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Landtag von Bad~n•Württem~erg -     11. Wahlperiode                             Drucksache 11 / 7005

            Beweisantrag KW0/6
            vom 11, März 1994 (CDU und SPD)


            Es wird Beweis erhoben über die Frage:

           zu B. des Untersuchungsauftrages:
           Sicherheitstechnische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung
           über die bauliche Situation und die sicherheitstechnische Auslegung des Atom•
           kraftwerkes

           durch
           Inaugenscheinnahme des Atomkraftwerkes Obrigheim in einer nkhtütfentli·
           chen Sitzung nach§ 8 Abs. 2 UAusschG,




           Beweisantrag KWO/7
           vom 11. M~rz 1994 (CDU und SPD)


           Es wird Beweis erhoben über die Frage:

           zu A. B. C. des Untersuchungsauftrags:

           durch schriftlichen Bericht der Landesregierung
           vorab zu A.
           Genehmigungsverfahren
           dabei zu A. 1. -4.
           zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter.




           Beweisantrag KW0/8 (geänderte Fassung)
           vom 14. März 1994 (SPD)


           Es wird Beweis erhoben

          zu Teil A. Genehmigungsverfahren und dabei speziell zu den 49 Deckelstut-
          zenflanschen des Reaktordruckhehälters, von denen einer für den Störfall An•
          fang März 94 ursächlich genannt wird,

          1.
          über die Fragen,
           1. ob der von der Fraktion der GRÜNEN hergestdlte Zusammenhang zwi-
              schen dem defekten Deckelstutzenflansch und der Befrstigung der De<.:k-
              platte, von der die GRÜNEN behauptet haben, sie sei „nie im Detail
              genehmigt worden", tatsächlich besteht,
          2. ob „bei dem Genehmigungsverfahren (der Deckplatte) eindeutig ,ge-
             pfuscht' worden" ist, wie vom Abgeordneten Kuhn als Fraktionschef der
             GRÜNEN behauptet wurde,




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            II.
            durch Bericht der Landesregierung

            III.
            durch Zeugenvernehmung
            1. des Abgeordneten Fritz Kulm
            2. von Herrn Blickle, Wirtschaftsministerium
            3. von Herrn Dr. Keil, Umweltministerium..




            Beweisantrag KWO/9
            vom 21. März 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben
            zu A. des Unters.uchungsauftrags
            insbesondere zu den Fragen 1. a)-f) und 3. a)-b)

            durch Vernehmung der Zeugen
             I. Dr. Friedrich.,. Umweltministerium Baden-Württemberg
            2. Dr. Keil, Umweltministerium Baden-Württemberg
             3. Joseph A. Günther.




             Beweisantrag KWO/ I 0
             vom 21. März 1994 (GRÜNE uhd flDP/DVP)


             Es wird Beweis erhoben

             zu A. Genehmigungsverfahren und dabei speziell der Bereich der Deckplat-
             tenbefestigung des Reaktordruckbehälters
             über die Fragen,
             1. ob, und wenn ja. wann und auf wekher Grundlage die bei KWO realisierte
                Konstruktion der Deckplattenbefestigung formalrechtlich genehmigt
                wurde,

             2. wie 1990/91 im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der KWO
                GmbH zur Umrüstung der Deckplattenbefestigung von seiten der Geneh-
                migungs- und Aufsichtsbehörde verfahren wurde.

             durch
              1. Bericht Jer Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
             2. Vorlage der Akten
              3. Vernehmung der Zeugen
                   a) Dr. Fiedler-Pöhlmann, Umweltministerium Baden-Württemberg
                   b) Dr. Friedrich, Umweltministerium Baden-Württemberg
                   c) Dr. Kern~ Umweltininisterium Baden-Württemberg
                   d) Min. Dirig. Wennrich, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
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            Beweisant rag K WO/ 11 (geänderte Fassung)
            vom 23. März 1994 (CDU und SPD)


            Es wird Beweis erhoben

            zu A. des Untersuchun gsauftrags:
            Genehmigun gsverfahren

            über die Fragen,
            1. ob und, wenn ja, in welchen Teilen der Reaktordruck bd1älter des Kern-
               kraftwerks Obrigheim anders errichtet wurde als in den Teilerrichtungsge-
               nehmigungen festgelegt,

            2. in welchen Punkten der Reaktordruck behälter des KWO anders errichtet
               wurde als im Sicherheitsbe richt von 1964 beschrieben, welches die Gründe
               hierfür waren und v,:ekh~ Folgerungen Genehmigungs- und Aufskhtsbe-
               hörde hieraus gezogen haben,

           3. in welchen Punkten der Reaktordruck behälter des KWO anders errichtet
              wurde als im Errichtungsg utachten des TÜV beschrieben und wekhes die
              Gründe hierfür \Varen,

           4. ob und, wenn ja, in wdchen Fällen Herstellungsschritte am Reaktordruck -
              behälter und seinen Teilen sowie deren Installation ohne ein gesetzlich vor-
              geschriebenes Freigabeverf ahren durchgeführt wurden,

           5. ob es Fälle gab, in denen Genehmigun gs- und Aufsichtsbeh örde über Ab-
              weichungen von amtlichen Anordnunge n. Auflagen und Vorgaben oder
              über Änderungen an sicherheitstech.nisch wichtigen Komponente n und spe-
              zifizierten Verfahrensab läufen in bezug auf den Reaktordruck behälter des
              KWO falsch oder unzureichend unterrichtet wurden,

           durch Vernehmung der Zeugen
           1. Leitender Ministerialrat Dr. Keil, Umweltminis terium
           2. Gewerbedire ktor Dr. Friedrich, Umweltminis terium
           3. Leitender Ministerialra t Blickle. Wirtschaftsm inisterium
           4. Dipl.Ing. Seibold, TÜV Südwest
           5. Technischer Geschäftsfüh rer Pickel, KWO
           6. Prof. Kußmaul, Materialprüf ungsanstalt Stuttgart
           7. Joseph A. Günther (Amtsvorgän ger von Herrn Dr. Keil, Umweltministe-
              rium)
           8. Gerd Sommer, TÜV Südwest.




           Beweisant rag KW0/12 (REP)

           (Der Beweisantrag wurde abgelehnt)




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            Beweisa ntrag KWO/13 (REP)

            (Der Be\veisantrag wurde abgelehnt}




            Beweisa ntrag KWO/14 (REP)

            (Der Beweisantrag wurde abgelehnt)




             Beweisa ntrag KWO/15 (geänder te Fassung )
             vom 18. April 1994 (GRÜNE)


             Der Beweisantrag Nr. 11 wird ergänzt hinsichtlich der Beweismittd.

             Es wird Beweis erhoben durch Vernehmun g der Zeugen
             Herrn Schwabe. Umweltministerium Baden~Württemberg
             Frau Dr. Ilse Tweer, Buxtehude - als sachverständige Zeugin -
             Diploming enieur Ruf, Siemens AG
             Diploming enieur Fath, TÜV Südwest
             einen Vertreter der Klöckner Werke AG, z.B. Herrn Maidorn
             einen Vertreter des TÜV Hannover, z. B. Herrn Rolf Schüler
             Gewerbedi rektor Fuchs, Umweltmi nisterium,




             Beweisa ntrag KW0/16
             vom 9. Juni 1994 (CDU und SPD)


              Es wird Beweis erhoben über die Frage:

             zu A. des Untersuchu ngsauftrag s:
             Genehmigu ngsverfahr en
              insbesondere zu A. 1. - 4.
              zunächst beschränkt auf den Reaktordru ckbd1älter

              durch Vernehmu ng des Zeugen
              Leitender Ministerial rat Dieter Blickle, Wirtschaftsministerium
              als Ergänzung des Beweistht'mas anläßlich seiner Vernehmu ng zu K\VO/11.




              Beweisa ntrag KWO/17 (GRÜNE und FDP/DVP )

              (Der Beweisantrag wurde von den Antragstell ern zurückgeno mmen)




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            Beweisantrag KWO/ 18
            vom 22. Juni 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben

            zu A. des Untersuchungsauftrags
            insbesondere zu den Fragen 1. a)-f), 2. a)-c), 3. a)-b) und 4.
            zunächst beschränkt auf Jen Reaktordruckbehälter

            durch Vernehmung der Zeugen
            1. Dr. Hans-Otto Schwarz, Wirtschaftsminister a. D. ( 1.-4;)
            2. Dr. H. Schenk, KWO (1.-3.)
            3. Dr. Backfisch, TÜV Baden ( l .; 3.; 4.).




           Beweisanlrag KWO/19 (geänderte Passung)
           vom 15. September 1994 (CDU und SPD)


           Es wird Be\veis erhoben über die Frage:

           zu A. des Untersuchungsauftrags:
           Genehmigungsverfahren

           zuA 5.
           zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbd1illter

           durch Vernehmung der Zeugen
           1. Herr Dr. Dieter Spöri, Wirt:schaftsminister
           2. Herr Harald B. Schäfer, Umweltminister.




           Beweisantrag KWO/20 (REP)

           (Der Beweisantrag wurde aus formalen Gründen nicht zur Abstimmung ge-
           stellt)




           Beweisantrag KWO/21 (geänderte Passung)
           vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


           Es wird Beweis erhoben über die Fragen.

           1. a) ob, und wenn ja, in welchen Teilen das Kernkraftwerk Obrigheim
                 (KWO) anders errichtet wurde als in den Teilerrichtungsgenehmigungen
                 festgelegt und in den Sicherheitsberid1te11 beschrieben;


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              b) wekhes gegebenenfalls die Gründe für Abweichungen von Vorgaben der
                 Genehmigungsbehörden und Beschreibungen im Sicherheibberkht
                 1964 waren;
              c) inwieweit, wann und durch wen die Aufsichtsbd1ürde über derartige Ab-
                 weichungen von Genehmigungsvorhaben in Kenntnis gesetzt und wel-
                 che Konsequenzen dort jeweils gezogen wurden;
              d) ob. und wenn ja, welche Abweichungen von amtlichen Anordnungen,
                 Auflagen und Vorgaben, die im Verlauf de~ Genehmigungsverfahrens
                 für das Kernkraftwerk Obrigheim von der Aufsichtsbehörde ausgespro-
                 chen wurden, festgestellt wurden;
              e) ob, und wenn ja, in welchen Fällen Kenntnisse darüber vorlagen, daß
                 Herstellungsschritte an Komponenten sowie deren Installation durchge-
                 führt wurden, ohne daß sich an das vorgegebene Freigabeverfahren ge•
                 halten wurde;
              f) inwieweit es im Verlauf des Genehrni_gungsverfahrens Fälle gab, in de-
                 nen die Aufsichtsbehörden über Abweichullgen von amtlichen Anord-
                 nungen. Auflagen und Vorgaben und über Änderungen an sicherheits-
                 technisch wichtigen Komponenten und spezifizierten Verfahrensabläu-
                 fen falsd1 oder unzureichend untenichtet wurde;

            2. a) ob und wann die den Teilerrichtungs· und Teilbetriebsgenehmigungen
                  zugrunde liegenden Unterlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegen haben;
               b) wie in den Fällen verfahren v,rurde, in denen die den entsprechenden
                  Teilgenehmigungen zugrunde liegenden Unterlagen nicht vorgelegen ha-
                  ben;

            3. a) wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungs_gerichts (Az.: 7 C 43.90)
                  vom 7. Juni 1991 die Entscheidung vorbereitet \.Vurde, für das Kern-
                  kraftwerk Obrigheim die abschließende Genehmigung zu erteilen und
                  welcher rechtliche Ermessungsspielraum dabei bestand~
               b) ob, und wenn ja, durch wekhe Personen und Institutionen versucht
                  wurde, auf diesen Entscheidungsprozeß Einfluß zu nehmen;

            zunächst be:schränkt auf den Reaktordruckbehälter

            durch Vernehmung des Zeugen
            Dr. Erwin Vetter, ehemaliger Umweltminister und jetziger Minister im Staats-
            ministerium Baden-\Vürttemberg.




             Beweisantrag KWO/22 (geänderte Fassung)
             vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


             Es wird Beweis erhoben über die Fragen

             1. ob und wenn ja, in welchen Teilen das Kernkraftwerk Obrigheim anders er-
                richtet wurde als in den Teilerrichtungsgenehmigungen festgelegt und im
                Sicherheitsbericht von 1964/65 sowie dem Errichtungsgutachten des TÜV
                Baden vom. 1. August 1966 beschrieben;

             2. a) wekhes die Gründe für Abweichungen von Vorgaben der Genehmi-
                   gungsbehörde und Beschreibungen im Sicherhdtsbericht 1964 sowie
                   dem TÜV-Errichtungsgutachten vom L August 1966 waren;



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Landtag von Baden-Württemberg -     11. \Vahlperiode                           Drucksache 11 / 7005

              b) ob und wenn ja, wann derartige Ab\veichungen Gegenstand von Erörte-
                 rungen innerhalb der Genehmigungsbehörde sowie zwischen Genehmi-
                 gungsbehörde, Betrdber und TÜV Baden waren und zu wekhen
                 Ergebnissen diese geführt haben;,

           3. a) ob und \Venn ja, wann die den bis 1984 ergangenen Teilerrichtungsge-
                 nehmigungen und Teilbetriebsgenehmigungen zugrunde liegenden Un-
                 terlagen der Genehmigungsbehörde in der Zeit Z\Vischen I 984 und I 992
                 vorgelegen haben;
              b) wie in solchen Fällen verfahren wurde, in denen diese Unterlagen nicht
                 vorlagen;

           4. a) inwieweit die Genehmigungspraxis beim Kernkraftwerk Obrigheim den
                 Anforderungen der jeweils geltenden atomrechtlichen Bestimmungen
                 entsprach;
              b) wie sich die Genehmigungssituation nach Erteilung der zweiten Teilbe-
                 triebsgenehmigung vom 20. September I 968 sowie der acht darauf auf-
                 bauenden Nachträge darstellte;
              c) ob und wenn ja, wekhe Fälle es gab, in denen bei der Genehmigungsbe-
                 hörde die Rücknahme oder der Widerruf einer für die Obrigheimer An-
                 lage bereits ergangenen Teilgenehmigung diskutiert wurde;

           zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter

           durch Vernehmung der Zeugen
           1. Prof. ~fartin Herzog, Wirtschaftsminister a. D.
           2. Hermann Schaufler, ehemaliger Wirtschaftsminister und jetziger Verkehrs-
              minister.




           Beweisantrag KW0/23 (geänderte Fassung)
           vom 26. September 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


           Es wird Beweis erhoben über die Frage:

           zu A. des Untersuchungsauftrags:
           Genehmigungsverfahren

           zuA.1.-A. 5.
           zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter

           durch Vernehmung der Zeugen
           1. Mdgt. Manfred Lehmann, Umweltministerium
           2. Dr. Dieter Spöri, Wirtsdrnftsminister
          · 3. Harald B. Schäfer, Umweltminister.




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Landtag von Baden-Württemberg -       11. Wahlperiode                               Drucksache 11 / 7005

            Beweisantrag KW0/24
            vom 29. September 1994 (CDU und SPD)


            Es wird Bewei:i erhoben über die Frage:

            zu A. des Untt!rsuchungsauftrags:
            Genehmigungsverfahren

            insbesondere zu A. l.-4.
            bezogen auf den Reaktordruckbehälter

            durch Vernehmung des Zeugen
            Dr. Grawe, ehemals WM.




            Beweisantrag K W0/25 (GRÜNE und FDP/DVP)

            (Der Be\veisantrag wurde als Verfahrensantrag abgeldmt)




            Beweisantrag KW0/26
            vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben

            zu A. des Untersuchungsauftrages „Genehmigungsverfahren"

            I.
            über die Fragen:

             l. wer an der Vorbereitung der Erteilung der 3. TEG für das Kernkraftwerk
                Obrigheim in der Genehmigungsbehörde beteili_gt \.1/ar.

            2. worauf sich im Zusammenhang mit 1. nachfolgend zitierte, vor dem U nkr-
                 suchungsaus_s_c_lrn_ß am 15. September 1994 gemachte Aussage des Wirt-
                 schaftsministers a. D. Hans-Otto Schwarz stützt,
                 (S. 77 fl)
                 Abg. Krisdi.· ,,Sie sagten vorhin. daß Sie bei der Überprüfung der Geneh-
                 migungsverfahren nicht alles persönlich kontrolliert habl;;;'n konnten. Könn-
                 ten Sie dem Ausschuß die Namen der verantwortlichen Mitarbeiter
                 nennen, die diese Überprüfung durchgegeben hatten, zusätzlich zu den hier
                 schon Genannten?"
                 Z. Dr. Schwur:: .,Ich kann also in erster Linie den damaligen Referenten,
                 Herrn Dr. Grawe, nennen."

             3. wie im Zusammenhang mit 1. und den am 21. Oktober 1994 vor dem Un-
                tersuchungsausschuß gemachten und teilweise nachfolgend zitierten Aussa-
                gen des Zeugen Dr. Joachim Gra\ve die unter 2. zitierte Aussage des Zeu-
                gen Dr. Schwarz zu verstehen ist,



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Landtag von Ba.den-Württemberg -        11. Wahlperiode                                Drucksache 11 / 7005

                  S. 210
                  Abg. Kulm: .,Herr Dr. Grawe, sind Sie also über die Vorgänge vor und bis
                  zur Erteilung der 3. TEG ... nicht persönlich involviert gewesen?"
                  Z. Dr. Gruwe: ,,Nein. Damit war ich nicht befaßt."

            4, durch wen und in welchem Umfang der damalige Wirtschaftsminister Dr.
               Hans-Otto Schwarz tatsächlich über die Vorgänge im Zusammenhang mit
               der Erteilung der 3. TEG informiert war,

            II.
            durch Vernehmung des Zeugen
            Wirtschaftsminister a. D. Dr. Hans-Otto Schwarz.




            Beweisantrag KWO/27 (geänderte Fassung)
            vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben über

            I.
            Teil B. des Untersuchungsauftrages „Sicherheit:i-kchni:sche Auslegung, Auf-
            sicht und Begutachtung" zu den Fragen

            1. ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage Nachweisdefizite
               auch noch nach der Erteilung der abschließenden Betrieb:i-genehmigung be-
               stehen,

            2. in welchem Umfang Ahweichungen von dem derzeit geltenden kernkchni-
               schen Regelwerk gegebenenfalls einen verringertt'n Sicherheitsstandard im
               Vergleich zu neueren Anlagen zur Folge hat,

            3. a) welche spezifizierten Grenzwerte bei der Obrigheimer Anlage seit wann
                  überschritten :sind,
                  b) \Vie bbhi:r mit dieser Situation von seiten der Gutachter s01.vie der Auf-
                     sichts- und Genehmigungsbehörde umgegangen wurde, und wekhi:
                     Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben,

            4. a) ob die im Reaktordruckbi:hälter des K WO eingehängten Bestrahlungs-
                  proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks re-
                  präsentativ hinsichtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen
                  Verhältnis~e. der Schweißzusätze, der Schweißbedingungen und der
                  Wärmebehandlung sind;
                  b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt. worauf diese ggf. zurückzu-
                     führen sind;


            als Ergänzung zum Bericht der Landesregierung zu KWO 7 durch Beiziehung
            der im Zusammenhang mit der Auflagenerfüllung für die abschließende Be-
            triebsgenehmigung von den Behörden in Auftrag gegebenen Gutachten bzw.
            der inzwischen dazu vorliegenden Zwischen- und Teilberichte dieser Gutach-
            ten der TÜV's, der Bundesanstalt für Materialprüfung. des Öko-Instituts und
            eventuell weiterer Gutachter
           unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Fest~tellung der Erfül-
           lung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
           betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
           nahme abgeschlossen ist.
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Landtag von Baden-Württemberg -      11. Wahlperiode                                Drucksache 11 / 7005

            Beweisantrag KW0/28 (geänderte Fassung)
            vom 22. November 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben über

            die Teile B. ,,Sicherheih;technische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung"
            und C. des Untersuchungsauftrages
            durch Beiziehung der ab 1992 bis heute vorliegenden Akten. soweit die Akten
            den Stand der Erfüllung der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
            betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 betreffen
            und unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der
            Erfüllung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden
            Teilbt:trit:bsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweis-
            aufnahme abgeschlossen ist.




            Beweisantrag K W0/29
            vom 9. Dezember 1994 '(GRÜNE und f'DP/DVP)


            Es wird Beweis_erhoben über
            Teil 8. des Untersuchungsauftrags „Sicherheitstechnisd1e Auslegung. Aufsicht
            und Begutat..:htung" zu den Fragen:

            1. a) ob die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerks Obrigheim
                  geltendt:!'n Anforderungen des damals gelkndt:!'n kt:!'rntechnischen Regel-
                  werks eingehalten waren;
               b) ob, und wenn ja, in wekhen Bereicht:!'n sich die sicherheitskchnis1.:he
                  Auslegung des Kernkraft\l.:erks Obrigheim von den derzeit gelknden
                  Anforderungen des kerntechnisd1en Regdwerks unterscheidet;
              c) in welchem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntel'h-
                 nischen Regelwerk ggf. einen verringerten Sicherheitsstandard im Ver-
                 gleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;

            2. a) für welche sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile bis Ende:_ der
                  achtziger Jahre Nachweisdefizite be:)tanden_;___
               b) \Vie in der Vergangenheit vonseiten der amtlich bt!'steilten Gutachter so-
                  wie der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit derartigen Nachweis-
                  defiziten jeweils umgegangen wurde:
               c) ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage derartige
                  Nachweisdefizite auch noch nach der Erteilung_der Dauerbetriebsg_eneh-
                  migung im Oktober 1992 bestehen;

            3. a) welche spezifizierten Grenz\verte bei <ler Obrighdmer Anlage seit \.Vann
                  überschritten sind;
               b) wie bisher mit dieser Situation von seiten der Gutadlter sowie der Auf-
                  sichts- und Genehmigungsbehörde umgegangen wurde, und wekhe
                  Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben;

            4. a) ob Jie im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungs~
                  proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks re-
                  präsentativ hin::.khtlich des verwendeten We_r_kstoffs, der geomet_rischt!n
                  Verhältnisse. der Schweißzusätze, der Sc.:hweißbedingungen und der
                  Wärmebehandlung sind:

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