e-5980-heartbreak-ridge-anonymisiert
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Diverse Indizierungsbeschlüsse“
4 Gewalt deutlich visualisiert bzw. akustisch untermalt wird (blutende Wunden, zerberstende Körper, Todesschreie, zynische Kommentare). Vor dem Hintergrund der damals beanstandeten Gewaltszenen ist nach Auffassung des Gremiums aus heutiger Sicht eine verrohende Wirkung des Films nicht länger gegeben. Zwar werden zum Teil Stich- und Schusswunden visualisiert, jedoch werden diese überwiegend unblutig dargestellt bzw. nicht langanhaltend im Bild gezeigt. Die gezeigte Brutalität ist auch nicht als selbstzweckhaft einzustufen. Im Krieg erfahren die hieran beteiligten Soldaten lebensgefährliche Situationen, die ihnen vieles ab- verlangen. Daher ist der harte Drill, den Eastwood mit seiner Rolle verkörpert, nachvollziehbar. Die im Film verwendete derbe Sprache ist als überzogen präsentierter Soldatenjargon einzuordnen, weshalb aus heutiger Sicht nicht zu befürchten ist, dass Jugendliche diese Sprache in ihren eigenen Sprachgebrauch übernehmen oder die getätigten Äußerungen als vorbildhaft ansehen werden. Krieg wird im vorliegenden Film darüber hinaus nicht als Spaß oder Abenteuer dargestellt, sondern durchaus realistisch geschildert, wenn z.B. die Folgen des Krieges in Originalaufnahmen von Kampf- handlungen in Vietnam sowie Verwundete und Tote gezeigt werden. Der Film zeigt eine Einheit der US-Marines, eine Elitetruppe, die für die gefährlichsten und schwierigsten Einsätze vorgesehen ist. Eine Verherrlichung des Krieges oder des Soldatenlebens ist nach Auffassung des Gremiums aus heu- tiger Sicht mit der Schilderung des Kampftrainings und der Kampfsituationen dieser US-Marines- Einheit nicht verbunden. Auch die Rolle von Clint Eastwood ist positiv zu sehen: Er agiert den ganzen Film über eher zurück- haltend und handelt stets wohlüberlegt, anstatt blindlings in gegnerische Fronten zu rennen und so das Leben seiner ihm anvertrauten Soldaten zu riskieren. Am Ende des Films nimmt Eastwood Abschied von den US-Marines, was als klare Distanzierung und auch Ablehnung des Krieges einzustufen ist. Das Gremium ist der Auffassung, dass die Gewalt- und Kampfszenen zwar brutale Handlungsweisen zeigen, dass sie jedoch nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern innerhalb des Gesamtkontextes zu bewerten sind. Insbesondere ältere Jugendliche werden diese Szenen aufgrund der filmischen Um- setzung unschwer als Fiktion erkennen und in den richtigen Gesamtzusammenhang einordnen können. Für diese ist aus heutiger Sicht keine Gefährdungsvermutung zu unterstellen. Im Hinblick auf jüngere Jugendliche ist unter Umständen eine Jugendbeeinträchtigung nicht auszuschließen. Hierüber hat die Bundesprüfstelle jedoch nicht zu befinden. Der Film war nach alledem aus der Liste zu streichen. Rechtsbehelfsbelehrung Eine Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.