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Landtag von Baden-Württemberg -     11. Wahlperiode                             Drucksache 11 / 7005

              b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt, wurauf diese ggf. zurückzu-
                 führen sind und welche Konsequenzen die Aufsichts- und Genehmi-
                 gungsbehörde hieraus gezogen hat;
              c) \Ver ggf. seit wann von den unter b) genannten Abweichungen Kenntnis
                 hatte;
              d) in welcher Form sich die unter b) genannten Abweichungen auf bishe-
                 rige Gutachteraussagen ausgewirkt haben;

            5. a) ob, und wenn ja, durch wen in wekher Form versucht wurde. auf Aus-
                  sagen, Formulierungen und Ergebnisse amtlich bestdltt:r Gutachter Ein-
                  fluß zu nehmen;
              b) inwieweit derartige Fälle von Einflußnahme ggf. Konsequenzen nach
                 sich gezogen haben;

           6. a) ob und wenn ja, durch wen und in welr.:hi:r Form versucht wurde, auf
                 Anordnungen, Auflagen und Entscheidungen der Aufsichts- und Geneh-
                 migungsbehörde Einfluß zu nehmen;
              b) inwieweit derartige Fälle von Einflußnahme ggf. Konsequenzen nach
                 sich gezogen haben;

           zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter

           durch Vernehmung der Zeugen
           1. Dr. Dietmar Keil, Umweltministerium
           2. Dr. Walter Friedrich, Umweltministerium.




           Beweisantrag KWO/30 (geänderte Fassung)
           vom 9. Dezember 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)


           Es wird Beweis erhoben über die Fragen

           Teil B, des Untersuchungsauftrags „Sicherheitstechnisd1e Auslegung, Aufsicht
           und Begutachtung" zu den Fragen:

           1. a) ob die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerks Obrigheim
                 geltenden Anforderungen des damals geltenden kerntechnischen Regel-
                 werks eingehalten waren~
              b) ob, .und wenn ja, in welchen Bereichen sich die sicherheitstechnische
                 Auslegung des Kernkraftwerks Obrighdm von de~ derzeit geltenden
                 Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks unterscheidet;
              c) in welchem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntech-
                 nischen Regelwerk ggf. einen verringerten Sicherheitsstandar<l im Ver-
                 gleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;

           2. a) für welche sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile bis Ende der
                 aChtziger Jahre Nachweisdefizite bestanden;
             b) ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage derartige
                Nachweisdefizite auch noch nach der Erteilung der Dauerbetriebsgeneh-
                migung im Oktobi:r 1992 bestehen;

           3. a) welche spezifizierten Grenzwerte bei der Obrigheimer Anlage seit wann
                 überschritten sind~
             b) wie bisher mit dieser Situation von seiten der Gutachter umgegangen
                wurde, und welche Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben;
                                                                                              1371
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            4. a) ob die im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungs-
                  proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerk~ re-
                  präsentativ hinskhtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen
                  Verhältnisse. der Schweißzusätze, der Schweißbedingungen und der
                  Wärmebehandlung sind;
              b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt, worauf diese ggf. .turückzu-
                 führen sind und wek:he Konsequenzen hieraus zu ziehen sind;
              c) wer ggf. seit wann von den unter b) genannten Abweichungen Kenntnis
                 hatte;
              d) in welcher Form sich die unter b) genannten Ab\1,,·eichungeo auf bish~
                 rige Gutachteraussagen ausgewirkt haben

            zunät:hst b~si..:hränkt auf den Reaktordruckbehälter- -

            durch Vernehmung der sachverständigen Zeugen:
            1. Dipl.Ing. Michael Sailer. Darmstadt
            2. Dr. Ilse Tweer. BuKtehude
            3, Prof. Dr. Kußmaul.




            Beweisantrag KW0/31 (GRÜNE und FDP/DVP)

            (Der Beweisantrag \Vurde von den Antragstellern zurückgenommen)




            Beweisantrag KW0/3~ (REP)

            (Der Beweisantrag \ urde aus formalen Gründen _nicht zur Abstimmung ge-
                                 1, 1


            stellt)



            Beweisar>trag K W0/33 (CDU und SPD)

            (Der Beweisantrag \Vurde von den Antragstellern zurückgenommen)




            Beweisantrag KW0/34 (geänderte Fassung)
            vom 19. Januar 1995 (CDU und SPD)


            Es wird Beweis erhoben über die Frage
            der Durchführung und des Ergebnisses der auf Bitte des Untersuchungsaus-
            schusses vorgenommenen Öffnung des S1.:hrankes im Dienstzimmer und der
            weiteren Untersuchung des Dienstzimmers des Zeugen Friedrich im Umwelt-
            minist1::rium,
            insbesondere ob sk:h dort Bestandteile .von Originalakten befunden haben;

            durch Zeugenvernehmung von
             1. Herrn Fuchs
            2. Herrn Dr. Friedrich.

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            Beweisantrag KWO/35 (GRÜNE und FDP/DVP)

            (Der Beweisantrag wurde einvernehmlich für erledigt erklärt)




            Beweisantrag KWO/36
            vom 17. Februar 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird bezüglich des Reaktorkerns und der Reaktordruckbehälter-Einbauten
            Beweis erhoben über die Fragen,

            1. in welchen Teilen der Rektorkern und die Reaktordruckbehälter-Einbauten
               des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) anders errichtet wurden, als in den
               Teilerrichtungsgenehmigungen festgelegt und in den Sicherheitsberichten
               beschrieben ist;

            2. welches ggf. die Gründe für Abweidmngen von Vorgaben der Genehmi-
               gungsbehörden und Beschreibungen im Sicherheitsbericht 1964 waren;

            3. inwieweit, wann und durch wen amtliche Gutachter, die Aufsichts- und Ge-
               nehmigungsbehörde sowie die Gerichte über derartige Abweichungen von
               Genehmigungsvorgaben in Kenntnis gesetzt und welche Konsequenzen
               dort jeweils gezogen wurden~

           4. ob, und wenn ja, wekhe Abweid1ungen von amtlichen Anordnungen, Auf-
              lagen und Vorgaben, die im Verlauf des Genehmigungsverfahrens für das
              Kernkraftwerk Obrigheim von der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde
              ausgesprochen wurden, bisher festgestellt wurden;

           5. ob, und wenn ja, in wekhen Fällen Herstellungsschritte an Komponenten
              sowie deren Installation durchgeführt wurden, ohne daß sich an das vorge-
              gebene Freigabeverfahren gehalten wurde;

           6, inwieweit es im Verlauf des Genehmigungsverfahrens Fälle gab, in denen
              die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde über Abweid1ungen von amtli-
              chen Anordnungen, Auflagen und Vorgaben und über Änderungen an si-
              cherheitstedmisch wichtigen Komponenten und spezifizierten Verfahrens-
              abläufen falsch oder unzureichend unterrichtet wurde~

           7, worauf die unter 6. ggf. aufgeführten Fälle zurückzuführen sind, und wer
              hierfür die Verantwortung trägt;

           durch Vernehmung der Zeugen
            1. Dr. Keil, Umweltministerium
           2, Dr. Friedrich, Umweltministerium
           3. Dr. Fiedler-Pöhlmann, Umweltministerium
           4. Herr Kaltenbach, ehern. Geschäftsführer der KWO GmbH
           5. Herr Dick, TÜV Rheinland.




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            Beweisantrag KWO/37 (geänderte Fassung)
            vom 22. Februar 1995 (CDU und SPD)


            Es wird Beweis erhoben über die Frage:

            zu A. des Untersuchungsauftrags:
            Genehmigungsverfahren

            zu den Fragen des Beweisantrags KWO/36

            durch Vernehmung der Zeugen
            l. Herr Blickle, Wirtschafü,ministerium
            2. Herr Dr. Eitner. TOV Südwest.




            Beweisantrag KWO/38 (geänderte Fassung)
            vom 16. März 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben

            zu A. des Untersuchungsauftrags
            durch Beiziehung der das Genehmigungsverfahren des Kernkraftwerks übrig-
            heim betreffenden Akten aus dem Zeitraum 1962-1967
            1. der Kernkraftwerk Baden-Württemberg Planungsgesellschaft (KBWP) und
               derKWO GmbH
            2. der Siemens-Schuckertwerke, heute Siemens AG
            3. des TÜV Baden und des TÜV Rheinland
            4. der Klöckner Werke AG.




            Beweisantrag KWO/39
            vom 26. April 1995 (CDU und SPD)


            Es wird Beweis erhoben über die Frage:

            zu A. des Untersuchungsauftrags:
            Genehmigungsverfahren

            zu den Fragen des Beweisantrags KW0/36
            bezogen auf die Reaktordruckbehälter-Einbauten

            durch Vernehmung des Zeugen
            Herrn Dr. Hans-Carslen Engelland. TÜV Südwest.




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            Beweisantrag K WO/40 (REP)

            (Der Beweisantrag wurde abgelehnt)




            Beweisantrag KWO/41 (geänderte Fassung)
            vom 7. Juli 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben zu A. des Untersuchungsauftrags und hier

           1.
           zu Werkstofffragen im Zusammenhang mit der Fertigung von Reaktordruck-
           behältern, insbesondere der Fertigung des RDB für das Kernkraftwerk Obrig-
           heim, dabei speziell zu den Fragen:

            1. in welchem Verhältnis die Stähle
               - SA-336 ASME Code Case 1236
               - 21 MnMo 55 bzw. 21 MnMoNi 55
               - 23 NiMoCr 36
               zueinander stehen,

           2. ob es 1964, zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsbericht~ für das
              Kernkraftwerk Obrigheim. in Deutschland bereits einen die Bezeichnung
              23 NiMoCr 36 tragenden Stahl gab und wenn nicht, ob der Stahl 21
              MnMoNi 55 und der Stahl 23 NiMoCr 36 praktisch gleich sind,

           IL
           zu Fragen der Festigkeit:sberechnung. Spannungs- und Ermüdungsanalyse für
           den RDB von KWO, insbesondere zu den Fragen;

           1. welche Regelwerke zum Zeitpunkt der Errichtung von KWO (] 964- 1967)
              in der Bundesrepublik anzuwenden waren,

           2. inwieweit für die Festigkeitsberechnung sowie die Spannungs- und Ermü-
              dungsanalyse Ist-Werte oder Regelwerkswerte für die Werkstoftkennwerte
              zugrunde zu legen waren

           durch Vernehmung von
           1. Prof. Dr. Wüstenberg, ggf. einen anderen Werkstoffexperten der BAM
              Berlin
           2. Prof. Dr. Karl Kußmaul, MPA Stuttgart
           3. Dr. Ilse Tweer, Buxtehude
           4. Prof. Dr. Speidel, ETH Zürich
           5. Dr. Backfisch, TÜV Südwest.




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            Beweisantrag KW0/42 (geänderte Fassung)
            vom I 5. September 1995 (SPD)


            Es wird Beweis erhoben über die Frage:

            zu B. und C. des Untersuchungsauftrags:
            Sicherheitstechnische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung

            1. ob die im Reaktordruckbehälter des K WO eingehängten Bestrahlungspro-
               ben im Sinne der Anforderungen des kerntecb.nhd1eo Regelwerkes reprä-
               sentativ hinsichtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen Ver-
               hältnisse. der Schweißzusätze~ d.er_Schwcißbedingungen und der Wärmebt!-
               handlung sind;

            2. wenn nein, welche Abweichungen es gibt, worauf diese gegebenenfalls zu-
               rückzuführen sind und welche Konsequenzen die Aufsichts- und Genehmi-
               gungsbehörde hieraus gezogen hat;

            3. welche Ergebnisse die ..zerstönmgsfreien Prüfungen", die bei der Jahresre-
               vision 1995 vorgenommen wurden, gebracht haben;

            4. ob d.ie ergänzenden Nachweise, die das Umweltministerium zur Klärung
               der offenen Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Sprödbruchsicher-
               heit des Reaktordruckbehälti.:rs Vt!rlangt hatte. erbracht wurdt!n sind;

            5. wenn nein, welche Konsequenzen sich für die Aufsichts- und Gt!nd1mi-
                 gungsbehörden daraus ergeben und wie diese bt!gründet werden;

            durch Vernehmung der sachverständigen Zeugen:
            1. Prof. Dr. Wüstenberg, Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung
            2. Dr. Glock, TÜV Südwest
            3, Dipl.-Phys, Lothar Hahn. Öko-Institut Darmstadt
            und der Zeugen
            1. Minister Harald B. Schäfer, Umweltministerium
            2. Siegfried de Witt, Rechtsanwalt
            unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshanddn zur Feststellung der Erfül-
            lung einer oder mehrerer der Auflagen l 5.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
            betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
            nahme abgeschlossen ist.




            Beweisantrag KW0/43 „neu" (geänderte Fassung)
            vom 20. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP) _


            Es wird Beweis erhoben zu A. des Untersuchungsauftrags und hier insbeson-
            dere,
            1.
            inwieweit die Genehmigungspraxis für das Atomkraftwerk Obrigheim den An-
            forderungen der jeweils geltenden atomrechtlichen Bestimmungen entsprach



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            II.
            die Genehmigungspraxis für das Atomkraftwerk Ohrigheim der anderer ba-
            den-württembergischer kerntechnischer A1tlagen entspricht, wie dies z. B. von
            den Zeugen Blickle und Keil in der 17. Sitzung des Untersuchungsausschusses
            KWO behauptet wurde, bz\v. \VO die Unterschiede liegen. wie siez. B. vom
            Zeugen Fiedler-Pöhlmann in der 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses
            dargestellt wurden

            durch
            Beiziehung der Teilerrichtungs- und Teilbetriebsgenehmigungen der baden-
            württembergischen Atomkraftwerke, soweit darin die Genelunigung des Re-
            aktorkerns angesprochen wird.




            Beweisantrag KW0/44 (geänderte Fassung)
            vom 20. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben zu A. und B. des Untersuchungsauftrags

            durch
            Beiziehung der Personalakten des früheren Referatsleiters im Umweltm_iniste-
            rium Joseph A. Günther, soweit sie das KWO betreffen.




            Beweisantrag KW0/45 (geänderte Fassung)
           vom 25. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)


           Es wird Beweis erhoben zu Teil 8. des Untersuchungsauftrags, insbesondere
           zu den Fragen

            1. ob die im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungspro-
               ben unter Zugrundelegung der GRS-Stellungnahme an die RSK vom
               15. September 1995 im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Re-
               gelwerks repräsentativ sind;

           2. wenn nein, wekhe Abweichungen es gibt, worauf diese gegebenenfalls zu-
              rückzuführen sind und welchi: Konsequenzen hieraus zu ziehen sind~

           durch Vernehmung der sachverständigen Auskunftspersonen
           Dr. Helmut Hirsch, Hamburg
           Helmut Schulz. GRS
           unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der Erfül-
           lung einer oder mehrerer der Auflagen 15. l bis 15.4 der abschließenden Teil-
           betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
           nahme abgesdtlossen ist.




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            Beweisantrag KWO/46 (geändefle Fassung)
            vom 24. Oktober 1995 (GRÜNE und f'DP/DVP)


            Es wird Beweis erhoben zu B. und C. des Untersuchungsauftrags insbesondere
            zu den Fragen:

            1. ob. und wenn ja, in wekhen Bereichen sich die sicherheitstechnische Aus-
               legung des Kernkraft\verks Obrigheim von den derzeit geltenden Anforde-
               rungen des kerntechnischen Regelwerks unterscheidet;

            2. in wekhem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntechni-
               schen Regelwerk gegebenenfalls einen verringerten Sicherheits:>tanJard im
               Vergleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;

            3. ob, und wenn ja, für wek:he Teile der Obrigheimer Anlage derartige Nach-
               weisdefizite auch noch nach der Erteilung der Dauerbetriebsgenehmigung
               im Oktober 1992 bestehen;
            durch Beiziehung der Akten der Aufsichbbehörde U:hd Vernehmung der Zeu-
            gen
            a) Prof. Dr. Wüstenberg, Berlin
            b) Dipl. Phys. Lothar Hahn. Darmstadt
            c) Minister Harald B. Schäfer
            unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der Erfül-
            lung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
            betrieb:sge1h:~hmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
            nahme abgeschlossen ist.




            Beweisantrag KWO/47
            vom 7. Dezember 1995 (SPD)


            Es wird Beweis erhoben zu C. des Untersuchungsauftrages:
            über die Frage:
            ob das Kernkraftwerk Obrigheim nach d~n Vo_rschriften des Ato_mgesetzes,
            insbesondere in bezug auf § 17 Atomgesetz und im I Iinblick auf die vorge-
            nommenen Ertüchtigungsmaßnahmen und ergänzten Nach weise ohne eine er-
            hebliche Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der AJlgemeinheit bt!trie-
            ben wird,

            durch
            Beiziehung der zur Sicherheit des Reaktordruckbehälters des Kernkraftwi!rks
            Stade erstellten Guta.chten. vom Umv,'eltministeriu_m Niedersachsens.




            Beweisantrag KWO/48 (GRÜNE)

            (Der Beweisantrag 1.vurde abgelehnt)




1378
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Landtag von Baden-Württemberg -       11. _Wahlperiode                            Drucksache l l / 700 5

                                                                                 Anlage 8



                                    Liste der Beweispersonen


           A usk un ft spe rs o ne n
           (einschließ lieh s ach verständiger Auskunftspersonen):

           Name         Vorname       Beruf                              Protokoll/Seite

           Dr. Hirsch Helmut          Physiker, Atom-Campaigner         29/1-103
                                      bei Greenpeace Deutschland e. V.,
                                      Hamburg
           Schäfer      Harald B.     Umweltminister                    14/132-149
                                                                        20/1-45
           Schulz       Helmut        Diplomingenieur, Abteilungsleiter 29/1-103
                                      bei der Gesellschaft für Reaktor-
                                      sicherheit mbH, Köln




           Zeugen (einschließlich sachverständiger Zeugen):

           Name         Vorname       Beruf                              Protokoll/Seite

           Prof. Dr.    Dietmar       Leitender Direktor in der          24/35-100
           Aurich                     Bundesanstalt für Material-
                                      forschung und Prüfung
           Dr.          Willi         Diplomingenieur, Referats-         10/84-110
           Backfisch                  leiter beim TÜV Südwest            26/115-158
           Blickle      Dieter        Leitender Ministerialrat           7/1-58
                                      im Wirtschaftsministerium          17/1-51
                                                                         24/1-35
           de Witt      Siegfried     Rechtsanwalt                       28/2-51;
                                                                         138-146
           Dick         Christian     Diplomingenieur,                   18/36-54
                                      ehern. TÜV Rheinland
           Dr. Eitner   Dieter        Diplomphysiker, Abteilungsleiter   17/121-135
                                      beim TÜV Südwest
          Dr.           Hans-         Diplomingenieur, Fachgruppen-      23/209-214
          Engelland     Carsten       leiter beim TÜV Südwest
          Fath          Rudolf        Diplomingenieur, Fachbereichs-     7/193-201
                                     leiter beim TÜV Südwest
          Dr. Fiedler- Andreas       Gewerbedirektor im Umwelt-          23/157-207
          Pöhlmann                   ministerium
          Dr.           Walter       Gewerbedirektor im Umwelt-          9/1-114
          Friedrich                  ministerium                         21/3-98
                                                                         22/2-132
                                                                         25/1-120
                                                                         26/2-114

                                                                                                1379
1379

Landtag von Baden-Württemberg -       11. Wahlperiode                             Drucksache 11 / 700S


            Name         Vorname       Beruf                              Protokoll/Seite

            Fuchs        Jürgen        Ge\verbedirektor im Umwelt-        S/2S!-311
                                       ministerium                        16/11-91
            Dr. Glock    Hermann       Diplomphysiker, Abteilungsleiter   28/53 -1 S3
                                       beim TÜV Südwest
            Prof. Dr.    Joachim       ehern. ~finisterialdirigent        11/206-223
            Grawe                      im Wirtschafbministerium
            Günther      Joseph A.     Leitender Ministerialrat im        11/1 -205
                                       Umweltministerium a. D.
            Hahn         Lothar        Diplomphysiker, Sachverständiger 28/53 -153
                                       beim Öko-Institut e. V.• Darmstadt
            Prof.        Martin        ehern. Wirtschaftsminister         13/5-34
            Herzog
            Kallenbach Reinhard        ehern. technischer Geschäfts-      18/1-36
                                       füljrer der KWO GmbH
            Dr. Keil     , Dietmar     Leitender Ministerialrat           4/33- 76
                                       im Umweltministerium               5/3-139
                                                                          9/114-216
                                                                          16/91-192
                                                                          17/51-120
                                                                          21/52-98
                                                                          22/2-132
                                                                          23/7-50
            Kern          Wolfgang     ehern. Oberregierungsrat           23/101 - 156
                                       im Umweltministerium
            Kuhn          Fritz         Vorsitzender der Praktion         4/2-33
                                        GRÜNE im Landtag von
                                        Baden-Württemberg
            Prof, Dr.     Karl          Leiter der Staatlichen            8/1-56
            Kußmaul                     Materialprüfungsanstalt
                                        an der Universität Stuttgart
             Lehmann      Manfred       Ministerialdirigent im            12/1-109
                                        Umweltministerium a, D,           15/1 -78
             Dr.          Christian     Diplomingenieur bei der         8/110-147
             Maidorn                    Vereinigte Schmiedewerke Gmbll,
                                        Hattingen
             Pickel       Ernst         technischer Geschäftsführer       7/58-179
                                        der KWO GmbH
             Ruf          Richard       Leiter des Geschäfts,.weiges       7/180- 192
                                        Reaktorservice der Siemens AG
             Schäfer      Harald B,     Umweltminister                     14/1-131
                                                                           27/4-104
             Schaufler    Hermann       Verkehrsminister,                  13/40- 128
                                        ehern. Wirtschaftsminister
             Dr. Schenk Herbert         ehern. technischer Geschäfts-      10/1 -84
                                        führer der KWO GmbH
             Schüler      Rolf          Diplomingenieur beim 1ÜV           8/147-184
                                        Hannover/Sachsen-Anhalt
             Schwabe      Klaus         Amtsrat im Um\veltministeriurn     5/140-250:
                          Dieter                                           310-322


 1380
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