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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übernahme der „4Germany UG“ durch die Bundesrepublik Deutschland“
Ihr Telefonat mit BM Scholz
Thema: Nicht-Anwendbarkeit des sog. Besserstellungsverbots
Kontext: Gründung des Digital Transformation Team
• Das BV ist schon rechtlich beim DTT gar nicht anzuwenden, da das
DTT sich. über Entgelte finanziert, nicht über Zuwendungen. Die GmbH
hat am Markt zu bestehen und konkurriert dort auch um Personal.
• Die Idee eines zu bewilligenden Stellenplans steht der Idee dieser
GmbH und dessen Größe diametral entgegen. Ein bedarfsorientierter
Personalaufbau mit auch unterjähriger Flexibilität ist init rigider
jährlicher Stellenplanung unvereinbar.
• Das BV passt hier gar nicht, da es fü~ die in Frage kommenden Rollen
kaum echte Entsprechung im öffentlichen Dienst gibt. Sie schreiben
selbst, bei einer Bewertung wären ~ auch bei B-Besoldung - mit
Positionen in der Bundesverwaltung zu vergleichen.
• Es mag sein, dass mittlerweile Modelle existieren, nach denen
Ausnahmen für Gehaltsbänder ganzer Funktionsgruppen etabliert
wurden. Das macht aber, wie Sie in Ihrem Schreiben selbst betonen,
eine ex-ante Bewertung und Bewilligung eines Stellenplans
erforderlich. Das ist mit deri Strukturen und der vorgesehenen
Arbeitsweise des· DTT nicht vereinbar.
• Das DTT arbeitet projekt- bzw. auftragsbasiert und stellt Teams
notwendigerweise flexibel (mehrmals unterjährig) zusammen.
• Den Wirtschaftsplan bewilligt das BMF ohnehin,. er ist Teil des
Antrags, und da das DTT komplett dem Bund gehört, geht uns auch
keine Kontrolle verloren ➔ Wir wollen keine carte blanche für das
.OTT, sondern dessen betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit.
• Die Anwendung des BV wäre für die als schlank zu gründende GmbH
ein bürokratisches Korsett, das sie administrativ nicht schultern
könnte und das zu ihrer Größe nicht im Verhältnis steht.
• Ob Cyber Innovation Hub, Digitalag~ntur Brandenburg, egal mit wem
man spricht, alle führen das BV als eines der größten Probleme an -
es sorgt in der Praxis für eine zu große administrative Bürde und
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schreckt ab. Das zeigt auch: Die von Ihnen angeführten
,,Erfolgsbeispiele" sind eben gerade nicht besonders erfolgreich!
• Die Anwendung des BV ist auch unterm Strich nicht wirtschaftlicher.
Den administrativen Aufwand, der dahintersteckt, das BV zu erfüllen,
halte ich auch in der Praxis für quantitativ unterbelichtet
• ... oder das DTT bräuchte von Beginn an mehr Overhead- Personal.
Aber auch das ist nicht wirtschaftlicher.
• Das Signal an Bewerber wäre das Gegenteil dessen, was das DTT
vermitteln soll: eben gerade keine typische Behörde zu sein. Wie
dargelegt, geht es nur wenig um die Summen ➔ dem TVöD zu
unterliegen, hätte ein derart negatives Stigma, ich habe sogar Sorge
dass die 4Germany-Gründer dann - aus für mich nachvollziehbaren
Gründen! - einen Rückzieher machen, so dass das Vorhaben noch vor
den ersten Projekten scheitert. ·
• Für die nun seit Monaten gespannt auf das DTT wartende Community
einschließlich der einschlägigen Presse wäre eine Lösung niit TVöD-
Anwendung ·eine erneute Bestätigung: Regierung hat Digitalisierung
doch noch immer nicht verstanden!
• Di~se kleine Einheit ist weder der Sache nach noch was das
haushaltsseitig aufzubringende Gesamtvolumen für dessen ·Gründung
betrifft, nach meiner Auffassung das richti'ge Exempel, um über das
BV zu streiten, zumal wir bei der Digitalisierung der Verwaltung in
einer Aufholjagd sind.
Kompromisse / reaktiv
• Wir legen einmal jährlich vor, in wie vielen Fällen das DTT in
welcher Höhe nach oben vom TVöD abgewichen ist.
• Wir weisen einmal jährlich nach, dass das DTT in der Finanzierung
seines Personalkörpers insgesamt nicht oberhalb einer
vergleichbaren TVöD-Struktur gelegen hat.
• Unsere Antragsunterlagen nach § 65 Abs. 2 BHO weisen darauf hin,
dass das DTT wieder liquidiert werden soll, wenn es nicht
„erfolgreich ist". Gerne erstrecke ich diese Liquidierungszusage
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auf die Konstellation, in der eine übertriebene Bezahlung der
Belegschaft konstatiert würde.
Reaktiv {$onstige)
• Es ist nicht notwendig, über Stellenpläne Kontrolle zu exerzieren, da
wir ·volle Kontrc;>lleüber die· GmbH haben. Die Gesellschafter {der
Bund) und auch der Aufsichtsrat {Bund dominant) haben immer die
Möglichkeit, auch präventiv, unangemessene Personalausgaben zu
unterbinden.
• Das DTT soll im Rahmen des Wirtschaftsplans hier unternehmerisch
agieren können. Es muss innerhalb seiner betriebswirtschaftlichen
Kalkulation und Planung frei Personal anwerben und auch wieder
verlieren können müssen, sonst kann es gar nicht wirtschaftli.ch
handeln.
• Wir haben alle Argumente, warum das BV hier keinen Sinn macht uns
schriftlich ausgetauscht, sie sind in den Antragsunterlagen dargelegt
und alle beteiligten Stakeholder sind für de·n Gründungsprozess in
den ·Startlöchern.
Von: Helge.Braun@bk.bund.de
Gesendet: 23. Juni 2020 16:16
An: minister@bmf.bund.de
Ce: eva.christiansen@bk.bund.de;Juerqen.Mueller@bk.bund.de;Tobias.Plate@bk.bund.de;
Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de
Betreff: DTT GmbH im Geschäftsbereichdes Bundeskanzleramtes
Lieber Herr Kollege Scholz,
vielen Dank für die Gelegenheit zum kurzen Gespräch zur Gründung eines „Digital Transformation
Teams" (DTT) im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes in der Rechtsform einer GmbH. Der
entsprechende Antrag an das BMF liegt seit dem 24.03.2020 in Ihrem Hause.
Wie bereits im Gespräch ausgeführt, wäre eine Anwendung des TVöD ein schwerwiegendes
Hemmnis für das DTT. Dies liegt nicht so sehr an der durch eine TVöD-Anwendung verhinderte
Notwendigkeit; von der Tariftabelle abweichende Gehälter zahlen zu können, sondern in erster
Linie an mit dem TVöD einhergehenden bürokratischen Hürden und gestalterischen Limitationen.
Die Kernargumente stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: ·
1. Anwendung TVöD ist rechtlich nicht geboten
Das „Besserstellungsverbot" müsste nur angewendet werden, wenn das DTT über
Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt zentral finanziert würde. Das ist aber niGht der
Fall, denn das DTT wird seine operative Geschäftstätigkeit aus Einnahmen finanzieren, die
es als Entgelt für seine Leistungen erhält. E·s konkurriert dabei mit privatwirtschaftlichen
Unternehmen, gegen die es am Markt bestehen muss und .mit denen es auch um Personal
konkurriert. Es trägt das wirtschaftliche Risiko selbst. Andere inhouse-fähige
Bundesgesellschaften, die ebenfalls am Markt bestehen müssen, weil sie Leistungen
gegen Entgelt erbringen, unterliegen ebenfalls nicht dem Besserstellungsverbot (PD, BWI,
Bundesdruckerei).
2. TVöD passt nicht:
Das DTT wird Rollenprofile vorhalten (Entwickler, Produktmanager, Service/ UX/UI
Designer sowie User Researcher), für die es im öffentlichen Dienst bisher kaum passende
Rollenprofile gibt, die dann den entsprechenden Rollen im DTT gegenüber überhaupt
schlechter gestellt wären. ·
Zudem sind die Tätigkeiten innerhalb des DTT nicht wie bei einer Ablauforganisation
dauerhaft und ggf. länger im Voraus definierbar. Dies ist jedoch notwendig, um eine
Eingruppierung in TVöD überhaupt sinnvoll zu ermöglichen. Das DTT wird vorrangig
projektbasiert arbeiten, daher sind die konkreten Tätigkeiten, Führungsverantwortung etc.
der Mitarbeitenden mit jedem Projekt und Team neu zu definieren.
3. Probleme bei Anwendung TVöD:
• Es müsste eine jährliche Stellenplanung und -bewertung inkl. Hinterlegung mit starren
Tätigkeitsbeschreibungen zur TVöD-Eingruppierung erfolgen und jede unterjährige
Änderung des Stellenplans müsste ebenfalls immer ein aufwändiges Billigungsverfahren
durchlaufen. Beides ist weder mit der notwendigen flexiblen Skalierung noch mit den
dringend gewünschten schlanken Verwaltungsstrukturen im DTT vereinbar. Diese Schritte
kosten Zeit, die dem Ziel, eine schnelle, handlungsfähige und schlanke Einheit zu
schaffen, diametral entgegenstehen.
• Für jede/n Mitarbeiter/in, die/der außerhalb TVöD bezahlt werden soll, bedürfte es einer
Ausnahmegenehmigung im Einzelfall. Hierfür müsste vor Einstellungszusage jeder Fall
einzeln zur Prüfung vorgelegt werden. Ein solches Verfahren ist nicht mit schlanken
Verwaltungsstrukturen im DTT vereinbar, und die Einzelfallprüfung wird wesentliche Zeit
kosten, die häufig dazu führen wird, dass die im IT-Bereich extrem begehrten Kräfte bis zur
Zusage bereits abspringen und sich anderweitig verpflichten. ·
• Anwendung TVöD bedeutet letztlich auch, dass die Einstufung entsprechend bestimmter
Formalqualifikationen, wie z.B. Studienabschluss, erfolgen muss. Da internationale
Abschlüsse häufig kompliziert auf das deutsche Ausbildungssystem zu übersetzen sind, ist
dieser Punkt für Einstellung solcher Personen ein großes Hindernis, von der Einstellung
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sehr erfahrener und anerkannt hochqUalifizierter Personen ohne TVöD-tauglichen
Formalabschluss (gerade im IT-Bereich recht verbreitet) ganz zu schweigen.
4. Anwendung TVöD ist insgesamt auch nicht wirtschaftlicher:·
In den durch mein Haüs dem BMF übermittelten Antragsunterlagen (sowie durch
ergänzendes Material auf Ihres Hauses und des BRH) wurde belegt, dass ein DTT ohne
TVöD sogar billiger wäre als mit: Gegenüber einer TVöD-Vollanwendung wäre der von uns
geplante Personalkörper um 5% billiger, gegenüber Beamten sogar um 11_%. Das liegt am
deutlich geringeren Verwaltungs-Overhead, sowie daran, dass es auch unterhalb TVöD
bezahlte Rollenprofile im DTT gibt und die oberhalb TVöD bezahlten Rollenprofile eher
moderat nach oben abweichen.
Lieber Herr Scholz,
wenn Sie wie besprochen meiner Argumentation folgen und darauf verzichten, dem künftigen DTT
eine Geltung des sog. Besserstellungsverbots aufzuerlegen, so könnten wir uns auch zur
Erhöhung der Transparenz vorstellen,
• einmal jährlich vorzulegen, in wie vielen Fällen das DTT in welcher Höhe nach oben von
TVöD abgewichen ist und
• einmal jährlich nachzuweisen, dass das DTT in der Finanzierung seines Personalkörpers
insgesamt nicht oberhalb einer vergleichbaren TVöD-Struktur gelegen hat.
Viele Grüße
Helge Braun
Bundesministerium
derFinanzen
Olaf Scholz
Bundesminister
POSTANSCHRIFTBundesministerium
derFinanzen,
11016Berlin
Nur per E-Mail: Wilhelmstraße
HAUSA.NSCHRIFT 97
Helge.Braun@bk~bund.de TEL
10117BerlinIIII
+49(0)301868
FAX +49(Q)3018682-881828
Herrn E-MAILpoststelle@bmf.bund.de
Prof. Dr. Helge Braun, MdB DATUM ;}_Q. Juli2020
Chef des Bundeskanzleramtes und
Bundesminister für besondere Aufgaben
GZ II A 4 - FB 0519/20/10004 :001
DOK 2020/0695347
(~i An!Y.00
bitteGZundDOKangeben)
Sehr geehrter Herr Kollege,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Juni 2020 zur Anwendung des Besserstellungsverbots
bei der Digital Transformation Team GmbH (DTT). Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben
gerne darlegen, wie bei Anwendung des TVöD die für die DTT benötigten Fachkräfte mit der
entsprechenden fachlichen Expertise rekrutiert werden können.
Es können für ganze Funktionsbereiche (z.B. Entwickler, Produktdesigner) Ausnahmen
zugelassen und personenunabhängig Bandbreiten bei den Gehältern festgelegt werden. Zwar
müssen die Stellen bewertet werden, aber wenn das benötigte qualifizierte Personal nur bei
einer höheren Bezahlung angeworben werden kann, ist das möglich. Es ist also grundsätzlich
auch-bei Anwendung des Besserstellungsverbots möglich, den erforderlichen Spezialisten
marktübliche Gehälter zu zahlen.
Bei Stellen, für die eine außertarifliche Bewertung vorgesehen ist, sind iin Rahmen einer
sachgerechten Bewertung Kriterien wie Schwierigkeit (Komplexität der Aufgaben, fachliche
und persönliche Anforderungen), finanzielle und persone1le Verantwortung heranzuziehen
und die Stellen mit Positionen in der Bundesverwaltung - auch der B-Besoldung - zu ver-
gleichen. Die Kriterien: erlauben im außertariflichen Bereich einen Vergleich mit Berufs-
bildern und Funktionen des öffentlichen Dienstes. Nach der Billigung eines Wirtschafts-
und Stellenplans, in dem außertariflich b_ewertete Stellen unter Bezugnahme auf eine Besol-
dungsgruppe ausgebracht sind, ist bei einer entsprechenden außertariflichen Bezahlung
dann keine gesonderte Zustimmung mehr erforderlich.
www.bundesfinanzminislerium.de
Seite2 Das Besserstellungsverbot verlangt im Übrigen auch nicht das Vorliegen formeller Berufs-
abschlüsse. Die Einstellung von Fachpersonal. welches nicht über die im öffentlichen Dienst
geforderten Abschlüsse verfügt. ist daher in dieser Hinsicht ebenfalls unbürokratisch möglich.
Auf diesen Grundlagen hat mein Haus in der Vergangenheit schon zahlreiche Ausnahmen
genehmigt und für definierte Personengruppen (z.B. für Cybersicherheitsexperten) Gehalts-
bandbreiten zugestanden. die flexible Einstellungsverfahren ermöglicht haben.
Ich bin mir daher sicher. dass unsere Häuser auch im Fall der DTT GmbH zu guten Lösungen
kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen