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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „VLB F 1/ Rundschreiben VLB – Nr. 1/ 2018“
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abt. VI - Verkehrsmanagement Seite 2 von 3
Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
– Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen
der Parkraumbewirtschaftung –
Anlagen: Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen
im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung
Anlagen zum Leitfaden
Mit Rundschreiben der ehemaligen Verkehrslenkung Berlin (VLB) Nr. 1/ 2018 wurde der
Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung in der Fassung vom 17. April 2018 eingeführt.
Die gemäß Leitfaden bestehenden Bearbeitungshinweise zu Bewohnerparkausweisen und
Ausnahmegenehmigungen werden stetig Prüfungen unterzogen und mit den aktuellen ver-
kehrlichen Anforderungen abgeglichen. Neuere Rechtsprechung ist ferner ebenso bei den
Vorgaben für die Bewohnerparkausweis- und Ausnahmegenehmigungspraxis zu berück-
sichtigen wie die Anpassung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Dies alles bedingt eine regelmäßige Neufassung bzw. Fortschreibung des Leitfadens.
Die beigefügte Fassung des SenUVK-Leitfadens zu Bewohnerparkausweisen und Aus-
nahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung ist eine Fortschreibung
der im April 2018 herausgegebenen Fassung und ersetzt den bisherigen Leitfaden. In
den Leitfaden wurden dabei diejenigen Bearbeitungsvorgaben, die ab Herausgabe des
Leitfadens durch gesonderte Schreiben/ Entscheidungen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung bestehen, aufgenommen.
Nachfolgend möchte ich einige wesentliche Elemente der Neugestaltung darstellen:
1.) Umsetzung des Gesetzes zur Eingliederung der Verkehrslenkung Berlin in die für
Verkehr zuständige Senatsverwaltung vom 4. März 2020; vgl. hierzu auch Gesetz-
und Verordnungsblatt für Berlin, 76. Jahrgang, Nr. 9 vom 17. März 2020.
2.) Der Umgang mit „Nebenwohnungstourismus“, wonach für die Erlangung eines Be-
wohnerparkauseises nur für wenige Tage eine Wohnungsanmeldung in einer Bewoh-
nerparkzone besteht, ist nun in Leitfaden-Ziffer 2.1 einheitlich geregelt.
3.) Der Leitfaden berücksichtigt etwaige Sonderreglungen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung, welche aufgrund von Pandemien im Sinne des Infektionsschutz-
gesetzes (IfSG) erforderlich sind.
4.) Der Abschnitt gemäß Leitfaden-Ziffer 2.5 „Kennzeichenangaben“, welcher die Vorge-
hensweise zu Bewohnerparkausweisen regelt, die Parkprivilegierungen für mehr als
ein Kraftfahrzeug (= mehr als ein Kennzeichen oder alternative Angaben) bedeuten,
wurde weitreichend überarbeitet. Die Konsequenzen aus dem Carsharinggesetz
(CsgG) sind ab sofort berücksichtigt.
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5.) Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind die Bundesländer er-
mächtigt worden, eigene Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen
für Bewohner und Bewohnerinnen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraum-
mangel zu erlassen. Der Leitfaden enthält bereits Verfahrensregelungen, sofern das
Land Berlin die den Bundesländern zugebilligte Regelungskompetenz in Anspruch
nimmt und eine eigene Verordnung für Bewohnerparkausweisgebühren schafft.
6.) Die im Leitfaden in der Fassung vom 17. April 2018 neu gestalteten Regelungen für
„Privates Carsharing“ (Leitfaden-Ziffer 3.4.6) und „Kleingärtner“ (Leitfaden-Ziffer 3.4.12
wurden auf Grundlage bezirklicher Statistiken evaluiert. Im Ergebnis sind durch die An-
passung der Ausnahmegenehmigungspraxis keine unerwünschten verkehrlichen Ent-
wicklungen eingetreten. Die Bearbeitungsregelungen bleiben unverändert bestehen.
7.) Die bisherige Ausnahmegenehmigungspraxis, wonach das dringende Erfordernis für
Gästevignetten in bestimmter Konstellation grundsätzlich unterstellt wurde, ist nicht
über den 1. März 2021 hinaus anzuwenden. Spätester Gültigkeitsbeginn für eine ge-
mäß den „Alt-Regelungen“ gewährte Ausnahmegenehmigung ist der 28. Februar
2021; vgl. hierzu Leitfaden-Ziffer 3.4.1 „Gäste“.
8.) Berücksichtigung der angepassten Verfahrensweise bei Ausnahmegenehmigungen
an die Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen der Bezirksämter von Berlin.
9.) Anpassung der Begrifflichkeit „Hauskrankenpflege“ an den sozialgesetzlichen Termi-
nus „Pflegedienste“.
Der beigefügte Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Ausnahme-
genehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung ist eine ver-
bindliche Bekanntmachung an die Straßenverkehrsbehörden der Be-
zirksämter von Berlin. Der neu gefasste Leitfaden trägt die Ordnungsbe-
zeichnung „SenUVK VI BA-Info Nr. 2/ 2021“. Diese Bekanntmachung er-
setzt das hierdurch aufgehobene Rundschreiben VLB Nr. 1/ 2018.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Im Auftrag