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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit Öko-Institut“
Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
Zur Einhaltung der Dosisgrenzwerte kommt es beim ZBL maßgeblich auf die von den Abfallgebin-
den ausgehende Direktstrahlung an. Aus bisherigen Genehmigungsverfahren von Zwischenlagern
ist erkennbar, dass die Einhaltung der Dosisgrenzwerte voraussichtlich unabhängig von der Nähe
der nächsten Wohnbebauung möglich ist, erforderlichenfalls durch besondere Abschirmmaßnah-
men.
Grundsätzlich ist anzustreben, dass das ZBL einen gewissen Abstand von der nächsten geschlos-
senen Wohnbebauung hat, schon um auch das Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes
bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Ein Abstand von 300 m ist in dieser Hinsicht als vorsich-
tiger Ansatz angemessen. Das Kriterium sollte aber als „weiches“ Kriterium verstanden werden,
bei dem im konkreten Einzelfall und in begrenztem Umfang eine Abwägung gegenüber anderen
Gesichtspunkten erfolgen kann.
Kein Naturschutzgebiet
Für die Errichtung des ZBL ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rah-
men dieser UVP werden alle Umweltbelange unter Berücksichtigung vorgesehener Ausgleichs-
und Minderungsmaßnahmen abgeprüft. Dabei erfolgt auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach
§ 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. nach Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL) zur Beurteilung von Beeinträchtigungen der Gebiete des europäischen ökolo-
gischen Netzes "Natura 2000" (Natura 2000-Gebiete).
Über Naturschutzgebiete hinaus sind eine Reihe weiterer Gebiete mit Schutzstatus zu betrachten.
Für die erste Auswahl von Flächen, die in einen Flächenpool übernommen werden, ist es sinnvoll,
die direkte Lage in einem Schutzgebiet als Kriterium heranzuziehen, da in einem solchen Fall von
größeren Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren ausgegangen werden kann. Eine weiterge-
hende Prüfung ist komplex und sollte in einem späteren Schritt erfolgen.
„Bemerkungen“ mit Kriterienrelevanz
• Erschwernisse bei der Erschließung des aktiven Gleisverlaufs
Darunter wird verstanden, dass beispielsweise Zuwegungen mit Querung einer Autobahn, eines
Flusses, eines Siedlungsgebietes, eines Waldes etc. sicherlich einer schnellen Realisierbarkeit
entgegenstehen. Dieser Aspekt kann als relevanter angesehen werden als der tatsächliche nu-
merische Abstand und es ist damit ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme in den bzw. den
Ausschluss aus dem Flächenpool.
• Geländecharakteristik und Geländeform
Hierunter werden beispielsweise Feuchtgebiete, Flussläufe oder Bahngleise auf dem Standort-
gelände verstanden. Diese können einen Ausschlussgrund darstellen, wenn sie ungünstig im
Hinblick auf die Flächennutzung gelegen sind oder einen zu großen Teil der verfügbaren Fläche
einnehmen. Für die Aufnahme in den bzw. den Ausschluss aus dem Flächenpool ist dies ein
bedeutsames Kriterium.
• Natura-2000-Gebiet
Die Lage in einem Natura-2000-Gebiet führt im Rahmen einer notwendigen Prüfung der Um-
weltverträglichkeit zu Erschwernissen und kann der Nutzung eines Standorts entscheidend ent-
gegenstehen. Dies gilt für einige Arten von Schutzgebieten (siehe auch oben unter „Kein Natur-
schutzgebiet“). Die Beachtung dieses Sachverhalts bei der Frage der Übernahme bzw. Nicht-
übernahme einer Fläche in den Flächenpool ist daher sinnvoll.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
• Nicht abgeschlossener Rückbau
Bei den drei Kernkraftwerksstandorten wird zusätzlich berücksichtigt, ob notwendige Flächen
tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt ist von maßgeblicher Relevanz, da die Stillle-
gung bis zum tatsächlichen Gebäudeabriss mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen kann.
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ 4. Bewertung der Umsetzung des Bewertungskonzeptes Die Mischung aus Kriterien, die mit „Auswahlkriterien“ als solche bezeichnet werden einerseits, und Kriterien, die als „Bemerkungen“ eingeführt werden andererseits, macht das Bewertungssys- tem schwer nachvollziehbar. Hinsichtlich der Auswahlkriterien wurden für jeden Standort konkrete Bewertungsergebnisse angegeben (Anlage 1: „Übermittelte Flächenvorschläge“ der „Standortemp- fehlung ‚Zentrales Bereitstellungslager Konrad‘“). Mit den „Bemerkungen“ wurden zusätzliche Merkmale angeführt, die dann auch für die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme in den Flächenpool ausschlaggebend sein konnten. Auf Basis der herangezogenen Kriterien wurden von den 28 Standorten sieben Standorte ausge- schlossen, nämlich die Standorte 6, 7, 8, 13, 14, 21 und 26. Auf Basis der „Bemerkungen“ wurden insgesamt neun Standorte ausgeschlossen (Standorte 1, 5, 11, 15, 16, 17, 19, 22 und 28). Die Kriterien waren bei diesen Standorten jeweils alle erfüllt. Inhaltlich sind die Ausschlüsse auf der Basis der jeweiligen Bemerkung plausibel. Der Entscheidungsweg wäre aber leichter nachvoll- ziehbar, wenn die Bemerkungen inhaltlich als Kriterien mit einem zugeordneten Bewertungsmaß- stab eingeführt worden wären. Dann wäre auch nachvollziehbar, ob die unter den Bemerkungen erfassten Sachverhalte bei allen Flächen gleichermaßen berücksichtigt wurden. In zwei weiteren Fällen erfolgte der Ausschluss der Aufnahme in den Flächenpool auf Basis einer Erweiterung des Kriteriums „kein Naturschutzgebiet“, indem jeweils ein Natura-2000-Gebiet als betroffen angegeben wurde und Feuchtgebiete sowie Wasserläufe auf der Fläche genannt wurden (Standorte 9 und 10). Die Berücksichtigung von Natura-2000 Gebieten ist sinnvoll, aber die Nach- vollziehbarkeit wäre erleichtert worden, wenn das Kriterium „kein Naturschutzgebiet“ generell auf weitere Schutzgebiete erweitert worden wäre. Ein Standort wurde in den Flächenpool aufgenommen, obwohl das Kriterium „Abstand zur Wohn- bebauung“ als nicht erfüllt gewertet wurde (Standort 27). Dies wurde plausibilisiert, indem in einer Fußnote das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ unter Verweis auf „erste orientierende radio- logische Ausbreitungsberechnungen“ wieder relativiert wurde. Für die Nachvollziehbarkeit wäre es vorteilhaft gewesen, eine solche Relativierung bei der Einführung des Kriteriums zu diskutieren. Dadurch hätte deutlich gemacht werden können, inwieweit diese Relativierung bei allen Standorten gleichermaßen Berücksichtigung findet. Bei der nächsten Wohnbebauung am Standort 27 handelt es sich um keine geschlossene Siedlungsfläche, sondern um eine Einzelbebauung. Auch aus die- sem Grund ist es plausibel, den Standort nicht aufgrund des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebau- ung“ vom Flächenpool auszuklammern. Ein Standort wurde ausgeschlossen, obwohl alle Kriterien erfüllt sind und auch aus den „Bemer- kungen“ keine wirkliche Einschränkung erkennbar war (Standort 25). Unter „Bemerkungen“ wird zwar darauf verwiesen, dass der Standort mit ca. 8 km eine vergleichsweise große Entfernung zum nächsten aktiven Gleisverlauf aufweist, als Bewertungsmaßstab des Kriteriums waren aber 10 km gesetzt worden. Obwohl der Standort 25 als vergleichsweise ungünstig gelten kann, wirkt sich seine Nicht-Aufnahme in den Flächenpool aber auf das in der nächsten Stufe vorgenommene Scoring der anderen Flächen aus. Zur Verdeutlichung sind in Tabelle 4-1 die Ergebnisse des Scores ohne und mit Einbeziehung des Standorts Torgau gezeigt. Bestimmend für die Skala des Scoring ist der größte Abstand zum Gleisanschluss und per Straße zum Endlager Konrad. Der Standort Torgau hat die größten Entfer- nungen zur Schiene (8 km) und per Straße zum Endlager Konrad (250 km) und schneidet gemäß dem gewählten mathematischen Ansatz mit dem ungünstigsten Score von 1,50 ab. Ohne Torgau hat Braunsbedra mit 4,5 km zur Schiene und 185 km per Straße zum Endlager Konrad den un- günstigsten Score. Da die Scores der übrigen Standorte relativ zum ungünstigsten Standort ermit- 12
Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“
telt werden, ergeben sich deutliche Veränderungen für deren Scores. So verbessert sich bei-
spielsweise der Score des Standorts Braunschweig von 0,49 auf 0,29, wodurch er nur noch gering-
fügig ungünstiger ist als der Score des Standorts mit dem niedrigsten Score, nämlich Würgassen
(0,26). Der Score für den Standort Würgassen ändert sich durch die Einbeziehung von Torgau am
wenigsten, da der Abstand zur Schiene bereits 0 km beträgt. Das Ranking ändert sich durch die
Einbeziehung von Torgau dagegen nicht. Allerdings können Scores, die so eng beieinander liegen
wie die der Standorte Würgassen und Braunschweig, den Eindruck vermitteln, dass zumindest
hinsichtlich der Entfernungen zwei gleichwertige Standorte vorliegen. Bei der Interpretation der
Score-Werte ist aber zu beachten, dass der mathematische Ansatz der Berechnung mit zuneh-
mendem Abstand des schlechtesten und des besten Wertes einer in die Berechnung einfließenden
Größe relative Abstände der Scores kleiner werden lässt.
In Tabelle 4-1 ist ebenfalls exemplarisch der Score für den Fall berechnet, dass nicht Bezug auf
die Entfernung zum Endlager Konrad über die Straße sondern über die Schiene einbezogen wür-
de. Diese Variable wurde in der Unterlage Standortempfehlung nicht betrachtet. Es ergeben sich
für die ersten fünf und den letzten Platz keine Veränderungen im Ranking. Die Plätze 6, 7 und 8
tauschen ihre Reihenfolge.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit hätte das Verfahren bei der Ermittlung des Rankings ausführli-
cher dargestellt und diskutiert werden sollen. Insbesondere wäre eine Begründung der Auswahl
der einbezogenen Variablen und deren Wichtung hilfreich gewesen.
Tabelle 4-1: Score der Flächen des Flächenpools unter verschiedenen Randbedingungen
Bezeichnung Score ohne Einbeziehung Score mit Einbeziehung von Score ohne Einbeziehung
der Fläche von Torgau Torgau von Torgau, aber Bezug auf
Bahn-km statt Straßen-km
Brandenburg 1,26 0,80 1,13
Braunsbedra 1,50 0,93 1,45
Braunschweig 0,49 0,29 0,46
Halberstadt 1,02 0,61 1,16
Neuental 0,78 0,53 0,79
Oschersleben 1,09 0,66 1,09
Staßfurt 0,71 0,46 0,66
Stendal 0,93 0,59 0,85
Torgau - 1,50 -
Würgassen 0,35 0,26 0,33
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Stellungnahme zur Standortempfehlung „Zentrales Bereitstellungslager Konrad“ 5. Zusammenfassende Schlussfolgerung Für die Abfrage nach geeigneten Flächen waren die gewählten Kriterien geeignet. Für den nächs- ten Schritt der Bewertung der Flächen hätten diese Kriterien begründet konkretisiert und ergänzt werden können. Insbesondere die unter „Bemerkungen“ identifizierten Kriterien haben hohe Rele- vanz für die Bewertung des jeweiligen Standortes und hätten deutlicher in die Bewertungsmatrix integriert werden können. Die Vorgehensweise bei der Standortauswahl zur Aufnahme in den Flä- chenpool würde so nachvollziehbarer. Beispielsweise wäre es auch möglich gewesen, eine quali- tative Bewertung in systematischer Form durchzuführen. Auch das durchgeführte Ranking der Flächen des Flächenpools hätte nachvollziehbarer gestaltet werden können. So wäre eine Diskussion über zu berücksichtigende Variablen in Art und Umfang sinnvoll gewesen. Der Gleisanschluss ist maßgeblich für das ZBL und die Betrachtung entspre- chend sinnvoll. Mit der Berücksichtigung der Entfernung zum nächsten Gleisanschluss gehen Bauzeiten und Kosten proportional ein. Der Aufwand für Planung und Genehmigung ist dagegen weitgehend unabhängig von der Entfernung und entfällt bei vorhandenem Gleisanschluss sogar ganz. Dieser Aspekt hätte im Flächenranking ebenfalls gewürdigt werden können. Andere zu be- rücksichtigende Variablen wurden nicht diskutiert. Beispielsweise wären die aktuelle bzw. die Vornutzung oder die Erschließbarkeit der Fläche relevante Variablen. So werden für die gemäß Ranking zweitbeste Fläche Braunschweig Altlasten und ein Bundesforst, der gerodet werden müsste, genannt, die in der Wertung keine Berücksichtigung finden. Im Ergebnis des Vergleichs der einzelnen Standorte auf Basis der vorliegenden Informationen er- scheint der Standort Würgassen trotzdem als der geeignetste Standort. Für die potentielle Eignung sprechen die zeitnahe Verfügbarkeit und insbesondere, dass nur dieser Standort über einen er- schließbaren Gleisanschluss verfügt. Aspekte, die gegen die weitere Prüfung des Standorts auf seine Geeignetheit hin sprechen, ergaben sich nicht. Der Betrieb von zwei Zwischenlagern mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf dem Anlagengelände, wie in der Standortempfehlung dargestellt, weist ebenfalls auf eine Eignung aus technischer und regulatorischer Sicht hin. 14
www.oeko.de
Bewertung der grundsätzlichen
Eignung des Standorts Würgassen
für die Errichtung und den Betrieb
eines Zentralen Bereitstellungslagers
Konrad (ZBL)
Gutachterliche Erstbewertung aufgrund des bislang ermittelten
Kenntnisstands
Darmstadt,
11.12.2019
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79017 Freiburg
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Erstbewertung Standort Würgassen
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis 4
1. Einleitung 5
2. Allgemeine Angaben zum Standort 6
2.1. Überregionale Lage und vorhandene kerntechnische Anlagen 6
2.2. Überblick über die derzeitige Flächennutzung 6
2.3. Standortumgebung 7
3. Bewertung der grundsätzlichen Eignung des Standorts für ein ZBL 11
3.1. Anforderung Gleisanschluss 11
3.2. Anforderung Straßenverkehrsanbindung 14
3.3. Anforderung Infrastruktur und Medien 16
3.4. Anforderung verfügbare Fläche 16
3.5. Anforderung hochwasserfreie Lage 17
3.6. Anforderung keine Bergsenkungen 19
3.7. Anforderung Einfluss von Störfallanlagen 19
3.8. Anforderung keine Brandrisiken 20
3.9. Anforderungen aus der Nachnutzung militärischer Flächen 21
3.10. Anforderung Sprengstofffreiheit 22
3.11. Anforderung maximal Erdbebenzone 0 22
4. Schlussfolgerungen und ergänzende Hinweise 25
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Erstbewertung Standort Würgassen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1: Satellitenaufnahme des Standorts 7
Abbildung 2-2: Umspannwerk (im Hintergrund Reaktorgebäude) 8
Abbildung 2-3: Einzelwohnbebauung am Kernkraftwerksstandort 8
Abbildung 2-4: Campingplatz Axelsee 9
Abbildung 2-5: See nordwestlich des Anlagenstandortes 9
Abbildung 2-6: Lage des FFH Gebietes „Wälder von Beverungen“, DE-4322-304 10
Abbildung 3-1: DB Strecke am Standort (blau) und Abzweige (gestrichelt) 12
Abbildung 3-2: Eingleisige Bahnstrecke zwischen Lauenförde und Würgassen 13
Abbildung 3-3: Bahngleis in Richtung Kraftwerksgelände 13
Abbildung 3-4: Brücke über die Weser, Abzweig von der B 83 15
Abbildung 3-5: Hochwassersituation am Standort gemäß Hochwassergefahrenkarte
HQ extrem 18
Abbildung 3-6: Gewerbegebiet Würgassen, Brennholzhandel 21
Abbildung 3-7: Erdbebenzonen Deutschland 23
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Erstbewertung Standort Würgassen
1. Einleitung
Mit E-Mail vom 16.10.2019 wurde das Öko-Institut e. V. durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) beauftragt, die Standortempfehlung für ein Zentrales
Bereitstellungslager Konrad (ZBL) (BGZ 2019) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
(BGZ) gutachterlich zu bewerten. In einem in dieser Standortempfehlung durchgeführten Ranking
wurde der Standort des stillgelegten Kernkraftwerks Würgassen als potenziell geeigneter Standort
für das Bereitstellungslager ermittelt.
Grundlage für die gutachterliche Bewertung der potenziellen Eignung stellt die Stellungnahme „Si-
cherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Bereitstellungslager für das Endlager
Konrad“ der Entsorgungskommission (ESK) vom 26.07.2018 dar (Entsorgungskommission (ESK)
2018). In der vorliegenden Stellungnahme erfolgt eine Einschätzung, in wie weit die Anforderungen
der ESK durch den Standort Würgassen erfüllt sind oder erfüllbar erscheinen. Darüber hinaus
werden ergänzende Hinweise gegeben, die sich im Rahmen der Betrachtung ergeben haben.
Der Bewertung zugrunde gelegt sind die zum jetzigen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des
Auftraggebers sowie öffentlich verfügbare Informationen über den Standort. Zudem wurde im No-
vember 2019 eine Ortsbegehung durchgeführt, die weitere Erkenntnisse über den Standort und die
Standortumgebung lieferte. Diese Informationen ermöglichen eine erste Einschätzung der Eignung
des Standortes. Eine umfassende Bewertung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Zentra-
len Bereitstellungslagers am Standort Würgassen erfolgt in dieser Stellungname nicht. Dazu ist
eine deutlich detailliertere Charakterisierung des Standortes erforderlich, für die in der vorliegen-
den Stellungnahme Hinweise gegeben werden.
Ebenfalls nicht untersucht wird in dieser Stellungnahme, inwieweit der Standort von Seiten der
Anwohner als tolerier- oder akzeptierbar angesehen wird. Aufgrund der kerntechnischen Vornut-
zung des Standorts bestehen in der Region bereits Erfahrungen mit kerntechnischen Anlagen.
Das Gutachten ist wie folgt gegliedert:
In Kapitel 2 werden die zum Zeitpunkt der Stellungnahme dem Öko-Institut vorliegenden bzw.
durch das Öko-Institut ermittelten allgemeinen Informationen zusammenfassend dargestellt.
In Kapitel 3 wird der Standort hinsichtlich dessen grundsätzlicher Eignung für die Errichtung und
den Betrieb des ZBLs bewertet. Bewertungsgrundlagen sind die Kriterien der oben genannten
ESK-Stellungnahme.
In Kapitel 4 folgen ergänzende Hinweise zu Themen, die im Rahmen der Planung und des Ge-
nehmigungsverfahrens von besonderer Relevanz sein können. Abschließend werden in diesem
Kapitel Schlussfolgerungen gezogen und dargelegt.
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