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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „KatsDV 610, 620,630“
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport KatSDV 600 HE
Katastrophenschutz in Hessen 01.01.2019
Begriff Erläuterungen
Führungsorganisation legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und
Anzahl der Führungsebenen vor. Die Führungsorganisation stellt sicher,
dass die Arbeit des Einsatzleiters beziehungsweise der Einsatzleitung
bei jeder Art und Größe von Gefahrenlagen oder Schadenereignisse
reibungslos und kontinuierlich verläuft. Bestimmte Aufgabenbereiche
sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen (DV 100). Dies ge-
schieht in aller Regel durch die Bildung von Sachgebieten.
Führungsvorgang ist ein zielgerichteter, immer wiederkehrender und in sich geschlossener
Denk- und Handlungsablauf auf allen Ebenen und in allen Bereichen.
Der Führungsvorgang vollzieht sich in Lagefeststellung (Erkundung /
Kontrolle), Planung (Beurteilung der Lage) und Entschluss (Befehl).
Führungszeichen sind Übermittlungszeichen für die Weitergabe von Befehlen, Anordnun-
gen und Informationen. Sie werden als akustische (z.B. mit Trillerpfeife),
oder optische Zeichen (z.B. durch Armbewegung, Flaggen oder Licht-
signale) oder auf sonstige Art (z.B. Signalleine) weitergegeben.
Gefahr ist die Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit,
verursacht durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische
Fehler oder menschliches Verhalten.
Gefahrenabwehr sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit. Dafür sind Gefahrenabwehrbehörden (z.B. Polizei, Ord-
nungsämter) zuständig.
Gefahrstoff ist die zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die ex-
plosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheits-
schädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind.
Genfer Abkommen sind völkerrechtliche Übereinkünfte, die auf einer Konferenz in Genf im
(auch Genfer Konventionen) Jahr 1949 vereinbart wurden, um die Opfer bewaffneter Konflikte zu
schützen. Sie bestehen aus: - I. Genfer Abkommen zur Verbesserung
des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde, - II.
Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See - III. Genfer Ab-
kommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen - IV. Genfer Ab-
kommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Um den
Schutz der Opfer internationaler und nicht internationaler bewaffneter
Konflikte zu verstärken, wurden die Genfer Abkommen 1977 durch zwei
Zusatzprotokolle ergänzt.
Gesundheitsamt nimmt als Fachbehörde Aufgaben des Infektionsschutzes und der Seu-
chenbekämpfung wahr. Im Zivilschutz wirken die Gesundheitsämter bei
der Planung der gesundheitlichen Versorgung mit (§15 Zivilschutzge-
setz).
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Begriff Erläuterungen
Gesundheitswesen beinhaltet staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und um-
fasst alle der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesund-
heit dienenden Einrichtungen und Personen. Die Gesamtverantwortung
für das Gesundheitswesen liegt bei Bund und Land. Regelungen für den
Spannungs- und Verteidigungsfall sind in den §§ 15-18 Zivilschutzge-
setz enthalten.
Grenzdosis bezeichnet die maximale Dosis bei Ganzkörperbestrahlung, bei der
praktisch noch keine klinisch fassbaren Schäden festgestellt werden.
Großschadenereignis ist im Aufgabenbereich Sanität „ein Ereignis mit einer so großen Anzahl
von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Be-
troffenen, dass es mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung
des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt
werden kann (DIN 13050:2002-09)“.
Großschadenstelle Schadengebiet
Helferinnen / Helfer sind Personen, die freiwillig und ehrenamtlich in Einheiten und Einrich-
tungen des Katastrophenschutzes mitwirken.
Hilfeleistung ist die aktive Unterstützung, die einer Person, einer Organisation, einer
Gemeinschaft oder einem Land nach einem Schadenereignis gewährt
wird.
Karten mit topographischem wie thematischem Inhalt bieten für den vorbeu-
genden Katastrophenschutz (Gefahrenquellen) und für die Katastro-
phenbewältigung bedeutende Anwendungsmöglichkeiten u.a. in den
Bereichen Orientierung, Planung und Auswertung. Die Kartenleser in-
terpretieren die geographischen Gegebenheiten in einem räumlichen
Zusammenhang (Lagekarte).
Katastrophe ist im Sinne des HBKG ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die
lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche
Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt,
dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophen-
schutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen
des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Katastrophenfall wird nach dem HBKG von der unteren Katastrophenschutzbehörde
festgestellt. Sie stellt Eintritt und Ende des Katastrophenfalles fest und
macht dies unter Angabe des Umfangs des betroffenen Gebietes durch
Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt.
Katastrophenmedizin ist der Sammelbegriff für Planung und Durchführung bestimmter medi-
zinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden,
wenn eine Individualversorgung Verletzter oder Erkrankter auf Grund
eines Schadenereignisses über längere Zeit nicht oder nur einge-
schränkt möglich ist.
Katastrophenschutz ist die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen
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Begriff Erläuterungen
Krankentransport umfasst die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen
hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fach-
gerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifizier-
tes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Per-
sonen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen (DIN 13050:2002-
09).
Leitender Notarzt (LNA) ist ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter,
Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder
bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu
leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und
Koordinierungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifika-
tion und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen (DIN
13050:2002-09).
Massenanfall ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten
sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhande-
nen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Ret-
tungsdienstbereich nicht versorgt werden kann (DIN 13050:2002-09).
Patientenablage ist eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte
oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden.
Dort werden sie dem Rettungsdienst zum Transport an einen Behand-
lungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen
übergeben. (DIN 13050: 2002-09)
Persönliche Ausstattung ist die Bekleidung und Schutzausrüstung nach organisationseigenen
und Unfallverhütungsvorschriften.
Rettungsmittel sind die Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials
sowie des Transportgerätes (DIN 13050:2002-09).
Sammelstelle bezeichnet den Platz oder die Einrichtung für Betroffene, von der aus
der Weitertransport erfolgt.
Sanitätsdienst ist ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung
des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 14.02.1990, der nach den Ka-
tastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann.
Sanitätswesen umfasst Maßnahmen der Behandlung und des Transportes Verletzter
und Erkrankter durch entsprechend ausgebildetes Personal. Es ist ein
Aufgabenbereich nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 HBKG und §12 Zivilschutzge-
setz.
Schadengebiet ist ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer
Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können, oder
dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind (DV 100).
Stärke- und Ausstattungsnach- bestimmt nach KatS DV 410 die Aufgabe, Gliederung, Funktionen und
weisung (STAN) (aufgehoben) Ausbildung der Fachhelfer und gibt das Soll an Personal und Material
für Einheiten, Teileinheiten und Einrichtungen auf Grund taktischer For-
derungen und haushaltsmäßiger Vorschriften und Ermächtigungen ver-
bindlich vor.
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Begriff Erläuterungen
Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) ist eine Gruppe von ausgebildeten Helferinnen/Helfern. Sie ist so aus-
gebildet und ausgestattet, dass sie bei einem Großschadenereignis
oder außergewöhnlichen Ereignis Verletzte, Erkrankte sowie andere
Geschädigte oder Betroffene versorgen kann (DIN 13050:2002-09).
Sichtung (Triage) bezeichnet die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität
der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behand-
lung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes (DIN 13050:2002-
09).
Sofortmaßnahmen sind Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe, die von Hilfsorganisa-
tionen durchgeführt werden mit dem Ziel, das Überleben der betroffe-
nen Bevölkerung zu sichern.
Soll-Stärke ist die vorgegebene personelle Stärke einer Einheit, Teileinheit oder
Einrichtung, die z.B. in einem Stärke- und Ausstattungsnachweis fest-
geschrieben ist.
Strahlenbelastung bezeichnet die Dosis; letale Dosis.
Strahlenschäden sind durch ionisierende Strahlung in lebenden Organismen oder in
Festkörpern bzw. Werkstoffen hervorgerufene Schädigungen.
Taktische Einheit ist eine Einheit, die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in
der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag
selbstständig zu erfüllen.
Taktische Zeichen sind grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Ein-
richtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, Gefahren und Schäden in
Lagekarten und anderen taktischen Zeichnungen.
Technische Einsatzleitung (TEL) führt die ihr unterstellten Einsatzkräfte am Gefahren- und Schadensort.
Der technische Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in
der Regel einen Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufga-
benumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch
die technisch-taktische Führung der Einheiten / Einsatzkräfte im Einzel-
fall bestimmt.
Transportfähigkeit ist der Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebens-
wichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maß-
nahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert
wird (DIN 13050:2002-09).
Triage bezeichnet die Sichtung.
Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen
eintretendes Ereignis, das zu einem Schaden an Personen und/ oder
Sachen führt (DIN 13050:2002-09).
Unterstellung ist das Befehlsverhältnis mit eindeutiger Über- und Unterordnung.
UTM-System ist die Abkürzung für Universale Transversale Merkator-Projektion. Das
System ist auf einem rechtwinkligen quadratischen UTM-
Koordinatengittersystem aufgebaut. Das System ermöglicht, die Koordi-
naten eines Geländepunktes auf einer Karte mit Hilfe des Gitters zu
ermitteln.
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Begriff Erläuterungen
Verfügungsraum ist der zugewiesene Raum, in dem sich eine Einheit für eine spätere
Verwendung bereithält oder sich auf einen bevorstehenden Einsatz
vorbereitet.
Verletzter ist eine Person, die durch äußere Einwirkung einen Gesundheitsscha-
den erlitten hat (DIN 13050:2002-09).
Weisung ist ein zusammenfassender Begriff für verschiedene Arten der Übermitt-
lung bestimmter Absichten und ihrer Durchführung. Anweisung: Infor-
mation über das Einhalten einer bestimmten Arbeitsweise und die Si-
cherstellung der Einhaltung von Vorschriften.
Auftrag: Übertragung von selbständig durchzuführenden Aufgaben.
Kommando: Lenkung einer gemeinsamen Handlung einer Gruppe. Be-
fehl: Eindeutige, unmissverständliche Anordnung, die zum sofortigen
Handeln zwingt.
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Anlage 2 –
Abkürzungsverzeichnis
A ABC atomar, biologisch. chemisch .
AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
ÄLRD Ärztliche Leiterin/Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Anh Anhänger
ArztTr Arzttrupp
ArzTrKW Arzttruppkraftwagen (ehemaliges Fahrzeug des Zivilschutzes)
ASB Arbeiter-Samariter-Bund
B BF Berufsfeuerwehr
BGBI. Bundesgesetzblatt
BoGr Bootsgruppe
BoTr Bootstrupp
Bs Brandschutz
Bt Betreuung
BtTr Betreuungstrupp
BtKombi Betreuungs-Kombi
BtZ Betreuungszug
D Dekon Dekontamination (auch: Dk)
Dekon G Dekontamination von Gerät
Dekon P Dekontamination von Personen
Dekon V Dekontamination von Verletzten
DkSt Dekon-Staffel
DLRG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
DRK Deutsches Rotes Kreuz
DSt Dienststelle / Dienststellen
DV Dienstvorschrift
DWD Deutscher Wetterdienst
E EA Einsatzabschnitt
EAL Einsatzabschnittsleitung / Einsatzabschnittsleiterin / Einsatzabschnittsleiter
EL EinsatzIeitung / Einsatzleiterin / Einsatzleiter
ELW und Zahl Einsatzleitwagen mit Angabe der Einstufung nach DIN
ErkGr Erkundungsgruppe
ErkKW Erkundungs-Kraftwagen
ErkTr Erkundungstrupp
EWRGr Erweiterte Wasserrettungsgruppe
F FaBe Fachberaterin / Fachberater
FF Freiwillige Feuerwehr
FGr Fachgruppe
FGr Bel Fachgruppe Beleuchtung
FGr E Fachgruppe Elektroversorgung
FGr FK Fachgruppe Führung und Kommunikation
FGr l Fachgruppe Infrastruktur
FGr Log Fachgruppe Logistik
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FGr 0 Fachgruppe Ortung
FGr Ö Fachgruppe Ölschaden Binnen
FGr R Fachgruppe Räumen
FGr Sp Fachgruppe Sprengen
FGr W Fachgruppe Trinkwasserversorgung
FGr W Fachgruppe Wassergefahren
FGr WP Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen
FKH Feldkochherd
Fü Führung / Führerin / Führer
FüGrTEL Führungsgruppe Technische Einsatzleitung
Fw Feuerwehr
FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift
G GABC Gefahrstoff-ABC
GABC-ErkKW Gefahrstoff-ABC-Erkundungs-Kraftwagen
GABC-MZt Gefahrstoff-ABC-Messzentrale
GABC-Z Gefahrstoff-ABC-Zug
GBI Gemeindebrandinspektorin / Gemeindebrandinspektor
GefGr Gefahrstoffgruppe
Gr Gruppe
GrFü Gruppenführerin / Gruppenführer
GVBI. Gesetz- und Verordnungsblatt
GW Gerätewagen
Gwart Gerätewartin / Gerätewart
GW-Bt Gerätewagen Betreuung
GW-Dekon P Gerätewagen Dekontamination Personen
GW-G Gerätewagen Gefahrgut
GW-IuK Gerätewagen Information- und Kommunikation
GW-Log Gerätewagen Logistik
GW-N Gerätewagen Nachschub
GW-San Gerätewagen Sanität
GW-StrSp Gerätewagen Strahlenspürtrupp
GW-T Gerätewagen Technik
GW-Taucher Gerätewagen Taucher
GW-WR Gerätewagen Wasserrettung
H HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz
HiOrg Hilfsorganisation(en)
HKatS-ZL Hessisches Katastrophenschutz-Zentrallager
HLFS Hessische Landesfeuerwehrschule
HLFV Hessischer Landesfeuerwehrverband
HMdlS Hessisches Ministerium des lnnern und für Sport
HMZ Hochwassermeldezentrale
HRDG Hessisches Rettungsdienstgesetz
HSOG Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
I I Instandsetzung / Infrastruktur
IuK Information und Kommunikation
IuKGr lnformations- und Kommunikationsgruppe
IuKZt Informations- und Kommunikationszentrale
J JUH Johanniter-Unfall-Hilfe
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K KA Kastenanhänger
KAB Kreisauskunftsbüro
KatS Katastrophenschutz
KatSL Katastrophenschutzleitung
KBI Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor
KdoW Kommandowagen
Kf und Buchstabe Kraftfahrer mit Angabe der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
KKW Kernkraftwerk
Kombi Kombinationsfahrzeug
KTW Krankentransportwagen
KTW B Krankentransportwagen nach DIN EN 1789 Teil B
LAB Landesauskunftsbüro
Landesbeirat für Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und Katastrophen-
LBK schutz
LF Löschfahrzeug
LFuSt Leitfunkstelle
LGr Löschgruppe
LNA Leitende Notärztin / Leitender Notarzt
LSt Leitstelle
Ltr Leiterin / Leiter
LZ Löschzug
M Me Melderin / Melder
MHD Malteser-Hilfsdienst
MTF Medizinische Task Force des Zivilschutzes
MTW Mannschafs-Transportwagen
MZB Mehrzweckboot DIN 14961
N NA Notärztin / Notarzt
NAW Notarztwagen
NEF Notarzt-Einsatzfahrzeug
NFS Notfallstation
O Org Organisation
OLRD Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
R RAL Reichsausschuss für Lieferbedingungen
RE Rahmen-Empfehlungen
RettD Rettungsdienst
RP Regierungspräsidium
RTB Rettungsboot nach DIN 14961
RTH Rettungshubschrauber
RTr Rettungstrupp
RTW Rettungswagen
RW Rüstwagen
S S und Zahl Sachgebietsleiterin / Sachgebietsleiter des Sachgebietes ...
San Sanität(swesen)
SanGr Sanitätsgruppe
SanTr Sanitätstrupp
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SAR Such- und Rettungsdienst (Search and Rescue)
SB Schlauchboot
Sb Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
SBI Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor
SEEBA Schnelleinsatz-Einheit Bergung Ausland (beim THW)
SEG Schnelleinsatzgruppe
SprFu Sprechfunk / Sprechfunkerin / Sprechfunker
St Staffel
SIAnz. Staatsanzeiger
StFü Staffelführerin / Staffelführer
StrSpTr Strahlenspürtrupp
stv. stellvertretende / stellvertretender
SW Schlauchwagen
SZ Sanitätszug
TaGr Tauchgruppe
TaTr Tauchtrupp
TEL Technische Einsatzleitung
TeTr Techniktrupp
TeTr-WR Techniktrupp Wasserrettung
THW Technisches Hilfswerk
TK Telekommunikation
TKSiV Telekommunikations-Sicherstellungsverordnung
TLF Tanklöschfahrzeug
Tr Trupp
TrFü Truppführerin / Truppführer
TS Tragkraftspritze
TrspTr Transporttrupp
TrspGr Transportgruppe
TUlS Transport-Unfall-lnformations- und Hilfeleistungs-System
TZ Technischer Zug
UKatSB Untere Katastrophenschutzbehörde
UVBtGr Unterkunfts-, Verpflegungs- und Betreuungsgruppe
V0 Verordnung
VpfTr Verpflegungstrupp
VU Versorgungsunternehmen, Verkehrsunfall
WF Werkfeuerwehr
WFü Wehrführerin / Wehrführer
WR Wasserrettung
WRGr Wasserrettungsgruppe
WRZ Wasserrettungszug
WvTr Wasserversorgungstrupp
Z Zug
zbV zur besonderen Verwendung
ZFü Zugführerin / Zugführer
ZSG Zivilschutzgesetz
ZSH Zivilschutz-Hubschrauber
ZSNeuOG Zivilschutzneuordnungsgesetz
ZTr Zugtrupp
ZTrKW Zugtrupp-Kraftwagen
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Anlage 3 –
Gliederungsbild Betreuungszug
Betreuungszug BtZ
Bt-Zug Stärke 1 4 20 25
Organisation
1
1
2
ZTr 4 ELW 1 / KdoW ZFü FüAss SpFu Kf
52 Land 52 Land
1
5
6 GW-Technik SDAH-Strom GrFü Kf
52 Land 26 Land
3
Betreuung 3 MTW-Bt SDAH-Betreuung Kf
28 Land / 24 Bund 26 Land
1
5
6 MTW-Bt SDAH-Versorgung GrFü Kf
49 Bund / 3 Land 52 Land
1
5
Versorgung 6 GW-Betreuung FKH GrFü Kf
49