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Erstbewertung Standort Würgassen




Abbildung 3-3:          Hochwassersituation am Standort gemäß Hochwassergefahrenkarte HQ
                        extrem




Quelle: • Hochwassergefahrenkarte ME 2 Höxter-Lippe, HQ extrem, (Bezirksregierung Detmold 2019)



Der Kernkraftwerksstandort bleibt bei allen Hochwassersituationen hochwasserfrei. Erreicht wurde
dies durch eine entsprechende Aufhöhung des Grundstücks. Ebenfalls als hochwasserfrei werden
die Bahndämme und Zufahrtsstraßen ausgewiesen.

Bewertung

Mit der aktuell vorliegenden Situation ist der Standort nicht vollständig hochwasserfrei. Hochwas-
serfreiheit ist aber für das Bereitstellungslager, die Logistikflächen und die Zuwegungen über Bahn
und Straße auch bei Extremhochwasser sicher zu gewährleisten.

Die bauliche Gestaltung und die bisherige Nutzung des KKW-Geländes zeigen, dass eine Hoch-
wasserfreiheit des Geländes durch bauliche Maßnahmen erreichbar ist. Entsprechend muss aus
unserer Sicht die Hochwassersituation vor Ort in die Planung des ZBL, beispielsweise durch eine
Aufschüttung des Geländes, einfließen.

Die Eignung des Standorts für das ZBL ist nach derzeitigem Kenntnisstand unter dem Gesichts-
punkt der Hochwassersicherheit nicht ausgeschlossen.




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Ergänzender Hinweis:
Der zusätzliche Aufwand für Aufschüttungen und Schaffung eines geeigneten Baugrundes muss
zeitlich und finanziell berücksichtigt werden. Die Machbarkeit muss über geeignete Baugrundun-
tersuchungen nachgewiesen werden. Zudem ist zu prüfen, ob die bei Extremhochwasser überflu-
teten Flächen als Retentionsflächen vorgesehen sind. Ggf. ist dafür dann ein Ausgleich zu schaf-
fen.

3.6.   Anforderung keine Bergsenkungen

Anforderung

Der Standort darf gemäß ESK-Stellungnahme nicht in einem Gebiet liegen, in dem Bergsenkungen
zu besorgen sind, die die Stabilität des Bereitstellungslagers beeinträchtigen können.

Sachstand

Am Standort sind mit dem Kernkraftwerk Würgassen und den vorhandenen Zwischenlagereinrich-
tungen bereits Anlagen vorhanden, für die Bergsenkungen relevant sind.

Eigenen Ermittlungen zufolge (NRW 2019) ist am Standort verkarstungsfähiger und auslaugungs-
fähiger Untergrund vorhanden.

Bewertung

Da im Gebiet verkarstungsfähiges Gestein vorliegt, sind Bergsenkungen nicht grundsätzlich aus-
zuschließen. Für eine weitere Planung der baulichen Strukturen des ZBL ist eine detaillierte Unter-
suchung des Bodens erforderlich, etwa durch zusätzliche geotechnische Untersuchungen. Auf der
Basis dieser Untersuchungen ist die Gründung der Bauwerke zu planen. Ein solches Vorgehen
stellt keine Besonderheit im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen dar. Am Standort
Würgassen kann zudem davon ausgegangen werden, dass Bergsenkungen in dem Gebiet des
Standorts beherrschbar sind, da diese bereits als Einwirkungen von außen in den Sicherheitstech-
nischen Untersuchungen bestehender Anlagen betrachtet worden sein müssen.

Der Nachweis der Standsicherheit des ZBL ist im Rahmen des Bauantrages zu führen. Die Eig-
nung des Standorts für das ZBL ist nach derzeitigem Kenntnisstand unter dem Gesichtspunkt der
Sicherheit gegen Bergsenkungen nicht ausgeschlossen.

3.7.   Anforderung Einfluss von Störfallanlagen

Anforderung

Der Standort sollte sich gemäß der ESK-Stellungnahme nicht im Einflussbereich von benachbarten
Anlagen mit dem Potenzial für Störfälle befinden, z. B. Störfallanlagen nach der „Zwölften Verord-
nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Störfall-Verordnung - 12. BIm-
SchV). Der Einflussbereich definiert sich nach den im jeweiligen Rechtsgebiet üblichen Festlegun-
gen. Für Standorte im Einflussbereich von Anlagen mit dem Potenzial für Störfälle müsste eine
sicherheitstechnisch akzeptable Situation gegebenenfalls durch kompensierende Maßnahmen
hergestellt werden.




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Sachstand

Am Standort sind mit dem Kernkraftwerk Würgassen und den vorhandenen Zwischenlagereinrich-
tungen bereits Anlagen vorhanden, für die der Einfluss von Störfallanlagen relevant ist.

Weitere Ermittlungsergebnisse liegen derzeit nicht vor.

Bewertung

Es ist davon auszugehen, dass der Einfluss durch Störfallanlagen in dem Gebiet des Standorts
beherrschbar ist, da diese bereits als Einwirkungen von außen in den sicherheitstechnischen Un-
tersuchungen der bestehenden Anlagen betrachtet worden sein müssen.

Bei zukünftig geplanten Anlagen, die unter den Regelungsbereich der 12. BImSchV fallen, spricht
nach derzeitigem Wissenstand nichts gegen die Schaffung kompensierender Maßnahmen zur Er-
füllung dieser Anforderung.

[Bei der Standortbegehung auf Auffälligkeiten achten.]

3.8.    Anforderung keine Brandrisiken

Anforderung

Der Standort muss gemäß ESK-Stellungnahme so gewählt werden, dass in der Nachbarschaft
mögliche Großbrände das ZBL nicht beeinträchtigen können.

Sachstand

In der Nachbarschaft sind keine größeren zusammenhängenden Bebauungen vorhanden, in de-
nen Großbrände entstehen können. Dagegen sind Baumbestände und ein Holzlager in der unmit-
telbaren Umgebung vorhanden, die gewisse Brandlasten darstellen.

Bewertung

Zur Nutzbarmachung des Geländes als Standortfläche nach derzeitigem Planungsstand (siehe
Abbildung 3-2) werden die Baumbestände vermutlich zu roden sein. Das Holzlager birgt jedoch
unmittelbare Brandrisiken. Ein dort entstehender Großbrand, der Auswirkungen auf die Sicherheit
des ZBL haben könnte, ist jedoch nicht zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass mit Maßnah-
men der Brandbekämpfung wie z.B. einer Betriebsfeuerwehr sichergestellt werden kann, das
Brandrisiko auf das erforderliche Maß zu minimieren.

Ergänzender Hinweis:
Das tatsächliche Brandrisiko am Standort ist zu bewerten. Geeignete Maßnahmen der Brandbe-
kämpfung sind vorzusehen. Eine am Standort befindliche Betriebsfeuerwehr ist ggf. vorzusehen.
[Holzlager ansehen beim Ortstermin]

3.9.    Anforderungen aus der Nachnutzung militärischer Flächen
Da es sich am Standort um keine Nachnutzung militärischer Flächen handelt, entfällt eine Prüfung
der Anforderung.




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3.10. Anforderung Sprengstofffreiheit

Anforderung

Ein Kriterium der ESK-Stellungnahme aus sicherheitstechnischer Sicht ist die Klärung, dass sich
keine Sprengkörper, z. B. aus dem zweiten Weltkrieg, im Untergrund befinden.

Sachstand

Es ist davon auszugehen, dass eine solche Klärung bereits für den Standort des Kernkraftwerks im
Rahmen der Errichtung durchgeführt wurde. Nicht klar ist, ob bzw. für welche der angrenzenden
Flächen eine Sprengstofffreiheit festgestellt wurde.

Bewertung

Bei Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Eingriffen in den Untergrund (tiefer als 80 cm) ist eine
Luftbildauswertung hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln verpflichtend. Eine solche
Prüfung wird in aller Regel schon im Vorfeld von Baugrunderkundungen durchgeführt. Sollten
Kampfmittel vorliegen, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst für die Beräumung zuständig.

Konkrete Vorgaben sind der „Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehör-
den und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst“ des Innenministeriums und des Ministeri-
ums für Bauen und Verkehr von Nordrhein Westfalen zu entnehmen.

Eine abschließende Bewertung der Frage der Sprengstofffreiheit ist auf dem derzeitigen Kenntnis-
stand nicht möglich. Dieser Punkt wäre im Zusammenhang mit den ersten Erkundungsarbeiten zu
prüfen. Es ist aber anzunehmen, dass eine Sprengstofffreiheit der Standortflächen erreicht werden
kann.

3.11. Anforderung maximal Erdbebenzone 0

Anforderung

Der Standort soll gemäß ESK-Stellungnahme (maximal) in der Erdbebenzone 0 nach DIN liegen.
Damit soll gewährleistet sein, dass Einflüsse von Erdbeben auf die Sicherheit der Anlage nicht zu
befürchten sind. Zwar sind gemäß ESK-Stellungnahme auch Standorte in höheren Erdbebenzonen
denkbar, hier müsste die sicherheitstechnisch akzeptable Situation aber gegebenenfalls durch
kompensierende Maßnahmen hergestellt werden.

Sachstand

Das Deutsche Geoforschungszentrum (GFZ) Potsdam veröffentlicht in Zusammenarbeit mit den
Ländern Planungsgrundlagen und Karten zu Erdebengefährdungsklassen gemäß DIN 4149.

In Nordrein-Westfalen ist die verbindliche Unterlage zur Erdbebenklassifizierung durch den Geolo-
gischen Dienst Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bauen und Ver-
kehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 herausgegeben worden. Diese liegt dem Öko-
Institut zurzeit nicht vor.

Herangezogen werden kann stattdessen die Grundlage des Geoforschungszentrums (GFZ 1996).




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Bewertung

Der Standort, bezogen auf die Ortsmitte Würgassen, gehört nach (GFZ 1996) zu keiner Erdbeben-
zone. Die Grenze zur Erdbebenzone 1 verläuft nach Abb. 7 in (GFZ 1996) südwestlich einer Linie
zwischen Frankfurt am Main und Düsseldorf.

Die Anforderung der ESK ist damit sicher eingehalten.

3.12. Anforderung Abstand zur nächsten Wohnbebauung
Dieser Aspekt wird hier – über die Anforderungen der ESK-Stellungnahme hinaus – betrachtet, da
er von der BGZ in (BGZ 2019) eingeführt wurde.

Anforderung

Im ESK-Stresstest für Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutschland – Teil 2
(ESK 2013) hat die ESK für Lagergebäude von Zwischenlagern für die hier einschlägigen
schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, bei denen der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebau-
ung 100 m unterschreitet, vertiefte Untersuchungen durch anlagenspezifische Modellierungen
empfohlen. Die Betrachtung eines solchen Mindestabstands erfolgte dabei im Hinblick auf die
Notwendigkeit von einschneidenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes bei im Rahmen des
Stresstests betrachteten Ereignissen.

Durch das Strahlenschutzrecht ist kein Mindestabstand einer Wohnbebauung vorgegeben, son-
dern es sind insbesondere die Grenzwerte der effektiven Dosis im Kalenderjahr an der ungünstigs-
ten Einwirkungsstelle außerhalb des Anlagengeländes einzuhalten (0,3 mSv durch Ableitungen mit
der Fortluft, 0,3 mSv durch Ableitungen mit Abwasser und von 1 mSv insgesamt einschließlich der
Direktstrahlung).

Zur Einhaltung der Dosisgrenzwerte kommt es beim ZBL maßgeblich auf die Direktstrahlung an.
Aus bisherigen Genehmigungsverfahren von Zwischenlagern ist erkennbar, dass die Einhaltung
der Dosisgrenzwerte voraussichtlich unabhängig von der Nähe der nächsten Wohnbebauung mög-
lich ist, erforderlichenfalls durch besondere Abschirmmaßnahmen.

Grundsätzlich ist anzustreben, dass das ZBL einen gewissen Abstand von der nächsten geschlos-
senen Wohnbebauung hat, schon um auch das Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes
bei der Standortwahl zu berücksichtigen. Ein Abstand von 300 m, wie er in (BGZ 2019) eingeführt
wurde, ist in dieser Hinsicht als vorsichtiger Ansatz angemessen. Das Kriterium sollte aber als
„weiches“ Kriterium verstanden werden, bei dem im konkreten Einzelfall und in begrenztem Um-
fang eine Abwägung gegenüber anderen Gesichtspunkten erfolgen kann.

Sachstand

[Situation der Wohnbebauung bei der Begehung am Standort prüfen]

Bewertung

[Bewertung auf der Basis der Ergebnisse der Begehung am Standort prüfen]




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4.     Schlussfolgerungen und ergänzende Hinweise
Einige Kriterien der ESK-Stellungnahme sind am untersuchten Standort nicht erfüllt oder es liegen
derzeit keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Dies führt nach Auffassung des Öko-Instituts noch
zu keinem grundsätzlichen Eignungsausschluss des Standorts gemäß (BGZ 2019). Zur abschlie-
ßenden Klärung der Eignung des Standorts aus sicherheitstechnischer und logistischer Sicht sind
aber weitere Planungen, Untersuchungen und Nachweise erforderlich.

Folgende ESK-Anforderungen sind derzeit nicht erfüllt:

•    Die Forderung nach Zweigleisigkeit der anbindenden Bahnstrecke ist nicht erfüllt.
     Es ist in der weiteren Planung eine Prüfung möglich, ob die Logistik am konkreten Standort die
     Zweigleisigkeit auch im Abschnitt zwischen Ottbergen und Bodenfelde zwingend erfordert.
•    In der aktuell vorliegenden Gestaltung ist der Standort nicht vollständig hochwasserfrei.
     Die Hochwasserfreiheit lässt sich durch entsprechende Maßnahmen, wie Aufschüttung eines
     Teils des Geländes, herstellen.
Die Erfüllung der folgenden ESK-Anforderungen ist bisher nicht vollständig belegt:

•    Zur Schwerlastfähigkeit der Zufahrtsstraßen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschlie-
     ßende Aussage getroffen werden.
•    Im Gebiet liegt prinzipiell verkarstungsfähiges Gestein vor, so dass das Risiko von Bergsenkun-
     gen im Rahmen geotechnischer Untersuchungen zu betrachten sind.
•    Es liegen keine abschließenden Ermittlungsergebnisse zu Störfallanlagen in Standortnähe vor.
•    Das Holzlager birgt unmittelbare Brandrisiken. Ein dort entstehender Großbrand ist jedoch nicht
     zu erwarten.
Somit sind weitere Untersuchungen erforderlich, wenn die Eignung des Standorts für das ZBL aus
sicherheitstechnischer und logistischer Sicht nachgewiesen werden soll:

•    Der tatsächliche Bedarf an Transportkapazitäten ist zu konkretisieren und mit den verfügbaren
     Kapazitäten der Bahnanbindung abzugleichen. In die Prüfung miteinbezogen werden, sollten
     auch die Bedarfe des benachbarten Umspannwerks bzw. eventueller Nachfolgenutzungen.
•    Der zusätzliche Aufwand für Aufschüttungen und Schaffung eines zum Nachweis der Hochwas-
     sersicherheit geeigneten Baugrundes muss zeitlich und finanziell berücksichtigt werden. Die
     Machbarkeit muss über geeignete Baugrunduntersuchungen nachgewiesen werden. Zudem ist
     zu prüfen, ob die bei Extremhochwasser überfluteten Flächen als Retentionsflächen vorgesehen
     sind. Ggf. ist dafür dann ein Ausgleich zu schaffen.
•    Der abschließende Nachweis der Standsicherheit des ZBL ist im Rahmen des Bauantrages et-
     wa durch zusätzliche geotechnische Untersuchungen zu führen.
•    Der Flächenbedarf ist zu konkretisieren.
•    Die Sprengstofffreiheit ist im Zusammenhang mit den ersten Erkundungsarbeiten zu prüfen.


Folgende ergänzenden Hinweise haben sich aus unseren Ermittlungen ergeben:

•    Das tatsächliche Brandrisiko am Standort ist zu bewerten. Geeignete Maßnahmen der Brandbe-
     kämpfung sind vorzusehen. Eine am Standort befindliche Betriebsfeuerwehr ist ggf. vorzusehen.




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•   Es ist anzunehmen, dass für die Nutzung der Zufahrtsstraßen umweltfachliche Prüfungen im
    später anzustrengenden Genehmigungsverfahren zu führen sein werden. Es ist dann zu ermit-
    teln, wie hoch das tatsächliche zusätzliche Verkehrsaufkommen sein wird.




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Literaturverzeichnis
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  wasserrisikokarte ME 2 Höxter-Lippe, HQ häufig (HQ 25) • Hochwassergefahrenkarte ME 2
  Höxter-Lippe, HQ extrem • Hochwassergefahrenkarte ME 2 Höxter-Lippe, HQ 100 • Hochwas-
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   preussenelektra/documents/WirdiePEL/%20Themenschwerpunkte/
   themenschwerpunktrueckbaumassenkww.pdf, zuletzt geprüft am 21.11.2019.




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Von: Julia Neles <J.Neles@oeko.de>
Gesendet: Dienstag, 3. Dezember 2019 16:00
An: Götz, Christian <Christian.Goetz@bmu.bund.de>
Cc: Christian Küppers <C.Kueppers@oeko.de>
Betreff: Entwurf zu ZBL

Sehr geehrter Herr Götz,

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Bewertung des Standortes als Entwurf. Gerne stehen wir
für Rückfragen zur Verfügung.

Die zweite Stellungnahme erhalten Sie spätestens morgen Vormittag.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Neles


Öko-Institut e. V.
Dipl.-Ing. (FH) Julia Mareike Neles
Gruppenleiterin Entsorgung
Rheinstr. 95
D-64295 Darmstadt

Tel.: 06151-8191-0 (      )
Mobil:
Fax: 06151-8191-

www.oeko.de
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www.oeko.de




              Bewertung der grundsätzlichen
              Eignung des Standorts Würgassen
              für die Errichtung und den Betrieb
              eines Zentralen Bereitstellungslagers
              Konrad (ZBL)

              Gutachterliche Erstbewertung aufgrund des bislang ermittelten
              Kenntnisstands

                                                                              Darmstadt,
                                                                              03.12.2019




              Autorinnen und Autoren                                          Geschäftsstelle Freiburg
                                                                              Postfach 17 71
                                                                              79017 Freiburg
              Julia Mareike Neles                                             Hausadresse
              Öko-Institut e.V.                                               Merzhauser Straße 173
                                                                              79100 Freiburg
                                                                              Telefon +49 761 45295-0
              Christian Küppers
              Öko-Institut e.V.                                               Büro Berlin
                                                                              Schicklerstraße 5-7
              Manuel Claus                                                    10179 Berlin
                                                                              Telefon +49 30 405085-0
              Öko-Institut e.V.
                                                                              Büro Darmstadt
                                                                              Rheinstraße 95
                                                                              64295 Darmstadt
                                                                              Telefon +49 6151 8191-0

                                                                              info@oeko.de
                                                                              www.oeko.de
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