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Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt, wurauf diese ggf. zurückzu-
führen sind und welche Konsequenzen die Aufsichts- und Genehmi-
gungsbehörde hieraus gezogen hat;
c) \Ver ggf. seit wann von den unter b) genannten Abweichungen Kenntnis
hatte;
d) in welcher Form sich die unter b) genannten Abweichungen auf bishe-
rige Gutachteraussagen ausgewirkt haben;
5. a) ob, und wenn ja, durch wen in wekher Form versucht wurde. auf Aus-
sagen, Formulierungen und Ergebnisse amtlich bestdltt:r Gutachter Ein-
fluß zu nehmen;
b) inwieweit derartige Fälle von Einflußnahme ggf. Konsequenzen nach
sich gezogen haben;
6. a) ob und wenn ja, durch wen und in welr.:hi:r Form versucht wurde, auf
Anordnungen, Auflagen und Entscheidungen der Aufsichts- und Geneh-
migungsbehörde Einfluß zu nehmen;
b) inwieweit derartige Fälle von Einflußnahme ggf. Konsequenzen nach
sich gezogen haben;
zunächst beschränkt auf den Reaktordruckbehälter
durch Vernehmung der Zeugen
1. Dr. Dietmar Keil, Umweltministerium
2. Dr. Walter Friedrich, Umweltministerium.
Beweisantrag KWO/30 (geänderte Fassung)
vom 9. Dezember 1994 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben über die Fragen
Teil B, des Untersuchungsauftrags „Sicherheitstechnisd1e Auslegung, Aufsicht
und Begutachtung" zu den Fragen:
1. a) ob die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerks Obrigheim
geltenden Anforderungen des damals geltenden kerntechnischen Regel-
werks eingehalten waren~
b) ob, .und wenn ja, in welchen Bereichen sich die sicherheitstechnische
Auslegung des Kernkraftwerks Obrighdm von de~ derzeit geltenden
Anforderungen des kerntechnischen Regelwerks unterscheidet;
c) in welchem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntech-
nischen Regelwerk ggf. einen verringerten Sicherheitsstandar<l im Ver-
gleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;
2. a) für welche sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteile bis Ende der
aChtziger Jahre Nachweisdefizite bestanden;
b) ob, und wenn ja, für welche Teile der Obrigheimer Anlage derartige
Nachweisdefizite auch noch nach der Erteilung der Dauerbetriebsgeneh-
migung im Oktobi:r 1992 bestehen;
3. a) welche spezifizierten Grenzwerte bei der Obrigheimer Anlage seit wann
überschritten sind~
b) wie bisher mit dieser Situation von seiten der Gutachter umgegangen
wurde, und welche Konsequenzen sich daraus für die Zukunft ergeben;
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Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
4. a) ob die im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungs-
proben im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Regelwerk~ re-
präsentativ hinskhtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen
Verhältnisse. der Schweißzusätze, der Schweißbedingungen und der
Wärmebehandlung sind;
b) wenn nein, welche Abweichungen es gibt, worauf diese ggf. .turückzu-
führen sind und wek:he Konsequenzen hieraus zu ziehen sind;
c) wer ggf. seit wann von den unter b) genannten Abweichungen Kenntnis
hatte;
d) in welcher Form sich die unter b) genannten Ab\1,,·eichungeo auf bish~
rige Gutachteraussagen ausgewirkt haben
zunät:hst b~si..:hränkt auf den Reaktordruckbehälter- -
durch Vernehmung der sachverständigen Zeugen:
1. Dipl.Ing. Michael Sailer. Darmstadt
2. Dr. Ilse Tweer. BuKtehude
3, Prof. Dr. Kußmaul.
Beweisantrag KW0/31 (GRÜNE und FDP/DVP)
(Der Beweisantrag \Vurde von den Antragstellern zurückgenommen)
Beweisantrag KW0/3~ (REP)
(Der Beweisantrag \ urde aus formalen Gründen _nicht zur Abstimmung ge-
1, 1
stellt)
Beweisar>trag K W0/33 (CDU und SPD)
(Der Beweisantrag \Vurde von den Antragstellern zurückgenommen)
Beweisantrag KW0/34 (geänderte Fassung)
vom 19. Januar 1995 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage
der Durchführung und des Ergebnisses der auf Bitte des Untersuchungsaus-
schusses vorgenommenen Öffnung des S1.:hrankes im Dienstzimmer und der
weiteren Untersuchung des Dienstzimmers des Zeugen Friedrich im Umwelt-
minist1::rium,
insbesondere ob sk:h dort Bestandteile .von Originalakten befunden haben;
durch Zeugenvernehmung von
1. Herrn Fuchs
2. Herrn Dr. Friedrich.
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Beweisantrag KWO/35 (GRÜNE und FDP/DVP)
(Der Beweisantrag wurde einvernehmlich für erledigt erklärt)
Beweisantrag KWO/36
vom 17. Februar 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird bezüglich des Reaktorkerns und der Reaktordruckbehälter-Einbauten
Beweis erhoben über die Fragen,
1. in welchen Teilen der Rektorkern und die Reaktordruckbehälter-Einbauten
des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) anders errichtet wurden, als in den
Teilerrichtungsgenehmigungen festgelegt und in den Sicherheitsberichten
beschrieben ist;
2. welches ggf. die Gründe für Abweidmngen von Vorgaben der Genehmi-
gungsbehörden und Beschreibungen im Sicherheitsbericht 1964 waren;
3. inwieweit, wann und durch wen amtliche Gutachter, die Aufsichts- und Ge-
nehmigungsbehörde sowie die Gerichte über derartige Abweichungen von
Genehmigungsvorgaben in Kenntnis gesetzt und welche Konsequenzen
dort jeweils gezogen wurden~
4. ob, und wenn ja, wekhe Abweid1ungen von amtlichen Anordnungen, Auf-
lagen und Vorgaben, die im Verlauf des Genehmigungsverfahrens für das
Kernkraftwerk Obrigheim von der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde
ausgesprochen wurden, bisher festgestellt wurden;
5. ob, und wenn ja, in wekhen Fällen Herstellungsschritte an Komponenten
sowie deren Installation durchgeführt wurden, ohne daß sich an das vorge-
gebene Freigabeverfahren gehalten wurde;
6, inwieweit es im Verlauf des Genehmigungsverfahrens Fälle gab, in denen
die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde über Abweid1ungen von amtli-
chen Anordnungen, Auflagen und Vorgaben und über Änderungen an si-
cherheitstedmisch wichtigen Komponenten und spezifizierten Verfahrens-
abläufen falsch oder unzureichend unterrichtet wurde~
7, worauf die unter 6. ggf. aufgeführten Fälle zurückzuführen sind, und wer
hierfür die Verantwortung trägt;
durch Vernehmung der Zeugen
1. Dr. Keil, Umweltministerium
2, Dr. Friedrich, Umweltministerium
3. Dr. Fiedler-Pöhlmann, Umweltministerium
4. Herr Kaltenbach, ehern. Geschäftsführer der KWO GmbH
5. Herr Dick, TÜV Rheinland.
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Beweisantrag KWO/37 (geänderte Fassung)
vom 22. Februar 1995 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu A. des Untersuchungsauftrags:
Genehmigungsverfahren
zu den Fragen des Beweisantrags KWO/36
durch Vernehmung der Zeugen
l. Herr Blickle, Wirtschafü,ministerium
2. Herr Dr. Eitner. TOV Südwest.
Beweisantrag KWO/38 (geänderte Fassung)
vom 16. März 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben
zu A. des Untersuchungsauftrags
durch Beiziehung der das Genehmigungsverfahren des Kernkraftwerks übrig-
heim betreffenden Akten aus dem Zeitraum 1962-1967
1. der Kernkraftwerk Baden-Württemberg Planungsgesellschaft (KBWP) und
derKWO GmbH
2. der Siemens-Schuckertwerke, heute Siemens AG
3. des TÜV Baden und des TÜV Rheinland
4. der Klöckner Werke AG.
Beweisantrag KWO/39
vom 26. April 1995 (CDU und SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu A. des Untersuchungsauftrags:
Genehmigungsverfahren
zu den Fragen des Beweisantrags KW0/36
bezogen auf die Reaktordruckbehälter-Einbauten
durch Vernehmung des Zeugen
Herrn Dr. Hans-Carslen Engelland. TÜV Südwest.
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Beweisantrag K WO/40 (REP)
(Der Beweisantrag wurde abgelehnt)
Beweisantrag KWO/41 (geänderte Fassung)
vom 7. Juli 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben zu A. des Untersuchungsauftrags und hier
1.
zu Werkstofffragen im Zusammenhang mit der Fertigung von Reaktordruck-
behältern, insbesondere der Fertigung des RDB für das Kernkraftwerk Obrig-
heim, dabei speziell zu den Fragen:
1. in welchem Verhältnis die Stähle
- SA-336 ASME Code Case 1236
- 21 MnMo 55 bzw. 21 MnMoNi 55
- 23 NiMoCr 36
zueinander stehen,
2. ob es 1964, zum Zeitpunkt der Erstellung des Sicherheitsbericht~ für das
Kernkraftwerk Obrigheim. in Deutschland bereits einen die Bezeichnung
23 NiMoCr 36 tragenden Stahl gab und wenn nicht, ob der Stahl 21
MnMoNi 55 und der Stahl 23 NiMoCr 36 praktisch gleich sind,
IL
zu Fragen der Festigkeit:sberechnung. Spannungs- und Ermüdungsanalyse für
den RDB von KWO, insbesondere zu den Fragen;
1. welche Regelwerke zum Zeitpunkt der Errichtung von KWO (] 964- 1967)
in der Bundesrepublik anzuwenden waren,
2. inwieweit für die Festigkeitsberechnung sowie die Spannungs- und Ermü-
dungsanalyse Ist-Werte oder Regelwerkswerte für die Werkstoftkennwerte
zugrunde zu legen waren
durch Vernehmung von
1. Prof. Dr. Wüstenberg, ggf. einen anderen Werkstoffexperten der BAM
Berlin
2. Prof. Dr. Karl Kußmaul, MPA Stuttgart
3. Dr. Ilse Tweer, Buxtehude
4. Prof. Dr. Speidel, ETH Zürich
5. Dr. Backfisch, TÜV Südwest.
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Beweisantrag KW0/42 (geänderte Fassung)
vom I 5. September 1995 (SPD)
Es wird Beweis erhoben über die Frage:
zu B. und C. des Untersuchungsauftrags:
Sicherheitstechnische Auslegung, Aufsicht und Begutachtung
1. ob die im Reaktordruckbehälter des K WO eingehängten Bestrahlungspro-
ben im Sinne der Anforderungen des kerntecb.nhd1eo Regelwerkes reprä-
sentativ hinsichtlich des verwendeten Werkstoffs, der geometrischen Ver-
hältnisse. der Schweißzusätze~ d.er_Schwcißbedingungen und der Wärmebt!-
handlung sind;
2. wenn nein, welche Abweichungen es gibt, worauf diese gegebenenfalls zu-
rückzuführen sind und welche Konsequenzen die Aufsichts- und Genehmi-
gungsbehörde hieraus gezogen hat;
3. welche Ergebnisse die ..zerstönmgsfreien Prüfungen", die bei der Jahresre-
vision 1995 vorgenommen wurden, gebracht haben;
4. ob d.ie ergänzenden Nachweise, die das Umweltministerium zur Klärung
der offenen Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der Sprödbruchsicher-
heit des Reaktordruckbehälti.:rs Vt!rlangt hatte. erbracht wurdt!n sind;
5. wenn nein, welche Konsequenzen sich für die Aufsichts- und Gt!nd1mi-
gungsbehörden daraus ergeben und wie diese bt!gründet werden;
durch Vernehmung der sachverständigen Zeugen:
1. Prof. Dr. Wüstenberg, Bundesanstalt für Materialforschung u. -prüfung
2. Dr. Glock, TÜV Südwest
3, Dipl.-Phys, Lothar Hahn. Öko-Institut Darmstadt
und der Zeugen
1. Minister Harald B. Schäfer, Umweltministerium
2. Siegfried de Witt, Rechtsanwalt
unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshanddn zur Feststellung der Erfül-
lung einer oder mehrerer der Auflagen l 5.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
nahme abgeschlossen ist.
Beweisantrag KW0/43 „neu" (geänderte Fassung)
vom 20. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP) _
Es wird Beweis erhoben zu A. des Untersuchungsauftrags und hier insbeson-
dere,
1.
inwieweit die Genehmigungspraxis für das Atomkraftwerk Obrigheim den An-
forderungen der jeweils geltenden atomrechtlichen Bestimmungen entsprach
1376
Landtag von Baden-\Vürttemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
II.
die Genehmigungspraxis für das Atomkraftwerk Ohrigheim der anderer ba-
den-württembergischer kerntechnischer A1tlagen entspricht, wie dies z. B. von
den Zeugen Blickle und Keil in der 17. Sitzung des Untersuchungsausschusses
KWO behauptet wurde, bz\v. \VO die Unterschiede liegen. wie siez. B. vom
Zeugen Fiedler-Pöhlmann in der 23. Sitzung des Untersuchungsausschusses
dargestellt wurden
durch
Beiziehung der Teilerrichtungs- und Teilbetriebsgenehmigungen der baden-
württembergischen Atomkraftwerke, soweit darin die Genelunigung des Re-
aktorkerns angesprochen wird.
Beweisantrag KW0/44 (geänderte Fassung)
vom 20. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben zu A. und B. des Untersuchungsauftrags
durch
Beiziehung der Personalakten des früheren Referatsleiters im Umweltm_iniste-
rium Joseph A. Günther, soweit sie das KWO betreffen.
Beweisantrag KW0/45 (geänderte Fassung)
vom 25. Oktober 1995 (GRÜNE und FDP/DVP)
Es wird Beweis erhoben zu Teil 8. des Untersuchungsauftrags, insbesondere
zu den Fragen
1. ob die im Reaktordruckbehälter des KWO eingehängten Bestrahlungspro-
ben unter Zugrundelegung der GRS-Stellungnahme an die RSK vom
15. September 1995 im Sinne der Anforderungen des kerntechnischen Re-
gelwerks repräsentativ sind;
2. wenn nein, wekhe Abweichungen es gibt, worauf diese gegebenenfalls zu-
rückzuführen sind und welchi: Konsequenzen hieraus zu ziehen sind~
durch Vernehmung der sachverständigen Auskunftspersonen
Dr. Helmut Hirsch, Hamburg
Helmut Schulz. GRS
unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der Erfül-
lung einer oder mehrerer der Auflagen 15. l bis 15.4 der abschließenden Teil-
betriebsgenehmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
nahme abgesdtlossen ist.
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Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 7005
Beweisantrag KWO/46 (geändefle Fassung)
vom 24. Oktober 1995 (GRÜNE und f'DP/DVP)
Es wird Beweis erhoben zu B. und C. des Untersuchungsauftrags insbesondere
zu den Fragen:
1. ob. und wenn ja, in wekhen Bereichen sich die sicherheitstechnische Aus-
legung des Kernkraft\verks Obrigheim von den derzeit geltenden Anforde-
rungen des kerntechnischen Regelwerks unterscheidet;
2. in wekhem Umfang Abweichungen von dem derzeit geltenden kerntechni-
schen Regelwerk gegebenenfalls einen verringerten Sicherheits:>tanJard im
Vergleich zu neueren Anlagen zur Folge hat;
3. ob, und wenn ja, für wek:he Teile der Obrigheimer Anlage derartige Nach-
weisdefizite auch noch nach der Erteilung der Dauerbetriebsgenehmigung
im Oktober 1992 bestehen;
durch Beiziehung der Akten der Aufsichbbehörde U:hd Vernehmung der Zeu-
gen
a) Prof. Dr. Wüstenberg, Berlin
b) Dipl. Phys. Lothar Hahn. Darmstadt
c) Minister Harald B. Schäfer
unter dem Vorbehalt, daß das Verwaltungshandeln zur Feststellung der Erfül-
lung einer oder mehrerer der Auflagen 15.1 bis 15.4 der abschließenden Teil-
betrieb:sge1h:~hmigung vom 27. Oktober 1992 zum Zeitpunkt der Beweisauf-
nahme abgeschlossen ist.
Beweisantrag KWO/47
vom 7. Dezember 1995 (SPD)
Es wird Beweis erhoben zu C. des Untersuchungsauftrages:
über die Frage:
ob das Kernkraftwerk Obrigheim nach d~n Vo_rschriften des Ato_mgesetzes,
insbesondere in bezug auf § 17 Atomgesetz und im I Iinblick auf die vorge-
nommenen Ertüchtigungsmaßnahmen und ergänzten Nach weise ohne eine er-
hebliche Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der AJlgemeinheit bt!trie-
ben wird,
durch
Beiziehung der zur Sicherheit des Reaktordruckbehälters des Kernkraftwi!rks
Stade erstellten Guta.chten. vom Umv,'eltministeriu_m Niedersachsens.
Beweisantrag KWO/48 (GRÜNE)
(Der Beweisantrag 1.vurde abgelehnt)
1378
Landtag von Baden-Württemberg - 11. _Wahlperiode Drucksache l l / 700 5
Anlage 8
Liste der Beweispersonen
A usk un ft spe rs o ne n
(einschließ lieh s ach verständiger Auskunftspersonen):
Name Vorname Beruf Protokoll/Seite
Dr. Hirsch Helmut Physiker, Atom-Campaigner 29/1-103
bei Greenpeace Deutschland e. V.,
Hamburg
Schäfer Harald B. Umweltminister 14/132-149
20/1-45
Schulz Helmut Diplomingenieur, Abteilungsleiter 29/1-103
bei der Gesellschaft für Reaktor-
sicherheit mbH, Köln
Zeugen (einschließlich sachverständiger Zeugen):
Name Vorname Beruf Protokoll/Seite
Prof. Dr. Dietmar Leitender Direktor in der 24/35-100
Aurich Bundesanstalt für Material-
forschung und Prüfung
Dr. Willi Diplomingenieur, Referats- 10/84-110
Backfisch leiter beim TÜV Südwest 26/115-158
Blickle Dieter Leitender Ministerialrat 7/1-58
im Wirtschaftsministerium 17/1-51
24/1-35
de Witt Siegfried Rechtsanwalt 28/2-51;
138-146
Dick Christian Diplomingenieur, 18/36-54
ehern. TÜV Rheinland
Dr. Eitner Dieter Diplomphysiker, Abteilungsleiter 17/121-135
beim TÜV Südwest
Dr. Hans- Diplomingenieur, Fachgruppen- 23/209-214
Engelland Carsten leiter beim TÜV Südwest
Fath Rudolf Diplomingenieur, Fachbereichs- 7/193-201
leiter beim TÜV Südwest
Dr. Fiedler- Andreas Gewerbedirektor im Umwelt- 23/157-207
Pöhlmann ministerium
Dr. Walter Gewerbedirektor im Umwelt- 9/1-114
Friedrich ministerium 21/3-98
22/2-132
25/1-120
26/2-114
1379
Landtag von Baden-Württemberg - 11. Wahlperiode Drucksache 11 / 700S
Name Vorname Beruf Protokoll/Seite
Fuchs Jürgen Ge\verbedirektor im Umwelt- S/2S!-311
ministerium 16/11-91
Dr. Glock Hermann Diplomphysiker, Abteilungsleiter 28/53 -1 S3
beim TÜV Südwest
Prof. Dr. Joachim ehern. ~finisterialdirigent 11/206-223
Grawe im Wirtschafbministerium
Günther Joseph A. Leitender Ministerialrat im 11/1 -205
Umweltministerium a. D.
Hahn Lothar Diplomphysiker, Sachverständiger 28/53 -153
beim Öko-Institut e. V.• Darmstadt
Prof. Martin ehern. Wirtschaftsminister 13/5-34
Herzog
Kallenbach Reinhard ehern. technischer Geschäfts- 18/1-36
füljrer der KWO GmbH
Dr. Keil , Dietmar Leitender Ministerialrat 4/33- 76
im Umweltministerium 5/3-139
9/114-216
16/91-192
17/51-120
21/52-98
22/2-132
23/7-50
Kern Wolfgang ehern. Oberregierungsrat 23/101 - 156
im Umweltministerium
Kuhn Fritz Vorsitzender der Praktion 4/2-33
GRÜNE im Landtag von
Baden-Württemberg
Prof, Dr. Karl Leiter der Staatlichen 8/1-56
Kußmaul Materialprüfungsanstalt
an der Universität Stuttgart
Lehmann Manfred Ministerialdirigent im 12/1-109
Umweltministerium a, D, 15/1 -78
Dr. Christian Diplomingenieur bei der 8/110-147
Maidorn Vereinigte Schmiedewerke Gmbll,
Hattingen
Pickel Ernst technischer Geschäftsführer 7/58-179
der KWO GmbH
Ruf Richard Leiter des Geschäfts,.weiges 7/180- 192
Reaktorservice der Siemens AG
Schäfer Harald B, Umweltminister 14/1-131
27/4-104
Schaufler Hermann Verkehrsminister, 13/40- 128
ehern. Wirtschaftsminister
Dr. Schenk Herbert ehern. technischer Geschäfts- 10/1 -84
führer der KWO GmbH
Schüler Rolf Diplomingenieur beim 1ÜV 8/147-184
Hannover/Sachsen-Anhalt
Schwabe Klaus Amtsrat im Um\veltministeriurn 5/140-250:
Dieter 310-322
1380