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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baugrund- und Altlastenerkennung der Firma HPC AG zum Bebauungsplan Nr. 44e „Holmer Straße“

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Deutsche Reihenhaus AG
Seite 32 von 43                                Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
                                                          Holmer Str. 18, 22880 Wedel




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Einstufung nach LAGA
                                                                                                                                                                                                                                                                EOX [mg/kg]
             Untersuchungs-




                                                                                                                                                                                                         PAK [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                 PCB [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                Blei [mg/kg]
                                                                                                                                                                              MKW (C10 - C40) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Zink [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nickel [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kupfer [mg/kg]
                                                                                                                                            MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Chrom [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Cadmium [mg/kg]
                                             Bodenart / Beimengungen




                                                                                                                                                                                                                        Benz(a)pyren [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                               Arsen [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Quecksilber [mg/kg]
                                                                                                            Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
                                                                       organoleptische Auffälligkeiten
             bereich/ Probe




             MP 1                 Auffüllung, Sand, Steine, keine                                        0 - 1,0                           < 10                             17,0                        0,50           < 0,05                   n.n.           < 0,5          3,0              33,0            0,2                10,0             15,0              7,0               < 0,1                  59,0            Z0
             (BS 1-3, S1- S3)     Schotter, Bauschutt
             MP 2                 Auffüllung, Sand, Steine, keine                                        0,1 - 1,0                         < 10                             180,0                       0,28           0,06                     n.n.           < 0,5          4,00             31,00           < 0,2              12,0             16,0              13,0              < 0,1                  64,0            Z1.1
             (BS 4 -6, S5 - S7)   Schotter, Bauschutt
             MP 3                 Auffüllung, Sand, Steine, keine                                        0 - 0,8                           44,0                             140,0                       0,31           < 0,05                   n.n.           < 0,5          5,0              66,0            0,3                17,0             42,0              11,0              < 0,1                  140,0           Z1.1
             (BS7, S4, S8, S9)    Schotter, Bauschutt
             MP4               Auffüllung, Sand, Steine, keine                                           0 - 1,0                           < 10                             110,0                       3,24           0,19                     n.n.           < 0,5          7,0              390,0           0,5                16,0             85,0              18,0              0,1                    280,0           Z2
             (BS9-10, S15-S20) Schotter, Bauschutt
             MP5                  Auffüllung, Sand, Steine, keine                                        0 - 1,0                           < 10                             63,0                        1,61           0,13                     n.n.           < 0,5          5,0              270,0           0,2                12,0             58,0              12,0              0,2                    150,0           Z2
             (BS8, S11-S13)       Schotter, Bauschutt
                                                                                                                                                                            LAWA - Empfehlungen
             Prüfw ert                                                                                                                                                      300 -                       2 -10                                  0,1 - 1
                                                                                                                                                                            1000
             Maßnahmenschw ellenw ert                                                                                                                                       1000 - 10 - 100                                                    1 -10
                                                                                                                                                                             5000
                                                                                                                                           BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch

             Kinderspielflächen                                                                                                                                                                                             2                                                 25               200              10                200                   -            70                 10                        -
             Wohngebiete                                                                                                                                                                                                    4                                                 50               400              20                400                   -            140                20                        -
             Park- und Freizeitanlagen                                                                                                                                                                                  10                                                    125              1000             50                1000                  -            350                50                        -
             Prüfw ert Industrie- und Gew erbegrundstücke                                                                                                                                                               12                                                    140              2000             60                1000                  -            900                80                        -
                                                                                                                                                                                             LAGA-Richtlinie

             Z0                                                                                                                                                              100                          1                                     0,02              1           20               100             6,0                50               40                40                0,3                    120
             Z1.1                                                                                                                                                            300                          3                                     0,1               3
             Z1.2                                                                                                                                                            500                          5                                        1              5           45               210                 3              180              120               150               1,5                    450
             Z2                                                                                                                                                             1000                         10                                        1            10            150              700              10                600              400               500                   5                  1500


             n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)


             Tabelle 7:               Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Originalsubstanz (Mischproben bauschutthaltige
                                      Auffüllung) auffällige Befunde sind  markiert


28.08.2014                                                                                                 HPC AG
32

Deutsche Reihenhaus AG
Seite 33 von 43                          Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
                                                    Holmer Str. 18, 22880 Wedel

             Untersuchungs-




                                                                                                                                                                                        Blei [mg/l]




                                                                                                                                                                                                                                                            Nickel [mg/l]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Zink [mg/l]
                                                                                                                                                                                                                                          Kupfer [mg/l]
                                                                                                                                                                                                                          Chrom [mg/l]
                                                                                                                                                                                                       Cadmium [mg/l]
                                                                                                                                                 Phenol-Index [mg/l]


                                                                                                                                                                        Arsen [mg/l]
                                             Bodenart / Beimengungen




                                                                                                                                                                                                                                                                              Quecksilber [mg/l]
                                                                                                               Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
                                                                       organoleptische Auffälligkeiten
             bereich/ Probe




             EP8/S14              Auffüllung,               öliger                                         0,15 - 0,35                          0,16
                                  Bauschuttreste,           Geruch
             MP 1                 Dachziegel, Dachpappe
                                  Auffüllung, Sand, Steine, keine                                            0 - 1,0                           < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                           < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                            < 0,01
             (BS 1-3, S1- S3)     Schotter, Bauschutt
             MP 2                 Auffüllung, Sand, Steine, keine                                           0,1 - 1,0                          < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                           < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                            < 0,01
             (BS 4 -6, S5 - S7)   Schotter, Bauschutt
             MP 3                 Auffüllung, Sand, Steine, keine                                            0 - 08                            < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                           < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                            < 0,01
             (BS7, S4, S8, S9)    Schotter, Bauschutt
             MP4               Auffüllung, Sand, Steine, keine                                               0 - 1,0                           < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                           < 0,005          0,006            < 0,005 <0,0002                          < 0,01
             (BS9-10, S15-S20) Schotter, Bauschutt
             MP5                  Auffüllung, Sand, Steine, keine                                            0 - 1,0                           < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                           < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                            < 0,01
             (BS8, S11-S13)       Schotter, Bauschutt
                                                                                                            BBodSchV, Prüfw erte Sickerw asser

             Prüfw ert                                                                                                                          0,02                   0,01            0,025                             0,05            0,05              0,05             0,001                   0,5

                                                                                                                                              LAGA-Richtlinie

             Z0                                                                                                                                < 0,01                  0,01            0,02           0,002             0,015            0,05              0,04             0,0002                 0,10
             Z 1.1                                                                                                                              0,01                   0,01            0,04           0,002             0,030            0,05              0,05             0,0002                 0,10
             Z 1.2                                                                                                                              0,05                   0,04            0,10           0,005             0,075            0,15              0,10             0,001                  0,30
             Z2                                                                                                                                 0,10                   0,05            0,10           0,005              0,10            0,20              0,10             0,002                  0,40

             n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)


             Tabelle 8:                Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Eluat (Mischproben bauschutthaltige Auffüllung)
                                       auffällige Befunde sind  markiert


28.08.2014                                                                                               HPC AG
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Deutsche Reihenhaus AG
Seite 34 von 43              Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
                                        Holmer Str. 18, 22880 Wedel


             1. Die aufgeschlossene künstliche, bauschutthaltige Auffüllung zeigt
                flächendeckend eine ähnliche Zusammensetzung. In einer sandigen
                Matrix befinden sich Ziegelbruchstücke, Schotter, Schlacke, Aschen und
                Steine in unterschiedlichen Mengenanteilen.

             2. Die für verschiedene Geländeabschnitte erstellten Mischproben zeigen
                auf der Basis der Analysenergebnisse auch ähnliche stoffliche Inhalte.
                MKW-Werte von 180 mg/kg (MP2) und 140 mg/kg (MP3) führen
                hinsichtlich der abfalltechnischen Bewertung zur Einstufung in die
                Kategorie Z1.1 der LAGA. MP4 und MP 5 fallen wegen der Blei-Werte in
                die Kategorie Z2.

             3. Hinsichtlich des Transferpfades Boden-Mensch zeigen sich in der
                bauschutthaltigen Auffüllung keinerlei Überschreitungen der für
                Wohngebiete gemäß BBodSchV vorgegebenen Prüfwerte.

             4. Auch hinsichtlich eines Transfers von Stoffen über den Sickerwasserpfad
                sind keinerlei Hinweise auf eine relevante Mobilisierung zu erkennen.

10.3.3       Befunde für anstehende Böden unterhalb der Auffüllung

             Anhand der Schürfe und Sondierbohrungen wurden bereichsweise unterhalb
             der künstlichen Auffüllung muddeartige Böden in schluffiger bis feinsandiger
             und organischer Ausbildung angetroffen. Teilweise wurde ein organischer
             Geruch in diesem Bodenabschnitt festgestellt. Diese Böden liegen
             überwiegend im nördlichen und östlichen Grundstücksabschnitt vor und
             stellen vermutlich die frühere Geländeoberfläche vor dem Aufbringen der
             Auffüllböden dar.

             Unter den muddeartigen Böden stehen Geschiebelehme an. Dort wo diese
             organischen Weichschichten ausfallen, folgt der Geschiebelehm direkt unter
             der künstlichen Auffüllung.

             Für den Tiefenabschnitt, der überwiegend aus organischen Weichschichten
             (Mudde) besteht, wurde die Mischprobe MP6 erstellt. Die Probe MP 7
             umfasst überwiegend Anteile des anstehenden Geschiebelehms (siehe Kap.
             5.4).

             Für die Mischproben erfolgten eine abfalltechnische Einstufung gemäß der
             LAGA sowie eine Gegenüberstellung zu Werten der BBodSchV.




28.08.2014                                       HPC AG
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Deutsche Reihenhaus AG
Seite 35 von 43                                              Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
                                                                        Holmer Str. 18, 22880 Wedel




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Einstufung nach LAGA
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               TOC [Gew.%]
                                                                                                                                                                                                                                                                                            EOX [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                            LHKW [mg/kg]


                                                                                                                                                                                                                                                                            BTEX [mg/kg]
  Untersuchungs-




                                                                                                                                                                                                   PAK [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                             PCB [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Blei [mg/kg]
                                                                                                                                                                     MKW (C10 - C40) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Nickel [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Kupfer [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Zink [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Thallium [mg/kg]
                                                                                                                                   MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Chrom [mg/kg]
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Cadmium [mg/kg]
                                  Bodenart / Beimengungen




                                                                                                                                                                                                                    Benz(a)pyren [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Arsen [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Quecksilber [mg/kg]
                                                                                                   Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
                                                              organoleptische Auffälligkeiten
  bereich/ Probe




  MP6                  Geschiebelehm und                    keine                               0,65 - 1,5                        < 10                              < 10                          n.n.             < 0,05                   n.n.           n.n.            n.n.            < 0,5          < 0,2               0,30           4,0             9,0             < 0,2              24,0             10,0              17,0              < 0,1                  38,0            Z0
  (BS1,5,7,8, S3,      Schluff, feinsandig
  S4,S13,S15,S16,S
  19,S20)
  MP7                  Schluff, feinsandig,                 keine                               0,6 - 1,3                         54,0                             * 770                          n.n.             < 0,05                   n.n.           n.n.            n.n.            < 0,5          < 0,2                              4,0             23,0            < 0,2              18,0             13,0              11,0              < 0,1                  47,0            Z2
  (S5,S9,S11,S12,      organisch (Mudde)
  S13,S14,S16,S18)

                                                                                                                                                                                                                 LAWA - Empfehlungen
  Prüfw ert                                                                                                                                                        300 -                         2 -10                                     0,1 - 1         1-5             2 -10
                                                                                                                                                                   1000
  Maßnahmenschw ellenw ert                                                                                                                                         1000 - 10 - 100                                                         1 -10           5 -25 10 - 30
                                                                                                                                                                    5000
                                                                                                                                                                                               BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch
  Kinderspielflächen                                                                                                                                                                                                    2                                                                                                                    25              200              10                200                   -            70                 10                        -
  Wohngebiete                                                                                                                                                                                                           4                                                                                                                    50              400              20                400                   -            140                20                        -
  Park- und Freizeitanlagen                                                                                                                                                                                         10                                                                                                                       125             1000             50                1000                  -            350                50                        -
  Prüfw ert Industrie- und Gew erbegrundstücke                                                                                                                                                                      12                                                                                                                       140             2000             60                1000                  -            900                80                        -
                                                                                                                                                                                                                   LAGA-Richtlinie

  Z0 (Sand)                                                                                                                                                         100                             3                                                                                                     0,4                 0,5            10              40              0,4                30               20                15                0,1                    60
  Z0 (Lehm /                                                                                                                                                        100                             3                                                                                                                                        15              70                  1              60               40                50                0,5                    150
  Schluff)
  Z0*                                                                                                                                                               200                             3                                                                                                                                        15              140                 1              120              80                100                1                     300
  Z1                                                                                                                                                                300                             9                                                                                                     2,1                    2           45              210                 3              180              120               150               1,5                    450
  Z2                                                                                                                                                               1000                           30                                                                                                          7                  5           150             700              10                600              400               500                   5                  1500
  n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)
  * MP7: Der Befund für MKW von 770 mg/kg in der Mischprobe resultiert aus einem Befund der Einzelprobe S13 (3.800 mg/kg). Es sind somit nur geringe Teile der MP 7 bezüglich MKW auffällig


                  Tabelle 9:                                Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Originalsubstanz (Mischproben anstehender
                                                            Boden) auffällige Befunde sind  markiert



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               Untersuchungs-




                                                                                                                                                                                   Blei [mg/l]




                                                                                                                                                                                                                                                       Nickel [mg/l]




                                                                                                                                                                                                                                                                                               Zink [mg/l]
                                                                                                                                                                                                                                      Kupfer [mg/l]
                                                                                                                                                                                                                      Chrom [mg/l]
                                                                                                                                                                                                   Cadmium [mg/l]
                                                                                                                                            Phenol-Index [mg/l]


                                                                                                                                                                   Arsen [mg/l]
                                            Bodenart / Beimengungen




                                                                                                              Entnahmetiefe Bodenprobe




                                                                                                                                                                                                                                                                         Quecksilber [mg/l]
                                                                         organoleptische Auffälligkeiten
               bereich/ Probe




                                                                                                             [m ]
              MP6                Geschiebelehm und                     keine                               0,65 - 2,5                     < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                            < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                           < 0,01
              (BS1,5,7,8, S3,    Schluff, feinsandig
              S4,S13,S15,S16,S
              19,S20)
              MP7                Schluff, feinsandig,                  keine                               0,6 - 1,3                      < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001                                            < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002                                           < 0,01
              (S5,S9,S11,S12,    organisch (Mudde)
              S13,S14,S16,S18)

                                                                                                            BBodSchV, Prüfw erte Sickerw asser

              Prüfw ert                                                                                                                    0,02                   0,01            0,025                              0,05            0,05             0,05              0,001                  0,5

                                                                                                                                         LAGA-Richtlinie

              Z0                                                                                                                           0,02                   0,014           0,04           0,0015             0,0125           0,02             0,015            <0,0005                0,15
              Z 1.1                                                                                                                        0,02                   0,014           0,04           0,0015             0,0125           0,02             0,015            <0,0005                0,15
              Z 1.2                                                                                                                        0,04                   0,02            0,08           0,003              0,025            0,06             0,02              0,001                  0,2
              Z2                                                                                                                           0,1                    0,06             0,2           0,006               0,6             0,1              0,07              0,002                  0,6

              n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)


             Tabelle 10:          Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Eluat (Mischproben Bereich anstehender Boden)
                                  auffällige Befunde sind  markiert




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             1. Der aufgeschlossene anstehende organische verfestigte Oberboden
                (Mudde) wies bereichsweise einen organischen Geruch auf.

                In der Probe MP7 wurde für MKW mit einem Wert von 770 mg/kg ein
                auffälliger Befund ermittelt. Um diesbezüglich eine differenziertere
                Bewertung und räumliche Zuordnung der MKW-Verunreinigung
                vornehmen zu können, wurden zusätzlich Einzelproben aus der MP7
                analysiert.

                Es wurde in der Einzelprobe S13 (aus MP7) für MKW ein Wert von
                3800 mg/kg     ermittelt. Dieser   Befund   führt  hinsichtlich der
                abfalltechnischen Bewertung zur Einstufung in die Kategorie >Z2 der
                LAGA und damit in die Deponieklasse (DK) 1.

                Für die Einzelprobe S9 (aus MP7) wurde für MKW ein Wert von
                120 mg/kg ermittelt und führt daher zur hinsichtlich der abfalltechnischen
                Bewertung zur Einstufung in die Kategorie Z1 der LAGA.

                Die anderen Einzelproben der MP7 sind unauffällig. Sofern Erdarbeiten
                den Bereich des anstehenden organisch verfestigten Oberbodens
                (Mudde) erreichen, ist im Hinblick auf die abfalltechnische Einstufung eine
                differenzierte Bewertung der betroffenen Geländeabschnitte auf der Basis
                der Einzelprobenuntersuchungen durchzuführen.

             2. Hinsichtlich des Transferpfades Boden-Mensch zeigten sich in der
                bauschutthaltigen Auffüllung keinerlei Überschreitungen der für
                Wohngebiete gemäß BBodSchV vorgegebenen Prüfwerte.

             3. Auch hinsichtlich eines Transfers von Stoffen über den Sickerwasserpfad
                sind keinerlei Hinweise auf eine relevante Mobilisierung zu erkennen




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10.3.4          Befunde Asphaltproben

                    Untersuchungs-




                                                                                                                                                                                                                            PAK [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Asbest [%]
                                                                                                                                                                                             MKW (C10 - C40) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                                                             Phenol-Index [mg/l]
                                                                                                                                                       MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]




                                                                                                                                                                                                                                           Benz(a)pyren [mg/kg]
                                                    Bodenart / Beimengungen




                                                                                                                     Entnahmetiefe Probe [m]
                                                                                 organoleptische Auffälligkeiten
                     bereich/ Probe




                 EP6/S3                      Asphalt                          keine                                0 - 0,08                                                                                               0,13            < 0,1                         < 0,01                     asbestfrei


                 EP7/S5,6,7                  Asphalt                          keine                                0 - 0,08                           < 10                                   < 10                         2,38            0,12



                Tabelle 11:               Ergebnisse Analysen Asphaltproben
                Anhand der Analyse des Asphaltes kann das Material als teerfrei eingestuft
                werden. Die Probe EP 6 wurde zusätzlich auf Asbest untersucht. Der Asphalt
                ist asbestfrei.



10.3.5          Bodenluft

             S o ndie -   M e ß t ie f    s e ns o ris c he                                                                                v o r- O rt - M e s s unge n                                                                                           A na lyt ik                      A na lyt ik
               rung           e          A uf f ä lligk e it e n
                                                                                M e t ha n                          Ko hle n-                         S c hwe f e l-                                                   S a ue rs t o f f                           LH KW                             B T EX
                                                                                                                     dio xid                         wa s s e rs t o f f
                            [m]                                                         [ V %]                        [ V %]                             [ ppm ]                                                           [ V %]                                 [ m g/ m ³ ]                     [ m g/ m ³ ]
             BS 1          0,0 - 1,0                                                      0,0                          0,67                                 0,0                                                              20,3                                     n.n.                             n.n.
             BS 2          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                          0,34                                 0,0                                                              20,5                                     n.n.                             n.n.
             BS 3          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                          0,65                                 0,0                                                              19,9                                     n.n.                             n.n.
             BS 4          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                            3,1                                0,0                                                              14,6                                     n.n.                             n.n.
             BS 5          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                            5,4                                0,0                                                              14,7                                     n.n.                             n.n.
             BS 6          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                           1,36                                0,0                                                              14,4                                    0,09                              n.n.
             BS 7          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                           1,58                                0,0                                                              19,5                                     n.n.                             n.n.
             BS 8          0,0 - 1,0            keine                                     0,0                          0,47                                 0,0                                                              19,9                                     n.n.                             n.n.
             BS 9          0,0 - 1,0      kraftsto ffartiger                              0,0                          0,08                                 0,0                                                              20,1                                     n.n.                             n.n.
                                               Geruch
             B S 10        0,0 - 1,0      kraftsto ffartiger                                               0,3                 0,08                                                    0,0                                     19,7                                   n.n.                             n.n.
                                               Geruch
                                                                                                                    LA WA -Empfehlungen
             P rüfwert                                                                                                                                                                                                                                               5-10                             5-10*
             M aßnahmenschwellenwert                                                                                                                                                                                                                                  50                               50*
             LHKW-Werte* : Kö nnen mit Einschränkungen auch für B TEX herangezo gen werden
             n.n.= nicht nachweisbar (unter B estimmungsgrenze)


             Tabelle 12: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen (Bodenluft)



                In den Bodenluftmessungen wurde bei den vor-Ort-Parametern Kohlendioxid
                in der Größenordnung von ca. 0,08 Vol% bis zu 5,4 Vol% und Sauerstoff mit


28.08.2014                                                                                                         HPC AG
38

Deutsche Reihenhaus AG
Seite 39 von 43              Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
                                        Holmer Str. 18, 22880 Wedel



             14,4 Vol% bis 20,5 Vol% ermittelt. Schwefelwasserstoff und Methan waren
             nicht nachweisbar.

             Die Bodenluftmessungen ergaben keine Hinweise auf relevante Gehalte
             leichtflüchtiger aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX). Mit dem Befund von
             maximal 0,09 mg/m3 in BS 6 wird der untere Prüfwert der LAWA nicht
             überschritten. Eine handlungsrelevante Emission der BTEX aus der
             Bodenluft in die Umgebungsluft ist nicht zu besorgen. LHKW waren in der
             Bodenluft nicht nachweisbar.

             Hinweise auf Methangasbildungen bestehen nicht.

10.3.6       Abfalltechnische Bewertung

             Material aus den Bereichen mit Verunreinigungen durch MKW und/oder mit
             sensorischen Auffälligkeiten (öliger oder kraftstoffartiger Geruch; Bereiche
             S14, ehemaliger Tank (alte Sondierung KRB1), S7, BS9, S13, BS10) ist als
             Material > Z2 der LAGA einzustufen. In den sensorisch auffälligen Bereichen
             resultiert diese Einstufung aus dem Umstand, dass sensorisch auffälliges
             Material abfalltechnisch in der Regel nur eingeschränkt oder nicht verwertbar
             ist und nicht wiedereingebaut werden kann.

             Anfallendes Material aus dem Tiefenabschnitt der künstlichen Auffüllungen
             kann je nach Anteil der Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Asche
             den Kategorien Z0 bis Z2 der LAGA zugeordnet werden.

             Eine Zusammenstellung der ermittelten Analysenbefunde im Vergleich mit
             den LAGA-Werten und einer Einstufung auch nach der Deponieverordnung
             befindet sich in der Anlage 3.

11.          Bewertung, Schlussfolgerungen, weiteres Vorgehen

             Hinsichtlich der Bewertung der Gefährdung, die von den angetroffenen
             Bodenverhältnissen ausgeht, lässt sich folgendes feststellen:

             1. Aus den aktuellen Untersuchungen ergaben sich keine Werte, die
                hinsichtlich des Pfades Boden-Mensch für Wohngebiete über den
                Prüfwerten der BBodSchV liegen.

                Die im Boden ermittelten Werte für die untersuchten Stoffgruppen der
                MKW und PAK zeigen nur lokal begrenzt auffällige Befunde (S14, ehem.
                Tank bei KRB1, S7, BS9, S13, BS10), die aktuell innerhalb der
                Untersuchungsflächen keine Beeinträchtigung der bestehenden Nutzung
                darstellen, im Zuge der geplanten Umnutzung und Baumaßnahmen
                jedoch zu beseitigen sind.

             2. Die aufgefüllten Bodenschichten bestehen überwiegend aus Bauschutt
                (Ziegel, Beton, Steine) und Fremdmaterialien (Schlacken, Aschen) in
                einer sandigen Matrix.


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                Das stark bauschutthaltige Material der Auffüllung ist nicht als Boden im
                Sinne der BBodSchV im Bereich von Wohngärten geeignet, auch wenn
                analytisch in dem aufgefüllten Material die Prüfwerte für Wohngebiete
                unterschritten werden.

                Insofern ist in diesen Bereichen als Kriterium für das Erfordernis eines
                Bodenausbaus nicht der Schadstoffgehalt relevant sondern der Umstand,
                dass es sich um stark bauschutthaltiges Material handelt, das aufgrund
                seiner Fremdbestandteile (Schlacken, Glas, Ziegel etc.) nicht als Boden
                klassifiziert werden kann und nicht kulturfähig ist.

             3. Die festgestellte Zusammensetzung der oberflächennahen Auffüllung
                macht im Hinblick auf die Gründung der Bauwerke und
                Flächenbefestigungen keinen generellen Bodenaustausch erforderlich.

                Es geht von dem vorhandenen Material aus altlastentechnischer Sicht
                keine Gefährdung aus.

             4. Als Vorsorgemaßnahme ist für die Herstellung und Sicherung gesunder
                Wohnverhältnisse im Bereich der Wohngärten nur ein teilweiser
                Bodenaustausch bzw. das Aufbringen von Oberboden in den betroffenen
                Abschnitten vorzusehen um sicherzustellen, dass ein Kontakt Mensch-
                Auffüllung nicht gegeben ist.

                Dies wird durch partiellen Ausbau der Auffüllung und Aufbringen von
                Oberboden nach den Vorgaben der BBodSchV wie folgt erreicht.

                4.1. Im Bereich der geplanten Gartenflächen ist der Ausbau der
                     oberflächennahen Auffüllung nur soweit durchzuführen, dass ein
                     neu anzuliefernder Oberboden in einer Mächtigkeit von 35 cm
                     aufgebracht werden kann. Ein Bodenaustausch > 35 cm ist,
                     sofern nicht bautechnisch nötig, nicht erforderlich.

                4.2. Sofern baubedingt kein Ausbau der Auffüllung erforderlich wird,
                     ist auch in diesem Fall die Mächtigkeit des neu aufzubringenden
                     Oberbodens von 35 cm ausreichend.

                4.3   Der neue Oberboden in den Gärten muss die Anforderungen der
                      BBodSchV erfüllen. Die Mächtigkeit von 35 cm Oberboden ist
                      unter Berücksichtigung der Nutzungen als Wohngärten
                      ausreichend. Nutzgärten sind nicht vorgesehen.

                4.4. Vorsorglich ist durch Aufbringen eines wurzeldichten Flieses
                     zwischen verbleibender künstlicher Auffüllung und neu
                     aufgebrachtem Oberboden zu verhindern, dass eine größere
                     Aufgrabungstiefe als 35 cm möglich ist.

             5. Durch die Ausführung der oben genannten Maßnahmen (wurzeldichtes
                Fließ zwischen verbleibender Auffüllung und neu aufgebrachtem



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                Oberboden) wird zusätzlich die Vorsorge getroffen, dass der Kontakt zur
                Auffüllung unterbunden wird.

             6. Im Bereich der Verkehrs- und Nebenflächen sowie von Stellplätzen und
                Garagen ist in Abhängigkeit der endgültigen Erdgeschosshöhen der
                Austausch der oberflächennahen Auffüllung unter den Fundamenten nur
                soweit erforderlich, wie es zur Herstellung eines tragfähigen Unterbaus
                nötig ist.

                Das Aufbringen von neu anzulieferndem Oberboden ist hier
                bodenschutzrechtlich nicht erforderlich, da ein Kontakt mit der
                bauschutthaltigen Auffüllung nach der Baumaßnahme aufgrund der dann
                vorhandenen Oberflächenbefestigungen/Überbauungen nicht mehr
                gegeben ist.

             7. Hinsichtlich leichtflüchtiger, umweltrelevanter Stoffe (BTEX, LHKW) und
                Gase (Methan) bestehen keine Hinweise auf eine Gefährdung durch
                Emissionen in die Umgebungsluft im Bereich ggf. unbefestigter Flächen
                oder Anreicherungen unter befestigten Flächen/Gebäuden.

             8. In den Bereichen, in denen sensorische und analytische Auffälligkeiten
                ermittelt wurden und Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen, die eine
                größere Tiefenausdehnung besitzen, ist der Ausbau des verunreinigten
                Bodens auch über die Tiefe von 35 cm hinaus durchzuführen. Es handelt
                sich hier um die Bereiche:
                - S14
                - ehemaliger Tank (alte Sondierung KRB1)
                - S7,
                - BS9
                - S13
                - BS10.

                Die tatsächliche Größe und Tiefe der von dem Bodenaustausch in den
                zuvor genannten Bereichen betroffenen Geländeabschnitte ist vor Ort im
                Zuge der Arbeiten durch eine sachverständige Begutachtung zu ermitteln.

             9. Innerhalb der anstehenden organischen Mudde wurde nur lokal im
                Bereich des Schurf S13 auffälliges Bodenmaterial festgestellt. Da in
                diesem Bereich ohnehin ein vollständiger Bodenaustausch im Bereich der
                Verunreinigung erfolgt, sind bezüglich der organischen Schicht keine
                zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.

             10. Hinweise auf eine Verlagerung der hier untersuchten, relevanten
                 Schadstoffe über die künstliche Auffüllung hinaus in den anstehenden
                 Geschiebelehm bestehen nicht. Eine Mobilisierung der Schadstoffe durch
                 Sickerwasser ist auf der Basis der durchgeführten Eluat-Untersuchungen
                 nicht zu erwarten.

                Da die vorhandenen Geschiebelehmschichten flächendeckend in einer
                Mächtigkeit von mindestens 3 – 4 m anstehen, ist die Besorgnis einer


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