10

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übernahme der „4Germany UG“ durch die Bundesrepublik Deutschland

/ 52
PDF herunterladen
-3-


durch DTT verfolgten Projekte möglich bleibt, wäre daher sicherzustellen,
dass spätestens ab 2024 ein entsprechendes strategisches
Digitalisierungsbudget in einer zentralen Regierungsschaltstelle verankert
wird, sei es im BKAmt oder in einem dann ggf. existierenden zukünftigen
Digitalministerium.· Diese könnte dieses Budget dann gezielt strategisch
einsetzen und das DTT (entsprechend dessen strategischer Zielsetzung)
beauftragen. Ziel muss ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmenskonzept
sein, auch vor dem Hintergrund, dass ein Zuschussbedarf des DTT, der über
die veranschlagten 1,9 Mio. EUR hinausgehen würde, aus dem Etat des
BKAmtes zu erbringen wäre.

2. Aufgaben des DTTin der Produktentwicklung
Ihre auf nachhaltige und breite Wirkung des DTT zielende Frage hat nach
hiesiger Überzeugung gezeigt, dass das DTT seine Aufgabe in der
gemeinsamen Entwicklung eines Produktes haben muss, dass sie aber
zumindest für die nächsten Jahre nicht im dauerhaften Betrieb des Produktes
liegen kann. Auf der anderen Seite müssen die unter Beteiligung des DTT
entstehenden Produkte aber über bloße Prototypen hinausgehen, wenn die
Arbeit wirklich nachhaltigen Impact haben soll. Die Erfahrung mit
Tech4Germany hat gezeigt, dass die iterative Entwicklung eines Prototyps
über 10 bis 12 Wochen ·zwar rasch eine Idee für Funktionalitäten und Usability
der angestrebten Lösung vermittelt. Nach Übergabe an interne oder externe
IT-Dienstleister gleicht sich die weitere Umsetzung jedoch an die übliche
Verwaltungsgeschwindigkeit an. Die von Ihnen für dieses
Entwicklungsstadium angedachte Übergabe an Start-Ups ist aus
Vergabegründen unrealistisch. Zudem ist anzunehmen, dass solche jungen
Unternehmen wenig Interesse daran haben, einen fremden Prototyp in die
eigene Entwicklung zu bringen - regelmäßig mit dem Staat als einzigem
Kunden. Es muss also genauer definiert werden, wann und wo der
Übergabepunkt von DTT an die den Betrieb übernehmende Einheit liegt.
Di'eser Zeitpunkt lässt sich nicht unabhängig vom konkreten Produkt und der
.übernehmenden Einheit mit einem ganz festen Monatsrahmen bestimmen.
Entscheidend ist vielmehr, dass ,,Übergabereifej' erreicht ist. Das heißt, es
sollte hinreichend sicher erscheinen, dass eine Weiterentwicklung bzw.
Finalisierung im begonnenen Sinne als annähernd sicher erscheint und die
38

-4-


    technischen Fragen der Fortführung mit der übernehmenden Stelle,
    einschließlich des späteren technischen und fachlichen Supports und der
    Weiterentwicklung, einvernehmlich geklärt sind. Eine Übergabereife dürfte in
    aller Regel nicht vor Ablauf von 3 Monaten anzunehmen sein und sollte
    abhängig von der Komplexität des Produkts im Regelfall nicht später als nach
    12 Monaten definiert werden (vgl. 10 Monate· Regelprojektdauer des
    kanadischen CDS). Damit werden gerade -irn ersten Jahr nicht mehr als etwa
    zwei Produktentwicklungen möglich sein. Eine Skalierung darüber hinaus ist
    perspektivisch wünschenswert. Sie muss über die Zahl der eingesetzten
    Produktteams erreicht werden.



Dr~Plate (elektr. gez.)
39

Digital Transformation Team - Eckpunkte


A. Politisches Ziel
Die 4Germany UG (4G) soll um ein „Digital Transformation Team" (DTT) ergänzt
und weiterentwickelt werden. Solch eine flexible, schlanke und relativ
unabhängige Umsetzungseinheit soll der Bundesverwaltung mit festen
Beschäftigten und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern permanent zur
Verfügung stehen, um die digitale Transformation der Verwaltung auf Dauer zu
unterstützen und nutzerzentriert Softwareprodukte entwickeln. Die besondere
Aufgabe des DTT besteht dabei darin, gemeinsam mit ·Fachleuten der Verwaltung
schnell und agil nutzerfreundliche Softwarelösungen zu entwickeln und Ende-zu-
Ende die Entwicklung und Validierung bis hin zur Implementierung digitaler
Lösungen in der Verwaltung leisten. Das soll sowohl nach außen (~ürgerinnen
und Bürger sowie Unternehmen) gerichtete Angebote umfassen als auch
solche Angebote, die nur verwaltungsinternen Zwecken dienen. Eine solche
Entwicklungs-Einheit ist eine wichtige Ergän.zung, auch im Bereich Software-
Entwicklung für die Bundesverwaltung, wo sie neben die bestehenden
Bestrebungen im Bereich Netze des Bundes und Konsolidierung des IT-Betriebs,
nicht aber in Konkurrenz zu diesen Bemühungen, tritt. Sie wird in diesem Bereich
allerdings nur in enger Abstimmung mit ITZBund und Dienstekonsolidierung
erfolgreich sein können.


Die Schaffung eines solchen DTT ist auch eine Empfehlung des Digitalrats der
Bundesregierung. Vergleichbare Einheiten sirid in zahlreichen anderen Staaten in
den letzten 10 Jahren bereits erfolgreich umgesetzt worden (u.a. Großbritannien,
Frankreich, Italien, USA, Canada).


Im Pilotjahr 2020 soll das DTT initial aufgebaut werden und an· zunächst zwei
Pilotprojekten gemeinsam mi.t Fachabteilungen der Bundesministerien mit den
Arbeiten beginnen können, um zu lernen wie das DTT zusammen mit der
Verwaltung produktiv arbeiten kann. Dabei sollte mit zeitlichem Abstand erst mit
einem Projekt gestartet werden, um im Rahmen dieses Projekts auszuprobieren
und zLi lernen, wie das DTT effektiv mit der Verwaltung zusammenarbeiten kann.
Entsprechende Learnings und good Practices sollen in weitere Projekte einfließen.
40

-2-

 Daneben soll die Organisation aufbauend auf den Erkenntnissen aus den
 Pilotprojekten, ergänzt um Austausch mit anderen Akteuren der öffentlichen IT-
 Landschaft und internationalen Vorbildern, herausarbeiten, wie sie in den
 folgenden Jahren den größten Wertbeitrag zur Digitalisierung der
 Bundesverwaltung leisten kann. Die daraus abgeleitete strategische Ausrichtung
 und Fokussierung des Teams soll neben den Aktivitäten im Bereich eGovernment
 die existierenden Konsolidierungs- und Digitalisierungsbestrebungen des Bundes
 zukunftsgerichtet ergänzen.
 Der Digitalrat wirbt dafür, mit nur einem einzigen Projekt, und zwar dem
 Bewerberportal des M, zu beginnen. Es wird jedoch aus verschiedenen Gründen
 empfohlen, zwei Projekte anzugehen: Das eine zentrale Projekt zu identifizieren,
 scheint nicht notwendig, zumal der Beginn nicht zeitgleich _erfolgenmuss. Ob das
 Bewerberportal des M dann das ideale Projekt wäre, i_stfraglich. Zudem bliebe
 das Verfolgen eines einzigen Projektes hinter der bereits jetzt bestehenden
 Erwartungshaltung im politischen Raum zurück, und schließlich spricht viel dafür,
 sowohl einem A- als auch einem B-geführten Haus jeweils ein Projekt zu
 ermöglichen.




 B. Skizzierung des Bedarfs
 Im Zuge der immensen Digitalisierungsanstrengungen des Bundes fordern die
 Ressorts schon lange „schlanke" und agile Möglichkeiten für die Entwicklung
· von Softwarelösungen ein. Dies gilt sowohl für den nach außen gerichteten Teil
 ~es eGovernmentals auch für_digitale Lösungen für die Bundesverwaltung selbst.
 Auch der Bedarf, bereits bestehende Lösungen nutzerfreundlich zu verbessern, ist
 hoch. Die Einheit soll daher fähig sein, in kürzester Zeit in Abkehr von der
 „Wasserfallmethode" ein einfaches Produkt mit Basisfunktionalitäten (,,Minimum
 Viable Product [MVP]") agil zu entwickeln und iterativ nutzerorientiert auszubauen.
 Unmittelbar mit dem Ziel einer schnellen und agilen Entwicklung im
 Zusammenhang steht die Notwendigkeit eines einfachen Zugangs für den
 Bund. Daher sollen alle Bundesministerien und BKAmt mit dem DTT arbeiten
 können.
41

-3-

Bestehende interne Möglichkeiten können aktuell diesen Bedarf neben der
prioritären Konsolidierung der Bundes-IT nicht decken. Rahmenverträge mit
externen Dienstleistern gewährleisten oft nicht den dringend notwendigen Auf- und
Ausbau von Kompetenzen in den Fachabteilungen zur Entwicklung von -
nutzerzentrierten, digitalen Verwaltungslösungen. Mit ·dem DTT können in der
Verwaltung dauerhaft erforderliche Design- und Entwicklung-skompetenzen
aufgebaut und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern reduziert werden. Im
weiteren werden im Rahmen der Möglichkeiten des DTT durch die
Zusammenarbeit Synergieeffekte erzielt.


Den Erfolg des Arbeitsmodells von 4G, da_sder Nukleus für den Aufbau des DTT
sein soll, zeigt exemplarisch das Projekt eRechnung. Durch agiles Arbeiten wird
zunächst auf ein einfaches Produkt (MVP) zugearbeitet, das kontinuierlich mit
Nutzern getestet und iterativ weiterentwickelt wird. Dabei wird durch die
Einbindung der Fachbereiche sichergestellt, dass nachhaltig Kompetenzen in den
Fachabteilungen aufgebaut werden. Die Nutzeroberfläche der Zentralen
Rechnungseingangsplattform    des Bundes wurde so derart nutzerzentriert
optimiert, dass die durchs·chnittliche Eingabedauer von 28 Minuten auf 5 Minuten
je Rechnung gesenkt wurde. Eine Einrichtung, die derartiges dauerhaft für die
Bundesverwaltung und gemeinsam mit ihr leisten kann, hat das Potenzial eine
flexible und dynamische Ergänzung zur IT.:.Leistungserbringung in der
Bundesverwa_ltung zu werden und ist daher im vitalen Bundesinteresse (vgl. § 65
Abs. 1 Nr. 1 BHO). Denn nur so kann sichergestellt werden, dass
   •   unter Einbeziehung der Fachabteilungen IT-Lösungen für die bekannten
       Bedarfe entstehen
   •   diese Lösungen am Ende wirklich bedarfsgerecht sind, da sie mit den
       Nutzern entwickeltwerden
   •   die notwendigen Kompetenzen sich nachhaltig in der Bundesverwaltung
       verankern und nicht mit dem Auft~agnehmer/Dienstleister nach Beendigung
       des Auftrags die Verwaltung wieder verlassen
   •   der notwendige kulturelle Wandel und Kompetenzaufbau in den
       Fachabteilungen der. Bundesministerien vorangetrieben wird
   •   Abhängigkeiten zu externen IT-Dienstleistern und hohe Lizenzkosten für
       proprietäre Lösungen verringert werden.


Das Bundeskanzleramt muss im Rahmen der Governance-Struktur des DTT
sicherstellen, dass bei zunächst beschränkten Kapazitäten diejenigen Projekte
-prio~itärzum Zuge kommen, die wesentlichen Einfluss auf die prioritären
42

-4-

 Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung haben (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 BHO).
 In diesem Punkt gibt es eine Abweichung von den Vorstellungen des Digitalrats,
aus dessen Sicht das -OTT selbst absolute Entscheidungsautonomie haben sollte.
 Nach Rücksprache mit dem Digitalrat (Frau Kaiser) geht es diesem allerdings vor
allem darum, dass die Arbeit des DTT nicht durch Mikromanagement-Ansprüche
. einer wie auch immer gearteten Hierarchie verlangsamt werden darf. Dieses Ziel
verdient ungeteilte Zustimmung.


 Bei der Auswahl der geeigneten Projekte wird darauf zu achten sein, dass diese
einerseits einen Schwerpunkt in den Kernkompetenzen des DTT haben
 (insbesondere: besonders hoher Bedarf vor allem im Bereich Nutzerfreundlichkeit,
gemeinsame Entwicklung mit den Fachabteilungen einschließlich deren
Verfügbarkeit, idealerweise Erzielung einer großen Wirkung außerhalb der
 Bundesverwaltung bei zugleich geeignetem Projektumfang), möglichst viele
Anwender erreichen, eine Skalierungsfähigkeit auf alle Bundesressorts oder .gar
 Bundesbehörden besitzen Und zugleich dem Umfang nach klein genug sind, um
 mit den zunächst noch relativ eingeschränkten Kapazitäten zum Erfolg geführt zu
werden. Schließlich dürfen die Projekte, soweit sie den verwaltungsinternen
 Bereich betreffen, natürlich nicht den Bemühungen der IT-Konsolidierung
zuwiderlaufen. Geeignet scheinen insoweit daher insbesondere Vorhaben, deren
derzeitige geringere Priorisierung nach dem IT-Rats-Beschluss vom 17.6.2019
dazu führt, dass einzelne Häuser sich einer Maßnahme - selbständig - annehmen
und dann aber für alle - umsetzen können (B/C Maßnahmen). Konkret erscheint
im verwaltungsinternen Bereich Folgendes als möglich:

➔      Bei bereits im Rahmen der Konsolidierung umgesetzten oder als Prio A

       eingestuften Projekten: Frontend-Optimierung unter dem Gesichtspunkt
       Nutzerfreundlichkeit
~      Bei Prio B/C: auch „Übernahme" darüber hinaus, aber nur nach Maßgabe
       vorheriger Abstimmung mit der Konsolidierung/den
     _ Maßnahmenverantwortlichen
~      Projekte außerhalb der Konsolidierung und/oder „Innovationen": kein_e
       Einschränkungen
43

- 5-

    -   Unklar:
    -   SOFORT: ggf. Mitbestimmung bei Projektauswahl/Auswahlkriterien durch
        einen Beirat o.ä.?
    -   2020: Fokussierung des Angebots eines DTT (z.B. vorerst kein Betrieb (->
        ITZBund?), Bereitstellen von Infrastruktur, Einbindung von Startups, etc.)
    -   2020: Zu berücksichtigende Abhängigkeiten zu bestehender IT-Landschaft
        und Strategien (z.B. IT-Rat, ITZBund, Bundesdruckerei, eGovernment-
        Agentur, OZG-Umsetzung, IT-Planungsrat, FITKO)
    -   2020: Sollten 'Ergebnisse des DTT stets Open Source zur Verfügung stehen?
        Vor- und Nachteile sind gegeneinander abzuwägen.




C. Rechtsform/Beteiligung
Es soll für DTT die Rechtsform einer GmbH mit mindestens mehrheitlicher
Bundesbeteiligung gewählt werden. Da für diese Rechtsformwahl höhere
Flexibilität und größere Handlungsspielräume maßgebend sind, dürfen diese nicht
durch eine Überlagerung mit öffentlichen Regularien ad absurdum geführt werden.
Die gewählte Form und Struktur sollte ein Minimum an Bürokratie und ein
Maximum an Flexibililät gewährleisten. Insbesondere sollte dem DTT im Bereich
Personalplanung eine flexible Stellenplanung, Angebot von flexiblen
Arbeitsmodellen, Einrichtung von Fachkarrieren und marktgerechte Vergütung
ermöglicht werden (insb. keine Geltung TVöD). Dies wird entscheidend für die
erfolgreiche Rekrutierung und Bindung diverser Teams, ggf auch unabhä_ngigvom
Vorliegen bestimmter Formalabschlüsse, sein.


Die GmbH ist mit Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister oder
Einstieg in eine bestehende UG/GmbH rein rechtlich relativ schnell ünd
unkompliziert zu realisieren. In der Rechtsform der GmbH wäre nach § 13 Abs. 2
GmbHG die Haftung des Bundes auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und
damit auch die Voraussetzung von § 65 Abs .. 1 Nr. 2 BHO erfüllt.


Die GmbH muss lnhouse-fähig ausge~taltet werden, um sie schnell und ohne
vorheriges Vergabeverfahren beauftragen zu können. Dafür ist entscheidend,
dass dem Bund nach einer Gesamtbetrachtung der im Gesellschaftsvertrag
vereinbarten Rechte und Pflichten eine beherrschende Stellung als Gesellschafter
. zukommt-(z.B. mind. 51% Anteile) und mindestens 80% der Umsätze der GmbH
mit dem Bund erwirtschaftet werden. Die lnhouse-Fähigkeit ist jährlich durch eine
44

-6-

Wirtschaftsprüfung zu testieren und wird durch den staatlichen Gesellschafter
bestätigt.


Der Bund sollte bei der 4G UG als Mehrheitsgesellschafter einsteigen: 4G existiert
derzeit in der Rechtsform einer UG in Gründung (€ 5.000 Gesellschaftskapital,
getragen von den drei gründenden Privatpersonen). Bei der UG handelt es sich
um eine Unterform der GmbH, unterschiedlich ist das eingesetzte Stammkapital.
Durch eine Aufstockung des Stammkapitals auf€ 25.000 wandelt sich die UG
automatisch in eine GmbH. Die bisherigen Gesellschafter wären grundsätzlich
bereit, über einen Einstieg des Bundes, gegebenenfalls a~ch eine Veräußerung
ihrer Gesellschafteranteile, in die bestehende UG zu verhandeln. Es erscheint
jedoch als sinnvoll,· die bisherigen Gesellschafter in der Stellung von
Mitgesellschaftern zu belassen. Der bisherige Erfolg von 4G steht im engen
Zusammenhang mit deren persönlichen Engagement, dem von ihnen
geschaffenen Netzwerk und dem persönlichen Fachwissen der drei betroffenen
Personen. Es erscheint daher als sinnvoll, jedenfalls •in den ersten Jahren der
Tätigkeit des DTT die bisherigen Gesellschafter nicht nur im Rahmen eines
Angestelltenverhältnisses in der GmbH zu behalten, sondern sie weiter im
Rahmen ihrer originären Mitverantwortung als Gesellschafter zu behalten. Durch
eine Mehrheitsbeteiligung des Bundes ist hinreichend gewährleistet, dass der
BUnd die Möglichkeit erhält, die Geschicke des DTT zu steuern und die
Priorisierung der Arbeit im Sinne der Schwerpunktvorhaben im Bereich
Digitalisierung zu gewährleisten. Für den Fall einer späteren Veräußerung ihrer
Anteile sollte im Gesellschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht für den Bund festgelegt
werden.




Unklar:      ,
   -   SOFORT: Gesellschafterstruktur, Stimmrechte, Zustimmungspflichtige
       Geschäfte, Aufsichtsrat/Beirat zur Ausübung von Überwachungspflichten
       etc. (zu regeln in Gesellschaftsvertrag)
   -   SOFORT: Inanspruchnahme externer Unterstützung (Rechtsberatung, PD)
   -   SOFORT: Notwendiger Umfang der Berichts- und Reportingpflichten (z.B.
       § 65 BHO Reporting wie große KapGes .., Public Corporate Governance
       Kodex)
   -   SOFORT: Einschränkungen durch Bundesbeteiligung (z.B.
       Besserstellungsverbot, Vergaberichtlinien, etc.) ·
   -   SOFORT: Dauerhafte Einbeziehung BMF / BMI notwendig?
45

-7-

D. Geschäftsmodell und Finanzierung
Nach dem Einstieg des Bundes in die (künftige) GmbH sollten die Aktivitäten um
einen neuen Geschäftsbereich, das Digitale Transformations-Team DTT,
erweitert werden. Mit der Anschubfinanzierung so.llten in diesem Geschäftsberei~h
im Pilotjahr 2020 sowohl die Aufbauarbeit für das DTT (z.B.
Rekrutierungsprozesse, Aufbau Freelancer-Pool, Aufbau Entwicklungsumgebung)
als auch ein erstes Produkt-Team mit etwa 10-12 MA aufgebaut werden. Das geht
zwar über die vom Digitalrat empfohlene Zahl von nur 5-7 MA hinaus, jedoch geht
dieser ja auch nicht von zwei, sondern nur von einem einzigen Projekt aus. Die
vom Parlament gewährte Ahschubfinarizierung reicht, um das abzudecken. und
den Overhead der GmbH entsprechend zu stärken (z.B. im Bereich Finanzen,
Bilanzierung, Recht).


Zur Finanzierung des DTT sollte zumindest für die ersten ca. 3 Jahre eine zentrale
Basisfinanzierung durch den Etat des Bundeskanzleramts bereitgestellt werden.
So kann sichergestellt werden, dass das DTT in der Anfangsphase schnell und
dauerhaft betriebsfähig ist und eine gewisse Unabhängigkeit von der Auftragslage
und individuellen Bedarfen der Ressorts behält. Die Erfahrung anderer Länder
zeigt, dass mit erfolgsentscheidend für Digital-Teams ist, dass proaktiv die
Projekte ausgewählt werden, die prioritär zu den Digitalisierungsbestrebungen_ der
Verwaltung beitragen, durch Open Source Entwicklung Standardisierung erhöhen
und Interoperabilität gewährleisten.


Zusätzlich zu dieser Basisfinanzierung sollen die Ressorts Entwicklungsleistungen
des DTT gegen Entgelt in Anspruch nehmen können und dadurch Umsätze in
Gestalt von Einnahmen für erbrachte Dienstleistungen generiert werden. Über
diese Einnahmen ist eine bedarfsgerechte Skalierurig des DTT möglich. DTT soll
sich perspektivisch selbsttragend finanzieren über Vergütungen für gegenüber
dem Bund erbrachte Leistungen. Schon jetzt gibt es mit dem AA ein erstes
Ressort, das definitiv ein Projekt mit DTT machen möchte und dafür bereit und in
der Lage ist, eine Summe iHv ca. € 450.000 aufzubringen. Auch das ITZBund
könnte das DTT beauftragen.
46

-8-

Für 2020 ist der Aufbau eines Initial-Teams als DTT geplant. Es wird damit
gerechnet, dass ab März bis zu 5 Personen im DTT arbeiten könnten, bis Ende
2020 könnte ein_Aufwuchs bis zu 10-12 Personen möglich sein.


                           Geplantes Organigramm (künftige) GmbH




                                 - -
                                                                            Legende:Finanzierungder Stellen
                                       Geschäftsführung (2)
                                                                                  Zuwendung .EP06
                                                                                  Geplante Beteiligung




                                                                    Digital Transformation Team
 Programme (4,5)
                                                                    (ca. 10-12)


     Tech4Germany (2,5)            Zentrales (4)                        Produkt-Team 1 (4-6)
     -   Programmleitung           -    Marketing,                           Product Management
     -   Programmmanager                Kommunikation, PR               -    Engineering
     -   Tech Lead (0,5)           -    Buchhaltung & Controlling       -    User Research & Design
                                   -    Büro & Verwaltung               -    Ggf. Analytics
     Work4Germany (2)              -    Finanzen & Recht
     -   Programmleitung                                                Produkt-Team 2 (4-6)
     -   Programmmanager                                                -    Product Management
                                                                        -    Engineering
                                                                        -    User Research & Design
                                                                        -    Ggf. Analytics




Im Geschäftsbereich DTT für Software Entwicklung wird eih interdisziplinäres
Team unter Führung des Head of Product / Chief Product Officer aufgebaut.
Vorgesehene Profile· sind (aktuell nur Schätzung, am Bedarf der Pilotprojekte
auszurichten):
            o    Produkt Manager: 2
            o    Entwickler: 5-6
            o    (UX-/Ul-)Designer: 2-3
            o    ProducU Data Analyst: 1


Im Geschäftsbereich Programme (finanziert über Zuwendung (Projektförderung)
aus Einzelplan 06 des BMI) sind außerdem 4,5 Personen als Programmleitung
und -team angestellt.
Neben den beiden Geschäftsbereichen ~argen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zentral
insbesondere in den Bereichen Kommunikation und PR, Finanzen und Controlling
und Recht für ·einen reibungslosen Ablauf der Projekte und ordnungsgemäßes
Reporting. Trotz dieses zentralen Anliegens, _dem DTT eine größtmögliche
„Schlankheit" zu erhalten und zu Beginn nur punktuell benötigte Kompetenzen von
47

Zur nächsten Seite