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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport                             KatSDV 600 HE


                             Katastrophenschutz in Hessen                                       01.01.2019




Begriff                          Erläuterungen

Führungsorganisation             legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und
                                 Anzahl der Führungsebenen vor. Die Führungsorganisation stellt sicher,
                                 dass die Arbeit des Einsatzleiters beziehungsweise der Einsatzleitung
                                 bei jeder Art und Größe von Gefahrenlagen oder Schadenereignisse
                                 reibungslos und kontinuierlich verläuft. Bestimmte Aufgabenbereiche
                                 sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen (DV 100). Dies ge-
                                 schieht in aller Regel durch die Bildung von Sachgebieten.


Führungsvorgang                  ist ein zielgerichteter, immer wiederkehrender und in sich geschlossener
                                 Denk- und Handlungsablauf auf allen Ebenen und in allen Bereichen.
                                 Der Führungsvorgang vollzieht sich in Lagefeststellung (Erkundung /
                                 Kontrolle), Planung (Beurteilung der Lage) und Entschluss (Befehl).


Führungszeichen                  sind Übermittlungszeichen für die Weitergabe von Befehlen, Anordnun-
                                 gen und Informationen. Sie werden als akustische (z.B. mit Trillerpfeife),
                                 oder optische Zeichen (z.B. durch Armbewegung, Flaggen oder Licht-
                                 signale) oder auf sonstige Art (z.B. Signalleine) weitergegeben.


Gefahr                           ist die Wahrscheinlichkeit einer Störung der öffentlichen Sicherheit,
                                 verursacht durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische
                                 Fehler oder menschliches Verhalten.

Gefahrenabwehr                   sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen
                                 Sicherheit. Dafür sind Gefahrenabwehrbehörden (z.B. Polizei, Ord-
                                 nungsämter) zuständig.

Gefahrstoff                      ist die zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die ex-
                                 plosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, gesundheits-
                                 schädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind.



Genfer Abkommen                  sind völkerrechtliche Übereinkünfte, die auf einer Konferenz in Genf im
(auch Genfer Konventionen)       Jahr 1949 vereinbart wurden, um die Opfer bewaffneter Konflikte zu
                                 schützen. Sie bestehen aus: - I. Genfer Abkommen zur Verbesserung
                                 des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde, - II.
                                 Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten,
                                 Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See - III. Genfer Ab-
                                 kommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen - IV. Genfer Ab-
                                 kommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Um den
                                 Schutz der Opfer internationaler und nicht internationaler bewaffneter
                                 Konflikte zu verstärken, wurden die Genfer Abkommen 1977 durch zwei
                                 Zusatzprotokolle ergänzt.




Gesundheitsamt                   nimmt als Fachbehörde Aufgaben des Infektionsschutzes und der Seu-
                                 chenbekämpfung wahr. Im Zivilschutz wirken die Gesundheitsämter bei
                                 der Planung der gesundheitlichen Versorgung mit (§15 Zivilschutzge-
                                 setz).




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Begriff                        Erläuterungen

Gesundheitswesen               beinhaltet staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und um-
                               fasst alle der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesund-
                               heit dienenden Einrichtungen und Personen. Die Gesamtverantwortung
                               für das Gesundheitswesen liegt bei Bund und Land. Regelungen für den
                               Spannungs- und Verteidigungsfall sind in den §§ 15-18 Zivilschutzge-
                               setz enthalten.

Grenzdosis                     bezeichnet die maximale Dosis bei Ganzkörperbestrahlung, bei der
                               praktisch noch keine klinisch fassbaren Schäden festgestellt werden.


Großschadenereignis            ist im Aufgabenbereich Sanität „ein Ereignis mit einer so großen Anzahl
                               von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Be-
                               troffenen, dass es mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung
                               des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt
                               werden kann (DIN 13050:2002-09)“.


Großschadenstelle              Schadengebiet
Helferinnen / Helfer           sind Personen, die freiwillig und ehrenamtlich in Einheiten und Einrich-
                               tungen des Katastrophenschutzes mitwirken.


Hilfeleistung                  ist die aktive Unterstützung, die einer Person, einer Organisation, einer
                               Gemeinschaft oder einem Land nach einem Schadenereignis gewährt
                               wird.

Karten                         mit topographischem wie thematischem Inhalt bieten für den vorbeu-
                               genden Katastrophenschutz (Gefahrenquellen) und für die Katastro-
                               phenbewältigung bedeutende Anwendungsmöglichkeiten u.a. in den
                               Bereichen Orientierung, Planung und Auswertung. Die Kartenleser in-
                               terpretieren die geographischen Gegebenheiten in einem räumlichen
                               Zusammenhang (Lagekarte).

Katastrophe                    ist im Sinne des HBKG ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die
                               lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche
                               Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt,
                               dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophen-
                               schutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen
                               des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Katastrophenfall               wird nach dem HBKG von der unteren Katastrophenschutzbehörde
                               festgestellt. Sie stellt Eintritt und Ende des Katastrophenfalles fest und
                               macht dies unter Angabe des Umfangs des betroffenen Gebietes durch
                               Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt.
Katastrophenmedizin            ist der Sammelbegriff für Planung und Durchführung bestimmter medi-
                               zinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden,
                               wenn eine Individualversorgung Verletzter oder Erkrankter auf Grund
                               eines Schadenereignisses über längere Zeit nicht oder nur einge-
                               schränkt möglich ist.

Katastrophenschutz             ist die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen




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Begriff                         Erläuterungen

Krankentransport                umfasst die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen
                                hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fach-
                                gerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifizier-
                                tes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Per-
                                sonen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen (DIN 13050:2002-
                                09).

Leitender Notarzt (LNA)         ist ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter,
                                Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder
                                bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu
                                leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und
                                Koordinierungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifika-
                                tion und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen (DIN
                                13050:2002-09).

Massenanfall                    ist ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten
                                sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhande-
                                nen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Ret-
                                tungsdienstbereich nicht versorgt werden kann (DIN 13050:2002-09).


Patientenablage                 ist eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte
                                oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden.
                                Dort werden sie dem Rettungsdienst zum Transport an einen Behand-
                                lungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen
                                übergeben. (DIN 13050: 2002-09)

Persönliche Ausstattung         ist die Bekleidung und Schutzausrüstung nach organisationseigenen
                                und Unfallverhütungsvorschriften.
Rettungsmittel                  sind die Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials
                                sowie des Transportgerätes (DIN 13050:2002-09).
Sammelstelle                    bezeichnet den Platz oder die Einrichtung für Betroffene, von der aus
                                der Weitertransport erfolgt.
Sanitätsdienst                  ist ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung
                                des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 14.02.1990, der nach den Ka-
                                tastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann.


Sanitätswesen                   umfasst Maßnahmen der Behandlung und des Transportes Verletzter
                                und Erkrankter durch entsprechend ausgebildetes Personal. Es ist ein
                                Aufgabenbereich nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 HBKG und §12 Zivilschutzge-
                                setz.
Schadengebiet                   ist ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer
                                Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können, oder
                                dem mehrere Einsatzräume zugewiesen sind (DV 100).

Stärke- und Ausstattungsnach-   bestimmt nach KatS DV 410 die Aufgabe, Gliederung, Funktionen und
weisung (STAN) (aufgehoben)     Ausbildung der Fachhelfer und gibt das Soll an Personal und Material
                                für Einheiten, Teileinheiten und Einrichtungen auf Grund taktischer For-
                                derungen und haushaltsmäßiger Vorschriften und Ermächtigungen ver-
                                bindlich vor.




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Begriff                            Erläuterungen

Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG)       ist eine Gruppe von ausgebildeten Helferinnen/Helfern. Sie ist so aus-
                                   gebildet und ausgestattet, dass sie bei einem Großschadenereignis
                                   oder außergewöhnlichen Ereignis Verletzte, Erkrankte sowie andere
                                   Geschädigte oder Betroffene versorgen kann (DIN 13050:2002-09).


Sichtung (Triage)                  bezeichnet die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität
                                   der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behand-
                                   lung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes (DIN 13050:2002-
                                   09).

Sofortmaßnahmen                    sind Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe, die von Hilfsorganisa-
                                   tionen durchgeführt werden mit dem Ziel, das Überleben der betroffe-
                                   nen Bevölkerung zu sichern.

Soll-Stärke                        ist die vorgegebene personelle Stärke einer Einheit, Teileinheit oder
                                   Einrichtung, die z.B. in einem Stärke- und Ausstattungsnachweis fest-
                                   geschrieben ist.


Strahlenbelastung                  bezeichnet die Dosis; letale Dosis.
Strahlenschäden                    sind durch ionisierende Strahlung in lebenden Organismen oder in
                                   Festkörpern bzw. Werkstoffen hervorgerufene Schädigungen.
Taktische Einheit                  ist eine Einheit, die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in
                                   der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag
                                   selbstständig zu erfüllen.

Taktische Zeichen                  sind grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Ein-
                                   richtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, Gefahren und Schäden in
                                   Lagekarten und anderen taktischen Zeichnungen.

Technische Einsatzleitung (TEL) führt die ihr unterstellten Einsatzkräfte am Gefahren- und Schadensort.
                                Der technische Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in
                                der Regel einen Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufga-
                                benumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch
                                die technisch-taktische Führung der Einheiten / Einsatzkräfte im Einzel-
                                fall bestimmt.

Transportfähigkeit                 ist der Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebens-
                                   wichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maß-
                                   nahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert
                                   wird (DIN 13050:2002-09).

Triage                             bezeichnet die Sichtung.
Unfall                             ist ein plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen
                                   eintretendes Ereignis, das zu einem Schaden an Personen und/ oder
                                   Sachen führt (DIN 13050:2002-09).

Unterstellung                      ist das Befehlsverhältnis mit eindeutiger Über- und Unterordnung.


UTM-System                         ist die Abkürzung für Universale Transversale Merkator-Projektion. Das
                                   System ist auf einem rechtwinkligen quadratischen UTM-
                                   Koordinatengittersystem aufgebaut. Das System ermöglicht, die Koordi-
                                   naten eines Geländepunktes auf einer Karte mit Hilfe des Gitters zu
                                   ermitteln.




                                                                                                        43
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Begriff                      Erläuterungen

Verfügungsraum               ist der zugewiesene Raum, in dem sich eine Einheit für eine spätere
                             Verwendung bereithält oder sich auf einen bevorstehenden Einsatz
                             vorbereitet.

Verletzter                   ist eine Person, die durch äußere Einwirkung einen Gesundheitsscha-
                             den erlitten hat (DIN 13050:2002-09).
Weisung                      ist ein zusammenfassender Begriff für verschiedene Arten der Übermitt-
                             lung bestimmter Absichten und ihrer Durchführung. Anweisung: Infor-
                             mation über das Einhalten einer bestimmten Arbeitsweise und die Si-
                             cherstellung der Einhaltung von Vorschriften.
                             Auftrag: Übertragung von selbständig durchzuführenden Aufgaben.
                             Kommando: Lenkung einer gemeinsamen Handlung einer Gruppe. Be-
                             fehl: Eindeutige, unmissverständliche Anordnung, die zum sofortigen
                             Handeln zwingt.




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Anlage 2 –

Abkürzungsverzeichnis
A      ABC             atomar, biologisch. chemisch .
       AKNZ            Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
       ÄLRD            Ärztliche Leiterin/Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
       Anh             Anhänger
       ArztTr          Arzttrupp
       ArzTrKW         Arzttruppkraftwagen (ehemaliges Fahrzeug des Zivilschutzes)
       ASB             Arbeiter-Samariter-Bund

B      BF              Berufsfeuerwehr
       BGBI.           Bundesgesetzblatt
       BoGr            Bootsgruppe
       BoTr            Bootstrupp
       Bs              Brandschutz
       Bt              Betreuung
       BtTr            Betreuungstrupp
       BtKombi         Betreuungs-Kombi
       BtZ             Betreuungszug

D      Dekon           Dekontamination (auch: Dk)
       Dekon G         Dekontamination von Gerät
       Dekon P         Dekontamination von Personen
       Dekon V         Dekontamination von Verletzten
       DkSt            Dekon-Staffel
       DLRG            Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
       DRK             Deutsches Rotes Kreuz
       DSt             Dienststelle / Dienststellen
       DV              Dienstvorschrift
       DWD             Deutscher Wetterdienst

E      EA              Einsatzabschnitt
       EAL             Einsatzabschnittsleitung / Einsatzabschnittsleiterin / Einsatzabschnittsleiter
       EL              EinsatzIeitung / Einsatzleiterin / Einsatzleiter
       ELW und Zahl    Einsatzleitwagen mit Angabe der Einstufung nach DIN
       ErkGr           Erkundungsgruppe
       ErkKW           Erkundungs-Kraftwagen
       ErkTr           Erkundungstrupp
       EWRGr           Erweiterte Wasserrettungsgruppe


F      FaBe            Fachberaterin / Fachberater
       FF              Freiwillige Feuerwehr
       FGr             Fachgruppe
       FGr Bel         Fachgruppe Beleuchtung
       FGr E           Fachgruppe Elektroversorgung
       FGr FK          Fachgruppe Führung und Kommunikation
       FGr l           Fachgruppe Infrastruktur
       FGr Log         Fachgruppe Logistik



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    FGr 0           Fachgruppe Ortung
    FGr Ö           Fachgruppe Ölschaden Binnen
    FGr R           Fachgruppe Räumen
    FGr Sp          Fachgruppe Sprengen
    FGr W           Fachgruppe Trinkwasserversorgung
    FGr W           Fachgruppe Wassergefahren
    FGr WP          Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen
    FKH             Feldkochherd
    Fü              Führung / Führerin / Führer
    FüGrTEL         Führungsgruppe Technische Einsatzleitung
    Fw              Feuerwehr
    FwDV            Feuerwehr-Dienstvorschrift

G   GABC            Gefahrstoff-ABC
    GABC-ErkKW      Gefahrstoff-ABC-Erkundungs-Kraftwagen
    GABC-MZt        Gefahrstoff-ABC-Messzentrale
    GABC-Z          Gefahrstoff-ABC-Zug
    GBI             Gemeindebrandinspektorin / Gemeindebrandinspektor
    GefGr           Gefahrstoffgruppe
    Gr              Gruppe
    GrFü            Gruppenführerin / Gruppenführer
    GVBI.           Gesetz- und Verordnungsblatt
    GW              Gerätewagen
    Gwart           Gerätewartin / Gerätewart
    GW-Bt           Gerätewagen Betreuung
    GW-Dekon P      Gerätewagen Dekontamination Personen
    GW-G            Gerätewagen Gefahrgut
    GW-IuK          Gerätewagen Information- und Kommunikation
    GW-Log          Gerätewagen Logistik
    GW-N            Gerätewagen Nachschub
    GW-San          Gerätewagen Sanität
    GW-StrSp        Gerätewagen Strahlenspürtrupp
    GW-T            Gerätewagen Technik
    GW-Taucher      Gerätewagen Taucher
    GW-WR           Gerätewagen Wasserrettung

H   HBKG            Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
                    Katastrophenschutz
    HiOrg           Hilfsorganisation(en)
    HKatS-ZL        Hessisches Katastrophenschutz-Zentrallager
    HLFS            Hessische Landesfeuerwehrschule
    HLFV            Hessischer Landesfeuerwehrverband
    HMdlS           Hessisches Ministerium des lnnern und für Sport
    HMZ             Hochwassermeldezentrale
    HRDG            Hessisches Rettungsdienstgesetz
    HSOG            Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung


I   I               Instandsetzung / Infrastruktur
    IuK             Information und Kommunikation
    IuKGr           lnformations- und Kommunikationsgruppe
    IuKZt           Informations- und Kommunikationszentrale

J   JUH             Johanniter-Unfall-Hilfe



                                                                                        46
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K   KA                 Kastenanhänger
    KAB                Kreisauskunftsbüro
    KatS               Katastrophenschutz
    KatSL              Katastrophenschutzleitung
    KBI                Kreisbrandinspektorin / Kreisbrandinspektor
    KdoW               Kommandowagen
    Kf und Buchstabe   Kraftfahrer mit Angabe der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
    KKW                Kernkraftwerk
    Kombi              Kombinationsfahrzeug
    KTW                Krankentransportwagen
    KTW B              Krankentransportwagen nach DIN EN 1789 Teil B

    LAB                Landesauskunftsbüro
                       Landesbeirat für Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und Katastrophen-
    LBK                schutz
    LF                 Löschfahrzeug
    LFuSt              Leitfunkstelle
    LGr                Löschgruppe
    LNA                Leitende Notärztin / Leitender Notarzt
    LSt                Leitstelle
    Ltr                Leiterin / Leiter
    LZ                 Löschzug


M   Me                 Melderin / Melder
    MHD                Malteser-Hilfsdienst
    MTF                Medizinische Task Force des Zivilschutzes
    MTW                Mannschafs-Transportwagen
    MZB                Mehrzweckboot DIN 14961


N   NA                 Notärztin / Notarzt
    NAW                Notarztwagen
    NEF                Notarzt-Einsatzfahrzeug
    NFS                Notfallstation

O   Org                Organisation
    OLRD               Organisatorische Leiterin / Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

R   RAL                Reichsausschuss für Lieferbedingungen
    RE                 Rahmen-Empfehlungen
    RettD              Rettungsdienst
    RP                 Regierungspräsidium
    RTB                Rettungsboot nach DIN 14961
    RTH                Rettungshubschrauber
    RTr                Rettungstrupp
    RTW                Rettungswagen
    RW                 Rüstwagen

S   S und Zahl         Sachgebietsleiterin / Sachgebietsleiter des Sachgebietes ...
    San                Sanität(swesen)
    SanGr              Sanitätsgruppe
    SanTr              Sanitätstrupp



                                                                                               47
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SAR               Such- und Rettungsdienst (Search and Rescue)
SB                Schlauchboot
Sb                Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
SBI               Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor
SEEBA             Schnelleinsatz-Einheit Bergung Ausland (beim THW)
SEG               Schnelleinsatzgruppe
SprFu             Sprechfunk / Sprechfunkerin / Sprechfunker
St                Staffel
SIAnz.            Staatsanzeiger
StFü              Staffelführerin / Staffelführer
StrSpTr           Strahlenspürtrupp
stv.              stellvertretende / stellvertretender
SW                Schlauchwagen
SZ                Sanitätszug

TaGr              Tauchgruppe
TaTr              Tauchtrupp
TEL               Technische Einsatzleitung
TeTr              Techniktrupp
TeTr-WR           Techniktrupp Wasserrettung
THW               Technisches Hilfswerk
TK                Telekommunikation
TKSiV             Telekommunikations-Sicherstellungsverordnung
TLF               Tanklöschfahrzeug
Tr                Trupp
TrFü              Truppführerin / Truppführer
TS                Tragkraftspritze
TrspTr            Transporttrupp
TrspGr            Transportgruppe
TUlS              Transport-Unfall-lnformations- und Hilfeleistungs-System
TZ                Technischer Zug

UKatSB            Untere Katastrophenschutzbehörde
UVBtGr            Unterkunfts-, Verpflegungs- und Betreuungsgruppe

V0                Verordnung
VpfTr             Verpflegungstrupp
VU                Versorgungsunternehmen, Verkehrsunfall

WF                Werkfeuerwehr
WFü               Wehrführerin / Wehrführer
WR                Wasserrettung
WRGr              Wasserrettungsgruppe
WRZ               Wasserrettungszug
WvTr              Wasserversorgungstrupp

Z                 Zug
zbV               zur besonderen Verwendung
ZFü               Zugführerin / Zugführer
ZSG               Zivilschutzgesetz
ZSH               Zivilschutz-Hubschrauber
ZSNeuOG           Zivilschutzneuordnungsgesetz
ZTr               Zugtrupp
ZTrKW             Zugtrupp-Kraftwagen



                                                                                      48
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Anlage 3 –

Gliederungsbild Betreuungszug


                               Betreuungszug                                               BtZ
  Bt-Zug                                             Stärke          1    4      20   25
                               Organisation


             1
             1
             2
   ZTr       4                 ELW 1 / KdoW                   ZFü        FüAss              SpFu     Kf

                    52 Land                    52 Land



             1
             5
             6    GW-Technik                  SDAH-Strom      GrFü                                   Kf

                    52 Land                    26 Land




             3
Betreuung    3      MTW-Bt              SDAH-Betreuung                                               Kf

                  28 Land / 24 Bund            26 Land



             1
             5
             6      MTW-Bt              SDAH-Versorgung       GrFü                                   Kf

                     49 Bund / 3 Land            52 Land



             1
             5
Versorgung   6     GW-Betreuung                    FKH        GrFü                                   Kf




                                                                                                            49
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