eaoschleusungskriminalitaet
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Polizei Berlin“
Nr 2. August 20823 LKA StIFSV - 0063972024 KK | „Jula823 Bearbeiter > | zZ mu Errichtungsanordnung Erstmeldung X Änderungsmeldung Auflösungsmeldung 1 Dateiführende Stelle Polizei Berlin “Platz der Luftbrücke 6. 12101 Berlin LKA42AE' 2 Dateibezeichnung ‘Schleusungskriminalität 3 Zweckbestimmung der Datei Die Datei dient der Aufklärung, Verhütung und vorbeugenden Bekämpfung von . Straftaten im Bereich der Schleusungskriminalität. Insbesondere dient die Datei dem Erkennen von Personen- und ‚Sachzusammenhängen, ‘der Dokumentation polizeilichen Handelns und der Unterstützung, Koordination und Anregung von Ermittlungen. Die so gewonnenen und aufbereiteten Erkenntnisse sollen, wenn möglich, als - Grundlage für die Einleitung zukünftiger Strafverfahren genutzt werden. 4 Beschreibung des betroffenen Personenkreises und dar diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien 4.1 Betroffener Personenkreis a) Beschuldigte und Tatverdächtige (Anhaltspunkte für eine Täterschaft oder Teilnahme liegen vor) . b) Personen, deren Daten gem. $ 25 II Ziff. 1. ASOG erhoben wurden c) Personen, deren Daten gem. 8 25 II Ziff. 2. ASOG erhoben wurden sowie Zeugen, Geschädigte, Hinweisgeber und sonstige Auskunftspersonen zu DS-Nr.: 218%
Na den unter Punkt 3 genannten Verfahren, soweit die Voraussetzungen des 8 43 I ASOG gegeben sind 4.2 Art der gespeicherten £ Daten oder Datenkategorien Personen gem. 4.1 a) und b): PERSONENBEZOGENE DATEN 01 Familienname . 02 Geburtsname: 03 sonstige Namen (Alias-, Spitz-, andere Namen) 04 Frühere Namen | 05 Vornamen 06 Akademischer Grad 07 Geschlecht 08 Geburtsdatum 09 Geburtsort 10 Staatsangehörigkeit 11 Familienstand 12 Beruf 13 Personenbeschreibung (Größe, Haare / Farbe etc.) 14 Personengebundener Hinweis 15 Bilder - 16 Aktenführende Dienststelle 17 Bemerkungen (Status, Feld umfasst weitestgehend justizelle Weisungen) 18 Quelle / Fundstelle INSTITUTIONS DATEN . 19 Art . 20 Name 21 Rechtsform 22 Branche 23 Register-/ Speicherdaten (HR-Eintrag, Finanzamt, IHK etc.) 24 HR-Einträgungsdatum 25 Gründungsdatum 26 Auflösungsdatum 27 Quelle / Fundstelle ADRESSDATEN 28 Strasse / Postfach 29 Hausnummer 30.PLZ 31 Ort 32 Bundesland/ Region 33 Staat 34 Polizeibereich 35 Geo-Daten 36 Besondere Örtlichkeit (Wohnheim, Krankenhaus etc.) 37 Quelle / Fundstelle DS-Nr: 2181
SACHDATEN 38 Art 39 Hersteller 40 Typ 41 Individualnummer (Seriennummer, Kennzeichen etc.) 42 Farbe 43 Menge/ Anzahl 44 Bezeichnung (Beschreibung, Besonderheiten etc.) 45 Bilder - 46 Quelle / Fundstelle KOMMUNIKATIONSMITTEL 47 Art 48 Nummer (Telefon- Fax-Nummer etc.) 49 E-Mail-Adresse 50 Internetadresse 51 Nutzerkonten (Soziale Medien, etc) 52 IP-Adresse 53 Netzbetreiber 54 Provider _ 55 Kartennummer 56 Überwacht (ja / nein) 57 Quelle / Fundstelle DOKUMENT 5BAt. 59 Bezeichnung . 60 Dokumentennummer ' 61 Ausstellungsdaten (Aussteller, -ort, -land, Gültigkeitsdauer) 62 Freitext/ Bemerkung 63 Fälschungsmerkmal 64 Beweismittel ja / nein 65 Bilder 66 Quelle / Fundstelle VORGANGSDATEN 67 Art (Pol. Maßnahme, Hinweis, Spur, Tätigkeitsbericht etc.) 68 Delikt 69 Bezeichnung 70 Deliktschlüssel 71 Versuch (Ja / Nein) . 72 Angaben zum Modus Operandi / Täter- /’Opfertypus _ 73 Vorgangsnummer 74 Sammelvorgangsnummer . 75 Az. der Staatsanwaltschaft 76 Datum 77 Uhrzeit 78 Schaden (Höhe, Währung) 79 Verwaltungsdaten (Erfasser, Dienststelle etc.) 80 Kurzsachverhalt 81 Dienststelle DS-Nr.: 2181
82 Bilder 83 Quelle / Fundstelle Personen gem. 4.1c): PERSONENBEZOGENE DATEN 84 Familienname 85 Geburtsname 86 sonstige Namen (Alias-, ei andere Namen) 87 Vorname . 88 Quelle / Fundstelle INSTITUTIONSDATEN 89Art 90 Name 91 Rechtsform. 92 Quelle / Fundstelle ADRESSDATEN 93 Straße, Hausnummer 9g40On . 95 PLZ / Postfach 96 Quelle / Fundstelle KOMMUNIKATIONSMITTEL 97 Art 98 Nummer (Telefon-, Fax-Nummer etc. ) . 99 E-Mail-Adresse 100 Internetadresse 101 Nutzerkonten (soziale Medien etc.) 102 Quelle / Fundstelle VORGANGSDATEN 103 Art (Pol. Maßnahme, Hinweis, Spur etc.) ' 104 Delikt 105 Bezeichnung 106 Deliktschlüssel 107 Versuch (Ja / Nein) 108 Vorgangsnummer 109 Dienststelle 110 Az. der Staatsanwaltschaft 111 Datum, Uhrzeit 112.Kurzsachverhalt 113 Schaden (Höhe, Währung) 114 Quelle / Fundstelle HINWEIS: Die Speicherung von personenbezogenen Bildern im eFBS stellt keinen . Ersatz für die Speicherung von.Lichtbildern in BIDAVIS dar. Vielmehr handelt es sich um verfahrensbezogene Lichtbilder, die beispielsweise im Rahmen DS-Nr.: 2181
-5- von Observationen zu Vergleichs- und Identifizierungszwecken erhoben wurden und deren Speicherung in BIDAVIS nicht vorgesehen ist. 5 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Befugnisnormen zur Datenverarbeitung gemäß der 88 42, 43, 44, 48 und 50 des ASOG sowie der 88 163 ff und 483 StPO. 6 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt werden Art der Daten Empfänger/Stelle entfällt = entfällt 7 Herkunft regelmäßig empfangener Daten Art der Daten —T Herkunft/Stelle | entfällt entfällt 8 Art der Verarbeitung, Fristen, Zugriffsberechtigung, technische und ‚organisatorische Maßnahmen | 8.1 Art der Verarbeitung automatisiert | 8.2 Fristen für die Prüfung der Daten | | | | die Aufbewahrungsdauer |" Personen zu 4.1 a) und b) gemäß 8 1 PrüffristenVO . Personen Zu 4.1 cc) e gemäß 843 1S.2 u. 3ASOG 8.3 Zugrifsberechtigung Zugriffsberechtigt sind die Dienstkräfte der Dienststelle, die mit der unter Punkt 3 genannten Vorgangserfassung, -verwaltung und -auswertung befasst sind. Dieser Zugriff: ist innerhalb der Datenbank auf das Sach- und Aufgabengebiet ‚der jeweiligen Dienstkraft beschränkt. DS- Nr ie
8.4 Technische und organisatorische Maßnahmen nach 88 50, 53 und 55 BiInDSG Gemäß Sicherheitskonzept eFBS sowie nachfolgende Kurzfassung: ‚Vertraulichkeit Integrität - Verfügbarkeit Authentizität DS-Nr.: 2181 Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Servern des BKA. Zu den besonders schutzbedürftigen [T-Bereichen des BKA gehören . Rechenzentren, Datenträgerarchive sowie Technikräume. Der Zutritt zu den besonderen Sicherheitsbereichen, wie den Rechenzentren, erfolgt nach der „Dienstvereinbarung für den Zutritt zu den Rechenzentren des BKA" - VS- NfD. Der Zutritt zum BKA Rechenzentrum erfordert eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (RFID Chip und Zugangscode). Alle Dienstkräfte des IT-Betriebes sind grundsätzlich entsprechend 8 9 | Nr.3 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) überprüft. Nur sicherheitsüberprüfte Dienstkräfte des IT- Betriebes haben unbegleiteten Zutritt zum Rechenzentrum. Die PC-Arbeitsplätze stehen in gesicherten Dienstgebäuden der Polizei Berlin und sind passwortgeschützt. Die Dienstkräfte erhalten über ihren individuellen Benutzerzugang nur Zugriff auf Daten, für die-sie berechtigt sind. Eine unbefugte oder unbeabsichtigte Manipulation und Verfälschung der Daten wird ausgeschlossen, indem den Dienstkräften individuelle Berechtigungen zugewiesen werden. Diese Berechtigungen definieren, dass lediglich an bestimmten Daten enommen werden können. Durch Maßnahmen redundanter Datenhaltung wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können. Im BKA wird zu jedem erstellten Datensatz gespeichert, wer ihn erstellt hat. Bei jeder - Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzung) personenbezogener Daten wird protokolliert, . wer die Verarbeitung vorgenommen hat. Es findet eine Vollprotokollierung aller Nutzeraktionen statt.
-. PPr’in \ -7- Revisionsfähigkeit Anhand von Protokollen kann jederzeit festgestellt werden, wer, wann; welche personenbezogenen Daten be- oder verarbeitet hat. : Transparenz Die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden vollständig, aktuell und so dokumentiert, dass sie in zumutbarer Zeit nachvollziehbar sind. . 9 Art der Datenverarbeitung bei automatisierten Dateien 9.1 Art und Typ des Systems Mehrplatzsystem 9.2 Betriebsart des Verfahrens Dialogverfahren 10 Verfahren zur Übermittlung, Prüfung der Fristen und Auskunftserteilung 10.1 Art der Übermittlung entfällt Empfänger und Rechtsgrundlage des automatisierten Abrufverfahrens entfällt | 10.2 Einhaltung der Prüffristen Täglich automatisierte Abfrage des Fristablaufes. 10.3 Auskunftserteilung : | LKA 512 - Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung / Selbstauskunft der Bürgerinnen und Bürger gemäß ASOG. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich in Papierform.als Auskunfts- bzw. Löschungsbescheid. Pal! Internes Ordnungsmerkmal: A647 | l, Ä enzet u | j Ze Aufocs