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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übernahme der „4Germany UG“ durch die Bundesrepublik Deutschland

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Von:                               Peters, Angela -im Auftrag von vzal6
Gesendet:                          Dienstag, 24. März 2020 10:20
An:                                Plate, Tobias
Ce:                                ref623; StM-Dig-Vorlage; VZ-StMBaer; StM-BL; 9162; Kartzmareck, Lisa
Betreff:                           WG: AL-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
Anlagen:                           Anhang6_1ntDigital Service Units.docx; 200319 Anschreiben 65 BHO.docx; 200320 Antrag
                                   Master konsolidiert.docx; Anhang2_Rechtsformve'rgleich.docx; Anhang3
                                   _Gesellschaftsvertrag.docx; Anhang4_ 4Germany.docx; Finanzplan_DTT_final.xlsx;200319
                                   Gründung DTT_Antragsunterlagen nach Hausabstimmung.DOC

Priorität:                         Hoch



Lieber Herr Plate,

anbei die gezeichnete Vorlage von Frau Christiansen mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 este Grüße

Angela Peters
Bundeskanzleramt
Büro Eva Christiansen
Leiterin der Abteilung 6 „Politische Planung,
Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung"
Medienberaterin der Bundeskanzlerin


Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.: 030 18 400 2044
Fax: 030 18 400 1836
E-Mail: vzal6@bk.bund.de



Von: Müller, Jürgen
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 10:09
An: vzal6
Ce: ref623; Kartzmareck, Lisa
Betreff: WG: AL-Vorlage zum Antrag nach§ 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
 riorität: Hoch

Liebe Kolleginnen,

mit der Bitte um

1. Zeichnung durch Alin 6

Vielen Dank.

Jürgen Müller


Von: Plate, Tobias
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 09-:59
An: Müller, Jürgen <Juergen.Mueller@bk.bund.de>
Ce: Kartzmareck, Lisa <Lisa.Kartzmareck@bk.bund.de>; ref623 <ref623@bk.bund.de>; vzal6 <vzal6@bk.bund.de>
Betreff: AL-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT

Lieber Jürgen,
1

anliegend übersende ich den Vorgang nochmal mit - wie von AL'n 6 erbeten - angepasster Begleitvorlage mdB um
Billigung und Weiterleitung an VZ AL'n 6. Danke

Tobias


Von: Plate, Tobias
Gesendet: Freitag, 2_0.März 2020 20:20
An: Müller, Jürgen <Juergen.Mueller@bk.bund.de>
Ce:Kartzmareck, Lisa <Lisa.Kartzmareck@bk.bund.de>; ref623 <ref623@bk.bund.de>
Betreff: ChefBK-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT

Lieber Jürgen,

anliegend übersende ich die ChefBK-Vorlage zum im Betreff genannten Thema mit der Bittte um Billigung und
Weiterleitung an AL'n 6.                                                          ·

Danke

Tobias


Dr. Tobias Plate, LL.M.

Leiter Referat 623 Digitaler Staat
Bündeskanzleramt
Dienstsitz: Dorotheenstr. 84
10117 Berlin .
Tel.: +49 30 18 400 2723
Mobil: +49 170 5533438
Email: tobias.plate@bk.bund.de




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2

Liquiditätsbetrachtung

Geschäftstätigkeit
                         (Jahre 1-5)

                           Abflüsse              Gesamt                                  -
                                                                                               ~~


                                                                                             2.572.483 € •
                                                                                                                "<.._:,.•--"I             t:iiM              ....-~··
                                                                                                               1.412.1n € - 12.103.261 € - 15.456.-343€ - 15.965.027€
                                                                                                                                                                                    ., ..           ~-          Kommentar

                                                 Materialaufwand                               550.624€    -   1.740.907€           -    2.592.456€    -    3.460.579     € - 3.574.580€
                                                 Personalaufwand Services und Overhead       1.114.850€    -   4.461.662 €          -    7.426.836 €   -    9. 777.330    € - 10.134.597 €
                                                 Personalaufwand Program.me                    586.710€    -     571.950€           -      959.400 €   -       959.400    € -    959.400€
                                                 Betriebsaufwand                               320.299€    -     637.658€           -    1.124.568€    -    1.259.033     € - 1.296.450€

                           Zuflüsse              Cash Conversion70%                           563.822€         4.033.495€                9.835.517€        14.473.678 €           16.665.656 €      4.999.697€ Annahme: 70% Zahlungseingang im Erstellungsjahr, restl. 30% im Folgejahr
                                                 Cash Conversion 100%                          805.460€        5.416.939€               11.729.193€        15.649.885 €           17.100.986€
                                                 Zuwendungen                                 1.100.000€                  €                         €                    - €                     €               laufendes Programm 4Germany, Zuwendungen BAMF (2020)

                           Zwischensumme (70%)                                           -    908.661 € •      3.378.682 € • 2.261.744 € •                    982.665€              100.629€

Finanzierungstätigkeit     Abflüsse              Sonst. Anlage                                134.865€                          € -       105.705€                        €                     €               Mietkaution

                           Zuflüsse              Eigenkapitalzufluss Bund                    1.925.000€        3.000.000€                4.600.000€                       €                     €                Zuweisungen aus Bundeshaushalt
                                                 Sonstige Zuschüsse                                -  €                         €              -   €                      €                 -   €

                            Zwischensumme                                                    1.190.135€        3.000.000€                4.494.295€                       €                     €

Investitionstätigkeit      Abflüsse              Sachinvestitionen                       -     168.000 € -       277.000 € -              454.000€     -      580.000€        -     594.000€

                            Zuflüsse             Desinvestition                                        €                        €                  €                      €                     €

                            Zwischensumme                                                -     168.000€ -         217.000€ •              454.000€ •          580.000€ •            594.000€

Liquidität(Zahlungseingang70%)                                                                713.474€                57.792€            1.830.343€           267.678€              374.307€
Liouidität /Zahlunaselnoana 100%)                                                              144.888€          582.873€                4.249.101 €        3.862.644€             4.404.603€

KapitalzuflussBund
                            Liquiditätsbedarf                                            -   1.211.526€    -   4.867.208€           -    7.694.657€    -    9.257.322€ -           9.150.693€                   Ohne Eigenkapitalzufluss Bund
                                                                                                                                                              maxi
                            Planungsszenario1                                                1.925.000€        3.000.000€                4.600.000€                - €                      -   €
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Bundeskanzleramt



           Bundeskanzleramt,
                         11012Berlin
                                                                              Dr. Tobias Plate
           Bundesministerium der Finanzen                                     Ref623"DigitalerStaat"
           Herr Franz Schiffl
           Wilhelmstr. 97
           10117 Berlin                                                     Willy-Brandt-Straße
                                                                  HAUSANSCHRIFT              1, 10557Berlin
                                                                              11012Berlin
                                                                   POSTANSCHRIFT

                                                                           TEL+49(0)30 18400-2723
                                                                             +49(0) 1705533438
                                                                         MOBIL
                                                                         E-MAILTobias.Piate@bk.bund.de




BETREFF:   Gründung eines „Digital Transformation                             Berlin,20..März2020
           Teams" im Geschäftsbereich des
           ~undeskanzleramtes in privatrechtlicher
           Form


           Hier: Bitte um Erteilung der Einwilligung nach § 65 Abs. 2 S. 1 BHO


           Sehr geehrter Herr Schiff!,
           sehr geehrte Damen und Herren,


           zunächst möchte ich mich für die Gelegenheit bedanken, Ihnen und Ihren Kolleginnen und
           Kollegen unser Vorhaben am 21. Februar 2020 einmal im Zusammenhang vorzustellen.


           Seit gut einem Jahr ist das Bundeskanzleramt der Auffassung, dass es der Gründung
           einer spezialisierten Einheit bedarf, die die digitale Transformation der Bundesverwaltung
           insbesondere mit Blick auf Softwareentwicklung   unterstützt. Vergleichbare Einheiten
           wurden in einigen anderen OECD-Staaten in den letzten zehn Jahren bereits erfolgreich
           umgesetzt (u. a. Großbritannien, Frankreich, Italien, USA, Kanada). Dementsprechend
           war die Gründung einer vergleichbaren Einheit auch eine der ersten Empfehlungen, die
           der Digitalrat an die Bundesregierung gerichtet hat.


           Das Bundeskanzleramt ist zu der Überzeugung gelangt, dass die ursprünglich
           studentische Initiative „Tech4Germany" ein geeigneter Nukleus zum Aufbau einer solchen
           Einheit ist. Sie soll in Bundeshand übernommen werden und ganzjährig für die
           Bundesverwaltung mit festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten.
4

sE1rE2voN4   Seit dem Jahr 2018 rekrutiert Tech4Germany Studierende, Doktoranden und Young
             Professionals mit Erfahrung in Design, Softwareentwicklung oder Produkt-Management
             (sogenannte „Fellows"), um in interdisziplinären Teams von drei •bis fünf Personen in
             einem Zeitraum von zehn Wochen an Digitalisierungsprojekten für und mit einer Behörde
             oder einem Ministerium zu arbeiten. Während des Fellowships entwickeln die Fellows
             zusammen mit Beamtinnen und Beamte~ in einem Co-Working-Space nutzerzentrierte
             Lösungen mittels Kreativitätstechniken, wie „Design Thinking" und innovativen
             Technologien. Ziel ist stetsdie „digitale Befähigung", d. h. der Aufbau von Kompetenzen
             und Wissen zur anschließenden Implementierung durch die Verwaltung. Dazu wird am
             Ende des Fellowships ein entwickelter Programmiercode mit einer Dokumentation
             übergeben, auf dessen aasis die Behörde die Lösung weiterführen kann. Das Fellowship
             bietet umworbenen Nachwuchskräften die Möglichkeit, positive Erfahrungen mit der Arbeit
             im öffentlichen Dienst zu sammeln und Kontakte in die Verwaltung zu knüpfen. Für die
             Verwaltung bietet das Programm eine Plattform, innovative .Arbeitskultur zu testen, in
             kürzester ,?eit qualitativ hochwertige Produkte zu entwickeln sowie ein besseres
             Verständnis für die Arbeitsvorstellungen und Ansprüche von IT-Nachwuchskräften zu
             gewinnen. Weil Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte aktiv an den Projekten
             mitarbeiten, machen sie sich mit innovativen Arbeitsweisen vertraut und bauen digitale
             Kompetenzen auf. Hierdurch entsteht ein verwaltungsinternes Netz von Multiplikatoren.


             Das Bundeskanzleramt will auf diesem Programm aufbauen und eine Einrichtung
             schaffen, die· die digitale Transformation der Bundesverwaltung dauerhaft unterstützt - ein
             so genanntes „Digital Transformation Team (DTT}". Dabei tritt neben die zehnwöchigen
             Fellowships eine aufzubauende Serviceeinheit, die als flexibel einsetzbarer lnhouse-
             Entwickler „vom Bund für den Bund" agile, nutzerorientierte und vor allem kollaborativ
             Software realisiert. Die Vergütung erfolgt dabei durch den bestellenden Kunden auf Basis
             marktorientierter Tagessätze.


             Die in der Hand von drei ·Privatpersonen befindlichen Anteile der 4Germany UG werden
             durch die Bundesrepublik Deutschland übernommen und auf das notwendige
             Stammkapital einer GmbH aufgestockt, so dass die Bundesrepublik Deutschland,
             vertreten dürch das Bundeskanzleramt, Alleingesellschafterin der neuen GmbH sein wird.


             Die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Nr. 1-4 BHO sind erfüllt. Das Bundeskanzleramt
             bittet daher das Bundesministerium der Finanzen um die Erteilung der nach § 65 Abs. 2
             S. 1 BHO erforderlichen Einwilligung, so dass die Gründung der GmbH möglichst im Mai
             2020erfolgen kann.
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sE1TE3VON4   Das in§ 65 Abs. 1 Nr. 1 BHO geforderte Bundesinteresse und die Wirtschaftlichkeit
             wurden anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung riach § 7 BHO geprüft.
             Insbesondere ist eine Übernahme der 4Germany UG und Weiterführung als
             privatrechtliches Unternehmen in Bundeshand erforderlich, da sich der angestrebte
             Zweck auf andere Weise nicht besser oder wirtschaftlicher erreichen lässt. Eine vertiefte
             Analyse möglicher Rechtsformen hat die GmbH als am besten geeignete identifiziert.


             Das Bundesinteresse besteht im Wesentlichen darin, im Interesse der
             Digitalisierungsbestrebungen des Bundes die digitale Transformation der Verwaltung
             voranzubringen, indem das DTT
                •   ein flexibles, d_ynamisches und hierarchiearmes Arbeitsumfeld schafft, mit dem es
                    wirksamer als bisher gelingt, die besonders begehrten Digital-Fachkräfte zu
                    gewinnen, die für die benötigten „state of the art"-Lösungen auch in der
                    Verwaltung dringend erforderlich sind und diese Kräfte so nah wie nioglich an die
                    Verwaltung heranzuholen,
                •   durch die Bundesrepublik als Alleingesellschafterin die Überwachung, Steuerung
                    und strategische Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten des DTT im
                    Einklang mit der IT-Strategie des Bundes sicherstellt,
                •   durch gemeinschaftliche Entwicklung von Software ·zusammen mit den
                    Fachbereichen bisher in der Bundesverwaltung nicht hinreichend vorhandene
                    Kompetenzen auch dort nachhaltiger verankert,
                •   dadurch den notwendigen kultur~llen Wandel und Kompetenzaufbau in den
                    Fachabteilungen der B~.mdesbehördenvorantreibt,
                •   dadurch erreicht, dass diese Kompetenzen nicht mit dem
                    Auftragnehmer/Dienstleister nach Beendigung des Auftrags die Verwaltung wieder
                    verlassen und so Abhängigkeiten zu externen IT-Dienstleistern und hohe
                    Lizenzkosten für proprietäre_Lösungen entstehen und
                •   durch.die enge Einbindung der Fachabteilungen Lösungen produziert, die wirklich
                    bedarfsgerecht sind, da sie entlang der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer
                    entwickelt und getestet werden.


             Die Voraussetzung des § 65 Abs. 1 Nr. 2 BHO zur Begrenzung der
             Einzahlungsverpflichtung ist erfüllt, da sich die Gesell~chaft perspektivisch wirtschaftlich
             selbst tragen soll. Die Einzahlungen des Bundes in die Gesellschaft sollen plangemäß im
             Jahr 2020 1.925.000,- EURO.und im Jahr 2021 3.000.000,- EURO umfassen. Darüber
             hinaus werden weitere nach2022 weitere 4.600.000,- EURO benötigt. Die Gesamtsumme
             genügt laut Wirtschaftsplan, um in den ersten fünf Geschäftsjahren anfallende
             Gründungskosten, Investitionen und zu erwartende initiale Verluste aus Geschäftsbetrieb
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sE1TE4VON4   sowie die Liquidität sicherzustellen. Darüber hinaus sollen keine weiteren
             Einzahlungsverpflichtungen   des Gesellschafters bestehen. Sollte die GmbH mit Ablauf
             des sechsten Geschäftsjahres nicht profitabel arbeiten, so wird sie liquidiert.


             Die Voraussetzung zur Sicherstellung des angemessenen Einflusses des Bundes (§ 65
             Abs. 1 Nr. 3 BHO) ist erfüllt, und zwar durch die Stellung des Bundes als
             Alleingesellschafter und die Einrichtung eines Aufsichtsrates als Überwachurigsorgan. Die
             entsprechenden Regelungen im Sat:2ungsentwurf der neuen GmbH entsprechen § 65
             Abs. 1 Nr. 4 BHO und den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des
             Bundes (PCGK).


             Zugleich beantrage ich - ebenfalls mit diesem Schreiben_- die Entsperrung der für das
             Jahr 2020 bereitgestellten Haushaltsmittel.


             § 9 BHO wurde beachtet.


             Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
             Vielen Dank ·im Voraus.


             Mit freundlichen Grüßen




             Dr. Tobias Plate
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Referat 623                                                      24.03.2020
 623 _: 14701 Ei 001 (004)
 MR Dr. Plate                                                     Hausruf: 2723

 Über
 Herrn Gruppenleiter 62 JM 24.3.


 Frau Abteilungsleiterin 6 EC 24.03.
 Kopie (elektronisch): Büro StM Dr. Hoppenstedt; Büro StM'in Bär


· Betr.:   Zustimmung BMF zur Gründung eines „Digital Transformation Teams
           (DTT)"

 Anl.:     Antrag nach §"65 Abs. 2 BHO nebst Anlagen



 Die Referate 111, 112, 114, 115, 131,433, 611, 621 und 624 haben
 mitgezeich net.

 1. Votum
      Billigung der Antragsunterlagen sowie des geplanten weiteren Vorgehens


 II. Sachverhalt
      Referat 623 hat mit Unterstützung der PD die Unterlagen für den an BMF zu
      richtenden ~ntrag nach § 65 Abs. 2 BHO erarbeitet und verfolgt den nac.h
      derzeitigem Stand realistisch erscheinenden folgenden Zeitplan:

                24.03.:             Übersendung der Antragsunterlagen an BMF auf
                                    Refl-Ebene einschließlich Antrag auf
                                    Entsperrung der HH-Mittel
                6 Wochen:           Prüfung durch BMF
                Mai:                Eintragung GmbH beim Notar, Bestellung
                                   Geschäftsführer und Aufsichtsrat, Beginn von
                                    Rekrutierungsmaßnahmen
                01.07.:            Aufnahme des Arbeitsbetriebs durch DTT
      Die Antragsunterlagen stellen detailliert dar, warum es aus fachlicher Sicht der
      Gründung eines DTT bedarf, warum dies in privatrechtlicher Rechtsform
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    geschehen sollte und wie die genaue Wirtschafts- und Finanzplanung sich mit
    Blick auf das Ziel gestaltet, dass das DTT sich mittelfristig selbst tragen soll.


III. Bewertung
    Der Zeitplan ist ambitioniert. Insbesondere die Prüfdauer durch BMF ist
    schwer zu schätzen. Sie lieg~ bei GmbH-Gründungen nach unseren
    Erkenntnissen zwischen 6 Wochen und 6 Monaten. Sobald der Antrag im BMF
    vorliegt, kann ein regelmäßiges informelles Nachfragen nach dem Sachstand
    auf Ministerebene hilfreich sein, um die Prüfung zu beschleunigen.


    Der Kabihettbeschluss zu den Eckwerten 2021 sieht für die DTT im Jahr 2021
    3,0 Mio. € vor. In der Finanzplanung bis 2024 sind darüber hinaus keine Mittel
    vorgesehen. BKAmthatte bei BMF insgesamt 7,6 Mio.€ bis 2024 beantragt.
    Dies wurde von BMF zunächst zurückgestellt mit Blick auf die ausstehende
    Gründung und den Start der GmbH.
    Die bestehende Differenz von 4,6 Mio. € könnte BMF dazu veranlassen, die
    Wirtschaftlichkeit der GmbH-Gründung in Zweifel zu ziehen, weil die
    Anschubphase bis 2024, jedenfalls nach heutigem Stand, nicht ausfinanziert
    ist.


    Es wäre daher aus hiesiger Sicht notwendig, diese Frage auf Ebene ChefBK
    mit BMF aufzunehmen. Die Finanzplanung bis 2024 sollte vorsehen, die
    fehlenden 4,6 Mio.€ möglichst bereits für 2022 vorzusehen.




Dr. Plate (elektr. gez.)
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Antrag auf Gründung einer bundeseige-
  nen Gesellschaft gemäß § 65 BHO
(,,Digital Transformation Team" - DTT)




       Bundeskanzleramt




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