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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übernahme der „4Germany UG“ durch die Bundesrepublik Deutschland“
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Von: Peters, Angela -im Auftrag von vzal6
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 10:20
An: Plate, Tobias
Ce: ref623; StM-Dig-Vorlage; VZ-StMBaer; StM-BL; 9162; Kartzmareck, Lisa
Betreff: WG: AL-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
Anlagen: Anhang6_1ntDigital Service Units.docx; 200319 Anschreiben 65 BHO.docx; 200320 Antrag
Master konsolidiert.docx; Anhang2_Rechtsformve'rgleich.docx; Anhang3
_Gesellschaftsvertrag.docx; Anhang4_ 4Germany.docx; Finanzplan_DTT_final.xlsx;200319
Gründung DTT_Antragsunterlagen nach Hausabstimmung.DOC
Priorität: Hoch
Lieber Herr Plate,
anbei die gezeichnete Vorlage von Frau Christiansen mit der Bitte um weitere Veranlassung.
este Grüße
Angela Peters
Bundeskanzleramt
Büro Eva Christiansen
Leiterin der Abteilung 6 „Politische Planung,
Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung"
Medienberaterin der Bundeskanzlerin
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.: 030 18 400 2044
Fax: 030 18 400 1836
E-Mail: vzal6@bk.bund.de
Von: Müller, Jürgen
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 10:09
An: vzal6
Ce: ref623; Kartzmareck, Lisa
Betreff: WG: AL-Vorlage zum Antrag nach§ 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
riorität: Hoch
Liebe Kolleginnen,
mit der Bitte um
1. Zeichnung durch Alin 6
Vielen Dank.
Jürgen Müller
Von: Plate, Tobias
Gesendet: Dienstag, 24. März 2020 09-:59
An: Müller, Jürgen <Juergen.Mueller@bk.bund.de>
Ce: Kartzmareck, Lisa <Lisa.Kartzmareck@bk.bund.de>; ref623 <ref623@bk.bund.de>; vzal6 <vzal6@bk.bund.de>
Betreff: AL-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
Lieber Jürgen,
anliegend übersende ich den Vorgang nochmal mit - wie von AL'n 6 erbeten - angepasster Begleitvorlage mdB um
Billigung und Weiterleitung an VZ AL'n 6. Danke
Tobias
Von: Plate, Tobias
Gesendet: Freitag, 2_0.März 2020 20:20
An: Müller, Jürgen <Juergen.Mueller@bk.bund.de>
Ce:Kartzmareck, Lisa <Lisa.Kartzmareck@bk.bund.de>; ref623 <ref623@bk.bund.de>
Betreff: ChefBK-Vorlage zum Antrag nach § 65 Abs. 2 BHO an das BMF zwecks Gründung DTT
Lieber Jürgen,
anliegend übersende ich die ChefBK-Vorlage zum im Betreff genannten Thema mit der Bittte um Billigung und
Weiterleitung an AL'n 6. ·
Danke
Tobias
Dr. Tobias Plate, LL.M.
Leiter Referat 623 Digitaler Staat
Bündeskanzleramt
Dienstsitz: Dorotheenstr. 84
10117 Berlin .
Tel.: +49 30 18 400 2723
Mobil: +49 170 5533438
Email: tobias.plate@bk.bund.de
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Liquiditätsbetrachtung
Geschäftstätigkeit
(Jahre 1-5)
Abflüsse Gesamt -
~~
2.572.483 € •
"<.._:,.•--"I t:iiM ....-~··
1.412.1n € - 12.103.261 € - 15.456.-343€ - 15.965.027€
., .. ~- Kommentar
Materialaufwand 550.624€ - 1.740.907€ - 2.592.456€ - 3.460.579 € - 3.574.580€
Personalaufwand Services und Overhead 1.114.850€ - 4.461.662 € - 7.426.836 € - 9. 777.330 € - 10.134.597 €
Personalaufwand Program.me 586.710€ - 571.950€ - 959.400 € - 959.400 € - 959.400€
Betriebsaufwand 320.299€ - 637.658€ - 1.124.568€ - 1.259.033 € - 1.296.450€
Zuflüsse Cash Conversion70% 563.822€ 4.033.495€ 9.835.517€ 14.473.678 € 16.665.656 € 4.999.697€ Annahme: 70% Zahlungseingang im Erstellungsjahr, restl. 30% im Folgejahr
Cash Conversion 100% 805.460€ 5.416.939€ 11.729.193€ 15.649.885 € 17.100.986€
Zuwendungen 1.100.000€ € € - € € laufendes Programm 4Germany, Zuwendungen BAMF (2020)
Zwischensumme (70%) - 908.661 € • 3.378.682 € • 2.261.744 € • 982.665€ 100.629€
Finanzierungstätigkeit Abflüsse Sonst. Anlage 134.865€ € - 105.705€ € € Mietkaution
Zuflüsse Eigenkapitalzufluss Bund 1.925.000€ 3.000.000€ 4.600.000€ € € Zuweisungen aus Bundeshaushalt
Sonstige Zuschüsse - € € - € € - €
Zwischensumme 1.190.135€ 3.000.000€ 4.494.295€ € €
Investitionstätigkeit Abflüsse Sachinvestitionen - 168.000 € - 277.000 € - 454.000€ - 580.000€ - 594.000€
Zuflüsse Desinvestition € € € € €
Zwischensumme - 168.000€ - 217.000€ • 454.000€ • 580.000€ • 594.000€
Liquidität(Zahlungseingang70%) 713.474€ 57.792€ 1.830.343€ 267.678€ 374.307€
Liouidität /Zahlunaselnoana 100%) 144.888€ 582.873€ 4.249.101 € 3.862.644€ 4.404.603€
KapitalzuflussBund
Liquiditätsbedarf - 1.211.526€ - 4.867.208€ - 7.694.657€ - 9.257.322€ - 9.150.693€ Ohne Eigenkapitalzufluss Bund
maxi
Planungsszenario1 1.925.000€ 3.000.000€ 4.600.000€ - € - €
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt,
11012Berlin
Dr. Tobias Plate
Bundesministerium der Finanzen Ref623"DigitalerStaat"
Herr Franz Schiffl
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin Willy-Brandt-Straße
HAUSANSCHRIFT 1, 10557Berlin
11012Berlin
POSTANSCHRIFT
TEL+49(0)30 18400-2723
+49(0) 1705533438
MOBIL
E-MAILTobias.Piate@bk.bund.de
BETREFF: Gründung eines „Digital Transformation Berlin,20..März2020
Teams" im Geschäftsbereich des
~undeskanzleramtes in privatrechtlicher
Form
Hier: Bitte um Erteilung der Einwilligung nach § 65 Abs. 2 S. 1 BHO
Sehr geehrter Herr Schiff!,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich für die Gelegenheit bedanken, Ihnen und Ihren Kolleginnen und
Kollegen unser Vorhaben am 21. Februar 2020 einmal im Zusammenhang vorzustellen.
Seit gut einem Jahr ist das Bundeskanzleramt der Auffassung, dass es der Gründung
einer spezialisierten Einheit bedarf, die die digitale Transformation der Bundesverwaltung
insbesondere mit Blick auf Softwareentwicklung unterstützt. Vergleichbare Einheiten
wurden in einigen anderen OECD-Staaten in den letzten zehn Jahren bereits erfolgreich
umgesetzt (u. a. Großbritannien, Frankreich, Italien, USA, Kanada). Dementsprechend
war die Gründung einer vergleichbaren Einheit auch eine der ersten Empfehlungen, die
der Digitalrat an die Bundesregierung gerichtet hat.
Das Bundeskanzleramt ist zu der Überzeugung gelangt, dass die ursprünglich
studentische Initiative „Tech4Germany" ein geeigneter Nukleus zum Aufbau einer solchen
Einheit ist. Sie soll in Bundeshand übernommen werden und ganzjährig für die
Bundesverwaltung mit festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten.
sE1rE2voN4 Seit dem Jahr 2018 rekrutiert Tech4Germany Studierende, Doktoranden und Young
Professionals mit Erfahrung in Design, Softwareentwicklung oder Produkt-Management
(sogenannte „Fellows"), um in interdisziplinären Teams von drei •bis fünf Personen in
einem Zeitraum von zehn Wochen an Digitalisierungsprojekten für und mit einer Behörde
oder einem Ministerium zu arbeiten. Während des Fellowships entwickeln die Fellows
zusammen mit Beamtinnen und Beamte~ in einem Co-Working-Space nutzerzentrierte
Lösungen mittels Kreativitätstechniken, wie „Design Thinking" und innovativen
Technologien. Ziel ist stetsdie „digitale Befähigung", d. h. der Aufbau von Kompetenzen
und Wissen zur anschließenden Implementierung durch die Verwaltung. Dazu wird am
Ende des Fellowships ein entwickelter Programmiercode mit einer Dokumentation
übergeben, auf dessen aasis die Behörde die Lösung weiterführen kann. Das Fellowship
bietet umworbenen Nachwuchskräften die Möglichkeit, positive Erfahrungen mit der Arbeit
im öffentlichen Dienst zu sammeln und Kontakte in die Verwaltung zu knüpfen. Für die
Verwaltung bietet das Programm eine Plattform, innovative .Arbeitskultur zu testen, in
kürzester ,?eit qualitativ hochwertige Produkte zu entwickeln sowie ein besseres
Verständnis für die Arbeitsvorstellungen und Ansprüche von IT-Nachwuchskräften zu
gewinnen. Weil Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte aktiv an den Projekten
mitarbeiten, machen sie sich mit innovativen Arbeitsweisen vertraut und bauen digitale
Kompetenzen auf. Hierdurch entsteht ein verwaltungsinternes Netz von Multiplikatoren.
Das Bundeskanzleramt will auf diesem Programm aufbauen und eine Einrichtung
schaffen, die· die digitale Transformation der Bundesverwaltung dauerhaft unterstützt - ein
so genanntes „Digital Transformation Team (DTT}". Dabei tritt neben die zehnwöchigen
Fellowships eine aufzubauende Serviceeinheit, die als flexibel einsetzbarer lnhouse-
Entwickler „vom Bund für den Bund" agile, nutzerorientierte und vor allem kollaborativ
Software realisiert. Die Vergütung erfolgt dabei durch den bestellenden Kunden auf Basis
marktorientierter Tagessätze.
Die in der Hand von drei ·Privatpersonen befindlichen Anteile der 4Germany UG werden
durch die Bundesrepublik Deutschland übernommen und auf das notwendige
Stammkapital einer GmbH aufgestockt, so dass die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten dürch das Bundeskanzleramt, Alleingesellschafterin der neuen GmbH sein wird.
Die Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 Nr. 1-4 BHO sind erfüllt. Das Bundeskanzleramt
bittet daher das Bundesministerium der Finanzen um die Erteilung der nach § 65 Abs. 2
S. 1 BHO erforderlichen Einwilligung, so dass die Gründung der GmbH möglichst im Mai
2020erfolgen kann.
sE1TE3VON4 Das in§ 65 Abs. 1 Nr. 1 BHO geforderte Bundesinteresse und die Wirtschaftlichkeit
wurden anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung riach § 7 BHO geprüft.
Insbesondere ist eine Übernahme der 4Germany UG und Weiterführung als
privatrechtliches Unternehmen in Bundeshand erforderlich, da sich der angestrebte
Zweck auf andere Weise nicht besser oder wirtschaftlicher erreichen lässt. Eine vertiefte
Analyse möglicher Rechtsformen hat die GmbH als am besten geeignete identifiziert.
Das Bundesinteresse besteht im Wesentlichen darin, im Interesse der
Digitalisierungsbestrebungen des Bundes die digitale Transformation der Verwaltung
voranzubringen, indem das DTT
• ein flexibles, d_ynamisches und hierarchiearmes Arbeitsumfeld schafft, mit dem es
wirksamer als bisher gelingt, die besonders begehrten Digital-Fachkräfte zu
gewinnen, die für die benötigten „state of the art"-Lösungen auch in der
Verwaltung dringend erforderlich sind und diese Kräfte so nah wie nioglich an die
Verwaltung heranzuholen,
• durch die Bundesrepublik als Alleingesellschafterin die Überwachung, Steuerung
und strategische Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten des DTT im
Einklang mit der IT-Strategie des Bundes sicherstellt,
• durch gemeinschaftliche Entwicklung von Software ·zusammen mit den
Fachbereichen bisher in der Bundesverwaltung nicht hinreichend vorhandene
Kompetenzen auch dort nachhaltiger verankert,
• dadurch den notwendigen kultur~llen Wandel und Kompetenzaufbau in den
Fachabteilungen der B~.mdesbehördenvorantreibt,
• dadurch erreicht, dass diese Kompetenzen nicht mit dem
Auftragnehmer/Dienstleister nach Beendigung des Auftrags die Verwaltung wieder
verlassen und so Abhängigkeiten zu externen IT-Dienstleistern und hohe
Lizenzkosten für proprietäre_Lösungen entstehen und
• durch.die enge Einbindung der Fachabteilungen Lösungen produziert, die wirklich
bedarfsgerecht sind, da sie entlang der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer
entwickelt und getestet werden.
Die Voraussetzung des § 65 Abs. 1 Nr. 2 BHO zur Begrenzung der
Einzahlungsverpflichtung ist erfüllt, da sich die Gesell~chaft perspektivisch wirtschaftlich
selbst tragen soll. Die Einzahlungen des Bundes in die Gesellschaft sollen plangemäß im
Jahr 2020 1.925.000,- EURO.und im Jahr 2021 3.000.000,- EURO umfassen. Darüber
hinaus werden weitere nach2022 weitere 4.600.000,- EURO benötigt. Die Gesamtsumme
genügt laut Wirtschaftsplan, um in den ersten fünf Geschäftsjahren anfallende
Gründungskosten, Investitionen und zu erwartende initiale Verluste aus Geschäftsbetrieb
sE1TE4VON4 sowie die Liquidität sicherzustellen. Darüber hinaus sollen keine weiteren
Einzahlungsverpflichtungen des Gesellschafters bestehen. Sollte die GmbH mit Ablauf
des sechsten Geschäftsjahres nicht profitabel arbeiten, so wird sie liquidiert.
Die Voraussetzung zur Sicherstellung des angemessenen Einflusses des Bundes (§ 65
Abs. 1 Nr. 3 BHO) ist erfüllt, und zwar durch die Stellung des Bundes als
Alleingesellschafter und die Einrichtung eines Aufsichtsrates als Überwachurigsorgan. Die
entsprechenden Regelungen im Sat:2ungsentwurf der neuen GmbH entsprechen § 65
Abs. 1 Nr. 4 BHO und den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des
Bundes (PCGK).
Zugleich beantrage ich - ebenfalls mit diesem Schreiben_- die Entsperrung der für das
Jahr 2020 bereitgestellten Haushaltsmittel.
§ 9 BHO wurde beachtet.
Für Rückfragen und weitere Erläuterungen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Vielen Dank ·im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Plate
Referat 623 24.03.2020
623 _: 14701 Ei 001 (004)
MR Dr. Plate Hausruf: 2723
Über
Herrn Gruppenleiter 62 JM 24.3.
Frau Abteilungsleiterin 6 EC 24.03.
Kopie (elektronisch): Büro StM Dr. Hoppenstedt; Büro StM'in Bär
· Betr.: Zustimmung BMF zur Gründung eines „Digital Transformation Teams
(DTT)"
Anl.: Antrag nach §"65 Abs. 2 BHO nebst Anlagen
Die Referate 111, 112, 114, 115, 131,433, 611, 621 und 624 haben
mitgezeich net.
1. Votum
Billigung der Antragsunterlagen sowie des geplanten weiteren Vorgehens
II. Sachverhalt
Referat 623 hat mit Unterstützung der PD die Unterlagen für den an BMF zu
richtenden ~ntrag nach § 65 Abs. 2 BHO erarbeitet und verfolgt den nac.h
derzeitigem Stand realistisch erscheinenden folgenden Zeitplan:
24.03.: Übersendung der Antragsunterlagen an BMF auf
Refl-Ebene einschließlich Antrag auf
Entsperrung der HH-Mittel
6 Wochen: Prüfung durch BMF
Mai: Eintragung GmbH beim Notar, Bestellung
Geschäftsführer und Aufsichtsrat, Beginn von
Rekrutierungsmaßnahmen
01.07.: Aufnahme des Arbeitsbetriebs durch DTT
Die Antragsunterlagen stellen detailliert dar, warum es aus fachlicher Sicht der
Gründung eines DTT bedarf, warum dies in privatrechtlicher Rechtsform
-2-
geschehen sollte und wie die genaue Wirtschafts- und Finanzplanung sich mit
Blick auf das Ziel gestaltet, dass das DTT sich mittelfristig selbst tragen soll.
III. Bewertung
Der Zeitplan ist ambitioniert. Insbesondere die Prüfdauer durch BMF ist
schwer zu schätzen. Sie lieg~ bei GmbH-Gründungen nach unseren
Erkenntnissen zwischen 6 Wochen und 6 Monaten. Sobald der Antrag im BMF
vorliegt, kann ein regelmäßiges informelles Nachfragen nach dem Sachstand
auf Ministerebene hilfreich sein, um die Prüfung zu beschleunigen.
Der Kabihettbeschluss zu den Eckwerten 2021 sieht für die DTT im Jahr 2021
3,0 Mio. € vor. In der Finanzplanung bis 2024 sind darüber hinaus keine Mittel
vorgesehen. BKAmthatte bei BMF insgesamt 7,6 Mio.€ bis 2024 beantragt.
Dies wurde von BMF zunächst zurückgestellt mit Blick auf die ausstehende
Gründung und den Start der GmbH.
Die bestehende Differenz von 4,6 Mio. € könnte BMF dazu veranlassen, die
Wirtschaftlichkeit der GmbH-Gründung in Zweifel zu ziehen, weil die
Anschubphase bis 2024, jedenfalls nach heutigem Stand, nicht ausfinanziert
ist.
Es wäre daher aus hiesiger Sicht notwendig, diese Frage auf Ebene ChefBK
mit BMF aufzunehmen. Die Finanzplanung bis 2024 sollte vorsehen, die
fehlenden 4,6 Mio.€ möglichst bereits für 2022 vorzusehen.
Dr. Plate (elektr. gez.)
Antrag auf Gründung einer bundeseige-
nen Gesellschaft gemäß § 65 BHO
(,,Digital Transformation Team" - DTT)
Bundeskanzleramt
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