11_7005_D
Landtag von Bad~n•Württem~erg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisantrag KW0/6
vom 11, März 1994 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu B. des Untersuchungsauftrages:
Sicherheitstechnische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung
über die bauliche Situation und die sicherheitstechnische Auslegung des Atom•
kraftwerkes
durch
Inaugenscheinnahme des Atomkraftwerkes Obrigheim in einer nkhtütfentli·
chen Sitzung nach§ 8 Abs. 2 UAusschG,
Beweisantrag KWO/7
vom 11. M~rz 1994 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu A. B. C. des Untersuchungsauftrags:
durch schriftlichen Bericht der Landesregierung
vorab zu A.
Genehmigungsverfahren
dabei zu A. 1. -4.
zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter.
Beweisantrag KW0/8 (geänderte Fassung)
vom 14. März 1994 (SPD)
Es wird Beweis erhoben
zu Teil A. Genehmigungsverfahren und dabei speziell zu den 49 Deckelstut-
zenflanschen des Reaktordruckhehälters, von denen einer für den Störfall An•
fang März 94 ursächlich genannt wird,
1.
über die Fragen,
1. ob der von der Fraktion der GRÜNEN hergestdlte Zusammenhang zwi-
schen dem defekten Deckelstutzenflansch und der Befrstigung der De<.:k-
platte, von der die GRÜNEN behauptet haben, sie sei „nie im Detail
genehmigt worden", tatsächlich besteht,
2. ob „bei dem Genehmigungsverfahren (der Deckplatte) eindeutig ,ge-
pfuscht' worden" ist, wie vom Abgeordneten Kuhn als Fraktionschef der
GRÜNEN behauptet wurde,
1361
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
II.
durch Bericht der Landesregierung
III.
durch Zeugenvernehmung
1. des Abgeordneten Fritz Kulm
2. von Herrn Blickle, Wirtschaftsministerium
3. von Herrn Dr. Keil, Umweltministerium..
Beweisantrag KWO/9
vom 21. März 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben
zu A. des Unters.uchungsauftrags
insbesondere zu den Fragen 1. a)-f) und 3. a)-b)
durch Vernehmung der Zeugen
I. Dr. Friedrich.,. Umweltministerium Baden-Württemberg
2. Dr. Keil, Umweltministerium Baden-Württemberg
3. Joseph A. Günther.
Beweisantrag KWO/ I 0
vom 21. März 1994 (GRÜNE uhd flDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben
zu A. Genehmigungsverfahren und dabei speziell der Bereich der Deckplat-
tenbefestigung des Reaktordruckbehälters
über die Fragen,
1. ob, und wenn ja. wann und auf wekher Grundlage die bei KWO realisierte
Konstruktion der Deckplattenbefestigung formalrechtlich genehmigt
wurde,
2. wie 1990/91 im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der KWO
GmbH zur Umrüstung der Deckplattenbefestigung von seiten der Geneh-
migungs- und Aufsichtsbehörde verfahren wurde.
durch
1. Bericht Jer Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
2. Vorlage der Akten
3. Vernehmung der Zeugen
a) Dr. Fiedler-Pöhlmann, Umweltministerium Baden-Württemberg
b) Dr. Friedrich, Umweltministerium Baden-Württemberg
c) Dr. Kern~ Umweltininisterium Baden-Württemberg
d) Min. Dirig. Wennrich, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
1362
Landtag von Baden-Württ emberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisant rag K WO/ 11 (geänderte Fassung)
vom 23. März 1994 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben
zu A. des Untersuchun gsauftrags:
Genehmigun gsverfahren
über die Fragen,
1. ob und, wenn ja, in welchen Teilen der Reaktordruck bd1älter des Kern-
kraftwerks Obrigheim anders errichtet wurde als in den Teilerrichtungsge-
nehmigungen festgelegt,
2. in welchen Punkten der Reaktordruck behälter des KWO anders errichtet
wurde als im Sicherheitsbe richt von 1964 beschrieben, welches die Gründe
hierfür waren und v,:ekh~ Folgerungen Genehmigungs- und Aufskhtsbe-
hörde hieraus gezogen haben,
3. in welchen Punkten der Reaktordruck behälter des KWO anders errichtet
wurde als im Errichtungsg utachten des TÜV beschrieben und wekhes die
Gründe hierfür \Varen,
4. ob und, wenn ja, in wdchen Fällen Herstellungsschritte am Reaktordruck -
behälter und seinen Teilen sowie deren Installation ohne ein gesetzlich vor-
geschriebenes Freigabeverf ahren durchgeführt wurden,
5. ob es Fälle gab, in denen Genehmigun gs- und Aufsichtsbeh örde über Ab-
weichungen von amtlichen Anordnunge n. Auflagen und Vorgaben oder
über Änderungen an sicherheitstech.nisch wichtigen Komponente n und spe-
zifizierten Verfahrensab läufen in bezug auf den Reaktordruck behälter des
KWO falsch oder unzureichend unterrichtet wurden,
durch Vernehmung der Zeugen
1. Leitender Ministerialrat Dr. Keil, Umweltminis terium
2. Gewerbedire ktor Dr. Friedrich, Umweltminis terium
3. Leitender Ministerialra t Blickle. Wirtschaftsm inisterium
4. Dipl.Ing. Seibold, TÜV Südwest
5. Technischer Geschäftsfüh rer Pickel, KWO
6. Prof. Kußmaul, Materialprüf ungsanstalt Stuttgart
7. Joseph A. Günther (Amtsvorgän ger von Herrn Dr. Keil, Umweltministe-
rium)
8. Gerd Sommer, TÜV Südwest.
Beweisant rag KW0/12 (REP)
(Der Beweisantrag wurde abgelehnt)
1363
Landtag von Baden-Wü rttemberg - 11. Wahlperiode Drucksach e 1 J / 7005
Beweisa ntrag KWO/13 (REP)
(Der Be\veisantrag wurde abgelehnt}
Beweisa ntrag KWO/14 (REP)
(Der Beweisantrag wurde abgelehnt)
Beweisa ntrag KWO/15 (geänder te Fassung )
vom 18. April 1994 (GRÜNE)
Der Beweisantrag Nr. 11 wird ergänzt hinsichtlich der Beweismittd.
Es wird Beweis erhoben durch Vernehmun g der Zeugen
Herrn Schwabe. Umweltministerium Baden~Württemberg
Frau Dr. Ilse Tweer, Buxtehude - als sachverständige Zeugin -
Diploming enieur Ruf, Siemens AG
Diploming enieur Fath, TÜV Südwest
einen Vertreter der Klöckner Werke AG, z.B. Herrn Maidorn
einen Vertreter des TÜV Hannover, z. B. Herrn Rolf Schüler
Gewerbedi rektor Fuchs, Umweltmi nisterium,
Beweisa ntrag KW0/16
vom 9. Juni 1994 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu A. des Untersuchu ngsauftrag s:
Genehmigu ngsverfahr en
insbesondere zu A. 1. - 4.
zunächst beschränkt auf den Reaktordru ckbd1älter
durch Vernehmu ng des Zeugen
Leitender Ministerial rat Dieter Blickle, Wirtschaftsministerium
als Ergänzung des Beweistht'mas anläßlich seiner Vernehmu ng zu K\VO/11.
Beweisa ntrag KWO/17 (GRÜNE und FDP/DVP )
(Der Beweisantrag wurde von den Antragstell ern zurückgeno mmen)
1364
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wa1:Iperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisantrag KWO/ 18
vom 22. Juni 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben
zu A. des Untersuchungsauftrags
insbesondere zu den Fragen 1. a)-f), 2. a)-c), 3. a)-b) und 4.
zunächst beschränkt auf Jen Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung der Zeugen
1. Dr. Hans-Otto Schwarz, Wirtschaftsminister a. D. ( 1.-4;)
2. Dr. H. Schenk, KWO (1.-3.)
3. Dr. Backfisch, TÜV Baden ( l .; 3.; 4.).
Beweisanlrag KWO/19 (geänderte Passung)
vom 15. September 1994 (CDU und SPD)
Es wird Be\veis erhoben über die Frage:
zu A. des Untersuchungsauftrags:
Genehmigungsverfahren
zuA 5.
zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbd1illter
durch Vernehmung der Zeugen
1. Herr Dr. Dieter Spöri, Wirt:schaftsminister
2. Herr Harald B. Schäfer, Umweltminister.
Beweisantrag KWO/20 (REP)
(Der Beweisantrag wurde aus formalen Gründen nicht zur Abstimmung ge-
stellt)
Beweisantrag KWO/21 (geänderte Passung)
vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über die Fragen.
1. a) ob, und wenn ja, in welchen Teilen das Kernkraftwerk Obrigheim
(KWO) anders errichtet wurde als in den Teilerrichtungsgenehmigungen
festgelegt und in den Sicherheitsberid1te11 beschrieben;
1365
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
b) wekhes gegebenenfalls die Gründe für Abweichungen von Vorgaben der
Genehmigungsbehörden und Beschreibungen im Sicherheibberkht
1964 waren;
c) inwieweit, wann und durch wen die Aufsichtsbd1ürde über derartige Ab-
weichungen von Genehmigungsvorhaben in Kenntnis gesetzt und wel-
che Konsequenzen dort jeweils gezogen wurden;
d) ob. und wenn ja, welche Abweichungen von amtlichen Anordnungen,
Auflagen und Vorgaben, die im Verlauf de~ Genehmigungsverfahrens
für das Kernkraftwerk Obrigheim von der Aufsichtsbehörde ausgespro-
chen wurden, festgestellt wurden;
e) ob, und wenn ja, in welchen Fällen Kenntnisse darüber vorlagen, daß
Herstellungsschritte an Komponenten sowie deren Installation durchge-
führt wurden, ohne daß sich an das vorgegebene Freigabeverfahren ge•
halten wurde;
f) inwieweit es im Verlauf des Genehrni_gungsverfahrens Fälle gab, in de-
nen die Aufsichtsbehörden über Abweichullgen von amtlichen Anord-
nungen. Auflagen und Vorgaben und über Änderungen an sicherheits-
technisch wichtigen Komponenten und spezifizierten Verfahrensabläu-
fen falsd1 oder unzureichend untenichtet wurde;
2. a) ob und wann die den Teilerrichtungs· und Teilbetriebsgenehmigungen
zugrunde liegenden Unterlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegen haben;
b) wie in den Fällen verfahren v,rurde, in denen die den entsprechenden
Teilgenehmigungen zugrunde liegenden Unterlagen nicht vorgelegen ha-
ben;
3. a) wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungs_gerichts (Az.: 7 C 43.90)
vom 7. Juni 1991 die Entscheidung vorbereitet \.Vurde, für das Kern-
kraftwerk Obrigheim die abschließende Genehmigung zu erteilen und
welcher rechtliche Ermessungsspielraum dabei bestand~
b) ob, und wenn ja, durch wekhe Personen und Institutionen versucht
wurde, auf diesen Entscheidungsprozeß Einfluß zu nehmen;
zunächst be:schränkt auf den Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung des Zeugen
Dr. Erwin Vetter, ehemaliger Umweltminister und jetziger Minister im Staats-
ministerium Baden-\Vürttemberg.
Beweisantrag KWO/22 (geänderte Fassung)
vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über die Fragen
1. ob und wenn ja, in welchen Teilen das Kernkraftwerk Obrigheim anders er-
richtet wurde als in den Teilerrichtungsgenehmigungen festgelegt und im
Sicherheitsbericht von 1964/65 sowie dem Errichtungsgutachten des TÜV
Baden vom. 1. August 1966 beschrieben;
2. a) wekhes die Gründe für Abweichungen von Vorgaben der Genehmi-
gungsbehörde und Beschreibungen im Sicherhdtsbericht 1964 sowie
dem TÜV-Errichtungsgutachten vom L August 1966 waren;
1366
Landtag von Baden-Württemberg - 11. \Vahlperiode Drucksache 11 / 7005
b) ob und wenn ja, wann derartige Ab\veichungen Gegenstand von Erörte-
rungen innerhalb der Genehmigungsbehörde sowie zwischen Genehmi-
gungsbehörde, Betrdber und TÜV Baden waren und zu wekhen
Ergebnissen diese geführt haben;,
3. a) ob und \Venn ja, wann die den bis 1984 ergangenen Teilerrichtungsge-
nehmigungen und Teilbetriebsgenehmigungen zugrunde liegenden Un-
terlagen der Genehmigungsbehörde in der Zeit Z\Vischen I 984 und I 992
vorgelegen haben;
b) wie in solchen Fällen verfahren wurde, in denen diese Unterlagen nicht
vorlagen;
4. a) inwieweit die Genehmigungspraxis beim Kernkraftwerk Obrigheim den
Anforderungen der jeweils geltenden atomrechtlichen Bestimmungen
entsprach;
b) wie sich die Genehmigungssituation nach Erteilung der zweiten Teilbe-
triebsgenehmigung vom 20. September I 968 sowie der acht darauf auf-
bauenden Nachträge darstellte;
c) ob und wenn ja, wekhe Fälle es gab, in denen bei der Genehmigungsbe-
hörde die Rücknahme oder der Widerruf einer für die Obrigheimer An-
lage bereits ergangenen Teilgenehmigung diskutiert wurde;
zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung der Zeugen
1. Prof. ~fartin Herzog, Wirtschaftsminister a. D.
2. Hermann Schaufler, ehemaliger Wirtschaftsminister und jetziger Verkehrs-
minister.
Beweisantrag KW0/23 (geänderte Fassung)
vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu A. des Untersuchungsauftrags:
Genehmigungsverfahren
zuA.1.-A. 5.
zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung der Zeugen
1. Mdgt. Manfred Lehmann, Umweltministerium
2. Dr. Dieter Spöri, Wirtsdrnftsminister
· 3. Harald B. Schäfer, Umweltminister.
1367
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisantrag KW0/24
vom 29. September 1994 (CDU und SPD)
Es wird Bewei:i erhoben über die Frage:
zu A. des Untt!rsuchungsauftrags:
Genehmigungsverfahren
insbesondere zu A. l.-4.
bezogen auf den Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung des Zeugen
Dr. Grawe, ehemals WM.
Beweisantrag K W0/25 (GRÜNE und FDP/DVP)
(Der Be\veisantrag wurde als Verfahrensantrag abgeldmt)
Beweisantrag KW0/26
vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben
zu A. des Untersuchungsauftrages „Genehmigungsverfahren"
I.
über die Fragen:
l. wer an der Vorbereitung der Erteilung der 3. TEG für das Kernkraftwerk
Obrigheim in der Genehmigungsbehörde beteili_gt \.1/ar.
2. worauf sich im Zusammenhang mit 1. nachfolgend zitierte, vor dem U nkr-
suchungsaus_s_c_lrn_ß am 15. September 1994 gemachte Aussage des Wirt-
schaftsministers a. D. Hans-Otto Schwarz stützt,
(S. 77 fl)
Abg. Krisdi.· ,,Sie sagten vorhin. daß Sie bei der Überprüfung der Geneh-
migungsverfahren nicht alles persönlich kontrolliert habl;;;'n konnten. Könn-
ten Sie dem Ausschuß die Namen der verantwortlichen Mitarbeiter
nennen, die diese Überprüfung durchgegeben hatten, zusätzlich zu den hier
schon Genannten?"
Z. Dr. Schwur:: .,Ich kann also in erster Linie den damaligen Referenten,
Herrn Dr. Grawe, nennen."
3. wie im Zusammenhang mit 1. und den am 21. Oktober 1994 vor dem Un-
tersuchungsausschuß gemachten und teilweise nachfolgend zitierten Aussa-
gen des Zeugen Dr. Joachim Gra\ve die unter 2. zitierte Aussage des Zeu-
gen Dr. Schwarz zu verstehen ist,
1368
Landtag von Ba.den-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
S. 210
Abg. Kulm: .,Herr Dr. Grawe, sind Sie also über die Vorgänge vor und bis
zur Erteilung der 3. TEG ... nicht persönlich involviert gewesen?"
Z. Dr. Gruwe: ,,Nein. Damit war ich nicht befaßt."
4, durch wen und in welchem Umfang der damalige Wirtschaftsminister Dr.
Hans-Otto Schwarz tatsächlich über die Vorgänge im Zusammenhang mit
der Erteilung der 3. TEG informiert war,
II.
durch Vernehmung des Zeugen
Wirtschaftsminister a. D. Dr. Hans-Otto Schwarz.
Beweisantrag KWO/27 (geänderte Fassung)
vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über
I.
Teil B. des Untersuchungsauftrages „Sicherheit:i-kchni:sche Auslegung, Auf-
sicht und Begutachtung" zu den Fragen
1. ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage Nachweisdefizite
auch noch nach der Erteilung der abschließenden Betrieb:i-genehmigung be-
stehen,
2. in welchem Umfang Ahweichungen von dem derzeit geltenden kernkchni-
schen Regelwerk gegebenenfalls einen verringertt'n Sicherheitsstandard im
Vergleich zu neueren Anlagen zur Folge hat,
3. a) welche spezifizierten Grenzwerte bei der Obrigheimer Anlage seit wann
überschritten :sind,
b) \Vie bbhi:r mit dieser Situation von seiten der Gutachter s01.vie der Auf-
sichts- und Genehmigungsbehörde umgegangen wurde, und wekhi:
Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben,
4. a) ob die im Reaktordruckbi:hälter des K WO eingehängten Bestrahlungs-
proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks re-
präsentativ hinsichtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen
Verhältnis~e. der Schweißzusätze, der Schweißbedingungen und der
Wärmebehandlung sind;
b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt. worauf diese ggf. zurückzu-
führen sind;
als Ergänzung zum Bericht der Landesregierung zu KWO 7 durch Beiziehung
der im Zusammenhang mit der Auflagenerfüllung für die abschließende Be-
triebsgenehmigung von den Behörden in Auftrag gegebenen Gutachten bzw.
der inzwischen dazu vorliegenden Zwischen- und Teilberichte dieser Gutach-
ten der TÜV's, der Bundesanstalt für Materialprüfung. des Öko-Instituts und
eventuell weiterer Gutachter
unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Fest~tellung der Erfül-
lung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
nahme abgeschlossen ist.
1369
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisantrag KW0/28 (geänderte Fassung)
vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über
die Teile B. ,,Sicherheih;technische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung"
und C. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der ab 1992 bis heute vorliegenden Akten. soweit die Akten
den Stand der Erfüllung der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 betreffen
und unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der
Erfüllung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden
Teilbt:trit:bsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweis-
aufnahme abgeschlossen ist.
Beweisantrag K W0/29
vom 9. Dezember 1994 '(GRÜNE und f'DP/DVP)
Es wird Beweis_erhoben über
Teil 8. des Untersuchungsauftrags „Sicherheitstechnisd1e Auslegung. Aufsicht
und Begutat..:htung" zu den Fragen:
1. a) ob die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerks Obrigheim
geltendt:!'n Anforderungen des damals gelkndt:!'n kt:!'rntechnischen Regel-
werks eingehalten waren;
b) ob, und wenn ja, in wekhen Bereicht:!'n sich die sicherheitskchnis1.:he
Auslegung des Kernkraft\l.:erks Obrigheim von den derzeit gelknden
Anforderungen des kerntechnisd1en Regdwerks unterscheidet;
c) in welchem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntel'h-
nischen Regelwerk ggf. einen verringerten Sicherheitsstandard im Ver-
gleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;
2. a) für welche sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile bis Ende:_ der
achtziger Jahre Nachweisdefizite be:)tanden_;___
b) \Vie in der Vergangenheit vonseiten der amtlich bt!'steilten Gutachter so-
wie der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit derartigen Nachweis-
defiziten jeweils umgegangen wurde:
c) ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage derartige
Nachweisdefizite auch noch nach der Erteilung_der Dauerbetriebsg_eneh-
migung im Oktober 1992 bestehen;
3. a) welche spezifizierten Grenz\verte bei <ler Obrighdmer Anlage seit \.Vann
überschritten sind;
b) wie bisher mit dieser Situation von seiten der Gutadlter sowie der Auf-
sichts- und Genehmigungsbehörde umgegangen wurde, und wekhe
Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben;
4. a) ob Jie im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungs~
proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks re-
präsentativ hin::.khtlich des verwendeten We_r_kstoffs, der geomet_rischt!n
Verhältnisse. der Schweißzusätze, der Sc.:hweißbedingungen und der
Wärmebehandlung sind:
1370