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Schließ/ich sollte die Digitalisierung der ,Altakten Rechtsextremis-
mus ' beim LN unverzüglich vervollständigt werden. Störungen die-
ses Prozesses sollen, soweit möglich, vermieden werden. Die digi-
tale Durchsuchbarkeit der Aktenstücke soll hergestellt werden."
Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
rungen werden wie folgt ergänzt:
Der Arbeitskreis (AK) IV der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder (Innenministerkonferenz - IMK) hat die Amtsleitertagung des Verfas-
sungsschutzverbundes (ALT) auf seiner Sitzung am 10./11 .Oktober 2017 mit der
Entwicklung einer Konzeption für ein einheitliches Dokumentenmanagement- bzw.
Vorgangsbearbeitungssystem (DMSNBS) bis zum Jahr 2019 beauftragt. Ziel ist die
Umsetzung einer ersten Stufe im Verfassungsschutzverbund bis spätestens 2022 . Im
Verbund wurde daraufhin eine BLAG unter Federführung des Bundesamts für Ver-
fassungsschutz eingerichtet. Die konstituierende Sitzung der BLAG , an der sich das
LN beteiligt, fand am 7./8. Juni 2018 statt. Ein erster Zwischenbericht soll der ALT zu
ihrer Herbstsitzung 2018 vorgelegt werden. Weitere Sitzungen sind in engem Turnus
geplant. Das Projekt DMSNBS wird im Verfassungsschutzverbund zügig vorange-
trieben.
Bereits zum 1. Dezember 2017 wurde im LN eine Stabsstelle „Einführung der elekt-
ronischen Akte im Landesamt für Verfassungsschutz" (ELAV) eingerichtet. Die Leite-
rin der Stabsstelle nimmt sowohl an den Sitzungen der Behördenverantwortlichen im
Rahmen des Landesprojekts „Landeseinheitliche E-Akte" als auch an den Sitzungen
der genannten BLAG teil.
Zur Vorbereitung der Einführung einer elektronischen Akte führt die Stabsstelle eine
Geschäftsprozessanalyse und -optimierung im LN durch. Sie erhebt derzeit sämtli-
che Arbeitsprozesse. Diese werden , sofern möglich , abteilungsübergreifend harmo-
nisiert und optimiert. Die erhobenen und gegebenenfalls harmonisierten Prozesse
sollen dann für die Abbildung in einem DMS modelliert werden . Ziel des Gesamtpro-
jekts ist die schnellstmögliche Einführung einer elektronischen Akte im LN. Bei der
Erreichung dieses Ziels ist das LN jedoch auch von den Entwicklungen im Land so-
wie im Verfassungsschutzverbund abhängig. Hier wie dort wird ein DMS voraussicht-
lich 2022/2023 einsatzbereit sein.
Im Hinblick auf eine Harmonisierung im Verbund ist insbesondere sicherzustellen,
dass die in den Verfassungsschutzbehörden eingesetzten DMS über eine intelligente
Schnittstelle zum Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) verfügen .
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Dies wird auch im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung von NADIS berücksich-
tigt.
Die Verbundanwendung PIAV hat seit Mai 2016 bereits in den Deliktsbereichen
,,Waffen- und Sprengstoffkriminalität" den gleichgelagerten Kriminalpolizeilichen Mel-
dedienst (KPMD) in Baden-Württemberg abgelöst. Im Juni 2018 folgten die Delikts-
bereiche „Gemeingefährliche Straftaten/Gewaltkriminalität" sowie „Rauschgiftdelikte".
Die Dateien aller anderen Deliktsbereiche werden in den kommenden Jahren schritt-
weise bereitgestellt, so dass stufenweise die KPMD und Sondermeldedienste sowie
verschiedene Falldateien des Informationssystems der Polizei (INPOL) abgelöst
werden . Es ist davon auszugehen, dass zukünftig durch die Implementierung von
PIAV eine unverzügliche Zusammenführung ermittlungsrelevanter Daten (auch län-
derübergreifend) gewährleistet werden kann.
Das einheitliche Fallbearbeitungssystem des Bundes und der Länder (eFBS) soll
perspektivisch deutschlandweit zum Einsatz kommen und die bisher heterogenen
Fallbearbeitungssysteme sukzessiv ersetzen. Zur Umsetzung des eFBS wurde im
März 2017 unter Leitung des BKA ein entsprechendes Bundesprojekt begonnen.
Projektteilnehmer sind neben dem BKA die Bundespolizei und nach Absprache zwi-
schen BMI und dem baden-württembergischen Innenministerium das Land Baden-
Württemberg als Vertreter für die Belange aller Länderpolizeien. Das eFBS soll in
wesentlichen konzeptionellen Aspekten einen ersten Baustein im Programm Polizei
2020 darstellen und so fachlich , technisch und organisatorisch die Grundlage für die
Umsetzung der Saarbrücker Agenda der IMK bilden (vgl. hierzu auch Ziffer 5).
Im Rahmen des Programms Polizei 2020 kann das Informationswesen der Polizeien
des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden, indem die ver-
schiedenen Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Ver-
fahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards ge-
nutzt werden. Ziel ist es, der Polizei nach Maßgabe des Gesetzes und unter beson-
derer Berücksichtigung des Datenschutzes, zu jeder Zeit an jedem Ort, die für die
polizeiliche Arbeit erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Die hierfür erforder-
lichen Voraussetzungen werden aktuell bundesweit geschaffen. Das BKA in seiner
Zentralstellenfunktion soll diesbezüglich als starker zentraler und serviceorientierter
Dienstleister eine unterstützende Rolle für alle weiteren Polizeien in Deutschland
einnehmen. Die grundlegende Überarbeitung und Modernisierung der BKA-IT und
der damit zusammenhängenden Verbundsysteme ist mittelbar auch Folge der jüngs-
ten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat im
April 2016 mit seinem Urteil zum BKA-Gesetz ein Grundsatzurteil zum polizeilichen
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Datenschutz gesprochen, in dem es die verfassungsrechtlichen Anforderungen an
Zweckbindung und Zweckänderung von Daten fortentwickelt hat. Mit der neuen In-
formationsarchitektur sollen die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts sukzessiv umgesetzt werden . Damit einhergehend soll ein verbesser-
ter, intelligenter Datenschutz verwirklicht werden. Die laufenden Projekte PIAV, eFBS
und die geplante Modernisierung von INPOL sollen unter dem Dach des Programms
Polizei 2020 integriert und aufeinander abgestimmt werden .
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12 Geheimhaltung
12.1 Notwendigkeit der Geheimhaltung
,,Der Geheimschutz ist ein tragendes Element nachrichtendienstli-
cher Arbeit. Beim Schutz von Quellen (V-Leute, fremde Nachrich-
tendienste), bei der operativen Arbeitsweise des Verfassungsschut-
zes sowie bei der verdeckten Informationsbeschaffung in und zu
extremistischen und terroristischen Bestrebungen ist ein hohes Ge-
heimschutzniveau unverzichtbar. Dem muss mit einer sachange-
messenen Verschlusssacheneinstufung sowie einem zeitgemäßen,
den Bedingungen elektronischer Kommunikation genügenden Ge-
heimschutz Rechnung getragen werden."
Es wird auf die Ausführungen im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember
2016 verwiesen.
12.2 Zeitgemäße Einstufungspraxis
„Andererseits bewirkt Geheimhaltung naturgemäß eine behördliche
Abschottung gegenüber Drillen und vermittelt in der Öffentlichkeit
einen der Akzeptanzerhöhung insbesondere des Verfassungs-
schutzes abträglichen Eindruck der lntransparenz.
Der Untersuchungsausschuss hat auch den Eindruck, dass die Ge-
heimhaltung von Informationen in Verbindung mit dem Geheim-
schutz-Grundsatz ,Kenntnis nur, wenn nötig ' auch bei der Kommu-
nikation der Sicherheitsbehörden und selbst behördenintern eine -
im Rückblick wohl unbeabsichtigte - Informationsabschottung be-
wirkt hat. Vor diesem Hintergrund sollte die Einstufungspraxis ins-
besondere beim Verfassungsschutz einer kritischen Prüfung unter-
zogen werden. Der vielfach geäußerten Vermutung, dass oft ,zu
hoch' eingestuft wird, sollte nachgegangen werden. Die Notwendig-
keit der unaufgeforderten Informationsweitergabe an Drille - au-
ßerhalb aber auch innerhalb der Behörde - muss ein starkes Ab-
wägungskriterium bei der Einstufung von Informationen sein. Auch
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muss nicht jede Dienstvorschrift als Verschlusssache deklariert
werden. Zudem darf der Zweck des Geheimschutzes nicht auf
Sachverhalte angewendet werden , bei denen es eher um den
Schutz personenbezogener Daten, denn um den Schutz von
,Staatsgeheimnissen' geht.
Schließ/ich müssen berechtigte Belange des Quellenschutzes und
damit verbundene, die Informationsweitergabe behindernde VS-
Einstufungen stets in einem angemessenen Verhältnis zu den Be-
dürfnissen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung stehen."
Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
rungen werden wie folgt ergänzt:
Die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus (BLKR) hatte in ihrem Abschluss-
bericht empfohlen, ein standardisiertes Verfahren für eine strukturierte Übermittlung
von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an die Polizei einzuführen.
Den Beschlüssen der AK II und IV der BMK sowie der ALT folgend haben Bund-
Länder-Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz mittlerweile ein entspre-
chendes bundesweit abgestimmtes Verfahren entwickelt. Kern ist das Formular
,,Nachrichtendienstliche Information" (NDI). Es lehnt sich vom Prinzip an die „Krimi-
naltaktische Information" an, die umgekehrt im Rahmen der Informationsübermittlung
von der Polizei an den Verfassungsschutz verwendet wird. Zum Formular gehört eine
,,Ausfüllanleitung" als Handlungsempfehlung.
Bei der Erarbeitung des Verfahrens wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 24. April 2013 zum Antiterrordatei-Gesetz berücksichtigt, insbesondere die darin
enthaltene Feststellung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und die klare
Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz (informationelles Trennungsprin-
zip) , die den Austausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten nur ausnahms-
weise und mit besonderer Rechtfertigung zulässt.
Die ALT hat hierzu am 30. Juni 2016 beschlossen, dass das NDI-Formular und die
dazugehörige „Ausfüllanleitung " eine Grundlage für die Übermittlung nachrichten-
dienstlicher Informationen sind . Die Dokumente sollen grundsätzlich zur Informa-
tionsübermittlung nachrichtendienstlicher Informationen des Verfassungsschutzes an
die Polizei verwendet werden, wenn dies
• zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die
Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben , Gesundheit
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oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Er-
haltung im öffentlichen Interesse geboten ist, oder
• zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von
erheblicher Bedeutung
geboten ist. Sofern im Einzelfall eine Verwendung nicht angezeigt ist und die Infor-
mationen der Polizei in anderer Form zur Verfügung gestellt werden, soll zumindest
eine Orientierung an den Inhalten der NDI erfolgen.
12.3 Zeitgemäßes Geheimschutzrecht
,,Der Geheimschutz in Baden-Württemberg verfügt mit dem Lan-
dessicherheitsüberprüfungsgesetz und der Verschlusssachenan-
weisung zwar über umfangreiche Regelungsgrundlagen. Gleich-
wohl folgt der personelle wie der materielle Geheimschutz bundes-
rechtlichen Vorgaben (die ihrerseits Vorschriften der NATO berück-
sichtigen) . Ein ,Alleingang' des Landes bei einer Novellierung des
Geheimschutzrechts ist daher nicht zielführend. Die Landesregie-
rung möge sich deshalb gegenüber der Bundesregierung sowie in
der fachlich zuständigen Innenministerkonferenz für eine zügige
Modernisierung des Geheimschutzrechts einsetzen. Nicht nur be-
darf es einer Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung
und ihrer Auswirkungen auf die Führung von (eingestuften) Akten
(künftig: elektronische Aktenführung). Auch der Verschlusssachen-
schutz selbst bedarf einer Modernisierung. Die Einstufungspraxis
insbesondere der Verfassungsschutzbehörden sollte einer sachge-
rechten Revision unterzogen werden. "
Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
rungen werden wie folgt ergänzt:
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes wurde zum 21 . Juni 2017 umfas-
send novelliert. Die Novellierung der entsprechenden Gesetze der Länder befindet
sich derzeit in Bearbeitung. Eine länderoffene Arbeitsgruppe hierzu ist eingerichtet.
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13 Extremismusbekämpfung durch Prävention
,,Der Untersuchungsausschuss ist der Überzeugung, dass eine er-
folgreiche Extremismusprävention langfristig und ganzheitlich ange-
legt sein muss. Staatliche und nicht-staatliche Akteure müssen
planvoll zusammenwirken, um Ursachen und Bedingungen einer
Hinwendung zu extremistischen Weltbildern und Handlungsweisen
frühzeitig, dh. bereits im schulischen und außerschulischen Be-
reich zu bekämpfen.
Im Zuge des Maßnahmenpakets ,Sonderprogramm der Landesre-
gierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus' hat die
Landesregierung Baden-Württemberg im Februar 2015 die Einrich-
tung eines ,Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präven-
tionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-
Württemberg ' (KPEBW) beschlossen. Aufgabe des KPEBW ist es,
die Maßnahmen der Präventions- und Interventionsbemühungen
gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen im Zusammenhang mit
dem (islamistischen) Extremismus einschließ/ich der Aussteigerbe-
treuung zentral zu steuern und zu koordinieren. Darüber hinaus soll
es den Informationsfluss zwischen staatlichen und nichtstaatlichen
Akteuren, einschließlich der Sicherheitsbehörden, gewährleisten.
Das KPEBW wurde am 14.12.2015 gegründet.
Die Landesregierung möge prüfen, ob und wie eine Einrichtung
nach Art des KPEBW auch zur Koordinierung der Prävention im Be-
reich des Rechtsextremismus geeignet und sinnvoll ist. Wenn das
Innenministerium jedenfalls mitteilt, dass ,die Polizei auf Landes-
und auf regionaler Ebene in zahlreichen Arbeitskreisen und Netz-
werken, die die Bekämpfung und Prävention des Rechtsextremis-
mus zum Ziel haben, mitwirkt', wobei hier vor allem die breite Aktivi-
tät des LKA in diversen Gruppen und Kreisen auffällt, spricht dies
nach Auffassung des Untersuchungsausschusses dafür, Ressour-
cen insoweit zu bündeln und damit eine bessere Steuerung der
Präventionsarbeit zu erreichen. Die Beratungs- und Interventions-
gruppe Rechtsextremismus (BIG REX), die als solche beibehalten
und gestärkt werden sollte, könnte dann Bestandteil eines solchen
Gesamtprogramms werden. Bei ihren Überlegungen soll die Lan-
desregierung die Vorschläge des Sachverständigen Möller in dem
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von diesem dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Gutachten
berücksichtigen. Der Untersuchungsausschuss ist davon über-
zeugt, dass der dort mit Blick auf den Rechtsextremismus vertrete-
ne ganzheitliche Bekämpfungsansatz geeignet ist, die Nachhaltig-
keif von Rechtsextremismusprävention zu erhöhen und zu versteti-
gen. Mit dem seit Anfang 2015 im Aufbau befindlichen Landespro-
gramm „Demokratie stärken! - Baden-Württemberg gegen Men-
schenfeindlichkeit und Rechtsextremismus" der Landeszentrale für
politische Bildung und dem ebenfalls bei der LpB angesiedelten
Projekt ,team meX - Mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus'
verfügt Baden-Württemberg über vielversprechende Programme,
die integraler Bestandteil einer vernetzten Bekämpfung des
Rechtsextremismus werden könnten.
Weiterhin soll die Landesregierung prüfen, ob eine solche Einrich-
tung auch für andere Extremismusbereiche geboten ist.
Mit Blick auf Aussteigerprogramme ist der Ausschuss der Überzeu-
gung, dass diese ein besonderes Augenmerk extremistisch verhaf-
teten Jugendlichen und Heranwachsenden widmen sollten, indem
jene beim ,Ausstieg' unterstützt werden. Daher sollte eine dieser
Aufgabe angemessene Personalausstattung ebenso sichergestellt
werden, wie die bedarfsgerechte Erweiterung der fachlichen Exper-
tise (etwa durch Fachkräfte der Sozialarbeit, Pädagogik und Psy-
chologie). Dabei ist eine Erhöhung des Frauenanteils bei den Be-
diensteten anzustreben, immerhin beträgt der Frauenanteil in der
rechtsextremistischen Szene Baden-Württembergs ca. 20 Prozent. "
Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
rungen werden wie folgt ergänzt:
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde die Zuständigkeit des im
Jahr 2015 geschaffenen „Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventions-
netzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg" (KPEBW)
über das ursprüngliche Aufgabenfeld „Bekämpfung des islamistischen Terrorismus"
hinaus erweitert:
„Das Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerkes werden wir
weiter stärken und auf alle Fälle von Extremismus ausweiten. "
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Dementsprechend wurde der Zusatz ,,(islamistischen)" im Namen des KPEBW am
20. September 2017 durch Beschluss des Lenkungsausschusses KPEBW (LA
KPEBW) gestrichen. Am 4. Juni 2018 wurde der Name in konex - Kompetenzzent-
rum gegen Extremismus in Baden-Württemberg geändert.
Getreu dem Slogan „Gemeinsam gegen Extremismus" bietet konex zusammen mit
seinen Netzwerkpartnern Informationen und Beratung gegen religiös und politisch
motivierten Extremismus an.
Die Landesregierung hat die Finanzierung des konex verstetigt, womit eine langfristi-
ge und nachhaltige Arbeit möglich ist. Seit Bestehen des konex wurden diverse Pro-
jekte entwickelt und angestoßen. Hierzu zählt beispielsweise eine Schulrechtsbro-
schüre, die in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erarbeitet wird und Lehr-
kräften anhand von praktischen Fällen Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten
Jugendlichen bietet. Die von konex und dem Projektbüro Kommunale Kriminalprä-
vention entwickelte Datenbank (www.praeventionsdatenbank-bw.de) ging im zweiten
Quartal 2018 online, befindet sich im Aufbau und soll Informationen zu Referentinnen
und Referenten für Fortbildungen sowie über Präventionsprojekte u. a. zum Thema
Extremismus beinhalten. Eine E-Learning-Anwendung , die in Kooperation mit der
LpB erstellt wird, kann künftig im Vorfeld von Präsenzschulungen eingesetzt werden.
Siehe hierzu insbesondere auch Ziffer 15 (Zivilgesellschaft). Von besonderer Bedeu-
tung ist das Extremismuspräventionsprojekt „ACHTUNG?!", das von konex koordi-
niert und ab Herbst 2018 landesweit an über 50 Schulen umgesetzt wird
(https://achtung .polizei-bw.de) . In Kooperation mit dem Kultusministerium und weite-
ren Partnern werden die Radikalisierungsverläufe von zwei Jugendlichen (rechtsext-
remistisch und islamistisch) in einem interaktiven Theaterstück Schülerinnen und
Schülern der 9. Klassenstufe und der beruflichen Schulen vermittelt, durch die LpB
nachbereitet und parallel auch Lehrkräfte und Eltern für das Thema sensibilisiert. Ei-
ne Ausstellung der Stiftung Weltethos rundet das Informationsangebot ab .
Die Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus (BIG Rex) beim
LKA wurde aufgelöst. Die Aufgabe wurde im 1. Halbjahr 2018 durch konex über-
nommen. Soweit erforderlich erfolgte in der Anfangsphase eine Unterstützung durch
das LKA.
Im Bereich der polizeilichen Prävention wurden im Übrigen folgende themenzentrier-
te Maßnahmen umgesetzt:
• Auf den Internetseiten des „Programms polizeiliche Kriminalprävention der
Länder und des Bundes (ProPK)" (Hauptseite: www.polizei-beratung.de; ju-
gendaffine Seite: www.polizeifürdich.de) wurden umfangreiche Beiträge zu al-
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len Extremismusformen und damit verbundenen Phänomenen (Hasskriminali-
tät, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) sowie dem speziellen Hand-
lungsfeld Internet (,,Extrem im Netz") erstellt. Die Polizei Baden-Württemberg
war und ist aktiv an der Entwicklung dieser Inhalte beteiligt. Die zentrale Ge-
schäftsstelle des ProPK ist beim LKA angesiedelt.
• Die Polizei führte in Kooperation mit den Regierungspräsidien mehrere Fach-
tage zum Thema „Radikalisierungstendenzen junger Menschen in Schulen:
Wahrnehmen - Deuten - Handeln" in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim , Stutt-
gart und in Wilhelmsdorf durch , die von jeweils mehr als 100 Teilnehmern be-
sucht wurden .
• Das LKA hat eine landesweite Fachgruppe „Prävention Politisch motivierte
Kriminalität" eingerichtet.
• Das Polizeipräsidium Ludwigsburg führte von 2016 bis 2018 das durch Mittel
des EU-Förderprogramms Fonds für Innere Sicherheit (ISF) geförderte, modu-
lar aufgebaute Präventionsprogramm „ACHTUNG?! " durch , das ab Herbst
2018 durch konex landesweit ausgerollt wird .
• Die Zahl der polizeilichen Präventionsveranstaltungen im Themenkomplex der
politisch motivierten Kriminalität ist von 229 im Jahr 2016 (5.335 Personen er-
reicht) auf 313 im Jahr 2017 (9.954 Personen erreicht) gestiegen. Im ersten
Halbjahr 2018 wurden 187 Veranstaltungen durchgeführt und 3.360 Personen
erreicht.
Die LpB erhält für das Landesprogramm „Demokratie stärken. Baden-Württemberg
gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus" für die Haushaltsjahre 2018
und 2019 jeweils 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt. Veranschlagt sind die Mit-
tel für die Konzepte gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus, ins-
besondere für die Unterstützung tragfähiger Netzwerke und zivilgesellschaftlicher
Strukturen . Die Arbeit folgt dabei u. a. den Vorschlägen des Sachverständigen Möl-
ler.
Im Rahmen des Förderprogramms „lokal vernetzen - demokratisch handeln" können
2018 und 2019 insgesamt Modellprojekte mit 100.000 Euro gefördert werden, deren
inhaltliches Ziel die Bekämpfung von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und
die Demokratieentwicklung sind. Die Projekte binden die wesentlichen Akteure im
Gemeinwesen ein , deren Ziel es ist, gemeinsame Aktivitäten mit Partnern umzuset-
zen und eine langfristige Perspektive über das Projektende hinaus zu entwickeln. Die
Ausschreibung erfolgt im Sommer 2018 durch die Landesarbeitsgemeinschaft Offene
Jugendbildung (LAGO). Im Herbst 2018 wird eine Jury aus Mitgliedern des „Landes-
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