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Landtag von Baden-Württemberg                                                                Drucksache 16 / 5250




                    Schließ/ich sollte die Digitalisierung der ,Altakten Rechtsextremis-
                    mus ' beim LN unverzüglich vervollständigt werden. Störungen die-
                    ses Prozesses sollen, soweit möglich, vermieden werden. Die digi-
                    tale Durchsuchbarkeit der Aktenstücke soll hergestellt werden."


             Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
             rungen werden wie folgt ergänzt:


             Der Arbeitskreis (AK) IV der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren
             der Länder (Innenministerkonferenz - IMK) hat die Amtsleitertagung des Verfas-
             sungsschutzverbundes (ALT) auf seiner Sitzung am 10./11 .Oktober 2017 mit der
             Entwicklung einer Konzeption für ein einheitliches Dokumentenmanagement- bzw.
             Vorgangsbearbeitungssystem (DMSNBS) bis zum Jahr 2019 beauftragt. Ziel ist die
             Umsetzung einer ersten Stufe im Verfassungsschutzverbund bis spätestens 2022 . Im
             Verbund wurde daraufhin eine BLAG unter Federführung des Bundesamts für Ver-
             fassungsschutz eingerichtet. Die konstituierende Sitzung der BLAG , an der sich das
             LN beteiligt, fand am 7./8. Juni 2018 statt. Ein erster Zwischenbericht soll der ALT zu
             ihrer Herbstsitzung 2018 vorgelegt werden. Weitere Sitzungen sind in engem Turnus
             geplant. Das Projekt DMSNBS wird im Verfassungsschutzverbund zügig vorange-
             trieben.

             Bereits zum 1. Dezember 2017 wurde im LN eine Stabsstelle „Einführung der elekt-
             ronischen Akte im Landesamt für Verfassungsschutz" (ELAV) eingerichtet. Die Leite-
             rin der Stabsstelle nimmt sowohl an den Sitzungen der Behördenverantwortlichen im
             Rahmen des Landesprojekts „Landeseinheitliche E-Akte" als auch an den Sitzungen
             der genannten BLAG teil.

             Zur Vorbereitung der Einführung einer elektronischen Akte führt die Stabsstelle eine
             Geschäftsprozessanalyse und -optimierung im LN durch. Sie erhebt derzeit sämtli-
             che Arbeitsprozesse. Diese werden , sofern möglich , abteilungsübergreifend harmo-
             nisiert und optimiert. Die erhobenen und gegebenenfalls harmonisierten Prozesse
             sollen dann für die Abbildung in einem DMS modelliert werden . Ziel des Gesamtpro-
             jekts ist die schnellstmögliche Einführung einer elektronischen Akte im LN. Bei der
             Erreichung dieses Ziels ist das LN jedoch auch von den Entwicklungen im Land so-
             wie im Verfassungsschutzverbund abhängig. Hier wie dort wird ein DMS voraussicht-
             lich 2022/2023 einsatzbereit sein.

             Im Hinblick auf eine Harmonisierung im Verbund ist insbesondere sicherzustellen,
             dass die in den Verfassungsschutzbehörden eingesetzten DMS über eine intelligente
             Schnittstelle zum Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) verfügen .

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             Dies wird auch im Rahmen der ständigen Weiterentwicklung von NADIS berücksich-
             tigt.


             Die Verbundanwendung PIAV hat seit Mai 2016 bereits in den Deliktsbereichen
             ,,Waffen- und Sprengstoffkriminalität" den gleichgelagerten Kriminalpolizeilichen Mel-
             dedienst (KPMD) in Baden-Württemberg abgelöst. Im Juni 2018 folgten die Delikts-
             bereiche „Gemeingefährliche Straftaten/Gewaltkriminalität" sowie „Rauschgiftdelikte".
             Die Dateien aller anderen Deliktsbereiche werden in den kommenden Jahren schritt-
             weise bereitgestellt, so dass stufenweise die KPMD und Sondermeldedienste sowie
             verschiedene Falldateien des Informationssystems der Polizei (INPOL) abgelöst
             werden . Es ist davon auszugehen, dass zukünftig durch die Implementierung von
             PIAV eine unverzügliche Zusammenführung ermittlungsrelevanter Daten (auch län-
             derübergreifend) gewährleistet werden kann.


             Das einheitliche Fallbearbeitungssystem des Bundes und der Länder (eFBS) soll
             perspektivisch deutschlandweit zum Einsatz kommen und die bisher heterogenen
             Fallbearbeitungssysteme sukzessiv ersetzen. Zur Umsetzung des eFBS wurde im
             März 2017 unter Leitung des BKA ein entsprechendes Bundesprojekt begonnen.
             Projektteilnehmer sind neben dem BKA die Bundespolizei und nach Absprache zwi-
             schen BMI und dem baden-württembergischen Innenministerium das Land Baden-
             Württemberg als Vertreter für die Belange aller Länderpolizeien. Das eFBS soll in
             wesentlichen konzeptionellen Aspekten einen ersten Baustein im Programm Polizei
             2020 darstellen und so fachlich , technisch und organisatorisch die Grundlage für die
             Umsetzung der Saarbrücker Agenda der IMK bilden (vgl. hierzu auch Ziffer 5).


             Im Rahmen des Programms Polizei 2020 kann das Informationswesen der Polizeien
             des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden, indem die ver-
             schiedenen Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Ver-
             fahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards ge-
             nutzt werden. Ziel ist es, der Polizei nach Maßgabe des Gesetzes und unter beson-
             derer Berücksichtigung des Datenschutzes, zu jeder Zeit an jedem Ort, die für die
             polizeiliche Arbeit erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Die hierfür erforder-
             lichen Voraussetzungen werden aktuell bundesweit geschaffen. Das BKA in seiner
             Zentralstellenfunktion soll diesbezüglich als starker zentraler und serviceorientierter
             Dienstleister eine unterstützende Rolle für alle weiteren Polizeien in Deutschland
             einnehmen. Die grundlegende Überarbeitung und Modernisierung der BKA-IT und
             der damit zusammenhängenden Verbundsysteme ist mittelbar auch Folge der jüngs-
             ten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat im
             April 2016 mit seinem Urteil zum BKA-Gesetz ein Grundsatzurteil zum polizeilichen
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             Datenschutz gesprochen, in dem es die verfassungsrechtlichen Anforderungen an
             Zweckbindung und Zweckänderung von Daten fortentwickelt hat. Mit der neuen In-
             formationsarchitektur sollen die Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfas-
             sungsgerichts sukzessiv umgesetzt werden . Damit einhergehend soll ein verbesser-
             ter, intelligenter Datenschutz verwirklicht werden. Die laufenden Projekte PIAV, eFBS
             und die geplante Modernisierung von INPOL sollen unter dem Dach des Programms
             Polizei 2020 integriert und aufeinander abgestimmt werden .




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             12     Geheimhaltung


             12.1   Notwendigkeit der Geheimhaltung



                    ,,Der Geheimschutz ist ein tragendes Element nachrichtendienstli-
                    cher Arbeit. Beim Schutz von Quellen (V-Leute, fremde Nachrich-
                    tendienste), bei der operativen Arbeitsweise des Verfassungsschut-
                    zes sowie bei der verdeckten Informationsbeschaffung in und zu
                    extremistischen und terroristischen Bestrebungen ist ein hohes Ge-
                    heimschutzniveau unverzichtbar. Dem muss mit einer sachange-
                    messenen Verschlusssacheneinstufung sowie einem zeitgemäßen,
                    den Bedingungen elektronischer Kommunikation genügenden Ge-
                    heimschutz Rechnung getragen werden."



             Es wird auf die Ausführungen im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember
             2016 verwiesen.



             12.2   Zeitgemäße Einstufungspraxis



                    „Andererseits bewirkt Geheimhaltung naturgemäß eine behördliche
                    Abschottung gegenüber Drillen und vermittelt in der Öffentlichkeit
                    einen der Akzeptanzerhöhung insbesondere des Verfassungs-
                    schutzes abträglichen Eindruck der lntransparenz.

                    Der Untersuchungsausschuss hat auch den Eindruck, dass die Ge-
                    heimhaltung von Informationen in Verbindung mit dem Geheim-
                    schutz-Grundsatz ,Kenntnis nur, wenn nötig ' auch bei der Kommu-
                    nikation der Sicherheitsbehörden und selbst behördenintern eine -
                    im Rückblick wohl unbeabsichtigte - Informationsabschottung be-
                    wirkt hat. Vor diesem Hintergrund sollte die Einstufungspraxis ins-
                    besondere beim Verfassungsschutz einer kritischen Prüfung unter-
                    zogen werden. Der vielfach geäußerten Vermutung, dass oft ,zu
                    hoch' eingestuft wird, sollte nachgegangen werden. Die Notwendig-
                    keit der unaufgeforderten Informationsweitergabe an Drille - au-
                    ßerhalb aber auch innerhalb der Behörde - muss ein starkes Ab-
                    wägungskriterium bei der Einstufung von Informationen sein. Auch
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                    muss nicht jede Dienstvorschrift als Verschlusssache deklariert
                    werden. Zudem darf der Zweck des Geheimschutzes nicht auf
                    Sachverhalte angewendet werden , bei denen es eher um den
                    Schutz personenbezogener Daten, denn um den Schutz von
                    ,Staatsgeheimnissen' geht.

                    Schließ/ich müssen berechtigte Belange des Quellenschutzes und
                    damit verbundene, die Informationsweitergabe behindernde VS-
                    Einstufungen stets in einem angemessenen Verhältnis zu den Be-
                    dürfnissen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung stehen."


             Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
             rungen werden wie folgt ergänzt:


             Die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus (BLKR) hatte in ihrem Abschluss-
             bericht empfohlen, ein standardisiertes Verfahren für eine strukturierte Übermittlung
             von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an die Polizei einzuführen.

             Den Beschlüssen der AK II und IV der BMK sowie der ALT folgend haben Bund-
             Länder-Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz mittlerweile ein entspre-
             chendes bundesweit abgestimmtes Verfahren entwickelt. Kern ist das Formular
             ,,Nachrichtendienstliche Information" (NDI). Es lehnt sich vom Prinzip an die „Krimi-
             naltaktische Information" an, die umgekehrt im Rahmen der Informationsübermittlung
             von der Polizei an den Verfassungsschutz verwendet wird. Zum Formular gehört eine
             ,,Ausfüllanleitung" als Handlungsempfehlung.

             Bei der Erarbeitung des Verfahrens wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
             vom 24. April 2013 zum Antiterrordatei-Gesetz berücksichtigt, insbesondere die darin
             enthaltene Feststellung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und die klare
             Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz (informationelles Trennungsprin-
             zip) , die den Austausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten nur ausnahms-
             weise und mit besonderer Rechtfertigung zulässt.

             Die ALT hat hierzu am 30. Juni 2016 beschlossen, dass das NDI-Formular und die
             dazugehörige „Ausfüllanleitung " eine Grundlage für die Übermittlung nachrichten-
             dienstlicher Informationen sind . Die Dokumente sollen grundsätzlich zur Informa-
             tionsübermittlung nachrichtendienstlicher Informationen des Verfassungsschutzes an
             die Polizei verwendet werden, wenn dies

                •   zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die
                    Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben , Gesundheit


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                    oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Er-
                    haltung im öffentlichen Interesse geboten ist, oder

                •   zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von
                    erheblicher Bedeutung

             geboten ist. Sofern im Einzelfall eine Verwendung nicht angezeigt ist und die Infor-
             mationen der Polizei in anderer Form zur Verfügung gestellt werden, soll zumindest
             eine Orientierung an den Inhalten der NDI erfolgen.



             12.3   Zeitgemäßes Geheimschutzrecht

                    ,,Der Geheimschutz in Baden-Württemberg verfügt mit dem Lan-
                    dessicherheitsüberprüfungsgesetz und der Verschlusssachenan-
                    weisung zwar über umfangreiche Regelungsgrundlagen. Gleich-
                    wohl folgt der personelle wie der materielle Geheimschutz bundes-
                    rechtlichen Vorgaben (die ihrerseits Vorschriften der NATO berück-
                    sichtigen) . Ein ,Alleingang' des Landes bei einer Novellierung des
                    Geheimschutzrechts ist daher nicht zielführend. Die Landesregie-
                    rung möge sich deshalb gegenüber der Bundesregierung sowie in
                    der fachlich zuständigen Innenministerkonferenz für eine zügige
                    Modernisierung des Geheimschutzrechts einsetzen. Nicht nur be-
                    darf es einer Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung
                    und ihrer Auswirkungen auf die Führung von (eingestuften) Akten
                    (künftig: elektronische Aktenführung). Auch der Verschlusssachen-
                    schutz selbst bedarf einer Modernisierung. Die Einstufungspraxis
                    insbesondere der Verfassungsschutzbehörden sollte einer sachge-
                    rechten Revision unterzogen werden. "



             Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
             rungen werden wie folgt ergänzt:


             Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes wurde zum 21 . Juni 2017 umfas-
             send novelliert. Die Novellierung der entsprechenden Gesetze der Länder befindet
             sich derzeit in Bearbeitung. Eine länderoffene Arbeitsgruppe hierzu ist eingerichtet.




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             13    Extremismusbekämpfung durch Prävention


                  ,,Der Untersuchungsausschuss ist der Überzeugung, dass eine er-
                  folgreiche Extremismusprävention langfristig und ganzheitlich ange-
                  legt sein muss. Staatliche und nicht-staatliche Akteure müssen
                  planvoll zusammenwirken, um Ursachen und Bedingungen einer
                  Hinwendung zu extremistischen Weltbildern und Handlungsweisen
                  frühzeitig, dh. bereits im schulischen und außerschulischen Be-
                  reich zu bekämpfen.

                   Im Zuge des Maßnahmenpakets ,Sonderprogramm der Landesre-
                  gierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus' hat die
                  Landesregierung Baden-Württemberg im Februar 2015 die Einrich-
                  tung eines ,Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präven-
                  tionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-
                   Württemberg ' (KPEBW) beschlossen. Aufgabe des KPEBW ist es,
                  die Maßnahmen der Präventions- und Interventionsbemühungen
                  gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen im Zusammenhang mit
                  dem (islamistischen) Extremismus einschließ/ich der Aussteigerbe-
                  treuung zentral zu steuern und zu koordinieren. Darüber hinaus soll
                  es den Informationsfluss zwischen staatlichen und nichtstaatlichen
                  Akteuren, einschließlich der Sicherheitsbehörden, gewährleisten.
                  Das KPEBW wurde am 14.12.2015 gegründet.

                  Die Landesregierung möge prüfen, ob und wie eine Einrichtung
                  nach Art des KPEBW auch zur Koordinierung der Prävention im Be-
                  reich des Rechtsextremismus geeignet und sinnvoll ist. Wenn das
                   Innenministerium jedenfalls mitteilt, dass ,die Polizei auf Landes-
                  und auf regionaler Ebene in zahlreichen Arbeitskreisen und Netz-
                   werken, die die Bekämpfung und Prävention des Rechtsextremis-
                  mus zum Ziel haben, mitwirkt', wobei hier vor allem die breite Aktivi-
                  tät des LKA in diversen Gruppen und Kreisen auffällt, spricht dies
                  nach Auffassung des Untersuchungsausschusses dafür, Ressour-
                  cen insoweit zu bündeln und damit eine bessere Steuerung der
                  Präventionsarbeit zu erreichen. Die Beratungs- und Interventions-
                  gruppe Rechtsextremismus (BIG REX), die als solche beibehalten
                  und gestärkt werden sollte, könnte dann Bestandteil eines solchen
                   Gesamtprogramms werden. Bei ihren Überlegungen soll die Lan-
                  desregierung die Vorschläge des Sachverständigen Möller in dem

                                                                                              36




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                   von diesem dem Untersuchungsausschuss vorgelegten Gutachten
                   berücksichtigen. Der Untersuchungsausschuss ist davon über-
                   zeugt, dass der dort mit Blick auf den Rechtsextremismus vertrete-
                   ne ganzheitliche Bekämpfungsansatz geeignet ist, die Nachhaltig-
                   keif von Rechtsextremismusprävention zu erhöhen und zu versteti-
                   gen. Mit dem seit Anfang 2015 im Aufbau befindlichen Landespro-
                   gramm „Demokratie stärken! - Baden-Württemberg gegen Men-
                   schenfeindlichkeit und Rechtsextremismus" der Landeszentrale für
                   politische Bildung und dem ebenfalls bei der LpB angesiedelten
                   Projekt ,team meX - Mit Zivilcourage gegen Rechtsextremismus'
                   verfügt Baden-Württemberg über vielversprechende Programme,
                   die   integraler Bestandteil einer vernetzten     Bekämpfung des
                   Rechtsextremismus werden könnten.

                   Weiterhin soll die Landesregierung prüfen, ob eine solche Einrich-
                   tung auch für andere Extremismusbereiche geboten ist.

                   Mit Blick auf Aussteigerprogramme ist der Ausschuss der Überzeu-
                   gung, dass diese ein besonderes Augenmerk extremistisch verhaf-
                   teten Jugendlichen und Heranwachsenden widmen sollten, indem
                   jene beim ,Ausstieg' unterstützt werden. Daher sollte eine dieser
                   Aufgabe angemessene Personalausstattung ebenso sichergestellt
                   werden, wie die bedarfsgerechte Erweiterung der fachlichen Exper-
                   tise (etwa durch Fachkräfte der Sozialarbeit, Pädagogik und Psy-
                   chologie). Dabei ist eine Erhöhung des Frauenanteils bei den Be-
                   diensteten anzustreben, immerhin beträgt der Frauenanteil in der
                   rechtsextremistischen Szene Baden-Württembergs ca. 20 Prozent. "


             Die im Bericht der Landesregierung vom 12. Dezember 2016 dargestellten Ausfüh-
             rungen werden wie folgt ergänzt:


             Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde die Zuständigkeit des im
             Jahr 2015 geschaffenen „Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventions-
             netzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg" (KPEBW)
             über das ursprüngliche Aufgabenfeld „Bekämpfung des islamistischen Terrorismus"
             hinaus erweitert:

             „Das Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerkes werden wir
             weiter stärken und auf alle Fälle von Extremismus ausweiten. "



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             Dementsprechend wurde der Zusatz ,,(islamistischen)" im Namen des KPEBW am
             20. September 2017 durch Beschluss des Lenkungsausschusses KPEBW (LA
             KPEBW) gestrichen. Am 4. Juni 2018 wurde der Name in konex - Kompetenzzent-
             rum gegen Extremismus in Baden-Württemberg geändert.

             Getreu dem Slogan „Gemeinsam gegen Extremismus" bietet konex zusammen mit
             seinen Netzwerkpartnern Informationen und Beratung gegen religiös und politisch
             motivierten Extremismus an.

             Die Landesregierung hat die Finanzierung des konex verstetigt, womit eine langfristi-
             ge und nachhaltige Arbeit möglich ist. Seit Bestehen des konex wurden diverse Pro-
             jekte entwickelt und angestoßen. Hierzu zählt beispielsweise eine Schulrechtsbro-
             schüre, die in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erarbeitet wird und Lehr-
             kräften anhand von praktischen Fällen Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten
             Jugendlichen bietet. Die von konex und dem Projektbüro Kommunale Kriminalprä-
             vention entwickelte Datenbank (www.praeventionsdatenbank-bw.de) ging im zweiten
             Quartal 2018 online, befindet sich im Aufbau und soll Informationen zu Referentinnen
             und Referenten für Fortbildungen sowie über Präventionsprojekte u. a. zum Thema
             Extremismus beinhalten. Eine E-Learning-Anwendung , die in Kooperation mit der
             LpB erstellt wird, kann künftig im Vorfeld von Präsenzschulungen eingesetzt werden.
             Siehe hierzu insbesondere auch Ziffer 15 (Zivilgesellschaft). Von besonderer Bedeu-
             tung ist das Extremismuspräventionsprojekt „ACHTUNG?!", das von konex koordi-
             niert und ab Herbst 2018 landesweit an über 50 Schulen umgesetzt wird
             (https://achtung .polizei-bw.de) . In Kooperation mit dem Kultusministerium und weite-
             ren Partnern werden die Radikalisierungsverläufe von zwei Jugendlichen (rechtsext-
             remistisch und islamistisch) in einem interaktiven Theaterstück Schülerinnen und
             Schülern der 9. Klassenstufe und der beruflichen Schulen vermittelt, durch die LpB
             nachbereitet und parallel auch Lehrkräfte und Eltern für das Thema sensibilisiert. Ei-
             ne Ausstellung der Stiftung Weltethos rundet das Informationsangebot ab .

             Die Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus (BIG Rex) beim
             LKA wurde aufgelöst. Die Aufgabe wurde im 1. Halbjahr 2018 durch konex über-
             nommen. Soweit erforderlich erfolgte in der Anfangsphase eine Unterstützung durch
             das LKA.


             Im Bereich der polizeilichen Prävention wurden im Übrigen folgende themenzentrier-
             te Maßnahmen umgesetzt:

                •   Auf den Internetseiten des „Programms polizeiliche Kriminalprävention der
                    Länder und des Bundes (ProPK)" (Hauptseite: www.polizei-beratung.de; ju-
                    gendaffine Seite: www.polizeifürdich.de) wurden umfangreiche Beiträge zu al-

                                                                                                38




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                        len Extremismusformen und damit verbundenen Phänomenen (Hasskriminali-
                        tät, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) sowie dem speziellen Hand-
                        lungsfeld Internet (,,Extrem im Netz") erstellt. Die Polizei Baden-Württemberg
                        war und ist aktiv an der Entwicklung dieser Inhalte beteiligt. Die zentrale Ge-
                        schäftsstelle des ProPK ist beim LKA angesiedelt.

                    •   Die Polizei führte in Kooperation mit den Regierungspräsidien mehrere Fach-
                        tage zum Thema „Radikalisierungstendenzen junger Menschen in Schulen:
                        Wahrnehmen - Deuten - Handeln" in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim , Stutt-
                        gart und in Wilhelmsdorf durch , die von jeweils mehr als 100 Teilnehmern be-
                        sucht wurden .

                    •   Das LKA hat eine landesweite Fachgruppe „Prävention Politisch motivierte
                        Kriminalität" eingerichtet.

                    •   Das Polizeipräsidium Ludwigsburg führte von 2016 bis 2018 das durch Mittel
                        des EU-Förderprogramms Fonds für Innere Sicherheit (ISF) geförderte, modu-
                        lar aufgebaute Präventionsprogramm „ACHTUNG?! " durch , das ab Herbst
                        2018 durch konex landesweit ausgerollt wird .

                    •   Die Zahl der polizeilichen Präventionsveranstaltungen im Themenkomplex der
                        politisch motivierten Kriminalität ist von 229 im Jahr 2016 (5.335 Personen er-
                        reicht) auf 313 im Jahr 2017 (9.954 Personen erreicht) gestiegen. Im ersten
                        Halbjahr 2018 wurden 187 Veranstaltungen durchgeführt und 3.360 Personen
                        erreicht.


             Die LpB erhält für das Landesprogramm „Demokratie stärken. Baden-Württemberg
             gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus" für die Haushaltsjahre 2018
             und 2019 jeweils 150.000 Euro aus dem Landeshaushalt. Veranschlagt sind die Mit-
             tel für die Konzepte gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus, ins-
             besondere für die Unterstützung tragfähiger Netzwerke und zivilgesellschaftlicher
             Strukturen . Die Arbeit folgt dabei u. a. den Vorschlägen des Sachverständigen Möl-
             ler.

             Im Rahmen des Förderprogramms „lokal vernetzen - demokratisch handeln" können
             2018 und 2019 insgesamt Modellprojekte mit 100.000 Euro gefördert werden, deren
             inhaltliches Ziel die Bekämpfung von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und
             die Demokratieentwicklung sind. Die Projekte binden die wesentlichen Akteure im
             Gemeinwesen ein , deren Ziel es ist, gemeinsame Aktivitäten mit Partnern umzuset-
             zen und eine langfristige Perspektive über das Projektende hinaus zu entwickeln. Die
             Ausschreibung erfolgt im Sommer 2018 durch die Landesarbeitsgemeinschaft Offene
             Jugendbildung (LAGO). Im Herbst 2018 wird eine Jury aus Mitgliedern des „Landes-

                                                                                                    39




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