!e Po!lzeld!enst- Anforderungen an den Po!!-
Nr.      se!ner organe                                   taug!lchkelt aus5ch!!eßen        zeidienst

5,       Die Untersuchung des Sehvermögens 5.2.1         - unkorrigierte Sehschärfe (Fernvi-      Auch nach dem Verlust einer
         hat nacti D!N 58220 zu erfotgen.                  sus) schon auf einem Auge von we-      Sehhilfe muss die visuelle Ori-
                                                           niger a!s 0,5, wenn das 20. lebens-    entierung für das polizeiliche
         Es sind nur festverfahren bzw. Prüf-              jahr noch nicht voüendet ist, von      Einschreiten und die Eigen-
         gerate nach den Empfehlungen der                  wen!ger als 0,3, wenn das 20. le-      Sicherung gewährleistet sein.
         Kommission für Qualitätssicherung                 bensjahr vollendet ist
         sinnesphysiologischer Untersuchun-
         gen und Gerate der DOG zu verwen- 5.2.2         - korrigierter Visus unter 0,8 schon
         den.                                              auf einem Auge, selbst bei einem
                                                           Visus von 1,0 des anderen Augos
        Die Untersuchung der Sehschärfe
        erfolgt einäugig und beidäugig.       5.2.3      - unkorrigierte Sehschärfe (Nahvisus)
        Sind die Ergebnisse beider PrUfungs-               von weniger als 0,3 beidäugig, kor-
        arten unterschiedlich, so ist bei der              rigierter Visus von weniger als 0,8
        Bewertung die beidäugige Sehschärfe                beidäugig
        als Sehschärfewert des besseren Au-
        ges anzusetzen. Für die Bewertung 5.2.4            räumliches Sehen von weniger als Die Sehleistung muss jederzeit,
        der unkorrigierten Sehschärfe ist das              100 Winkelsekunden               auch bei Dämmerung oder
        Datum der Einstellung maßgeblich.                                                   Blendung zur Abwehr einer Ge-
                                              5.2.5      - Dämmerungssehschärfe und Bien- fahrensituation ggf. auch ohne
                                                           dungsempfindlichkeit von weniger Sehhilfe ein sicheres Sehen
                                                           als 1:2,7                        ermöglichen.

                                             5.2.6       - relevante     Gesichtsfeldeinschrän-   Das Gesichtsfeld muss auf bei-
                                                           kung (Skotome, keine freien Au-        den Augen und unabhängig
                                                           ßengrenzen), funktionale Einäugig-     von Kopfdrehungen uneinge-
                                                           kelt durch Exklusion                   schränkt sein.




                                                                                                                              15
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!fd.    Untersuchung des KOrpers und         Merkma!nr. Merkma!e, die die Polizeidiensf- Anforderungen an den Po!!-
Nr.     seiner organe                                   lauglichkeif ausschfießen        ze!diensl

                                             5.2,,7      die astigmat!sche Komponente e!-
                                                         ner Feh!s!cht!gkeit darf ./-2,5 dpt
                                                         nicht überschre!ten

                                             5.2.8      - der Untersch!ed der Feh!sicht!g-
                                                          keiten beider Augen (An!sometro-
                                                          pie) darf ‫ا‬/-2,5 dpt nicht Uberschre!-
                                                          ten

 .3     Der Farbensinn ist mit zwei Systemen 5.3.1      - Farbensinnstörung                        Der Po!izelvo!!zugsd!enst er-
        zu prüfen. Dafür stehen u.a. die                                                           fordert e!n sicheres Farbunter-
        Ishihara-fafel. die Ve!hagen-Tafe!,                                                        sohe!dungsvermögen, Ζ.Β. be!
        der Panel D 15 zur Verfügung. Wer-                                                         Teünahme am Straßenverkehr
        den mehr als zwei tafeln nicht gele-                                                       mit Wegerecht, Beschreibun-
        sen oder bei mehr als drei tafeln le-                                                      gen von Personen, Prüfung von
        sefehler gemacht, liegt im Sinn dieser                                                     Dokumenten.
        Vor-schrift eine relevante Farbensinn-
        Störung vor.




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ltd.    Untersuchung des Körpers und              Merkma!nr. Merkma!e, d!e die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr.     se!ner organe                                        tauglichkeit ausschließen        zeidienst

6       ٥hren
6.1     Bei der Untersuchung der Ohren ist 6.1.1              Fehlen oder ausgeprägte Missbil-          Uber Nr. 1.2 der PDV hinaus:
        auf Erkrankungen und Fehlbildungen                    dung sction einer Ohrmuschel (Ζ.Β.
        der Ohrmuscheln und des Gehör-                        Dysplasie der Ohrmuschel Schwe-    Die jederzeitige Fälligkeit zur
        gangs zu achten. Bei Verdacht auf                     regrad I I - I II, Dysplasie der Ohrmu-
                                                                                                 kognitiven und sensorischen
        krankhafte Veränderungen des Ohres                    schel)                             Erfassung von lebenssach-
        ist ein fachärztlicher Befund einzuho-                                                   verhalten ggf. auch ohne Hilfs-
        len.                                   6.1.2         - chronische Krankheiten des Gehör- mittel, insbesondere von Ge-
                                                               ganges (Ζ.Β. GehOrgangsatresie, fahrensituationen erfordert Ζ.Β.
                                                               subtotal obturierende Gehörgangs- die Fähigkeit zum fragen von
                                                               exostosen, chronische Otitis ex- Gehörschutz      und    unelnge-
                                                               terna)                            schränkte Nutzung der diesbe-
                                                                                                 zUglichen fechnlk.

6.2     frommelfell, Mittel- und Innenohr         6.2.1      - frommelfellperforatlon
        müssen intakt, entzündungsfrei und        6.2.2      - chronische oder rezidivierende oti-
        funktionsfähig sein. Bewerber können                   tis media mesotympanalis, sowie
        nur dann nach Ohroperationen als                       chronische oder rezidivierende Oll-
        polizeidiensltauglich beurteilt werden,                tis media epitympanalis
        wenn ohne aktives Implantat ein in-       6.2.3      - chronische fubenventllations-
        taktes und funktionstüchtiges HOror-                   Störung
        gan vorliegt.                             6.2.4      - Missbildungen des Mittelohres
                                                  6.2.5      - Missbildungen der Cochlea und des
                                                               Vestibularorgans




                                                                                                                                   17
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Ifd.    Untersuchung des Körpers und   Merkma!nr. Merkmale, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr.     se!ner organe                             taugllchkeit ausschließen        zeidienst

                                                                                          ٢r0mme‫ا‬fs‫ًاا‬perf0rat^0neก kön-
                                                                                          nen beim Schwimmen lebens-
                                                                                          bedrohliche Folgen haben und
                                                                                          schließen daher eine Verwen-
                                                                                          dung im Polizeivollzugsdienst
                                                                                          aus.

                                       6.2.6      - Zustand nach Radikaloperation
                                       6.2.7      - Zustand nach Cholesteatom-OP
                                                    < 2 Jahre und/oder Zustand nach
                                                    Cholesteatomrezidiv
                                       6.2.8      -Folgezustände      mit   Hirnnerven-
                                                    Schädigung (Ζ.Β. Fazialisparese,
                                                    Uber- oder Untererregbarkeit des
                                                    N. vestibulocochlearis) nach Otiro-
                                                    peration
                                       6.2.9.     - persistierende SchwertiOrigkeit mit
                                                    einer     Schallleitungskomponente
                                                    >2٥dB (Ζ.Β. bei Zustand nach sta-
                                                    pesplastik)




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Ifd.    Uníersuchung des KOrpers und          Merkma!nr. Merkma!e, d!e die Polizeidiensl- Anforderungen an den Poli-
Nr.     seiner organe                                    taugllchkelt ausschließen        zeldiensf

        Bewerber(-innen) für den Polizeivoll- 6.3.1      - als unzureichend zu bewertender Uber Nr. 1.2 der PDV hinaus:
        zugsdienst müssen ohne Hörhilfe                    audiometrisctier Befund gemäß
        Uber ein normales Hörvermögen und                  tabelle 1 bzw. tabelle 2 des G 20    Die jederzeitige Fähigkeit zur
        einen intakten Gleichgewichtssinn                                                       kognitiven und sensorischen
        verfügen.                                          Bereits eine geringgradige sensori- Erfassung von lebenssach-
                                                           neurale Schwerhörigkeit bedingt Po- verhalten ggf. auch ohne Hilfs-
        Die Hörprüfung hat nach dem berufs-                lizeidienstunfähigkeit               mittel, insbesondere von Ge-
        genossenschaftlichen Grundsatz für                                                      tahrensituationen erfordert Ζ.Β.
        arbeitsmedizinische    Vorsorgeunter- 6.3.2        neurologische Defizite (Ζ.Β. Fazia-  die Fähigkeit zum tragen von
        suchungen G 20 zu erfolgen.                        lisparese, Uber- oder Untererreg- Gehörschutz und           uneinge-
        Die Beurteilung erfolgt nach der la-               barkeit des N. vestibulocochlearis, schränkte Nutzung der Korn-
        belle 1 ,,Hörverlustgrenzwerte für Er-             nach Schädelbasisfrakturen, zentra- munikationstechnik.
        stuntersuchung" des G 20.                          le Hörstörungen)
        Bei tJntersuchung auf Polizeidienst-                                                    Bestehen der Beurteilung nach
        fahigkeit erfolgt die ttntersuchung 6.3.3        - rezidivierender Hörsturz             der tabelle 1 des berufsgenos-
        nach der tabelle 2 „Hörverlustgrenz-                                                    senschaftlichen    Grundsatzes
        werte für Nachuntersuchungen" des 6.3.4          - chronischer tinnitus ‫ ة‬Grad 2 (gern, für arbeitsmedizinische Vorsor-
        G20.                                               leitlinie)                           geuntersuchung G 20.

                                              6.3.5      - Gleichgewichtsstörungen              Der Polizeivollzugsbeamte soll
                                                                                                frei von Ablenkung und psychi-
                                              6.3.6      - - Morbus Menibre                     scher Belastung durch Ohrge-
                                                                                                räusche sein.

                                                                                                Fahr- Steuer Uberwachungsta-
                                                                                                tigkeiten, Absturz. . .




                                                                                                                             19
       PDV300
33

Ifd.    Uníersuchung des KOrpers und            Merkma!nr.   Merkma!e, d!e d!e Po!lze!d!enst- Anforderungen an den Po!!-
Nr.     se!ne٢ organe                                        taug!!chkelt au5sch!!eßen        zeidiensf

         MundhOhIe und Ha!s٥rgane
 ,1     Bei der Untersuchung der MundhOh!e 7. 1.1             Anomalien im Kopf-HalsGereich, Siehe Nr. 1.2 der PDV
        und der Ha!sweichteile ist u.a. auf                   wie Ζ.Β. lippen-Kiefer-Gaumen-
        Ursachen für Redef!uss- und !autbil-                  spalte, Einschränkung der Zungen- Sprechen       und      Natirungs-
        dungsstOrungen zu achten.                             beweglichkeit u.a., die ggf. trotz aufnahme müssen unbeein-
                                                              Operation zu erheblichen Störungen trächtigt möglich sein.
                                                              der Sprachverständlichkeit führen

                                                7.1.2        - mechanisch beeinträchtigende
                                                               Struma

                                                7,,1 ,3      - chronische Heiserkeit

        Das Gebiss muss vor der Einstellung      ,2.1        -Funktionsbeeinträchtigtes   Gebiss,
        saniert sein. Es dürfen weder das                      Ζ.Β. erhebliche Zahnfehlstellungen
        Sprechen noch die Kaufähigkeit oder                    und Lücken
        die AbbelBfähigkeit beeinträchtigt
        sein. Das Gebiss muss Uber eine ge- 7,.2.,2          - chronische Mundkrankheiten     und
        nUgende Abstützung im Seitenzahn-                      Kieferkrankhelten
        gebiet verfügen, um bei Krafteinwir-
        kung auf den Unterkiefer (Einsatztrai- 7,.2.3        - Nonokklusionen, mangelhafte Ab-
        n‫ًا‬ng     Ausübung     unmittelbaren                   Stützung des Gebisses im Seiten-
        Zwangs) eine erhöhte Verletzungsge-                    zahngebiet
        fahr zu vermeiden.
                                               7.2.4         - funktionell wirksame Kieferanoma-
                                                              lien



20
       PDV 300
34

!fd.     Untersuchung des KOrpers und   Merkmalnr. Merkma!e, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr.      se!ner Organe                             taugllchkelt ausschließen        zeidlenst

                                        7,,2.5      laufende kieferorthopädische   Be-   Erhöhtes Verletzungsrisiko bei
                                                    handlung                             laufender kieferorthopädischer
                                                                                         Behandlung mit Bebänderung.




                                                                                                                    21
       PIDV 300
35

Ifd.      Un.ersuchung des Körpers und          Merkma!nr. Merkma!e, d!e d!e p٠!‫؛‬zeld!ensỉ- Anforderungen an den Po!!-
Nr,       se!ner organe                                    ỉaug!!chke!t aussch!leßen        zeidienst

8         Krels.auforgane
    ,1    Physische und psychische Belastun- 8.1.1         -Ungenügende Belastbarkeit        der   Uber Nr. 1.2. der PDV hinaus:
          gen im Poüzeivoüzugsdienst erfordern               Herz-Kreislauf-Organe
          sin stabües und gesundes Herz-                                                          Polizeiliche Vollzugsaufgaben
          Kreislaufsystem.                     8, 1.2      - Veränderurigen an Herz und /oder sind mit plötzlichen oder unkla-
                                                             GefäBen mit funktioneller Auswir- ren Leistungseinschränkungen
          Herzgeräusche und Arrhythmien kön-                 kung oder KontrollbedUrftigkeit      oder      Bewusstseinsverlusten
          nen auf kardiologische Grunderkran-                                                     nicht ٧ereinbar.
          kungen hinweisen.                     8.1 ,3     - Reizbildungsstörungen und Reiz-
                                                             leitungsstOrungen, die durch eine
          Zustand nach Herzoperation, sofern                 Herzerkrankung verursacht sind
          sich im Verlauf ein einem gesunden                 oder die Belastbarkeit beeinträchti-
          Herz-Kreislaufsystem      vergleichbar             gen
          stabiles Ergebnis gezeigt hat und kei-
          ner weiteren Kontrol le oder fherapie 8.1.4      - orthostatisch bedingte Kreislaufre-
          bedarf, ist kein Ausschlusskriterium.              gulationsstOrungen

8..2      Der Blutdruck ist entsprechend der 8.,2.1        - Bluthochdruck, auch behandelt         Nacht-     und    Schichtdienst-
          aktuellen leitlinien der Deutschen                                                       fähigkeit sind uneingeschränkt
          Hochdruckliga zu messen und zu be-                                                       erforderlich.
          urteilen.                                                                                Der Polizeivollzugsbeamte
                                                                                                   muss Uber einen längeren Zeit-
                                                                                                   raum ohne Medikation aus-
                                                                                                   kommen.




22
         PDV300
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ltd.    Untersuchung des Körpers und        Merkmalnr. Merkmale, die die Polizeidienst- Anforderungen an den Poll-
Nr.     seiner organe                                  tauglichkeit ausschließen        zeidienst

8.3     DieHerz-Kreislauf-FunktionsUberprü- 8.3.1      - Auftreten von pathologischen Be- Siehe Nr. 1.2 der PDV
        fung soll in Anlehnung an das im                 funden Ζ.Β. überschießende Blut-
        „Leltíaden für die Ergometrie bei ar-            druckreaktion,  abnorme     EKG-
        beitsmedizinischenVorsorgeuntersu-               Veränderungen
        chungen nach berufsgenossenschaft-
        liehen Grundsätzen" beschriebene
        Stufenschema durchgeführt werden -
        die Belastungsstufen richten sich
        nach den polizeilichen Anforderun-
        gen.

8.4     Eine ausgeprägte Varikosis oder an- 8.4.1      - ausgeprägte Varizenbildung        Uber Nr. 1.2. der PDV hinaus:
        dere Venenschäden führen zur Ver-
        Wendungseinschränkung Ζ.Β. durch 8.4.2         - tiefe Venenthrombose oder deren   Der Polizeivollzugsdienst erfor-
        Schwellneigung, Schmerzen       und              Folgezustände                     dert ununterbrochenes langes
        fhrombosegefahr                                                                    Sitzen, ggf. in Zwangshaltung
                                                                                           und Stehen




                                                                                                                        23
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