aa-anlage
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lebenshaltungsbericht Washington“
Ganztagsbetreuung bis 15:10, Elementery school: Nachmittagsaktivitäten . Verschiedene: “im: Anschluss Spätbetreuung, bis . Afterschool programs. “und Sportprogramme, : Afterschool Nachmittagsbetreuu BETTER bsi 17:15; afterschool care für2- Programme, bis 18: 2. el zubuchbar, Sportprogramme . Secondary school: 11jährige 3:30-6:00 Bu FRE Afterschool programs 25 ADELS SEE bis19:00 rt & Hausaufgabenhilfe maximale a Er "Study Hall” Betreuungszeiten ET Ang EST En 000) Wohngebieten der [ler le 1219 Er ichyg ja. die überwiegende Zahl der ja 2.Zt. nicht Fi Kinder der Entsandten besucht Fra A211 le) "die GISW Kolleg/-innen an der Schule? TS TEE Ergänzungen/Tipps A: 24-0171, 1T7 079 ZEN At 197008 ICH Te el WIR RT 10 u) Kontakt an AV für ra ET EI EU A. BET C92) Anlage B, Kinderbetreuung / Kita Deutscher Alternative 1 Alternative | Alternative Kindergarten fi 3 Name der Einrichtung = https://giswashingtom _www.schoolforfriends. goddardschool. = . ‚https:// \ ‚org org com Kideleacademy.com TS ANGER Ci Einrichtung 26
Betreuung Et bis zu welchem Alter? Deutsch, Englischprogramme während d.Woche, Gesprochene Sprachen Betreuungszeiten ca, 10 pro Gruppe Kinderzahl/Gruppenstärke ET monati..1.:200 bis 1.500 USD Betreuungskosten ws Anteil deutschsprachiger Kinder (Schätzung) Außenspielfläche? Kita-Busse vorhanden? Nutzung ab welchem Alter? Individuell je.nach Grad der.: SE ‚Beeinträchtigung (ggf. Ansprechpartner in Einrichtung hierzu benennen) le EHE dee lc für Kinder mit - Behinderungen? ET ET NET 37, Hochbegabung? Erfahrungen der AV ggf. in der Vergangenheit? Bitte Ansprechpartner an Schule/AV hierzu benennen! 27 Englisch 8-10 Kinder.pro Klasse Application Fee: $75 Enrollment Fee::$600 Monatlich: : 2,350USD/month Spielplatz Englisch Gruppenstärke:6-24 Kinder/Grüppe; je nach Älter... Moönatl, Ab 955- 2.185. USD; jenach Alter und Br Betreuurigszeitraum Spielplatz 6-10. Kinder pro Klasse: :: monaäti. ab .1220USD- 2600USD, je’nach Programm: . Rasenfläche vor dem Gebäude Direktorin: Ms Dorcas
Der Kindergarten der. 2,4 ‘Meilen, ca. 12 min Je nach Lage.der. .2,7.Meilen‘, ca. 15 ;
GISW liegt verhältnis- Fahrzeit von der „Einrichtung . . - min Fahrzeit von
Lage zur Vertretung/üblichen mäßig ‚Botschaft entfernt i ze ae Botschaft
n hrsaünstk . n 2, entfernt 3
Wohngebieten der Entsandten, ee ee
ur Vertretung ca. 30°
min.) in Potomac.,
Maryland. er
z.Zt. Kinder von Kollegen in der
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j ‚Einrichtung sind die Betreuungszeiten recht kurz iz. B. von 9-12). Die Ferienzeiten sind länger als
ST in Deutschland (von Ende Mai bis Anfang September). Das Programm Ist häufig akademischer
Ergänzungen aüsgerichtet als In. Deutschland. Es wurden grundsätzlich recht positive Erfahrungen mi.
‚Kindergärten des Gastlands gemacht. |
AN NEU R2 'Auf. den folgenden Websites kann man einen Babysitter suchen:
Kitas/Kindergärten - Nannys, www.anannyonthenet.com,
ES E1 112 Stundenlohn, Betreuung und Beratung für DC-Eltern - Kostenloses Forum:
www.dcurbanmams.com
Verfügbarkeit,
Sprachkenntnisse)
Kontakt an AV für Rückfragen
{Vw-1, DMA, andere?)
* Achtung: Bitte den Vorrang der deutschen Einrichtung hinsichtlich des Kostenrahmens für Schulkosten beachten. Bei Fragen
wird möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Kolleginnen/Kollegen der Schul- und Kindereisebeihilfe empfohlen.
*Schulen: Abgesehen von den Privatschulen gibt es für Kinder die Möglichkeit die Public Schools in DC,
Maryland oder Virginia zu besuchen. Diese sind kostenlos und regulär sehr gut ausgestattet. Derzeit
haben einige Kolleginnen Ihre Kinder auf Public Schools und berichten von sehr guten Erfahrungen.
Informationen zu den Schulen finden Sie unter folgenden LINKS:
Montgomery County: https://{www.montgomeryschoolsmd.org/
Fairfax County: https://www.fcps.edu/schools-centers
DC: https://deps.dc.gov/
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Anlage C, Datenblatt zur Berufstätigkeit der MAPs Dienstort: Washington, DC Stand: 02/2022 DMA-Posten-Inhaber/-in oder Ansprechpartner/-in für Berufstätigkeit an der Vertretung: “oossnnnsssunnnssnenneHELEuEL ELLE LER ERF TORE EEEE RUE EEHDEREUTUEEHERENEEEELEEHEEHHHEUEFEOR FT LEEE SHELL EEE SEELE 1. IMMUNITÄT 1.1 Besteht ein Gegenseitigkeitsabkommen bezüglich der Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen von Entsandten mit dem Empfangsstaat? [x] JA, in Kraft getreten am: 30.11.2011..uecsessossoossersonesseenneenene [ I NEIN 1.2 Frage zur Immunität (nur Botschaften)* Die strafrechtliche Immunität wird im Empfangsstaat auch bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit [x] weiterhin voll anerkannt [ ]nur für den Bereich der Erwerbstätigkeit nicht mehr anerkannt [ ] vollständig nicht mehr anerkannt (für den Privatbereich und für den Bereich der Erwerbstätigkeit) 2. SOZIALVERSICHERUNG 2.1 Haben Ausländer Zugang zum Sozialversicherungssystem im Empfangsstaat? Ja, wenn sie in der freien Wirtschaft arbeiten. Für Mitarbeiter, die an einer Botschaft/GK (Foreign Government) arbeiten, gelten andere Regelungen und der Aufenthaltsstatus, wie auch die Staatsbürgerschaft sind ausschlaggebend. 2.2 Haben im Empfangsstaat akkreditierte Diplomaten bzw. deren Angehörige Zugang zum lokalen Sozialversicherungssystem? Diplomaten oder Angehörige mit Al oder A2 Visum, die an der Botschaft oder einem GK arbeiten, haben keinen Zugang zum lokalen Sozialversicherungssystem. Die vorrangige Versicherungspflicht besteht in Deutschland nach $ 1 SGB Vl über Art. 6 Abs. 4 Buchst. a DASVA für Deutsche und EU-Bürger. . Es gibt hier eine Ausnahme und zwar bei der kurzfristigen Beschäftigung, hier entfällt die Anmeldung zur Rentenversicherung und die Regelungen der kurzfristigen Beschäftigung kommen zum Tragen (nach $ 8 Abs. I Nr. 2 i. V.m. $ 115 SGB IV). Arbeiten die Angehörigen in der freien Wirtschaft, sind sie nicht mehr von der Sozialversicherungspflicht in USA befreit, da Art. 6 Abs. 4 Buchst. A nicht angewendet werden kann. 2.3 Besteht im Empfangsstaat für berufstätige Ausländer/innen Sozialversicherungspflicht nach Ortsrecht? Ja 29
2.4 Andere für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Empfangsstaat relevante Anlaufstellen sowohl in Deutschland als auch vor Ort (z.B. DVKA, IHK, BVMW u.a.) in Hinblick auf Sozialversicherungsfragen: Referat für internationales Sozialrecht (3050) Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin U.S. Social Security Administration International Support Branch 6100 Wabash Avenue Baltimore, MD 21215 3. STEUERN 3.1 Besteht mit dem Empfangsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen bzw. andere Abkommen im steuerrechtlichen Bereich? Ja 3.2 Andere für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Empfangsstaat relevante Anlaufstellen sowohl in Deutschland als auch vor Ort in Hinblick auf Steuerpflichtigkeit: IHK, Bundesministerium der Finanzen IRS (amerikanische Steuerbehörde) AHK, Deutsche Delegation der Deutschen Wirtschaft in Washington, DC 4. RAHMENBEDINGUNGEN DER ARBEITSAUFNAHME 4.1 Höhe ortsüblicher Gehälter (z.B. lokal Beschäftigte der Vertretung, Deutschlehrkräfte usw.): LB bei der Botschaft: Im Rahmen des von der Zentrale genehmigten Lokalbeschäftigten- Gehaltsschemas Kindergartenvertretung, Lehrervertretung: $15-$20 / Std. Brutto Sekretariatsvertretung (Deutsch/Englisch): $25 / Std. Brutto Grundsätzlich gibt es kaum Tarifverträge. Gehälter sind teilweise frei verhandelbar. 4.2 Ortsüblicher Urlaubsanspruch: LB bei der Botschaft: In den ersten drei Jahren: 17 Tage Bei amerikanischen Firmen können es zwischen 7 und 15 Tage pro Jahr sein. 4.3 Gründe, die einer Berufstätigkeit entgegenstehen oder diese erschweren Mit geringen Sprachkenntnissen ist eine Berufstätigkeit nur an deutschen Institutionen, wie z.B. der Deutschen Internationalen Schule, möglich. Üblicherweise werden sehr gute Englischkenntnisse erwartet. Die Anerkennung deutscher bzw. nicht in den USA erworbener Bildungsabschlüsse ist in der Regel schr schwer oder nicht möglich. Die mitausreisenden Ehepartner/innen von Diplomaten, welche Inhaber eines US-Visums der Kategorie „A“ oder „G“ sind, unterliegen gemäß VN 13-1117 des Department of State vom 21. November 2013 in den USA nicht der Versicherungspflicht in einer US-Krankenversicherung. Der/die mitausreisende Partner/in kann daher grundsätzlich auch bei eigener Beschäftigung durch den/der beihilfeberechtigten beamteten Partner/in beihilfefähig bleiben. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) führt hierzu ergänzend aus, dass die nach $ 3 im Ausland erzielten Einkünfte von den Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der beihilfeberechtigten beamteten Personen unberücksichtigt bleiben. Die im Inland für die Beihilfeberechtigung geltende Einkommensgrenze wird somit für im Ausland erworbenes Einkommen nicht 30 »
angewendet. Für die MAPS von tarifberechtigten Kolleginnen und Kollegen gelten die gesetzlichen Grundlagen der Pflichtversicherung, die versicherungsunschädlich lediglich ein Einkommen von bis zu Euro 450€/Monat zulassen. Grundsätzlich sollten Auswirkungen auf die Krankenversicherung und Beihilfeberechtigung vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sorgfältig geprüft werden. 5. ARBEITSGENEHMIGUNG 5.1 Erfahrungen mit der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen: Für die Beantragung werden 2 Formulare (I-566 und I-765), Passkopien des Antragstellers und des Bediensteten (Foto- und Visaseite), beide I-94 Formulare und 2 Passfotos des Antragstellers benötigt. Die Formulare müssen online ausgefüllt werden und bei der Verwaltung eingereicht werden. Der Antrag wird von der Verwaltung zusammen mit einer Note an das Department of State weitergeleitet. Bei der Verwaltung (Vw-DMA-A) kann ein Merkblatt zu der Vorgehensweise angefordert werden. 6. ARBEITSSTELLEN 6.1 Möglichkeiten der Berufsausübung an der Vertretung: a) In der Botschaft stehen regelmäßig Dienstposten in den Abteilungen Verwaltung, Kultur, Presse, Rechts- und Konsularwesen, Politik und im Militärattachestab zur Nachbesetzung an, die unter Umständen auch für MAPS geeignet sein können. b) in Bezug auf Projekt- bzw. Werksvertragsarbeit (z.B. Sprachlehrkräfte für IB an der AV): derzeit keine 6.2 Möglichkeiten der Berufsausübung am Dienstort: a) bei deutschen und internationalen Einrichtungen ARD German Radio & TV 3132 M Street NW, Washington, DC 20007 Bundeswehr Verwaltungsstelle USA + Kanada 11150 Sunrise Valley Dr,. Reston, VA 20191 Deutsche Internationale Schule Washington DC 8617 Chateau Dr., Potomac, MD 20854 www.giswashington.org Deutsche Welle 2000 M St., NW, Suite 335, Washington, DC 20036 https://www.dw.com Embassy of Austria 3524 International Court NW, Washington, DC 20008 www.austria.org Embassy of Switzerland 2900 Cathedral Ave. NW, Washington, DC 20008 www.swissemb.org 31
European Union Delegation to the United States 2175 K St. NW, Washington, DC 20037 https://eeas.europa.eu/delegations/united-states-america/area/jobs-funds en Friedrich Naumann Stiftung 1730 Rhode Island Ave. NW, Suite 1010, Washington, DC 20036 https://fnf-northamerica.org/ German Aerospace Center (DLR) 1776 L St. NW, Washington, DC 20006 www.dir.de - jd@dlr.org German-American Heritage Foundation of the USA 719 6" St. NW, Washington, DC WwWWwWw.ugac.org German Historical Institute 1607 New Hampshire Ave. NW, Washington, DC 20009 www.shi-dc.org German Language Center 8617 Chateau Dr., Potomac, MD 20854 www.giswashington.org German Marshall Fund of the United States 1744 R St. NW, Washington, DC 20009 www.gmfus.org German Research Foundation 1776 1St. NW, #1000, Washington, DC www.dfg.de/northamerica Goethe Institut 812 7" st. NW, Washington, DC 20001 www.goethe.de/washington Hanns Seidel Stiftung 3218 O St. NW, Washington, DC 20007 www.hss.de/ueber-uns/standorte/washington/ ZDF German Television 1077 31st St., NW Washington, DC 20007 Es besteht auch die Möglichkeit, als Urlaubsvertretung bei Firmen oder Schulen tätig zu werden. b) in der Privatwirtschaft: Berlitz Language Center 11300 Rockville Pike, #911, Rockville, MD 20852 www.berlitz.us/en/careers 32
Diplomatic Language Services 1901 N. Fort Myer Dr., Arlington, VA 22209 www.disde.com c) selbstständige Tätigkeiten: Eine selbstständige Tätigkeit ist in vielen Bereichen möglich, z.B. als Sprachlehrer, Consultant, Dog Walker etc. d) unentgeltliche Tätigkeiten: Die Ausübung einer unentgeltlichen Tätigkeit ist in vielen Bereichen möglich. 6.3 Weitere nützliche Informationsquellen Außenhandelskammer (www.rgit-usa.com) Stellemarkt Washington Post \7. ARBEITSVERMITTLUNG 7.1 Professionelle Personalvermittler vor Ort: Diverse Online-Anbieter wie z.B. www.manpower.com, www.indeed.com 8. AUS- UND WEITERBILDUNG, STUDIUM 8.1. Möglichkeiten für berufliche Weiter- und Fortbildung vor Ort: Sprachkurse (vor allem Englisch, Spanisch) sowie Kurse zur beruflichen Weiterbildung sind auf dem freien Markt verfügbar. Qualität unterschiedlich. I.d.R. keine besonderen Anforderungen. 8.2. Möglichkeiten eines Studiums bzw. einer fachlichen Ausbildung vor Ort: Grundsätzlich ist die Aufnahme einer fachlichen Ausbildung möglich, Anforderungen und Dauer entsprechen oft nicht den deutschen Standards, englische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Aufnahme eines Studiums ist grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Zulassungsbedingungen der jeweiligen (Hoch-)Schule möglich, die Kosten sind teilweise sehr hoch (i.d.R. wird „Out-of- State-Tuition“ verlangt, Stipendien sind ggf. möglich). 9. STATISTIK 9.1 Derzeit ausgeübte Tätigkeiten: innerhalb der AV: lokal Beschäftigte: mug 2 1.5 mE a Sonstige: z.B. Tätigkeiten bei Weltbank, als Programmierer, Unternehmensberater, Kindergarten, Dog Walker, einige freiberuflich Tätige, Goethe-Institut, Deutsche Internationale Schule 33
Anlage zum Datenblatt Anmerkungen insbesondere zu Nr. 1.2 (Immunität) Ziel des AA und Auftrag des GAD ist, die Berufstätigkeit der Familienangehörigen der Bediensteten zu fördern, soweit dies gesandtschaftsrechtlich vertretbar ist und keine unzumutbare Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Vertretung und der Sicherheit, der Bediensteten oder ihrer Angehörigen zur Folge hat. Eine Reihe von Ländern vertritt die Auffassung, dass Familienangehörige von Diplomaten bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben der Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit die Erwerbstätigkeit betreffend auch die strafrechtliche Immunität im Gastland verlieren. Im ungünstigsten Fall (keinerlei Immunität) wären berufstätige Partner z.B. dem Risiko der strafrechtlichen Verfolgung (einschl. Inhaftierung) ausgesetzt. Zwar hat die diplomatische Immunität keine individuelle Bevorzugung der betroffenen Personen zum Ziel, sondern dient allein dem Schutz der Funktionsfähigkeit der diplomatischen oder gleichartigen Vertretung, doch kommt ein ausdrücklicher Verzicht auf die strafrechtliche Immunität, den weder die betroffenen Personen noch die Auslandsvertretung, sondern nur das AA aussprechen könnte, aus zweierlei Gründen nicht in Betracht. Zum einen wäre der Immunitätsverzicht mit dem Grundsatz der Personalfürsorge nicht vereinbar, zum anderen könnte ein solcher Verzicht zu Gunsten einer Arbeitsaufnahme beim Empfangsstaat die Erwartungshaltung zum Verzicht auf Immunität in anderen Fällen auslösen. Ebenso unzulässig ist ein Immunitätsverzicht, der zwar nicht ausdrücklich, aber zumindest durch konkludentes Verhalten erfolgt (z.B. Rückgabe/Rückforderung der Diplomatenkarte, Nichtanmeldung beim AM des Empfangsstaates, Einreise mit normalem Reisepass und Arbeitsvisum während der Standzeit der/des Bediensteten). Falls die Aufnahme einer privaten Erwerbstätigkeit durch den Familienangehörigen im Empfangsstaat rechtlich zulässig ist, so ist jedoch zu beachten, dass er_für diesen Bereich im Hinblick auf die Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit weitgehend seine Vorrechte und Immunität verlieren, u.a.: ' den Schutz des für die Erträge aus der Erwerbstätigkeit eingerichteten Kontos die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht die Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit die Steuer- und Abgabenfreiheit bzgl. der Erwerbstätigkeit Grundsätzlich gilt für a) diplomatische Vertretungen (EU-Staaten s.u.) und Ständige Vertretungen bei Internationalen Organisationen, deren Mitgliedern Vorrechte und Immunitäten nach WÜD gewährt werden(z.B. EU, VN, NATO): Das AA verhandelt wegen oben Gesagtem sog. Gegenseitigkeitsabkommen über die Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen entsandter Beschäftigter. Jeder Empfangsstaat, mit dem das AA ein Erwerbstätigkeits- Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen hat, sichert auch bei Erwerbstätigkeit das Fortbestehen der strafrechtlichen Immunität zu. Das AA hat bereits mit 41 Ländern entsprechende Abkommen/Vereinbarungen getroffen. Mit weiteren ggg Ländern wird derzeit verhandelt. b) diplomatische Vertretungen in der EU: Eine Berufstätigkeit ist auf Grund der in der EU geltenden Grundfreiheiten grundsätzlich möglich. Soweit eine Aufgabe des Diplomatenstatus bzw. ein Verzicht auf die Strafimmunität gefordert wird, ist eine Einzelfallentscheidung über Referat 102 einzuholen. €) konsularische Vertretungen: Bei berufstätigen Partnerinnen und Partnern von an konsularische Vertretungen entsandten Kolleginnen und Kollegen stellt sich die Frage des Immunitätsverlustes bei Aufnahme einer Berufstätigkeit nicht, da die mitausreisenden Familienangehörigen an konsularischen Vertretungen ohnehin keine Immunität genießen. 34