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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit Öko-Institut“
Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
1. Einleitung
Mit Schreiben vom 16.10.2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) das Öko-Institut e.V. mit Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der Stand-
ortbewertung für ein Zentrales Bereitstellungslager Konrad (ZBL) beauftragt.
Das Endlager Konrad soll nach dem „Just-in-Time“ Prinzip über die Schiene und die Straße be-
schickt werden. Entsprechend ist am Endlagerstandort selbst nur eine Pufferhalle mit geringer La-
gerkapazität vorgesehen. Da bei diesem Anlieferungskonzept aufgrund der Vielzahl von Anlie-
ferern und der Abläufe hinsichtlich einer optimierten Zusammenstellung von Einlagerungschargen
eine gewisse Komplexität und damit ggf. Störanfälligkeit zu erwarten ist, soll ein Zentrales Bereit-
stellungslager errichtet werden. An dieses ZBL liefern dann die Ablieferungs- und Abführungs-
pflichtigen ihre Abfälle an und das Endlager wird von dort aus beschickt.
Die Entsorgungskommission (ESK) hat mit ihrer Stellungnahme vom 26.07.2018 sicherheitstechni-
sche und logistische Anforderungen an das ZBL festgelegt, die auch Anforderungen an den zu-
künftigen Standort des ZBL umfassen.
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), die das ZBL planen, errichten und betrei-
ben wird, hat einerseits die regulatorischen Anforderungen und andererseits die Bedarfe des End-
lagers Konrad zu berücksichtigen. Das ZBL soll letztlich die Einlagerungslogistik des Endlagers
Konrad widerspiegeln.
Für die Auswahl und Bewertung verschiedener verfügbarer Flächen hat die BGZ die Anforderun-
gen der ESK herangezogen sowie eigene Anforderungen entwickelt. Eine Bewertungsprozedur
wurde entwickelt, durchgeführt und eine Empfehlung für einen Standort abgeleitet. Die Vorge-
hensweise und das Ergebnis ist in der Unterlage „Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungs-
lager Konrad““ vom 28.08.2019 dargelegt.
Im Auftrag des BMU begutachtet die vorliegende Stellungnahme die von der BGZ gewählte Vor-
gehensweise, die gewählten Anforderungen zur Standortauswahl und -bewertung sowie die Herlei-
tung der Standortempfehlung. Eine weitergehende Bewertung des empfohlenen Standorts erfolgt
hier nicht.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
2. Darstellung der Vorgehensweise zur Auswahl eines Standortes für das ZBL
Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl eines Standortes für das ZBL ist dessen zeitnahe Verfüg-
barkeit im Hinblick auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad, der derzeit mit
2027 angegeben wird. Die BGZ greift deshalb überwiegend auf Flächenvorschläge im Eigentum
der öffentlichen Hand zurück. Entsprechend wurden die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA), die Deutsche Bahn AG (DB) und die Bundesverwaltungs- und -verwertungs GmbH
(BVVG) angefragt, verfügbare Flächen vorzuschlagen. Hinzugezogen wurden die drei im Umkreis
von 200 km befindlichen Kernkraftwerksstandorte Krümmel, Grohnde und Würgassen. Insgesamt
wurden in der Unterlage „Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad““ 28 Flä-
chenvorschläge betrachtet.
Für die Abfrage bei den o. g. Institutionen wurden von der BGZ fünf Kriterien vorgegeben. Grund-
lage der Kriterien sind die Anforderungen der ESK (ESK-Empfehlungen vom 26.07.2018). Ist die
Wahl der Kriterien nicht bereits durch die ESK-Empfehlung begründet, so erfolgte die Begründung
durch die BGZ. Die fünf Kriterien der BGZ lauten:
• Radius (Luftlinie) von bis zu 200 km um das Endlager Konrad (ESK-Anforderung: Entfernung
150 – 200 km)
• Fläche größer als 30 ha, als Basis der Größenabschätzung wird auf ein vorläufiges standortun-
abhängiges technisches Konzept der BGZ verwiesen (ESK-Anforderung: genügend groß)
• Abstand zum nächsten Gleisverlauf < 10 km, geeignet sind nur güterverkehrsfähige Gleisverläu-
fe (ESK-Anforderung: Schwerlasteignung, Verfügbarkeit zweigleisige Strecke, Erreichbarkeit aus
mehr als einer Richtung)
• Abstand zur Wohnbebauung: 300 m Abstand zu geschlossenen Siedlungsgebieten, bei Einzel-
bebauung ist eine Betrachtung im Einzelfall erforderlich
• Kein Naturschutzgebiet, keine anerkannt schützenswerte Flächen
Nach der Übermittlung der Flächenvorschläge durch die jeweiligen Eigentümer der öffentlichen
Hand nach Anlage 1 der Standortempfehlung der BGZ wurden die Flächenvorschläge auf einen
engeren Flächenpool eingegrenzt.
Um diese Eingrenzung in einer ersten Entscheidungsstufe vorzunehmen, wurden im Rahmen der
Flächenbewertungen über die oben genannten Kriterien hinaus wesentliche weitere Aspekte be-
rücksichtigt, die in der Anlage 1 der Unterlage „Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager
Konrad““ unter „Bemerkungen“ ergänzt sind. Diese Aspekte betreffen den Flächenzuschnitt (nicht
geeignet können z. B. zu schmale und in zu kleine Teilflächen gegliederte Flächen sein), den Er-
schließungsaufwand für den Gleisanschluss, Merkmale der Fläche (z. B. Topographie, vorhande-
ner Wasserlauf) sowie die aktuell tatsächliche Verfügbarkeit der Fläche, so dass ein betriebsberei-
tes ZBL bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad realisiert werden kann. Diese „Bemerkun-
gen“ sind nicht als Entscheidungskriterien gekennzeichnet, wurden aber in diesem Sinne bei der
Eingrenzung der möglichen Standorte herangezogen.
Als Ergebnis dieser Entscheidungsstufe verblieben neun Flächen, die in den Flächenpool als ge-
eignete Flächen aufgenommen wurden. Dieser Flächenpool umfasst vier Grundstücke der BImA,
drei Grundstücke der BVVG, ein Grundstück der DB sowie den KKW-Standort Würgassen.
Um diese verbliebenen Standorte gegeneinander abzuwägen, wurde die Variable „Abstand zum
nächsten Gleisverlauf“ mit der Variablen „Transportweg Straße zu Konrad“ für jeden Standort ge-
wichtet kombiniert. Die Variable „Transportweg Schiene zu Konrad“ wurde in dieses Vorgehen
nicht einbezogen. Das Ergebnis ist ein Score, der ein Standortranking ergibt. Als Ergebnis dieses
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
Auswahlprozesses hat die BGZ den KKW-Standort Würgassen als am besten geeigneten Standort
für das ZBL unter den betrachteten Flächen ermittelt.
Abbildung 2-1: Vorgehensweise der BGZ bei der Standortempfehlung
Abfrage von verfügbaren Flächen
auf Basis eines Krit erienset s
Aufnahme
zusät zlicher Aspekt e
über die
verfügbaren Flächen
Ja / Nein Ent scheidung
Nein: St andort
auf Basis der Krit erien und
verw orfen
der zusät zlichen Aspekt e
Ja: Aufnahme in den
Flächenpool
Vergleichende Bew ert ung Variable
Ent fernung Gleisanschluss zu
Variable Länge Transport w eg
St raße
Ent scheidung Alle anderen: Verbleib
nach Score im Flächenpool
Best er Score:
St andort empfehlung
Quelle: Öko-Institut e.V.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ 3. Bewertung der gewählten Kriterien In Kapitel 2 der Unterlage Standortempfehlung der BGZ werden die Auswahlkriterien für die Such- abfrage genannt und begründet. Die genannten fünf Kriterien beziehen sich auf Kenngrößen eines Standortes. Für eine Abfrage nach geeigneten Flächen bei der BImA, der DB und der BVVG sind sie grundsätzlich geeignet, da sie sehr konkret formuliert sind und das Potenzial an möglichen Flä- chen nicht einengen. Im Rahmen der ersten Entscheidungsstufe wurden für die übermittelten Flächenvorschläge die • Flächengröße, • die Lage innerhalb eines 200 km-Radius um das Endlager Konrad (ja/nein), • der Abstand zum nächsten Gleisverlauf, • der Transportweg zum Endlager Konrad auf der Straße, • der Transportweg zum Endlager Konrad auf der Schiene, • der Mindestabstand von 300 m zur nächsten Wohnbebauung (ja/nein) und • die Lage außerhalb eines Naturschutzgebiets (ja/nein) tabellarisch in Anlage 1 der Unterlage Standortempfehlung zusammengestellt. Besondere Gründe für die Übernahme bzw. Nicht-Übernahme in den Flächenpool wurden in einer Spalte mit „Bemerkungen“ angefügt. Zusammenfassend werden im Folgenden alle Kriterien, die zur Übermittlung der Flächen einer- seits als auch zur Auswahl für die Übernahme in den Flächenpool andererseits führten, einzeln bewertet. Radius bis zu 200 km um das Endlager Konrad In ihrer Empfehlung vom 26.07.2018 hat die ESK als eine der logistischen Anforderungen formu- liert: „Der Standort sollte höchstens 150 - 200 km vom Endlager Konrad entfernt sein, um unnötige zusätzliche Transportwege zu vermeiden“. Nicht festgelegt ist, ob diese Angabe als Radius oder tatsächliche Entfernungskilometer zu verstehen ist. Für die Abfrage nach möglichen Standorten ist das Kriterium „Radius bis zu 200 km um das End- lager Konrad“ abdeckend und als Startpunkt für die Standortsuche geeignet. Die Entfernungskilometer über Straße bzw. Schiene belaufen sich bei den betrachteten Standorten auf bis zu 250 km bzw. 254 km. Die größten Entfernungen über Straße bzw. Schiene unter den in den Flächenpool aufgenommenen Standorten betragen 185 km bzw. 223 km (Standort 3) und 183 km bzw. 246 km (Standort 18). Die tatsächliche Entfernung vom Endlager Konrad über die Straße wird von der BGZ im zweiten Bewertungsschritt für das Ranking berücksichtigt. Fläche größer 30 ha In der ESK-Empfehlung wird hinsichtlich des Flächenbedarfs ausgeführt: „Der Standort muss eine genügende Größe für die Lagereinrichtungen, für die notwendigen Freiflächen für die Transport- fahrzeuge einschließlich deren Unterhalt und für die zum physischen Schutz erforderlichen Einrich- 8
Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
tungen aufweisen. Eine möglichst frühe Definition des Flächenbedarfs für die Anlage wird für die
Standortfindung essentiell sein.“
Die konkrete Anforderung einer Größe der Fläche von 30 ha hat die BGZ auf der Basis ihres
Stands der Überlegungen zur notwendigen Größe der Lagereinrichtungen und Freiflächen getrof-
fen. Diese Flächengröße ist als „weiche“ Anforderung plausibel. Im Einzelfall könnte auch eine
geringfügig geringere Fläche geeignet sein.
Eine hohe Bedeutung hat auch der Flächenzuschnitt, da sich die Gebäude und Verkehrsanschlüs-
se auf der Fläche geeignet anordnen lassen müssen. Entspricht eine gemeldete Fläche nicht den
diesbezüglichen Anforderungen der BGZ, so wurde hierzu unter den „Bemerkungen“ angegeben,
warum die Fläche nicht geeignet war, in den Flächenpool übernommen zu werden.
Abstand zum nächsten Gleisverlauf kleiner als 10 km
Die ESK hat in ihrer Empfehlung ausgeführt: „Das potenzielle Standortgelände sollte möglichst
entweder einen existierenden Bahnanschluss oder einen früheren Bahnanschluss, dessen wesent-
liche Elemente (z. B. Trasse, Abzweigmöglichkeit aus dem Bahnnetz) noch vorhanden sind, auf-
weisen. Wenn für einen Standort ein völlig neuer Bahnanschluss geschaffen werden müsste oder
ein bestehender ertüchtigt werden müsste, so ist aufgrund der konkreten Verhältnisse abzuschät-
zen, ob eine zeitnahe Einrichtung eines schwerlastfähigen Bahnanschlusses möglich sein wird.“
Die BGZ stellt fest, dass ein Gleisanschluss maßgeblich für die zeitnahe Realisierbarkeit ist. Dies
ist in Anbetracht ansonsten notwendiger Zeiträume für Planung, Genehmigung und Bau sicher
zutreffend. Insofern hätte das Kriterium „Abstand zum nächsten Gleisverlauf“ auch auf eine kürze-
re Distanz abzielen können. Allerdings hat die BGZ diesem Kriterium dadurch angemessenes Ge-
wicht gegeben, dass der quantitative Abstand zum nächsten Gleisverlauf unmittelbar in das Ran-
king einfließt.
Abstand zur Wohnbebauung 300 m
In ihrer Empfehlung zum Bereitstellungslager für das Endlager Konrad hat die ESK keinen Min-
destabstand von der nächsten Wohnbebauung definiert. Im „ESK-Stresstest für Anlagen und Ein-
richtungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland – Teil 2: Lager für schwach- und mittelradioak-
tive Abfälle, stationäre Einrichtungen zur Konditionierung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle,
Endlager für radioaktive Abfälle“ vom 18.10.2013 hat die ESK für Lagergebäude von Zwischenla-
gern für die hier einschlägigen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, bei denen der Mindestab-
stand zur nächsten Wohnbebauung 100 m unterschreitet, vertiefte Untersuchungen durch anla-
genspezifische Modellierungen empfohlen. Die Betrachtung eines solchen Mindestabstands erfolg-
te dabei im Hinblick auf die Notwendigkeit von einschneidenden Maßnahmen des Katastrophen-
schutzes bei im Rahmen des Stresstests betrachteten Ereignissen.
Durch das Strahlenschutzrecht ist kein Mindestabstand einer Wohnbebauung vorgegeben, son-
dern es sind im bestimmungsgemäßen Betrieb insbesondere die Grenzwerte der effektiven Dosis
im Kalenderjahr an der ungünstigsten Einwirkungsstelle außerhalb des Anlagengeländes einzuhal-
ten (0,3 mSv durch Ableitungen mit der Fortluft, 0,3 mSv durch Ableitungen mit Abwasser und von
1 mSv insgesamt einschließlich der Direktstrahlung). Bei Störfällen müssen die Störfallplanungs-
werte an der ungünstigsten Einwirkungsstelle außerhalb des Anlagengeländes eingehalten sein.
Diese Anforderungen bestehen damit unabhängig davon, ob sich an der jeweils ungünstigsten
Einwirkungsstelle Wohnbebauung befindet.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
Zur Einhaltung der Dosisgrenzwerte kommt es beim ZBL maßgeblich auf die von den Abfallgebin-
den ausgehende Direktstrahlung an. Aus bisherigen Genehmigungsverfahren von Zwischenlagern
ist erkennbar, dass die Einhaltung der Dosisgrenzwerte voraussichtlich unabhängig von der Nähe
der nächsten Wohnbebauung möglich ist, erforderlichenfalls durch besondere Abschirmmaßnah-
men.
Grundsätzlich ist anzustreben, dass das ZBL einen gewissen Abstand von der nächsten geschlos-
senen Wohnbebauung hat, schon um auch das Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes
bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Ein Abstand von 300 m ist in dieser Hinsicht als vorsich-
tiger Ansatz angemessen. Das Kriterium sollte aber als „weiches“ Kriterium verstanden werden,
bei dem im konkreten Einzelfall und in begrenztem Umfang eine Abwägung gegenüber anderen
Gesichtspunkten erfolgen kann.
Kein Naturschutzgebiet
Für die Errichtung des ZBL ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rah-
men dieser UVP werden alle Umweltbelange unter Berücksichtigung vorgesehener Ausgleichs-
und Minderungsmaßnahmen abgeprüft. Dabei erfolgt auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach
§ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. nach Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL) zur Beurteilung von Beeinträchtigungen der Gebiete des europäischen ökolo-
gischen Netzes "Natura 2000" (Natura 2000-Gebiete).
Über Naturschutzgebiete hinaus sind eine Reihe weiterer Gebiete mit Schutzstatus zu betrachten.
Für die erste Auswahl von Flächen, die in einen Flächenpool übernommen werden, ist es sinnvoll,
die direkte Lage in einem Schutzgebiet als Kriterium heranzuziehen, da in einem solchen Fall von
größeren Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren ausgegangen werden kann. Eine weiterge-
hende Prüfung ist komplex und sollte in einem späteren Schritt erfolgen.
„Bemerkungen“ mit Kriterienrelevanz
• Erschwernisse bei der Erschließung des aktiven Gleisverlaufs
Darunter wird verstanden, dass beispielsweise Zuwegungen mit Querung einer Autobahn, eines
Flusses, eines Siedlungsgebietes, eines Waldes etc. sicherlich einer schnellen Realisierbarkeit
entgegenstehen. Dieser Aspekt kann als relevanter angesehen werden als der tatsächliche nu-
merische Abstand und es ist damit ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in den bzw. den
Ausschluss aus dem Flächenpool.
• Geländecharakteristik und Geländeform
Hierunter werden beispielsweise Feuchtgebiete, Flussläufe oder Bahngleise auf dem Standort-
gelände verstanden. Diese können einen Ausschlussgrund darstellen, wenn sie ungünstig im
Hinblick auf die Flächennutzung gelegen sind oder einen zu großen Teil der verfügbaren Fläche
einnehmen. Für die Aufnahme in den bzw. den Ausschluss aus dem Flächenpool ist dies ein
bedeutsames Kriterium.
• Natura-2000-Gebiet
Die Lage in einem Natura-2000-Gebiet führt im Rahmen einer notwendigen Prüfung der Um-
weltverträglichkeit zu Erschwernissen und kann der Nutzung eines Standorts entscheidend ent-
gegenstehen. Dies gilt für einige Arten von Schutzgebieten (siehe auch oben unter „Kein Natur-
schutzgebiet“). Die Beachtung dieses Sachverhalts bei der Frage der Übernahme bzw. Nicht-
übernahme einer Fläche in den Flächenpool ist daher sinnvoll.
• Nicht abgeschlossener Rückbau
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
Bei den drei Kernkraftwerksstandorten wird zusätzlich berücksichtigt, ob notwendige Flächen
tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt ist von maßgeblicher Relevanz, da die Stillle-
gung bis zum tatsächlichen Gebäudeabriss mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ 4. Bewertung der Umsetzung des Bewertungskonzeptes Die Mischung aus Kriterien, die mit „Auswahlkriterien“ als solche bezeichnet werden einerseits, und Kriterien, die als „Bemerkungen“ eingeführt werden andererseits, macht das Bewertungssys- tem schwer nachvollziehbar. Hinsichtlich der Auswahlkriterien wurden für jeden Standort konkrete Bewertungsergebnisse angegeben (Anlage 1: „Übermittelte Flächenvorschläge“ der Standortemp- fehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“). Mit den „Bemerkungen“ wurden zusätzliche Merkmale angeführt, die dann für die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in den Flächenpool aus- schlaggeben waren. Insgesamt wurden neun Standorte, bei denen die Kriterien jeweils alle erfüllt waren, auf Basis der „Bemerkungen“ von der Aufnahme in den Flächenpool ausgeschlossen (Standorte 1, 5, 11, 15, 16, 17, 19, 22 und 28). Inhaltlich sind die Ausschlüsse auf der Basis der jeweiligen Bemerkung plausi- bel. Der Entscheidungsweg wäre aber leichter nachvollziehbar, wenn die Bemerkungen inhaltlich als Kriterien mit einem zugeordneten Bewertungsmaßstab eingeführt worden wären. Dann wäre auch nachvollziehbar, ob die unter den Bemerkungen erfassten Sachverhalte bei allen Flächen gleichermaßen berücksichtigt wurden. In zwei weiteren Fällen erfolgte der Ausschluss der Aufnahme in den Flächenpool auf Basis einer Erweiterung des Kriteriums „kein Naturschutzgebiet“, indem jeweils ein Natura-2000-Gebiet als betroffen angegeben wurde und Feuchtgebiete sowie Wasserläufe auf der Fläche genannt wurden (Standorte 9 und 10). Die Berücksichtigung von Natura-2000 Gebieten ist sinnvoll, aber die Nach- vollziehbarkeit wäre erleichtert worden, wenn das Kriterium „kein Naturschutzgebiet“ generell auf weitere Schutzgebiete erweitert worden wäre. Ein Standort wurde in den Flächenpool aufgenommen, obwohl das Kriterium „Abstand zur Wohn- bebauung“ als nicht erfüllt gewertet wurde (Standort 27). Dies wurde ermöglicht, indem in einer Fußnote das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ unter Verweis auf „erste orientierende radio- logische Ausbreitungsberechnungen“ wieder relativiert wurde. Für die Nachvollziehbarkeit wäre es vorteilhaft gewesen, eine solche Relativierung bei der Einführung des Kriteriums zu diskutieren. Dadurch hätte deutlich gemacht werden können, inwieweit diese Relativierung bei allen Standorten gleichermaßen Berücksichtigung findet. Bei der nächsten Wohnbebauung am Standort 27 handelt es sich um keine geschlossene Siedlungsfläche, sondern um eine Einzelbebauung. Auch aus die- sem Grund ist es plausibel, den Standort nicht aufgrund des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebau- ung“ vom Flächenpool auszuklammern. Ein Standort wurde ausgeschlossen, obwohl alle Kriterien erfüllt sind und auch aus den „Bemer- kungen“ keine wirkliche Einschränkung erkennbar war (Standort 25). Unter „Bemerkungen“ wird zwar darauf verwiesen, dass der Standort mit ca. 8 km eine vergleichsweise große Entfernung zum nächsten aktiven Gleisverlauf aufweist, als Bewertungsmaßstab des Kriteriums waren aber 10 km gesetzt worden. Obwohl der Standort 25 als vergleichsweise ungünstig gelten kann, wirkt sich seine Nicht-Aufnahme in den Flächenpool aber auf das in der nächsten Stufe vorgenommene Scoring der anderen Flächen aus. Zur Verdeutlichung sind in Tabelle 4-1 die Ergebnisse des Scores ohne und mit Einbeziehung des Standorts Torgau gezeigt. Bestimmend für die Skala des Scoring ist der größte Abstand zum Gleisanschluss und per Straße zum Endlager Konrad. Der Standort Torgau hat die größten Entfer- nungen zur Schiene (8 km) und per Straße zum Endlager Konrad (250 km) und schneidet gemäß dem gewählten mathematischen Ansatz mit dem ungünstigsten Score von 1,50 ab. Ohne Torgau hat Braunsbedra mit 4,5 km zur Schiene und 185 km per Straße zum Endlager Konrad den un- günstigsten Score. Da die Scores der übrigen Standorte relativ zum ungünstigsten Standort ermit- telt werden, ergeben sich deutliche Veränderungen für deren Scores. So verbessert sich bei- 12
Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
spielsweise der Score des Standorts Braunschweig von 0,49 auf 0,29, wodurch er nur noch gering-
fügig ungünstiger ist als der Score des Standorts mit dem niedrigsten Score, nämlich Würgassen
(0,26). Der Score für den Standort Würgassen ändert sich durch die Einbeziehung von Torgau am
wenigsten, da der Abstand zur Schiene bereits 0 km beträgt. Das Ranking ändert sich durch die
Einbeziehung von Torgau dagegen nicht. Allerdings können Scores, die so eng beieinander liegen
wie die der Standorte Würgassen und Braunschweig, den Eindruck vermitteln, dass zumindest
hinsichtlich der Entfernungen zwei gleichwertige Standorte vorliegen. Bei der Interpretation der
Score-Werte ist aber zu beachten, dass der mathematische Ansatz der Berechnung mit zuneh-
mendem Abstand des schlechtesten und des besten Wertes einer in die Berechnung einfließenden
Größe relative Abstände der Scores kleiner werden lässt.
In Tabelle 4-1 ist ebenfalls exemplarisch der Score für den Fall berechnet, dass nicht Bezug auf
die Entfernung zum Endlager Konrad über die Straße sondern über die Schiene einbezogen wür-
de. Es ergeben sich dadurch für die ersten fünf und den letzten Platz keine Veränderungen im
Ranking. Die Plätze 6, 7 und 8 tauschen ihre Reihenfolge.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit hätte das Verfahren bei der Ermittlung des Rankings ausführli-
cher dargestellt und diskutiert werden sollen. Insbesondere wäre eine Begründung der Auswahl
der einbezogenen Variablen und deren Wichtung hilfreich gewesen.
Tabelle 4-1: Score der Flächen des Flächenpools unter verschiedenen Randbedingungen
Bezeichnung Score ohne Einbeziehung Score mit Einbeziehung von Score ohne Einbeziehung
der Fläche von Torgau Torgau von Torgau, aber Bezug auf
Bahn-km statt Straßen-km
Brandenburg 1,26 0,80 1,13
Braunsbedra 1,50 0,93 1,45
Braunschweig 0,49 0,29 0,46
Halberstadt 1,02 0,61 1,16
Neuental 0,78 0,53 0,79
Oschersleben 1,09 0,66 1,09
Staßfurt 0,71 0,46 0,66
Stendal 0,93 0,59 0,85
Torgau - 1,50 -
Würgassen 0,35 0,26 0,33
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