hpc-mit-anlagen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baugrund- und Altlastenerkennung der Firma HPC AG zum Bebauungsplan Nr. 44e „Holmer Straße““
Deutsche Reihenhaus AG
Seite 32 von 43 Baugrund- und Altlastenerkundung auf dem Gelände
Holmer Str. 18, 22880 Wedel
Einstufung nach LAGA
EOX [mg/kg]
Untersuchungs-
PAK [mg/kg]
PCB [mg/kg]
Blei [mg/kg]
MKW (C10 - C40) [mg/kg]
Zink [mg/kg]
Nickel [mg/kg]
Kupfer [mg/kg]
MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]
Chrom [mg/kg]
Cadmium [mg/kg]
Bodenart / Beimengungen
Benz(a)pyren [mg/kg]
Arsen [mg/kg]
Quecksilber [mg/kg]
Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
organoleptische Auffälligkeiten
bereich/ Probe
MP 1 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 10 17,0 0,50 < 0,05 n.n. < 0,5 3,0 33,0 0,2 10,0 15,0 7,0 < 0,1 59,0 Z0
(BS 1-3, S1- S3) Schotter, Bauschutt
MP 2 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0,1 - 1,0 < 10 180,0 0,28 0,06 n.n. < 0,5 4,00 31,00 < 0,2 12,0 16,0 13,0 < 0,1 64,0 Z1.1
(BS 4 -6, S5 - S7) Schotter, Bauschutt
MP 3 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 0,8 44,0 140,0 0,31 < 0,05 n.n. < 0,5 5,0 66,0 0,3 17,0 42,0 11,0 < 0,1 140,0 Z1.1
(BS7, S4, S8, S9) Schotter, Bauschutt
MP4 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 10 110,0 3,24 0,19 n.n. < 0,5 7,0 390,0 0,5 16,0 85,0 18,0 0,1 280,0 Z2
(BS9-10, S15-S20) Schotter, Bauschutt
MP5 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 10 63,0 1,61 0,13 n.n. < 0,5 5,0 270,0 0,2 12,0 58,0 12,0 0,2 150,0 Z2
(BS8, S11-S13) Schotter, Bauschutt
LAWA - Empfehlungen
Prüfw ert 300 - 2 -10 0,1 - 1
1000
Maßnahmenschw ellenw ert 1000 - 10 - 100 1 -10
5000
BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch
Kinderspielflächen 2 25 200 10 200 - 70 10 -
Wohngebiete 4 50 400 20 400 - 140 20 -
Park- und Freizeitanlagen 10 125 1000 50 1000 - 350 50 -
Prüfw ert Industrie- und Gew erbegrundstücke 12 140 2000 60 1000 - 900 80 -
LAGA-Richtlinie
Z0 100 1 0,02 1 20 100 6,0 50 40 40 0,3 120
Z1.1 300 3 0,1 3
Z1.2 500 5 1 5 45 210 3 180 120 150 1,5 450
Z2 1000 10 1 10 150 700 10 600 400 500 5 1500
n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)
Tabelle 7: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Originalsubstanz (Mischproben bauschutthaltige
Auffüllung) auffällige Befunde sind markiert
28.08.2014 HPC AG
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Holmer Str. 18, 22880 Wedel
Untersuchungs-
Blei [mg/l]
Nickel [mg/l]
Zink [mg/l]
Kupfer [mg/l]
Chrom [mg/l]
Cadmium [mg/l]
Phenol-Index [mg/l]
Arsen [mg/l]
Bodenart / Beimengungen
Quecksilber [mg/l]
Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
organoleptische Auffälligkeiten
bereich/ Probe
EP8/S14 Auffüllung, öliger 0,15 - 0,35 0,16
Bauschuttreste, Geruch
MP 1 Dachziegel, Dachpappe
Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS 1-3, S1- S3) Schotter, Bauschutt
MP 2 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0,1 - 1,0 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS 4 -6, S5 - S7) Schotter, Bauschutt
MP 3 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 08 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS7, S4, S8, S9) Schotter, Bauschutt
MP4 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 0,006 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS9-10, S15-S20) Schotter, Bauschutt
MP5 Auffüllung, Sand, Steine, keine 0 - 1,0 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS8, S11-S13) Schotter, Bauschutt
BBodSchV, Prüfw erte Sickerw asser
Prüfw ert 0,02 0,01 0,025 0,05 0,05 0,05 0,001 0,5
LAGA-Richtlinie
Z0 < 0,01 0,01 0,02 0,002 0,015 0,05 0,04 0,0002 0,10
Z 1.1 0,01 0,01 0,04 0,002 0,030 0,05 0,05 0,0002 0,10
Z 1.2 0,05 0,04 0,10 0,005 0,075 0,15 0,10 0,001 0,30
Z2 0,10 0,05 0,10 0,005 0,10 0,20 0,10 0,002 0,40
n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)
Tabelle 8: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Eluat (Mischproben bauschutthaltige Auffüllung)
auffällige Befunde sind markiert
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1. Die aufgeschlossene künstliche, bauschutthaltige Auffüllung zeigt
flächendeckend eine ähnliche Zusammensetzung. In einer sandigen
Matrix befinden sich Ziegelbruchstücke, Schotter, Schlacke, Aschen und
Steine in unterschiedlichen Mengenanteilen.
2. Die für verschiedene Geländeabschnitte erstellten Mischproben zeigen
auf der Basis der Analysenergebnisse auch ähnliche stoffliche Inhalte.
MKW-Werte von 180 mg/kg (MP2) und 140 mg/kg (MP3) führen
hinsichtlich der abfalltechnischen Bewertung zur Einstufung in die
Kategorie Z1.1 der LAGA. MP4 und MP 5 fallen wegen der Blei-Werte in
die Kategorie Z2.
3. Hinsichtlich des Transferpfades Boden-Mensch zeigen sich in der
bauschutthaltigen Auffüllung keinerlei Überschreitungen der für
Wohngebiete gemäß BBodSchV vorgegebenen Prüfwerte.
4. Auch hinsichtlich eines Transfers von Stoffen über den Sickerwasserpfad
sind keinerlei Hinweise auf eine relevante Mobilisierung zu erkennen.
10.3.3 Befunde für anstehende Böden unterhalb der Auffüllung
Anhand der Schürfe und Sondierbohrungen wurden bereichsweise unterhalb
der künstlichen Auffüllung muddeartige Böden in schluffiger bis feinsandiger
und organischer Ausbildung angetroffen. Teilweise wurde ein organischer
Geruch in diesem Bodenabschnitt festgestellt. Diese Böden liegen
überwiegend im nördlichen und östlichen Grundstücksabschnitt vor und
stellen vermutlich die frühere Geländeoberfläche vor dem Aufbringen der
Auffüllböden dar.
Unter den muddeartigen Böden stehen Geschiebelehme an. Dort wo diese
organischen Weichschichten ausfallen, folgt der Geschiebelehm direkt unter
der künstlichen Auffüllung.
Für den Tiefenabschnitt, der überwiegend aus organischen Weichschichten
(Mudde) besteht, wurde die Mischprobe MP6 erstellt. Die Probe MP 7
umfasst überwiegend Anteile des anstehenden Geschiebelehms (siehe Kap.
5.4).
Für die Mischproben erfolgten eine abfalltechnische Einstufung gemäß der
LAGA sowie eine Gegenüberstellung zu Werten der BBodSchV.
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Einstufung nach LAGA
TOC [Gew.%]
EOX [mg/kg]
LHKW [mg/kg]
BTEX [mg/kg]
Untersuchungs-
PAK [mg/kg]
PCB [mg/kg]
Blei [mg/kg]
MKW (C10 - C40) [mg/kg]
Nickel [mg/kg]
Kupfer [mg/kg]
Zink [mg/kg]
Thallium [mg/kg]
MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]
Chrom [mg/kg]
Cadmium [mg/kg]
Bodenart / Beimengungen
Benz(a)pyren [mg/kg]
Arsen [mg/kg]
Quecksilber [mg/kg]
Entnahmetiefe Bodenprobe [m]
organoleptische Auffälligkeiten
bereich/ Probe
MP6 Geschiebelehm und keine 0,65 - 1,5 < 10 < 10 n.n. < 0,05 n.n. n.n. n.n. < 0,5 < 0,2 0,30 4,0 9,0 < 0,2 24,0 10,0 17,0 < 0,1 38,0 Z0
(BS1,5,7,8, S3, Schluff, feinsandig
S4,S13,S15,S16,S
19,S20)
MP7 Schluff, feinsandig, keine 0,6 - 1,3 54,0 * 770 n.n. < 0,05 n.n. n.n. n.n. < 0,5 < 0,2 4,0 23,0 < 0,2 18,0 13,0 11,0 < 0,1 47,0 Z2
(S5,S9,S11,S12, organisch (Mudde)
S13,S14,S16,S18)
LAWA - Empfehlungen
Prüfw ert 300 - 2 -10 0,1 - 1 1-5 2 -10
1000
Maßnahmenschw ellenw ert 1000 - 10 - 100 1 -10 5 -25 10 - 30
5000
BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch
Kinderspielflächen 2 25 200 10 200 - 70 10 -
Wohngebiete 4 50 400 20 400 - 140 20 -
Park- und Freizeitanlagen 10 125 1000 50 1000 - 350 50 -
Prüfw ert Industrie- und Gew erbegrundstücke 12 140 2000 60 1000 - 900 80 -
LAGA-Richtlinie
Z0 (Sand) 100 3 0,4 0,5 10 40 0,4 30 20 15 0,1 60
Z0 (Lehm / 100 3 15 70 1 60 40 50 0,5 150
Schluff)
Z0* 200 3 15 140 1 120 80 100 1 300
Z1 300 9 2,1 2 45 210 3 180 120 150 1,5 450
Z2 1000 30 7 5 150 700 10 600 400 500 5 1500
n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)
* MP7: Der Befund für MKW von 770 mg/kg in der Mischprobe resultiert aus einem Befund der Einzelprobe S13 (3.800 mg/kg). Es sind somit nur geringe Teile der MP 7 bezüglich MKW auffällig
Tabelle 9: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Originalsubstanz (Mischproben anstehender
Boden) auffällige Befunde sind markiert
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Holmer Str. 18, 22880 Wedel
Untersuchungs-
Blei [mg/l]
Nickel [mg/l]
Zink [mg/l]
Kupfer [mg/l]
Chrom [mg/l]
Cadmium [mg/l]
Phenol-Index [mg/l]
Arsen [mg/l]
Bodenart / Beimengungen
Entnahmetiefe Bodenprobe
Quecksilber [mg/l]
organoleptische Auffälligkeiten
bereich/ Probe
[m ]
MP6 Geschiebelehm und keine 0,65 - 2,5 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(BS1,5,7,8, S3, Schluff, feinsandig
S4,S13,S15,S16,S
19,S20)
MP7 Schluff, feinsandig, keine 0,6 - 1,3 < 0,01 < 0,005 < 0,005 < 0,001 < 0,005 < 0,005 < 0,005 <0,0002 < 0,01
(S5,S9,S11,S12, organisch (Mudde)
S13,S14,S16,S18)
BBodSchV, Prüfw erte Sickerw asser
Prüfw ert 0,02 0,01 0,025 0,05 0,05 0,05 0,001 0,5
LAGA-Richtlinie
Z0 0,02 0,014 0,04 0,0015 0,0125 0,02 0,015 <0,0005 0,15
Z 1.1 0,02 0,014 0,04 0,0015 0,0125 0,02 0,015 <0,0005 0,15
Z 1.2 0,04 0,02 0,08 0,003 0,025 0,06 0,02 0,001 0,2
Z2 0,1 0,06 0,2 0,006 0,6 0,1 0,07 0,002 0,6
n.n.= nicht nachw eisbar (unter Bestimmungsgrenze)
Tabelle 10: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen, Eluat (Mischproben Bereich anstehender Boden)
auffällige Befunde sind markiert
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1. Der aufgeschlossene anstehende organische verfestigte Oberboden
(Mudde) wies bereichsweise einen organischen Geruch auf.
In der Probe MP7 wurde für MKW mit einem Wert von 770 mg/kg ein
auffälliger Befund ermittelt. Um diesbezüglich eine differenziertere
Bewertung und räumliche Zuordnung der MKW-Verunreinigung
vornehmen zu können, wurden zusätzlich Einzelproben aus der MP7
analysiert.
Es wurde in der Einzelprobe S13 (aus MP7) für MKW ein Wert von
3800 mg/kg ermittelt. Dieser Befund führt hinsichtlich der
abfalltechnischen Bewertung zur Einstufung in die Kategorie >Z2 der
LAGA und damit in die Deponieklasse (DK) 1.
Für die Einzelprobe S9 (aus MP7) wurde für MKW ein Wert von
120 mg/kg ermittelt und führt daher zur hinsichtlich der abfalltechnischen
Bewertung zur Einstufung in die Kategorie Z1 der LAGA.
Die anderen Einzelproben der MP7 sind unauffällig. Sofern Erdarbeiten
den Bereich des anstehenden organisch verfestigten Oberbodens
(Mudde) erreichen, ist im Hinblick auf die abfalltechnische Einstufung eine
differenzierte Bewertung der betroffenen Geländeabschnitte auf der Basis
der Einzelprobenuntersuchungen durchzuführen.
2. Hinsichtlich des Transferpfades Boden-Mensch zeigten sich in der
bauschutthaltigen Auffüllung keinerlei Überschreitungen der für
Wohngebiete gemäß BBodSchV vorgegebenen Prüfwerte.
3. Auch hinsichtlich eines Transfers von Stoffen über den Sickerwasserpfad
sind keinerlei Hinweise auf eine relevante Mobilisierung zu erkennen
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10.3.4 Befunde Asphaltproben
Untersuchungs-
PAK [mg/kg]
Asbest [%]
MKW (C10 - C40) [mg/kg]
Phenol-Index [mg/l]
MKW mobil (C10 - C20) [mg/kg]
Benz(a)pyren [mg/kg]
Bodenart / Beimengungen
Entnahmetiefe Probe [m]
organoleptische Auffälligkeiten
bereich/ Probe
EP6/S3 Asphalt keine 0 - 0,08 0,13 < 0,1 < 0,01 asbestfrei
EP7/S5,6,7 Asphalt keine 0 - 0,08 < 10 < 10 2,38 0,12
Tabelle 11: Ergebnisse Analysen Asphaltproben
Anhand der Analyse des Asphaltes kann das Material als teerfrei eingestuft
werden. Die Probe EP 6 wurde zusätzlich auf Asbest untersucht. Der Asphalt
ist asbestfrei.
10.3.5 Bodenluft
S o ndie - M e ß t ie f s e ns o ris c he v o r- O rt - M e s s unge n A na lyt ik A na lyt ik
rung e A uf f ä lligk e it e n
M e t ha n Ko hle n- S c hwe f e l- S a ue rs t o f f LH KW B T EX
dio xid wa s s e rs t o f f
[m] [ V %] [ V %] [ ppm ] [ V %] [ m g/ m ³ ] [ m g/ m ³ ]
BS 1 0,0 - 1,0 0,0 0,67 0,0 20,3 n.n. n.n.
BS 2 0,0 - 1,0 keine 0,0 0,34 0,0 20,5 n.n. n.n.
BS 3 0,0 - 1,0 keine 0,0 0,65 0,0 19,9 n.n. n.n.
BS 4 0,0 - 1,0 keine 0,0 3,1 0,0 14,6 n.n. n.n.
BS 5 0,0 - 1,0 keine 0,0 5,4 0,0 14,7 n.n. n.n.
BS 6 0,0 - 1,0 keine 0,0 1,36 0,0 14,4 0,09 n.n.
BS 7 0,0 - 1,0 keine 0,0 1,58 0,0 19,5 n.n. n.n.
BS 8 0,0 - 1,0 keine 0,0 0,47 0,0 19,9 n.n. n.n.
BS 9 0,0 - 1,0 kraftsto ffartiger 0,0 0,08 0,0 20,1 n.n. n.n.
Geruch
B S 10 0,0 - 1,0 kraftsto ffartiger 0,3 0,08 0,0 19,7 n.n. n.n.
Geruch
LA WA -Empfehlungen
P rüfwert 5-10 5-10*
M aßnahmenschwellenwert 50 50*
LHKW-Werte* : Kö nnen mit Einschränkungen auch für B TEX herangezo gen werden
n.n.= nicht nachweisbar (unter B estimmungsgrenze)
Tabelle 12: Ergebnisse der Gelände- und Laboruntersuchungen (Bodenluft)
In den Bodenluftmessungen wurde bei den vor-Ort-Parametern Kohlendioxid
in der Größenordnung von ca. 0,08 Vol% bis zu 5,4 Vol% und Sauerstoff mit
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14,4 Vol% bis 20,5 Vol% ermittelt. Schwefelwasserstoff und Methan waren
nicht nachweisbar.
Die Bodenluftmessungen ergaben keine Hinweise auf relevante Gehalte
leichtflüchtiger aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX). Mit dem Befund von
maximal 0,09 mg/m3 in BS 6 wird der untere Prüfwert der LAWA nicht
überschritten. Eine handlungsrelevante Emission der BTEX aus der
Bodenluft in die Umgebungsluft ist nicht zu besorgen. LHKW waren in der
Bodenluft nicht nachweisbar.
Hinweise auf Methangasbildungen bestehen nicht.
10.3.6 Abfalltechnische Bewertung
Material aus den Bereichen mit Verunreinigungen durch MKW und/oder mit
sensorischen Auffälligkeiten (öliger oder kraftstoffartiger Geruch; Bereiche
S14, ehemaliger Tank (alte Sondierung KRB1), S7, BS9, S13, BS10) ist als
Material > Z2 der LAGA einzustufen. In den sensorisch auffälligen Bereichen
resultiert diese Einstufung aus dem Umstand, dass sensorisch auffälliges
Material abfalltechnisch in der Regel nur eingeschränkt oder nicht verwertbar
ist und nicht wiedereingebaut werden kann.
Anfallendes Material aus dem Tiefenabschnitt der künstlichen Auffüllungen
kann je nach Anteil der Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Asche
den Kategorien Z0 bis Z2 der LAGA zugeordnet werden.
Eine Zusammenstellung der ermittelten Analysenbefunde im Vergleich mit
den LAGA-Werten und einer Einstufung auch nach der Deponieverordnung
befindet sich in der Anlage 3.
11. Bewertung, Schlussfolgerungen, weiteres Vorgehen
Hinsichtlich der Bewertung der Gefährdung, die von den angetroffenen
Bodenverhältnissen ausgeht, lässt sich folgendes feststellen:
1. Aus den aktuellen Untersuchungen ergaben sich keine Werte, die
hinsichtlich des Pfades Boden-Mensch für Wohngebiete über den
Prüfwerten der BBodSchV liegen.
Die im Boden ermittelten Werte für die untersuchten Stoffgruppen der
MKW und PAK zeigen nur lokal begrenzt auffällige Befunde (S14, ehem.
Tank bei KRB1, S7, BS9, S13, BS10), die aktuell innerhalb der
Untersuchungsflächen keine Beeinträchtigung der bestehenden Nutzung
darstellen, im Zuge der geplanten Umnutzung und Baumaßnahmen
jedoch zu beseitigen sind.
2. Die aufgefüllten Bodenschichten bestehen überwiegend aus Bauschutt
(Ziegel, Beton, Steine) und Fremdmaterialien (Schlacken, Aschen) in
einer sandigen Matrix.
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Das stark bauschutthaltige Material der Auffüllung ist nicht als Boden im
Sinne der BBodSchV im Bereich von Wohngärten geeignet, auch wenn
analytisch in dem aufgefüllten Material die Prüfwerte für Wohngebiete
unterschritten werden.
Insofern ist in diesen Bereichen als Kriterium für das Erfordernis eines
Bodenausbaus nicht der Schadstoffgehalt relevant sondern der Umstand,
dass es sich um stark bauschutthaltiges Material handelt, das aufgrund
seiner Fremdbestandteile (Schlacken, Glas, Ziegel etc.) nicht als Boden
klassifiziert werden kann und nicht kulturfähig ist.
3. Die festgestellte Zusammensetzung der oberflächennahen Auffüllung
macht im Hinblick auf die Gründung der Bauwerke und
Flächenbefestigungen keinen generellen Bodenaustausch erforderlich.
Es geht von dem vorhandenen Material aus altlastentechnischer Sicht
keine Gefährdung aus.
4. Als Vorsorgemaßnahme ist für die Herstellung und Sicherung gesunder
Wohnverhältnisse im Bereich der Wohngärten nur ein teilweiser
Bodenaustausch bzw. das Aufbringen von Oberboden in den betroffenen
Abschnitten vorzusehen um sicherzustellen, dass ein Kontakt Mensch-
Auffüllung nicht gegeben ist.
Dies wird durch partiellen Ausbau der Auffüllung und Aufbringen von
Oberboden nach den Vorgaben der BBodSchV wie folgt erreicht.
4.1. Im Bereich der geplanten Gartenflächen ist der Ausbau der
oberflächennahen Auffüllung nur soweit durchzuführen, dass ein
neu anzuliefernder Oberboden in einer Mächtigkeit von 35 cm
aufgebracht werden kann. Ein Bodenaustausch > 35 cm ist,
sofern nicht bautechnisch nötig, nicht erforderlich.
4.2. Sofern baubedingt kein Ausbau der Auffüllung erforderlich wird,
ist auch in diesem Fall die Mächtigkeit des neu aufzubringenden
Oberbodens von 35 cm ausreichend.
4.3 Der neue Oberboden in den Gärten muss die Anforderungen der
BBodSchV erfüllen. Die Mächtigkeit von 35 cm Oberboden ist
unter Berücksichtigung der Nutzungen als Wohngärten
ausreichend. Nutzgärten sind nicht vorgesehen.
4.4. Vorsorglich ist durch Aufbringen eines wurzeldichten Flieses
zwischen verbleibender künstlicher Auffüllung und neu
aufgebrachtem Oberboden zu verhindern, dass eine größere
Aufgrabungstiefe als 35 cm möglich ist.
5. Durch die Ausführung der oben genannten Maßnahmen (wurzeldichtes
Fließ zwischen verbleibender Auffüllung und neu aufgebrachtem
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Oberboden) wird zusätzlich die Vorsorge getroffen, dass der Kontakt zur
Auffüllung unterbunden wird.
6. Im Bereich der Verkehrs- und Nebenflächen sowie von Stellplätzen und
Garagen ist in Abhängigkeit der endgültigen Erdgeschosshöhen der
Austausch der oberflächennahen Auffüllung unter den Fundamenten nur
soweit erforderlich, wie es zur Herstellung eines tragfähigen Unterbaus
nötig ist.
Das Aufbringen von neu anzulieferndem Oberboden ist hier
bodenschutzrechtlich nicht erforderlich, da ein Kontakt mit der
bauschutthaltigen Auffüllung nach der Baumaßnahme aufgrund der dann
vorhandenen Oberflächenbefestigungen/Überbauungen nicht mehr
gegeben ist.
7. Hinsichtlich leichtflüchtiger, umweltrelevanter Stoffe (BTEX, LHKW) und
Gase (Methan) bestehen keine Hinweise auf eine Gefährdung durch
Emissionen in die Umgebungsluft im Bereich ggf. unbefestigter Flächen
oder Anreicherungen unter befestigten Flächen/Gebäuden.
8. In den Bereichen, in denen sensorische und analytische Auffälligkeiten
ermittelt wurden und Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen, die eine
größere Tiefenausdehnung besitzen, ist der Ausbau des verunreinigten
Bodens auch über die Tiefe von 35 cm hinaus durchzuführen. Es handelt
sich hier um die Bereiche:
- S14
- ehemaliger Tank (alte Sondierung KRB1)
- S7,
- BS9
- S13
- BS10.
Die tatsächliche Größe und Tiefe der von dem Bodenaustausch in den
zuvor genannten Bereichen betroffenen Geländeabschnitte ist vor Ort im
Zuge der Arbeiten durch eine sachverständige Begutachtung zu ermitteln.
9. Innerhalb der anstehenden organischen Mudde wurde nur lokal im
Bereich des Schurf S13 auffälliges Bodenmaterial festgestellt. Da in
diesem Bereich ohnehin ein vollständiger Bodenaustausch im Bereich der
Verunreinigung erfolgt, sind bezüglich der organischen Schicht keine
zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
10. Hinweise auf eine Verlagerung der hier untersuchten, relevanten
Schadstoffe über die künstliche Auffüllung hinaus in den anstehenden
Geschiebelehm bestehen nicht. Eine Mobilisierung der Schadstoffe durch
Sickerwasser ist auf der Basis der durchgeführten Eluat-Untersuchungen
nicht zu erwarten.
Da die vorhandenen Geschiebelehmschichten flächendeckend in einer
Mächtigkeit von mindestens 3 – 4 m anstehen, ist die Besorgnis einer
28.08.2014 HPC AG